Die Bedeutung des Controllings bei Ratingverfahren im Rahmen von Basel II


Mémoire (de fin d'études), 2004

173 Pages, Note: 2,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Aufgabenstellung
1.3. Vorgehensweise
1.4. Begriffs- und Inhaltsabgrenzung

2. Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.1. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
2.2. Die geltende Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I)
2.3. Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)
2.3.1. Ziele der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.3.2. Bestandteile der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.3.2.1. Die Säule 1 – Mindestkapitalanforderungen
2.3.2.2. Die Säule 2 – Bankaufsichtlicher Überprüfungs- prozess
2.3.2.3. Die Säule 3 – Marktdisziplin
2.4. Basel II als Auslöser für die Ratingdiskussion

3. Einführung in das Rating
3.1. Bedeutung des Ratings
3.2. Begriffsbestimmung und Abgrenzung des Ratings zu anderen Bewertungsmethoden
3.3. Ratingarten
3.3.1. Internes versus externes Rating
3.3.2. Unternehmensrating
3.3.3. Branchenrating
3.3.4. Solicited und Unsolicited Rating
3.3.5. Auskunftsrating von Wirtschaftsauskunftsdiensten

4. Externes Rating durch Ratingagenturen
4.1. Das externe Rating innerhalb des Standardansatzes
4.2. Ratingagenturen

5. Internes Rating durch Banken
5.1. Traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung
5.2. Das interne Rating innerhalb des IRB-Ansatzes
5.3. Ratingskalierung der Banken
5.3.1. Ratingskalierung der Volks- und Raiffeisenbanken
5.3.2. Ratingskalierung und Ratingprozess der Sparkassen
5.3.3. Ratingskalierung der Großbanken

6. Ratingkriterien
6.1. Die Hard- und Soft Facts innerhalb des Ratings
6.1.1. Hard Facts
6.1.2. Soft Facts
6.1.2.1. Branche
6.1.2.2. Marktpotenzial
6.1.2.3. Führungspotenzial
6.1.2.4. Produktionspotenzial

7. Die Bedeutung des Controllings innerhalb der Ratingverfahren
7.1. Begriffsbestimmung und Aufgabenbereich des Controllings
7.2. Anforderungen an das Controlling
7.2.1. Rechnungswesen
7.2.1.1. Rechtzeitige Verfügbarkeit der Informationen
7.2.1.2. Qualität und Aussagefähigkeit der Informationen
7.2.2. Unternehmensplanung
7.2.3. Frühwarnsysteme
7.2.4. Informationssysteme
7.3. Resümee

8. Praxisnaher Ablauf eines bankinternen Ratings anhand eines Musterfalls
8.1. Allgemeine Grundlagen
8.2. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
8.3. Prüfung der Kreditfähigkeit
8.4. Prüfung der Kreditwürdigkeit – Bonitätsrating
8.4.1. Finanzrating
8.4.2. Bewertung der Unternehmenspotenziale
8.4.3. Beurteilung des wirtschaftlichen Umfelds – Branchenanalyse
8.5. Bildung des Bonitätsratings
8.6. Kreditrating
8.7. Gesamturteil

9. Schlussbetrachtung

10. Anhang
10.1. Gesprächsnotiz Nr. 1
10.2. Gesprächsnotiz Nr. 2
10.3. Planbilanz
10.4. Plan GuV
10.5. Liquiditätsplan
10.6. Bankenspiegel
10.7. Kapitaldienstrechnung
10.8. Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse
10.9. Checkliste: Maximal mögliche Fragen alle Dimensionen
10.10. Übersicht: Soft Facts
10.11. Checkliste für relevante Kundenunterlagen
10.12. Ablaufschema der Kreditwürdigkeitsprüfung
10.13. Jahresabschlussanalyse – Musterfall
10.14. Analyseüberblick – Musterfall
10.15. Berechnungsschema Eigenmittelquote
10.16. Ratingbogen – Musterfall
10.17. Stärken-/ Schwächenanalyse – Musterfall

11. Anlage
11.1. Konsultationspapier – Die Neue Baseler Eigenkapitalverein- barung, Januar 2001
11.2. Konsultationspapier – Die Neue Baseler Eigenkapitalverein- barung, April 2001
11.3. Konsultationspapier – Überblick über die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung, April 2001
11.4. Basel II – Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
11.5. Gesetz über das Kreditwesen – KWG

Literaturverzeichnis

Rechtsquellen

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

Abb. 2 Berechnung der Eigenkapitalunterlegung

Abb. 3 Die 3 Säulen von Basel II

Abb. 4 Der Inhalt der Säule 1 – Mindestkapitalanforderung

Abb. 5 Die Bedeutung von Ratingsymbolen

Abb. 6 Bonitätsbeurteilungen und Risikogewichte im Standardansatz

Abb. 7 Gegenüberstellung der Ansätze S. 38

Abb. 8 Die Zuordnung der Ratingstufen der Sparkassen zur Ratingsymbolik von Standard & Poor’s

Abb. 9 Ratingprozess der Sparkassen

Abb. 10 Kennzahlen zur Bewertung des Finanzbereichs

Abb. 11 Kriterien innerhalb der Branchenanalyse

Abb. 12 Soft Facts des qualitativen Bereichs

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Zahlreiche in den vergangenen Jahren existierende internationale Bankkrisen sind auf plötzliche Kreditausfälle zurückzuführen. Sie zeigen auf, dass Kreditausfälle grundsätzlich die Sicherheit der Einlagen und die Existenz der Banken gefährden. Der Hauptgrund dafür lag in der geringen Eigenkapitalausstattung der Banken. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1988 die erste Baseler Eigenkapitalvereinbarung durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht. „Die Hauptziele dieser Eigenkapitalvereinbarung waren die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung im internationalen Bankwesen und die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen“(Everling 2002, S. 28). Im Hinblick auf das Kreditausfallrisiko wurde, in der ersten und heute gültigen Eigenkapitalvereinbarung von 1988, die Höhe der Kreditvergabe durch die Koppelung an das Eigenkapital der Banken begrenzt. Der so genannte Baseler Akkord oder Basel I hatte zum Ergebnis, dass Banken mindestens 8% an Eigenkapital im Verhältnis zu ihrem Aktiva-Portfolio halten müssen. Ein häufiger Kritikpunkt an Basel I war die pauschalisierte Eigenkapitalunterlegung der Kredite in Höhe des Achtprozentfaktors. Folglich wurde jedem Kredit das gleiche Ausfallrisiko unterstellt. Die Bonität eines Kreditnehmers und die eventuell damit verbundene Wahrscheinlichkeit des Kreditausfalls fanden ebenfalls keine Berücksichtigung (vgl. Ehlers 2003, S. 7; Everling 2002, S. 28 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 13 ff.).

Im Juni 1999 legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht einen Neuentwurf der Regelungen zur Eigenkapitalvereinbarung vor. Da die bisherige Eigenkapitalvereinbarung die bestehende Risikosituation der Banken nur unzureichend darstellte, soll anhand der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) die Eigenkapitalunterlegung risikonäher gestaltet werden (vgl. Everling 2002, S. 29).

1.2. Aufgabenstellung

Gegenstand dieser Arbeit ist die Bedeutung des Controllings, kreditaufnehmender Unternehmen, als qualitatives Kriterium im Rahmen der Ratingverfahren von Basel II darzustellen. Viele Unternehmen werden sich in näherer Zukunft die Frage stellen müssen, ob ihr Controlling den Anforderungen des Bonitätsratings entsprechen kann, denn auch das Controlling eines Unternehmens soll, in Abhängigkeit der Unternehmensgröße, vor Kreditvergabe auf den Prüfstand gestellt werden.

Im Zusammenhang mit der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung wird oft der Begriff „Rating“ diskutiert. Der Grund hierfür liegt im Ziel der Neuregelung, die Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute an den tatsächlichen Risiken der Kreditvergabe auszurichten. Basel II sieht eine stärkere Differenzierung der Kreditrisiken in Abhängigkeit von der Bonität der Kreditnehmer vor. Um die Bonität eines Kreditnehmers hinsichtlich seiner zukünftigen Zahlungsfähigkeit und das damit verbundene Risiko besser beurteilen zu können, bedient man sich dem Rating. Die Bonitätseinschätzung der Kreditnehmer kann entweder durch bankinterne Ratingsysteme oder externe Ratingagenturen erfolgen. Zweifellos wird Basel II dazu führen, dass Kreditnehmer mit einer hohen Bonität infolge der niedrigen Eigenkapitalunterlegung bei der finanzierenden Bank niedrigere Kreditzinsen zahlen müssen und umgekehrt (vgl. Everling 2002, S. 29 ff.; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 20; Wolf 2003, S. 12 ff.).

Nicht weniger von Bedeutung sind die aufgrund von Basel II erhöhten Anforderungen der Banken an ihre Kunden. Wurden bisher neben der Jahresabschlussanalyse die qualitativen Potenziale wie bspw. Management, Markt und Branche weitestgehend nur subjektiv vom Firmenkundenbetreuer beurteilt, so werden diese zukünftig einer systematischen Analyse unterzogen. Um die Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kredite besser einschätzen zu können, verlangen die Banken eine höhere Transparenz der Unternehmen. Neben den alt bewährten Jahresabschlusskennzahlen, den so genannten Hard Facts, werden auch die qualitativen Kriterien, die so genannten Soft Facts, verstärkt in die Bonitätseinschätzung einbezogen. Die weichen Faktoren umfassen vor allem die Analyse des Managements, der Produktion, des Personals, des Controllings und diverser Marktfaktoren (vgl. Wolf 2003, S. 27). Vor allem mittelständischen Unternehmen werden diese Anforderungen anfangs Schwierigkeiten bereiten (vgl. Müller/Kesting/Rau 2003, S. 33 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 102 ff.; Wolf 2003, S. 27).

In Abhängigkeit ihrer Unternehmensgröße verfügen viele dieser Unternehmen über kein bzw. über ein schlecht organisiertes Controlling. Daher ist eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen von Basel II an das Rechnungswesen und das Controlling der Unternehmen im allgemeinen unerlässlich.

1.3. Vorgehensweise

Zu Beginn der Betrachtung wird der Inhalt der Baseler Eigenkapitalvereinbarung dargestellt. Obwohl der Schwerpunkt in der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung liegt, wird zuvor ein kurzer Einblick in den Sinn und die Entstehung des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht gegeben. Des Weiteren wird sich im Kapitel 2 mit der heute noch geltenden Eigenkapitalvereinbarung, hinsichtlich ihrer Hintergründe und Schwachstellen, beschäftigt. Die geltende und die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung werden unabhängig voneinander erläutert, um ihre jeweiligen Inhalte getrennt voneinander darzustellen und existierende Unterschiede zu verdeutlichen. Neben den Zielsetzungen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung wird auch auf deren Bestandteile näher eingegangen, um den Zusammenhang zu den in Basel II erläuterten Ratingverfahren zu skizzieren.

Das Kapitel 3 befasst sich mit einer kurzen Einführung zum Thema Rating. Neben der Begriffsbestimmung ist auch eine Abgrenzung des Ratingbegriffs zu anderen Bewertungsmethoden erforderlich.

Innerhalb der Kapitel 4 und 5 werden, die für Basel II relevantesten Ratingarten, unabhängig voneinander, kurz erläutert. Das Kapitel 4 beinhaltet das externe Rating durch Ratingagenturen und das Kapitel 5 hat das interne Rating durch Banken zum Schwerpunkt.

Angesichts des Gegenstandes dieser Arbeit, die Bedeutung des Controllings bei Ratingverfahren darzustellen, ist es unausweichlich auf die harten und weichen Faktoren als Bestandteile des Ratings einzugehen. Aus diesem Grund wird die Bedeutung dieser Faktoren im Kapitel 6 näher erläutert.

Die Bedeutung des Controllings innerhalb der Ratingverfahren wird im Kapitel 7 ausführlich bearbeitet.

Innerhalb des Kapitels 8 wird, anhand eines Musterfalls, der Verlauf eines Bonitätsratings einer deutschen Großbank dargestellt.

Das Kapitel 9 wird diese Untersuchung mit einer Schlussbetrachtung abschließen.

1.4. Begriffs- und Inhaltsabgrenzung

In der Literatur, welche dieser Arbeit zugrunde liegt, werden die Begriffe Kreditwürdigkeit, Bonität und Kreditwürdigkeitsprüfung, Bonitätsanalyse, Bonitätsrating synonym verwendet (vgl. Fischer 2002, S. 17-26; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 5; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 13). Dies wird für die vorliegende Arbeit vorausgesetzt.

Im Bezug auf die Aufgabenstellung dieser Arbeit, werden sich durchgängig alle Punkte nur auf die Bonitätsprüfung kreditaufnehmender Unternehmen beziehen. Weitere Angaben dienen nur der Ergänzung.

Des Weiteren soll auf die, im Anhang 1 und 2 enthaltenen, Gesprächsnotizen hingewiesen werden, da sich einige Ausführungen auf diese stützen und somit kein Quellenverweis erfolgen kann.

2. Die Baseler Eigenkapitalvereinbarung

2.1. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

Angesichts der Entwicklungen auf den nationalen Güter- und Kapitalmärkten und den damit verbundenen Zusammenschlüssen der Märkte durch die Kapital- und Zahlungsströme wurde immer deutlicher, dass der internationale Kreditverkehr den verschiedensten nationalen Aufsichtsnormen unterlag. Diese Problematik und der Gesichtspunkt, dass global tätige Banken eine globale Aufsicht benötigen, führten 1974 zur Gründung des Ausschuss für Bankbestimmungen und -überwachung (vgl. Everling 2002, S. 27). 1989 erhielt er seine heutige Bezeichnung, Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht. Der Ausschuss wurde von den Präsidenten der Zentralbanken der G10-Länder eingerichtet und hat seinen Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel. Der Ausschuss setzt sich heute aus Vertretern der Bankaufsichtsbehörden und Zentralbanken folgender Länder zusammen: USA, Japan, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Kanada, Italien, Luxemburg, Niederlande, Spanien, Schweden und Schweiz (vgl. Everling 2002, S. 27 ff.; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 8; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 13 ff.).

Seine Aufgabe liegt in den Vereinbarungen bankaufsichtlicher Standards bzw. in Empfehlungen für international tätige Kreditinstitute, die sich auf die Eigenmittelunterlegung, qualitative Anforderungen, Offenlegungs-anforderungen und Anforderungen an die nationalen Aufsichtsbehörden beziehen. Obwohl der Ausschuss nur über eine reine Beratungsfunktion verfügt und seine Empfehlungen und Vereinbarungen keinerlei bindenden Charakter haben, finden seine Vorschläge Eingang in vielen nationalen Bankaufsichtsregelungen. Auch die EU-Richtlinien enthalten weitgehend die Empfehlungen des Baseler Ausschusses. Diese werden durch den deutschen Gesetzgeber in das Kreditwesengesetz (KWG) eingearbeitet und finden ihre Ergänzung durch Verordnungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen und die Bundesbank. Demzufolge haben Baseler Beschlüsse auch weitestgehend Gültigkeit für deutsche Kreditinstitute (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 13 ff.).

2.2. Die geltende Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I)

Aufgrund der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung auf den Finanzmärkten stehen Banken immer wieder vor neuen Herausforderungen, die unabwendbar mit neuen Risiken einhergehen. In den 80er Jahren stellte der Baseler Ausschuss mit Besorgnis fest, dass das Eigenkapital der weltweit bedeutendsten Banken auf einen gefährlichen Tiefstand gesunken war. Der Grund dafür lag in dem mit hohem Risiko verbundenen Kreditgeschäft der Banken. Um die entstandenen Verluste aus Kreditausfällen zu decken, benötigten die Banken Eigenkapital. Kann ein Kreditnehmer seine Kredite nicht vollständig zurückzahlen, so muss das Kreditinstitut nach Einbringung seiner Sicherheiten die Kreditausfälle selber tragen. Die daraus existierenden Bankkrisen machten deutlich, dass es unausweichlich war, für jeden vergebenen Kredit Eigenkapital zu unterlegen, um mögliche Verluste aus Kreditgeschäften auffangen zu können (vgl. Everling 2002, S. 28 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 13 ff.).

Die im Juli 1988 durch den Baseler Ausschuss der Bankenaufsicht veröffentliche Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) beinhaltet, dass alle international tätigen Banken mindestens 8% an Eigenkapital im Verhältnis zu ihrem Aktiva-Portfolio halten müssen. Die einzelnen Aktiva werden je nach ihrem Risikogehalt unterschiedlich gewichtet. Diese Gewichtung ist bisher nur abhängig von der Zugehörigkeit des Kreditnehmers zu einer der Gruppen: Öffentlicher Sektor (§ 20 (2), (3) KWG), Banken, Grundpfandrechte und Sonstiges (Unternehmen und Privatleute). Somit erhalten bspw. alle Kredite an Unternehmen pauschal ein Risikogewicht von 100%. Kreditnehmer, die ihren aufgenommenen Kredit mit Grundschulden besichern, werden mit einem Risikogewicht von 50% bewertet. Die nachstehende Tabelle zeigt, welcher Prozentsatz an Eigenkapital je nach Gruppe durch die Bank zu unterlegen ist (vgl. Everling 2002, S. 28; Helwig 20022, S. 78; Paul 20011, S. 6 ff.; Wolf 2003, S. 8 ff.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

Die Höhe der Eigenkapitalunterlegung berechnet sich wie folgt:

Abb. 1: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

Abb. 2: Berechnung der Eigenkapitalunterlegung (angelehnt an Everling 2002, S. 28)

Wie aus der Formel ersichtlich ist, wird allen Kreditnehmern ein einheitlicher Solvenzkoeffizient von 8% unterstellt. Des Weiteren werden die Forderungen je nach Schuldnergruppe mit verschiedenen Risikofaktoren gewichtet, die für die Höhe der Eigenkapitalunterlegung von größter Bedeutung sind. Für einen Kredit an ein Unternehmen mit einem Risikogewicht von 100% würde sich eine Eigenkapitalunterlegung von 8% (100% von 8%) ergeben.

Eines der bereits erwähnten Hauptziele, der Eigenkapitalvereinbarung von 1988, war „... die Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung im internationalen Bankwesen... “(Everling 2002, S. 28). Ob dieses Ziel wirklich erreicht wurde, darüber lässt sich streiten. Sicherlich wurde jeder Kredit mit der ihm zugedachten Höhe an Eigenkapital unterlegt, doch ob dieser Betrag auch wirklich die Risikosituation widerspiegelte ist fraglich.

Die Schwachstellen in bzw. Kritikpunkte an dieser Regelung beziehen sich auf die nicht vorhandene Differenzierung innerhalb der Schuldnergruppe. Was bedeutet, dass keine Unterscheidung zwischen einem kapitalstarken und zukunftsfähigen Unternehmen und einem Unternehmen, welches weder eine gute Bonität noch eine gute Zukunftsaussicht aufzeigt, vorgenommen wird. Die Bonität des Kreditnehmers findet keine Berücksichtigung, folglich wird jedem Kredit, aufgrund des pauschalen Achtprozentfaktors, das gleiche Ausfallrisiko unterstellt (vgl. Ehlers 2003, S. 7; Everling 2002, S. 28 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 13 ff.).

2.3. Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)

Die im Punkt 2.2. genannten Kritikpunkte der Baseler Regelung von 1988 waren neben der Widersprüchlichkeit zwischen dem tatsächlichen und dem berechneten Kreditrisiko ausschlaggebend für das im Juni 1999 erste vorgelegte Konsultationspapier für eine neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (vgl. Müller/Kesting/Rau 2003, S. 10).

Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung sieht vor, das Risikomanagement der Banken stärker zu betonen und dazu beizutragen, die Bonitätsbeurteilungsverfahren der Banken sukzessiv zu verbessern (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003b, S. 2).

Dem ersten Konsultationspapier folgte im Januar 2001 ein zweites und im Mai 2003 ein drittes Konsultationspapier. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sieht, zum heutigen Zeitpunkt, die Veröffentlichung der endgültigen Version der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung für Mitte 2004 vor. Bis spätestens Ende 2006 soll sie in allen EU-Staaten in nationales Aufsichtsrecht umgesetzt werden und ihre Anwendung finden (vgl. Deutsche Bundesbank 2003, S. 1). Ergänzend ist zu erwähnen, dass der Zeitplan für Basel II ständigen Änderungen unterliegt.

Dessen ungeachtet werden die Anforderungen im Rahmen von Basel II bereits jetzt schon weitestgehend von Banken und Sparkassen praktiziert. In der Praxis hat sich bei vielen Banken bereits in den letzten Jahren ein Wandel vollzogen: Weg vom pauschalen Achtprozentfaktor hin zur differenzierten Risikobetrachtung. Lediglich die am Eigenkapitaleinsatz festgemachten Kosten werden noch auf der Basis von Basel I ermittelt (vgl. Müller/Kesting/Rau 2003, S. 20).

2.3.1. Ziele der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung

Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung soll nach den neuen Richtlinien folgende fünf Ziele erfüllen (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 18):

- Sie soll die Sicherheit und die Stabilität des Finanzsystems fördern,
- die Wettbewerbsgleichheit weiter verbessern,
- sich stärker an tatsächlichen Risiken orientieren,
- Ansätze enthalten, die eine individuelle Risikoorientierung der einzelnen Kreditinstitute stärker berücksichtigen und
- ihren Anwendungsbereich schwerpunktmäßig an international tätige Banken richten.

Das Hauptziel der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung ist, die Vereinbarung von 1988 durch eine risikogerechtere Regelung zu ersetzen. Die Begrenzung des Kreditrisikos für vergebene Unternehmenskredite und die damit verbundene Eigenkapitalunterlegung gegen eventuelle Kreditausfälle sollen, wie bereits in Basel I, ebenfalls wesentlicher Bestandteil von Basel II sein. Des Weiteren wird auch die Koppelung des benötigten Eigenkapitals an die Höhe der Geschäftsrisiken beibehalten, um die Sicherheit und Solidität der Bankgeschäfte zu garantieren (vgl. Everling 2002, S. 35).

Ein wesentlicher Unterschied zu Basel I besteht nun mehr in der Berücksichtigung der unterschiedlichen Bonität der einzelnen Kreditnehmer. Im Rahmen von Basel II soll die Bonitätseinschätzung des Schuldners vor Kreditvergabe mit Hilfe anerkannter und zertifizierter Ratingverfahren erfolgen. Das Kreditrisiko kann somit, durch Nichtvergabe des Kredites oder einer jeweiligen Zinsanpassung an die Bonitätseinschätzung, minimiert werden. Die aus dem Rating resultierende Bonitätseinschätzung des Kreditnehmers ist eine wesentliche Grundlage für die Höhe des zu unterlegenden Eigenkapitals der Banken. Durch die Berücksichtigung der verschiedensten Ausfallrisiken wird gewährleistet, dass das jeweilige Kreditinstitut einen eventuellen Kreditausfall bewältigen kann (vgl. Everling 2002, S. 35 ff.; Paul 20011, S. 6 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 18).

2.3.2. Bestandteile der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung

Mit dem Regelwerk von Basel I existierte ein überschaubares „Ein-Säulen-Prinzip“ mit einer pauschalen Eigenkapitalanforderung von 0% bis 8% einer jeden ausgereichten Kreditsumme. Diese bereits bestehende Regelung wurde durch die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung zu einem „Drei-Säulen-Modell“ weiterentwickelt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Die 3 Säulen von Basel II (entnommen aus Buchmann 2003, S. 23)

Im Bezug auf die drei Säulen gibt es innerhalb der verwendeten Literatur keine einheitliche Bezeichnung (vgl. Buchmann 2003, S. 23; Helwig 20022, S. 79; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 12; Scheck/Morgenthaler/Yesilhark 2003 S. 22 ff.). In dieser Arbeit wird auf die im derzeit aktuellen Konsultationspapier verwendete Bezeichnung zurückgegriffen (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003b, S. 3 ff.).

Die bereits in Basel I bestehende Säule 1 „Mindestkapitalanforderungen“ wird nun durch die Säule 2 „Aufsichtliches Überprüfungsverfahren“ und die Säule 3 „Marktdisziplin“ ergänzt. Der Baseler Ausschuss hält diese Erweiterung für nötig, da auch der Neuentwurf einer risikogerechten Mindestkapitalanforderung nach den Regeln von Basel II, die Solvenz der einzelnen Banken und die Stabilität des internationalen Banksystems, nicht alleine gewährleisten könnte (vgl. Müller/Kesting/Rau 2003, S. 12).

2.3.2.1. Die Säule 1 – Mindestkapitalanforderungen

Die erste Säule von Basel II beschäftigt sich mit drei Risikoarten, die im Rahmen der Eigenkapitalunterlegung eines Kreditinstitutes zu berücksichtigen sind. Neben den bereits in Basel I bewerteten Risikoarten „Kreditrisiko“ und „Marktrisiko“ findet nun auch das „operationelle Risiko“ seine Berücksichtigung. Der Schwerpunkt der ersten Säule liegt in der Neuregelung der Eigenkapitalunterlegung für Kreditrisiken (vgl. Helwig 20022 S. 79). Im Hinblick auf den Gegenstand dieser Arbeit, wird auf das Marktrisiko und das operationelle Risiko nicht weiter eingegangen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Der Inhalt der Säule 1 – Mindestkapitalanforderungen (angelehnt an Becker/Müller 2003, S. 535)

Nach Basel II soll die Mindesthöhe der Eigenkapitalunterlegung im Verhältnis zu den Risiken eines jeden Kreditgeschäftes festgelegt werden. Oder anders gesagt: „... über wie viel Eigenkapital eine Bank mindestens im Verhältnis zu ihren eingegangenen Risiken verfügen muss“(Helwig 20022, S. 79). Die Mindestanforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten soll in Zukunft von der Risikosituation des Kreditnehmers bestimmt werden. Demzufolge müssen Kredite an Schuldner mit einer hohen Bonität künftig mit weniger Eigenkapital unterlegt werden. Die Bonitätsanalyse der Kreditnehmer wird mittels eines Ratings erfolgen. Innerhalb der Ratings werden die quantitativen wie auch die qualitativen Kriterien der Kreditnehmer beurteilt, für die Bewertung gewichtet und abschließend zu einer Ratingnote zusammengeführt.[1] Diese Ratingnote gibt neben der Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers auch Auskunft über die damit verbundene Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredites. Auf die innerhalb der Ratings bewerteten Kriterien wird im Kapitel 6 näher eingegangen (vgl. Buchmann 2003, S. 23 ff.; Helwig 20022, S. 79; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 12; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 22 ff.).

Zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung stellt der Baseler Ausschuss den Banken zukünftig drei Methoden zur Verfügung: den Standardansatz und den auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB-Ansatz), der sich wiederum in den Basisansatz und den Fortgeschrittenen Ansatz unterteilt (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003b, S. 4 ff.; Everling 2002, S. 30; Helwig 20022, S. 80 ff.).

Im Rahmen des Standardansatzes erfolgt die Bonitätsanalyse der Kreditnehmer ausschließlich durch anerkannte externe Ratingagenturen. Innerhalb des IRB-Ansatzes wird die Bonitätsprüfung der Kreditnehmer auf der Grundlage bankinterner Ratingverfahren durchgeführt. Im Gegensatz zu Basel I wird künftig, je nach der im Rating zum Ausdruck kommenden Bonitätseinschätzung der Kreditnehmer, ein angemessener Prozentsatz festgelegt – mit der Folge einer jeweils höheren oder niedrigeren Eigenkapitalbindung für die Bank. Die Verwendung externer Ratings durch Ratingagenturen oder bankinterner Ratingsysteme ist hinsichtlich des neuen Regelwerkes gleichberechtigt möglich. Das Wahlrecht bezüglich der Methode zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung und der damit verbundenen Bonitätseinschätzung liegt bei der Bank. Wobei zu erwähnen ist, dass die gewählte Methode einheitlich für alle Kreditgeschäfte Anwendung finden muss (vgl. Ehlers 2003, S. 8; Helwig 20022, S. 80 ff.; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 15 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 23 ff.).

2.3.2.2. Die Säule 2 – Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess

Die zweite Säule „Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess“ beinhaltet die Überwachung der Kreditinstitute durch die Bankenaufsicht. Im Gegensatz zur ersten Säule, werden in der zweiten Säule die qualitativen Anforderungen an die Banken beschrieben. Die wichtigsten Aufgaben der Aufsichtsbehörden liegen in der Prüfung der bankinternen Risikobeurteilung und der Einhaltung der Mindestanforderungen an die Eigenkapitalausstattung eines jeden Kreditinstitutes. Ferner werden die angewandten Verfahren zur Messung der Risiken durch die nationalen Aufsichtsbehörden überprüft. Durch die Arbeit der Aufsichtsinstanzen sollen die Banken in der Verbesserung ihrer Risikomanagementsysteme bekräftigt werden (vgl. Buchmann 2003, S. 23 ff.; Helwig 20022, S. 97; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 32 ff.).

2.3.2.3. Die Säule 3 – Marktdisziplin

Die dritte Säule „Marktdisziplin“ hat eine bessere Transparenz der Banken zum Ziel. Sie beinhaltet die so genannten Offenlegungsanforderungen an die Banken. Die Banken werden somit verpflichtet mehr und aussagekräftige Informationen hinsichtlich ihrer Eigenkapital- und Risikolage zu veröffentlichen (vgl. Buchmann 2003, S. 23 ff.; Helwig 20022, S. 97; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 34 ff.).

Auf eine detailliertere Darstellung der Bestandteile von Basel II soll an dieser Stelle verzichtet werden, da diese für das zu bearbeitende Thema nicht weiter relevant sind.

2.4. Basel II als Auslöser für die Ratingdiskussion

Die im vorangegangenen Kapitel beschriebene neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung war der Auslöser für die zahlreichen Diskussionen zum Thema Rating und deren Auswirkungen auf das Bankensystem und die Unternehmen. Mit Bedacht, auf die in der Wirtschaft ständig steigende Zahl von Insolvenzen und den damit verbundenen Ausfallrisiken von Kreditgeschäften der Banken, erarbeitete der Baseler Ausschuss Anforderungen an das Kredit- und Risikomanagement der Banken, um deren Stabilität und Solvenz zu sichern. Um das Kreditmanagement der Banken besser zugestalten, sollen Ratingverfahren als Hauptbestandteil in den Kreditvergabeprozess integriert werden (vgl. Schneck/ Morgenthaler/ Yesilhark 2003, S. 1 ff.).

Das nächste Kapitel wird einen kurzen Überblick über die für Basel II relevanten Ratingarten geben.

3. Einführung in das Rating

3.1. Bedeutung des Ratings

Immer häufiger stellt man sich die Frage, warum Ratings mehr und mehr an Bedeutung gewinnen? Die Antwort: Um die Märkte transparenter zu gestalten, benötigt man Instrumente, die eine Fülle von Fakten in einem Punkt definieren und international anerkannt sind und genau so ein Instrument ist das Rating.

Zukünftig soll sich die Höhe der Eigenkapitalunterlegung der Banken stärker an der jeweiligen Bonitätseinschätzung der Kreditnehmer orientieren. Nach den Regeln von Basel II wird die Bonitätseinschätzung durch Ratings erfolgen. Ratings entspringen dem Wunsch, die Bonität eines Unternehmens nicht nur verbal zu beschreiben, sondern in klar definierte Klassen einzuordnen und diese entsprechend mit Noten oder Buchstabensymbolen zu kennzeichnen. Oder anders gesagt: Mit Hilfe des Ratings werden „Ratingnoten“ vergeben, die alle Fakten zu einem Urteil komprimieren und in eine internationale Finanzsprache übersetzen (vgl. Fischer 2002, S. 17). Auf der Basis einer vorher definierten Anzahl einheitlich verwendeter quantitativer und qualitativer Kriterien kann eine Einordnung von Krediten in Risikoklassen[2] vorgenommen und der Risikogehalt verschiedener Schuldner miteinander verglichen werden. Diese „Ratingnote“ trifft eine Aussage über die Fähigkeit des Schuldners, seine finanziellen Verpflichtungen termingerecht und vollständig zu erfüllen und entscheidet somit über den Zins, also den Preis für das Fremdkapital. Ist die „Ratingnote“ gut, so besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen in Zukunft nachkommen wird. Folglich besteht für die Bank ein geringes Ausfallrisiko und der Zins wird gering ausfallen (vgl. Fischer 2002, S. 18 ff.; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 21 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 43 ff.).

Die Idee einer solchen Vereinfachung komplexer Bonitätsurteile stammt ursprünglich von Ratingagenturen, wie Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch. Diese Symbole, in Form von Buchstaben und Zahlen, spiegeln die Kreditausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers anhand der beurteilten Faktoren wieder. Zur Beschreibung des Risikogehalts von Krediten verwendet man mittlerweile international diese Zeichensätze bestimmter Ratingsymbole (vgl. Buchmann 2003, S. 24; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 32; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 61).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5: Die Bedeutung von Ratingsymbolen (angelehnt an Buchmann 2003, S. 24; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 32; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 61)

Aufgrund der weitreichenden Bedeutung innerhalb der Finanzierungsvorgänge ist die Definition und die Abgrenzung des Ratingbegriffs erforderlich. Was sich hinter dem Ratingbegriff verbirgt und welche Ratingarten zu unterscheiden sind, wird in den nächsten Punkten erläutert.

3.2. Begriffsbestimmung und Abgrenzung des Ratings zu anderen Bewertungsmethoden

Die Wurzeln des Begriffs „Rating“ liegen im englischen Verb „to rate“, was in der Übersetzung einschätzen bzw. beurteilen bedeutet. Infolgedessen, kann man immer dann von einem Rating sprechen, wenn ein Untersuchungsobjekt im Bezug auf eine bestimmte Zielsetzung bewertet und in eine Rangordnung gebracht wird (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 43).

Unter dem Begriff Rating versteht man aber nicht nur das Ergebnis bzw. das Ratingurteil. Im Rahmen von Basel II kann sowohl das Verfahren zur Bewertung der Bonität des Kreditnehmers als auch das Ratingurteil als Rating verstanden werden (vgl. Fischer 2002, S. 18; Wolf 2003, S. 14; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 43).

Anschließend soll der Begriff Rating zur Bilanzanalyse, Unternehmensbewertung und Prüfung abgegrenzt werden. Im Bezug auf die traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung bedient sich das Kreditinstitut des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, speziell der Bilanz des Kreditnehmers. Innerhalb der Bilanzanalyse wird das Zahlenmaterial mehrerer Jahresabschlüsse aufbereitet und zu Kennzahlen verdichtet. Der Aussagewert dieser Bilanzkennzahlen ist stark zeitgebunden und bezieht sich nur auf quantifizierbare Informationen. Das Rating hingegen bezieht zur Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer neben den vergangenheitsorientierten Bilanzkennzahlen zukunftsorientierte Daten mit ein (vgl. Fischer 2002, S. 20).

Hinsichtlich der Themen Unternehmensbewertung und Rating lassen sich Gemeinsamkeiten erkennen, da für beide die zukünftigen Finanzzuflüsse des Unternehmens von Bedeutung sind. Ziel der Unternehmensbewertung ist die Ermittlung des wirtschaftlichen Wertes eines Unternehmens. Meist erfolgt eine Unternehmensbewertung bei Verkauf des Unternehmens, bei einem geplanten Börsengang oder bei Ausscheiden von Gesellschaftern. Mit Hilfe der verschiedenen Verfahren, die zur Unternehmensbewertung zur Verfügung stehen, erhält man einen bestimmten Zahlenwert für das gesamte Unternehmen. Beim Rating hingegen erhält man nach der Beurteilung aller benötigten Faktoren einen verständlichen Wert, der die Bonität des Unternehmens widerspiegelt. Externe Ratingagenturen verwenden in diesem Zusammenhang Ratingsymbole in Form von Buchstaben und Zahlen (Abbildung 5). Die Ratingeinstufung bei Banken und Sparkassen erfolgt innerhalb von Ratingskalen in Form von Zahlen. Im Rahmen des Ratings werden nur die Aspekte beurteilt, die für den Fremdkapitalgeber von Bedeutung sind. Wesentlich für die Unternehmensbewertung sind die zukünftigen Erträge und damit verbundenen Risiken für die Eigentümer (vgl. Fischer 2002, S. 20 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 45ff.).

Im Hinblick auf die Begriffe Rating und Prüfung lassen sich viele Unterschiede erkennen. Bei der Prüfung liegt die Bedeutung im Vergleich eines Ist-Zustandes mit einem Norm-Zustand hinsichtlich der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften. Innerhalb der Prüfungsverfahren wird die Richtigkeit und die Vollständigkeit von Ansätzen systematisch überprüft. Während beim Ratingprozess keinerlei Prüfungen vorgesehen sind, muss sich das Kreditinstitut auf die Richtigkeit, der im Geschäftsbericht gemachten Angaben, verlassen können. Wie bereits erwähnt, liegt der Schwerpunkt des Ratings in der Aussage über die Fähigkeit des Schuldners seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig und rechtzeitig nachzukommen. Während man sich also bei der Prüfung die Frage stellt „Richtig oder falsch?“, geht es beim Rating um die Beurteilung „Gut oder schlecht?“ oder speziell beim Bonitätsrating um eine „Hohe Bonität oder geringe Bonität?“. Des Weiteren findet man Unterschiede in der Nachprüfbarkeit der Ergebnisse. Im Rahmen des Ratings stellt das Kreditinstitut eine Annahme hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer auf, deren Richtigkeit sich erst in der Zukunft herausstellt. Die Prüfung indessen stützt sich auf Tatsachenbehauptungen. Aus diesem Grund kann deren Richtigkeit und die Vollständigkeit sofort nachkontrolliert werden (vgl. Fischer 2002, S. 20 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 45ff.).

3.3. Ratingarten

Im Rahmen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung unterscheidet man zwischen dem internen Rating durch Banken und dem externen Rating durch Ratingagenturen. Im Folgenden wird auf diese und weitere Ratingarten kurz eingegangen.

3.3.1. Internes versus externes Rating

Das interne Rating wird auch als bankinternes Rating bezeichnet. Im Rahmen des bankinternen Ratings erfolgt die Bonitätseinschätzung der Kreditnehmer durch die Bank. Das interne Rating wird auf der Basis hausinterner Verfahren durchgeführt, welche durch die Bankenaufsicht geprüft und anerkannt werden. Innerhalb der internen Ratingsysteme erfolgt eine Klassifizierung der einzelnen Kredite hinsichtlich ihres Kreditausfallrisikos. Im Gegensatz zum internen Rating wird bei einem externen Rating die Beurteilung durch private Ratingagenturen vorgenommen. Diese Agenturen unterliegen keinerlei staatlichem Einfluss. Die wohl bedeutendsten Ratingagenturen sind Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch. Aufgrund ihres umfangreichen statistischen Zahlenmaterials können sie die Ausfallwahrscheinlichkeit mit einer hohen Genauigkeit bestimmen (vgl. Fischer/Schüller 2002, S. 79 ff.; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 25 ff.; Wolf 2003, S. 16 ff.).

3.3.2. Unternehmensrating

Betrachtet man nun das Untersuchungsobjekt des Ratings so unterscheidet man in Unternehmens- und Branchenrating.

Das Unternehmensrating beinhaltet die Bonitätseinschätzung des Unternehmens und die damit verbundene Wahrscheinlichkeit, mit der ein Unternehmen seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und vollständig erfüllt. Das Unternehmensrating kann sowohl extern, durch Ratingagenturen, als auch intern, durch die Bank, erfolgen (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 52 ff.).

3.3.3. Branchenrating

Das Branchenrating wurde von der Firma FERI AG entwickelt und hat ihren Schwerpunkt in der Bewertung der einzelnen Wirtschaftsbranchen. Der Grund für die Entwicklung dieses Ratingverfahrens liegt im hohen Einfluss der Branchenkonjunktur auf die Bonität und die damit verbundene Kreditwürdigkeit eines Unternehmens (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 56 ff.).

3.3.4. Solicited und Unsolicited Rating

Im Hinblick auf die anderen Ratingarten liegt der Schwerpunkt beim Solicited und Unsolicited Rating nicht auf dem Untersuchungsobjekt, sondern auf dem Auftraggeber. Wurde der Auftrag für das Rating von dem zu bewerteten Unternehmen selbst an die Ratingagentur erteilt, so spricht man vom Solicited Rating. Führt eine Ratingagentur indessen das Rating ohne einen bestimmten Auftrag durch, so spricht man von einem Unsolicited Rating. Da diese Art von Rating ohne die Zustimmung des zu bewerteten Unternehmens erfolgt, beschränkt sich das Rating auf öffentlich zugängliche Informationen. Folglich kann ein externes Rating beiden zugeordnet werden (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 53 ff.).

3.3.5. Auskunftsrating von Wirtschaftsauskunftsdiensten

Bei diesen Auskunftsratings handelt es sich um Ratings, welche ohne Auftrag durch so genannte Auskunfteien durchgeführt werden. Für fast jedes wirtschaftsaktive Unternehmen ermittelt Creditreform oder Bürgel einen Bonitätsindex und stellt diesen in einer Online-Datenbank für Interessenten zur Verfügung. Da für die Bonitätseinschätzung nur veröffentlichte Informationen verwendet werden können, ist der Informationsgehalt eher begrenzt. Bei der SCHUFA wird vor allem die Bonität privater Schuldner gespeichert (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 54 ff.).

4. Externes Rating durch Ratingagenturen

4.1. Das externe Rating innerhalb des Standardansatzes

Der im Juni 1999 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte Erstentwurf zur Neuregelung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung sah zur Bemessung der Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken nur das externe Rating durch Ratingagenturen vor (vgl. Walz/Klis 2003, S. 25).

Das im April 2003 vorgestellte dritte Konsultationspapier ermöglicht den Banken die Wahl zwischen zwei grundlegenden Methoden zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung. Eine Möglichkeit ist der Standardansatz[3], der die Bonitätsanalyse durch externe Ratingagenturen zum Inhalt hat. Die Alternative ist der IRB-Ansatz. Im Rahmen des IRB-Ansatzes werden die Unternehmen durch bankinterne Ratings hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit bewertet (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003a, S. 7 ff.).

Aufgabe der Aufsichtsinstanzen wird es sein, die Bonitätsbeurteilungen der verschiedenen Ratingagenturen den Risikogewichtskategorien im Standardansatz zuzuordnen. Sie entscheiden also welche Ratingkategorie welchem Risikogewicht entspricht (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 23 ff.).

Im Rahmen des Standardansatzes unterscheidet man zwischen folgenden Schuldnerkategorien: Staaten, Banken Option 1, Banken Option 2 und Unternehmen. Für Forderungen an den Staat bleibt es nach dem neuen Regelwerk der Baseler Eigenkapitalvereinbarung bei einer Risikogewichtung von 0%. Die Forderungen an kommunalnahe Adressen[4] sollen eine Gewichtung erhalten, die den Forderungen an Banken entspricht. Bei den Forderungen der Bank unterscheidet man in Option 1 und Option 2. Bei der Option 1 erfolgt die Risikogewichtung aufgrund der Risikogewichtung des Staates, in dem die Bank ihren Sitz hat. Die Risikogewichtung ist prinzipiell ein um eine Stufe höheres Risikogewicht des Sitzstaates. Bei Option 2 erfolgt die Risikogewichtung aufgrund der einzelnen Bank (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003a, S. 8 ff.; PAUL 20011, S. 18).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 6: Bonitätsbeurteilungen und Risikogewichte im Standardansatz (angelehnt an Müller/Kesting/Rau 2003, S. 17)

Beim externen Rating durch Ratingagenturen bedeutet ein Risikogewicht von 100%, dass der Kredit mit dem vollen Wert in die Berechnung des Kreditrisikos einbezogen wird. Die Bank müsste in diesem Fall 8% Eigenkapital für diesen Kredit hinterlegen. Hingegen bei einem Kredit mit einem Risikogewicht von 20%, müsste die Bank, die Kreditsumme mit 1,6% (20% von 8%) Eigenkapital unterlegen.

Die Überprüfung und Anerkennung der nach dem Standardansatz erforderlichen Ratingagenturen wird im Aufgabenbereich der nationalen Aufsichtsinstanzen liegen. Zur Gewährleistung der Qualität der externen Ratings, müssen die nationalen Aufsichtsinstanzen darüber entscheiden, ob eine Ratingagentur über die in Basel II festgeschriebenen Anforderungen verfügt. Das bedeutet, dass jede Ratingagentur in Zukunft alle sechs Eignungskriterien hinsichtlich der Objektivität, Unabhängigkeit, Transparenz/Internationalen Zugang, Veröffentlichung, Ressourcen und Glaubwürdigkeit im Rahmen von Basel II erfüllen muss (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003a, S. 16 ff.; Schneck/Morgenthaler/ Yesilhark 2003, S. 24).

Neben den Anforderungskriterien an die Ratingagenturen gibt es derzeit noch keine Anforderungen an einen standardisierten Ratingprozess, was zur Folge hat, dass der Ablauf eines externen Ratings von Agentur zu Agentur variiert. Dennoch lassen sich bestimmte Elemente formulieren, die mehr oder weniger abgewandelt in den externen Ratingverfahren Berücksichtigung finden (vgl. Fischer/Schüller 2002, S. 81 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 83 ff.).

Zu Beginn eines jeden externen Ratings sollte sich das Unternehmen über die Entscheidung im Klaren sein. Im Rahmen einer Kreditvergabe kann das Unternehmen, wenn die Bank den Standardansatz wählt, sich durch eine externe Ratingagentur bewerten lassen. Die externen Ratings haben durchaus ihre Bedeutung und ihre Vorteile – nicht nur, wenn das Unternehmen an den Kapitalmarkt möchte. Ergänzend ist zu erwähnen, dass Unternehmen sich auch innerhalb des IRB-Ansatzes durch externe Ratingagenturen zusätzlich bewerten lassen können. Für die Banken ist aber das bankinterne Rating maßgeblich. Die Kosten für das interne wie auch das externes Rating trägt das Unternehmen.

Der Ratingprozess lässt sich in folgende Phasen unterteilen (vgl. Fischer/Schüller 2002, S. 81 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 83 ff.):

- Vorbereitungsphase,
- Analyse- und Bewertungsphase,
- Kommunikationsphase und
- Wiederholungsphase.

Innerhalb der Vorbereitungsphase wird in einem Vorgespräch der Inhalt und Verlauf des Unternehmensratings besprochen. Innerhalb dieser Gespräche soll vor allem eine gemeinsame Vertrauensbasis aufgebaut werden, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Des Weiteren erhält das Unternehmen einen Fragekatalog ausgehändigt. Anhand dieses Kataloges nimmt das Unternehmen die Vorbereitungen und Dokumentation der für das Rating benötigten Informationen vor. Die Aufgabe der Agentur ist es, in dieser Zeit Markt- und Brancheninformationen zu beschaffen.

Im Rahmen der Analysephase werden noch offene Fragen anhand der vorliegenden Jahresabschlussunterlagen, Wirtschaftsprüfungsberichte, interner Strukturdaten usw. zwischen den Analysten und dem Unternehmen gestellt. Der Schwerpunkt dieses Analysegesprächs liegt in der Besprechung betrieblicher und finanzieller Plandaten und geschäftspolitischer Aspekte, die Auswirkungen auf das Rating haben. Aufbauend auf der im Vorfeld stattgefundenen Jahresabschlussanalyse begutachten die Ratingagenturen die Unternehmen vor Ort. Das Ziel dieser Phase ist es, Faktoren zu identifizieren, welche für die Bonitätsbewertung entscheidet sind. Die durch das Ratingteam erhoben Daten und die daraus erhaltenen Ergebnisse werden innerhalb eines Ratingberichts detailliert kommentiert. Dieser Ratingbericht enthält ebenfalls die Ratingempfehlung, welche durch ein Ratingsymbol zum Ausdruck kommt. Der Ratingbericht beinhaltet zu dem neben einer Stärken- und Schwächenanalyse, die Bewertung der einzelnen Risikopotenziale. Innerhalb der Kommunikations- und Wiederholungsphase wird über die Veröffentlichung des Ergebnisses entschieden. Aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen des Unternehmens wird meist nach Ablauf eines Jahres das Ratingverfahren wiederholt (vgl. Fischer/Schüller 2002, S. 81 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 83 ff.). Auf weitere Ausführungen im Hinblick auf den Ratingprozess externer Ratingagenturen soll an dieser Stelle verzichtet werden. Dennoch soll ergänzend auf den Verein Rating CERT e.V. kurz eingegangen werden.

Um einen Mindeststandard hinsichtlich der Beurteilungen von Ratingagenturen in Deutschland herzustellen, hat sich dieser gemeinnützige Verein gegründet. Der Rating CERT e.V. hat sich zum Ziel gestellt, allgemeingültige Qualitätsstandards für die Durchführung von Unternehmensratings zu entwickeln. Im Zusammenhang mit den in Basel II festgeschriebenen Anforderungen an die Ratingagenturen und dem Ziel des Rating CERT e.V. soll die Entwicklung der Ratingkultur unter Vorgabe festgelegter Kriterien gefördert werden (vgl. Fischer/Schüller 2002, S. 95 ff.).

4.2. Ratingagenturen

Den wohl bekanntesten Agenturen können klar die Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch zugeordnet werden. Diese Agenturen sind in mehr als 110 Ländern der Welt tätig. Hinsichtlich der Zielgruppe werden mehr international tätige Großunternehmen, Konzerne und Banken die Dienste dieser Agenturen in Anspruch nehmen. Die in Deutschland gegründeten Agenturen haben ihre Dienste vielmehr auf lokale mittelständische Unternehmen ausgerichtet. Dazu gehören die Creditreform Rating AG in Neuss, die EuroRating AG in Frankfurt am Main, die GDUR Mittelstands-Rating-Agentur AG in Frankfurt am Main, die HERMES Rating GmbH in Hamburg, die R@S Rating Services AG in München und die URA Unternehmens Ratingagentur AG in München. Aufgrund der speziellen und regionalen Abgrenzung ihres Tätigkeitsbereiches sind diese Agenturen der „zweiten Liga“ zuzuordnen (vgl. Fischer/Schüller 2002, S. 115 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 47 ff.; Wolf 2003, S. 17).

5. Internes Rating durch Banken

5.1. Traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung

Betrachtet man die traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken, so lässt sich schnell feststellen, dass diese stark vergangenheitsorientiert ist. Bei der bisherigen Prüfung vor Kreditvergabe wurde stets die momentane persönliche oder wirtschaftliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers unter die Lupe genommen. Neben der Beurteilung der beruflichen und fachlichen Tätigkeit bei Privatpersonen wurden die Unternehmen durch den Jahresabschluss, speziell die Bilanz, hinsichtlich ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beurteilt. Die im Jahresabschluss enthaltenen Zahlen erlauben der Bank lediglich eine Aussage über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens am Bilanzstichtag. Lediglich der bei Kapitalgesellschaften sowie bei bestimmten Personengesellschaften aufzustellende Lagebericht beinhaltet zukunftsorientierte Informationen über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens (§ 289 HGB). Darüber hinaus ließen sich bisher wenig Aussagen über die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens treffen. In der traditionellen Kreditwürdigkeitsprüfung wurden bisher qualitative Faktoren nur wenig und durch den Firmenkundenberater eher subjektiv berücksichtigt. Somit lag der Schwerpunkt vermehrt auf den quantifizierbaren Sachverhalten (vgl. Biegert/Fischer 2002, S. 133).

5.2. Das interne Rating innerhalb des IRB-Ansatzes

Im Rahmen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung soll nicht nur die Jahresabschlussanalyse eine Rolle innerhalb der Kreditwürdigkeitsprüfung einnehmen. Vielmehr soll die Zukunftsfähigkeit des Kreditnehmers geprüft und beurteilt werden. Innerhalb des Bonitätsratings sollen nicht nur quantifizierbare sondern auch qualifizierbare Informationen in die Kreditentscheidung einfließen (vgl. Müller/Kesting/Rau 2003, S. 33 ff.; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 102 ff. ; Wolf 2003, S. 21).

Der IRB-Ansatz ermöglicht den Banken die Verwendung von bankinternen Ratingsystemen. Das bankinterne Rating verfolgt selbstverständlich das gleiche Ziel, wie das externe Rating durch Ratingagenturen. Beide Ratingarten dienen der Beurteilung der Bonität des Kreditnehmers und sollen somit die Kreditrisiken, die eine Bank mit der Vergabe eines Kredites an einen Schuldner eingeht, mindern (vgl. Becker/Müller 2003, S.535). Voraussetzung für die Anwendung eines jeden bankinternen Ratingsystems ist die Prüfung und Zertifizierung durch die Bankenaufsicht.

Der IRB-Ansatz bietet den Banken zwei Möglichkeiten zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung, den Basisansatz und den Fortgeschrittenen Ansatz. Im IRB-Ansatz wird das Risikogewicht in Abhängigkeit von mehreren Risikokomponenten bestimmt (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003b, S. 5 ff.):

- von der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD),
- vom Verlust bei Ausfall (LGD),
- von der erwarteten ausstehenden Forderung bei Ausfall (EAD) sowie
- von der Restlaufzeit (M).

Im Basisansatz wird lediglich die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) durch bankinterne Ratings beurteilt. Im Bezug auf die restlichen Komponenten bedient sich die Bank an bankaufsichtlichen Vorgaben. Innerhalb des Basisansatzes wird der Restlaufzeit keine Berücksichtigung entgegengebracht. Somit hat sie keinen Einfluss auf die Bestimmung des Risikogewichts. Die durch die Bank bewertete Bonität des Kreditnehmers und die damit verbundene Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredites (PD) wird in die Schätzungen der Bankenaufsicht hinsichtlich des Verlusts bei Ausfall (LGD) und der erwarteten Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) übertragen. Die Zusammenfassung dieser Größen ergibt die so genannten Benchmark-Risikogewichte (BRW), welche die Grundlage der Eigenkapitalunterlegung darstellen. Schätzt die Bank die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites bspw. auf 1% und überträgt dieses Ergebnis in die bankaufsichtlichen Schätzungen der anfallenden Verlustbeträge, so würde sich ein Risikogewicht von 125% ergeben. Die Bank müsste demzufolge 125% von 8% des Kreditvolumens als Eigenkapital hinterlegen (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003b, S. 5 ff.; Biegert/Fischer 2002, S. 142 ff.; Helwig 20022, S. 86; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 27 ff.; Wolf 2003, S. 21 ff.).

Auf weitere detaillierte Darstellungen der Berechnungen und Vorgaben durch die Bankenaufsicht soll in der Weiterführung dieser Arbeit verzichtet werden.

Im Rahmen des Fortgeschrittenen Ansatzes besteht für die Banken die Möglichkeit, neben der Ausfallwahrscheinlichkeit auch weitere Risikokomponenten durch interne Daten zu schätzen. Lediglich die Restlaufzeit wird durch die Vorgaben der Bankenaufsicht bestimmt. Der Fortgeschrittene Ansatz ist hinsichtlich der benötigten Datenerhebungen und Datenbestände für größere Banken vorgesehen (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003b, S. 5 ff.; Biegert/Fischer 2002, S. 142 ff.; Helwig 20022, S. 86; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 27 ff.; Wolf 2003, S. 21 ff.).

Abb. 1: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

Abb. 7: Gegenüberstellung der Ansätze (angelehnt an Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003b, S. 6; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 29)

Basel II ermöglicht den Banken somit die Wahl zwischen drei Methoden zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung. Innerhalb des Standardansatzes erfolgt die Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer durch externe Ratings und innerhalb des IRB-Ansatzes durch bankinterne Ratings. Je nach Ratingmethode wird durch die Bankenaufsicht die eigene Schätzung der Risikofaktoren erlaubt oder auf die bankaufsichtlichen Vorgaben hinsichtlich deren Schätzung verwiesen (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2003b, S. 6; Helwig 20022, S. 86; Wolf 2003, S. 21 ff.).

Zurückführend auf das Ziel der Kreditrisikominderung, welches Basel II mit der Bonitätsanalyse eines jeden Kreditnehmers verfolgt, sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Kreditrisiko bei den jeweiligen Banken liegt und nicht bei den externen Ratingagenturen. Des Weiteren verfügen der Basisansatz als auch der Fortgeschrittene Ansatz über eine viel breitere Palette der Risikogewichte als der Standardansatz, wodurch diese Ansätze risikogerechter werden. Infolgedessen werden die Banken wohl eher die Kreditwürdigkeitsprüfungen der Unternehmen selber anhand ihrer internen Ratings vornehmen (vgl. Becker/Müller 2003, S. 535; Biegert/Fischer 2002, S. 142).

Wie bereits erwähnt, werden auf der Basis vorher definierter qualitativer und quantitativer Kriterien die Bonitätsbeurteilungen vorgenommen und bestimmten Risikoklassen zugeordnet. Im Bezug auf die Ratingskalierung der externen Ratingagenturen wird weitestgehend auf die Symbolik von Moody’s, Standard & Poor’s und Fitch (Abbildung 5) zurückgegriffen (vgl. Buchmann 2004, S. 24; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 32; Schneck/ Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 61). Die Banken und Sparkassen hingegen verwenden sehr unterschiedliche Ratingskalierungen. Auf diese soll im Folgenden eingegangen werden.

5.3. Ratingskalierung der Banken

5.3.1. Ratingskalierung der Volks- und Raiffeisenbanken

Die Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland verwenden seit einigen Jahren ein bankinternes Ratingsystem zur Überwachung ihrer Kreditrisiken. Innerhalb des Ratingsystems der Volks- und Raiffeisenbanken werden, wie bei den meisten Banken, die quantitativen und die qualitativen Kriterien, wie bspw. wirtschaftliche Verhältnisse des Kreditnehmers, die Qualität des Managements, Markt- und Branchenentwicklungen und die weitere Unternehmensentwicklung beurteilt. Die Volks- und Raiffeisenbanken betrachten 17 Kriterien innerhalb des Bonitätsratings und verdichten diese bewerteten Merkmale zu einer Bonitätskennzahl. Um eine Gesamteinschätzung im Hinblick auf die Kreditvergabe zu erhalten, werden zusätzlich vorhandene Sicherheiten beurteilt. Angesichts der verwendeten Risikoklassen unterscheidet die Volks- und Raiffeisenbank in sechs verschiedene Ratingeinstufungen innerhalb des Bonitätsratings, welche dem deutschen Schulnotensystem entsprechen (vgl. Schneck/Morgenthaler/ Yesilhark 2003, S. 65 ff.).

5.3.2. Ratingskalierung und Ratingprozess der Sparkassen

Im Rahmen der Ratingsysteme unterscheidet man bei den Sparkassen zwischen vier verschiedenen Kundengruppen: Existenzgründer, freie Berufe, Gewerbe- und Firmenkunden. Für diese Kundengruppen wurden spezifische Ratingsysteme entwickelt, welche den Sparkassen als Softwarepaket zur Verfügung stehen. Um die innerhalb des Bonitätsratings zu beurteilenden Kriterien zu bestimmen, welche die Indikatoren einer Insolvenz darstellen, wurden in den Jahren 1988 bis 1999, 300.000 Jahresabschlüsse von 100.000 insolventen Kunden analysiert. Im Hinblick auf die Häufigkeit, der für eine Insolvenz verantwortlichen Indikatoren, wurden deren Gewichtungen für die Ratingsysteme abgeleitet. Die Ratingsysteme der einzelnen Kundengruppen unterscheiden sich im Wesentlichen im Umfang der Kriterien. Das Bonitätsrating der Existenzgründer bspw. beinhaltet nur ein reines qualitatives Rating. Innerhalb der Ratingsysteme für Freiberufler, Gewerbekunden (bis 2,5 Mio. EUR Nettoumsatz) und Firmenkunden (ab 2,5 Mio. EUR Nettoumsatz) werden quantitative wie auch qualitative Kriterien bewertet. Des Weiteren wird innerhalb der Bonitätsratings zwischen den Tätigkeitsbereichen Handel, Dienstleistungen, Produktion und Sonstiges unterschieden. Diese Unterscheidung kann zur Analyse verschiedener Kennzahlen führen. Die Ratingskalierung innerhalb der Sparkassen wird in 18 Ratingstufen unterteilt, welche intern den Ratingsymbolen von Standard & Poor’s wie folgt zugeordnet werden können.

Abb. 1: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

Abb. 8: Die Zuordnung der Ratingstufen der Sparkassen zur Ratingsymbolik von Standard & Poor’s

Innerhalb der Sparkassen spricht man von einem so genannten „lebenden Geschäft“ innerhalb der ersten 15 Ratingstufen. Die Kreditvergabe erfolgt nur im Rahmen der ersten 9 Ratingstufen.

Der allgemeine Ratingprozess der Sparkassen kann wie folgt skizziert werden.

Abb. 1: Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

Abb. 9: Ratingprozess der Sparkassen

Die Gewichtung der quantitativen Kriterien (70%) im Rahmen des Bonitätsratings der Sparkassen überwiegt bei weitem die Gewichtung der qualitativen Kriterien.

5.3.3. Ratingskalierung der Großbanken

Die deutschen Großbanken haben unterschiedliche Ratingsysteme entwickelt. Dennoch wurden immer wieder Systeme im Hinblick auf ihre Aussagefähigkeit für die Unternehmen kritisiert. Für die Unternehmen war es innerhalb einiger Ratingsysteme kaum nachvollziehbar, welche Kriterien mit welcher Gewichtung in das Ratingurteil einfließen. Am Beispiel des CODEX (Commerzbank Debitoren Expertensystem) kann man skizzieren, wie eine deutsche Großbank bislang beim Rating inländischer mittelständischer[5] Unternehmen vorgeht. Unternehmen mit einem Nettoumsatz unter 2,5 Mio. EUR pro Jahr und einer Kreditsumme unter 250.000 EUR werden einem vereinfachten Rating unterzogen, dem „Rating-Light“. Im Rahmen des vereinfachten Ratingsystems werden ausschließlich quantitative Kriterien bewertet. Qualitative Kriterien fließen in das Ratingergebnis nicht mit ein. Einige von ihnen werden aber subjektiv durch die Firmenkundenberater eingeschätzt, wie bspw. die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses und die kaufmännischen Kenntnisse des Managements. Innerhalb des CODEX werden die Unternehmen neben der quantitativen Finanzanalyse (70%) auch einer qualitativen Potenzialanalyse (30%) unterzogen. Darüber hinaus werden zusätzlich branchenspezifische Informationen mit einbezogen, wobei diese Gewichtung (5%) nur einen sehr geringen Einfluss auf das gesamte Bonitätsurteil hat. Die Kriterien werden dann maschinell verarbeitet und innerhalb des Expertensystems durch automatische Auswertung zu Risikoklassen komprimiert. Die resultierenden Ratingeinstufungen der Commerzbank entsprechen ebenfalls dem Schulnotensystem (1,0 bis 6,0) (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 67 ff.).

Die Ratingskala der Dresdner Bank besteht wiederum aus acht Ratingklassen und die der HypoVereinsbank aus zehn. Die Deutsche Bank verwendet zur Einstufung ihrer Bonitätsergebnisse ein Notensystem von 10 Ratingklassen von A+ bis D[6]. Die Notensysteme können nicht direkt gegenübergestellt werden.

Vergleicht man die neuen Ratingsysteme der deutschen Großbanken und Sparkassen und die vor Jahren praktizierte traditionelle Kreditwürdigkeitsprüfung so stellt man fest, dass sich im Bereich der quantitativen Finanzanalyse nur wenig verändert hat. Worauf aber alle Banken und Sparkassen großen Wert legen, ist die Vorlage eines testierten Jahresabschlusses bei einer Kreditsumme über 250.000 EUR. Sollte das nicht der Fall sein, muss mit Abstufungen innerhalb des Bonitätsratings gerechnet werden. Das wirklich neue im Rahmen der Finanzanalyse der Banken und Sparkassen ist die Vorlage von Planzahlen bis zu drei Jahren (bei Sparkassen bis zu fünf Jahren), um die Unternehmen im Hinblick auf ihre zukünftigen Entwicklungen beurteilen zu können. Diese Beurteilung umfasst eine reine Plausibilitätskontrolle.

Bezüglich der Ausgestaltung und der Durchführung der internen und externen Ratings gibt es bislang keine allgemeingültigen Standards. Infolgedessen ist die Gestaltung der Ratingverfahren von Bank zu Bank und von Agentur zu Agentur unterschiedlich. Dessen ungeachtet findet man Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Ratingkriterien. Neben den quantitativen Faktoren, die eine Aussage über die wirtschaftliche Lage erlauben, gewinnen die qualitativen Faktoren innerhalb des Ratings mehr an Bedeutung. Dieser Bewertungsblock ermöglicht den Banken und den Ratingagenturen Beurteilungen bezüglich der Zukunftsfähigkeit des Kreditnehmers vorzunehmen (vgl. Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 91 ff.; Wolf 2003, S. 27; Ehlers 2003, S. 41 ff.). Im Folgendem soll auf die quantitativen Faktoren, die so genannten Hard Facts und die qualitativen Faktoren, die so genannten Soft Facts, innerhalb der Ratingverfahren eingegangen werden.

6. Ratingkriterien

Wurden im Rahmen der traditionellen Kreditwürdigkeitsprüfung bisher hauptsächlich nur die letzten Jahresabschlüsse der Unternehmen bewertet, so sollen sich die Ratingsysteme im Rahmen von Basel II neben den quantitativen auch an den qualitativen Merkmalen der Kreditnehmer orientieren (vgl. Biegert/Fischer 2002, S. 133; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 33; Schneck/Morgenthaler/Yesilhark 2003, S. 92; Wolf 2003, S. 27).

Im Bezug auf die bankinternen Ratingsysteme beinhaltet Basel II Vorgaben hinsichtlich der Beurteilungskriterien der Kreditnehmer. So sollten, alle Banken innerhalb ihrer internen Ratingsysteme, mindestens jeden der folgenden Kriterien der Kreditnehmer beurteilen (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2001, S. 54; Müller/Kesting/Rau 2003, S. 41 ff.):

- die bisherige und künftige Fähigkeit des Kreditnehmers, Erträge zu erwirtschaften, um Kredite zurückzuzahlen und anderen Finanzbedarf zu decken;
- die Kapitalstruktur des Kreditnehmers und die Wahrscheinlichkeit, dass unvorhergesehene Umstände die Kapitaldecke aufzehren könnten und dies zur Zahlungsunfähigkeit führt;
- die finanzielle Flexibilität des Kreditnehmers in Abhängigkeit vom Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalmärkten, um zusätzliche Mittel erlangen zu können;
- der Grad der Fremdfinanzierung und die Auswirkungen von Nachfrageschwankungen auf Rentabilität und Cash flow;
- die Qualität der Einkünfte, d.h. der Grad, zu dem die Einkünfte und der Cash flow des Kreditnehmers aus dem Kerngeschäft und nicht aus einmaligen nicht wiederkehrenden Quellen stammen;
- die Position des Kreditnehmers innerhalb der Branche und zukünftige Aussichten;
- die Risikocharakteristik des Landes, in dem der Kreditnehmer seine Geschäfte betreibt;
- die Stärke und Fähigkeit des Managements auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren und Ressourcen einzusetzen;
- der Grad und die Angemessenheit der Risikobereitschaft des Managements und
- die Qualität und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen über den Kreditnehmer, einschließlich der Verfügbarkeit testierter Jahresabschlüsse, die anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und Einhaltung dieser Standards.

[...]


[1] Im Kapitel 8 wird, anhand eines Musterfalls, der Verlauf eines Bonitätsratings einer deutschen Großbank dargestellt.

[2] Auf die verschiedenen Risikoklassen innerhalb der Ratingagenturen und der verschieden Banken wird später eingegangen.

[3] Die Standardmethode zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung entspricht dem Konzept der geltenden Eigenkapitalvereinbarung (Basel I).

[4] Unternehmen, an denen Länder, Städte oder Gemeinden beteiligt sind.

[5] Mittelstandsunternehmen werden durch einen Umsatz bzw. Gesamtleistung ab 2,5 Mio. EUR bis 750 Mio. EUR definiert.

[6] Aus: Unterlagen einer deutschen Großbank

Fin de l'extrait de 173 pages

Résumé des informations

Titre
Die Bedeutung des Controllings bei Ratingverfahren im Rahmen von Basel II
Université
Erfurt University of Applied Sciences
Note
2,5
Auteur
Année
2004
Pages
173
N° de catalogue
V25426
ISBN (ebook)
9783638280570
ISBN (Livre)
9783656452652
Taille d'un fichier
2738 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bedeutung, Controllings, Ratingverfahren, Rahmen, Basel
Citation du texte
Peggy Fohmann (Auteur), 2004, Die Bedeutung des Controllings bei Ratingverfahren im Rahmen von Basel II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/25426

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