Die Regelungen der §§ 1163, 1177 BGB erweisen sich insoweit als vollständig, als dass aus ihnen lediglich hervorgeht, dass dem Eigentümer dann eine Eigentümergrundschuld zusteht, wenn die zu sichernde Forderung nicht entstanden ist, oder der Brief (bei Briefgrundpfandrechten) noch nicht übergeben wurde. Was aber, wenn eine zu sichernde Forderung entstanden ist, die Bestellung des Fremdgrundpfandrechts aber an der Nichtigkeit der dinglichen Einigung scheitert?
Inhaltsverzeichnis
- Anfängliche Eigentümergrundschuld: Allgemein und bei fehlgeschlagener Bestellung eines Fremdgrundpfandrechtes
- A. Nicht erfolgte Briefübergabe (S 1163 11 BGB)
- B. Nichtentstandene Forderung (S 1163 1 1 BGB)
- I. Fehlende Auszahlung der zu sichernden Darlehensforderung
- II. Nichtentstehen der zu sichernden Forderung aus sonstigen Gründen
- III. Nichtentstehen der zu sichernden Forderung wegen Nichtigkeit
- C. Fehlerhafte Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts
- I. Mögliche Konstellationen
- II. Vertretene Lösungsvorschläge
- III. Stellungnahme
- D. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der Entstehung einer anfänglichen Eigentümergrundschuld, insbesondere im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts. Dabei analysiert der Autor die verschiedenen Konstellationen, in denen eine Eigentümergrundschuld entstehen kann, und untersucht die Rechtsfolgen, die sich aus einer fehlerhaften Bestellung des Fremdgrundpfandrechts ergeben.
- Die rechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung einer Eigentümergrundschuld
- Die verschiedenen Konstellationen des Nichtentstehens einer zu sichernden Forderung
- Die Auswirkungen der Nichtigkeit der Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts
- Die Rechtsfolgen einer fehlerhaften Bestellung des Fremdgrundpfandrechts
- Die Rolle des Trennungs- und Abstraktionsprinzips im Zusammenhang mit der Eigentümergrundschuld
Zusammenfassung der Kapitel
Der Text beleuchtet zunächst die Entstehung einer Eigentümergrundschuld in den gesetzlich geregelten Fällen des 1163 BGB. Dabei wird die Bedeutung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips für die Entstehung der Eigentümergrundschuld herausgestellt. Der Autor analysiert dann die verschiedenen Konstellationen des Nichtentstehens der zu sichernden Forderung, darunter die fehlende Auszahlung der Darlehensforderung, das Nichtentstehen der Forderung aus sonstigen Gründen sowie das Nichtentstehen wegen Nichtigkeit. Im Anschluss daran geht der Text auf die Problematik der fehlerhaften Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts ein. Der Autor untersucht die verschiedenen vertretenen Lösungsvorschläge und nimmt schließlich eine eigene Stellungnahme zu dieser Frage ein.
Der Text analysiert die verschiedenen Konstellationen, in denen eine Eigentümergrundschuld entstehen kann, und untersucht die Rechtsfolgen, die sich aus einer fehlerhaften Bestellung des Fremdgrundpfandrechts ergeben. Dabei werden die relevanten Rechtsnormen des BGB, insbesondere 1163, 1177 und 1196, ausführlich erläutert und in ihren Anwendungsbereich gesetzt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die anfängliche Eigentümergrundschuld, die Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip, die Nichtigkeit der dinglichen Einigung, die Fehleridentität, die Rechtsfolgen einer fehlerhaften Bestellung und die Rechtsnormen des BGB, insbesondere 1163, 1177 und 1196.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Eigentümergrundschuld?
Eine Eigentümergrundschuld entsteht, wenn das Grundpfandrecht dem Eigentümer des Grundstücks selbst zusteht, statt einem Gläubiger (z. B. wenn eine zu sichernde Forderung nicht entsteht).
Wann entsteht eine Eigentümergrundschuld nach § 1163 BGB?
Sie entsteht unter anderem, wenn die zu sichernde Forderung nicht entstanden ist oder wenn bei einem Briefgrundpfandrecht der Brief noch nicht übergeben wurde.
Was passiert bei einer fehlgeschlagenen Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts?
Wenn die dingliche Einigung nichtig ist, stellt sich die Frage, ob dem Eigentümer dennoch eine Eigentümergrundschuld zusteht, um den Rang im Grundbuch zu wahren.
Welche Rolle spielt das Abstraktionsprinzip hierbei?
Das Abstraktionsprinzip trennt das schuldrechtliche Geschäft (Darlehen) vom dinglichen Geschäft (Grundschuldbestellung). Mängel im einen müssen nicht zwingend das andere beeinflussen.
Was sind die Folgen einer Nichtigkeit der zu sichernden Forderung?
Ist die Forderung von Anfang an nichtig, wandelt sich die Hypothek kraft Gesetzes in eine Eigentümergrundschuld um (§ 1163 Abs. 1 BGB).
Was ist der Unterschied zwischen §§ 1163 und 1177 BGB?
§ 1163 regelt das Entstehen der Eigentümerhypothek, während § 1177 festlegt, dass sich diese im Falle des Nichtbestehens der Forderung in eine Eigentümergrundschuld verwandelt.
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- Björn Ebert (Author), 2013, Eigentümergrundpfandrecht bei fehlgeschlagener Bestellung eines Fremdgrundpfandrechtes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267114