Die Uno. Grundsätze, Finanzierung und Reformen


Seminar Paper, 2001

15 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ziele und Grundsätze

3. Finanzierung

4. Die Hauptorgane
4.1 Der Sicherheitsrat
4.2 Die Generalversammlung
4.3 Der Wirtschafts- und Sozialrat
4.4 Der Internationale Gerichtshof
4.5 Das Sekretariat

5. Reformen
5.1 Reformen und internationale Beziehungen
5.2 Machtverhältnisse in der UNO
5.3 Prinzip der Kollektiven Sicherheit
5.4 Zusammensetzung des Sicherheitsrates
5.5 Vetorecht
5.6 Aufgabenerfüllung des Sicherheitsrates
5.7 Prävention statt Intervention
5.8 Stärkung der Generalversammlung und des Internationalen Gerichtshofes
5.9 Reform der Außenpolitik

6. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als die Vereinten Nationen (United Nations Organisation/ UNO) am 24. Oktober 1945 mit der Unterzeichnung der UN-Charta durch 51 Mitgliedstaaten offiziell in Kraft trat, wurden große Erwartungen in sie gesteckt. Vor dem Hintergrund des Zweiten Weltkrieges, den der damalige Völkerbund nicht verhindern konnte, sollte nun diese neue globale Organisation für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit Sorge tragen.

Doch wie schaut die Erfolgsbilanz nach ihrem mittlerweile 56jährigen Bestehen aus? Nun- erfolgreich ist sie schon in dem Sinne, dass sie noch am Leben und mit derzeit 189 Mitgliedstaaten[1] dem Anspruch an Universalität gerecht geworden ist. Zweifellos hat sie eine Vielzahl von Erfolgen zu verzeichnen, unter anderem im Bereich der Friedenssicherung[2], auf den nachfolgend noch eingegangen wird.

Allerdings weisen vernichtende Urteile, welche die UNO als „wirkungslose Mammutorganisa-tion“, als „zahnlosen Löwen“ werten, auf die Tatsache hin, dass die Liste der Misserfolge, die sie beispielsweise im Golfkrieg (1990) und in den Bürgerkriegen des ehemaligen Jugoslawien (1993) und in Somalia (1992) zu verbuchen hatte, weitaus länger ist und die Glaubwürdigkeit und Autorität der Organisation stark erschütterten.[3]

Wo liegen die Ursachen dieses Versagens und wie könnte man die Organisation wirkungsvoller gestalten? Die Beantwortung dieser Fragen ist Gegenstand der Arbeit.

Im Folgenden werden zunächst die Ziele und Prinzipen der UNO, ihre Finanzstruktur sowie der Aufbau und die Arbeitsweise ihrer Hauptorgane dargestellt, um daraus Kritikpunkte abzuleiten, an denen dann eine Diskussion um Reformen anknüpft. Den Schluss bildet ein Fazit.

2. Ziele und Grundsätze

Im ersten Artikel der UN-Charta sind die Erhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit, die Herstellung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern, die Zusammenarbeit dieser auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und humanitärem Gebiet sowie der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne Ansehen von Rasse, Geschlecht, Sprache und Religion als Ziele der globalen Organisation festgeschrieben.
Der zweite Artikel legt die Grundsätze der Organisation dar. Diese beinhalten die Anerkennung der Staatensouveränität sowie der durch die Charta auferlegten Verpflichtungen, die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten, den Verzicht auf Androhung oder Anwendung von Gewalt, die Unterstützung der Organisation bei den durch die Charta legitimierten Maßnahmen, die Achtung auf Grundsatzhandeln der Nichtmitglieder und schließlich den Grundsatz des Interventionsverbots in innerstaatliche Angelegenheiten.

Im Zuge weltpolitischer Veränderungen haben sich Auslegung und Relevanz der Grundsätze als auch der Zielsetzungen verlagert, während sich das Aufgabenspektrum immer mehr erweitert hat. Gegenwärtig stehen die Aufgaben im Bereich der Friedenssicherung, der internationalen Zusammenarbeit und der Menschenrechtsschutz in ihrem Mittelpunkt.[4] Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben hat sich ein komplexes System herausgebildet, das neben den ursprünglichen Haupt- und Spezialorganen noch Sonderorganisationen sowie die autonomen Organisationen GATT und IAEA beinhaltet.[5] Diese werden in der vorliegenden Arbeit jedoch ausgeblendet. Sie konzentriert sich auf die eigentliche Kernorganisation sowie auf deren Hauptaufgabe, der Wahrung des Weltfriedens.

3. Finanzierung

Der ordentliche Haushalt der UNO finanziert sich aus den Pflichtbeiträgen der Mitgliedstaaten, die einem Verteilungsschlüssel unterliegen, der als Basis die Wirtschaftskraft zugrunde legt, die am Nettosozialprodukt und dem Pro-Kopf-Einkommen des jeweiligen Staates gemessen wird.[6] Demzufolge tragen rund zehn der UN-Mitglieder mehr als Dreiviertel der ordentlichen Beitragslast, wobei die USA mit derzeit 22% die Spitzenposition einnehmen.

Der außerordentliche Haushalt, der zur Finanzierung der operativen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe dient, ist von freiwilligen Leistungen abhängig.

Zur Unterhaltung der UN-Friedenstruppen wurden spezielle Sonderfonds eingerichtet, deren Pflichtbeiträge mit Hilfe eines besonderen Verteilungsschlüssels erhoben werden.[7]

Aufgrund der mangelnden Zahlungsmoral der Mitgliedstaaten, wobei die USA den Hauptschuldner darstellen, die einem radikalen Kostenanstieg durch das immer komplexer werdende Aufgabenspektrum gegenübersteht, befindet sich die UNO seit Beginn der 60er Jahre in ständiger Finanznot, welche sie vor allem in den 80er Jahren existentiell bedrohte.[8] Diese Finanzkrise wird auch als „politische Krise“ angesehen, die langfristig nur durch Struktur- und Funktionsänderungen der Vereinten Nationen gemeistert werden kann.[9]

4. Die Hauptorgane

Die sechs Hauptorgane sind die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, der Treuhandrat[10], der Internationale Gerichtshof sowie das Sekretariat. In der Charta werden die Zusammensetzung, Funktionen und Entscheidungsmechanismen der Organe festgelegt. Darüber hinaus regeln die jeweiligen Geschäftsordnungen Verfahrensfragen. Die einzelnen Organe sind ermächtigt, je nach Bedarf Neben- bzw. Hilfsorgane einzusetzen.[11]

4.1 Der Sicherheitsrat

Dem Sicherheitsrat gehören fünf ständige und zehn nicht-ständige Mitgliedstaaten an, die dort mit jeweils einem Delegierten vertreten sind. Die permanente Mitgliedschaft besitzen die Volksrepublik China, Frankreich, Großbritannien, die Russische Föderation und die USA. Jährlich werden jeweils fünf der zehn nicht-ständigen Mitglieder von der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit für zwei Jahre gewählt. Den Vertretern im Rat obliegt es, in ständiger Bereitschaft zu sein und das Organ somit allzeit handlungsfähig zu machen.

Bei Abstimmungen erhält jedes Mitglied eine Stimme, die sich an Weisungen der repräsentierten Regierung orientieren muss. Werden Verfahrensfragen behandelt, so benötigen Beschlüsse neun Zustimmungen der fünfzehn Mitgliedstaaten. Sachfragen bedürfen der selbigen Anzahl, wobei die Stimmen der fünf Ständigen eingeschlossen sein müssen. Hier können sie von einem Vetorecht Gebrauch machen

Aufgrund seiner weitreichenden Kompetenzen stellt der Rat das mächtigste Gremium im UNO-Gerüst dar. Seine Anweisungen müssen von den Mitgliedstaaten befolgt werden.

Der Rat trägt die Hauptverantwortung für die „Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Um dieser Verantwortung nachzukommen, stehen ihm Mittel zur Verfügung, die über verschiedene Verfahren der friedlichen Beilegung bis hin zur Veranlassung diverser kollektiver Zwangsmaßnahmen über die Blockade bis zum äußersten Mittel der militärischen Gewalt reichen.[12]

Seit 1956 wird das von dem damaligen UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld entwickelte Friedenssicherungs-Konzept „Peacekeeping“ angewandt, bei dem der Rat UN-Truppen als Nebenorgan einsetzt. Diese sich unparteiisch verhaltenden und Waffen nur zur Verteidigung gebrauchenden sogenannten „Blauhelme“ werden auf Grundlage der Zustimmung der Konfliktparteien in die Konfliktzonen entsandt, um dort die Situation zu entschärfen und die Einhaltung von Friedensvereinbarungen zu überwachen.[13]

4.2 Die Generalversammlung

In diesem Zentralorgan sind Repräsentanten sämtlicher Mitgliedstaaten mit jeweils höchstens fünf Delegierten vertreten. Bei Abstimmungen erhält jeder vertretene Mitgliedstaat nach dem sogenannten. „One state - One vote“-Prinzip eine Stimme. Die Modalitäten variieren: Stehen wichtige Fragen, wie zum Beispiel über den Haushalt oder eine Änderung der Charta zur Debatte, so erfordern Beschlüsse eine Zweidrittelmehrheit, bei anderen Fragen ist die einfache Mehrheit ausreichend.

Die Generalversammlung ist grundsätzlich befugt, sich im Rahmen der Charta mit allen Themenkomplexen zu befassen. In den Kompetenzbereich der Vollversammlung fällt das Erteilen von Empfehlungen, auch Resolutionen genannt, die jedoch keinen Verbindlichkeitscharakter für die betreffenden Mitgliedstaaten aufweisen. Resolutionen können allerdings nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Sicherheitsrat zum besagten Zeitpunkt nicht mit dem konkreten Problem befasst ist. Diese Einschränkung wurde 1950 durch die „Uniting-for-Peace-Resolution“ dahingehend relativiert, dass die Versammlung Empfehlungen zu Kollektivmaßnahmen erteilen kann, wenn der Sicherheitsrat einer Blockade unterworfen ist und seiner Aufgabe der Friedenssicherung somit nicht nachkommt.[14]

[...]


[1] Vgl. o.V., Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, Vereinte Nationen Informationszentrum Bonn (UNIC),
http//www.uno.de/presse/2000/unic288.htm (vom 05.06.2001).

[2] Vgl. Unser, G./ Wimmer, M., Die Vereinten Nationen: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, Bonn 1995, S. 79f.

[3] Vgl. Unser, G./ Wimmer, M., ebda., S. 81ff.

[4] Vgl. Unser, G., Die UNO: Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen, 6. Auflage, München 1997, S. 25ff.

[5] Vgl. Hüfner, K., Die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen: Strukturen, Aufgaben, Dokumente, Teil 1: Die Haupt- und Spezialorgane, Bonn 1991, S. 11.

[6] Vgl. o.V., Die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der Vereinten Nationen, Vereinte Nationen Informationszentrum (UNIC) Bonn, http//www.uno.de/presse/2001/unic315.htm (vom 05.06.2001).

[7] Dieser Abschnitt stützt sich auf Wimmer, Michaela, Stichwort UNO, München 1993, S. 39f.

[8] Vgl. Unser, G., a.a.O., S. 159ff.

[9] Vgl. Hüfner, K., a.a.O., S. 15.

[10] Dieser Institution gehören Delegierte der fünf ständigen Mitglieder an. Nachdem die letzten abhängigen Gebiete, die dem Treuhandsystem unterstellt waren, um durch dieses verwaltet, beaufsichtigt und auf die Unabhängigkeit vorbereitet zu werden, ihre Selbständigkeit erlangten, ist dieses Organ schließlich obsolet geworden. Am 1. November 1994 hat es nach der Unabhängigkeit von Palau als letztes Treuhandgebiet formell seine Arbeit eingestellt. Die von da ab geänderte Geschäftsordnung besagt nun, dass eine Zusammenkunft nur noch nach Bedarf stattfindet.
Vgl. o.V., Basic Facts about the United Nations, United Nations Department of Public Information, New York 1998, S. 13f.

[11] Vgl. hierzu Kapitel III-V der UN-Charta.

[12] Vgl. Hüfner, K., a.a.O., S. 89ff., Kapitel VI, VII der UN-Charta.

[13] Vgl. Unser G./ Wimmer, M, a.a.O., S. 45f.

[14] Vgl. Unser, G., a.a.O., S. 37ff.

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Die Uno. Grundsätze, Finanzierung und Reformen
College
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Institut für Politische Wissenschaft)
Course
Internationale Beziehungen
Grade
1
Author
Year
2001
Pages
15
Catalog Number
V23907
ISBN (eBook)
9783638269209
ISBN (Book)
9783656827474
File size
500 KB
Language
German
Keywords
Internationale, Beziehungen
Quote paper
Andrea Philipp (Author), 2001, Die Uno. Grundsätze, Finanzierung und Reformen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/23907

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