Vorliegende Arbeit widmet sich, beschränkt auf den ICTY, letzterer Problematik und macht sich zur Aufgabe das Spannungsverhältnis von Politik und Recht nachzuzeichnen, die das Streben nach Gerechtigkeit für das ehemalige Jugoslawien umgeben haben. Wurde die Errichtung des ICTY vornehmlich von politischen Gegebenheiten oder durch ein grundsätzliches und neutrales Streben nach Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in der internationalen Sphäre beeinflusst? Inwiefern sind Muster von „Frieden durch Recht“ bzw. „Frieden durch Politik“ vorzufinden? Ist die in Öffentlichkeit und Wissenschaft geäußerte Kritik berechtigt?
Hierbei hat die Arbeit nicht den Anspruch die Schwächen oder Stärken von Recht gegenüber Politik nachzuzeichnen oder vice versa: dass Recht und Politik in den internationalen Beziehungen seit jeher in einer gegenseitigen Spannung stehen, ist allgegenwärtig. Vielmehr soll anhand des ICTY argumentiert werden, dass sich Recht und Politik in einer von Realpolitik und Moralitäten dominierten Szenerie einerseits aufeinander beziehen und andererseits Antagonisten sind, die sich gegenseitig herausfordern.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage
1.2 Gang der Ausarbeitung
2. Etablierung des ICTY
2.1 Kontext
2.2. Die Errichtung
2.3 Aufbau des Tribunals
2.4 Politische Architektur internationaler Strafgerichtsbarkeit und ihre Implikationen
3. Machtpolitik con(tra) Völkerstrafrecht
3.1 Das Abhängigkeitsverhältnis der internationalen Justiz von der Politik
3.2 „Frieden durch Politik“ versus „Frieden durch Recht“
4. Fazit
5. Bibliographie
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen politischem Handeln und rechtlicher Strafverfolgung am Beispiel der Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) durch die Vereinten Nationen. Dabei wird hinterfragt, inwieweit die Gründung des Tribunals von neutralen Gerechtigkeitsbestrebungen oder vornehmlich von machtpolitischen Erwägungen der internationalen Gemeinschaft beeinflusst wurde.
- Politische Architektur und Legitimität internationaler Strafgerichtsbarkeit
- Wechselwirkung zwischen Friedenssicherung und juristischer Aufarbeitung
- Die Rolle der UN-Sicherheitsrat-Mitglieder und nationale Interessen
- Das Spannungsfeld zwischen "Frieden durch Recht" und "Frieden durch Politik"
- Herausforderungen der Kooperation von Kriegsparteien mit dem Tribunal
Auszug aus dem Buch
2.4 Politische Architektur internationaler Strafgerichtsbarkeit und ihre Implikationen
Indem entscheidungstragende Staaten die Etablierung beschlossen, war das Tribunal eine vornehmlich politische Entscheidung, die ihre Legitimität durch die Funktion des Systems kollektiver Sicherheit erfuhr; nämlich durch Abstimmung über eine Friedensbedrohung im Sicherheitsrat unter Bezugnahme auf Kapitel VII der UN Charter. Dieses Instrument hatte den Effekt, die Gerichtsentscheidungen durch die Anwendung der Autorität und Kompetenz des Sicherheitsrats rechtsverbindlich werden zu lassen, ohne einer ratifikationsbedürftigen Vertragsgrundlage noch weiterer Staatsbeteiligung zu bedürfen, die von einigen Staaten wahrscheinlich abgelehnt worden wäre.
Etliche europäische Staaten sahen zwar die dringliche Notwendigkeit etwas gegen die Menschenrechtsverletzungen im ehemaligen Jugoslawien zu unternehmen, doch mangelte es grundsätzlich am gemeinsamen politischen Willen, entschieden und aktiv die Verbrechen an Gefangenen und Zivilisten einzudämmen. Wohl als „last resort“ eingestuft, bekräftigten und unterstützten schlussendlich die Europäer die Errichtung des Strafgerichtshofs besonders vehement. Gleichwohl bereitete ihnen der noch andauernde Bürgerkrieg große Sorgen. Insbesondere fürchteten sie durch strafende Urteile eine Beeinträchtigung ihrer diplomatischen Anstrengungen für die Beendigung der Kampfhandlungen, da sie diese vornehmlich auf Kooperation mit verdächtigen Kriegsverbrechern bauten. Naheliegend war hier auch die Furcht der am Friedensprozess teilnehmenden Herren, sich nach Beendigung der Kampfhandlungen wohlmöglich selbst auf der Anklagebank sitzen zu sehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der internationalen Strafgerichtsbarkeit am Beispiel des ICTY ein und erläutert die Forschungsfrage sowie den methodischen Aufbau der Arbeit.
2. Etablierung des ICTY: Dieses Kapitel zeichnet den historischen Entstehungskontext des Tribunals nach, beleuchtet die Rolle der UN-Resolutionen und analysiert die politische Motivation der beteiligten Staaten.
3. Machtpolitik con(tra) Völkerstrafrecht: Hier wird das theoretische Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit juristischer Aufarbeitung und machtpolitischen Zwängen untersucht, wobei die Abhängigkeit internationaler Justiz von politischer Unterstützung herausgearbeitet wird.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Erkenntnisse zusammen und stellt fest, dass das ICTY trotz einer gerechten Intention primär realpolitischen Mustern unterworfen blieb, ohne die völkerrechtliche Evolution gänzlich zu stoppen.
5. Bibliographie: Das Verzeichnis listet sämtliche verwendeten Quellen, Dokumente und Fachliteratur auf, die für die Untersuchung herangezogen wurden.
Schlüsselwörter
Internationaler Strafgerichtshof, ICTY, Vereinte Nationen, Völkerstrafrecht, Machtpolitik, Friedenssicherung, Gerechtigkeit, Jugoslawienkrieg, Sicherheitsrat, Kriegsverbrechen, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Internationale Justiz, Souveränität, Friedensprozess.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Gründung und Arbeitsweise des ICTY und beleuchtet dabei, wie sich Recht und politische Interessen im Kontext internationaler Krisenbewältigung gegenseitig beeinflussen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert auf die politische Architektur internationaler Gerichte, das Spannungsverhältnis zwischen Realpolitik und Völkerrecht sowie die praktische Durchsetzung von Gerechtigkeit nach bewaffneten Konflikten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, aufzuzeigen, ob die Etablierung des ICTY ein neutraler Akt der Gerechtigkeit war oder ob politische Interessen der internationalen Gemeinschaft die juristische Arbeit maßgeblich prägten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche Analyse, die historische Fakten, UN-Dokumente und rechtswissenschaftliche Theorien kombiniert, um das Zusammenspiel von Justiz und Machtpolitik nachzuzeichnen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Entstehungsgeschichte des Tribunals und eine theoretische Auseinandersetzung mit der Abhängigkeit der Justiz von politischen Akteuren und staatlichen Interessen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie ICTY, Machtpolitik, Völkerstrafrecht, Gerechtigkeit und die wechselseitige Abhängigkeit von Politik und Recht charakterisiert.
Inwiefern beeinflusste das Vetorecht im Sicherheitsrat die Arbeit des ICTY?
Das Vetorecht ermöglichte es einflussreichen Staaten wie China oder Russland, politische Prioritäten zu setzen und die Effektivität des Tribunals durch Blockaden oder mangelnde Unterstützung teilweise zu untergraben.
Warum wird im Fazit von einem "Elfenbeinturm" gesprochen?
Der Autor argumentiert, dass eine vollkommen scharfe Trennung zwischen Justiz und Politik, wie sie in der Theorie oft gefordert wird, in der realen internationalen Politik nicht existiert und eher in einem theoretischen "Elfenbeinturm" zu verorten ist.
Was bedeutet das Spannungsfeld „Frieden durch Recht“ versus „Frieden durch Politik“?
Es beschreibt den Konflikt, bei dem Gerechtigkeit (Bestrafung aller Täter) einer diplomatischen Konfliktlösung (Verhandlungen mit Akteuren, die auch Kriegsverbrecher sein können) gegenübersteht.
- Citar trabajo
- Alen Bosankic (Autor), 2009, Die Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien durch die Vereinten Nationen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265139