Middle Range Theory der 24h-Betreuung

Ein ganzheitlicher Versuch


Trabajo de Investigación, 2011

20 Páginas, Calificación: 1


Extracto


Einleitung

Das Konzept der 24h-Betreuung birgt viele Kontroversen. Ist es tatsächlich möglich dies in eine Pflegetheorie zu packen? Betrifft es die Pflege soweit? Ja, das tut es. Wir diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen tragen die Verantwortung. Somit auch die Verantwortung für die Qualität und die Qualitätssicherung in der Pflege. Wir delegieren, überwachen, und haben somit die tragende Verantwortung.

Dafür benötigt man aber feste Rahmenbedingungen, die dieses Betreuungskonzept auch pflegerisch und umfassend in allen anderen Bereichen beschreiben.

Hier soll diese Theorie angreifen. Es soll genau erfasst werden, was von Nöten ist, um einen Klienten 24h rund-um-die-Uhr betreut zu wissen, ohne Qualitätsverlust in der Pflege. Ebenso soll die Theorie die Überschneidungspunkte zwischen allen betroffenen beschreiben. Die Interaktionen innerhalb dieser Überschneidungen sollen ausformuliert werden, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen geregelte Abläufe zu gewährleisten, Reibungspunkte zu vermeiden und Qualitätssicherung zu betreiben.

Ebenso wird die Theorie den rechtlichen Aspekt nicht außer acht lassen.

2. Definition der 24h-Betreuung

2.1. 24h-Betreuung lt. Hilfswerk

Das Hilfswerk bietet, laut Marschitz (2008), 24h-Betreuuer als Träger im Sinne eines Vertragspartner-Vertrages an. Wobei hier für den 24h-Betreuer die Gesetze für Mindestlohn und Arbeitszeitrecht wirksam werden. Der Betreuungsvertrag beinhaltet Namen und Anschrift der Vertragsteile, Beginn und Dauer des Vertragsverhältnisses, sowie Leistungsinhalte und die Festgelegten Handlungsleitlinien. Auch für eine Vertretung ist gesorgt. Ebenso gibt es fixe Bestimmungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Beim Hilfswerk arbeiten 24h-Betreuer zur Unterstützung von betreuungsbedürftigen Personen, insbesondere hinsichtlich folgender Tätigkeiten:

- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten, Botengänge, Betreuung von Pflanzen und Tieren sowie die Wäscheversorgung)
- Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei den alltäglichen Verrichtungen)
- Gesellschafterfunktion (Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Begleitung bei diversen Aktivitäten)
- praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel

(Zitiert aus: „Rund-um-die-Uhr-Betreuung, die aktuellen rechtlichen Regelungen“ von Walter Marschitz, Österr. Hilfswerk, BAG-Pflegekongress 2008)

Wobei beim Niederösterreichischen Hilfswerk die pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten bei in Anspruchnahme eines 24h-Betreuers beim Hilfswerk mittels Hinzunahme von Hauskrankenpflege abgedeckt werden müssen, da die Betreuer des Niederösterreichischen Hilfswerks für solche Tätigkeiten nicht befugt wurden in ihrem Vertrag.

Somit wurde der Versuch unternommen, die Qualität in der Pflege zu sichern, da diese Betreuer keinerlei Ausbildung bedürfen und daher Laien sind.

2.2. 24h-Betreuung lt. GuK-Gesetz

Die Regelung der Kompetenzen der BetreuerInnen erfolgt seit 1. 4. 2008 auch im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.

Das bedeutet, dass die 24h-Betreuer dann zusätzlich zu den schon in Punkt 2.1. erwähnten, Heimhilfen-entsprechenden Tätigkeiten, auch pflegerische und medizinische Tätigkeiten wie unten erwähnt durchführen dürfen. Wobei die (dokumentierte) Anordnung und Anleitung immer durch diplomiertes Pflegepersonal bzw. durch einen Arzt erfolgen muss und auch überprüft werden muss.

(Dabei ist allerdings nicht gesetzlich festgehalten, welches dipl. Pflegepersonal das ist.)

seit 1.4.2008:

- Unterstützung bei der Basisversorgung (wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen (Körperpflege, Nahrungsaufnahme,...))
- Pflegerische Tätigkeiten aus dem eigenverantwortlichen Bereich des GuKG (mit Anordnung und Anleitung durch DGKP, schriftlich und mündlich)
- Pflegerische Tätigkeiten aus dem mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich des GuKG (Anordnung durch Arzt, Delegation und Anleitung durch DGKP)
- Medizinische Tätigkeiten (Anordnung und Anleitung durch Arzt)

(Zitiert aus: „Rund-um-die-Uhr-Betreuung, die aktuellen rechtlichen Regelungen“ von Walter Marschitz, Österr. Hilfswerk, BAG-Pflegekongress 2008)

2.3. allgemeine Definition der 24h-Betreuung

Die 24h-Betreuung, Betreuung „rund-um-die-Uhr“, hat sich aus dem Bedarf an Betreuungspersonen herauskristallisiert, die für den Klienten ähnlich eines Angehörigen, der im selben Haushalt wohnt, rund um die Uhr da sind.

Aus dem Defizit heraus, das eben diese Angehörige nicht mehr im selben Haushalt wohnen, bzw. jene Angehörige die im selben Haushalt wohnen, nicht mehr in der Lage sind, die Betreuung 24h lang zu übernehmen.

24h-Betreuung bedeutet jegliche Unterstützung in den Aktivitäten des täglichen Lebens zu geben, die der Klient benötigt, und das über 24h lang.

Da im Normalfall Angehörige nicht in der Pflege geschult sind, obwohl sie diese Durchführen können/müssen bei Bedarf, hat man für den Beruf des 24h-Betreuuers ebenso auch keine Ausbildung vorgesehen. Bei intensiv pflegebedürftigen Klienten ist es daher oft so, dass neben dem 24h-Betreuer auch eine ausgebildete Pflegeperson von Nöten ist.

24h-Betreuer sind entweder Selbstständig, oder Angestellte (im Haushalt oder bei einem Träger), demnach richten sich die Arbeitsbedingungen. Diese sind in den geltenden Rechtsmaterien fix verankert. Diese sind das/die

- Hausbetreuungsgesetz,
- Hausangestelltengesetz,
- Gewerbeordnung,
- Bundespflegegesetz,
- Förderrichtlinien,
- Mindestlohntarife,
- Pflegeverfassungsgesetz,
- Ausländerbeschäftigungsverordnung
- und das GuKG.

(zitiert aus: „Rund-um-die-Uhr-Betreuung, die aktuellen rechtlichen Regelungen“ von Walter Marschitz, Österr. Hilfswerk, BAG-Pflegekongress 2008)

3. Ziel dieser Middle Range Theorie

Laut Meleis ( 1999) ist die Pflegetheorie die Konzeptualisierung einiger Aspekte der Pflegerealität, die mit dem Ziel zusammengestellt werden, um damit Phänomene zu beschreiben, Beziehungen zwischen Phänomenen zu erklären, Folgen vorherzusagen oder Pflegehandlungen vorzuschreiben.

Und ich denke, ohne Theorien kann die Pflege nicht als Profession bestehen, sie sind auch, genau wie Renate Stemmer ( 2003) postuliert, nicht zuletzt unerlässlich für die Bemühungen die Pflegepraxis zu verbessern.

Diese Theorie der 24h-Betreuung soll eine Umfassende Leitlinie und Hilfestellung vor allem für diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal darstellen. Sie soll aufzeigen, was für die optimale Betreuung und Pflege des Klienten von Nöten ist. Sie soll vor allem diplomiertem Pflegepersonal helfen beim Umgang mit Klienten die eine 24h-Betreuung haben, die Pflege, sowie die Betreuung zu Optimieren, sowie die Spannungen zu minimieren. Und auch die Qualitätskontrolle optimieren.

Derzeit existiert eine ziemlich große „Grauzone“ bezüglich der 24h-Betreuung, was die Rolle der dipl. Pflegepersonen angeht. Die neue Novelle des GuKG beschreibt zwar jene Teile, die solches Personal betreffen, nämlich das der Anleitungs- und Delegationspflicht bei 24h-Betreuern die pflegerische Tätigkeiten übernehmen, aber diese Novelle kümmert sich in keinster weise darum, wer diese diplomierten Pflegepersonen sind. Weder von welchem Dienstgeber, noch in welcher Weise die Delegation genau erfolgen soll, bzw. die Überprüfung, ob auch jene Arbeiten gemäß der Vorschrift durchgeführt werden.

Oftmals kommt die 24h-Betreuung an ihre Grenzen, manchmal auch über diese, da es sehr schwierig ist, die 24h-Betreuung gemeinsam mit der Hauskrankenpflege zu finanzieren. Beziehungsweise wird die 24h-Betreuung oft mit einer 24h-Pflege verwechselt, vor allem von Angehörigen aber auch von Klienten.

Diese Theorie soll im Bereich der Ebene der Handlungsorientierung auftretende Fragen aus der Pflegepraxis beantworten. Sie soll Diplomiertem Personal eine Handlungsrichtlinie geben, um die Bedürfnisse von Klienten, Angehörigen, Pflege- und Betreuungspersonal zu klassifizieren und somit auch eine qualitativ hochwertige Betreuung ermöglichen. Ebenso soll sie aufzeigen, wie und auf welche Weise eine Qualitätskontrolle durchgeführt werden soll.

4. Umsetzung der 24h-Betreuung im täglichen Leben

Dieser Punkt soll möglichst herausstreichen, welche Bereiche für das diplomierte Personal wichtig sind beim Betreuer zu kontrollieren und dokumentieren.

Dazu möchte ich die Aufgabenstellungen der 24h-Betreuer nochmals hervorheben, sowie die darin enthaltenen Verbindungspunkte zum Gesundheits- und Krankenpflegepersonal.

4.1. Entwicklung der 24h-Betreuung in Österreich bisher

Beim Abdecken der Bedürfnisse der Klienten in extramuraler Betreuung ergab sich ein massives Defizit sowohl im Bereich der Aktivitäten des täglichen Lebens, als auch im Bereich der Pflege wie zum Beispiel beim Pflegen von dementen Klienten.

Mobile Hauskrankenpflege zusammen mit der Versorgung durch Angehörige reichte nicht mehr aus. Da bot sich eine Art 24h-Betreuung an. Diese Art der Betreuung kristallisierte sich in Österreich als Lösungsansatz für jene Defizite heraus.

[...]

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Middle Range Theory der 24h-Betreuung
Subtítulo
Ein ganzheitlicher Versuch
Calificación
1
Autor
Año
2011
Páginas
20
No. de catálogo
V263295
ISBN (Ebook)
9783656520610
ISBN (Libro)
9783656526469
Tamaño de fichero
678 KB
Idioma
Alemán
Notas
This is the approach of a Middle Range Theory in nursing. Concerning the 24h-Betreuung in Austria.
Palabras clave
middle, range, theory, versuch
Citar trabajo
Karin Eder (Autor), 2011, Middle Range Theory der 24h-Betreuung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263295

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Título: Middle Range Theory der 24h-Betreuung



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