In der jüngsten Vergangenheit hatte der BFH mehrfach die Aufgabe zu in der Rechtsprechung Finanzverwaltung und der Rechtsliteratur sehr umstrittenen Fragen bezüglich der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern und/ oder Gesellschaftsanteilen sich zu positionieren und eindeutig Stellung zu nehmen. Mit dem Urteil vom August 2001 (AZ: IV R 41/11) konnte der BFH konkret Stellung zu einem Fall beziehen, der die vorweggenommene Erbfolge und die Fragestellung betrifft, inwieweit § 6 Abs 3 EStG mit § 6 Abs 5 EStG gleichzeitig anwendbar sind. Dabei hat der Senat seine bisherige Haltung zur Gesamtplanrechtsprechung weitgehend aufgegeben. Fraglich ist, welche Auswirkung und Folgen das Urteil auf Entscheidungen die der Rechtspraxis hat. Dafür ist es erforderlich den Sachverhalt genau zu betrachten, der dem Urteil vom 02.08.20012 (AZ: IV R 41/11) zu Grunde lag (Kap. 2). Zudem müssen der Anwendungsbereich und die Anwendungsmöglichkeiten des § 6 Abs. 3 EStG (Kap. 3) und des § 6 Abs. 5 EStG (Kap. 4) beleuchtet, die vorherrschende Auffassung der Finanzverwaltung betrachtet (Kap. 5), die bewegründe des BFH beurteilet (Kap. 6) und die erfolgten Resonanzen der Rechtsliteratur ausgewertet werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Sachverhalt
- 3. Unentgeltliche Unternehmensnachfolge nach § 6 Abs. 3 EStG
- 3.1. Persönlicher Anwendungsbereich
- 3.2. Sachlicher Anwendungsbereich
- 4. Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG
- 5. Auffassung der Finanzverwaltung
- 6. Entscheidung des BFH
- 6.1. Getrennte Beurteilungen der zeitlich gestaffelten Übertragungsvorgänge
- 6.2. Taggleiche Ausgliederung gem. § 6 Abs. 3 EStG und § 6 Abs. 5 EStG
- 6.3. Mitübertragen von Sonderbetriebsvermögen
- 6.4. Auswirkung des Urteils auf die Gesamtplanrechtsprechung
- 7. Resonanz der Rechtsliteratur
- 8. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis zwischen § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, insbesondere im Kontext des Urteils vom 02.08.2012, IV R 41/11. Sie analysiert die Anwendung dieser Vorschriften im Bereich der unentgeltlichen Unternehmensnachfolge und der Übertragung von Wirtschaftsgütern, wobei die Auffassungen der Finanzverwaltung und der Rechtsliteratur berücksichtigt werden.
- Analyse des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 3 EStG
- Untersuchung der Regelungen zur Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG
- Bewertung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs im Hinblick auf die getrennte Beurteilung zeitlich gestaffelter Übertragungsvorgänge
- Beurteilung der Auswirkung des Urteils auf die Gesamtplanrechtsprechung
- Zusammenfassung der Resonanz in der Rechtsliteratur
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema und stellt den relevanten Sachverhalt dar. Anschließend werden die Vorschriften zur unentgeltlichen Unternehmensnachfolge nach § 6 Abs. 3 EStG und die Regelungen zur Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG erläutert. Die Arbeit beleuchtet die Auffassungen der Finanzverwaltung und analysiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, insbesondere die getrennte Beurteilung zeitlich gestaffelter Übertragungsvorgänge. Die Arbeit betrachtet die Auswirkungen des Urteils auf die Gesamtplanrechtsprechung und fasst die Resonanz der Rechtsliteratur zusammen.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit folgenden Schlüsselbegriffen: § 6 Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 5 EStG, unentgeltliche Unternehmensnachfolge, Übertragung von Wirtschaftsgütern, BFH-Rechtsprechung, Gesamtplanrechtsprechung, Finanzverwaltung, Rechtsliteratur.
- Citation du texte
- Ben Hamm (Auteur), 2013, Das Verhältnis zwischen § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG im Hinblick auf die BFH Rechtsprechung (Urt. v. 02.08.2012, IV R 41/11), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264023