Gregor IX. und sein Bild vom Luziferianismus

Quelleninterpretation zu „Vox in Rama“


Exégesis, 2008

16 Páginas, Calificación: 2,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Historischer Kontext

3. Die Quelle „ Vox in Rama

4. Das päpstlichen Vorstellungen vom Luziferianismus

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einführung

Zu Beginn des 13. Jahrhunderts sah sich die etablierte geistliche Welt in Europa mit einer neuen Herausforderung konfrontiert. Immer mehr Gruppen tauchten auf, die von den christlichen Glaubensvorstellungen der römischen Kirche abwichen. Viele Geistliche predigten Armut, lebten aber selbst in luxuriösen Verhältnissen und schufen auf diese Weise oppositionelle Bewegungen gegen die etablierte Kirche. Die Häretiker stellten eine wachsende Bedrohung für die Machtstellung der päpstlichen Kirche dar. In Kirche und Gesellschaft etablierten sich ausufernde Vorstellungen von den ungläubigen Sekten und ihren Praktiken. Ein Zeugnis dieser Vorstellungen ist das Zirkularschreiben „ Vox in Rama “ von Papst Gregor IX. In den vier Briefen vom Juni 1233 schildert das Kirchenoberhaupt die verwerflichen Praktiken und obszönen Rituale einer neuen Ketzergruppe. Die Quelle gibt ein aufschlussreiches Zeugnis über die päpstlichen Vorstellungen vom Glauben und den Ritualen dieser „Luziferianer“. Gregors Bild von den Ketzern und dessen Entstehung sollen im Fokus dieser Quelleninterpretation stehen. Hierzu muss auch die Vorstellungswelt Konrad von Marburgs Berücksichtigung finden, denn Gregor IX. verfasste sein Ketzerdekret auf Grundlage von Konrads Berichten über die Inquisition. Zunächst soll die Quelle hierfür in ihren historischen Kontext eingebettet werden, um dann über die genauere Betrachtung der Quelle zur Analyse der Fragestellung überzugehen.

2. Historischer Kontext

Papst Gregor IX. (1170 - 1241) machte sich in der Nachwelt einen Namen als entschlossener Bekämpfer der Häresie. Einerseits gilt der Papst als Förderer der sich neu formierenden Bettelorden. Andererseits war er ein unnachsichtiger Verfolger der kirchenfernen, häretischen Zweige dieser Armutsbewegung.1 Gregor IX. verschärfte in seiner Amtszeit immer wieder die Gesetzgebung gegen Ketzer und deren Sympathisanten.

Um sein Ziel zu verwirklichen etablierte Gregor IX. das Amt des Inquisitors. Der Wanderprediger Konrad von Marburg (zw. 1180/1200 - 1233) wurde so einer der ersten päpstlichen Ketzerverfolger.2 Konrad ist der Nachwelt als gnadenloser Ketzerverfolger bekannt. Der hohe Bildungsgrad des Magisters wie auch seine asketische Lebensführung befähigten den Prediger für seine Rolle als Vollstrecker der päpstlichen Kreuzzugsidee.3

Bereits im Juni 1227, genau sechs Jahre bevor er „ Vox in Rama “ verfasste, erteilte Gregor dem Kreuzzugsprediger Konrad von Marburg Befugnisse bei der Verfolgung von Häretikern. Der Urteilsspruch lag zu diesem Zeitpunkt jedoch noch in den Händen der Bischöfe.4

1231 übertrug der Papst seinem Inquisitor Konrad noch weitere Vollmachten im Kampf gegen die Ketzer. Der Marburger Magister richtet fortan selbst über die von ihm Beschuldigten. Mit der uneingeschränkten Jurisdiktionsgewalt verfolgte der Magister im neuen Amt als päpstlich delegierter Ketzerinquisitor besonders im mittelrheinischen Gebiet Häretiker mit entsetzender Härte.5 Oftmals wird an diesem Schreiben vom 11. Oktober schon der Beginn der päpstlichen Ketzerinquisition festgemacht.6

Konrad sandte vermutlich in den ersten Monaten des Jahres 1233 Gregor IX. ein Petitionsschreiben, in welchem er dem Papst die Praktiken der Ketzer schildert.7

Gregor IX. reagierte darauf vermutlich, indem er den Prediger am 10. Juni 1233 nochmals mit „uneingeschränkten Vollmachen zur Kreuzzugspredigt gegen die Ketzer"8 ausstattete und schließlich vom 11. bis 14. Juni auf der Grundlage der Berichte Konrads die Urkunden „ Vox in Rama “ verfasste. In den Briefen beschrieb Gregor IX. dem Kaiser und mehreren Bischöfen die luziferianischen Initiationsriten einer in Deutschland neu aufgetauchten Gruppe von Teufelsanbetern und deren häretische Auswüchse auf eindringliche Weise, um seine Verbündeten zu einem geistlichen und weltlichen Kreuzzug gegen die Häresie aufzurufen.

3. Die Quelle „Vox in Rama“

Bei dem von Gregor IX. verfassten Schreiben „ Vox in Rama “ (lateinisch: Stimme von oben) handelt es sich um fünf Litterae apostolicae. Obwohl die Quellengattung der Bulle erst später im 13. Jahrhundert als spezifische Urkundenart auftaucht, werden die Briefe Gregors IX. in der Fachliteratur häufig als solche bezeichnet. Vermutlich enthielt das päpstliche Schreiben auch die hierbei übliche Corroboratio („ Quod si non omnes …“) und das typische Bleisiegel. Das päpstliche Schreiben besteht aus fünf Urkunden, die laut Quelle im Lateran, dem offiziellen Sitz des Papstes verfasst wurden. Am 11. Juni schrieb Gregor IX. an Kaiser Friedrich II. und dessen Sohn König Heinrich VII., am 13. Juni richtete er den Kreuzzugsbefehl an den Erzbischof Siegfried von Mainz, den Bischof von Hildesheim sowie den Wanderprediger Konrad von Marburg. Die Schrift vom 14. Juni war an die Bischöfe der Erzdiözese Mainz gerichtet. Die letzte Urkunde der Reihe, die Verkündigung eines Exkommunikationsbefehls an die deutsche Versammlung aller Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und Prälaten vom 23. Oktober wird in dieser Arbeit nicht berücksichtigt, da sie inhaltlich von den anderen vier Schreiben Gregors abweicht. Die vier Urkunden vom 11. bis zum 14. Juni sind inhaltlich jedoch weitgehend identisch.9

Als beste Edition der älteren Ausgaben benennt Bernd-Ulrich Hergemöller die Fassung des Dominkanergenerals Thomas Ripoll von 1729, in welcher zwei „ Vox in Rama “ - Briefe im Volltext und ein weiterer in Kurzform editiert sind.10 Die Edition der Briefe in der Monumenta Germaniae Historica (MGH) von 1883 basiert auf den vatikanischen Registern von Papst Gregor.11 Päpstliche Urkunden wurden bereits im frühen Mittelalter als Abschriften in den Registern der päpstlichen Kanzlei erfasst. Ab Innozenz III. gelten die päpstlichen Register als vollständig.

Zwar sind die Register von Gregor IX. nicht vollständig von der MGH editiert. Das päpstliche Schreiben „ Vox in Rama “ findet sich jedoch dort in der in lateinischer Originalsprache editiert. Karl Rodenberg verglich hierzu die Registerquellen unter anderem mit den Druckvorlagen Georg Heinrich Pertz’. Die Edition der MGH Epistolae saeculi XIII gibt jedoch lediglich den Brief vom 13. Juni 1233 vollständig wider, die anderen Fassungen finden nur als Einschübe und Ergänzungen Berücksichtigung. Ein Protokoll fehlt der MGH-Edition ebenso wie Belege anderer Vorlagen. „Ihre größte Schwäche liegt in der Wiedergabe der dämonischen Wechselreden, die keinen nachvollziehbaren Sinnzusammenhang aufweisen“,12 meint Bernd-Ulrich Hergemöller.

Die Textgrundlage dieser Arbeit ist die kritische Neuedition von „ Vox in Rama “ von Hergemöller in ihrer deutschen Übersetzung. Hergemöller erarbeitete diese verbesserte Edition auf Grundlage der Abschrift des Schreibens vom 13. Juni 1233 der Universitätsbibliothek Basel. „Die 12,5 linksbündigen, circa elf mal vier Zentimeter umfassenden, doppelten Kolumnen sind in klarer, vertikaler gotischer Textura geschrieben und bieten einen bis auf die Corroboratio vollständigen Text“,13 schreibt er hierzu.

Hergemöller berücksichtigt in seiner Legende die Editionen Ripolls sowie Rodenbergs. Im Gegensatz zu den spärlichen Randnotizen und Fußnoten der MGH-Edition belegt Hergemöller auch kleinste Unterschiede seiner Edition zu den Vorlagen, auch wenn es nur einzelne Buchstaben betrifft. So weist er zum Beispiel nach, dass das Wort „ululatus“ (deutsch: Klagen) in der Edition der MGH „ulutatus“ geschrieben wird. Zudem erklärt er in Fußnoten stellenweise den Ursprung einzelner Verse und weist auf Ergänzungen hin. Bibelzitate werden neben den jeweiligen Versen gekennzeichnet.

Aufgrund der rhythmischen Gestaltung des Schreibens gliedert Hergemöller den Text in 32 Versabschnitte in mittelalterlicher Versgestaltung, von welcher er nur an vereinzelten Stellen abweicht. Hergemöller begründet dies mit einer Kritik an der bisher üblichen Prosaform, die „den artifiziellen Charakter der Gesamtkomposition“14 verschleiere. Mit Ausnahme von Eigennamen hält er sich in der Groß- und Kleinschreibung an die Quellenvorlage. Interpunktion benutzt er nur sparsam. Die Buchstaben c, t, u und v werden im Zweifel dem Lautwert angeglichen.

Sprachlich ist der Text von Gregor IX. sehr dramatisch und emotional gefärbt. Die metaphorische Sprache ist typisch für religiöse Schriften zur damaligen Zeit. Gregor IX. zitiert zudem einige Bibelverse. Laut Hergemöller enthalte das Schreiben insgesamt knapp fünfzig Anleihen an das Alte und Neue Testament.15

Der Aufbau des Schreibens entspricht zum Großteil der traditionellen Struktur päpstlicher Urkunden. Das Protokoll des Textes gestaltet sich wie folgt: Das Ketzerdekret beginnt mit der Inscriptio, in welcher Gregor IX. die Empfänger seiner Schrift, im Falle Hergemöllers Quellenvorlage „Bischof Gregor, Knecht der Knechte Gottes, den versammelten ehrwürdigen Brüdern, den Bischöfen des Erzstiftes Mainz“16 (Vers 1.1. - 1.3.)17 anspricht. Dann folgt die übliche Salutatio.

Gregor IX. beginnt sein inhaltliches Schreiben mit einem Zitat aus dem Matthäus-Evangelium (Matt. 2.18): „In Rama ward gehört der Ruf einer Stimme“ (2.1.). (lat.: Vox in Rama audita est). Nach diesen Anfangsworten der Arenga, dem Incipit, ist die ganze Urkunde bezeichnet. In der Arenga schildert Gregor IX. sodann mit ausgiebiger biblischer Metaphorik den Kampf zwischen Teufel und Kirche. Er entwirft ein apokalyptisches Szenario und warnt eindringlich vor dem Untergang der katholischen Kirche als Folge der wachsenden Bedrohung durch ketzerische Sekten, um feierlich in den Aufruf zur Ketzerverfolgung einzustimmen. Der „heilige Schoß der Urmutter Kirche“ werde „von den Schmerzen der Leibesorgane aufgewühlt, zerfetzt von den Bissen des einzigartigen Raubtiers“ (4.3. -4.4.). Die Luziferianer werden hier als ungeborene Monster dargestellt, die die Mutter von innen zerfressen und mit ihrer herannahenden Geburt die Wiederkehr des Anti-Christen sowie den Ausbruch der Hölle erahnen lassen.

Der Kontext der Urkunde beginnt ohne Verkündigungsformel mit der Narratio. Gregor IX. beruft sich an dieser Stelle auf Schreiben des Erzbischofs von Mainz, des Bischofs von Hildesheim und des Predigers Konrad von Marburg, um eine neuartige Sekte zu benennen, die „scheußlicher als die übrigen“ (9.5.) wie auch weiter verbreitet sei als alle anderen bekannten häretischen Gruppen. Der Papst berichtet im Herzstück der Briefe nun detailliert von grotesk anmutenden Ritualen und homosexuellen Praktiken. Gregor IX. geht daraufhin noch auf die Ideologie der Häretiker ein, die behaupteten, Luzifer sei vom Schöpfer „mit List und Gewalt in die Höllen gestürzt“ worden (20.4.). Diese Abschnitte sollen in dieser Arbeit im Rahmen der Analyse der Fragestellung genauer untersucht werden.

In den folgenden Abschnitten der Schreiben legt der Verfasser die religiöse Pflicht aller gläubigen Christen dar, gegen diese neuartigen Ketzer vorzugehen. „Wer wollte sich nicht erheben wider diese Söhne des Verderbens und des Verrats?“ (23.5.) fragt Gregor IX.

[...]


1 Lexikon des Mittelalters, Band IV, Verlag J.B. Metzler, München 2003: Col. 1671 - 1672

2 Lambert, Malcolm: Geschichte der Katharer. Aufstieg und Fall der großen Ketzerbewegung, Darmstadt 2001: S. 127

3 Lexikon des Mittelalters, Band V, Verlag J.B. Metzler, München 2003, Col. 1360 - 1361

4 S. Lambert: S. 127 ff.

5 Lexikon des Mittelalters, Band V: Col. 1360 - 1361

6 Zum Beispiel in Kurze, Dietrich: Anfänge der Inquisition in Deutschland, in: Segl, Peter (Hrsg.): Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter. Mit einem Ausblick auf das 20. Jahrhundert und einem Beitrag über religiöse Intoleranz im nichtchristlichen Bereich, Köln 1993, S. 131-194: : S. 149

7 Hergemöller, Bernd-Ulrich: Krötenkuß und schwarzer Kater. Ketzerei, Götzendienst und Unzucht in der inquisitorischen Phantasie des 13. Jahrhunderts, Warendorf 1996: S. 13

8 Ebd.: S. 14

9 Gregor IX.: Vox in Rama, hrsg. von Karl Rodenberg, MGH Epistolae saeculi XIII e regèstis pontificum Romanorum selectae, Band 1, Nr. 537, München 1883: S. 432-434

10 S. Hergemöller: S. 22

11 laut MGH-Anmerkungen zu finden in: Gregor IX., Reg. Vol. IV., 53-55; Lib. VII, 177-180. Ad Lib. VII, 177 Pertzii Potthast, Reg. 9229-9231

12 Hergemöller: S. 23

13 Ebd.: S. 23

14 Ebd.: S. 23

15 Ebd.: S. 63

16 S. Hergemöller: S. 25

17 Im Folgenden beziehen sich alle Versangaben auf die Quellenedition in Hergemöller: S. 32 ff.

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Gregor IX. und sein Bild vom Luziferianismus
Subtítulo
Quelleninterpretation zu „Vox in Rama“
Universidad
University of Hamburg  (Historisches Seminar)
Curso
Proseminar Mittelalter „Häresien“
Calificación
2,7
Autor
Año
2008
Páginas
16
No. de catálogo
V265197
ISBN (Ebook)
9783656550303
ISBN (Libro)
9783656547648
Tamaño de fichero
518 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
gregor, bild, luziferianismus, quelleninterpretation, rama
Citar trabajo
Magister Artium Nico Pointner (Autor), 2008, Gregor IX. und sein Bild vom Luziferianismus, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265197

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