Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus. Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise im Euroraum


Tesis de Máster, 2013

79 Páginas, Calificación: 1,8


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Europäische Währungsunion: Entwicklung bis zum Ausbruch der Schuldenkrise
2.1 Die Optimum Currency Area Theorie und die Wirklichke
2.2 Vollzug des Projekts einer einheitlichen Währu
2.2.1 Verwicklungen bei der Gestaltung der E
2.2.2 Der Stabilitäts- und Wachstumspa
2.3 Ausgangspunkt: Schulden- Banken und Wettbewerbskrise

3. Dauerhaften Mechanismen zur Stabilisierung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
3.1 Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (VSK
3.1.1 Rechtsstatus und Zi
3.1.2 Inhalt des Korrekturmechanismus: Ausweichklauseln und Verfahr
3.2 Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ES
3.2.1 Ziel, Organe, Beschlussverfahren und Finanzausstattu
3.2.2 Finanzhilfen: Instrumente und Verfahren

4. Grundsätze staatlicher Verschuldung
4.1 Ursach
4.2 Auswirkungen exzessiver Staatsverschuldu
4.2.1 Ökonomische Ansät
4.2.2 Politische Ansät
4.2.3 Verweis auf implizite und explizite Staatsschulden

5. Alternativen zur Krisenbewältigung
5.1 Staatsbankrott und Austritt aus der
5.2 Die Fiskaluni
5.3 Ein Mechanismus zur Krisen-Prävention, -Milderung und -Bewältigu
5.3.1 Optimale Charakteristik
5.3.2 Theoretische Vorschläge zur Prävention ökonomischer Ungleichgewich
5.3.2.1Vorbild von Schuldenbremsen in Euro
5.3.3 Theoretischer Vorschlag zur Postvention ökonomischer Ungleichgewichte

6. Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung ausgewählter Krisen-Länder
6.1 Griechenla
6.2 Irla
6.3 Portugal

7. Bewertung der Stabilitätsmechanismen
7.1 Gesamtwertung des VS
7.2 Gesamtwertung des ESM

8. Fazit

Literaturverzeichnis

Eidesstattliche Versicherung

Danksagung

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1: Zinssatzentwicklung auf zehnjährige Staatsanleihen ausgewählter Euroländer 1980-2006

Abb. 2: Fiskalpolitik in der Eurozone 1997-2005

Abb. 3.1: Abweichung der Lohnstückkosten

Abb. 3.2: Unausgeglichene Handelsbilanz

Abb. 4: Entwicklung des Pro-Kopf-Einkommens in ausgewählten Ländern 2000-2011

Abb. 5: Entwicklung der Zinssätze auf langfristige Staatsanleihen in Irland, Griechenland Portugal und Deutschland 2005-2012

Abb. 6: Reale Wachstumsrate in ausgewählten Ländern 2003-2013

Abb. 7: Entwicklung der Lohnstückkosten in ausgewählten Ländern 2003-2013

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. EINLEITUNG

Seit die Wirtschaftskrise im Jahr 2009 die Eurozone getroffen hat, ist die Problematik der staatlichen Verschuldung der Euro-Länder immer mehr in den Vordergrund der politischen und ökonomischen Debatte gerückt. Die internationalen Märkte haben an der Rückzahlung der Verbindlichkeiten Griechenlands, Irlands, Portugals, aber auch Spaniens und Italiens gezweifelt und höhere Risikoaufschläge für den Kauf ihrer Staatsanleihen verlangt. Die Zunahme der Zinssätze hat zu einer nicht nachhaltigen Entwicklung der Defizit- und Schuldenquoten dieser Länder geführt. Überdies sorgte eine Abschwungphase in der ganzen Eurozone dafür, dass eine Ankurbelung der Konjunktur durch die Stärkung der Nettoexporte nicht stattfinden konnte, weil die Reallöhne (und entsprechend die aggregierte Nachfrage) in 18 von 27 Staaten der Europäischen Union (EU) zurückgegangen sind (Busch et al., 2012, S.14). Griechenland, Irland und Portugal sind bereits auf die finanzielle Unterstützung eines temporären europäischen Rettungsmechanismus angewiesen und es besteht weiterhin die Gefahr, dass auch andere Länder in eine Deflationsspirale mit steigenden Defizit- und Schuldenniveaus bis zur Insolvenzanmeldung hineingezogen werden.

Die Notwendigkeit der Einführung eines permanenten Krisenmanagementsystems, dass europaweit die Steuerung der Liquiditäts- und Insolvenzgefährdungen reglementiert, ist in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise unumstritten. Vor diesem Hintergrund drängt sich die folgende Fragestellung auf: Inwieweit wirken die bereits unterzeichneten Verträge zur Prävention (Vertrag über die Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschaft und Währungsunion, kurz VSKS) und Postvention (Europäischer Stabilitätsmechanismus, kurz ESM) den ökonomischen Ungleichgewichten im Euroraum entgegen? Zur Beantwortung der genannten Fragestellung dieser Arbeit werden verschiedene vorgegebene Politik- und Wirtschaftstexte analysiert, miteinander verglichen und Schlüsse hieraus gefolgert. Hierfür werden ökonomische Erkenntnisse mit den geltenden europäischen Gesetzesrahmen in Beziehung gesetzt. Die Konsequenzen der Wirtschaftskrise auf den Bankensektor werden in dieser Arbeit nicht berücksichtigt, da diese den Umfang der Arbeit sprengen würden. Ebenfalls werden die sozialen Auswirkungen der Krise auf den künftigen Integrationsprozess der Europäischen Union, aufgrund geringer Relevanz in Bezug auf die Fragestellung, nicht hinterfragt. Ziel dieser Arbeit ist nicht nur die Darstellung der institutionellen und ökonomischen Hintergründe der Einführung einer einheitlichen Währung in der EU, sondern auch die Reperkussionen einer Staatsverschuldung zu erklären. Darüber hinaus werden Alternativen zur Krisenbewältigung aufgezeigt, die die Funktion des ESM und des VSKS identifizieren und praktische Fälle untersucht, in denen bereits Rettungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßigen Defizit- und Schuldenquoten eingeführt worden sind, sodass final eine Evaluierung dieser herausarbeitet wird.

Im folgenden Kapitel werden zunächst ökonomische Ansätze im Rahmen eines optimalen Währungsraums beschrieben sowie die politischen und ökonomischen Hintergründe gezeigt, die zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion geführt haben.

2. DIE EUROPÄISCHE WÄHRUNGSUNION: ENTWICKLUNG BIS ZUM AUSBRUCH DER WIRTSCHAFTSKRISE

Seit dem Ausbruch der Finanzkrise kämpfen die Regierungen der Länder in der Eurozone um das Überleben der Währungsunion. Dass sich die Zinssätze in entgegengesetzte Richtungen entwickelt haben und dadurch ökonomische Ungleichgewichte sichtbar geworden sind, ist jedoch kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Reihe von politischen Fehlentscheidungen, die seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1993 getroffen wurden (Brown, 2010, S.13). Nachfolgend werden relevante Hintergründe im Zusammenhang mit der heutigen Defizit- und Schuldenkrise erläutert. Die Problematik einer Währungsunion wird zunächst anhand der Theorie optimaler Währungsräume eingeleitet, sodass die wichtigen Implikationen einer monetären Union als Voraussetzung dienen, um die chronologische Darstellung der Ereignisse erkennen zu können, die zum Ausbruch der Schuldenkrise in der Eurozone geführt haben. In einem letzten Abschnitt werden die Maßnahmen beschrieben, die bereits zur Rettung der verschuldeten Euro-Länder ergriffen wurden, um Ansteckungsgefahren zu vermeiden und gleichzeitig die Konsolidierung der Staatshaushalte in den betroffenen Ländern zu fördern.

2.1 Die Theorie optimaler Währungsräume und die Wirklichkeit

Die Schaffung einer Zone mit einer gemeinsamen Währung und Zentralbank hat das Problem eines optimalen Währungsraums aufgeworfen. Die Theorie optimaler Währungsräume (optimum currency area) wird vom Nobelpreisträger Robert Mundell (1961) vorangetrieben und basiert auf der Annahme, dass unabhängige Nationen sich in einer Währungsunion zusammenschließen, wenn die Nutzen des Beitritts die Kosten übertreffen (Mankiw, 2008, S.928). Zu den Nutzen einer gemeinsamen Währung zählen zunächst geringere Transaktionskosten, welche eine Intensivierung des Handels von Gütern und Dienstleistungen sowie die Zunahme ausländischen Investitionen als direkte Konsequenz begünstigen können. Durch eine Währungsunion verlieren aber die betreffenden Staaten das Monopol über die Steuerung eines wichtigen makroökonomischen Politikinstruments: Den Wechselkurs. Der Wechselkurs sorgt dafür, dass Staaten, die sich innerhalb einer gewissen Zeitspanne in unterschiedlichen ökonomischen Zyklen befinden, wieder ins Gleichgewicht kommen. Wenn zwei Staaten, z.B. Deutschland und Spanien, nicht zu einer Währungsunion gehören und sich Deutschland in einer Aufschwungsphase und Spanien in einer Abschwungphase befindet, ist es wahrscheinlich, dass diese zwei Länder unterschiedliche Geldpolitiken betreiben. Auf dem Devisenmarkt würde der Wert der D-Mark ansteigen und der Wert der spanischen Peseta sinken. Gleichzeitig wären deutsche Güter für die spanische Bevölkerung teurer und ggf. spanische Güter für die deutsche Bevölkerung günstiger. Dies könnte eine Reduzierung des Nettoexports Deutschlands und umgekehrt eine Steigerung der Nettoexporte Spaniens zur Folge haben, bis sich die Geldnachfrage und das Preisniveau zurück auf das ursprüngliche Gleichgewicht einpendeln. Alternativ könnte das Land, das sich in einer Rezession befindet, die Zinssätze auf seine Staatsanleihen senken, um die Nachfrage zu erhöhen, während das Land, das sich in der Wachstumsphase befindet, die Zinssätze erhöhen wird, um die Gefahr einer auf übertriebenem Optimismus zurückzuführenden Preissteigerung zu vermeiden. In der EWU werden jedoch die Zinssätze extern bzw. von den internationalen Märkten bestimmt. Ebenfalls kann die Anpassung der Wechselkurse in der geschaffenen Europäischen Währungsunion nicht stattfinden, weil die nominalen Wechselkurse von einer einheitlichen Bank, der Europäischen Zentralbank (EZB), fixiert sind und eine one-size-fits-all Zinspolitik entsteht. Die realen Wechselkurse können sich jedoch aufgrund von Inflationsentwicklungen ändern. Das Inflationsdifferential ist seit der Euro-Einführung beachtlich und weist auf eine grundlegende Asymmetrie zwischen den Mitgliedsländern hin (Lane, 2006, S.49). Zudem ist die Europäische Union keine politische Union, d.h. kein Bundesstaat, was den Verzicht a priori auf die Etablierung von Finanzausgleichmechanismen zur Überwindung ökonomischer Ungleichgewichte im Euroraum beinhaltet.

In der europäischen Währungsunion können zwei Staaten, die sich in unterschiedlichen ökonomischen Zyklen befinden, ihre Volkswirtschaften an das langfristige Gleichgewicht anpassen, indem sie über bestimmten Mechanismen verfügen (Hix, 2005, S. 310). Diese Mechanismen sind:

- die Flexibilität der Reallöhne
- die Mobilität der Arbeitskräfte
- die Kapitalmobilität
- die Fiskaltransfers
- die Budgetdefizite

Aufgabe der Fiskalpolitik ist es, durch diese Mechanismen einer Phase ökonomischer Rezession entgegenzuwirken und schnell zurück zum ökonomischen Gleichgewicht zu kommen. Allerdings lässt sich in der EU bemerken, dass der Flexibilitätsgrad des Arbeitsmarktes sehr unterschiedlich ist. Die kontinentaleuropäischen Arbeitsmärkte gehören zu den rigidesten der Welt. Im Gegensatz dazu ist der Arbeitsmarkt Großbritanniens einer der flexibelsten. Der Mobilitätsgrad der Arbeitskräfte innerhalb der EWU ist im Vergleich zu den USA bisher sehr gering, vor allem aufgrund der kulturellen und sprachlichen Barrieren in Verbindung mit unkoordinierten Steuerungs- und Rentensystemen (Lane, 2006, S.60). Obstfeld und Peri wiesen 1998 bereits darauf hin, dass sich die Mobilität innerhalb der Euro-Länder als minimal herausgestellt hat (Obstfeld, 1998, S. 210).

Die Kapitalmobilität ermöglicht die Verteilung der Risiken auf unterschiedliche Investitionsstandorte. Wenn die Finanzmärkte in der Union integriert sind, dann kann ein makroökonomischer Schock in einem Land Auswirkungen auf anderen Ländern haben. Ein Beispiel kann der Rückgang der aggregierten Nachfrage in Spanien darstellen. Dies würde nicht nur zu Produktionsverlusten der spanischen Unternehmungen, sondern auch zu einem Rückgang der Ak-tienkurse führen. Da die Aktienmärkte eingebettet sind und deutsche Bürger auch spanische Aktien halten, werden sie aufgrund des Rückgangs der aggregierten Nachfrage in Spanien selber Verluste erleiden. Ähnlich werden spanische Bürger, die deutsche Aktien besitzen, eine Kompensation für die schwierige Abschwungphase erhalten. Das Risiko eines asymmetrischen Schocks wird von allen Mitgliedsländern einer Währungsunion geteilt und demzufolge abgefedert (De Grauwe, 2009a, S.13). Allerdings entfaltet sich die Kapitalmobilität in einem Land nicht in gleichem Maß: der spanische Einwohner, der keine deutschen Aktien besitzt, kann durch diese Art privater Versicherung nicht profitieren ebenso wenig wie derjenige in Deutschland, der nicht in spanische Wertpapiere investiert hat. Stattdessen werden eher die Bürger, die über ein beträchtliches Aktienportfolio verfügen, von den Transfers profitieren. Auch private Haushalte und KMU, die in geringem Maße ausländische Investitionen betreiben, profitieren wenig vom gemeinsamen Euro. Darüber hinaus sind die Zinssätze für Bankkredite in den Euro-Ländern, sowie das Volumen grenzüberschreitender Geschäfte der Banken sehr unterschiedlich, sodass der Milderungseffekt der Kapitalmobilität in Folge eines ökonomischen Schocks beeinträchtigt ist (Mankiw, 2006, S. 36).

Kenen (1969) richtet seine Aufmerksamkeit auf die Rolle der Fiskalpolitik als ausgleichende Kraft gegen asymmetrische Schocks in einer Währungsunion und erkennt die Notwendigkeit als prioritär an, dass dieser politische Bereich auf supranationaler Ebene geregelt werden sollte. Nur durch ein national übergreifendes Budget ist, seiner Ansicht nach, eine glaubwürdige Haftung im Falle eines negativen Schocks sichergestellt. Dank Geldtransfers seitens der Überschussländer kann das Land, das sich in Not befindet, für seine Verluste kompensiert werden. Dadurch wird die Nachfrage in diesem Land gefördert und gleichzeitig das fiskalische Gegenstück zur EZB garantiert (Kenen, 1969, zitiert nach Coeuré, 2005, S.7). Alternativ kann die Regierung des Landes, das sich in einer Abschwungphase befindet, mit einer Erhöhung des jährlichen Defizits das öffentliche Haushalt belasten und die zusätzlichen Ressourcen für die Ankurbelung der Binnennachfrage anwenden. Ökonomische Theorien (vgl. Kapitel 4.2) weisen aber daraufhin, dass Fiskaltransfers und Budgetdefizite nur als kurzfristige Lösungen gegen asymmetrische Schocks angewendet werden können. Langfristig geraten die Regierungen in Gefahr, dass das Defizit dauerhaft und bedeutsam wird oder dass sie von Fiskaltransfers abhängen. Hinzu kommt das Risiko des moral hazard, d.h. die Transferleistung reduziert den Druck auf das Defizitland, sich durch Fiskalmaßnahmen anzupassen (De Grauwe, 2009a, S.10).

2.2 Vollzug des Projekts einer einheitlichen Währung

Angesichts der unzureichenden Effektivität von stabilisierenden Mechanismen innerhalb der Währungsunion, stellt sich die Frage, warum trotz der bestehenden ökonomischen Ungleichgewichte zwischen den Euro-Beitrittsländern die Einführung des Euro initiiert wurde. Das Hauptmotiv bestand in der Dringlichkeit der Schaffung eines stabilen Wechselkursmechanismus, der Voraussetzung für eine europäische Wirtschaftsexpansion war. Anhand stabiler Wechselkursen konnte der Grad an Ungewissheit in Bezug auf den internationalen Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr vermindert werden und folglich die ökonomische Integration in Europa begünstigen (Sardoni, 2007, S. 93).

Der erste Versuch, eine Konvergenz der Wechselkurse auf dem europäischen Gebiet zu verwirklichen, ist mit der Gründung des Europäische Währungssystem (EWS) 1979 realisiert worden, in dem eine Schwankungsbreite der Wechselkurse von insgesamt 4,5% vorgesehen wurde (die meisten Wechselkurse – außer der italienischen Lira – konnten um bis zu 2,25% nach oben oder nach unten schwanken). Die Währungen der an dem EWS teilnehmenden Länder wurden an die D-Mark gekoppelt, weil die D-Mark eine stabile Währung mir einer hohen Kaufkraft war und die höchste Priorität im Kontinentaleuropa auf der Preisstabilität lag. Um die entsprechenden Inflationskosten, die aufgrund der Wiedervereinigung von BRD und DDR Anfang der 1990er Jahre entstanden sind, niedrig zu erhalten, entschied sich die Bundesbank für einen hohen Zinssatz (rund 6,5% im Jahr 1993) (Horst, 1993, S.12). Dieser Wert war für andere EU-Länder viel zu hoch, dementsprechend waren sie zu einer Aufwertung ihrer Wechselkurse gezwungen, die für sie zu einer nachteiligen Wettbewerbslage führte. Ihnen blieb nur die Möglichkeit einer ausgedehnten Fiskalpolitik, um die Rezession zu vermeiden. Ergebnis waren eine hohe Arbeitslosigkeit, beträchtliche Haushaltsdefizite und eine minimale Wachstumsrate (Jacquet, 1998, S. 68). 1993 geriet das System aufgrund spekulativer Angriffe auf den Devisenmärkten ins Schwanken und die Bandbreite wurde auf 15% korrigiert. Eine konvergierende Fiskalpolitik konnte langfristig auf dem europäischen Gebiet nicht ausgerichtet werden. Anschließend wurde das EWS mit der Einführung des Euro 1999 beendet (Coffey, 2001, S. 20). Wie Obstfeld und Rogoff beschreiben, blieben nur zwei Alternativen: “There is little, if any, comfortable middle ground between floating rates and the adoption of a common currency.“ (Obstfeld, Rogoff (1995) zitiert nach Sardoni, 2007, S.94).

In den neunziger Jahren kam der Gedanke auf, dass die Erfüllung der Kriterien für eine optimale Währungsunion endogen zu erreichen sei. Die EU-Kommission vertrat die Meinung, dass in Folge der Einführung einer einheitlichen Währung die nationalen Grenzen weniger relevant werden würden, weil die Handelsintegration eine Stärkung regionaler wirtschaftlichen Aktivitäten begünstigt hätte. Nach einem makroökonomischen Schock wären bestimmte Industriezweige in verschiedenen Mitgliedsländern gleichermaßen betroffen gewesen. Die negative Auswirkung würde sich jedoch nicht ausschließlich auf einen Mitgliedstaat beschränken (De Grauwe, 2009a, S.26). Gemäß dieser Stellungnahme mussten nicht alle Kriterien vor der Schaffung der EWU erfüllt werden. Denn gerade durch den Euro-Beitritt und die weitere Marktintegration, die sich dadurch entwickeln würde, hätten die Kriterien einfacher und effizienter erfüllt werden können. Die Idee, dass eine ökonomische Konvergenz ex post durch politische Einflussnahme und nicht nur auf der Basis ökonomischer Resultate möglich sein könnte, kam dem Willen der politischen Befürworter der europäischen Wirtschaftsintegration entgegen und führte dazu, dass trotz ökonomischer Ungleichgewichte der Weg zum Euro geebnet wurde (Eichengreen, 1996, S.15).

2.2.1 Verwicklungen bei der Gestaltung der EWU

1987 wurde die Europäische Einheitliche Akte (EEA) zur Vollendung des Binnenmarktes unterzeichnet. Danach schien die Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion als unumgänglicher politischer und ökonomischer Schritt. Aus politischer Sicht waren die Argumente für eine engere europäische Integration zum einen mit dem Gedanken verbunden, Versöhnung und Frieden auf dem Kontinent wieder herzustellen. Zum anderen erhoffte man sich durch die mit der monetären Integration neu geschaffene Währung ein konkurrierendes Machtinstrument gegenüber dem US- Dollar und dem japanischen Yen. Ökonomisch war mit dem Binnenmarkt die Erwartung verbunden, dass es über den Handel und die Freizügigkeit von Arbeit und Kapital zu einer Intensivierung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs, zu einer besseren Allokation knapper Ressourcen und damit insgesamt zu positiven Wachstums- und Beschäftigungseffekten kommt (Jacquet, 1998, S. 56ff). 1990 begann mit der 1. Stufe der Währungsunion der freie Kapitalverkehr zwischen den EU Ländern. Damit verpflichteten sich die Länder zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und zu einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik. Die 2. Stufe der Währungsunion bestand 1994 in der Gründung der EZB. Anschließend folgte in einem dritten Schritt die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse und somit die Lancierung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel.

Den Weg zur Einführung des Euro wurde mit der Gründung der Europäischen Union in dem Maastrichter-Vertrag nunmehr statuiert. Um eine breite Akzeptanz der Märkte zu gewinnen, haben die Gründerväter des Euro Wert auf die Preisniveaustabilität gelegt und die sogenannten Maastricht-Kriterien ausgearbeitet (Art. 105 Absatz 1 des EG- Vertrags bzw. Art. 140 AEUV).

1992 wurde in Deutschland von mehreren Ökonomen ein Manifest gegen dem Vertrag von Maastricht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht. Darin wurden vier Hauptargumente gegen den Euro genannt:

- die großen Unterschiede der wirtschaftlichen Strukturen der Beitrittsländer, aufgrund dessen eine gemeinsame Geldpolitik nur schwer vorstellbar wa
- die problematische Konvergenz der ökonomischen Ungleichgewichte, die mit dem Euro nun über Lohn- und Preissenkungen erfolgen musst
- der Zweifel an einer nachhaltigen Fiskalpolitik und
- die Gefahr, dass die EZB aufgrund ökonomischer Instabilität ihre Unabhängigkeit verlieren würde (Ohr, 2012, S. 26).

Nichtsdestotrotz wurden die vier Kriterien für die Einführung einer europäischen Währungsunion festgelegt: Erstens durfte die Inflation eines Landes nicht höher sein als der Durchschnitt der drei besten Länder zuzüglich zwei Prozent. Zweitens durfte der Zinssatz für langfristige Staatsanleihen nicht mehr als zwei Prozent über dem Durchschnitt der drei stabilsten Länder liegen. Drittens, der staatliche Schuldenstand durfte 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen und das jährliche Haushaltsdefizit durfte nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen. Viertens durften Länder nur dann der Währungsunion beitreten, wenn sie mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung an dem Wechselkursmechanismus II [1] teilgenommen hatten, der für die Konvergenz der obengenannten Maastricht-Kriterien sorgte.

Die nummerischen Grenzen der Konvergenzkriterien galten als feste und allgemeingültige Regeln, welche von jedem beitrittswilligen Staat erfüllt werden mussten, unabhängig von seinem Wirtschaftsprofil. Bereits vor der Einführung des Euro konnte festgestellt werden, wie sehr die Bedingungen für die Mitgliedschaft auf einer strengen Sparpolitik basierten (Busch, 2012, S. 3). Der Grund für die strenge Regulierung der öffentlichen Haushalte innerhalb des Euro-Währungsgebiets lag in der Annahme begründet, dass eine diskretionäre Fiskalpolitik auf nationaler Ebene die EZB unter Druck hätte setzen können, eine Monetarisierung der Staatsschulden durch den Kauf von Staatsanleihen zu tätigen. Dadurch hätte die EZB die Rolle eines Gläubiger der letzten Instanz übernommen, was ihr jedoch gesetzlich unterbunden war (De Grauwe, 2011b, S.2).

Brendan Brown (2010) äußert seine Kritik in Verbindung mit dem ersten Maastricht-Kriterium und argumentiert, dass ein wesentliches Problem des Scheiterns des Euros in der fehlenden Differenzierung zwischen Preisniveaustabilität und Geldwertstabilität liegt. Mit Geldwertstabilität ist eine abstrakte und stetig konstante Kaufkraft des Geldes gemeint, ergo eine um externe Einflüsse bereinigte Preisniveaustabilität. Die Preisniveaustabilität impliziert, dass die Preise über einen längeren Zeitraum möglichst unverändert bleiben sollen. Dafür gilt, dass die Inflationsrate möglichst gering gehalten werden soll. Langfristig überlappen sich die zwei Werte, aber kurzfristig ist eine Abweichung von dem Ziel der Geldwertstabilität nötig, damit die Preisniveaustabilität langfristig gewährleistet wird. In einer Rezession bewirken die niedrigeren Preise, dass die Konsumenten mehr kaufen. In einer Boom-Phase hingegen, entmutigen die steigenden Preise die Verbraucher, mehr Geld auszugeben (in der Erwartung auf niedrigere Preise). Dadurch wirkt eine prozyklische Preisschwankung als automatischer Stabilisator. In dem Vertrag von Maastricht wurde kein automatischer Mechanismus vorgesehen, sodass die Geldwertstabilität limitiert werden konnte, um die Preisniveaustabilität strategisch zu erhalten (Brown, 2010, S. 7).

Das zweite Maastricht-Kriterium führte zu einer erheblichen Reduzierung der Zinssätze in mehreren Staaten. Abbildung 1 zeigt, dass in Länder wie Italien und Spanien, wo die Zinssätze auf die langfristigen Staatsanleihen vor dem Beitritt in der EWU ein Wert von über 10% aufwiesen, mit Euro-Mitgliedschaft einen erheblichen Rückgang bis zum Niveau der deutschen Zinssätze erfahren hatten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Zinssatzentwicklung auf zehnjährige Staatsanleihen ausgewählter Euroländer 1980-2006*

*eigene Darstellung.

Quelle: Flassbeck (2011), S. 185.

Zumal die Wechselkurse fixiert wurden und das Risiko einer Abwertung nicht mehr vorhanden war, haben die Märkte das Ausfallrisiko dieser Länder nicht mehr einkalkuliert. Dies ermöglichte den Krisenländern seit dem Jahr 1999 der leichte Zugriff auf Geldmitteln, ohne dafür Leistungen, wie z.B. die Steigerung der Wachstumsrate oder die Verringerung der Defizit- und Schuldenquoten, anzubringen. Dieser Vorteil erwies sich erst nach dem Ausbruch der Krise als kontraproduktiv. Man wurde sich der Tatsache bewusst, dass die Volkswirtschaften vieler Länder der Eurozone ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ihren Nachbarn innerhalb eines Jahrzehnt wesentlich verloren hatten. Klaus Busch mahnt in seiner Abhandlung davor, dass durch die Politik der „Überbewertungen“ der eigenen Währungen Länder wie Italien, Spanien, Großbritannien und Portugal einerseits auf eine Steigerung der Kreditnachfrage und Nachfrage nach Immobilien hinwiesen, anderseits erhebliche Beschäftigungsverluste erlitten (Busch, 1993, S.533). Der Grad der wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Heterogenität in der Eurozone konnte man in der Ausbreitung der länderübergreifende Inflationsunterschiede feststellen, welche sich in entgegengesetzte Richtungen entwickelten, bzw. in Deutschland stiegen die relativen Preise weiter an, während in den südeuropäischen Ländern die Werte sanken. Diese Inflationsdifferenzen führten zu gegenläufigen Entwicklungen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und trugen dazu bei, dass die Produktionslücke in der Eurozone stark divergierte (Praet, 2012, S.7). Die EZB wirkte aufgrund der unflexiblen Wechselkurse negativ auf diese Entwicklung ein. Die homogene Geldpolitik mit stetig niedrigen Zinssätzen führte dazu, dass sich der Zustrom neuer Geldmitteln für Kreditaufnahmen, Immobilienbooms und hohe Konsumausgaben in den südlichen Länder durchsetzte (Matthes, 2009, S. 118).

Das dritte Kriterium, die Festlegung der jährlichen Budgetdefizitgrenze und der langfristigen Schuldenquote, hat faktisch die breiteste politische und ökonomische Diskussion verursacht (Coffey, 2001, S. 37). Zwei Problematiken sind diesbezüglich zu nennen: Zum einen die Relevanz dieser Grenzwerte, zum anderen die strittige endgültige Natur, die sie beinhalten. Wyplosz hält diese Grenzwerte für willkürlich (Wyplosz, 1997, S.7) und argumentiert, dass nummerische Obergrenzen kurzfristig nicht ganz mit einer konjunkturstimulierenden Fiskalpolitik übereinstimmen. Folglich entstehen Spannungen zwischen dem, was für das Wohlergehen der gesamten EWU entscheidend ist und dem, was für das Wohlergehen des einzelnen Mitgliedstaats bedeutend wäre. Darüber hinaus sind diese Spannungen noch akuter, wenn man bedenkt, dass eine Verletzung dieser Grenzwerte innerhalb einer kurzfristigen Zeitspanne die Stabilität der EWU nicht gefährden würde (Fatás et al., 2003, S.7).

Für den Beitritt in die EWU überwog eine positive Konjunkturentwicklung gegenüber den definitiven ökonomischen Indikatoren. Denn hätte man dieses Kriterium eingehalten, wären Ländern wie Italien und Belgien aufgrund ihrer erheblichen Schuldenquoten (jeweils über 100% des BIP) nicht erlaubt gewesen, sich der EU anzuschließen. In der Vorlaufphase zur Währungsunion zwischen 1992 und 1999 bewiesen die beitrittswilligen EU-Länder eine außerordentliche Haushaltsdisziplin. Nach dem Beitritt jedoch bewirkten die harten Budgetrestriktionen, zusammen mit der Festlegung eines gemeinsamen Wechselkurses, eine erhebliche Einschränkung des politischen Einflusses auf die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Länder, die eine Disposition zur Abwertung der heimischen Währung in Zeiten wirtschaftlicher Engpässe hatten, konnten später ausschließlich über strukturelle Reformen ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrechterhalten. Ihre Umsetzung wurde aufgrund der leichten Refinanzierungsmöglichkeiten zeitlich verschoben, bis die zunehmenden Verbindlichkeiten sich nicht mehr als bedienbar erwiesen (Koll, 2011, S.24).

Ein weiteres Defizit des Maastrichter Vertrags bestand in einer asymmetrischen Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion: die EZB erhielt nur Kompetenzen im Rahmen der Geldpolitik. Die Finanzpolitik blieb im Wesentlichen eine nationale Angelegenheit. Da Fiskalmaßnahmen eher kurzfristig als mittelfristig wirken, basierte der Gedanke der Kommission darauf, dass diese Zuständigkeit auf der Ebene der Mitgliedsstaaten optimaler angesiedelt wäre. Die Zielsetzung der EWU war jedoch von Beginn an widersprüchlich: Einerseits war es erforderlich, dass die teilnehmenden Länder das antizyklische Instrument der Fiskalpolitik unter ihrer Aufsicht bewahren konnten. Andererseits wollte man zugleich verhindern, dass ein Trittbrettfahrerproblem entsteht, indem die Ländergemeinschaft für die Verbindlichkeiten eines Mitgliedslandes haften würde, das eine hemmungslose Fiskalpolitik dank der günstigeren Refinanzierungsmöglichkeiten hätte betreiben können. Hohe Defizite hätten zu höheren Zinssätzen und niedrigeren Wachstumsraten führen können. Zudem wäre eine grenzenlose Akkumulation von Staatsschulden seitens einiger Länder – und die konsequente Aufbürdung der Zahlung auf die restlichen Länder – in der EWU nicht aufrechtzuerhalten gewesen, zumal die von der EZB gewährte Preisstabilität bedroht wäre (Coeuré, 2005, S.5). Überdies glauben Ökonomen, dass die Insolvenz eines Staates eine Kettenreaktion bewirken konnte, die andere Länder der EWU in den Bankrott drängen würde (Wyplosz, 2006, S.225; Schrader, 2012, S.54).

2.2.2 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

In diesem Zusammenhang wurde 1997 in Amsterdam der Maastrichter-Vertrag um eine Nichtbeistands-Klausel (auch No-Bailout Klausel) ergänzt und ein Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) konzipiert, der die nationalen Regierungen dazu verpflichten sollte, für ihre Schulden selbst aufzukommen. Die Finanzmärkte haben die No-Bailout Klausel bezweifelt und sind davon ausgegangen, dass sich das Solidaritätsprinzip in der EWU im Falle eines Bankrotts durchgesetzt hätte, obwohl die Haushaltssalden in mehreren Euro-Ländern sich verschlechterten. Konsequenterweise haben die Märkte keine Erhöhung der Zinssätze verlangt (Abb. 1) (Wyplosz, 2006, S.219). In dem SWP wurden die Grenzwerte des jährlichen Defizits (nicht höher als 3% des BIP) und der Schuldenstandquote (nicht höher als 60% des BIP) als Verbindlichkeiten für die Mitgliedstaaten festgelegt. Darüber hinaus waren die Länder verpflichtet, ihre Stabilitätsprogramme dem ECOFIN-Rat [2] vorzulegen. Im Falle einer Nichteinhaltung war ein Sanktionsmechanismus vorgesehen, der von der EU-Kommission gesteuert werden sollte, jedoch von dem Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit gebilligt werden musste. Es wurden zudem Ausnahmeregelungen eingeführt, z.B. im Falle von Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen (welche allerdings nicht spezifiziert wurden), bei denen eine Überschreitung der Grenzwerte zu keinen Sanktionen führen wurde. Die EU-Länder verfügten aufgrund dieser restriktiven Bedingungen über keine signifikanten Instrumente mehr gegen asymmetrische Schocks, damit ihre Binnennachfrage stimulieret wurde und die Defizitlage, die gegen den SWP verstößt, in der sie geraten konnten, sich langsam verändern würde (Goodhart, 2007, S. 135 und Jacquet, 1998, S. 67). In der Politikwissenschaft bezeichnet man die Umstände, in denen sich die EU bis heute befindet, als „das Gefangengen – Dilemma“: Obwohl die beste Alternative in einer breiteren Geldpolitik der EZB und einer restriktiveren Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten liegt, betreibt die EZB weiter eine rigide Geldpolitik mit der Befürchtung, dass die Festlegung der Mitgliedstaaten, ihre Haushalte zu korrigieren nicht glaubwürdig genug sei (Rolf, 1996, S.77). Anderseits ist die Haushaltskonsolidierung für die Mitgliedstaaten noch schwieriger durchzuziehen als geplant. Daher bevorzugen die Euro-Länder eine Fiskalpolitik, die das Wachstum fördert. Ein Pareto-Optimum [3] ist ohne bindende Absprachen nicht realisierbar (Jacquet, 1998, S. 68).

Der SWP war bezüglich der Fiskaldisziplin und der makroökonomischen Konvergenz wenig erfolgreich: Es zeigt sich, dass die Fiskalpolitik in der Eurozone überwiegend prozyklisch war mit einem Defizitwert, der von 1,6% im Jahr 1999 auf 2,6% des BIP im Jahr 2004 gestiegen ist (Abb. 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Fiskalpolitik in der Eurozone 1997-2005

Quelle: Coeuré (2005), S.

Wenn es deutlich wurde, dass der Ministerrat die Defizitländer Deutschland, Frankreich und Italien 2004 nicht sanktioniert, wurde die Glaubwürdigkeit des SWP ins Frage gestellt (Coeuré, 2005, S.5). 2005 wurde der SWP revidiert. Die Grenzwerte für das jährliche Defizit und die Schuldenquote blieben unverändert. Hinzu kamen mittelfristige Zielvorgaben, die ein konjunkturbereinigtes Fundament besaßen und abhängig von der Wachstumsrate und der Schuldenquote waren. Daher variierten sie von Land zu Land. Eine Abweichung von der ursprünglichen Defizitgrenze von 3% war seitdem geduldet. Die Bedingung hierfür waren jedoch strukturelle Reformen in dem jeweiligen Land. Dadurch wurde die Nachhaltigkeit der nationalen Haushalte betont. Allerdings bleib der ECOFIN-Rat weiter für die Entscheidungsfindung bevollmächtigt. Ein zentraler Mangel in der Konstruktion des Euro-Systems lag deshalb in dem Umstand, dass eine wirksame Begegnung der nationalen Staatsdefizite sowie die Durchführung eines automatischen Sanktionsmechanismus nicht sichergestellt wurde (Coeuré, 2005, S.18).

Zu betonen ist ebenfalls der strukturelle Mangel des mit dem Maastrichter-Vertrag geschaffenen Wettbewerbsstaaten–Systems, das erheblich zur Wirtschaftskrise beitrug. Mit dem Binnenmarkt wurden zahlreiche Handelshemmnisse vor allem auf dem Finanzmarkt aufgehoben. Dennoch wurden ökonomische Faktoren wie Löhne, Sozialausgaben und Steuern, die für ein kompetitives Arbeitsumfeld zentral sind, weiter national bestimmt (Busch, 2012, S. 6). Die Lohnpolitik spielte in der Eurozone eine entscheidende Rolle. Die Abweichung der Lohnstückkosten hatte seit der Einführung des Euro zu einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit in den Krisenländern und zugleich zu einer relativ höheren Inflationsrate beigetragen (Matthes, 2009, S. 120).

Abb. 3.1: Abweichung der Lohnstückkosten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Flassbeck (2011), S. 182.

Abb. 3.2: Unausgeglichene Handelsbilanz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Flassbeck (2011), S. 181.

Abbildung 3.1 zeigt, in welchem Maß sich die nominalen Lohnstückkosten Griechenlands, Portugals, Spaniens und Italiens von denjenigen Deutschlands auseinander entwickelt haben. Dieses Phänomen führte dazu, dass die Güter und Dienstleistungen in den südeuropäischen Ländern teurer während sie in Deutschland günstiger wurden. Die Exporte Deutschlands stiegen und führten zu einer positiven Handelsbilanz; dementsprechend war die Entwicklung in den Krisenländer umgekehrt (Abb. 3.2).

2.3 Ausgangspunkt: Schulden-, Banken- und Wettbewerbskrise

2008 platzte in den USA eine Immobilienblase mit erheblichen Reperkussionen auf die Weltwirtschaft. Viele europäische Banken befanden sich im Besitz von toxischen Wertpapieren und es drohte eine Kreditklemme, bei der sich die Finanzinstitute kein Geld mehr leihen wollten, weil sie gegenseitig den Konkurs der anderen befürchteten. Unter diesen Umständen mussten die Regierungen der Nationalstaaten eingreifen und neue Kreditmittel auf dem Markt herausgeben, damit die Finanzinstitute weiter ihre Geschäfte führen und trotz mangelnder Liquidität den fälligen Verbindlichkeiten nachkommen konnten. Die Haftung für mehrere Kreditinstituten verursachte jedoch eine beträchtliche Steigerung der Haushaltsdefizite in mehreren Euro-Länder (vgl. Kapitel 6), sodass die Märkte den Zweifel über die Nachhaltigkeit ihrer Staatsschulden äußerten (Smeets, 2012, S.8).

Die Bedeutung der Mängel des Maastrichter Vertrages wurde mit der Eurokrise deutlich, als Anfangs 2010 die Märkte anfingen, immer höhere Zinsen für griechische Staatsanleihen zu verlangen. Es erfolgte zuerst eine finanzielle Unterstützung Griechenlands in Form bilateraler Kredite auf Initiative der einzelnen Mitgliedstaaten zusammen mit dem Internationalen Währungsfond in Höhe von 110 Mrd. Euro. Im Mai 2010 gelang den Euro-Ländern die Verabschiedung zweier Mechanismen, dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), um die Ausbreitung der Krise auf weitere Länder zu vermeiden. Der EFSM ist ein Instrument der Kommission, das aktiviert werden kann, wenn ein Land sich in einer kritischen Wirtschaftslage befindet. Das Budget beträgt 60 Mrd. Euro und kann in Form von Anleihen mit der höchsten Bonität (AAA) bereitgestellt werden. Viel gewichtiger ist die EFSF, dessen Finanzvolumen sich auf 440 Mrd. Euro beläuft und in der Form einer Aktiengesellschaft gegründet wurde. Die Gesellschafter sind die Euro-Länder, die jeweils einen Vertreter im Direktorium haben (Sinn, 2012, S.25). Auch dieser zweite Stabilisierungsmechanismus erhielt die Bestnote – AAA – von den Ratingagenturen. Als Ausgleich zur Kreditvergabe wurden die Regierungen der Länder, die eine finanzielle Förderung des EFSF beantragen, dazu verpflichtet, ein Sparprogramm sowie strukturelle Reformen durchzuführen, die als sehr einschneidend von der jeweiligen Bevölkerung empfunden wurden. Im Herbst 2010 beantragte Irland als zweites Land eine Finanzierung durch den EFSM, die EFSF und den IWF. Die Summe für das vereinbarte Anpassungsprogramm belief sich auf 85 Mrd. Euro. Im April 2011 erhielt Portugal als dritter EU-Staat Kredite im Umfang von 78 Mrd. Euro. Der wirtschaftliche Einbruch in diesen Ländern ist durch die Anpassungsprogramme der Troika (IWF zusammen mit EZB und EU-Kommission) verschärft worden (vgl. Kapitel 6).

Systematisch beschloss die EZB, den Ankauf Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt zu betreiben. Diese Refinanzierungsgeschäfte sollten sowohl den Zinsspread [4] bei den Staatstiteln reduzieren als auch das Vertrauen zwischen den Banken wiederherstellen. Infolge des Erwerbs von Wertpapieren maroder Staaten auf dem Sekundärmarkt entstand in Deutschland eine Kontroverse über die eigentliche Rolle einer Gläubigerin in letzter Instanz, die die EZB seit dem Ausbruch der Krise eingenommen haben sollte (vgl. Kapitel 5.2).

[...]


[1] Der Wechselkursmechanismus II erlaubte eine Schwankungsbreite der Wechselkurse bis zu 15% und setzte die Leitkurse zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten der EU und dem Euro fest.

[2] Der ECOFIN-Rat ist eine Untergruppe des Rates der EU und besteht aus Wirtschafts- und Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten.

[3] Pareto-Optimum ist eine Situation, in der die wirtschaftlichen Güter bestmöglich verteilt werden, sodass eine Umverteilung dieser Güter die Wohlfahrt eines Individuums nur dann verbessern kann, wenn dafür ein anderes Individuum schlechter gestellt wird.

[4] Der Zinsspread ist die Differenz, die sich beim Vergleich zweier Zinssätze ergibt.

Final del extracto de 79 páginas

Detalles

Título
Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus. Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise im Euroraum
Universidad
Ruhr-University of Bochum
Calificación
1,8
Autor
Año
2013
Páginas
79
No. de catálogo
V265985
ISBN (Ebook)
9783656558217
ISBN (Libro)
9783656558200
Tamaño de fichero
1444 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
fiskalvertrag, europäischer, stabilitätsmechanismus, maßnahmen, bekämpfung, wirtschaftskrise, euroraum
Citar trabajo
Giulia Maleffo (Autor), 2013, Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus. Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise im Euroraum, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/265985

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