Euthanasie - aktive Sterbehilfe


Seminar Paper, 2001

15 Pages, Grade: 1,1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Fallbeispiel „ Der Wunsch(?) getötet zu werden”

3. Die Überlegungen des Mitarbeiters
3.1 Argumente, die für aktive Sterbehilfe sprechen können
3.1.1 Das Recht des Patienten auf Autonomie
3.1.2 Unerträgliche und ungelinderte Schmerzen und andere physische und psychische Probleme
3.1.3 Die Aufgabe der Ärzte ist es, das „Beste” für ihre Patienten zu tun
3.1.4 Die Ärzte haben längst angefangen, Leben und Tod zu manipulieren
3.2 Argumente, die gegen aktive Sterbehilfe sprechen
3.2.1 Aktive Sterbehilfe ist verboten und strafbar
3.2.2 Berufsethische Aspekte
3.2.3 Menschen werden vorzeitig sterben
3.2.4 Menschen können es als ihre Pflicht ansehen, aus dem Leben zu scheiden
3.2.5 Schmerzen, andere Symptome, Angst und Not können durch gute Palliativmedizin gelindert werden
3.2.6 Wir zeigen durch Euthanasie diesen Patienten, daß sie für uns nichts mehr wert sind

4. Die Verbindung zwischen aktiver Sterbehilfe und dem Utilitarismus

5. Die Verbindung zwischen aktiver Sterbehilfe und der Verantwortungsethik

6. Schluß

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit einer Beauftragten für Hospizarbeit in meiner Praxisstelle habe ich beschlossen, mich mit dem Thema des Sterbens und vor allem dem Thema der aktiven Sterbehilfe/ Euthanasie vor ethischem Hintergrund, näher zu beschäftigen. Hierzu nun ein paar einleitende Gedanken:

Der Begriff Euthanasie ist aus dem griechischen hergeleitet und bedeutet soviel wie: „einen leichten, schönen Tod haben”. Euthanasie ist das aktive, bewußte ärztliche Eingreifen zur Beendigung des Lebens auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Ziel der Handlung ist es, den schnellen Tod des Patienten herbeizuführen - zu töten. Geht man in der Geschichte zurück, so stellt man fest, das der Begriff Euthanasie eine andere Bedeutung hat als aktive Sterbehilfe. Der Begriff Euthanasie könnte ein Synonym sein für das Anliegen der Hospizbewegung. Hierbei wird von den Mitgliedern dieser Bewegung immer wieder betont, daß sie Sterbehilfe grundsätzlich ablehnen und in ihrer eigenen Aktivität eine Alternative zur aktiven Sterbehilfe sehen. In Deutschland wird besonders heftig über das Thema aktive Sterbehilfe diskutiert. Vielmals liegt es daran, daß viele Menschen vor und während des letzten Krieges von deutschen Ärzten umgebracht wurden - ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, einer Diagnose wegen oder weil sie physisch oder psychisch behindert waren.

Obwohl die Niederlande als sehr humanitär gelten, haben sie die Sterbehilfe in den letzten Jahren zunehmend legalisiert. Sie gilt zwar immer noch als verboten, wird aber von der Justiz unter bestimmten Voraussetzungen geduldet.

In der Auseinandersetzung um Sterbehilfe und Euthanasie wird von den Befürwortern dieser Maßnahmen mit dem Mitleid argumentiert, das man gegenüber todkranken und schwer leidenden Menschen haben müsse. Das Schicksal solcher Menschen, die auch selbst diese Hilfe zum Sterben begehrten, weil Sie ihre Schmerzen und ihre Abhängigkeit von anderen nicht mehr ertragen könnten, müsse so erleichtert werden. Eine Variante dieser Haltung stellt beispielsweise die Forderung nach der Tötung von schwerstbehinderten Neugeborenen nach der Geburt dar. Beide Haltungen werden damit begründet, daß Sterbende, Todkranke und Behinderte den Kriterien für ein würdiges, gesundes und selbstbestimmendes Leben nicht genügen. Es ist jedoch eine strikte Trennung vorzunehmen zwischen der verständlichen und nachvollziehbaren individuellen Angst vor Krankheit sowie Behinderung und der Macht, die „Gesunde“, „Normale“, Nichtbehinderte und Experten haben, festzulegen welches Leben gesund, selbstbestimmt und würdig ist.

2. Fallbeispiel „Der Wunsch(?), getötet zu werden”

„Eine Patientin ist 34 Jahre alt, ihr Sohn ist 15 Jahre alt. Zum Vater des Sohnes hat keiner von beiden seit der Geburt des Jungen Kontakt gehabt. Sie ist ausgebildete Sozialarbeiterin. Im Alter von 2 Jahren wurde sie von ihren Eltern adoptiert. Angeblich wurde sie nie darüber informiert. Seit 2 Jahren hat sie einen Hirntumor. Der Tumor wurde sofort operiert und bestrahlt. Jetzt hat sie ein inoperables Rezidiv1. Weitere tumorspezifische Maßnahmen sind nicht möglich. [...] Sie hat in den letzten Monaten zunehmend Beschwerden gehabt: Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Appetitverlust, Kopfschmerzen etc. Um diese Symptome des erhöhten Hirndrucks unter Kontrolle zu halten, bekommt sie Morphin, hochdosierte Steroide und Haloperidol2. Der betreuende Arzt steht laufend in Verbindung mit sehr kompetenten Ärzten in der Uniklinik, um eine optimale Symptomkontrolle zu sichern.

Die Patientin will unter keinen Umständen ins Krankenhaus. Der Hausbetreuungsdienst versorgt sie gut zu Hause, unterstützt von einem befreundeten Ehepaar und ihrem Sohn. Zu ihren Eltern hat sie seit 2 Monaten jeden Kontakt abgebrochen.

Zweimal in der Woche bekommt sie Hausbesuche vom Hausarzt. Die Patientin hat kein Vertrauen zu anderen Ärzten. Er hat ihr versprochen, daß er ihr in der verbleibenden Zeit beisteht. Sie hat mehrfach gesagt-, daß sie nur ihres Sohnes wegen noch am Leben ist. Sie sagt, daß sie Suizid begehen werde, falls sich ihr Zustand dramatisch verschlechtern sollte. Dann kommt der Sohn in die Praxis. Er erzählt, daß die Mutter in den letzten Tagen wiederholt hingefallen sei; sie krieche mehr oder weniger auf dem Boden herum und leide schwer unter Überlkeit, Erbrechen, Schwindel und Schmerzen. Seine Mutter habe ihn gebeten, den Arzt zu holen. Er und seine Mutter seien beide fest entschlossen, daß die Mutter nicht mehr länger leiden solle. Beide bitten um Hilfe, das Leben der Mutter zu beenden. Als Alternative bleibe ihm nur, der Mutter beim Selbstmord behilflich zu sein.

Der Arzt hat am Abend nach dem Besuch des Sohnes einen Krankenbesuch bei der Patientin gemacht. Zuvor war er alle 2-3 Tage gekommen. Nachdem er sich einen Überblick über die aktuelle Lage verschafft hatte, schlug er der Patientin trotz ihres Wunsches zu Hause zu bleiben, eine sofortige Krankenhauseinweisung vor. Dabei gab er an, daß es für ihn darum gehe, ihr die letzten Tage und Stunden so erträglich wie möglich zu machen und alles zu tun, um ihren Sohn auf diese und die dann folgende Zeit so gut wie möglich vorzubereiten. Die Patientin willigte ohne große Widerrede ein. Dem Sohn fiel es schwer einzusehen, daß seine Mutter die letzten Tage ihres Lebens nicht zu Hause verbringen sollte. Sie wurde aber stationär im Krankenhaus aufgenommen.

In dieser Abteilung wurde sie zunächst gut verpflegt und versorgt. Der Hausarzt arbeitete im Krankenhaus eng mit den dort zuständigen Ärzten zusammen. Es gelang dabei, die von der Patientin als so qualvoll empfundenen Schmerzen, die Übelkeit, das Erbrechen etc. etwas besser unter Kontrolle zu bekommen. Sie bat aber jeden Tag darum, ihr eine Überdosis an Medikamenten zu verabreichen, damit ihrem Leiden und ihrem Leben ein Ende gesetzt werde. Etwa 10 Tage nach der Einlieferung bekam sie an einem Wochenende eine schwere Pneumonie3. Zu diesem Zeitpunkt war ihr Allgemeinzustand sehr schlecht, es war kaum möglich, Kontakt mit ihr zu bekommen. Der am Wochenende diensthabende Arzt entschloß sich, ihr Antibiotika zu verabreichen, unter dem Vorwand, daß eine Komplikation, wie die Pneumonie, bei einem so schwachen Patienten unbedingt zu behandeln sei. Er argumentierte: „Sonst wird sie sterben.”

Diese von ihm getroffene Entscheidung wurde in der darauffolgenden Woche eingehend diskutiert. „Wie ist es möglich,”, fragte der noch immer sehr um sie besorgte Hausarzt, „daß Kollegen in der Lage sind, auf diese Weise den sehr klar geäußerten Wunsch der Patientin, bei der ersten Gelegenheit zu sterben, zu überhören und zu mißbilligen?” Er wurde dabei von vielen Kollegen in der chirurgischen Abteilung in seiner Haltung unterstützt. Die Therapie mit Antibiotika wurde trotzdem fortgesetzt.

5 Tage darauf, nach zweiwöchigem Aufenthalt, besserte sich der Allgemeinzustand der Patientin etwas. Es war über kürzere Zeitabstände des Tages möglich, sich mit ihr zu verständigen. Die chirurgische Abteilung hielt es nun unter Berufung auf Bettknappheit für notwendig, die Patientin zu verlegen. Die einzige Stelle, die bereit war sie aufzunehmen, war ein nahegelegenes Pflegeheim, wohin sie dann unter lauten Protesten der Angehörigen und des Hausarztes verlegt wurde. Hier verbrachte sie ihre letzten qualvollen Wochen, bis sie starb.” (aus: S. Husebo, E.Klaschik; Palliativmedizin;1998; S.73-76)

Diese tragische Krankengeschichte hat der Hausarzt in einem Aufsatz eingehend dargestellt und diskuti]ert. War die Art und Weise, in der die Krankenhausärzte und das Pflegepersonal die Pneumonie der sterbenden Patientin gegen ihren Willen behandelt haben, nicht ein ernster Übergriff gegen die Autonomie dieser Frau? Diese und andere Fragen möchte ich nun in der folgenden Arbeit klären.

3. Die Überlegungen des Mitarbeiters

3.1 Argumente, die für aktive Sterbehilfe sprechen können

3.1.1 Das Recht des Patienten auf Autonomie

Dies gilt besonders bei schwerkranken Patienten, die erschöpft und geplagt von Symptomen, die nicht mehr unter Kontrolle zu bringen sind, völlig auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Mit Äußerungen wie: „Ich leide..., ich kann nicht mehr..., hilf mir, damit es vorbei ist!” zeigt sich hier durchaus eine verständliche und wohlbegründete Bitte.

3.1.2 Unerträgliche und ungelinderte Schmerzen und andere physische und psychische Probleme

Viele Menschen, die die letzten Wochen und Tage mit einem Sterbenden verbracht haben, berichten, daß es für den Patienten grausam war. Dies kann von vielen Angehörigen, Schwestern, Ärzten und anderen bestätigt werden. Die Schmerzen werden unerträglich, eine Reihe anderer Symptome oder Probleme ist nicht mehr zu kontrollieren: mag es sich um Übelkeit, Erbrechen, Schwäche, Atemnot oder andere „physische” Symptome handeln oder auch um psychische Probleme wie Angst, Depression, Isolation, Hysterie oder ähnliches.

3.1.3 Die Aufgabe der Ärzte ist es, das „Beste” für ihre Patienten zu tun

Es sollte die Pflicht des Arztes sein, dem Patienten zu helfen, wenn Not und Qualen nicht mehr unter Kontrolle zu bringen sind. Selbst wenn dies das Herbeiführen eines schnellen Todes bedeutet. Im Mittelpunkt der Kulturgeschichte hat schon immer die Pflicht zur Barmherzigkeit gestanden.

3.1.4 Die Ärzte haben längst angefangen, Leben und Tod zu manipulieren

Bei der Betrachtung der modernen Medizin wird es deutlich, daß ein Teil der heutigen medizinischen Praxis darin besteht, Entscheidungen über Leben und Tod zu treffen. Ärzte treffen fast täglich Entscheidungen, um das Leben eines Patienten unter bestimmten Umständen nicht zu verlängern. Diese Entscheidungen haben in vielen Fällen den Tod des Patienten innerhalb weniger Tage oder Stunden zur Folge. Für das ethische Denken ist es sehr schwierig in solchen Fällen zwischen „Sterbenlassen” und „Töten” zu unterscheiden.

[...]


1 Rückfall

2 Beruhigungsmittel

3 Lugenentzündung

Excerpt out of 15 pages

Details

Title
Euthanasie - aktive Sterbehilfe
College
University of Cooperative Education Breitenbrunn  (FB Sozialpädagogik)
Course
Ethik
Grade
1,1
Author
Year
2001
Pages
15
Catalog Number
V2608
ISBN (eBook)
9783638115711
ISBN (Book)
9783640108640
File size
445 KB
Language
German
Keywords
Euthanasie, Sterbehilfe, Ethik
Quote paper
Mandy Beyer (Author), 2001, Euthanasie - aktive Sterbehilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2608

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Title: Euthanasie - aktive Sterbehilfe



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