Die Arbeit soll einen Überblick über die Zulässig- und Unzulässigkeit von Nachahmungen fremder Waren gewähren.
Beleuchtet werden hierfür Sonderschutzrechte (Patent-, Gebrauchsmuster-, Urheber-, Marken- und Geschmacksmusterrecht). Das Hauptaugenmerk liegt aber auf § 1 UWG (Ergänzender Leistungsschutz)
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Gliederung
- Zulässigkeit / Unzulässigkeit von Nachahmungen
- Sonderschutzrechte
- Patentrecht
- Gebrauchsmusterrecht
- Urheberrecht
- Geschmacksmusterrecht
- Markenrecht
- Ergänzender Leistungsschutz über § 1 UWG
- Streit unmittelbar / mittelbar ergänzender Leistungsschutz
- Ansätze zum unmittelbar ergänzenden Leistungsschutz
- Callmann
- Groh
- Hubmann/Nerreter
- Fezer
- Ansätze zum mittelbar ergänzenden Leistungsschutz
- Nordemann
- Hefermehl/v. Gamm
- Rechtsprechung
- Streitentscheid
- Mittelbar ergänzender Leistungsschutz
- Sklavische Nachahmung
- Vermeidbare Herkunftstäuschung
- Sonderschutzrechte im Bereich der Produktnachahmung
- Ergänzender Leistungsschutz nach § 1 UWG
- Streitentscheidungen zur Frage des mittelbar ergänzenden Leistungsschutzes
- Objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale von Nachahmungsformen
- Abgrenzung von Rufausbeutung und Herkunftstäuschung
- Einleitung: Der Text stellt die Thematik der Nachahmung von Waren vor und erläutert den Begriff der Nachahmung sowie den Schutz vor Nachahmungen durch Sonderschutzrechte.
- Zulässigkeit / Unzulässigkeit von Nachahmungen: Dieser Abschnitt beleuchtet die verschiedenen Sonderschutzrechte, die vor Nachahmungen schützen, darunter das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Urheberrecht, das Geschmacksmusterrecht und das Markenrecht.
- Ergänzender Leistungsschutz über § 1 UWG: Der Text analysiert die Debatte um den unmittelbar und mittelbar ergänzenden Leistungsschutz nach § 1 UWG und beleuchtet verschiedene Ansätze zur rechtlichen Einordnung.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, einen Überblick über die Zulässigkeit und Unzulässigkeit von Nachahmungen fremder Waren zu geben. Dabei werden die verschiedenen Sonderschutzrechte, die vor Nachahmungen schützen, sowie der ergänzende Leistungsschutz nach § 1 UWG im Detail beleuchtet.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Nachahmung, Sonderschutzrechte, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Markenrecht, ergänzender Leistungsschutz, § 1 UWG, Streitentscheid, mittelbar ergänzender Leistungsschutz, Sklavische Nachahmung, Vermeidbare Herkunftstäuschung, Rufausbeutung.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist die Nachahmung fremder Ware unzulässig?
Unzulässigkeit liegt vor, wenn Sonderschutzrechte (wie Patente oder Marken) verletzt werden oder wenn ein Verstoß gegen den ergänzenden Leistungsschutz nach § 1 UWG (heute § 4 UWG) vorliegt.
Welche Sonderschutzrechte schützen vor Produktpiraterie?
Dazu gehören das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Urheberrecht, Markenrecht und das Geschmacksmusterrecht (heute Designrecht).
Was versteht man unter „ergänzendem Leistungsschutz“?
Dies ist ein wettbewerbsrechtlicher Schutz, der greift, wenn kein Sonderschutzrecht besteht, die Nachahmung aber unter unlauteren Umständen (z.B. Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung) erfolgt.
Was ist eine „vermeidbare Herkunftstäuschung“?
Eine Täuschung liegt vor, wenn der Nachahmer ein Produkt so gestaltet, dass der Verbraucher es für das Original hält, obwohl eine unterscheidbare Gestaltung technisch möglich gewesen wäre.
Wann spricht man von einer „sklavischen Nachahmung“?
Von sklavischer Nachahmung spricht man, wenn ein Produkt fast identisch kopiert wird, ohne eigene schöpferische oder gestalterische Änderungen vorzunehmen.
- Arbeit zitieren
- Johannes Langen (Autor:in), 2004, Zulässige und unzulässige Nachahmungen fremder Ware, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23628