Da der Gewinnabführungsvertrag von vielen Seiten stark kritisiert wird, sollen die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgeprobleme einer Abschaffung des Vertrages als Voraussetzung für eine Gruppenbesteuerung aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze entwickelt werden. So gilt es im Kern zu untersuchen, ob das Gruppenbesteuerungssystem des Zurechnungskonzepts auch ohne den Gewinnabführungsvertrag aufrecht erhalten werden kann. Ohne den Vertrag gibt es keine tatsächliche Ergebnisabführung der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft mehr, was bisher eine gemeinsame Besteuerung rechtfertigt. Es kann aber zufriedenstellend auf den Gedanken der wirtschaftlichen Einheit abgestellt werden, der durch eine Heraufsetzung des Beteiligungserfordernisses bekräftigt wird, und eine rein steuerliche Ergebniszurechnung gestaltet werden. Formale Voraussetzungen sollen zum Teil in einem Gruppenantrag und einem Gruppenvertrag, der nicht wieder ein Unternehmensvertrag im Sinne des § 291 AktG sein soll, ersetzt werden. Der Gruppenantrag kann wahlweise für Gesellschaften beim Finanzamt eingereicht werden, für die das Beteiligungserfordernis erfüllt und eine Gruppenbesteuerung gewünscht ist. Der Gruppenvertrag soll vorwiegend eine Steuerum-lageregelung enthalten. Da die Ergebnisse auf Ebene der herrschenden Gesellschaft zusam-mengerechnet und besteuert werden, trägt zunächst allein die Obergesellschaft die Steuerlast. Um aber eine verursachungsgerechte Steuerlastverteilung zu erreichen, soll die Untergesellschaft Ausgleichszahlungen leisten, die nach einer vereinbarten Methode berechnet werden. Dadurch dass kein Unternehmensvertrag im Sinne des Aktiengesetzes mehr vorliegen muss, greifen auch die Schutzinstrumente für Minderheitsgesellschafter und Gläubiger des Aktiengesetzes für Vertragskonzerne nicht mehr. Es liegt lediglich ein faktischer Konzern vor, dessen Schutzmechanismen schwächer sind. Durch kleine zusätzliche Schutzmaßnahmen ist aber dennoch ein angemessenes Schutzniveau erreichbar, wenn man bedenkt, dass der Eingriff in die Gesellschaftsinteressen der Minderheitsgesellschafter und Gläubiger durch eine rein steuerliche Ergebniszurechnung auch nicht mehr so tiefgreifend ist. Insgesamt lässt sich feststellen, dass es aus gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht durchaus möglich ist, eine Gruppenbesteuerung ohne den Gewinnabführungsvertrag als Voraussetzung zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
A. Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags
B. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags als Organschaftsvoraussetzung
I. Gruppenbesteuerungssystem
II. Maßnahmen zur Bildung einer Gruppe
III. Verursachungsgerechte Steuerbelastung
IV. Schutzbedürfnis von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern
C. Lösungsansätze für die Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags
I. Zurechnungstheorie
II. Maßnahmen zur Bildung einer Gruppe
a. Gruppenantrag
b. Gruppenvertrag
III. Verursachungsgerechte Steuerbelastung durch eine Steuerumlage
a. Anspruchsgrundlage der Ausgleichszahlung
b. Umlagemethode
IV. Minderheiten- und Gläubigerschutz
a. Schutzniveau des faktischen Konzerns
b. Schutzniveau des Vertragskonzerns
c. Modifiziertes Schutzniveau des faktischen Konzerns
D. Gruppenbesteuerung ohne Gewinnabführungsvertrag
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgeprobleme einer Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags als Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft. Ziel ist es, Lösungsansätze zu entwickeln, wie ein Gruppenbesteuerungssystem ohne diesen Vertrag unter Wahrung angemessener Schutzmechanismen für Minderheitsgesellschafter und Gläubiger gestaltet werden kann.
- Analyse des aktuellen Gruppenbesteuerungssystems und der Kritikpunkte am Gewinnabführungsvertrag.
- Untersuchung von Modellen zur Ergebniszurechnung ohne tatsächliche Ergebnisabführung.
- Erörterung formaler Voraussetzungen durch Gruppenantrag und Gruppenvertrag.
- Evaluierung von Methoden zur verursachungsgerechten Steuerbelastung (Steuerumlage).
- Bewertung des Minderheiten- und Gläubigerschutzes in einem faktischen Konzern.
Auszug aus dem Buch
I. Gruppenbesteuerungssystem
Das zentrale Element, das mit der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags bei der Gruppenbesteuerung wegfällt, ist die Verpflichtung zur Gewinnabführung der Organgesellschaft und als Pendant dazu die Verpflichtung zur Verlustübernahme durch den Organträger (§§ 291 Abs. 1 S. 1 2. Alt., 302 Abs. 1 AktG). Die Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften werden zunächst je auf deren Ebene getrennt voneinander ermittelt, wie wenn keine Organschaft bestünde. Im nächsten Schritt werden sie dem Organträger zugerechnet (§ 14 Abs. 1 S. 1 KStG) und auf dessen Ebene saldiert besteuert. Eine Zwischengewinneliminierung erfolgt nicht und die Organmitglieder behalten ihre Steuerrechtssubjektivität. Dieses System der Gruppenbesteuerung wird Zurechnungstheorie genannt. Ohne die Verpflichtung zur Gewinnabführung und Verlustübernahme durch den Gewinnabführungsvertrag ist es allerdings fraglich, ob eine Ergebniszurechnung noch möglich ist oder ob ein neues Gruppenbesteuerungssystem zu empfehlen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags: Einleitung in die Problematik des Gewinnabführungsvertrags, der in der Kritik steht, da er zu betriebswirtschaftlichen Fehlanreizen führt und komplex ist.
B. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags als Organschaftsvoraussetzung: Darstellung der strukturellen Herausforderungen bei Wegfall des Vertrags, insbesondere hinsichtlich des Zurechnungskonzepts und der Schutzinstrumente.
C. Lösungsansätze für die Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags: Entwicklung konkreter Lösungsmodelle durch Zurechnungstheorie, Gruppenantrag, Steuerumlage sowie Anpassungen im Minderheiten- und Gläubigerschutz.
D. Gruppenbesteuerung ohne Gewinnabführungsvertrag: Fazit, dass eine moderne Gruppenbesteuerung ohne Gewinnabführungsvertrag möglich ist, sofern geeignete Ersatzelemente zur Steuerlastverteilung und zum Schutz der Stakeholder implementiert werden.
Schlüsselwörter
Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Gruppenbesteuerung, Zurechnungstheorie, Steuerumlage, Minderheitenschutz, Gläubigerschutz, Konzernrecht, faktischer Konzern, Aktiengesetz, Ergebnisabführung, Verlustübernahme, Unternehmensvertrag, Steuersubjektprinzip, Leistungsfähigkeitsprinzip
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, ob und wie eine ertragsteuerliche Gruppenbesteuerung in Deutschland gestaltet werden kann, ohne dass ein Gewinnabführungsvertrag als zwingende Voraussetzung erforderlich ist.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Gesellschaftsrecht (Konzernschutz), dem Steuerrecht (Organschaft und Ergebniszurechnung) sowie auf der Ausgestaltung von Steuerumlagen zwischen Konzernunternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist die Entwicklung eines modernen Modells der Gruppenbesteuerung, das Rechtssicherheit schafft, Flexibilität für Unternehmen bietet und gleichzeitig den Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern gewährleistet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der aktuelle Modellskizzen, internationale Vorbilder (z. B. Österreich) und die bestehende Rechtsprechung (insbesondere zum faktischen Konzern) ausgewertet werden.
Was ist der Kerninhalt des Hauptteils?
Im Hauptteil werden Lösungsansätze wie die Zurechnungstheorie, der Einsatz von Gruppenanträgen und Gruppenverträgen sowie verschiedene Methoden zur verursachungsgerechten Steuerbelastung (z. B. Belastungs- oder Verteilungsmethode) diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Gruppenbesteuerung, Konzernschutz sowie das Zurechnungskonzept.
Wie unterscheidet sich der Schutz von Minderheitsgesellschaftern in diesem neuen Modell?
Da der Gewinnabführungsvertrag entfällt, greifen nicht mehr die Schutzmechanismen des Vertragskonzerns, sondern die schwächeren, aber durch ergänzende Maßnahmen modifizierten Schutzinstrumente des faktischen Konzerns gemäß § 311 AktG.
Warum ist eine Steuerumlagevereinbarung laut der Autorin empfehlenswert?
Eine solche Vereinbarung ist notwendig, um eine verursachungsgerechte Steuerbelastung zu erreichen und den Unternehmen sowie ihren Stakeholdern Rechts- und Planungssicherheit zu bieten.
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- Isabel Braun (Author), 2013, Die Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232177