Durch die Zunahme und das Erfordernis von grenzübergreifenden Investitionen wurden in der Vergangenheit viele Probleme aufgeworfen. So konnte insbesondere in Entwicklungsländern der Schutz der geplanten oder bereits getätigten Investition durch das nationale Recht kaum ausreichend sichergestellt werden. Zudem bestand stets die Gefahr, daß ein Staat sein bisher als investitionsfreundlich geltendes Recht plötzlich zum Nachteil des Investors ändern konnte. Dieser Problematik versuchte man in der Vergangenheit auf unterschiedlichste Art und Weise zu begegnen. Zum einen wurden zwischen dem Investor und dem Gaststaat Verträge (sog. State Contracts) geschlossen1. Diese Verträge regelten die näheren Modalitäten der Investitionen in den Gaststaat und vermittelten dem Investor dadurch ein gewisses Maß an Sicherheit in Bezug auf seine Investition. Aber auch bei diesen State Contracts musste stets das nationale Recht des Gaststaates Beachtung finden. Dieses konnte beispielsweise regeln, daß sämtliche State Contracts, die der Staat schließt, zwingend dem nationalen Recht zu unterwerfen sind2. Der Investor sah sich folglich trotz des mit dem Gaststaat geschlossenen Vertrages, nach wie vor dessen nationalen Gesetzen ausgesetzt.
Zudem haben viele Südamerikanische Staaten auf Grund der bei ihnen geltenden „Calvo-Doktrin“ stets versucht zu vermeiden einem ausländischen Investor bessere Rahmenbedingungen für seine Investition zu schaffen als einem inländischen3. Weiterhin kam noch erschwerend hinzu, daß State Contracts prinzipiell keine völkerrechtlichen Verpflichtungen des Gaststaates gegenüber dem Heimatstaat begründen4. Später hielt man es daher hinsichtlich der Absicherung von Investitionsrisiken für vorzugswürdig, daß der Gaststaat und der Heimatstaat des Investors direkt einen Vertrag schließen5. So wurden in der Vergangenheit neben einer Vielzahl von allgemeinen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsverträgen, die vereinzelt bereits Regelungen zum Schutz von Investitionen enthielten, auch zahlreiche Investitionsschutzverträge zwischen einzelnen Staaten geschlossen6.
Inhaltsverzeichnis
A. Multilaterale Versicherungssysteme
I.) Die Entstehung der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur
II.) Ziele und Aufgaben der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur
III.) Die Rechtsnatur der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur
1.) Die Internationale Organisation
2.) Die Rechtspersönlichkeit der MIGA
a) Die Rechtspersönlichkeit der MIGA im Völkerrecht
b) Die Rechtspersönlichkeit der MIGA im innerstaatlichen Recht
IV.) Der Garantievertrag
1.) Versicherbare Investitionen
a) Eigenkapitalinvestitionen
b) Sonstige Direktinvestitionen
c) Sonstige Investitionen
2.) Versicherbare Risiken
a) Das Währungstransferrisiko (Art. 11 a [i] MK)
b) Das Enteignungsrisiko (Art. 11 a [ii] MK)
(1) Eigentumsentziehung
(2) Kontrollentziehung über das Eigentum
(3) Entziehung des Investitionsnutzens
c) Das Vertragsbruchsrisiko (Art. 11 a [iii] MK
d) Das Kriegsrisiko (Art. 11 a [iv] MK)
e) Sonstige versicherbare Risiken (Art. 11 b MK)
3.) Das Versicherungsverfahren
4.) Kosten der Garantie
5.) Rechtslage im Versicherungsfall
B. Nationale Versicherungssysteme
I.) Abgrenzung der Tätigkeiten der Hermes Kreditversicherungs-AG und der PwC Deutsche Revision AG
1.) Die Tätigkeit der Hermes Kreditversicherungs-AG
2.) Die Tätigkeit der PwC Deutsche Revision AG
II.) Gegenstand der Garantien
III.) Gedeckte Risiken
1.) Der Enteignungsfall (§ 4 (1) a) AB)
2.) Der BZ-Fall (§ 4 (1) b) AB)
3.) Der Kriegsfall (§ 4 (1) c) AB)
4.) Der Moratoriumsfall (§ 4 (1) d) AB)
5.) Der KT-Fall (§ 4 (1) e) AB)
IV.) Voraussetzungen für die Haftung des Bundes
1.) Verlust am Kapital
a) bei Beteiligungen
b) bei Kapitalausstattungen bei Niederlassungen oder Betriebsstätten
c) bei Beteiligungsähnlichen Darlehen
2.) Verluste an Erträgen
V.) Antragsverfahren
VI.) Kosten der Garantie
VII.) Der Entschädigungsfall
C. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht nationale und multilaterale Versicherungssysteme zum Schutz von Direktinvestitionen vor nicht-kommerziellen Risiken. Das primäre Ziel ist es, die Funktionsweise, Voraussetzungen und den Umfang des Versicherungsschutzes durch die MIGA sowie durch die deutsche Hermes-Deckung/PwC Deutsche Revision AG gegenüberzustellen und zu bewerten.
- Multilaterale Investitionsgarantien (MIGA)
- Nationale Investitionsschutzsysteme (Hermes/PwC)
- Versicherbare Risiken wie Enteignung, Währungstransfer und Krieg
- Voraussetzungen für Haftung und Entschädigungsverfahren
- Rechtsdogmatische Einordnung der MIGA
Auszug aus dem Buch
a) Die Rechtspersönlichkeit der MIGA im Völkerrecht
Völkerrechtssubjektivität ist die Fähigkeit eines Rechtssubjektes, Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten zu sein. Folglich ist ein Völkerrechtssubjekt eine natürliche oder juristische Person, deren Rechtsverhältnisse unmittelbar durch das Völkerrecht geregelt werden bzw. auf die das Völkerrecht unmittelbar Anwendung finden.
Völkerrechtssubjekte können daher souveräne Staaten, IGO’s aber auch andere Gebilde wie beispielsweise die katholische Kirche oder das internationale Komitee des Roten Kreuzes sein. Zunehmend wird sogar natürlichen Personen Völkerrechtssubjektivität zuerkannt.
Keine Völkerrechtssubjekte stellen hingegen Amnesty International oder Greenpeace dar, auch wenn diese einen erheblichen internationalen Einfluss ausüben.
Hinsichtlich des Umfangs der völkerrechtlichen Rechte und Pflichten dieser Völkerrechtssubjekte ist erneut zu differenzieren.
Hier wird zwischen beschränkten (partiellen) und unbeschränkten Völkerrechtssubjekten unterschieden.
Zu den unbeschränkten Völkerrechtssubjekten zählen lediglich die souveränen Staaten, da nur diese in vollem Umfang Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten sein können. Sofern hingegen einzelne Rechte und Pflichten auf andere Rechtsträger übertragen werden, werden diese zu beschränkten (partiellen) Völkerrechtssubjekten.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Multilaterale Versicherungssysteme: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung, Rechtsnatur und die operativen Mechanismen der MIGA als internationale Organisation zur Absicherung gegen nicht-kommerzielle Risiken.
B. Nationale Versicherungssysteme: Hier werden die deutschen Garantiesysteme durch den Bund, ausgeführt durch Hermes und die PwC Deutsche Revision AG, sowie deren Voraussetzungen und Haftungsumfang detailliert dargestellt.
C. Zusammenfassung und Ausblick: Das abschließende Kapitel resümiert die ergänzende Wirkung nationaler und multilateraler Systeme und analysiert kritisch die Herausforderungen bei der Risikodeckung und Abwägung verschiedener Interessen.
Schlüsselwörter
Direktinvestitionen, MIGA, Nicht-kommerzielle Risiken, Enteignung, Währungstransfer, Investitionsschutz, Hermes-Deckung, PwC Deutsche Revision AG, Völkerrechtssubjektivität, Garantievertrag, Investitionsförderung, Haftung, Entschädigung, Entwicklungsländer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Systeme zur Absicherung von Direktinvestitionen gegen enteignungs- und sonstige nicht-kommerzielle Risiken im internationalen Wirtschaftsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind multilaterale Versicherungssysteme, repräsentiert durch die MIGA, und nationale Systeme, exemplarisch dargestellt an der deutschen Hermes-Deckung und der PwC Deutsche Revision AG.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Untersuchung, wie diese Sicherungssysteme den Schutz von Investoren in Entwicklungsländern gewährleisten und welche rechtlichen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz gelten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um ein juristisches Gutachten, das auf der Auslegung internationaler Abkommen, nationaler Bedingungen (AB) und der Analyse völkerrechtlicher Grundlagen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der MIGA (Entstehung, Rechtsnatur, Garantievertrag, Risiken) und eine entsprechende Untersuchung der nationalen Versicherungssysteme in Deutschland.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Direktinvestitionen, nicht-kommerzielle Risiken, Enteignungsschutz, MIGA, Hermes-Deckung und völkerrechtliche Haftung.
In welchem Verhältnis stehen nationale Versicherungssysteme zur MIGA?
Die Leistungen der MIGA sind gegenüber nationalen Systemen subsidiär; der Investor muss primär prüfen, ob nationale Schutzmöglichkeiten im Heimatstaat bestehen.
Welche Rolle spielt die PwC Deutsche Revision AG in Deutschland?
Die PwC Deutsche Revision AG ist im Auftrag des Bundes für die Beratung, Antragsvorbereitung und den Vollzug von Garantien für Direktinvestitionen im Ausland federführend zuständig.
- Quote paper
- Moritz Diekmann (Author), 2002, Direktinvestitionen im internationalen Wirtschaftsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26572