Rating im Zuge von Basel II - Standardansatz vs. Internal Rated Based Approach


Research Paper (undergraduate), 2004

41 Pages, Grade: 1,4


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einführung in das Thema und Aufbau der Arbeit

2. Basel II: die neue Eigenkapitalregelung für Kreditinstitute
2.1. Schwächen von Basel I
2.2. Die neue Basler Eigenkapitalverordnung
2.3. Das Rating
2.4. Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung nach Basel II

3. Der Standardansatz
3.1. Die Behandlung einzelner Forderungen im Standardansatz
3.1.1. Forderungen an Unternehmen
3.1.2. Forderungen an Staaten
3.1.3. Forderungen an Banken
3.1.4. Forderungen an Privatpersonen und Kleinunternehmen
3.1.5. Sonstige Forderungen
3.2. Kreditrisikominderungsmöglichkeiten im Standardansatz
3.2.1. Sicherheiten
3.2.2. Nettingvereinbarungen mit dem Kreditschuldner
3.2.3. Garantien und Kreditderivate

4. Die auf internen Ratings basierenden IRB-Ansätze
4.1. Die Behandlung einzelner Forderungen im IRB-Ansatz
4.1.1. Forderungen an Unternehmen
4.1.1.1. Risikoparameter bei Forderungen an UN
4.1.2. Forderungen an Privatkunden (Retailkredite)
4.2. Interpretation der Risikogewichtungsfunktion

5. Diskussion der beiden Ratingansätze
5.1. Kosten-Nutzen-Analyse
5.2. Bisherige Erkenntnisse (Die dritte Auswirkungsstudie)

6. Fazit und Ausblick

Anhang I Zeitplan von Basel II

Anhang II Insolvenzzahlen für Deutschland

Anhang III Quersubventionierung

Anhang IV Die drei Säulen von Basel II

Anhang V Ratingskala von Standard & Poor’s und Moody’s

Anhang VI Der umfassende Ansatz

Anhang VII Die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen

Anhang VIII Mittelstandsportfolio

Anhang IX Vergleich der Mindesteigenkapitalanforderungen

Literatur und Quellenverzeichnis

Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1 Risikogewichtung für Unternehmen

Darstellung 2 Risikogewichtung für Staaten

Darstellung 3 Risikogewichtung für Banken, Option

Darstellung 4 Risikogewichtung für Banken, Option

Darstellung 5 Eigenkapitalanforderungen im Vergleich

Darstellung 6 Gewichtung der Bankengruppen und Ansätze

Darstellung 7 Zeitplan von Basel II

Darstellung 8 Insolvenzverfahren in ganz Deutschland

Darstellung 9 Quersubventionierung

Darstellung 10 Die drei Säulen von Basel II

Darstellung 11 Bonitätsnoten von Moody’s und Standard & Poor’s

Darstellung 12 Mittelstandsportfolio

Darstellung 13 Vergleich der EK-Anforderungen bei großen Banken

Darstellung 14 Vergleich der EK-Anforderungen bei kleinen Banken

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung in das Thema und Aufbau der Arbeit

„Risiko - Wie viel setzen sie?“ - Mit dem Leitartikel in der Börsen-Zeitung vom 06.05.2003 zielt Christina Rathmann genau auf die Hauptthematik der deutschen Kreditinstitute: Die Behandlung von Kreditrisiken nach der Einführung von Basel II. Kaum ein anderes Thema bewegt die Wirtschaft, die Politik, die Presse und vor allem die Banken derzeit in solchen Maßen:1

Basel II bezeichnet die neue Eigenkapitalvereinbarung des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, die ab 2007 Anwendung finden soll.2 Oberstes Ziel ist die Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte3, die durch Globalisierung, steigende Kreditrisiken und zunehmende Unternehmensinsolvenzen mehr und mehr unter Druck geraten4.

Eingegangene Risiken bei der Kreditvergabe sind in Zukunft einerseits ausschlaggebend für die Höhe der Kreditzinsen, die ein Schuldner aufzubringen hat, und somit Ertragskomponente für die Banken. Andererseits sind sie Grundlage für die Berechnung des für Kreditrisiken zu unterlegenden Eigenkapitals und aus diesem Grunde Begrenzung des Kreditgeschäftsvolumen der Kreditinstitute.5

Wichtiger Bestandteil des neuen Basler Akkords sind Ratingansätze für die Kreditinstitute zur Ermittlung des Kreditausfallrisikos eines Schuldners und daraus resultierend eine angemessene Eigenkapitalunterlegung. Den Banken wird es in Zukunft selbst überlassen, ob sie das Kreditrisiko bzw. die Bonität eines Kreditnehmers intern über ein eigenes Ratingsystem ermitteln oder durch externe Ratingagenturen ermitteln lassen.6

In der folgenden Arbeit wird zunächst auf die neuen Eigenkapitalvereinbarungen in Form der mittlerweile drei Konsultationspapiere eingegangen. Hierbei werden die Probleme der bisherigen Vorschriften und die Verbesserungen, die Basel II bringen soll, aufgezeigt.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt nachfolgend auf der näheren Betrachtung der beiden von Basel II bestimmten Ratingansätze: der Standardansatz unter Mithilfe von externen Ratingagenturen und der auf internen Ratings basierende (IRB) Ansatz. Ziel der Arbeit ist es außerdem, Vor- und Nachteile beider Ansätze herauszuarbeiten, Auswirkungen von Basel II auf die Bankenlandschaft aufzuzeigen und einen Ausblick in die nähere Zukunft zu geben.

2. Basel II: die neue Eigenkapitalregelung für Kreditinstitute

2.1. Schwächen von Basel I

1988 wurde von den Zentralbankpräsidenten der G10-Staaten als Reaktion auf sinkende Eigenkapitalquoten in den Banken die 1. Basler Eigenkapitalvereinbarung unter dem Namen Basler Akkord geschaffen. Später erhielt die Regelung den Namen Basel I. Inhalt war die generelle Hinterlegung von Kreditrisiken mit haftendem Eigenkapital.7 Erstmals wurden somit die Ausfallrisiken im Kreditgeschäft direkt ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt. Für jeden Euro mussten Banken ab jetzt 8 Cent (entspricht 8%) an Eigenkapital bereitstellen.8

Das Ziel von Basel I, Stabilität im Bankenwesen, wurde zunächst erfolgreich durchgesetzt. Dennoch zeigten sich sehr bald Schwächen der ersten Verordnung auf. Durch Globalisierung und wachsende Wirtschaftsmärkte wurden ständig Finanzinnovationen an den Markt gebracht. Der große Druck auf die Zinsmargen durch neue internationale Konkurrenz verpflichtete die Banken ihr Kreditrisikomanagement zu optimieren, es entstanden neue Finanzinstrumente wie Asset Backed Securities oder Nettingvereinbarungen. Die dadurch entstehenden weiteren Risiken wurden von Basel I nicht ausreichend erfasst.9

Als Hauptkritikpunkt des ersten Basler Akkords wird einheitlich die pauschale Hinterlegung der Kreditrisiken mit 8% Eigenkapital, unabhängig von der Bonität des Schuldners, gesehen10. Ungeachtet davon, ob der Kreditschuldner eine hohe oder eher geringe Kreditwürdigkeit aufweist, wird der gleiche Betrag an Eigenkapital für die Banken fällig. Der gleiche Betrag an Eigenkapitalkosten, die im Zinssatz enthalten sind, wird somit an den Kreditnehmer weitergegeben. Dies bringt eine sogenannte Quersubventionierung11 hervor, d.h. der gute Schuldner bezahlt eher zu viele Zinsen. Der schlechte Kunde erbringt zuwenig Zinsen, wird aber vom Mehrertrag durch den guten Kreditschuldner getragen.12

Hieraus ergibt sich ein weiteres Problem. Die Pauschalhinterlegung der Kreditrisiken bietet Banken keine oder eher negative Anreize für ein sicheres Kreditverhalten. Kreditzinsen sind nach wie vor gute Ertragsquelle für Banken. Durch undifferenzierte Kreditzinsen neigen Kreditinstitute dazu, eher Schuldner mit höherem Risiko zu bevorzugen, da hier höhere Zinssätze durchsetzbar sind. Bei guten Schuldnern sind die Eigenkapitalkosten im Verhältnis eher zu hoch, d.h. die Zinsmarge für die Bank kleiner. Folge dessen steigt das Risiko für die einzelne Bank sowie für das ganze Finanzsystem.13

Angesichts dieser Problempunkte von Basel I wurde 1999 das erste Konsultationspapier des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgelegt.

2.2. Die neue Basler Eigenkapitalverordnung

Das erste Konsultationspapier von 1999 sah zunächst nur die risikogerechte Hinterlegung von Kreditrisiken und generell die Einführung von externen Ratings, für spezielle Banken die Verwendung interner Ratings vor. Mit dieser neuen Verordnung hatten die europäischen Finanzsysteme im Gegensatz zu den amerikanischen allerdings starke Probleme, da externe Ratings in den USA weitaus häufiger vorkommen.14

Mit dem zweiten Konsultationspapier vom Januar 2001 entstand das heute bekannte 3- Säulen-Konzept Basel II15, indem die Punkte von 1999 aufgegriffen und deutlich erweitert wurden. In den drei Säulen Mindesteigenkapitalanforderung (Minimum Capital Requirements), aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren (Supervisory Review Prozess) und Förderung der Marktdisziplin (Market Discipline) werden Verordnungen zur Stabilität und Solidität des Finanzsystems beschrieben.16

Wie der Name besagt, werden in der ersten Säule die Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute bestimmt. Die zentralen Punkte sind hier die Verfahren zur Risikomessung als Grundlage für differenzierte Hinterlegung der Risiken im Kreditgeschäft, die erstmalige Berücksichtigung von operationellen Risiken und die Möglichkeiten zur Risikominderung durch Sicherheiten.17

Die neue Eigenkapitalvereinbarung sieht mehrere einfache und fortgeschrittene Ansätze zur Messung, Beurteilung und Begrenzung vor. Ein Kreditinstitut kann jenen Ratingansatz wählen, welcher seinem Risikoprofil am besten entspricht. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass der Gesamtumfang des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals in der Summe grundsätzlich gleich bleiben soll.18 Auf jene Ratingverfahren im Zuge von Basel II wird unter den Punkten 3. und 4. dieser Arbeit näher eingegangen.

In der zweiten Säule wurden vom Basler Ausschuss Grundsätze des aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren entwickelt. Diese sollen sowohl einen gewissen Mindesteigenkapitalbestand in Banken prüfen als auch die Entwicklung von Risikomanagementsystemen zur Behandlung von Kreditrisiken vorantreiben.19 20

Durch die Erweiterung der Offenlegungsanforderungen an die Banken, in der dritten Säule beschrieben, regelt der Ausschuss die Verbesserung der Marktdisziplin. Außenstehenden soll ermöglicht werden, einen Einblick zu bekommen in Geschäftgebiete wie den Anwendungsbereich der neuen Verordnung Basel II, die Eigenkapitalstruktur der Bank, Beurteilung und Umgang von Kreditrisiken oder die gewählten Ansätze zur Messung der Ausfallwahrscheinlichkeit.21

Im Mittelpunkt der neuen Basler Eigenkapitalrichtlinien steht jedoch die risikorechte Behandlung von Mindesteigenkapitalstandards und dadurch Anreize für Kreditinstitute zu vorsichtigem Risikomanagement zu schaffen.22 Für diese Studienarbeit wird nachfolgend speziell die erste Säule mit ihren Ratingansätzen in Betracht gezogen.

2.3. Das Rating

„Rating ist das Ergebnis eines Bewertungsprozesses wirtschaftlicher Sachverhalte, dessen Ziel in der Bestimmung eines Werturteils in Form einer Gesamtnote liegt.“23

Der Begriff Rating hat seinen Ursprung im angloamerikanischen Raum, wo schon Mitte des 19. Jahrhunderts Emittenten für Anleihen auf dem Kapitalmarkt bewertet wurden. Bis heute dominiert der US-Anleihemarkt prozentual deutlich gegenüber dem Rest der Welt, da sich auch kleinere Unternehmen vermehrt über den Kapitalmarkt refinanzieren.24 Hier gilt: um so schlechter die Bonität des Emittenten bzw. des Schuldners, desto höher der Kontraktzins, den er zu erbringen hat bzw. den die Gläubiger für ihr Risiko erwarten. Man sieht hier einen direkten Zusammenhang zwischen Risiko und Zinssatz, wie ihn auch Basel II fordert.

In Banken kennt man speziell das Kreditrating. Es ermittelt die Fähigkeit des Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig nachkommen zu können. Ziel des Ratings ist es, durch die genaue Zuordnung des Schuldners in eine Ratingklasse ein Bonitätsurteil zu erhalten, welches eine bestimmte Ausfallwahrscheinlichkeit wiederspiegelt. Diese Skalierung dient der Vergleichbarkeit und der Beurteilung von Kreditschuldnern.25

In einem Ratingprozess werden sowohl quantitative als auch qualitative Merkmale berücksichtigt. Mit größeren Gewicht gehen jedoch die qualitativen Parameter in das Ratingurteil ein. In Betriebsbesichtigungen, Gesprächen und Analysen von Geschäftsprozessen werden derzeitige und zukünftige Lage des UN, des Wettbewerbs und der Märkte beurteilt.26 Die qualitativen Merkmale sind eher subjektiv von den Experten bewertbar. Weitaus objektiver sind die quantitativen Faktoren. In Jahresabschlussanalysen und Auswertungen von BWAs werden Bilanzkennziffern ermittelt, die die Ertragskraft der UN aufzeigen.27

Ziel der Ratings ist also letztlich die Ermittlung einer Ausfallwahrscheinlichkeit, die in Basel II in ein Risikogewicht umgewandelt werden. Mit diesen Risikogewichten wird das Eigenkapital ermittelt, welches eine Bank bereitzuhalten hat.28

2.4. Die Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen nach Basel II

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht sieht die Deckung der Marktpreis-, Kreditausfall- und operationellen Risiken vor. Ziel ist, die Eigenkapitalquote bei mindestens 8% zu halten. Die Messung der Marktpreisrisiken bleibt unverändert gegenüber des ursprünglichen Basler Akkords. Die EK-Quote setzt sich wie folgt zusammen: EK-Quote = Aufsichtsrechtliches Eigenkapital Summe aller risikogewichteten Aktiva29,30

Anders ausgedrückt ist das zu hinterlegende Eigenkapital abgesehen vom Umrechnungsfaktor für außerbilanzielle Positionen das Produkt aus der Bemessungsgrundlage der Forderung x dem Risikogewicht nach Basel II x dem Solvabilitätskoeffizienten von 8%. Basel II bietet nun zwei Ansätze zur Bestimmung der gewichteten Risikoaktiva aus dem Kreditgeschäft, eine standardisierte Beurteilung von Kreditnehmern durch externe Ratingagenturen oder einen auf internen Ratings basierenden Ansatz.

3. Der Standardansatz

Damit eine Ratingagentur (External Credit Assesment Institution „ECAI“) für den Standardansatz zugelassen werden darf, muss sie bestimmte Eignungskriterien erfüllen.31

Die ECAI’s sollen frei sein von jeglicher politischer und wirtschaftlicher Abhängigkeit, die ein Ratingergebnis verfälschen würde. Die Ratingmethode an sich muss systematisch aufgebaut sein und durch spezielle Kontrollverfahren (Validierung) ständig überwacht werden. Die Bonitätsurteile, die im Übrigen auch als Rating bezeichnet werden, müssen für andere Marktteilnehmer öffentlich ersichtlich sein. Die beurteilende Ratingagentur hat Informationen, wie die Beurteilungsmethodik, der Zeithorizont oder Wahrscheinlichkeiten bezüglich der Änderung einzelner Ratings offenzulegen. Des weiteren soll eine ECAI durch deren Verwendung durch unabhängigen Parteien Glaubwürdigkeit erlangen. Zuletzt erwähnt das zweite Konsultationspapier die ausreichenden Ressourcen, die einem Ratingunternehmen vorliegen müssen. Ein enger Kontakt zur Unternehmensleitung ist notwendig um ständig qualitative und quantitative Kriterien zur Benotung zu erhalten.32

Lässt sich ein UN zweimal durch Ratingagenturen bewerten, so muss stets jenes Rating verwendet werden, welches das höhere Risiko aufweist. Bei Mehrfachbeurteilungen werden die beiden niedrigsten Ergebnisse verglichen und das mit dem höheren Risikogewicht angewandt.33

3.1. Die Behandlung einzelner Forderungen

Ist ein Kreditnehmer von einer Ratingagentur in eine Ratingklasse eingestuft worden, so bestimmt der Standardansatz nach Basel II die dazugehörigen Risikogewichte zur Berechnung des erforderlichen Eigenkapitalaufwands. Grundsätzlich wird im Standardansatz zwischen vier zentralen Kreditschuldnerarten unterschieden: Unternehmen, Staaten, Banken und Private Schuldner bzw. Kleinunternehmen (sog. Retailgeschäft).34 Bei einem Standardrisikogewicht von 100% werden die eingegangenen Risiken bei der Berechnung der risikogewichteten Aktiva in voller Höhe berücksichtigt. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 8%. Ein Risikogewicht von 20% führt zu einer Eigenkapitalquote von 1,6%.35

3.1.1. Forderung an Unternehmen (Risk weight for companies)

Die bedeutendste Gruppe neben den Forderungen im Retailportfolio unter 3.1.4. ist jene der Unternehmen. Das Risikogewicht für ungeratete Unternehmen liegt wie bisher bei 100%, kann aber von der jeweiligen Aufsichtsbehörde bei Bedarf nach oben revidiert werden. Diese Maßnahme ist jedoch von der dt. Aufsichtsbehörde BaFin zunächst nicht zu erwarten.36

Die Risikogewichte für Unternehmen sind wie folgt den Ratingklassen zugeordnet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 1 Risikogewichtung für Unternehmen

Quelle: eigene Darstellung, Vgl. The Standardised Approach to Credit Risks, Basel Committee on Banking Supervision, 2001, S.8

3.1.2. Forderungen an Staaten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 2 Risikogewichtung für Staaten

Quelle: eigene Darstellung, Vgl. The Standardised Approach to Credit Risks, Basel Committee on Banking Supervision, 2001, S.3

Auch Exportversicherungsunternehmen geben regelmäßig Länderratings ab. Bei Verwendung bestimmter Methoden und der darauf folgenden Veröffentlichung können auch solche Klassifizierungen Risikogewichte bestimmen.37

3.1.3. Forderungen an Banken

Für Forderungen an Banken wurden 2 Optionen geschaffen. Welche Option in der kreditgebenden Bank angewandt werden muss, wird von der Aufsichtsinstanz vor Ort vorgegeben.38

Die erste Option besagt, dass jede Bank ein um genau eine Stufe höheres Risikogewicht erhält, als der Staat, indem das Kreditinstitut ansässig ist.39

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 3 Risikogewichtung für Banken, Option 1

Quelle: eigene Darstellung, Vgl. The Standardised Approach to Credit Risks, Basel Committee on Banking Supervision, 2001, S.6

Für die zweite Option werden die Kreditinstitute wiederum von ECAIs geratet. Für Forderungen mit einer Laufzeit bis zu 3 Monaten gelten niedrigere Risikogewichte. Auffallend bei dieser Option ist, dass ungeratete Banken mit 50%, unter 3 Monate Laufzeit mit 20%, ins Gewicht fallen.40

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Darstellung 4 Risikogewichtung für Banken, Option 2

Quelle: eigene Darstellung, Vgl. The Standardised Approach to Credit Risks, Basel Committee on Banking Supervision, 2001, S.8

Forderungen an inländische öffentliche Stellen sowie Wertpapierhäuser werden vom Ausschuss wie eine Forderung an eine Bank behandelt.

3.1.4. Forderungen an Privatpersonen und Kleinunternehmen

Wertmäßig relativ geringere Forderungen werden nach der neuen Basler Vereinbarung in ein Retailportfolio zusammengefasst. Dazu zählen natürliche Personen und kleinere Unternehmen mit einem Exposure bis 1 Mio. Euro.41

Da über 90% der deutschen Unternehmen dieser Gruppe angehören ist dies die größte Gruppe. Eine dem Retailportfolio zugeordnete Forderung wird mit 75% gewichtet. Anders ausgedrückt müssen 90% der deutschen Betriebe statt 8% nur noch 6% an Eigenkapital erbringen.42

Wichtig für die Aufsichtsbehörde bezüglich eines Retailportfolios ist das Granularitätskriterium. Es sollen mögliche Klumpenrisiken vermieden werden, ansonsten ist der Ausschuss befugt, das Risikogewicht von 75% nach oben zu korrigieren.43

3.1.5 Sonstige Forderungen

Kredite, die zu 100% durch Grundpfandrechte gesichert sind, wobei der Kreditnehmer das Wohneigentum privat nutzt, werden mit 35% risikogewichtet. Bei gewerblich genutzten Immobilien liegt das Risikogewicht bei 100%.

Mit 150% bewertet werden Forderungen die in Verzug geraten. Werden Verbriefungstranchen zwischen BB+ und BB- geratet, entsteht ein Risikogewicht von 350%.44

Außerbilanzielle Geschäfte, wie z.B. eine Bürgschaft, werden als spezieller Umrechnungsfaktor zur Bestimmung der Risikoaktiva mitberücksichtigt.45

3.2. Kreditrisikominderungsmöglichkeiten im Standartansatz

Zur Reduzierung der Kreditrisiken wurden vom Ausschuss für Banken diverse Möglichkeiten zugelassen. Im Wesentlichen werden die Besicherung der Forderung, Garantien, der Kauf von Kreditderivaten oder Nettingvereinbarungen mit dem Schuldner genannt. Voraussetzung für die Anerkennung der Risikoreduzierungsinstrumente (Credit Risk Mitigration „CRM“) ist die rechtliche Durchsetzbarkeit. Außerdem sind alle Maßnahmen permanent zu kontrollieren und zu überprüfen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann das Kreditinstitut die Risikominderung bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderung berücksichtigen.46

3.2.1 Sicherheiten

Als Risikominderungsmaßnahme wird hier die Forderung durch Bareinlagen, Gold, Schuldverschreibungen mit einem bestimmten Mindestrating oder Aktien eines Hauptindexes besichert. Die Sicherheit darf nicht abhängig sein vom Schuldner, z.B. ein Wertpapier, welches vom Kreditnehmer selbst emittiert wurde.

Zur Beurteilung von Sicherheiten sind zwei Ansätze vorgesehen. Eine Bank kann selbst darüber entscheiden, ob sie den einfachen oder den umfassenden Ansatz anwenden will.

Das Prinzip des einfachen Ansatzes ist ähnlich dem Substitutionsansatz des derzeitigen Basler Akkords von 1988. Wird der einfache Ansatz angewendet, so erhält der besicherte Teil eines Kredits das Risikogewicht der Sicherheit. Grundsätzlich wird ein Mindestrisikogewicht von 20% vorgeschrieben. Dem nicht besicherten Rest der Forderung wird das tatsächliche Risikogewicht des Kreditschuldners angerechnet.

Beim umfassenden Ansatz wird der Wert der Forderung sowie der Marktwert der Sicherheit durch bestimmte Risikozu- oder abschläge (sog. Haircuts) angepasst. Auf diese Weise werden ständig die Veränderungen am Markt berücksichtigt. Die Formel zur Berechnung des Forderungsbetrags nach der Risikominderung wird im Anhang 6 S.28 geschildert.47

[...]


1 Vgl. Rathmann Christina, Risiko - Wie viel setzen Sie?, Börsenzeitung Ausgabe 85, 06.05.2003

2 Vgl. Darstellung Zeitplan von Basel II im Anhang 1 S.23

3 Vgl. Wolf Jakob, Basel II - Kreditrating als Chance, S.12

4 Vgl. www.creditreform.de - Unternehmensinsolvenzen sowie Obertreis Rolf, Vor allem über dem Mittelstand kreist der Pleitegeier, Badische Zeitung, 05.12.2003, Vgl. Anhang 2 S.24

5 Vgl. Rathmann Christina, Risiko - Wie viel setzen Sie?, Börsenzeitung Ausgabe 85, 06.05.2003

6 Vgl. M. Müller / J. Kesting / Dr. J. Rau, Rating, S.15

7 Vgl. Paul Stephan, Der Basler Akkord im Überblick, S.7

8 Vgl. Schneck Prof. Dr. Ottmar, Basel II: die neue Eigenkapitalvereinbarung der Banken, S.5

9 Vgl. Arnold Dr. Wolfgang, Aktuelle Überlegungen zur aufsichtsrechtlichen Begrenzung bankbetrieblicher Kreditrisiken (Basel II) in Kreditrisikomanagement im Bankenwesen, S.45

10 Vgl. Schneck Prof. Dr. Ottmar, Basel II: die neue Eigenkapitalvereinbarung der Banken, S.5-6

11 Darstellung Quersubventionierung im Anhang 3 S.25

12 Vgl. Kaulbach Christian, Basel II - Die neue Eigenkapitalverordnung und deren Auswirkung auf die Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben, Nov. 2002, S. 5

13 Vgl. Arnold Dr. Wolfgang, Aktuelle Überlegungen zur aufsichtsrechtlichen Begrenzung bankbetrieblicher Kreditrisiken (Basel II) in Kreditrisikomanagement im Bankenwesen, S.45

14 Vgl. Arnold Dr. Wolfgang, Aktuelle Überlegungen zur aufsichtsrechtlichen Begrenzung bankbetrieblicher Kreditrisiken (Basel II) in Kreditrisikomanagement im Bankenwesen, S.46

15 Vgl. Anhang 4 - Das 3-Säulen-System von Basel II S. 26

16 Vgl. Braun Peter und Gstach Olivier, Rating kompakt, April 2002, S.30

17 Vgl. Paul Stephan, Basel II im Überblick, in Basel II und MaK, 2002, S.9

18 Vgl. Kaulbach Christian, Basel II - Die neue Eigenkapitalverordnung und deren Auswirkung auf die Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben, Nov. 2002, S. 5

19 Vgl. Paul Stephan, Der Basler Akkord im Überblick, S.9-10

20 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S.162

21 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S. 183

22 Vgl. Morgner Jens, Neue Bedeutung des Ratings als Konsequenz von Basel II, 2003, S.4

23 Keiner Thomas, Rating für den Mittelstand, Frankfurt, 2001, S.13

24 Vgl. www.rating-expert.de - Einführung in das Rating, Rating

sowie Kaulbach Christian, Basel II, Nov. 2002, S.9

25 Vgl. Braun Peter und Gstach Olivier, Rating kompakt, 2002, S.18

26 Vgl. Wolf Jakob, Basel II - Kreditrating als Chance, 2003, S.42

27 Vgl. Morgner Jens, Neue Bedeutung des Ratings als Konsequenz von Basel II, 2003, S.4

28 Vgl. Anhang 5 - Ratingskala von Standard & Poor’s und Moody’s, S.27

29 Vgl. Paul Stephan, Basel II im Überblick, in Basel II und MaK, 2002, S. 10

30 Summe aller risikogewichteten Aktiva = Kreditrisikoaktiva + (12,5 x (Marktrisiko + operationelles Risiken)) oder einfacher die Bemessungsgrundlage der Forderung x Risikogewicht nach Basel II

31 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S.16

32 Vgl. Geiger Prof. Dr. H., Der Standardansatz zur Eigenmittelunterlegung bei Kreditrisiken, S.8

33 Vgl. Basel Committee on Banking Supervision, The Standardised Approach to Credit Risk,2001, S.13

34 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S.8

35 Vgl. Wolf Jakob, Basel II - Kreditrating als Chance, 2003, S.18

36 Vgl. Paul Stephan, Basel II im Überblick, in Basel II und MaK, 2002, S.22

37 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S.12

38 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S.11

39 Vgl. Geiger Prof. Dr. H., Der Standardansatz zur Eigenmittelunterlegung bei Kreditrisiken, S.6

40 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S.11

41 Vgl. Paul Stephan, Basel II im Überblick, in Basel II und MaK, 2002, S.23

42 Vgl. Paul Stephan, Basel II im Überblick, in Basel II und MaK, 2002, S.23

43 Vgl. Paul Stephan, Basel II im Überblick, in Basel II und MaK, 2002, S.24 sowie Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S.11

44 Vgl. Arnold Dr. Wolfgang, Aktuelle Überlegungen zur aufsichtsrechtlichen Begrenzung bankbetrieblicher Kreditrisiken (Basel II) in Kreditrisikomanagement im Bankenwesen, S.49

45 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S.16

46 Vgl. Geiger Prof. Dr. H., Der Standardansatz zur Eigenmittelunterlegung bei Kreditrisiken, S.9

47 Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Drittes Konsultationspapier, April 2003, S.22-25

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Details

Title
Rating im Zuge von Basel II - Standardansatz vs. Internal Rated Based Approach
College
University of Cooperative Education Villingen-Schwenningen  (FB Wirtschaft)
Grade
1,4
Author
Year
2004
Pages
41
Catalog Number
V24937
ISBN (eBook)
9783638276962
File size
597 KB
Language
German
Keywords
Rating, Zuge, Basel, Standardansatz, Internal, Rated, Based, Approach
Quote paper
Benjamin Seidler (Author), 2004, Rating im Zuge von Basel II - Standardansatz vs. Internal Rated Based Approach, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/24937

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