Die Regelungen der §§ 1163, 1177 BGB erweisen sich insoweit als vollständig, als dass aus ihnen lediglich hervorgeht, dass dem Eigentümer dann eine Eigentümergrundschuld zusteht, wenn die zu sichernde Forderung nicht entstanden ist, oder der Brief (bei Briefgrundpfandrechten) noch nicht übergeben wurde. Was aber, wenn eine zu sichernde Forderung entstanden ist, die Bestellung des Fremdgrundpfandrechts aber an der Nichtigkeit der dinglichen Einigung scheitert?
Inhaltsverzeichnis
A. Nicht erfolgte Briefübergabe (§ 1163 II BGB)
B. Nichtentstandene Forderung (§ 1163 I 1 BGB)
I. Fehlende Auszahlung der zu sichernden Darlehensforderung
II. Nichtentstehen der zu sichernden Forderung aus sonstigen Gründen
III. Nichtentstehen der zu sichernden Forderung wegen Nichtigkeit
C. Fehlerhafte Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts
I. Mögliche Konstellationen
II. Vertretene Lösungsvorschläge
III. Stellungnahme
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Konsequenz für den Fall, dass ein Grundpfandrecht bestellt werden soll, die zu sichernde Forderung jedoch besteht, die dingliche Einigung über das Fremdgrundpfandrecht jedoch an einem Nichtigkeitsgrund scheitert. Es wird analysiert, ob in solchen Konstellationen automatisch eine anfängliche Eigentümergrundschuld entsteht oder ob das Grundbuch schlicht unrichtig wird.
- Analyse der gesetzlichen Regelungen §§ 1163, 1177 BGB in Bezug auf Eigentümergrundschulden
- Unterscheidung zwischen dem Nichtentstehen der Forderung und der Nichtigkeit der dinglichen Einigung
- Bewertung von Lösungsansätzen zur subsidiären Entstehung einer Eigentümergrundschuld
- Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsgeschäftslehre bei fehlerhafter Grundpfandrechtsbestellung
Auszug aus dem Buch
C. Fehlerhafte Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts
Im vorherigen Absatz [B.III] ist bereits hervorgegangen, dass bei Nichtigkeit der Bestellung des Fremdgrundpfandrechts nicht zwingend das Entstehen eines Grundpfandrechts gänzlich verneint wird. Vielmehr finden sich einige Stimmen, die in diesen Fällen zwar kein Fremdgrundpfandrecht, doch aber eine Eigentümergrundschuld entstehen lassen. Bevor auf die Problematik eingegangen wird, sollen kurz die Konstellationen genannt werden [I.], bei denen eine Auseinandersetzung mit den vertretenen Meinungen [II.] notwendig ist. Abschließend ist eine Stellungnahme hierzu erforderlich [III.].
I. Mögliche Konstellationen
Die Frage, welche Folge die fehlerhafte Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts nach sich zieht, ist immer dann relevant, wenn die Bestellung des Fremdgrundpfandrechts an einem Nichtigkeitsgrund scheitert. Dabei ist sowohl an die bloße Nichtigkeit der Bestellung des Grundpfandrechtes, als auch an die bereits angesprochenen Fälle der Fehleridentität zu denken.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Nicht erfolgte Briefübergabe (§ 1163 II BGB): Erläutert die Voraussetzungen für eine vorläufige Eigentümergrundschuld bei Briefgrundpfandrechten, wenn der Brief noch nicht an den Gläubiger übergeben wurde.
B. Nichtentstandene Forderung (§ 1163 I 1 BGB): Analysiert verschiedene Szenarien, in denen die zu sichernde Forderung nicht entsteht, etwa durch fehlende Auszahlung oder mangelnden Vertragsschluss, und deren Auswirkungen auf die Eigentümergrundschuld.
C. Fehlerhafte Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts: Diskutiert die kontroverse Rechtsfrage, ob eine fehlerhafte dingliche Einigung bei bestehender Forderung zu einer Eigentümergrundschuld führt oder lediglich das Grundbuch unrichtig macht.
D. Fazit: Führt aus, dass das Gesetz in Kombination mit § 1196 BGB eine vollständige Regelung enthält und bei gescheiterter Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts das Grundbuch unrichtig wird, statt eine Eigentümergrundschuld zu fingieren.
Schlüsselwörter
Eigentümergrundschuld, Fremdgrundpfandrecht, § 1163 BGB, § 1177 BGB, Grundbuchunrichtigkeit, dingliche Einigung, Fehleridentität, Akzessorietät, Sicherungsgrundschuld, Eigentümerhypothek, Rechtsgeschäftslehre, Nichtigkeitsgründe, subsidiärer Wille, Briefgrundpfandrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik, ob bei einer fehlgeschlagenen Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts – trotz bestehender zu sichernder Forderung – eine Eigentümergrundschuld entsteht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Fokus stehen die §§ 1163, 1177 BGB, die Prinzipien der dinglichen Einigung, die Abgrenzung von Hypothek und Grundschuld sowie die Rechtsfolgen bei Nichtigkeitsgründen im Rahmen der Grundpfandrechtsbestellung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, ob die gesetzlichen Regelungen eine Lücke aufweisen oder ob sie bei fehlerhafter Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts konsequent dazu führen, dass das Grundbuch unrichtig wird.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Es handelt sich um eine dogmatische Rechtsanalyse, bei der Wortlaut, Systematik und Zweck der gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung herrschender Meinungen und Rechtsprechung ausgewertet werden.
Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden im Hauptteil gesetzt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Briefübergabemängeln, das Nichtentstehen der Forderung aus diversen Gründen und die detaillierte Prüfung von Lösungsansätzen bei nichtiger dinglicher Einigung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Eigentümergrundschuld, Fremdgrundpfandrecht, Fehleridentität und Grundbuchunrichtigkeit.
Wie unterscheidet sich die Rechtslage bei der Hypothek von der der Grundschuld in dieser Konstellation?
Die Arbeit zeigt, dass die Hypothek als akzessorisches Sicherungsmittel bei Nichtigkeit der Forderung anders zu behandeln ist als die nicht-akzessorische Grundschuld, bei der das Bestehen der Forderung für die dingliche Rechtslage weniger unmittelbar ist.
Warum lehnt der Autor die Annahme eines "subsidiären Willens" ab?
Der Autor argumentiert, dass eine solche Fiktion den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsgeschäftslehre widerspricht, da der Eigentümer im Moment der Einigung ausschließlich die Bestellung eines Fremdgrundpfandrechts beabsichtigt.
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- Björn Ebert (Autor), 2013, Eigentümergrundpfandrecht bei fehlgeschlagener Bestellung eines Fremdgrundpfandrechtes, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267114