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Vorschläge zur Reform des Bundespersonalvertretungsrechts - unter besonderer Einbeziehung des Beteiligungs- und Informationsrecht des Personalrats

Titre: Vorschläge zur Reform des Bundespersonalvertretungsrechts - unter besonderer Einbeziehung des Beteiligungs- und Informationsrecht des Personalrats

Mémoire (de fin d'études) , 2002 , 82 Pages , Note: 15/15

Autor:in: Stefan Janzen (Auteur)

Droit - Droit public / Autres
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Résumé Extrait Résumé des informations

Auszüge aus der Einleitung:

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat im Jahr 1990 den Versuch unternommen, im Bereich der Mitbestimmung des Öffentlichen Dienstes neue Wege zu gehen. Mit Verabschiedung des Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein alter Fassung (MBG Schl.-H. a.F.) am 27.11.1990 wurde dem Gesetz nicht nur eine neue Bezeichnung gegeben sondern im Schwerpunkt dem Personalrat weitergehende Beteiligungsrechte verliehen. Es handelt sich dabei um eine Konzeption, die effektive und paritätische Beteiligung von Personalvertretungen ermöglichen soll. Geprägt von sog. Allzuständigkeit wird das Ziel verfolgt, bei allen Maßnahmen ein nahezu gleichberechtigtes Miteinander zwischen Dienststelle und Personalrat, unter Berücksichtung des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeldes zu ermöglichen.

In der politischen Landschaft war dieses Gesetz nicht unumstritten und so haben 282 Abgeordnete des Deutschen Bundestages von CDU/FDP einen Normenkontrollantrag beim BVerfG gestellt.

Der Entscheid des 2. Senats des BVerfG zum MBG Schl.-H. a.F. wurde in allen Kreisen mit Spannung erwartet. Insbesondere inwieweit dem Modernisierungsgedanken Schleswig-Holsteins Rechnung getragen wird und ob ein gangbarer Weg besteht, Formen der Betriebsverfassung in den Öffentlichen Dienst zu integrieren. So war die Verwunderung besonders bei denen groß, die sich für Reformen, Modernisierungen und infolgedessen für das MBG Schl.-H. a.F. ausgesprochen haben. Denn der 2. Senat hat das Gesetz in wesentlichen Teilen als verfassungswidrig eingestuft.

Der Entscheid wurde in vielfach trefflicher Weise kommentiert und kritisiert; darum soll es in dieser Arbeit nicht gehen. Vielmehr hat mich der Titel „Grenzen der Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst“ zu der Überlegung geführt, ob es gerade in Zeiten von Modernisierung und Umbruch richtig ist, etwas als unüberwindbar und unveränderbar zu bezeichnen und sich damit zufrieden zu geben. Der Kern dieser Arbeit besteht demnach aus der Frage, wie eine Beteiligung und Mitbestimmung des Personalrats nach dem BPersVG zukünftig aussehen kann, verfassungskonform ist und darüber hinaus einer modernen Verwaltung entspricht. Mein Ziel ist es, mit dieser Arbeit die Mitbestimmungsmöglichkeiten und -formen im Öffentlichen Dienst konkret zu definieren und, bezogen auf das BPersVG, Reformansätze für eine grundlegende Neudefnition der Beteiligung, die sich im Rahmen der Rechtsprechung des BVerfG bewegen, aufzuzeigen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 BVerfGE 93, 37 zum MBG Schl.-H. a.F. als Grundlage einer Novellierung des BPersVG

2.1 Intention der Antragsteller

2.2 Allgemein festgestellte Grenzen

2.2.1 Allgemeinpolitisches Mandat

2.2.2 Gewerkschaftliche Mitbestimmung

2.3 Mitbestimmung in Abhängigkeit zur Arbeitssituation, Dienstverhältnis und Amtsauftrag

2.3.1 Das Demokratieprinzip als tragendes Argument des BVerfG oder Ausübung von Staatsgewalt, die demokratische Legitimation bedarf

2.3.2 Legitimationsvoraussetzung

a) Personell-organisatorische Legitimation

b) Sachlich-inhaltliche Legitimation

2.3.3 Legitimationsdefizite der Personalräten und Einigungsstellen nach dem MBG Schl.-H. a.F.

a) Personalräte

b) Einigungsstellen

2.3.4 Aufgezeigte Grenzen

a) Schutzzweckgrenze

b) Verantwortungsgrenze

2.3.5 Legitimationsstufen

a) Fallgruppe A

b) Fallgruppe B

c) Fallgruppe C

2.3.6 Die Allzuständigkeit der Personalvertretung

3 Auftrag des BVerfG zu Reformen

3.1 Konkreter Handlungsauftrag der Legislative in Bund und Ländern

3.2 Bindungswirkung und Normwiederholungsverbot von Verfassungsrechtsprechung

3.2.1 Inhalt und Auswirkungen der Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG

a) Bindungswirkung

b) Normwiederholungsverbot

3.2.2 Bindende Bestandteile des BVerfGE 93, 37 für den Bundesgesetzgeber

a) Tragende Gründe

b) Tenor

4 Legitimation als Teil der Verwaltungsinnovation und Beschäftigtenbeteiligung

4.1 Personal als sensibles Steuerungsinstrument

4.2 Von der Misstrauens – zur Vertrauenskultur

4.2.1 Ernennungslegitimation

4.2.2 Besetzung der Einigungsstelle

4.3 Reformansatz 1

5 Beteiligungs- und Informationsrechte

5.1 Kooperative Demokratie in der öffentlichen Verwaltung als Ergänzung zur Mitbestimmung und Mitwirkung

Modernisierungs-Verbot der Mitbestimmung

5.2 Grundsätze der Beteiligung

5.3 Definition der Mitbestimmung

5.4 Allzuständigkeit

5.4.1 Verfassungsrechtliche Betrachtung

Schleswig-Holstein nach dem BVerfGE 93, 37

5.4.2 Modifizierte Allzuständigkeit in Abwägung zum Enumerativprinzip

5.5 Reformansatz 2

6 Mitbestimmung konkret

6.1 Legitimationsstufen – Fallgruppen A - C

6.1.1 Tatbestandszuordnung nach Definition des BVerfG

a) Fallgruppe A

b) Fallgruppe B

c) Fallgruppe C

6.1.2 Neudefinition der Fallgruppen

6.1.3 Materielle Bestimmung der Fallgruppen

a) Mitwirkungsrechte als Teil der Mitbestimmung

b) Pauschaler Ausschluss der vollen Mitbestimmung den Rechtsstatus der Beschäftigten betreffend

c) Grundlagen des Bundesgesetzgebers für die Abgrenzung personeller Maßnahmen

6.2 Reformansatz 3

6.2.1 Abgrenzung, Letztentscheidung, Evokation

6.2.2 Tatbestand der Mitwirkung

6.2.3 Abgrenzungsdefinition Fallgruppe A

6.3 Fallgruppe A – Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle

6.3.1 Institutionelle Beteiligung

a) Tatbestände

b) Zuordnungsüberprüfung weiterer Tatbestände

c) Zwischenergebnis: Tatbestände der Institutionellen Beteiligung

6.3.2 Personelle Beteiligung

a) Tatbestände

b) Zwischenergebnis: Tatbestände der Personellen Beteiligung

6.4 Reformansatz 4

6.5 Initiativrecht

6.6 Reformansatz 5

6.7 Effizienzsicherung des Verwaltungshandelns

6.7.1 Zustimmungs- und Aufhebungsfristen

a) Beschlussfristen der Personalräte

b) Beschlussfristen der Einigungsstelle

c) Aufhebungsfristen für Beschlüsse

6.7.2 Stufenverfahren

6.7.3 Eilentscheidungen

6.7.4 Unterlassungsanspruch

6.8 Reformansatz 6

6.9 Versagungs- und Widerspruchsrechte der Personalvertretung

6.10 Reformansatz 7

7 Weitere Auswirkungen auf das BPersVG

7.1 Beteiligungsrechte im Lichte der Verwaltungsmodernisierung

7.1.1 Vereinbarungen mit den Gewerkschaften

7.1.2 Modernisierungsvereinbarungen

a) Informationsrechte der Beschäftigten

b) Informations-, Beteiligungs- und Qualifikationsrechte der Personalräte

7.1.3 Einfluss der Novellierung des BetrVG auf das BPersVG

a) Ressourcenverantwortung – Wirtschaftsausschuss

b) Beschäftigtenbegriff

7.2 Reformansatz 8

7.3 Rahmenregelung gem. § 104 BPersVG

7.4 Reformansatz 9

8 Zusammenfassendes Ergebnis

9 Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht, wie eine verfassungskonforme Beteiligung und Mitbestimmung des Personalrats nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) gestaltet werden kann, um sowohl den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (insb. BVerfGE 93, 37) zu entsprechen als auch den Anforderungen einer modernen, effizienten Verwaltung gerecht zu werden.

  • Analyse der verfassungsrechtlichen Grenzen der Mitbestimmung und der Legitimationsanforderungen an Personalräte und Einigungsstellen.
  • Entwicklung von Reformansätzen für eine Neudefinition der Mitbestimmung unter Einbeziehung von Verwaltungsmodernisierung und Beschäftigtenbeteiligung.
  • Untersuchung der "Allzuständigkeit" und deren Ausgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer effizienten Verwaltung.
  • Erörterung der Bindungswirkung von Verfassungsgerichtsentscheidungen für den Bundesgesetzgeber bei der Novellierung des BPersVG.

Auszug aus dem Buch

2.3 Mitbestimmung in Abhängigkeit zur Arbeitssituation, Dienstverhältnis und Amtsauftrag

Das BVerfG legt die Grenzen der Mitbestimmung bei Maßnahmen fest, die eine Ausübung von Staatsgewalt darstellen. Zur Entscheidung der Verfassungswidrigkeit wesentlicher Teile des MBG Schl.-H. a.F. hat es sich in besonderer Weise das in Art. 20 Abs. 2 GG verankerte Demokratieprinzip zur Hilfe genommen. Über die Homogenitätsklausel aus Art. 28 Abs. 1 GG ist dieses Prinzip bindend für alle Gebietskörperschaften der Länder, Kreise und Gemeinden. Alles staatliche Handeln muss demnach legitimiert sein und steht nicht nur im Zusammenhang mit hoheitlichem einseitigen Handeln des Staates bei der Ausübung öffentlichen Rechts. Einbezogen sind auch die vom Staat tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben. Das BVerfG definiert die Ausübung von Staatsgewalt als „jedes amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter“. Das erfordert eine ununterbrochene Legitimationskette, die vom Volk bis zum weisungsgebundenen Amtsträger reicht. Eine Unterbrechung dieser Legitimationskette durch ein nicht ausreichend legitimiertes Organ, einen Amtswalter oder einer Einigungsstelle ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Nur die Wählerinnen und Wähler entscheiden über die Parlamentszusammensetzung, somit auch über die Führung des Landes. Allein über diesen Weg bekommen die in Art. 20 Abs. 2 bezeichneten Organe des Bundes, und in der weiteren Hierarchie die Amtswalter, die benötigte demokratische Legitimation, die ihr Handeln rechtfertigt. Sogar unter weitreichenden Auflagen und Einschränkungen ist selbst im Binnenbereich des Öffentlichen Dienstes kein Platz für weisungsfreies Handeln. Art und Fälle jeglicher Form der Beteiligung von Personalräten sind unter Abwägung des Einflusses der Maßnahmen im Hinblick auf „die Arbeitssituation der Beschäftigten und deren Dienstverhältnis als auch für die Erfüllung des Amtsauftrages“ zu definieren. Dazu ist eine hinreichende Legitimation notwendig und diese Maßnahmen sind nicht ohne Mitbeteiligung der verantwortlichen Amtsträger zu erlassen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Bemühungen Schleswig-Holsteins zur Reform der Mitbestimmung und die daraus resultierende Verfassungskontrolle durch das BVerfG.

2 BVerfGE 93, 37 zum MBG Schl.-H. a.F. als Grundlage einer Novellierung des BPersVG: Dieses Kapitel analysiert das Urteil des BVerfG und leitet daraus Anforderungen an die Legitimation von Personalräten und Einigungsstellen ab.

3 Auftrag des BVerfG zu Reformen: Hier wird die Bindungswirkung der Verfassungsrechtsprechung erörtert und die Notwendigkeit für den Bundesgesetzgeber, das BPersVG verfassungskonform zu novellieren, begründet.

4 Legitimation als Teil der Verwaltungsinnovation und Beschäftigtenbeteiligung: Das Kapitel verknüpft die Legitimationsfrage mit den Zielen einer modernen Verwaltungskultur und der Förderung von Innovation.

5 Beteiligungs- und Informationsrechte: Hier werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie durch kooperative Modelle und eine modifizierte Allzuständigkeit zeitgemäße Beteiligungsrechte ausgestaltet werden können.

6 Mitbestimmung konkret: Dieses Kapitel geht auf die praktische Umsetzung der Fallgruppendifferenzierung ein und schlägt konkrete Reformansätze für das BPersVG vor.

7 Weitere Auswirkungen auf das BPersVG: Es werden zusätzliche Reformpunkte wie die Einführung eines Wirtschaftsausschusses und die Anpassung des Beschäftigtenbegriffs diskutiert.

8 Zusammenfassendes Ergebnis: Dieses Kapitel listet beispielhaft die notwendigen Gesetzesänderungen auf, die sich aus den erarbeiteten Reformansätzen ergeben.

9 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont, dass die Schranken der Mitbestimmung durch demokratische Legitimation überwindbar sind.

Schlüsselwörter

Mitbestimmung, Personalvertretungsrecht, BPersVG, BVerfG, Demokratieprinzip, Legitimation, Verwaltungsmodernisierung, Allzuständigkeit, Einigungsstelle, Dienstverhältnis, Amtsauftrag, Reformansätze, Beschäftigtenbeteiligung, kooperative Demokratie, Rechtsstaatlichkeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert, wie die Beteiligung und Mitbestimmung des Personalrats nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zukünftig verfassungskonform und praxisgerecht gestaltet werden kann.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die demokratische Legitimation von Personalvertretungen, die Grenzen der Mitbestimmung (Schutzzweck- und Verantwortungsgrenze), die Auswirkungen der Verwaltungsmodernisierung sowie die Neudefinition von Mitbestimmungsformen.

Welches Ziel verfolgt die Forschungsfrage?

Ziel ist es, Reformansätze für eine grundlegende Neudefinition der Beteiligung zu entwickeln, die sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben bewegen und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit einer modernen Verwaltung unterstützen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich primär auf eine tiefgehende juristische Analyse der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG, insbesondere der Entscheidung BVerfGE 93, 37, sowie auf die Auswertung aktueller fachwissenschaftlicher Literatur und Gesetzgebungsvorhaben.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der verfassungsrechtlichen Grenzen, der Ableitung von Legitimationsstufen (Fallgruppen A-C), der Konkretisierung der Mitbestimmung im Hinblick auf Verwaltungsinnovation und der systematischen Ausarbeitung konkreter Reformvorschläge für die Paragraphen des BPersVG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Mitbestimmung, BPersVG, demokratische Legitimation, Allzuständigkeit, Einigungsstelle und Verwaltungsmodernisierung.

Wie bewertet die Arbeit das Urteil des BVerfG?

Das Urteil wird einerseits als strikte Grenze für die Mitbestimmung interpretiert, andererseits bietet es nach Ansicht des Autors durch die Betonung, dass die Verfassung kein starres Mitbestimmungsmodell vorschreibt, Spielräume für eine innovative Neugestaltung bei verbesserter demokratischer Legitimation.

Warum ist ein "Unterlassungsanspruch" für Personalräte ein Thema?

Der Autor argumentiert, dass ein Unterlassungsanspruch, analog zum Betriebsverfassungsgesetz, notwendig ist, um die Wirksamkeit der Beteiligungsrechte bei groben Verstößen des Dienstherrn sicherzustellen und die Effizienz des Mitbestimmungsverfahrens zu erhöhen.

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Résumé des informations

Titre
Vorschläge zur Reform des Bundespersonalvertretungsrechts - unter besonderer Einbeziehung des Beteiligungs- und Informationsrecht des Personalrats
Université
Federal University of Applied Administrative Sciences
Note
15/15
Auteur
Stefan Janzen (Auteur)
Année de publication
2002
Pages
82
N° de catalogue
V23318
ISBN (ebook)
9783638264624
ISBN (Livre)
9783638735599
Langue
allemand
mots-clé
Vorschläge Reform Bundespersonalvertretungsrechts Einbeziehung Beteiligungs- Informationsrecht Personalrats
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Stefan Janzen (Auteur), 2002, Vorschläge zur Reform des Bundespersonalvertretungsrechts - unter besonderer Einbeziehung des Beteiligungs- und Informationsrecht des Personalrats, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23318
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