NGO´s und Internet

Die Sozialpolitik und ihre bisherigen Bemühungen in Lateinamerika


Trabajo, 2006

24 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Gegenwärtige Berichte als Beispiele für die Verletzung von Kinderrechten
2.1 Brasilien - Misshandlung von Jugendlichen Inhaftierten
2.2 El Salvador - Kinderarbeit auf Zuckerplantagen
2.3 Kolumbien - Rekrutierung von Kindersoldaten

3 Die Sozialpolitik in Lateinamerika
3.1 Der Begriff „Sozialpolitik“
3.2 Die Ansätze der Entstehung der Sozialpolitik
3.3 Die Entwicklung der Sozialpolitik in Lateinamerika
3.3.1 Das Sozialpolitische Reformprogramm
3.3.2 Der Sozialnothilfe- und Sozialinvestitionsfond
3.3.3 Armutsbekämpfungsansätze in Lateinamerika

4 Das Schulwesen in Argentinien
4.1 Die historische Entwicklung
4.2 Die heutige Organisation
4.3 Die sozialen und regionalen Unterschiede
4.4 Das E.M.E.R. Projekt

5 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Zur Einhaltung der Menschen- und Kinderrechte haben sich die Nationen der Welt verpflichtet. Dennoch existieren immer noch Lücken bei der Umsetzung, so dass weltweit Menschen eine Benachteiligung bezüglich ihrer Rechte erleiden. Im Einzelnen soll hier Lateinamerika betrachtet werden.

Lateinamerika ist ein Kontinent, auf dem die Gegensätze der sozialen Schichten extrem groß sind. In den Ballungszentren wachsen Millionenstädte und Industrien in den Himmel und auf dem Land mangelt es zugleich an der Versorgung der Grundbedürfnisse (z.B. Ge- sundheitsversorgung, Zugang zur Bildung). Des Weiteren herrschen Probleme wie Kin- derarbeit, Kinderprostitution, Kriminalität, Korruption und Armut vor, welche zur Spal- tung der Gesellschaft führen und große Teile ihrer Mitglieder in eine enorme Not treiben.

Um diesen Prozess bzw. diese Entwicklung einzudämmen und ihr Ausmaß zu verringern, wurde in Lateinamerika damit begonnen eine Sozialpolitik zu betreiben, welche der Armut und den sozialen Ungleichheiten entgegen wirken soll.

In der hier vorligenden Arbeit erfolgt nun eine Darstellung jüngster Zeugnisse von Kinderrechtsverletzungen. Diese Berichte beziehen sich auf die Jahre 2004/2005 und sind durch die Human Rights Watch veröffentlicht worden.

Anschließend wird geklärt was unter dem Begriff „Sozialpolitik“ zu verstehen ist. Es werden zudem weitere Fragen geklärt, wie: Auf welchen Ansätzen beruht die Sozialpolitik und wie hat sich ihre Entstehung vollzogen? Welche Entwicklungen lassen sich in der Sozialpolitik Lateinamerikas verzeichnen?

Ein wichtiger Schritt um die Armut zu bekämpfen bzw. sie erst gar nicht aufkommen zu lassen, ist der Zugang zu Bildungseinrichtungen und die Förderung der schulischen Erziehung, denn mit einem Schulabschluss besteht die Möglichkeit eine Berufsausbildung zu absolvieren und somit für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu können. Aus diesem Grund wird am Beispiel Argentiniens hinterfragt, wie sich das Schulwesen entwickelt hat, wie es organisiert ist und welche sozialen und regionalen Unterschiede auftreten. An diese Darstellung anknüpfend erfolgt die Vorstellung des E.M.E.R. Programms. Es ist durch den argentinischen Staat ins Leben gerufen wurden und soll den Zugang zur Schule und das Bildungsmaß auf dem Land erhöhen. Dazu soll geklärt werden, was das Ziel des Projektes ist und ob dieses eingehalten werden konnte.

2 Gegenwärtige Berichte als Beispiele für die Verletzung von Kinderrechten

Kinder und Jugendliche in Lateinamerika haben immer noch mit Verletzungen ihrer Rechte zu kämpfen. Human Rights Watch beobachtet die gegenwärtigen Entwicklungen auf allen Kontinenten und in den verschiedensten Ländern, in denen insbesondere vermehrt Verletzungen der Menschen- und Kinderrechte auftreten. Nachstehend werden drei Beispielfälle für die Missachtung von Kinderrechten dargestellt.

2.1 Brasilien - Misshandlung von Jugendlichen Inhaftierten

Der Bericht1, vom 07.12.04, der Human Rights Watch basiert auf den Besichtigungen von verschiedenen Haftanstalten für jugendliche Straftäter im Bundesstaat Rio de Janeiro, dabei mussten sie die katastrophalen Zustände feststellen.

Die Jugendlichen in den Haftanstalten sind Misshandlungen und unmenschlichen Haftbe- dingungen ausgesetzt. Sie werden von den Wächtern geschlagen und beschimpft. Jedoch werden die eingehenden Beschwerden über diese Zustände von der betreffenden Behör- de, dem Departamento Geral de Acoes S ó cio-Educativas oder DEGASE nie untersucht. Die disziplinären Maßnahmen gegen die Wächter beschränken sich zudem meist auf ei- ne Versetzung in eine andere Haftanstalt, sodass keine gänzliche Abhilfe des Problems erfolgt.2

Die meisten der Jugendlichen sitzen wegen ihrer Drogendelikte ein. Dieses Problem stellt sich allerdings auch innerhalb der Gefängnismauern. Eine wirkliche Alternative würde ein verbesserter Zugang zur Bildung und zur Berufsausbildung, sowie ein Arbeitsplatzpro- gramm bedeuten. Dieses Rehabilitierungsprogramm wird von staatlicher Seite her nicht angeboten bzw. ist nicht gesichert. Es erfolgt daher auch keine Wiedereingliederung in Gesellschaft.3

Die Lebensumstände in den Haftanstalten selbst sind ebenfalls äußerst bedenklich. Gesundheit und Hygiene werden vernachlässigt. Die Jugendlichen tragen über mehrere Wochen die gleiche, ungewaschene Kleidung, geschlafen wird entweder auf zerschlissenen Schaumstoffmatrazen oder auf dem Zementboden. Selbst die Körperhygiene ist nicht garantiert. Seife, Zahncreme und Toilettenpapier sind knappe Güter, welche die Inhaftierten von ihren Angehörigen erhalten. Ist es denen aus finanziellen Gründen nicht möglich, so fehlt es an so grundlegenden Mitteln.4

Aufgrund der förderalen Struktur Brasilien obliegen diese Angelegenheiten den einzelnen Bundesstaaten. Allerdings verteilt der Föderalstaat finanzielle Mittel an die Bundesstaaten, um die Haftanstalten zu betreiben. Des Weiteren existiert ein sogenannter Aktionsplan der Regierung, um die Bedingungen in den Anstalten zu verbessern. Dieser wurde bislang umgesetzt. Human Rights Watch forderte daher die Regierung auf, die im Aktionsplan auferlegten Verpflichtungen des Präsidenten zu erfüllen.5

2.2 El Salvador - Kinderarbeit auf Zuckerplantagen

Der Bericht6, über die Kinderarbeit auf der Zuckerrohrplantagen in El Salvador stammt vom 10.06.04. Human Rights Watch klagte darin die äußerst gefährlichen Arbeitsumstände auf den Plantagen an und die Unterstützung der Kinderarbeit durch namenhafte Firmen, wie Coca-Cola.

In erster Hinsicht ist es unverantwortlich Kindern solch einer gefährlichen Arbeit auszusetzen. Sie arbeiten bis zu neun Stunden in der Erntezeit, um Zuckerrohr zu schneiden, dabei sind sie ständig der Gefahr ausgesetzt sich mit den scharfen Macheten oder anderen scharfen Messern zu schneiden. Ein ehemaliger Arbeitsinspektor erklärte daher die Arbeit auf den Zuckerrohrplantagen zur gefährlichsten Landarbeit.7

Des Weiteren sind bis zu einem Drittel der Arbeiter unter 18 Jahren und daher Kinder. Das offizielle Mindestalter für eine solche gefährlichen Tätigkeiten liegt bei 18 Jahren. Die Internationale Arbeitsorganisation wiederum vermutet, dass zwischen 5000 und 30.000 Kinder unter 18 Jahren auf den Zuckerrohrplantagen El Salvadors arbeiten.8

Ein weiterer unverantwortlicher Punkt die unzureichende ärztliche Versorgung für Kinder auf den Plantagen und die Übernahme der Behandlungskosten, obwohl dies laut Gesetz die Pflicht des Arbeitgebers ist.9

Hinzu kommt, dass die Kinder bei der Ausführung dieser Arbeit keine Möglichkeit mehr haben die Schule zu besuchen. Sie verpassen daher entweder etliche Stunden während der Ernte bzw. brechen gänzlich die Schule ab.10

El Salvador ist jedoch auch bestrebt die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beseiti- gen. Doch solange Firmen, wie Coca-Cola ihre Lieferanten nicht zur Erfüllung bestimm- ter internationaler Standarts (wie die Abschaffung der Kinderarbeit) zwingen, bleiben diese Bestrebungen der Regierung erfolglos.11

2.3 Kolumbien - Rekrutierung von Kindersoldaten

Der Bericht12 der Human Rights Watch (HRW) stammt vom 22.02.05. In diesem Bericht werden insbesondere drei der in Kolumbien aktiven Gruppen: die Revolution ä ren Streitkr ä fte Kolumbiens (FARC), das Nationale Befreiungsheer (ELN) und die paramilit ä rischen Gruppen gerügt.

„Die Vereinten Nationen haben festgestellt, dass sowohl die Guerillas als auch die Paramilitärs grundlegende humanitäre Normen verletzen, indem sie Kinder im bewaffneten Kampf einsetzen, diese schrecklichen Praktiken fügen den Kindern in Kolumbien und auch der Gesellschaft als Ganzes unermesslichen Schaden zu.“13

HRW schätzt zudem, dass etwa 11.000 Kinder im bewaffneten Konflikt in Kolumbien kämpfen, dies ist eine der höchsten Raten weltweit. HRW forderte daher den kolumbia- nischen Kogress auf, ein optimales Protokoll über die Rechte des Kindes zur Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten zu ratifizieren und auch umzusetzen.14 „Das Ab- kommen, das Kolumbien im Jahr 200 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert hat, setzt 18 als das Mindestalter für direkte Beteiligung an Kampfhandlungen, für Zwangsrekrutierung und für jede Art von Rekrutierung oder Einsatz in Kampfhandlungen durch irreguläre bewaffnete Gruppen.“15

Etwa 80 Prozent der Kindersoldaten gehören den FARC und des ELN an. Diese Gruppierungen nutzen zudem die Armseligkeit dieser Kinder, da viele Kinder diesen weg wählen, um nicht mehr hungern zu müssen oder um der häuslichen Gewalt zu entkommen. Andere werden aufgrund ihrer Gewaltbereitschaft zum Eintritt gezwungen und wieder andere treten aus reiner Angst ein. Kinder im Alter von 13 Jahren lernen den Umgang mit Sturmgewehren, Granaten und Mörsern.16

Die in den Gruppierungen vorherrschenden Grausamkeiten kennen jedoch keine Gren- zen. Oft müssen die Kindersoldaten an willkürlichen Hinrichtungen, an Folter oder Mord, an Entführungen und an Angriffen auf Zivilisten teilnehmen. Des Weiteren sind sie Krankheiten, körperlicher Erschöpfung, Verletzungen, Folter in feindlicher Hand oder dem plötzlichem Tod ausgesetzt. Diejenigen, welche versuchen zu fliehen, bringen sich in die Gefahr hingerichtet zu werden.17

Der kolumbianische Kongress versuchte zu der Zeit Gestze zur Demobilisierung der paramilitärischen Truppen zu erreichen.18

3 Die Sozialpolitik in Lateinamerika

In diesem Abschnitt erfolgt zunächst eine Klärung des Begriffs „Sozialpolitik“, anschließend werden die Hintergründe für die Entstehung, sowie die Entwicklungen der Sozialpolitik im Einzelnen betrachtet.

3.1 Der Begriff „Sozialpolitik“

Der Terminus „ Sozialpolitik “ lässt sich auf die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts in Europa zurückführen.1 Die sozialpolitischen Bemühungen in Lateinamerika haben sich unter dem Einfluss verschiedener internationaler Organisationen (Weltbank, Allianz für Fortschritt IDB und ILO) entwickelt.2

Auf der internationalen Ebene wird der Begriff „ Sozialpolitik “ unterschiedlich definiert. Manfred Schmidt3 unterscheidet zwei Definitionen:

1. im weiten Sinn - dazu zählen die Sozialversicherungssysteme (Altersversicherung, Krankheitsversicherung und Unfallversicherung), die Arbeitslosenversicherung, die Sozialhilfe, der Wohnungsbau- und Mietbeihilfen, Familienbeihilfen sowie das System des institutionalisierten sozialen Interessenausgleichs.4 Hier wird die Sozialpolitik als Gesellschaftspolitik verstanden.5 Ziel dieser Politik ist „die Ver- teilung und Stabilisierung individueller Lebenschancen (...) und darüber hinaus (...) die Institutionalisierung eines Kompromisses zwischen Arbeit und Kapital“6 In der angels ä chsischen Literatur werden neben der Einkommenssicherung auch noch die Gesundheits-, Wohnungs- und Bildungspolitik zur Sozialpolitik gezählt. In der deutschsprachigen Literatur wird die Bildungspolitik wiederum nicht als Bestandteil der Sozialpolitik verstanden, allerdings ist die staatliche Regulierung der Arbeitsverhältnisse dazugehörig.7

[...]


1 Human Rights Watch (2004a), S. 1-2

2 Vgl. Human Rights Watch (2004a), S. 1

3 Vgl. Human Rights Watch (2004a), S. 1

4 Vgl. Human Rights Watch (2004a), S. 1

5 Vgl. Human Rights Watch (2004a), S. 2

6 Human Rights Watch (2004b), S. 1-2

7 Vgl. Human Rights Watch (2004b), S. 1

8 Vgl. Human Rights Watch (2004b), S. 1

9 Vgl. Human Rights Watch (2004b), S. 1

10 Vgl. Human Rights Watch (2004b), S. 2

11 Vgl. Human Rights Watch (2004b), S. 2

12 Human Rights Watch (2005), S. 1-3

13 Vivanco, J.M. (Direktor bei Human Rights Watch), zit. nach Human Rights Watch (2005), S. 1

14 Vgl. Human Rights Watch (2005), S. 1

15 Human Rights Watch (2005), S. 1

16 Vgl. Human Rights Watch (2005), S. 2

17 Vgl. Human Rights Watch (2005), S. 2

18 Vgl. Human Rights Watch (2005), S. 2

1 Vgl. Sottoli (1999), S. 74

2 Vgl. Cardoso (1983), zit. nach Sottoli (1999), S. 74

3 Schmidt, M. (1988): „Sozialpolitik. Historische Entwicklungen und internationaler Vergleich“, Opla- den, 1. Auflage

4 Vgl. Sottoli (1999), S. 74

5 Vgl. auch F.G. Heidelberg (1983), zit. nach Sottoli (1999), S. 74

6 Schmidt (1988), zit. nach Sottoli (1999), S. 74

7 Vgl. Alber (1994), zit. nach Sottoli (1999), S. 74

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
NGO´s und Internet
Subtítulo
Die Sozialpolitik und ihre bisherigen Bemühungen in Lateinamerika
Universidad
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Politik)
Curso
NGO´s und Internet
Calificación
2,0
Autor
Año
2006
Páginas
24
No. de catálogo
V232767
ISBN (Ebook)
9783656497844
ISBN (Libro)
9783656498780
Tamaño de fichero
448 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
ngo´s, internet, sozialpolitik, bemühungen, lateinamerika
Citar trabajo
Adeline Funke (Autor), 2006, NGO´s und Internet, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/232767

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