Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 29.05.2009 gab es umfassende Neuregelungen seit der Verabschiedung des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) von 1985. Seine Zielsetzung einer verbesserten Aussagekraft deutscher Handelsabschlüsse forderte die Aufgabe bestehender Wahlrechte und die Notwendigkeit von Anpassungen handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften. Für bilanzierende Unternehmen ergeben sich durch den mit dem BilMoG vollzogenen Konzeptionswechsel auf der einen Seite zwar neue Möglichkeiten zur bilanzpolitischen Gestaltung, auf der anderen Seite jedoch Einschränkungen durch Streichung von Wahlrechten. Mit dem Wegfall des umgekehrten Maßgeblichkeit sgrundsatzes wird eine unabhängige Ausübung von Wahlrechten sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz ermöglicht. Abweichungen z wischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungswahlrechten werden in Form latenter Steuern in der Handelsbilanz abgebildet. Im Zuge der Annäherung des nationalen Bilanzrechts an die internationale Bilanzierungspraxis gewinnen latente Steuern immer mehr an Bedeutung. Im Regierungsentwurf (RegE) vom 30.07.2008 wird aber weiterhin am Grundsatz der Maßgeblichkeit festgehalten. Dies bedeutet, dass die Handelsbilanz weiter Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG bleibt. Sowohl der Bilanzierende als auch der Jahresabschlussadressat hat sich mit der Bedeutung von Latenzen in der Handelsbilanz auseinanderzusetzen. Für den Bilanzierenden ergibt sich die Verantwortung, sich mit den Auswirkungen seiner Bilanzpolitik auseinanderzusetzen, wohingegen der Jahresabschlussadressat in der Pflicht steht, Ermessensspielräume zu identifizieren, um die Lage des Unternehmens richtig zu beurteilen. § 274 HGB erfuhr mit dem neuen Handelsrecht eine umfassende Änderung. Der mit dem BilMoG vollzogenen Konzeptionswechsel verlangt für Geschäftsjahre ab den 01.01.2010, wahlweise auch für das Geschäftsjahr 2009, eine Berücksichtigung von sämtlichen Differenzen aus Handels- und Steuerbilanz . Der Aufbau dieser Arbeit sieht zunächst eine Konkretisierung der genannten Bilanzrechtsreform und deren Bedeutung für den vollzogenen Konzeptionswechsel vor. Des Weiteren soll die Frage der Entstehung und Bedeutung latenter Steuern geklärt werden. Die Besonderheiten und Problemstellungen, die sich für Einzelabschlüsse durch die Neukonzeption des § 274 HGB ergeben, ...
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Bilanzierung latenter Steuer nach § 274 HGB
2.1 Zielsetzung des Gesetzgebers
2.2 Wirkungen des BilMoG – Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit
3 Theoretische Grundlagen
3.1 Konzeption
3.2 Methodik
4 Arten von Steuerlatenzen
4.1 Allgemein
4.2 Aktive latente Steuern
4.3 Passive latente Steuern
5 Ansatz von Steuerlatenzen im Einzelabschluss
5.1 Allgemein
5.2 Wertansatzdifferenzen
5.2.1 Zeitlich begrenzte Differenzen
5.2.2 Quasi- permanente Differenzen
5.2.3 Permanente Differenzen
5.3 Problematik und kritische Betrachtung des Aktivierungswahlrechts
6 Charakter latenter Steuern – Sonderposten eigener Art
6.1 Allgemein
6.2 Charakter aktiver latenter Steuern
6.3 Charakter passiver latenter Steuern
7 Bewertung von Steuerlatenzen im Einzelabschluss
7.1 Allgemein
7.2 Ermittlung der zutreffenden Steuerschuld
7.3 Diskontierungsverbot
7.4 Ausschüttungssperre
8 Steuerliche Verlustvorträge auf latente Steuern
8.1 Allgemein
8.2 Steuerliche Planungsrechnung
8.3 Kritische Reflexion und Erfahrung der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge nach Umsetzung des BilMoG
9 Ausweis und Anhangsangaben im Einzelabschluss
9.1 Ausweis von Steuerlatenzen
9.2 Saldierung
10 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert den durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bedingten Konzeptionswechsel bei der Bilanzierung latenter Steuern im Einzelabschluss. Ziel ist es, die Auswirkungen der Neuregelungen nach § 274 HGB sowie die neuen Ansatz- und Bewertungsmethoden für latente Steuern darzulegen und kritisch zu hinterfragen.
- Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und Folgen für die Bilanzierung
- Systematische Einordnung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art"
- Analyse des Aktivierungswahlrechts und der Bewertungsmethodik
- Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen im Rahmen des Temporary-Konzepts
- Ausweisvorschriften und Ausschüttungssperren im Kontext des Gläubigerschutzes
Auszug aus dem Buch
6.2 Charakter aktiver latenter Steuern
Im Regierungsentwurf werden sowohl aktive als auch passive latente Steuern als „Sonderposten eigener Art“ bezeichnet. Diese Klassifizierung als Sonderposten gilt es im Folgenden näher zu hinterfragen, da nach Auffassung des Rechtsausschusses die Tatbestandsmerkmale des § 246 HGB als auch des § 250 HGB nicht erfüllt werden.
Aktive latente Steuern erfüllen nicht die Voraussetzungen eines selbstständig verwertbaren Vermögensgegenstandes, da das Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht gegeben ist. Beim Begriff des Vermögensgegenstandes findet sich keine Legaldefinition. Dem Aktivierungsgrundsatz nach § 246 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB zufolge ist ein wirtschaftlich künftiger Nutzen, der zur Reduzierung der Schulden eines Unternehmens dient, zu bilanzieren. Diesem Gedanke kann nach alter Rechtsaufassung gefolgt werden, da aus Sicht der Handelsbilanz in der Entstehungsperiode ein zu hoher Steueraufwand ausgewiesen wird. Allerdings ist dem gegenzuhalten, dass aus Sicht der Steuerbilanz kein Anspruch auf Steuererstattung i. S. d. § 38 AO i. V. m. § 37 AO entsteht. Dies ist damit zu begründen, dass lediglich eine fiktive Besteuerung der zu erwartenden Steuerentlastung in der Handelsbilanz ausgewiesen wird. Weiter ist im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen eines Vermögensgegenstandes sowohl die einzelne Veräußerbarkeit als auch die Einräumung eines Nutzungsrechts zu verneinen. Folglich sind aktive latente Steuern nicht als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand in der Bilanz zu subsumieren.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Einführung in die Bilanzrechtsreform durch das BilMoG und deren Konsequenzen für die nationale Rechnungslegung.
2 Bilanzierung latenter Steuer nach § 274 HGB: Erläuterung der gesetzgeberischen Ziele, insbesondere der Annäherung an internationale Standards und des Wegfalls der umgekehrten Maßgeblichkeit.
3 Theoretische Grundlagen: Abgrenzung zwischen dynamischer und statischer Bilanztheorie sowie Einführung in die Methodik nach dem Temporary-Konzept.
4 Arten von Steuerlatenzen: Differenzierung zwischen aktiven und passiven latenten Steuern und deren Grundverständnis.
5 Ansatz von Steuerlatenzen im Einzelabschluss: Untersuchung der Ansatzkriterien für Latenzen, insbesondere im Hinblick auf Wertansatzdifferenzen.
6 Charakter latenter Steuern – Sonderposten eigener Art: Analyse der Einordnung latenter Steuern als „Sonderposten eigener Art“ anstelle traditioneller Bilanzposten.
7 Bewertung von Steuerlatenzen im Einzelabschluss: Darstellung der Bewertungsmethodik sowie der Regeln zu Diskontierungsverbot und Ausschüttungssperre.
8 Steuerliche Verlustvorträge auf latente Steuern: Erörterung der Berücksichtigung von Verlustvorträgen sowie der Anforderungen an eine steuerliche Planungsrechnung.
9 Ausweis und Anhangsangaben im Einzelabschluss: Erläuterung der Ausweisvorschriften in der Bilanz und GuV sowie der Saldierungsregeln.
10 Schlussbetrachtung: Zusammenfassende kritische Würdigung der neuen Regelungen zur Bilanzierung latenter Steuern.
Schlüsselwörter
BilMoG, Latente Steuern, Handelsbilanz, Steuerbilanz, umgekehrte Maßgeblichkeit, Temporary-Konzept, Verbindlichkeitsmethode, Aktivierungswahlrecht, Verlustvorträge, Sonderposten eigener Art, Bewertungsdifferenzen, Ausschüttungssperre, Bilanzpolitik, Rechnungslegung, Steueraufwand.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse der durch das BilMoG eingeführten Neuregelungen zur Bilanzierung latenter Steuern im Einzelabschluss nach deutschem Handelsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Konzeptionswechsel durch den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit, die Einordnung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art" sowie die Bewertung und der Ausweis dieser Posten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die neuen Vorschriften gemäß § 274 HGB zu erläutern und zu bewerten, inwieweit diese die Aussagekraft des Jahresabschlusses verbessern.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung der Gesetzesmaterialien (Regierungsentwurf zum BilMoG), relevanter Rechnungslegungsstandards (DRS) und einer umfangreichen Analyse der betriebswirtschaftlichen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen (Temporary-Konzept), die Arten von Steuerlatenzen, die Ansatz- und Bewertungsmethodik, die Behandlung von Verlustvorträgen sowie die Ausweis- und Saldierungsmöglichkeiten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind BilMoG, Latente Steuern, Temporary-Konzept, umgekehrte Maßgeblichkeit und bilanzpolitische Wahlrechte.
Wie unterscheidet sich die "Verbindlichkeitsmethode" von der alten "Abgrenzungsmethode"?
Während die alte Abgrenzungsmethode auf die periodengerechte Erfolgsermittlung ausgerichtet war, stellt die neue Verbindlichkeitsmethode den Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden in den Vordergrund, was zu einem korrekteren Reinvermögensausweis führen soll.
Warum wird das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern in der Praxis kaum genutzt?
Die Nutzung des Wahlrechts ist häufig mit hohen Dokumentations- und Kostenaufwänden verbunden, zudem wird das Stetigkeitsgebot als Hürde empfunden und das Aktivierungswahlrecht bietet für viele Unternehmen keinen signifikanten Vorteil im Verhältnis zum Aufwand.
Welche Rolle spielt die "steuerliche Planungsrechnung" bei Verlustvorträgen?
Die Planungsrechnung dient als Instrument, um die künftige Nutzbarkeit von Verlustvorträgen über einen Zeitraum von fünf Jahren plausibel zu machen, wobei sie jedoch durch Schätzungen ("Hoffnungswerte") an Objektivität verlieren kann.
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- Pierre Mathieu Brosende (Autor), 2012, Latente Steuern im Einzelabschluss, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/263603