Die ersten Schritte zu einer gemeinsamen Handelspolitik wurden 1958 mit dem EWG-Vertrag
unternommen. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft setzten sich die
Gründungsmitglieder (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande
und Luxemburg ) gemäß Artikel 2 EWGV das Ziel, einen gemeinsamen Markt zu schaffen.
Das Fundament, auf dem dieser gemeinsame Markt errichtet werden sollte, bildete die
Verwirklichung einer Zollunion. Gemäß Art. 9 EWGV (Art. 23 EGV n. F.) verpflichteten sich
die Mitglieder der Gemeinschaft Ein- und Ausfuhrzölle, sowie Abgaben gleicher Wirkung
beim Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft abzuschaffen.
Gleichzeitig sollte gegenüber Drittstaaten ein gemeinsamer Zolltarif festgesetzt werden.
Dieser gemeinsame Zolltarif machte den Unterschied zu einer gewöhnlichen Freihandelszone
aus.
Nachdem die Innenzölle schrittweise abgebaut wurden war 1968 die Zollunion für die 6
Gründungsmitglieder vollendet.2
Im Rahmen ihrer Entwicklung ist die GHP als notwendige Folge der Verwirklichung des
gemeinsamen Marktes anzusehen:
Der gemeinsame Markt erforderte eine gemeinsame Handelspolitik, um ihn gegenüber
Drittstaaten außenwirtschaftlich abzusichern. 3
1 Im folgenden als GHP abgekürzt.
2 Mit den Erweiterungen der Gemeinschaft musste dieser Prozess für die neuen Mitglieder wiederholt werden.
3 Woyke, Handwörterbuch Internationale Politik, S. 111.
Inhaltsverzeichnis
A. Die Entwicklung der Gemeinsamen Handelspolitik
I. Die GHP im E(W)G-Vertrag
1. Gründung der EWG
2. Die GHP als ausschließliche Gemeinschaftskompetenz
II. Umfang der GHP
1.Die finale Theorie
2.Die instrumentale Theorie
a) Sichtweise der Kommission
b) Sichtweise des Ministerrates
3. Die Rechtsprechung des EuGH
III. Die Instrumente der GHP
1. Die autonome Handelspolitik
2. Vertragliche Handelspolitik
3. Das WTO-Gutachten 1/94
a) Fragestellung des Gutachtens
b) Ergebnis der Rechtsprechung
aa) Abgrenzung von Dienstleistungsarten
bb) Ergebnis hinsichtlich grenzüberschreitender Dienstleistung
cc) Andere Erbringungsarten
d) Konsequenzen des Gutachtens
4. Die GHP im Vertrag von Amsterdam
a) Hinzufügung des Absatz 5
b) Erweiterung der Außenkompetenz?
5. Der Vertrag von Nizza
a) Hinzufügung der Absätze 5-7
b) Inhalte
c) Folgen
6. Verfahrensregelungen der GHP im Falle autonomer Maßnahmen gem. Abs. 1
7. Verfahren bei internationalen Abkommen
B. Die Rolle Völkerrechtlicher Prinzipien bei der GHP
I. Globalisierung ohne Grenzen?
1. Grundsatz der Unmittelbare Wirkung
a) Definition
b) Entwicklung
aa) Status des GATT 1947
bb) Grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung
2. unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts?
3. Positionen der Teilnehmer
II. Portugal gegen Rat
1. Ergebnis der Rechtsprechung
a)Vorgreifen der Rechtsprechung
b) Prinzip der Gegenseitigkeit
2. Kritik des Urteils
3. Zusammenfassung
C. Die gemeinsame Handelspolitik im Konventsentwurf
I. Kompetenzzuweisung
II. Kompetenzumfang
1. Erweiterung des Kompetenzumfangs
2. Ausnahmebestimmungen
III. Verfahrensregelungen
IV. Perspektiven der gemeinsamen Handelspolitik
1. Vorteile der Kompetenzerweiterung
2. Demokratisierung der Handelspolitik
3. Reduzierung der Ausnahmebestimmungen
a) Notwendigkeit
b) Probleme
c) Perspektiven für die EuGH-Rechtsprechung
d) Zusammenfassung und Stellungnahme
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Entwicklung und die rechtliche Ausgestaltung der gemeinsamen Handelspolitik (GHP) der Europäischen Gemeinschaft unter Berücksichtigung ihrer Einbettung in das völkerrechtliche WTO-System und der Perspektiven im Lichte des Konventsentwurfs für eine europäische Verfassung.
- Historische Entwicklung der GHP und des Kompetenzumfangs
- Rechtsprechung des EuGH zur Reichweite der Handelspolitik
- Die Rolle völkerrechtlicher Prinzipien wie der unmittelbaren Wirkung des WTO-Rechts
- Einfluss der Verträge von Amsterdam und Nizza auf die Entscheidungsprozesse
- Perspektiven und Herausforderungen der GHP im Konventsentwurf
Auszug aus dem Buch
3. Die Rechtsprechung des EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat sich nicht auf eine bestimmte Definition festlegen lassen, anhand derer man handelspolitische Maßnahmen einem bestimmtem Feld hätte zuordnen können. 16 Gerade in der Anfangsphase der GHP, nach Ablauf der Übergangszeit, legte er seiner Rechtsprechung einen sehr weit gefassten Begriff zugrunde und entsprach somit im Ergebnis der instrumentalen Theorie.
In den Gutachten 1/75 und 1/78 betonte der EuGH den dynamischen Charakter, welcher der gemeinsamen Handelspolitik innewohnt und wegen dem sich die Maßnahmen nicht allein auf die herkömmlichen Aspekte des Außenhandels beschränken ließe. So führte er aus, dass eine gemeinsame Handelspolitik, die man auf den Gebrauch der Instrumente beschränke, deren Wirkung ausschließlich auf die herkömmlichen Aspekte des Außenhandels gerichtet sind, und weiterentwickelte Mechanismen nicht berücksichtigt dazu verurteilt wäre, bedeutungslos zu werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in der anfänglichen Rechtsprechung nach Ansicht des EuGH, es der Konzeption der gemeinsamen Handelspolitik widerspräche, sie in eine Definition „zwängen“ zu wollen. Es war vielmehr notwendig immer wieder aufs neue die Entwicklung des Welthandels zu berücksichtigen und den Anwendungsbereich des Art. 133 dieser Entwicklung anzupassen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Die Entwicklung der Gemeinsamen Handelspolitik: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung der GHP im EWG-Vertrag, den Streit um ihren Umfang sowie die Ausgestaltung durch diverse Handelsinstrumente und Vertragsänderungen von Amsterdam bis Nizza.
B. Die Rolle Völkerrechtlicher Prinzipien bei der GHP: Hier wird die Frage der unmittelbaren Wirkung von WTO-Recht in der Gemeinschaftsrechtsordnung beleuchtet, insbesondere anhand der Rechtsprechung zu GATT 1947 und dem Urteil im Fall Portugal gegen Rat.
C. Die gemeinsame Handelspolitik im Konventsentwurf: Das Kapitel diskutiert die durch den Konventsentwurf geplante Kompetenzerweiterung sowie die damit verbundenen Chancen für eine effizientere Politik bei gleichzeitiger Problematisierung der Handelsliberalisierung in sensiblen öffentlichen Dienstleistungsbereichen.
Schlüsselwörter
Gemeinsame Handelspolitik, GHP, Europäische Gemeinschaft, WTO, Europäischer Gerichtshof, Zollunion, Außenkompetenz, Dienstleistungshandel, unmittelbare Wirkung, Rechtsprechung, Vertrag von Nizza, Konventsentwurf, Welthandelssystem, Handelsabkommen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die juristische Entwicklung und die Zuständigkeitsbereiche der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaft sowie deren Interaktion mit völkerrechtlichen WTO-Regelungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten zählen die theoretische Einordnung der GHP, die Rechtsprechung des EuGH zu Kompetenzfragen, die Verfahrensabläufe bei Handelsverträgen und die Auswirkungen aktueller Verfassungsentwürfe.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Entwicklung der handelspolitischen Kompetenzen der EU nachzuzeichnen und aufzuzeigen, wie sich die Gemeinschaft im Spannungsfeld zwischen Globalisierung und nationalen Interessen positioniert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Analyse von Verträgen, Primär- und Sekundärrecht sowie eine eingehende Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Entwicklung der GHP, die Analyse der Völkerrechtsprinzipien im Kontext der WTO und die kritische Würdigung der Perspektiven im Konventsentwurf.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind GHP, WTO, Europäische Gemeinschaft, Rechtsprechung des EuGH, Handelsabkommen und Kompetenzumfang.
Wie bewertet der Autor den Vertrag von Nizza im Hinblick auf die Handlungsfähigkeit?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der Vertrag von Nizza die Handlungsfähigkeit der EU nach außen nicht entscheidend stärken konnte, da Ausnahmeregelungen und gemischte Zuständigkeiten weiterhin bestehen blieben.
Welche Bedenken werden bezüglich des Konventsentwurfs geäußert?
Besondere Bedenken gelten der Einbeziehung sensibler Bereiche wie Bildung, Gesundheit und Soziales in die ausschließliche Gemeinschaftskompetenz, was eine massive Kommerzialisierung dieser Bereiche befürchten lässt.
- Quote paper
- Sebastian Trappe (Author), 2004, Die Perspektiven der Gemeinsamen Handelspolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24731