Die Friedensverträge von Münster und Osnabrück


Trabajo, 2004

26 Páginas, Calificación: 2+


Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Vorgeschichte und Verhandlungsgang

C. Die Hauptergebnisse der Friedensverträge
I. Herstellung des Friedenszustand. Grundsätze
II. Territoriale Bestimmungen
III. Verfassungsrechtliche Bestimmungen
IV. Kirchliche Bestimmungen

D. Würdigung des Friedens (Schlussbetrachtungen)

Quellen und Literatur

A. Einleitung

Der Prozess der Europäischen Integration, der am 1. Mai mit der Aufnahme von zehn neuen Mitgliedern einen weiteren Höhepunkt erreicht, wirft nicht nur die oft geäußerte Frage nach dem Wohin, sondern auch die nach dem Woher auf. Die Existenz der Europäischen Union beruht auf der Bereitschaft der Nationalstaaten, zentrale Elemente der staatlichen Souveränität auszugliedern und durch gemeinsame Institutionen auszuüben. Manche Forscher sehen darin einen Paradigmenwechsel von historischer Bedeutung: das Ende einer Epoche, das von dem Handeln souveräner europäischer Nationalstaaten geprägt war.[1] Das legt die Frage nach dem Beginn dieser Epoche nahe. Markiert der Westfälische Frieden den Beginn dieser Epoche? Worin liegt seine epochemachende Bedeutung? Welches sind die Leistungen, die über seinen unmittelbaren Zweck, den dreißigjährigen Krieg zu beenden, hinausweisen? Diesen Fragen soll diese Hausarbeit nachgehen.

Die Fragestellung gibt schon weitgehend die Struktur der Hausarbeit vor. Sie verlangt eine Konzentration auf die großen Linien des Vertrags. Randthemen wie wirtschaftspolitische Aspekte oder Durchführungsverordnungen bleiben außen vor. Stattdessen konzentriere ich mich auf drei große Bereiche: Auf die territorialen, die verfassungsrechtlichen und die kirchlichen Bestimmungen.

Quellen und Literatur. Die Quellenlage zum Dreißigjährigen Krieg ist denkbar günstig. Eine Fülle an Dokumenten, Aktennotizen, Traktaten und Abhandlungen ist schon von den Zeitgenossen zu diesem Thema produziert worden. Anders als bei anderen Themen stellt hier der Mangel an Quellen für den Forscher kein Problem dar. Im Gegenteil: Viel Material wartet noch in den Archiven darauf ediert und einem breiten Forscherkreis zugänglich gemacht zu werden. Das Betrifft natürlich nicht die für diese Hausarbeit zentralen Vertragstexte des IPM und IPO. Angesichts ihrer Bedeutung sind sie von der Geschichtswissenschaft schon früh ediert und untersucht worden.[2] Für diese Hausarbeit benutze ich die zweisprachige Ausgabe, die in der Bearbeitung von Konrad Müller in der Reihe Quellen zur Neueren Geschichte erschienen ist.[3] Außerdem ziehe ich den von Antje Oschmann bearbeiteten Urkundenband Band 1/1 der Serie III Abteilung B in der Reihe Acta Pacis Westphalicae[4] zur Rate. In der Interpretation halte ich mich im Wesentlichen an Johannes Burkhardt[5] und Konrad Repgen[6] beziehe mich auch auf Heinz Schilling[7] und Heinhard Steiger[8]. Was die Fakten angeht, ist das Standardwerk von Fritz Dickmann[9] auch für diese Hausarbeit immer noch ein unerlässliches Nachschlagewerk.

Zum Forschungsstand. Mit dem Ende des Alten Reiches wurde der Westfälische Frieden endgültig Gegenstand der Historiker. Bernd Schönemann schreibt es einem Professionalisierungsdefizit in der Erforschung des konfessionellen Zeitalters und dem Politisierungsschub der Zeit zu, dass der Friedensschluss in den ersten beiden Dritteln des 19. Jahrhunderts durchweg in „umfassende Geschichtsentwürfe integriert und damit historiographisch gleichsam mediatisiert wurde“[10]. Die Leistungen, die der Friedensschluss auf dem Gebiet des Rechts vollbracht hatte, gingen im Laufe der Rezeptionsgeschichte mehr und mehr verloren. In einer Zeit, in der der Streit um die Klein- oder Großdeutsche Lösung alle gesellschaftlichen Diskurse bestimmte, konnte der Westfälische Friede nur unter den Kategorien Macht, Nation und Nationalstaat beurteilt werden. Das änderte sich auch nicht mit der Bismarckschen Reichsgründung. Vielmehr geriet nun auch die europäische Dimension des Westfälischen Friedens in Vergessenheit. Ins Perverse gesteigert wurde diese Sichtweise durch die Nationalsozialisten. Nach Kriegsende stellte sich nur langsam ein Mentalitätswechsel ein. Mit seinem nach wie vor bedeutenden Werk leitete Fritz Dickmann eine Phase neutraler Detailforschung ein. Vor allem die Editions- und Forschungsarbeiten Konrad Repgens machten es möglich, dass heute wieder die friedensstiftenden und rechtssichernden Leistungen der Verträge von Münster und Osnabrück auf einer soliden Quellenbasis hervorgehoben werden können.[11]

B. Vorgeschichte und Verhandlungsgang

Als die Stadt Münster in den späten Abendstunden des 24. Oktober 1648 mit Salutschützen den endlich errungenen Frieden begrüßte, war nicht nur ein schier unendlich scheinender und für große Teile der Reichsuntertanen verheerender Krieg zu Ende gegangen, sondern auch ein Diplomatenkongress, der bis dahin ohne Beispiel war, und von dem man, anders als von dem Krieg, den er beendet hatte, nicht sagen konnte, wie lange er eigentlich gedauert hatte. Auf welches Datum soll man seinen Beginn legen? Auf das Eintreffen der ersten Delegationen im Jahr 1643, auf das Eintreffen des päpstlichen Vermittlers Chigi im März 1644 oder auf die ersten Erörterungen der materiellen Friedensbedingungen im Juni 1645? Fest steht, dass die ersten Friedensbemühungen viel weiter zurückreichen und fast so alt waren wie der Krieg selber. Der Prager Frieden von 1635 ist nur ein prominentes Beispiel dafür. Schon seit 1628 hatte Spanien und die Generalstaaten mehrfach die Möglichkeiten zur Beendigung ihres Krieges bilateral erörtert. Auch der Kaiser stand mit Franzosen und Schweden teils in vermittelten, teils in direkten geheimendiplomatischen Verhandlungen. Parallel war seit 1634 unter dem Schlagwort pax generalis ein allgemeiner Friedenskongress im Gespräch. Ein solcher Kongress hätte im Herbst 1636 in Köln unter päpstlicher Vermittlung stattfinden sollen, scheiterte aber am Desinteresse Frankreichs. Der Kurfürstentag von Nürnberg und der Reichstag zu Regensburg drängten den Kaiser zu substantiellen Friedensverhandlungen wie sie dann schließlich in den Hamburger Präliminarverträgen beschlossen wurden. Diese Verträge regelten den organisatorischen Rahmen des eigentlichen Friedenskongresses. So wurden die bis dahin getrennten Kongresse von Köln und Lübeck bzw. Hamburg zu einem einzigen Kongress zusammen- und in die benachbarten Städte Münster und Osnabrück verlegt. Diese sollten für die Zeit bis zum Abschluss als neutral gelten. Mit dem 25. März 1642 wurde sogar ein Eröffnungstermin festgelegt, der allerdings nicht eingehalten wurde. Die Hamburger Verträge wurden erst im Frühjahr 1643 ratifiziert, die Anreise der Gesandten verzögerte sich zum Teil um Jahre.[12]

Ein Umstand, der den Verhandlungsverlauf entscheidend beeinflusste, war die Tatsache, dass für die Zeit des Kongresses kein Waffenstillstand vereinbart wurde. Mit jedem Umschwung auf dem Schlachtfeld veränderte sich also auch die Ausgangslage für die Friedensverhandlung. Ein Umstand, der je nach Kriegslage zum Lavieren und Taktieren Anlass gab und für einen schnellen Friedensabschluss nicht gerade förderlich war. Erschwerend hinzu kam die umständliche Verhandlungspraxis. Zwar verhandelten die gegnerischen Parteien nicht wie ursprünglich festgelegt ausschließlich indirekt über die Mediatoren, den Kölner Nuntius Chigi und den venezianischen Botschafter Contarini, sondern teilweise auch in direkten Gesprächen. Anders als man aufgrund der heutigen Praxis vermuten könnte, fanden bei dem Kongress aber keine Verhandlungen im Plenum statt.[13]

Vor diesem Hintergrund übergaben am 11. Juni 1645 die Vertreter Frankreichs und Schwedens dem kaiserlichen Gesandten die Hauptpropositionen ihrer Kronen. In 17 Artikeln werden die Fragen aufgeworfen, die den ganzen Kongress begleiten sollten: Restitution, Amnestie, Festlegung eines Normaljahres, Stimmrecht der Stände auf dem Kongress, Bündnisrecht, Probleme der Reichsverfassung. Die Territorialsatisfaktion der Kronen hingegen wird nur vage angedeutet, sehr zum Verdruss des Kaisers. Der hatte gehofft, mit Frankreich und Schweden zu einer schnellen Einigung zu kommen, um sie aus den reichsinternen Verhandlungen herauszuhalten. Für eine schnelle Einigung mit den ausländischen Mächten war aber ein Übereinkommen bezüglich der Territorialforderungen unumgänglich. Die hatten allerdings kein großes Interesse an einer schnellen Einigung mit dem Kaiser. Vielmehr versprachen Sie sich von der Verknüpfung ihrer Forderungen mit denen der Reichsstände deren Unterstützung und damit eine stärkere Position gegen die Habsburger. Unter solchen taktischen Vorzeichen ließen substantielle Fortschritte auf sich warten.[14]

Erst mit der Ankunft des kaiserlichen Gesandten kam Ende November 1645 Bewegung in die Verhandlungen. Trautmannsdorf war mit weitreichenden Vollmachten und einer neuen Taktik nach Münster gekommen: Zuerst sollten alle Reichs- und Religionsfragen zwischen Kaiser und Ständen möglichst weitgehend geklärt werden, um dann auf dieser Grundlage die Zugeständnisse gegenüber den Kronen möglichst gering zu halten. Allerdings musste er schnell feststellen, dass er die Kompromissbereitschaft der zerstrittenen Reichsstände in diesen Fragen überschätzt hatte. Auch drängte der bayerische Kurfürst auf Verhandlungen mit Frankreich über die Elsassfrage, weil er sich nach deren Regelung ein Eintreten der Franzosen für die bayerische Kurwürde und den katholischen Standpunkt bei den Konfessionsverhandlungen erhoffte. Unter diesen Umständen sah sich Trautmannsdorf zu weitgehenden Zugeständnissen an Frankreich gezwungen, was schließlich auch eine Verständigung mit Schweden erleichterte: Am 13. September 1646 schloss der Kaiser einen Vorvertrag mit Frankreich, am 18. Februar 1647 mit Schweden. Nun mussten noch die reichsinternen Gravamina angegangen werden. Nach zähen Verhandlungen und weitgehenden Zugeständnissen an die Protestanten waren schließlich nur noch Einzelfragen offen. Das eine Einigung dennoch ausblieb schreibt Leopold Auer den Versuchen verschiedener Seiten und nicht zuletzt des Kaisers zu, gewissermaßen im letzten Moment doch noch günstigere Bestimmungen durchzusetzen, was das Erreichte mehrmals in Frage gestellt und den Kongress bis an den Rand des Abgrunds geführt habe.[15]

Dieser Versuch des Kaisers, die Trautmannsdorfschen Zugeständnisse im Sinne der Katholiken im letzten Moment doch noch zu revidieren, vor allem aber seine Weigerung, in der Frage des von Frankreich geforderten Assistenzverbotes für Spanien nachzugeben, isolierte ihn immer mehr. Nun nahmen zunehmend die Stände das Heft in die Hand, verhandelten eigenständig mit den Kronen und stellten den Kaiser schließlich vor vollendete Tatsachen. So sahen sich die kaiserlichen Gesandten am 24. Oktober schließlich gezwungen, die Verträge auch ohne den Einschluss Spaniens in den Frieden zu unterzeichnen.[16]

[...]


[1] Vgl. Heinhard Steiger, Die rechtliche Ordnung Europas zwischen 1648 und 1792, in: Heinz Holzhauer (Hrsg.), Europa 1648 – 1998: Von Münster nach Maastricht. Symposium anlässlich des 350. Jahrestages des Westfälischen Friedens, Münster 1999, S. 20-23.

[2] Vgl. Konrad Repgen, Die westfälischen Friedensverträge von 1648 und die editorische Erschließung ihrer Akten und Urkunden, in: Archive im zusammenwachsenden Europa; Referate des 69. Deutschen Archivtags und seiner Begleitveranstaltungen 1998 in Münster, Siegburg 2000, S. 23-52.

[3] Konrad Müller (Bearb.), Instrumenta Pacis Westphalicae. Die Westfälischen Friedensverträge 1648. Vollständiger lateinischer Text mit Übersetzung der wichtigeren Teile und Regesten [Quellen zur Neueren Geschichte, Heft 12/13], 3. Aufl. Bern 1975.

[4] ACTA PACIS WESTPHALICAE, Im Auftrag der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. herausgegeben von Max Braubach und Konrad Repgen, Serie III Abt. B Verhandlungsakten: Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, Band 1/1: Urkunden, bearbeitet von Antje Oschmann, Münster 1989.

[5] Johannes Burkhardt, Das größte Friedenswerk der Neuzeit. Der Westfälische Frieden in neuer Perspektive, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 49 (1998), S. 592-618.

[6] Konrad Repgen, Der Westfälische Frieden: Ereignis, Fest, Erinnerung, Opladen 1999.

[7] Heinz Schilling, Der Westfälische Friede und das neuzeitliche Profil Europas, in: Heinz Duchardt (Hrsg), Der Westfälische Friede: Diplomatie – plitische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte (= Historisch Zeitschrift, Beiheft, Neue Folge 26), München 1998, S. 1-33.

[8] Heinhard Steiger, Der Westfälische Frieden – Grundgesetz für Europa?, in: Heinz Duchardt (Hrsg), Der Westfälische Friede: Diplomatie – plitische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte (= Historisch Zeitschrift, Beiheft, Neue Folge 26), München 1998, S. 33-81.

[9] Fritz Dickmann, Der Westfälische Frieden, 7. Aufl. Münster 1998.

[10] Bernd Schönemann, Die Rezeption des Westfälischen Friedens durch die deutsche Geschichtswissenschaft, in: Heinz Duchardt (Hrsg), Der Westfälische Friede: Diplomatie – plitische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte (= Historisch Zeitschrift, Beiheft, Neue Folge 26), München 1998, S. 812.

[11] Vgl. Schönemann, Rezeption, S. 808-225.

[12] Vgl. Repgen, Ereignis, Fest, Erinnerung, S. 10-14.

[13] Vgl. ebd., S. 14-16.

[14] Vgl. Leopold Auer, Die Ziele der kaiserlichen Politik bei den Westfälischen Friedensverhandlungen und ihre Umsetzung, in: Heinz Duchardt Heinz (Hrsg), Der Westfälische Friede: Diplomatie – plitische Zäsur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte (= Historisch Zeitschrift, Beiheft, Neue Folge 26), München 1998, S. 155-157.

[15] Vgl. Auer, Die Ziele der kaiserlichen Politik, S. 158-168.

[16] Vgl. ebd. S. 169-172.

Final del extracto de 26 páginas

Detalles

Título
Die Friedensverträge von Münster und Osnabrück
Universidad
University of Bonn  (Historisches Seminar)
Curso
Hauptseminar: Der Westfälische Frieden 1648
Calificación
2+
Autor
Año
2004
Páginas
26
No. de catálogo
V26371
ISBN (Ebook)
9783638287289
Tamaño de fichero
543 KB
Idioma
Alemán
Notas
Bewertung: "Eine in Sprache wie Disposition und Gedankenführung gelungene Arbeit, allerdings mit einigen formalen Schnitzern im Bereich des Zitierens und der Titelaufnahme."
Palabras clave
Friedensverträge, Münster, Osnabrück, Hauptseminar, Westfälische, Frieden
Citar trabajo
Artur Siemens (Autor), 2004, Die Friedensverträge von Münster und Osnabrück, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26371

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