Der deutsche Bundestag beschloss am 6. 11. 1975 in seiner 200. Sitzung das „Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung -Strafvollzugsgesetz (StVollzG)“. Nachdem es, nach einigen Änderungen im Vermittlungsausschuss, die Zustimmung des Bundesrates erhielt, ist es am 1. 1. 1977 in der alten Bundesrepublik in Kraft getreten. 1 Seit dem
3. Oktober 1990 gilt es auch in den neuen Bundesländern. Als Hauptziel des Strafvollzugs wird darin in § 2 Satz 1 StVollzG die rechtliche und soziale Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft genannt. Dieses Vollzugsziel ist die wichtigste Programmvorgabe für alles, was innerhalb der Vollzugsanstalt geschieht. 2 Es beeinflusst sowohl die Rechtsstellung der Gefangenen, als auch die Organisation, Personalstruktur und räumliche Gliederung der Vollzugsanstalten. 3 Des Weiteren soll durch den Vollzug gem. § 2 Satz 2 StVollzG jedoch auch der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten erreicht werden. In den letzten Jahren wurde vermehrt gefordert diesen Schutz der Allgemeinheit als gleichrangiges Ziel des Strafvollzuges im Gesetz zu berücksichtigen. In den folgenden Ausführungen wird deshalb der Frage nachgegangen, in welchem Verhältnis diese beiden „Vollzugziele“ zueinander stehen und ob nun ein Paradigmenwechsel im Strafvollzug bevorsteht.
Gliederung
1. Einleitung
2. Resozialisierung
2.1 Definition und Konkretisierung in Gesetz und Fachliteratur
2.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
2.2.1 Sozialstaatsprinzip
2.2.2 Grundrechte der Gefangenen
2.3 Mittel und Wege zur Erreichung des Vollzugsziels
2.3.1 Angleichungsgrundsatz
2.3.2 Gegensteuerungsgrundsatz
2.3.3 Eingliederungsgrundsatz
2.3.4 Wichtigste Programmpunkte zur Erreichung des Vollzugsziels
3. Sicherheit
3.1 Aufgabe des Strafvollzugs
3.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
3.3 Verhältnis zum Vollzugsziel
4. Mögliche Änderung des Strafvollzugsgesetzes
4.1 Gesetzesentwurf
4.2 Kritik an der derzeitigen Rechtslage
4.3 Veränderungen der Insassenstruktur in den Vollzugsanstalten
4.3.1 Verdichtung der Defizite
4.3.2 Ausländer
4.3.3 Auswirkungen
4.4 Bewertung der veränderten Situation
4.4.1 Wirksamkeit der bisherigen Resozialisierungsbemühungen
4.4.2 Konsequenzen bei Festlegung der Sicherheit als zweitem Vollzugsziel
5. Ergebnis
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem gesetzlich verankerten Vollzugsziel der Resozialisierung und der Forderung nach einem stärkeren Schutz der Allgemeinheit. Die zentrale Forschungsfrage ist, ob ein Paradigmenwechsel im Strafvollzug hin zur Sicherheit als gleichrangigem Ziel sinnvoll und verfassungsrechtlich geboten ist, oder ob das Ziel der sozialen Wiedereingliederung weiterhin Vorrang haben sollte.
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Resozialisierung und Sicherheit.
- Methoden und Grundsätze zur Erreichung des Vollzugsziels.
- Analyse der veränderten Insassenstruktur in deutschen Vollzugsanstalten.
- Bewertung der Wirksamkeit bisheriger Resozialisierungsmaßnahmen.
- Diskussion über mögliche Folgen einer gesetzlichen Neuregelung der Vollzugsziele.
Auszug aus dem Buch
4.3.1 Verdichtung der Defizite
Diese Veränderungen der Insassenstruktur in den Vollzugsanstalten sind zu einem erheblichen Teil die Folge der in den 1960’er Jahren begonnenen Strafrechtsreformen. Damals bestand in der Gesellschaft eine Grundstimmung, wonach gesellschaftlich benachteiligte Gruppen eine stärkere Chancengleichheit erhalten sollten. Es entwickelte sich ein Bewusstsein für die Mitverantwortung der Gesamtgesellschaft an dem Straffälligwerden einzelner Bürger. Auf dieser Grundlage versuchte man das Strafrecht zu liberalisieren. Es setzte sich die Ansicht durch, dass zumindest Ersttätern, soweit wie möglich, eine Haftstrafe erspart bleiben soll. Dies hatte zur Folge, dass heutzutage 95% der verurteilten Straftäter nur eine Geldstrafe oder Haftstrafe zur Bewährung bekommen. Folglich werden nur ca. 5% zu einer Haftstrafe verurteilt. Dadurch sind die Vollzugsanstalten zum „Sammelbecken des harten Kerns von Straftätern“ geworden. Sie sind heute vermehrt mit Drogenabhängigen, Sexual- und Gewalttätern, Intensivtätern sowie psychisch Auffälligen belegt. Hinzu kommen weitere Gruppen, wie Arbeitsentwöhnte, sozial Entwurzelte, an delinquenten Gleichaltrigengruppen orientierte und Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, welche die Insassenstruktur komplizierter gestalten. Viele von diesen Straftätern sind bereits über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitslos gewesen und haben sich dadurch zu „arbeitsscheuen“ Menschen entwickelt. Sie lehnen die meisten auf Sozialverantwortung basierenden gesellschaftlichen Norm- und Wertvorstellungen dem Grundsatz nach ab.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des Strafvollzugsgesetzes und die zentrale Fragestellung des Spannungsverhältnisses zwischen Resozialisierung und Sicherheit.
2. Resozialisierung: Erörterung des Resozialisierungsbegriffs, seiner verfassungsrechtlichen Einbettung durch das Sozialstaatsprinzip und der methodischen Wege zur Zielerreichung.
3. Sicherheit: Analyse der Aufgabe des Strafvollzugs zur Sicherung der Allgemeinheit sowie deren verfassungsrechtliche Legitimation und Verhältnis zum Hauptziel.
4. Mögliche Änderung des Strafvollzugsgesetzes: Untersuchung der aktuellen politischen Bestrebungen zur Gesetzesänderung, der Kritik an der Vollzugspraxis und der Herausforderungen durch eine veränderte Insassenstruktur.
5. Ergebnis: Fazit zur Auslegung des Strafvollzugsgesetzes und Plädoyer für die Beibehaltung der Resozialisierung als vorrangiges Ziel trotz notwendiger Risikobereitschaft.
Schlüsselwörter
Strafvollzugsgesetz, Resozialisierung, Sicherheit der Allgemeinheit, Sozialstaatsprinzip, Freiheitsstrafe, Vollzugslockerungen, Rückfallquote, Insassenstruktur, Sozialisationsdefizite, Grundrechte der Gefangenen, Strafrechtsreform, Spezialprävention, Behandlungsvollzug, Kriminalitätsfurcht, Strafvollzug.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die Diskussion über die Vollzugsziele im deutschen Strafrecht, insbesondere die Frage, ob der Schutz der Allgemeinheit als gleichrangiges Ziel neben der Resozialisierung im Strafvollzugsgesetz verankert werden sollte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das verfassungsrechtlich begründete Resozialisierungsziel, die Sicherheitsfunktion des Vollzugs, die empirische Entwicklung der Gefangenenpopulation und die Effektivität von Behandlungsmethoden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung, ob ein Paradigmenwechsel zugunsten der Sicherheit der Allgemeinheit notwendig ist oder ob das bisherige Leitprinzip der Resozialisierung weiterhin verfassungskonform und praxisgerecht ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse des Strafvollzugsgesetzes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie eine Auswertung kriminologischer Fachliteratur und Evaluationsstudien.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Definitionen der Vollzugsziele, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Veränderung der Klientel in den Anstalten sowie die Wirksamkeit bisheriger Resozialisierungsbemühungen im Kontext der Sicherheitsdebatte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Resozialisierung, Sicherheit der Allgemeinheit, Strafvollzugsgesetz, Grundrechte der Gefangenen und Rückfallprävention.
Wie bewertet der Autor den Einfluss der Ausländerstruktur auf den Vollzug?
Der Autor konstatiert, dass der gestiegene Anteil ausländischer Gefangener aufgrund von Sprachbarrieren, kulturellen Unterschieden und einer geringeren Integrationsperspektive erhebliche Anforderungen an das Vollzugspersonal stellt und Resozialisierungsmaßnahmen erschwert.
Welche Konsequenzen sieht der Autor bei einer Festlegung der Sicherheit als zweitem Vollzugsziel?
Es wird befürchtet, dass eine solche Festlegung als Signal für einen „Verwahrungsvollzug“ nach US-amerikanischem Vorbild wirken könnte, was den Resozialisierungsgedanken schwächt und zu einer populistisch motivierten Politik der Härte führt.
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- Andre Weiß (Author), 2004, Resozialisierung und/oder Sicherheit - Vollzugsziele in der Diskussion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/26642