Eigenkapitalanforderungen nach Basel III


Research Paper (undergraduate), 2013

18 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleit

2 Basel III
2.1 Kapitalreform
2.2 Liquiditätsreform
2.3 Verbesserung der Stabilität des Finanzsyst

3 Zeitplan der Refor

4 Regulatorische Ziele und Erwartun

5 Konsequenzen für den Finanzse

6 Schlussbetrachtung und Ausbl

Literaturverzeichnis

Anhang

1 Einleitung

Im Jahr 1988 verständigte sich der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (kurz: Basler Ausschuss) auf das erste Rahmenwerk, den Basler Akkord (auch: Basel I). Es wurden verbindliche Richtlinien zur Hinterlegung von Eigenkapital im Verhältnis zu ausgegebenen Krediten festgelegt. Ziel war die Reduzierung der Insolvenzrisiken der Banken.[1] Im Verlauf der Jahre wurden diese Regelungen weiterentwickelt und Ende 2006 trat schließlich Basel II in Kraft.

Die drei Hauptaspekte des neuen Rahmenwerks umfassten: 1. Mindesteigenkapitalanforderungen, 2. Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess, 3. Erweiterte Offenlegung.[2] Auch bei diesen Regelungen gab es weiteren Beratungs- und Überarbeitungsbedarf, so dass man sich im Verlauf der Finanzkrise wiederholt auf ein neues Rahmenwerk verständigte. Dies mündete in Basel III. Die Details und Inhalte der bisherigen Werke (Basel I / II) werden hier nicht näher erläutert bzw. behandelt. Diese Arbeit soll einen grundlegenden Überblick über Basel III geben.

Da es zum Thema Basel III bisher wenige Fachbücher gibt, wird auf Fachpublikationen, insbesondere von der Deutschen Bundesbank, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements) und der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie weitere Fachartikel zurückgegriffen. Da die Publikationen der Deutschen Bundesbank und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich qualitativ hochwertig sind und aus der näheren Vergangenheit stammen, stellen diese Quellen einen Hauptbestandteil der vorliegenden Arbeit dar. Im Anhang finden sich Grafiken und allgemeine Informationen zu Basel III.

2 Basel III

Im Rahmen der gesamten und grundlegenden Neustrukturierung des Finanzsektors als Folge der Finanzkrise stellt Basel III einen Teil von vielen Maßnahmen dar, wie Risiko und Regulierung in Zukunft behandelt werden. Es wurden zahlreiche Reformen auf den Weg gebracht und jede Maßnahme hat einen entsprechenden Bedarf an Beratung, Diskussion und Implementierung.[3] Das Rahmenwerk von Basel III, welches im Jahr 2009 beschlossen[4] und veröffentlicht wurde, sollte ursprünglich bis Ende 2012 in die nationalen Gesetzgebungen eingearbeitet werden und mit Beginn des Jahres 2013 in Kraft treten. Die Neuregelungen werden mit Übergangsfristen bis ins Jahr 2019 umgesetzt. Hauptziele dieser gestreckten Einführung sind die Möglichkeit der wirtschaftlichen Erholung sowie ausreichend Zeit für Banken, das notwendige Eigenkapital zu beschaffen.[5]

Beginnend mit einer Grafik, die die entsprechenden Reformen abbildet, wird im Folgenden auf die drei Hauptbereiche von Basel III eingegangen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - Hauptbereiche der Reformen unter Basel III

Quelle: KPMG (2011), S. 9, Abb. 3.

2.1 Kapitalreform

Der Hauptteil des Rahmenwerks von Basel III beinhaltet die „Überarbeitung der bankaufsichtlichen Eigenkapitaldefinition“[6] mit dem Ziel der „Verbesserung der Qualität und Quantität des Eigenkapitals der Banken sowie dessen (…) transparente Ermittlung“[7]. Um diese Ziele zu erreichen und die Maßnahmen umzusetzen, baut man bei Basel III auf erneuerte Voraussetzungen der Anerkennung von aufsichtlichen Kapitalbestandteilen, harte Abzugsvorschriften bei der Kapitalbasisermittlung, ausführliche Offenlegungsvorschriften für Finanzinstitute und eine erhöhte Kernkapitalquote.[8]

Eine angemessene Eigenkapitalausstattung ist die wichtigste Anforderung an Finanzinstitute.[9] Das bankaufsichtliche Eigenkapital dient zum Einen dem „Ausgleich anfallender Verluste im laufenden Geschäftsbetrieb (going concern) sowie zur Befriedigung der Ansprüche von Gläubigern im Insolvenzfall (gone concern)“[10]. Zum Anderen sollen die Risiken des Verlustes aus „bestimmten Geschäften“[11] begrenzt werden (Geschäftsbegrenzungsfunktion). Die Finanzkrise hatte gezeigt, dass Qualität und Quantität des Eigenkapitals erhebliche Defizite aufwiesen, um Verluste aufzufangen; die entsprechenden Risikobewertungen aufgrund mangelnder Transparenz stellten zusätzliche Probleme dar.[12]

Diese und weitere Defizite zeigten, dass ein wesentlicher Aspekt die Verbesserung der Qualität des aufsichtlichen Kapitals, dem sogenannten „harten“ Kernkapital, war. Es wurde allerdings eine Abgrenzung nach Rechtsformen festgelegt, da besonders bei europäischen Banken nicht vorwiegend Aktiengesellschaften die Rechtsform von Banken darstellen. Andernfalls wäre die Anerkennungsfähigkeit des harten Kernkapitals auf einbehaltene Gewinne beschränkt gewesen, was bspw. bei genossenschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Instituten zu Problemen geführt hätte.[13]

Die Elemente des harten Kernkapitals sind: Stammaktien bzw. deren Äquivalent bei Nicht-AGs, Aufgeld, Gewinnrücklagen, andere offene Rücklagen, (eingeschränkt) Minderheitenanteile Dritter am harten Kernkapital, Abzugs- und Korrekturposten. Bei all den Bestandteilen muss jedoch der Kriterienkatalog[14] des Basler Ausschusses berücksichtigt werden.[15]

Des Weiteren wurde ein Kapitalerhaltungspuffer eingeführt. Damit werden Banken verpflichtet, während normaler Zeiten einen Kapitalpuffer zu errichten. Dieser beträgt 2,5 % der risikogewichteten Aktiva[16] (RWA) und ist in hartem Kernkapital zu halten. Der gesamte Bedarf an hartem Kernkapital beträgt künftig 4,5 % plus 2,5 %, also 7 % der RWA. Das zusätzliche Kernkapital ist nahezu identisch mit dem bisherigen nicht-innovativen, hybriden Kernkapital. Es setzt sich zusammen aus: Kapitalinstrumenten, darunter Vorzugsaktien, Aufgeld, (eingeschränkt) Minderheitenanteile Dritter am zusätzlichen Kernkapital. Auch hier muss der Kriterienkatalog des Ausschusses berücksichtigt werden. Dem Ergänzungskapital wird in Zukunft kaum mehr Bedeutung zugemessen. Hierbei wird zwar noch auf die Verlusttragungsfähigkeit gesetzt, allerdings nur im Liquidations- oder Insolvenzfall. Langfristige Nachrangverbindlichkeiten machen dabei den größten Teil des Ergänzungskapitals aus.[17] Im Anhang findet sich eine Grafik zur erneuerten Eigenkapitaldefinition (Abbildung 3).

Zur Verbesserung der Qualität des Kapitals kommen die erweiterten Offenlegungsanforderungen, welche zu einer erhöhten Transparenz „bei der Darstellung des regulatorischen Kapitals“[18] führen sollen und insgesamt die Disziplin des Marktes verbessern sollen. Des Weiteren soll die Eigenkapital-Quantität verbessert werden. Besonders im Bereich des harten Kernkapitals wird dabei angesetzt. Im Detail wird hier auf die nachhaltige Erhöhung des Kapitals gesetzt. Die Anforderungen an das harte Kernkapital steigern sich auf faktisch 7 %, das gesamte Kernkapital auf 8,5 % und das gesamte Eigenkapital auf 10,5 %.[19] Eine detaillierte Grafik zum Kapitalaufbau findet sich im Anhang (Abbildung 4).

[...]


[1] Vgl. Huelmann (2004), S. 1 ff.

[2] Vgl. BIS (2004), S. 7 ff.; Bundesbank (2012), Internetquelle.

[3] Vgl. Kasprowicz/Ott (2011), S. 4.

[4] Vgl. BIS (2010), S. 1.

[5] Vgl. Bundesbank (2011), S. 5 f.

[6] Bundesbank (2011), S. 7.

[7] Bundesbank (2011), S. 7.

[8] Vgl. Bundesbank (2011), S. 7.

[9] Vgl. Justizministerium (2013), KWG § 10 Abs. 1 Satz 1.

[10] Bundesbank (2011), S. 7.

[11] Bundesbank (2011), S. 7.

[12] Vgl. Bundesbank (2011), S. 7.

[13] Vgl. Bundesbank (2011), S. 9 ff.

[14] Der Kriterienkatalog wird ergänzend herangezogen und soll die Qualität (in Bezug auf die Berücksichtigung anerkennungsfähigen Kapitals) sicherstellen.

[15] Vgl. Bundesbank (2011), S. 11.

[16] Durch Multiplikation des Risikogewichts einer Position mit deren Volumen resultieren die risikogewichteten Aktiva (bereits aus Basel II).

[17] Vgl. Bundesbank (2011), S. 11 ff.

[18] Bundesbank (2011), S. 17.

[19] Vgl. Bundesbank (2011), S. 18 f.

Excerpt out of 18 pages

Details

Title
Eigenkapitalanforderungen nach Basel III
College
Pforzheim University
Grade
1,0
Author
Year
2013
Pages
18
Catalog Number
V263219
ISBN (eBook)
9783656520320
ISBN (Book)
9783656527510
File size
1364 KB
Language
German
Keywords
Eigenkapital, Basel III, Regulierung
Quote paper
Stefan Raul (Author), 2013, Eigenkapitalanforderungen nach Basel III, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263219

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