Da der Gewinnabführungsvertrag von vielen Seiten stark kritisiert wird, sollen die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgeprobleme einer Abschaffung des Vertrages als Voraussetzung für eine Gruppenbesteuerung aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze entwickelt werden. So gilt es im Kern zu untersuchen, ob das Gruppenbesteuerungssystem des Zurechnungskonzepts auch ohne den Gewinnabführungsvertrag aufrecht erhalten werden kann. Ohne den Vertrag gibt es keine tatsächliche Ergebnisabführung der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft mehr, was bisher eine gemeinsame Besteuerung rechtfertigt. Es kann aber zufriedenstellend auf den Gedanken der wirtschaftlichen Einheit abgestellt werden, der durch eine Heraufsetzung des Beteiligungserfordernisses bekräftigt wird, und eine rein steuerliche Ergebniszurechnung gestaltet werden. Formale Voraussetzungen sollen zum Teil in einem Gruppenantrag und einem Gruppenvertrag, der nicht wieder ein Unternehmensvertrag im Sinne des § 291 AktG sein soll, ersetzt werden. Der Gruppenantrag kann wahlweise für Gesellschaften beim Finanzamt eingereicht werden, für die das Beteiligungserfordernis erfüllt und eine Gruppenbesteuerung gewünscht ist. Der Gruppenvertrag soll vorwiegend eine Steuerum-lageregelung enthalten. Da die Ergebnisse auf Ebene der herrschenden Gesellschaft zusam-mengerechnet und besteuert werden, trägt zunächst allein die Obergesellschaft die Steuerlast. Um aber eine verursachungsgerechte Steuerlastverteilung zu erreichen, soll die Untergesellschaft Ausgleichszahlungen leisten, die nach einer vereinbarten Methode berechnet werden. Dadurch dass kein Unternehmensvertrag im Sinne des Aktiengesetzes mehr vorliegen muss, greifen auch die Schutzinstrumente für Minderheitsgesellschafter und Gläubiger des Aktiengesetzes für Vertragskonzerne nicht mehr. Es liegt lediglich ein faktischer Konzern vor, dessen Schutzmechanismen schwächer sind. Durch kleine zusätzliche Schutzmaßnahmen ist aber dennoch ein angemessenes Schutzniveau erreichbar, wenn man bedenkt, dass der Eingriff in die Gesellschaftsinteressen der Minderheitsgesellschafter und Gläubiger durch eine rein steuerliche Ergebniszurechnung auch nicht mehr so tiefgreifend ist. Insgesamt lässt sich feststellen, dass es aus gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht durchaus möglich ist, eine Gruppenbesteuerung ohne den Gewinnabführungsvertrag als Voraussetzung zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Executive Summary
A. Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags
B. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags als Organschaftsvoraussetzung
I. Gruppenbesteuerungssystem
II. Maßnahmen zur Bildung einer Gruppe
III. Verursachungsgerechte Steuerbelastung
IV. Schutzbedürfnis von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern
C. Lösungsansätze für die Folgeprobleme der Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags...
I. Zurechnungstheorie
II. Maßnahmen zur Bildung einer Gruppe
a. Gruppenantrag
b. Gruppenvertrag
III. Verursachungsgerechte Steuerbelastung durch eine Steuerumlage
a. Anspruchsgrundlage der Ausgleichszahlung
b. Umlagemethode
IV. Minderheiten- und Gläubigerschutz
a. Schutzniveau des faktischen Konzerns
b. Schutzniveau des Vertragskonzerns
c. Modifiziertes Schutzniveau des faktischen Konzerns
D. Gruppenbesteuerung ohne Gewinnabführungsvertrag
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Rechtsquellen und der sonstigen Quellen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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