Georg Büchners „Dantons Tod“. Der Begriff des Rechts In Dantons Rede vor dem Revolutionstribunal in Akt III, vierte Szene


Trabajo Escrito, 2010

14 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Komponenten des Rechts
II.I Revolution und Recht
II.II Staatsorgane und Gewaltenteilung
II.III Historischer Prozesshintergrund

III. Rechtsverständnis in Datons Rede vor dem Revolutionstribunal

IV. Fazit

Der Begriff des Rechts in Datons Rede vor dem Revolutionstribunal

in Georg Büchners „Datons Tod“ in Akt III, vierte Szene

I. Einleitung

Georg Büchners Werk „Datons Tod“ beschäftigt sich unter anderem mit der politischen Situation Frankreichs zur Zeit der französischen Revolution (1789). Dabei spielt das Rechtsverständnis der Charaktere eine zentrale Rolle. Im Vordergrund der Betrachtung stehen Robespierre und Danton, die das Elend des Volkes für ihre Ambitionen gebrauchen:

Die vielfältigen Manifestationen menschlichen Leids in diesem Drama sind nicht Ausdruck einer poetischen Idee; sie sind die Wirklichkeit selbst, dargestellt am Beispiel einer bestimmten Vergangenheit, aber relevant für jede Gegenwart.[1]

In den Reden vor dem Revolutionstribunal und dem Nationalkonvent finden die großen „Köpfe“ der französischen Revolution ein Publikum vor, das aus zumeist sachkundigen Hörern, politisch erfahrenen und gesellschaftlich anerkannten ‚Volksvertretern’ besteht. Ihre Worte treffen somit auf offene, aber auch kritische Ohren. Zum einen ist es von immenser Wichtigkeit zur Zeit der Schreckensherrschaft Robespierres das Wohlgefallen der befristet amtierenden, selbsternannten Regierungsmitglieder zu erlangen. Zum anderen ist die politische Überzeugung der eigenen Anhänger zu vertreten, Ersteres kann zur unmittelbaren Festnahme führen, die zumeist einen Urteilspruch nach sich zieht und für den Betroffenen auf dem Schafott endet. Zweit genanntes kann ebenso zur Guillotinierung überleiten – womöglich sogar nicht ohne vorher die eigenen Prinzipien verleugnet zu haben und dass sich Familie, Freunde und politische Anhänger im Nachhinein gegen die eigene Person wenden.

Reichhaltig an rhetorischen Stilmitteln kommen Vorhersagen – drohende, wie anmutende – und Stellungsnahmen zu Geschehnissen aus der Vergangenheit nicht zu kurz, wenn Protagonist und Antagonist sich entgegentreten. Die unmittelbare Gegenwart des anderen ist dabei gar nicht dringend erforderlich – die Zuhörerschaft bestimmt Tonfall und Thematik. Das Volk, sowie Vertreter der einzelnen Jakobineruntergruppierungen verstärken durch ihre bloße Anwesenheit, Aufschreie, Anekdoten und Jubel die durch die Redeinhalte geschaffene Atmosphäre noch um ein Vielfaches und beeinflussen damit die Rechtssprechung.

II. Komponenten des Rechts

Um nachvollziehen zu können, wie die Rechtslage der französischen Revolution ist, wie sie sich auf das Rechtsverständnis der Charaktere auswirkt und ihr Handeln beeinflusst, ist es dringend erforderlich nicht unser heutiges Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2010 als maßgebend zu betrachten. Ebenso wenig können die sich erst mühsam während der französischen Revolution etablierenden Menschenrechte nicht als Maßstab angelegt werden, noch kann es die Charta der Vereinten Nationen. Der folgenden Analyse sei weniger ein Vergleich mit positivem, das heißt mit bestehendem, existentem Recht, als die philosophische Ausgangsfrage was Recht sei – unabhängig von dem was es in der Gesellschaft ist (und unabhängig von der Frage ob das vorhandene Recht auch Recht ist) – zu Grunde gelegt.

Als Komponenten des Rechts verstehen sich Komponenten, die Recht zu Recht machen und von Unrecht abgrenzen. Unrecht ist dabei ebenso wenig gleichzusetzen mit Ungerechtigkeit, wie Recht mit Gerechtigkeit. Im Vordergrund der Betrachtungen sind die politische Situation, zwei rechtsphilosophische Ansätze und die Teilung der Staatsgewalt aufgeführt.

II.I Revolution und Recht

Dass Recht dem subjektiven Verständnis von Gerechtigkeit entspricht ist ein weit verbreitetes Vorurteil. Beschäftigt man sich jedoch mit der Frage, weshalb Recht in nahezu jeder Art menschlicher Gemeinschaft existiert, dann kommt man zu dem Schluss es müsse eine Art ‚natürliches’ Bedürfnis nach Recht geben. Gemeint sind Regeln für das alltägliche Zusammenleben, Sanktionen für diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten und das Gemeinwohl gefährden, sowie die Zuweisung einer gewissen Verantwortung an bestimmte Personen, die Recht sprechen, Regeln bestimmen und Verstöße bestrafen sollen.

Recht, 1) im objektiven Sinn: die Rechtsordnung als Gesamtheit der Rechtssätze, die in bindender Weise das Gemeinschaftsleben regeln. 2) im subjektiven Sinn: der Anspruch, der sich im Einzelfall für eine Person aus der Rechtsordnung ergibt. – Das R. kann entstehen entweder durch förmliche Rechtsetzung (geschriebenes R.) oder durch Gewohnheitsrecht. Dies[] [ist das] sog. Positive R. (im Unterschied hierzu das -> Naturrecht) […]. Von der Sitte unterscheidet sich das R. durch seinen zwingenden Charakter.[2]

Aufgefasst wird der Begriff des „Rechts“ in Büchners Drama sehr rudimentär und auf das Elementarste reduziert. Ersichtlich wird dies in der zweiten Szene des ersten Aktes:

Robespierre: Im Namen des Gesetzes! Erster Bürger: Was ist das Gesetz?

Robespierre: Der Wille des Volkes. Erster Bürger: Wir sind das Volk, und wir wollen, dass kein Gesetz sei; ergo ist dieser Wille das Gesetz, ergo im Namen des Gesetzes gibt’s kein Gesetz mehr […]![3]

Die hier angewandte Argumentationsstruktur ähnelt einem Zirkel, dessen notwendige Folge die vom Volk gewählte Anarchie ist. Was der erste Bürger in jener Szene aber erreichen will ist, dass dem Volk kein Gesetz mehr die Mittel verbietet, die es zu dem Zweck benötigt mehr persönliche Freiheit und höheren Lebensstandard zu erreichen (durch die Revolution). Recht wird hier als Gerechtigkeit fehlgedeutet seitens beider Gesprächsparteien.

Der Volkswillen bei Büchner […] ist weder einstimmig noch konstant; sondern er ist widersprüchlich und beliebig manipulierbar und in seiner Grundtendenz einzig bestimmt von den materiellen Verhältnissen.[4]

Im selben Atemzug nutzt der redegewandte Robespierre die gesellschaftlichen Unruhen um Herr der Situation zu werden und persönliche Interessen in der Revolution zu verwirklichen:

He is quick […] to impose his own view that it is the ‚Gesetzgeber’ who are the ‚eyes’ of the revolution, and that since the people are prone to error they should act only as the ‚hands’ of the revolution, guided by the wisdom of the lawgivers.[5]

Ursprünglich ist die Revolution aber geplant und begonnen worden – und dafür bedurfte es der Zustimmung des zahlenmäßig weit überlegenen dritten Standes – um die Monarchie abzuschaffen und Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit (die ersten Menschenrechte) zu gewährleisten.

Revolution [frz.], 1) Umwälzung. 2) im polit. Sinne eine von unten ausgehende, tiefgreifende und für einen gewissen Zeitabschnitt anhaltendegesellschaftl. Und polit. Struktur eines Staates…[6]

[...]


[1] Louis Ferdinant Helbig. „Das Geschichtsdrama Georg Büchners: Zitatprobleme und historische Wahrheit inDantons Tod.“ Herbert Lang & Cie AG, Peter Lang GmbH [1973]: Bern, Frankfurt. 159.

[2] Der neue Reader’s Digest F. A. Brockhaus. 2.Band. Verlag das Beste [1974]: Wiesbaden. 1008.

[3] Georg Büchner. „Dantons Tod“. Schroedel [2007]: Braunschweig. 19. (Drucksatz verändert.)

[4] Ulrike Paul. „Vom Geschichtsdrama zur politischen Diskussion“. Wilhelm Fink Verlag [1974]: München. 51.

[5] T.M Holmes. „The Rehearsal of Revolution: Georg Büchner’s Politics and his DramaDantons Tod.” Peter Lang AG, European Academic Publishers [1995]: Berne. 173.

[6] Der neue Reader’s Digest F. A. Brockhaus. 2.Band. 1025.

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Georg Büchners „Dantons Tod“. Der Begriff des Rechts In Dantons Rede vor dem Revolutionstribunal in Akt III, vierte Szene
Universidad
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Calificación
2,0
Autor
Año
2010
Páginas
14
No. de catálogo
V264489
ISBN (Ebook)
9783656538028
ISBN (Libro)
9783656540182
Tamaño de fichero
539 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
georg, büchners, dantons, begriff, rechts, rede, revolutionstribunal, szene
Citar trabajo
Hannah Grün (Autor), 2010, Georg Büchners „Dantons Tod“. Der Begriff des Rechts In Dantons Rede vor dem Revolutionstribunal in Akt III, vierte Szene, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/264489

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