Crowdinvesting. Neue Finanzierungsalternative für mittelständische Unternehmen?


Thèse de Master, 2013

123 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation
1.2 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.3 Gliederung der Arbeit

2 Einführung Crowdinvesting
2.1 Abgrenzung und historische Entwicklung
2.1.1 Begriffsdefinition und Funktionsweise
2.1.2 Historische Entwicklung und Markt
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2.1 Vereinigte Staaten von Amerika
2.2.2 Deutschland
2.3 Chancen und Risiken aus Sicht der Akteure
2.3.1 Unternehmen
2.3.1.1 Chancen
2.3.1.2 Risiken
2.3.2 Investoren
2.3.2.1 Chancen
2.3.2.2 Risiken
2.3.3 Plattformbetreiber
2.3.3.1 Chancen
2.3.3.2 Risiken
2.4 Zwischenfazit

3 Crowdinvesting als Finanzierungsinstrument für den Mittelstand
3.1 Abgrenzung mittelständische Unternehmen
3.1.1 Quantitative Merkmale
3.1.2 Qualitative Merkmale
3.1.3 Kombination quantitativer und qualitativer Merkmale
3.1.4 Restriktionen der etablierten Abgrenzungen
3.1.5 Abgrenzung für die vorliegende Arbeit
3.2 Finanzierungssituation im Mittelstand
3.2.1 Definition und Abgrenzung des Finanzierungsbegriffs
3.2.2 Arten und Erscheinungsformen von Finanzierungen
3.2.3 Aktuelle Mittelstandsfinanzierung und Herausforderungen
3.3 Das patriarchische Nachrangdarlehen in der Mittelstandsfinanzierung
3.3.1 Eingrenzung Nachrang- und patriarchische Darlehen
3.3.2 Das finanzwirtschaftliche Zielsystem als Bewertungsrahmen
3.3.3 Eignung des patriarchischen Nachrangdarlehens
3.4 Zwischenfazit

4 Anforderungen an die Ausgestaltung eines mittelstandsorientierten Crowdinvesting-Marktes
4.1 Der Markt im Lichte der Neuen Institutionenökonomik
4.1.1 Grundannahmen, Begriffe und Abgrenzung zur Neoklassik
4.1.2 Die Neue Institutionenökonomik in ihrer Anwendung auf Märkte
4.1.3 Neoinstitutionelle Ansätze zur Marktorganisation
4.2 Neoinstitutionelle Analyse des Crowdinvesting-Marktes
4.2.1 Marktspezifische Verfügungsrechtsordnung
4.2.2 Transaktionskosten in relational bilateralen Verträgen
4.2.2.1 Such- und Inspektionskosten vor Vertragsabschluss
4.2.2.2 Vertragsabschlusskosten
4.2.2.3 Durchsetzungs- und Kontrollkosten nach Vertragsabschluss
4.2.3 Überlegungen zur Prinzipal-Agenten-Problematik
4.2.4 Regulierungsinstrumente und weitere Handlungsfelder im institutionellen Umfeld
4.2.4.1 Prospektpflicht
4.2.4.2 Zeichnungsbechränkung
4.2.4.3 Weitere Handlungsfelder im institutionellen Umfeld
4.3 Erfolgsfaktoren eines mittelstandsorientierten Crowdinvesting-Marktes

5 Zusammenfassung und Ausblick

Anhang
Nr. 1 Schema: Zusammensetzung der Begrifflichkeiten im Crowdsourcing
Nr. 2 Grafik: Globale Crowdfunding Volumina
Nr. 3 Indizien Darlehen vs. stille Gesellschaft
Nr. 4 Schlüsselindikatoren für KMU im nichtfinanziellen Sektor der gewerblichen Wirtschaft
Nr. 5 Übersicht Mezzaniner Finanzierungsinstrumente
Nr. 6 Umfang der Offenlegung von mittelgroßen und großen Gesellschaften

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Ausgangssituation

„Man entdeckt im Internet ein Projekt, ist von der Idee begeistert und kann sich an dem Unternehmen sofort und auf völlig unkomplizierte Weise finanziell beteiligen. Welche Zeiten!“[1]

Wenngleich diese Aussage für den neutralen Betrachter euphorisch erscheint, greift der Verfasser einen zentralen Aspekt dieser neuen Finanzierungsform auf – den der Einfachheit. Crowdinvesting soll folgendes bieten: Eine Möglichkeit der unkomplizierten und schnellen Kapitalbeschaffung für junge Unternehmen sowie unmittelbares und renditeträchtiges Investment für Privatanleger.[2]

Die Anzahl der durch Crowdinvesting erfolgreich finanzierten Unternehmen unterliegt einem energischen Wachstum. Waren es zum Jahresende 2012 noch 45 abgeschlossene Finanzierungsrunden in Deutschland, hat sich der Wert ein halbes Jahr später bereits auf 80 erhöht.[3] Weiterhin konnte das bisher durch Crowdinvesting eingesammelte Kapital von 4,7 Mio. € auf 9,9 Mio. € gesteigert werden. Berücksichtigt man vor dem Hintergrund dieser Zahlen, dass sich die spezialisierte Form der finanziellen Schwarmfinanzierung (sog. Crowdfunding[4] ), mittels Partizipation am Unternehmensgewinn, erst seit 2011 in Europa etablierte,[5] wird die sehr dynamische Entwicklung offenkundig.

Crowdinvesting dient primär der Schließung einer Finanzierungslücke (Early-Stage-Gap) von Start-ups in der Frühphase, da alternative Finanzierungsformen über sog. Business Angels, Venture Capital-Finanzierung oder klassische Bankkredite erst vermehrt ab der sog. zweiten Finanzierungsrunde verfügbar sind.[6] Weitere Gründe für diese meist über Internet-Plattformen vermittelte Finanzierungsart sind die öffentlichkeitswirksame Inszenierung des Unternehmens und der Geschäftsidee sowie die Einschätzungen der Plattform-Nutzer (User) zu Produktinnovationen der kapitalsuchenden Unternehmen.[7] Bis Ende 2013 wird ein Finanzierungsvolumen von 5,1 Milliarden US-$ im weltweiten Markt des Crowdfunding bei nicht weniger als 500 internetbasierten Plattformen erwartet.[8]

1.2 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Der Trend zur langfristigen Etablierung des Crowdinvesting als standardisiertes Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen zeichnet sich unstrittig ab. Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen ein Einsatz auch für bereits am Markt agierende mittelständische Unternehmen sinnvoll ist, bleibt in der aktuellen Diskussion dieser Thematik allerdings unbeantwortet.[9]

Die grundlegend differenzierten Charakteristika innovativer Startups gegenüber inhabergeführten Familienunternehmen, erschweren eine direkte Übertragung der bestehenden Crowdinvesting-Ansätze ohne Adaption. Bereits die geringe Vielfalt der von deutschen Familienunternehmen genutzten Finanzierungsformen lässt auf sehr eng gefasste Finanzierungsprämissen schließen. Mit 92% stellt die Innenfinanzierung dabei das meist genutzte Instrument dar, während der klassische Bankkredit sowie Leasing jeweils von 80% der Unternehmen beansprucht werden.[10]

Die Gründe für die Dominanz dieser Finanzierungsformen können anhand wesenstypischer Merkmale mittelständischer Unternehmen abgleitet werden. So ist das Bewusstsein, der meist stark im operativen Geschäft eingebundenen Inhaber, für die proaktive Auseinandersetzung mit der Ausgestaltung des Finanzierungsmix gering ausgeprägt.[11] Weiterhin besteht oftmals die Zielsetzung die externe Einflussnahme und Kontrollrechtseinschränkungen durch Kapitalgeber jedweder Art zu minimieren, was sich nicht zuletzt durch eine möglichst intransparente und reduzierte Darstellung von Unternehmens-information in der Öffentlichkeit äußert.[12]

Aus dieser restriktiven Haltung resultieren finanzwirtschaftliche Herausforderungen für die Unternehmen. Allen voran die Innenfinanzierung über Cashflows aus operativem Geschäft und die Nutzungsüberlassung im Leasing unterliegen einer natürlichen Endlichkeit.[13] Denn weder Jahresüberschüsse noch geleaste Vermögenswerte lassen sich in ihrer Höhe bzw. Anzahl unbeschränkt ausweiten, ohne dabei die betriebswirtschaftlich gesunden Relationen in Bilanz und GuV zu verzerren. Ferner unterliegt das Bankenwesen seit 2008, dem Jahr der Finanzmarktkrise, einem grundlegenden Wandel, der sich u.a. in den verschärften regulatorischen Rahmenbedingungen im Kreditgeschäft äußert.[14] Sowohl die umfangreichere und strengere Bonitätsprüfung im Rahmen der Kreditvergabe als auch die Bindung an ein nervöses Marktumfeld, senken die wirtschaftliche Attraktivität des Bankkredits. Daneben ist das Instrument auf die Deckung eines langfristigen Kapitalbedarfs ausgerichtet und versetzt das Unternehmen bei dominierendem Einsatz, in ein inflexibles Liquiditätsmanagement hinsichtlich kurzfristigen Kapitalabrufs.

Mit Blick auf die vorgenannte Entwicklung besteht das Ziel der vorliegenden Arbeit darin zu prüfen, ob das Crowdinvesting als Finanzierungsinstrument für mittelständische Unternehmen geeignet ist. Im Kontext der gewonnenen Erkenntnisse werden auf Grundlage einer theoretischen Analyse des deutschen Crowdinvesting-Marktes, zudem die Anforderungen an die praktische Ausgestaltung eines mittelstandsorientiertes Crowdinvesting untersucht.

1.3 Gliederung der Arbeit

Im Anschluss an die Einleitung wird zunächst ein fundierter Einblick in die noch junge Finanzierungsform gegeben (Kapitel 2). Mittels einer begrifflichen Abgrenzung werden die unterschiedlichen Arten und Funktionsweisen der Schwarmfinanzierung verdeutlicht sowie teilweise Überschneidungen in der Bedeutung der Terminologien herausgestellt. Die sich anschließende Darstellung der historischen Entwicklung bietet eine Übersicht über den nationalen und internationalen Status-Quo des Crowdinvestings (Kapitel 2.1). In den Unterabschnitten des Kapitels 2.2 analysiert werden die Chancen und Risiken der operativ tätigen Akteure analysiert und verglichen.

Die Fragestellung, ob sich Crowdinvesting als Finanzierungsinstrument generell für den Mittelstand eignet, steht in Kapitel 3 im Fokus der Betrachtung. Wenngleich der Mittelstand selbst ein geläufiger Begriff im deutschen Sprachgebrauch ist, gibt es bisweilen unterschiedliche definitorische Auffassungen darüber, welche Unternehmen dem Mittelstand zugeordnet werden.[15] Daher werden in Kapitel 3.1 die in Deutschland gebräuchlichen Definitionen dargestellt auf Grundlage derer eine für diese Arbeit gültige Begriffsbestimmung abgeleitet wird. In Kapitel 3.2 wird verdeutlicht, welche Finanzierungsarten mittelständischen Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen und welche Instrumente vorrangig Anwendung finden. Schließlich wird geprüft, inwiefern sich das im Crowdinvesting dominant angewandte patriarchische Nachrangdarlehen als Finanzierungsalternative hinsichtlich rechtlicher und qualitativer Kriterien im Mittelstand eignet (Kapitel 3.3).

Die Anforderungen, die sich an die Ausgestaltung des Marktes für Crowdinvesting im Mittelstand ergeben, werden in Kapitel 4 aus dem Blickwinkel der Neuen Institutionenökonomik beleuchtet. Der erste Abschnitt des Kapitels (Kapitel 4.1) bietet dazu eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen Ausrichtung und Marktbetrachtung, der noch jungen Wirtschaftstheorie, um im Anschluss eine neoinstitutionelle Analyse des Crowdinvesting-Marktes vorzunehmen (Kapitel 4.2). Aus den Ergebnissen werden die Erfolgsfaktoren sowie der notwendige Handlungsbedarf abgleitet (Kapitel 4.3). Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick (Kapitel 5).

2 Einführung Crowdinvesting

Innerhalb des zurückliegenden Jahrzehnts entwickelten sich zahlreiche Ausprägungsformen der Schwarmfinanzierung. Eine einleitende Darstellung der begrifflichen und funktionalen Unterschiede der einzelnen Varianten (Abschnitt 2.1.1) sowie der Entstehungsgeschichte und Entwicklung bis zum heutigen Markt (Abschnitt 2.1.2), vermitteln dem Leser ein grundlegendes Verständnis zur Finanzinnovation. Im Anschluss wird verdeutlicht welcher Handlungsspielraum sich für die Akteure aus dem differenzierten Rechtskontext im Ursprungsland, den Vereinigten Staaten von Amerika, (Abschnitt 2.2.1) und Deutschland (Abschnitt 2.2.2) ergibt. Anhand der gewonnen Informationen wird die jeweilige Motivlage von Unternehmen, Investoren und Plattformbetreibern in den Unterabschnitten des Abschnitts 2.3 unter Chancen- und Risikoaspekten erläutert.

2.1 Abgrenzung und historische Entwicklung

2.1.1 Begriffsdefinition und Funktionsweise

Eine klare Abgrenzung des Begriffs Crowdinvesting wird u.a. durch vielfach synonym genutzte anglo-amerikanische Begrifflichkeiten, wie Equity Crowdfunding oder Peer-2-Peer Lending erschwert. Um die unterschiedlichen Begrifflichkeiten von Schwarmfinanzierung besser einzuordnen, werden nachfolgend neben den terminologischen Facetten auch funktionale Implikationen der Wortbedeutungen veranschaulicht.

Im Rahmen des sog. Crowdsourcing werden Funktionen und Aufgaben eines Unternehmens von einer Vielzahl an Freiwilligen („Crowd“) übernommen („Outsourcing“). Diese partizipieren aus unterschiedlichen Motiven heraus, zumeist per Internet, an Forschungs- und Problemlösungsaufgaben.[16] Das Konzept beruht auf der Idee der „Weisheit der Menge“.[17] Eine Gruppe von Individuen hat unter bestimmten Voraussetzungen demzufolge bessere Möglichkeiten, optimierte Gesamtergebnisse zu erreichen als einzelne Personen bzw. einzelne Unternehmen. Die rasante Entwicklung des World Wide Web förderte diesen Gedanken zusätzlich.[18] Nach Heimbuch wird Crowdsourcing demnach als

„...die Bearbeitung einer klar definierten und fragmentierten Aufgabe, welche standortunabhängig und in Teilen lösbar ist [bezeichnet]. Dazu bearbeitet eine undefinierte Gruppe Freiwilliger mithilfe von Informations- und Kommunikationssystemen einen Teil dieser Aufgabe.“ [19]

Die Vielzahl an Aufgaben, die von den unterschiedlichen Initiatoren an eine Crowd gestellt werden sowie die Gestaltung des Belohnungssystems machen eine weitere Eingrenzung des Crowdsourcing in vier Unterformen notwendig:

Crowdwisdom, Crowdcreation, Crowdvoting und Crowdfunding.[20]

Die Weisheit der Gruppe (Schwarmintelligenz) ist der Kerngedanke des Crowdwisdom. Auf Grundlage einer öffentlichen Diskussion des Problems, hoffen die Initiatoren, dass durch die Aktivierung des Wissens von vielen eine bessere Lösung erzielt wird. Spielen Erfindungsreichtum und Kreativität der Nutzer eine größere Rolle, um neuen Inhalt zu schaffen, trifft die Bezeichnung Crowdcreation zu.[21] Der Gedanke, dass das Urteilsvermögen einer Vielzahl an Menschen aggregiert bessere Resultate bzw. Prognosen bietet, als das Urteil einzelner Personen, steht beim Crowdvoting im Vordergrund. Beim Crowdfunding dient die Crowd als Quelle zur Finanzierung einer Idee, eines Projektes oder eines Unternehmens. Crowdfunding nutzt meist eine Plattform als Intermediär. Die Gelder können aber auch direkt durch den Initiator der Crowd eingesammelt werden.[22] Inwiefern die Kapitalbeschaffung anonym erfolgt, hängt vom jeweiligen Crowdfunding-Modell ab. Bei näherer Betrachtung des Prinzips wird ein Zusammenspiel mehrerer Fachgebiete, wie z.B. die Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, die Informationstechnologie, die Kommunikations- und Medienwissenschaften, die Psychologie sowie die Rechtswissenschaften deutlich. Um dieser Interdisziplinarität gerecht zu werden, erfolgt im Rahmen dieser Arbeit ein Rückgriff auf die Definition des Crowdfunding nach Lehner:

„Crowdfunding ist eine Finanzierungsform, die über einen öffentlichen Aufruf im Internet erfolgt (mit oder ohne Intermediär) und zum Ziel hat, finanzielle Mittel für ein Projekt oder Unternehmen mit oder ohne Gegenleistung zu erhalten. Beim Crowdfunding beteiligen sich in der Regel eine größere Zahl von individuellen Investoren.“ [23]

Eine Unterscheidung in modernes und traditionelles Crowdfunding nach den Kontaktformen „vorwiegend offline“ und „online“, wie sie noch Kaltenbeck vorgenommen hat, scheint aufgrund der nunmehr geringen Anzahl an offline durchgeführten Crowdfundings nicht mehr zeitgemäß.[24] Vor diesem Hintergrund wird die traditionelle Form definitorisch vernachlässigt.

Obschon Crowdfunding eine Unterart des Crowdsourcing darstellt, ist die weitere Aufgliederung dieser Ausprägung zweckmäßig. Das Hauptunterscheidungsmerkmal bildet die unterschiedliche Verwendung der finanziellen Mittel sowie dessen Rückflüsse an die Investoren. Ähnlich der Unterteilung des Crowdsourcing, lässt sich Crowdfunding in vier Finanzierungsmodelle unterteilen:[25]

Spenden-Modell, Belohnungs-Modell, Darlehens-Modell und Eigenkapital-Modell.

Beim Spenden-Modell (Crowddonating) wird, wie bei der klassischen Spende das Ziel verfolgt, eine möglichst hohe Anzahl von kleinen Beträgen zu generieren, um ein gemeinsames Projekt oder öffentliches Gut ohne Gegenleistung der Initiatoren zu finanzieren. Der Unterschied zum klassischen Spendenaufruf ergibt sich aus der Nutzung einer spezialisierten Plattform. Überschneidungen zum Belohnungs-Modell (Crowdsupporting) sind je nach Ausprägungsform (Crowd-Sponsoring oder Pre-Selling/Pre-Ordering) nicht ausgeschlossen. Denn eine materielle Gegenleistung bleibt beim Crowd-Sponsoring ebenfalls aus, jedoch erhoffen sich Sponsoren durch die Erwähnung des Namens einen immateriellen Gegenwert.[26] Im Gegensatz dazu erhalten die Kapitalgeber beim Pre-Selling bzw. Pre-Odering durch die Vorfinanzierung eines Produkts oder einer anderweitigen Leistung nach Erstellung eine vorgezogene Lieferung.[27] Eine Vermittlung von Kleinstkrediten wird im Darlehens-Modell (Crowdlending[28] ) angestrebt, indem kleine Geldsummen von Privatinvestoren über eine Plattform eingesammelt und als Kredit weitergereicht werden.[29] Die Bündelung der Geldbeträge zu größeren Unternehmenskrediten ist ebenfalls denkbar.[30] Vom eigenkapital-basierten Modell (Crowdinvesting) ist auszugehen, wenn die Investoren für die temporäre Kapitalüberlassung einen Anteil am Unternehmenskapital erhalten.[31]

Im angelsächsischen Sprachraum wird in diesem Zusammenhang meist von Equity-Crowdfunding gesprochen, wohingegen sich im deutschen Sprachraum für dieses Modell der etwas ungenaue Begriff des Crowdinvesting durchgesetzt hat. Beziehen sich die zuvor genannten Modellnamen jeweils auf die Art der Leistung des Geldgebers, lässt sich ein solcher Rückschluss vom Terminus Crowdinvesting nicht präzise durchführen, da aus dem Begriff des „Investings“ nicht hervorgeht, wie (als renditeträchtige Geldanlage) oder in was investiert wird (Unternehmen). Ein Grund für die Verbreitung des wissenschaftlich ungenauen Begriffs, könnte die relativ unkomplizierte Aussprache und somit werbewirksame Eignung für kommerzielle Zwecke sein.[32] Des Weiteren wird das Crowdinvesting im deutschen Sprachraum nicht dem Crowdfunding als Unterart zugeordnet. Vielmehr ist das Crowdinvesting für die Kapitalbeschaffung von Startups dem Crowdfunding als eine von nur zwei bekannten Modellformen gleichgestellt, da das Crowdfunding als Sammelbegriff für die sonstigen – nicht renditeträchtigen – Funding-Modelle im Zusammenhang mit Schwarmfinanzierung steht. Ein Beispiel für diese definitorisch unkorrekte Verwendung der Begriffe ist die grobe Unterteilung in Crowdinvesting- und Crowdfunding-Plattformen.[33]

Das zentrale Element, der im vorherigen Abschnitt nach Hornuf dargestellten Definition des Crowdinvesting, ist die Gewinnbeteiligung am Unternehmen über Eigenkapitalanteile. Nimmt man jedoch die Perspektive des Investors ein, ist es fraglich, ob die gesellschaftsrechtliche Form des Investments entscheidend ist oder lediglich die Idee, der Gewinnpartizipation an einem Unternehmen, um bei einer positiven Entwicklung zukünftig eine bestimmte Rendite auf sein Investment zu erhalten.[34] Etwaige mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussscheine, stille Beteiligungen oder partiarische Darlehen), wie sie auch auf praktizierenden Crowdinvesting-Plattformen genutzt werden, bleiben nach dieser Definition außen vor.[35] Maßgeblich sollten daher nicht die gesellschaftsrechtlichen Pflichten- und Rechte, sondern die eigenkapitalgeberähnliche Stellung der Investoren sein.

Die Anpassung zugunsten einer praxisnahen Eingrenzung des Begriffs, birgt wiederum weitere Ungenauigkeiten, wie sie u.a. von Beck beschrieben werden.[36] Denn durch die zahlreichen Instrumentarien und vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Kapitalbeschaffung von Unternehmen, ist eine klare Grenze zwischen signifikanter Erfolgsbeteiligung sowie fremdkapitalähnlicher Finanzierung teilweise schwer auszumachen. Genussscheine beinhalten z.B. oftmals eine Kombination aus fester und variabler Verzinsung. Des Weiteren spielen Aspekte wie Haftungsverhältnisse im Insolvenzfall, Besicherung, Laufzeit, Kündigungsrechte und Mitbestimmungsrechte eine weitere Rolle.[37] Je nachdem, welche Gestaltungsmerkmale überwiegen, können mezzanine Finanzierungsinstrumente sowohl eigenkapitalnah („Equity Mezzanine“) als auch fremdkapitalnah („Debt Mezzanine“) konstruiert sein.

Trotz dieser definitorischen Unschärfe im Hinblick auf das Merkmal der Erfolgsbeteiligung, wird im Folgenden von der Definition von Beck ausgegangen:[38]

„Crowdinvesting bezeichnet das Finden von vielen Kapitalgebern über das Internet (oder über Massenmedien), die Geldbeträge beisteuern, die der Finanzierung der von Kapitalgebern ausgewählten Unternehmen dienen, ein finanzieller Rückfluss für die Kapitalgeber, über die Beteiligung an Gewinnausschüttungen und/oder an Wertsteigerungen und/oder anhand anderer Formen der Erfolgsbeteiligungen ermöglicht wird, der Mindestinvestitionsbetrag so (gering) bemessen ist, dass zahlreiche Kapitalgeber gefunden werden können und die Finanzierung erst dann wirksam wird, wenn ein zu Beginn festgelegter Gesamtfinanzierungsbetrag erreicht wurde.“

Nach dieser Definition wird der Gedanke, dass das Internet ein austauschbares Medium ist, zusätzlich aufgenommen, da z.B. eine Nutzung des Fernsehens als Plattform zukünftig nicht ausgeschlossen werden kann, wie bereits ein US-amerikanisches TV-Format gezeigt hat.[39] Darüber hinaus wird der Autor dem Finanzierungsdesign des „all-or-nothing“-Modells gerecht, das sich in der Praxis gegenüber dem „keep-what-you-get“-Modell durchgesetzt hat. Beim „all-or-nothing“-Modell wird das eingesammelte Kapital dem Unternehmen nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein vorab festgelegter Betrag mindestens erreicht wird. Demgegenüber werden beim „keep-what-you-get“-Modell sämtliche Beträge ausgezahlt.[40] Die höheren Erfolgschancen des erstgenannten Modells zeigen sich vor allem bei sehr risikoreichen Projekten, die auf den Plattformen in einer streng limitierten Anzahl angeboten werden.

Die angepasste Abbildung nach Moritz und Block greift den definitorischen Ansatz von Beck in schematischer Form auf:

Abbildung 1: Ablauf des Crowdinvestings[41]
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
Schritt 1: Das kapitalbedürftige Unternehmen bewirbt sich – meist über ein Online-Formular – bei dem Plattformbetreiber.
Schritt 2: Der Plattformbetreiber wertet die Informationen aus und entscheidet über eine Darstellung des Angebots auf der Plattform.
Schritt 3: Nach positivem Entscheid können die registrierten Nutzer das Angebot einsehen und bei Interesse über die Plattform investieren.
Schritt 4: Der Plattformbetreiber organisiert den vertraglichen oder formlosen Abschluss zwischen Investor und Unternehmen.
Schritt 5: Der Investor zahlt den vereinbarten Betrag per Banküberweisung oder einem Micro- payment-Provider an die Plattform.
Schritt 6: Die Plattform leitet den Gelbetrag unter Abschlag einer zuvor festgelegten Provision an das Unternehmen weiter.

2.1.2 Historische Entwicklung und Markt

Das Prinzip der externen Projekt-/Unternehmensfinanzierung über einen größeren Personenkreis, existiert schon seit längerem. So wurde erstmals ein der Schwarmfinanzierung ähnliches Konstrukt im Jahr 1885 zum Bau der Freiheitsstatue aufgelegt.[42] Die damaligen Bauherren („Zu finanzierendes Unternehmen“) der Stadt New York hatten alle gängigen Finanzierungsquellen ausgeschöpft und schafften es innerhalb von fünf Monaten einen verbleibenden Betrag i.H.v. 100.000 US-$ über einen Zeitungsaufruf („Intermediär“) an die Bürger („Crowd“) der Stadt einzusammeln. Der Anreiz für die Privatinvestoren wurde über eine spätere namentliche Erwähnung in der Tageszeitung geschaffen, so dass man gar von einer Frühform des Belohnungs-Modells sprechen kann.

Die Verbreitung hin zur etablierten Finanzierungsalternative wurde allen voran durch die Entwicklung des Internets begünstigt. Als Begründer des Crowdfundings in der heutigen Form ist die Plattform ArtistShare zu nennen, die 2003 in den USA ein erstes Funding-Projekt für musikalische Künstler startete.[43] Seinerzeit wurden Projekte dieser Art noch als „Open Innovation“ tituliert.[44] Der europäische Durchbruch gelang im Jahr 2006 über die Plattform SellaBand,[45] das Jahr in dem Jeff Howe erstmals den Neologismus des Crowdsourcings prägte.[46] Nach weiteren vier Jahren formten sich mit Startnext und MySherpas die ersten deutschen Plattformen.[47]

Bis Ende 2012 wurden weltweit 2,7 Mrd. US-$ mittels Crowdfunding-Plattformen jeglicher Art über nicht weniger als 1 Mio. Ausschreibungen eingesammelt, was einem Anstieg im Finanzierungsvolumen von 81% gegenüber 2011 entspricht.[48] Die Anzahl der Plattformen wird aktuell auf rund 500 beziffert, wobei sich der kontinentale Fokus auf Nord Amerika (1,6 Mrd. US-$) und Europa (945 Mio. US-$) verteilt.[49] Hinsichtlich der geschilderten Crowdfunding-Modelle wurden 1,4 Mrd. US-$ über Plattformen nach dem Belohnungs- und Spenden-Modell eingesammelt. 1,2 Mrd. US-$ konnten durch Crowdlending verbucht werden. Mit lediglich 116 Mio. US-$ bildet Crowdinvesting den bei weitem geringsten Teil der finanzierten Volumina.

Aus weiteren Ergebnissen des gegebenen Datenbestands lassen sich drei globale Trends ableiten:[50]

1. Die Investoren sind zunehmend an Ideen interessiert, die Lösungen für komplexe soziale Probleme bieten.
2. Die Popularität von regionalen Crowdfunding Plattformen steigt an.
3. Weibliche Unternehmer sind imstande mehr Kapital als männliche Unternehmer zu generieren.

Der deutsche Markt zeigt ähnliche Entwicklungen auf, wenngleich die Relationen der einzelnen Crowdfunding-Modelle sowohl bzgl. der finanzierten Volumina (signifikant weniger) als auch untereinander (Crowdinvesting spielt eine wesentlich größere Rolle) differieren. So konnten seit den Gründungsjahren bis zum 31.12.2012 2,0 Mio. € über sämtliche Crowdfunding Plattformen[51] generiert werden. Demgegenüber haben die deutschen Crowdinvesting Plattformen im selben Zeitraum 6,5 Mio. € akquiriert und bereits in der ersten Jahreshälfte 2013 den Wert von 10 Mio. € überschritten.[52] Dass diese Summen im Kontext zum deutschen Gründerkredit-Markt noch sehr gering sind, zeigt der Vergleich zur nationalen Förderbank kfw[53]. Die drittgrößte Bank Deutschlands konnte in 2012 in der Rubrik „ERP-Gründerkredit – Universell“ (Kleinkredit für Gründer bis 10 Mio. €) ein Volumen von 2,1 Mrd. € verzeichnen.[54]

Die einzelnen Betreiber der Crowdinvesting-Plattformen haben sich vorrangig auf die Startup Finanzierung konzentriert. Lediglich zwei Plattformen bieten derzeit (Stand: November 2013) spezialisierte Mittelstandsfinanzierung an. Mit LightFin wird demnächst ein weiterer Anbieter folgen, wie folgende Grafik zeigt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Fokus der Plattformen in Deutschland[55]

Die Plattform Seedmatch ist mit ca. 65% des vermittelten Kapitals klarer Marktführer. Zusammen mit Innovestment und Companisto, teilen sich die drei Anbieter nahezu den vollständigen Markt untereinander auf.[56]

Tabelle 1: Crowdinvesting Plattformen im Vergleich (Stand 4.7.2013)[57]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ungeachtet der umgesetzten Kapitalmengen sowie durchgeführten Finanzierungsrunden, zeigt der direkte Vergleich deutliche Unterschiede in der strategischen Zielgruppenausrichtung. Während Innovestment bei einer Mindestbeteiligung von 1.000 € weniger Investoren mit höheren Investments für die Projekte akquiriert, führen die kleineren Mindestbeteiligungsbeträge von Seedmatch und Companisto zu einer deutlich höheren Investorenanzahl, die wiederum weniger Kapitel je Unternehmen überlassen.

Zukünftig kann angesichts zunehmend größerer Finanzierungsrunden von über 300.000 € sowie erfolgreichen Zweitfinanzierungsrunden von einem weiterhin dynamischen Wachstum ausgegangen werden.[58] Begünstigende Faktoren dieser Entwicklung sind der gesellschaftliche Wandel hin zur Netzwerkökonomie, der Anreiz, die Crowd als Multiplikator, Ideengeber und Endkunde zu gewinnen sowie die Unzulänglichkeiten bei bestehenden Finanzierungsmethoden.[59] Die vorherrschende Reduktion der Vorgänge auf die „Netzwelt“ könnte jedoch einen Durchbruch für die Masse der Gründungen verhindern. Finanzielle Misserfolge und Rechtsstreitigkeit bilden weitere Unsicherheitsfaktoren.[60] Denn oftmals beruht der Anlegerschutz auf die größtenteils nicht registrierten Plattformbetreiber (z.B. BaFin-Registrierung als Wertpapierhandelsplattform[61] ) lediglich auf „Freiwilligenbasis“. Weiterhin werden die nationalen Gesetzgeber den raschen Entwicklungen des Crowdinvestings nicht vollumfänglich und zeitnah mit entsprechend rechtlichen Anpassungen gerecht, so dass zahlreiche Grauzonen entstehen. Diese werden im folgenden Abschnitt erörtert.

2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

2.2.1 Vereinigte Staaten von Amerika

Mit dem am 22. März 2012 vom US-Repräsentantenhaus verabschiedeten „Jumpstart Our Business Act“ (JOBS Act) wurden unter Titel III (auch CROWDFUND Act genannt) tiefgreifende Reformen im US-amerikanischen Crowdfunding-Markt eingeleitet.[62] Zuvor griffen die strengen Regelungen des Securities Act 1933, die bei organisierter Ausgabe von Unternehmensanteilen an mehrere Anleger eine Registrierung bei der SEC erforderten sowie die Erstellung eines umfangreichen Wertpapierprospektes[63] vorsahen.[64] Die im Vergleich zum Finanzierungsvolumen mit den hohen Anforderungen an die Erstellung des Wertpapierprospekts verbunden Kosten führten dazu, dass sich das Crowdinvesting für junge Unternehmen bis dato nicht durchsetzte.[65]

Der neue CROWDFUND Act ermöglicht das „crowdfunding“ von Unternehmensanteilen, definiert als den Verkauf von nicht registrierten Anteilen über das Internet an eine hohe Anzahl von Privatinvestoren, wobei nur eine geringe Investitionssumme in US-$ getätigt werden.[66] Während die Regelung anfangs die Definition von Crowdinvesting sowie dessen Vorläufer thematisiert, enthält sie im weiteren Verlauf detaillierte Angaben zu dem primären Ziel, Startups und kleinen mittelständischen Unternehmen das Einsammeln moderater Kapitalmengen über das Internet zu ermöglichen (§ 77d (a)(6)(A) Securities Act). Darüber hinaus soll mit dem Gesetzeswerk eine Demokratisierung des Marktes eingeleitet werden, indem gerade Privatinvestoren ein zuvor schwer zugänglicher Weg zur Gründungsfinanzierung geebnet wird.[67]

Diverse Regelungen sollen vor allem den Anlegerschutz garantieren und ein Marktversagen ausschließen. So ist der maximal einzusammelnde Betrag der emittierenden Unternehmen auf 1 Mio. US-$ limitiert (§ 77d (a)(6)(A) Securities Act). Investoren mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unter 100.000 US-$, dürfen pro Jahr nicht mehr als 5% des Jahresgehalts (maximal 2.000 US-$) investieren (§ 77d (a)(6)(B)(i) Securities Act). Bei einem Jahresgehalt über 100.000 US-$, dürfen 10% des Jahresgehalts investiert werden, maximal jedoch nur 100.000 US-$ pro Jahr (§ 77d (a)(6)(B)(ii) Securities Act). Des Weiteren ist die Anzahl der Aktieninhaber nicht limitiert. Die Aktienemission muss über einen von der SEC autorisierten Plattformbetreiber erfolgen (§ 77d (a)(6)(C) Securities Act). Der Plattformbetreiber hat die Investoren mittels eines Fragebogens über die Risiken des Investments (z.B. potentieller Totalverlust des eingesetzten Kapitals) aufzuklären und muss eine umfassende Überprüfung des emittierenden Unternehmens hinsichtlich bestimmter Kriterien, wie Kompetenz der Geschäftsführung oder Engagement der Gründungskapitalgeber durchführen (§ 77d-1 (a)(3)-(5) Securities Act). Vor Erreichung der geplanten Kapitalsumme, können die Investments seitens der Kapitalgeber zurückgezogen werden. Eine Auszahlung der Summe erfolgt nach dem „all-or-nothing“-Prinzip (§ 77d-1 (a) (7); § 77d-1 (a)(8) Securities Act).[68] Zudem unterliegt der Emittent - je nach Emissionsvolumen - unterschiedlich umfangreichen Publizitätspflichten gegenüber der SEC (§ 77d-1 (b)(1)(I) Securities Act).

Bis das Gesetz in Kraft tritt bedarf es noch einiger Konkretisierungen der Vorschriften durch die SEC, die ursprünglich Anfang 2013 finalisiert werden sollten. Bisher nimmt die SEC allerdings nur in einem Kommentar zum CROWDFUND Act Stellung.[69] Demzufolge sollen die emittierenden Unternehmen zukünftig auf anderen Websites für ihr Investment werben dürfen (z.B. in sozialen Netzwerken wie Youtube, Twitter oder Facebook), so lange innerhalb der Werbung auf die Seite des genutzten Plattformanbieters verwiesen wird. Für die kommenden drei Monate sind weitere Kommentare der SEC zu erwarten, bis der angepasste Gesetzesentwurf zur abschließenden Abstimmung im Repräsentantenhaus vorgelegt wird.[70]

2.2.2 Deutschland

In Deutschland gibt es keine konkreten Regelungsvorschriften zum Crowdinvesting wie in den USA gelten daher die allgemeinen Regeln des Bank-, Kapitalmarkt- und Gewerberechts sowie die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen Emittent und Anleger. Demnach unterliegen Anbieter von Wertpapieren, die im Inland öffentlich angeboten werden, der Prospektpflicht (§ 3 Abs. 1 Satz 1 WpPG). An die Erstellung des Prospekts sind zahlreiche inhaltliche Anforderungen gebunden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 WpPG) sowie eine Prüfung seitens der BaFin gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 WpPG. Die teure Prospektpflicht entfällt jedoch bei Kleinemissionen, wenn der Verkaufspreis für alle angebotenen Wertpapiere innerhalb von zwölf Monaten weniger als 100.000 € beträgt (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WpPG).[71]

Besondere Verhaltenspflichten (§§ 31 ff. WpHG) sowie die Duldung einer Aufsicht durch die BaFin nach § 32 KWG, müssen die Plattformbetreiber nicht fürchten, da die Unternehmensanteile bzw. -rechte nicht auf eigenes Risiko übernommen werden und somit kein Emissionsgeschäft i.S.d. WpHG und KWG betrieben wird.[72]

Die Festsetzung der Grenze des prospektpflichtigen Emissionsvolumens auf 100.000 € ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar und birgt die Gefahr, dass sich ein Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf, z.B. aufgrund mangelnder sonstiger Finanzierungsmöglichkeiten, auf eine Finanzierungsumme in dieser Höhe einlässt.

Eine oft beschrittene und legale Option diese Grenze ohne die Auslösung einer Prospektpflicht zu überschreiten, bietet die Aufnahme von patriarchischen Nachrangdarlehen (pN). Das pN ist ein Darlehen, bei dem der Darlehensgeber zusätzlich zu einer meist geringen Festverzinsung oder anstelle einer Festverzinsung eine Gewinnbeteiligung erhält.[73] Der Darlehensnehmer ist nicht am Unternehmen beteiligt, profitiert aber direkt vom Unternehmenserfolg. Eine Erfassung nach § 8f VerkProspG im Rahmen der Gewährung von Unternehmensanteilen entfällt, da dem Wortlaut folgend pN keine Vermögensanlagen darstellen. Anders als bei Genussrechten, Aktien und stillen Beteiligungen reicht für die Vermittlung von pN eine Erlaubnis nach § 34c GewO aus, die lt. Gebührenverordnung 440 € (Grundgebühr und beantragter Punkt) kostet. Ganz wesentlich ist es bei der Ausgestaltung des pN, die Grenze zur stillen Gesellschaft – die einem pN sehr stark ähnelt, aber eine Unternehmensbeteiligung darstellt – nicht zu überschreiten.[74] Die Unterscheidung von pN und stiller Gesellschaft wird u.a. anhand von Indizien getroffen.[75] Weiterhin muss die Regelung des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG durch eine sog. qualifizierte Nachrangigkeit umgangen werden, wobei letztendlich der BaFin ein Beurteilungsspielraum darüber obliegt, inwiefern ein solch qualifizierter Nachrang wirksam zwischen Zeichner (hier: Crowdinvestor) und Unternehmen vereinbart wurde.[76] Per Definition liegt ein qualifizierter Nachrang vor, wenn dem Zeichner im Falle einer Unternehmenskrise der Rückzahlungsanspruch verwehrt werden darf und daher seine Stellung als Fremdkapitalgeber im Vergleich zu andern Gläubigern schlechter ist. Die BaFin verlangt, dass dieser Umstand unmissverständlich und deutlich aus den Vertragsunterlagen hervorgeht.

Ende 2012 hat der deutsche Crowdinvesting-Marktführer Seemacht das pN eingeführt, um Kapitalallokationen weit über 100.000 € zu realisieren.[77] Bereits im März 2013 konnten in einer Finanzierungsrunde innerhalb von neun Stunden 350.000 € eingesammelt werden. Auch andere Plattformbetreiber bieten zunehmend diesen Finanzierungsweg an.[78] Angesichts der steigenden Finanzvolumina und somit wachsenden kapitalmarktwirtschaftlichen Relevanz des Crowdinvestings, scheinen spezifische Regelwerke jedoch unabdingbar, um zukünftig sowohl den Investorenschutz als auch einen funktionierenden Markt zu gewährleisten.[79]

2.3 Chancen und Risiken aus Sicht der Akteure

2.3.1 Unternehmen

2.3.1.1 Chancen

Unternehmen könnten den Weg des Crowdinvestings anstelle klassischer Finanzierungsformen aus zwei wesentlichen Gründen bevorzugen: Geringere Kapitalkosten sowie Zugang zu wichtigen Informationen.[80]

Geringere Kapitalkosten

Ein begünstigender Faktor für geringere Kapitalkosten ist die Art der Investorenakquise, die im Gegensatz zur traditionellen Finanzierung nicht regional, sondern global ausgerichtet ist.[81] Analysen zur geografischen Investorenverteilung unterstreichen diese These. 86 % Prozent der Investoren, der amerikanischen Crowdfunding Plattform Sellaband leben demnach mindestens 100km entfernt vom emittierenden Unternehmen. Die durchschnittliche Entfernung zwischen Investor und Unternehmen beträgt nicht weniger als 4.800 km.[82] Dieser globale Pool an potentiellen Investoren führt dazu, dass Unternehmen tatsächlich die Investoren erreichen, die die höchste Zahlungsbereitschaft aufweisen und somit geringsten Renditeforderungen stellen.

Weiterhin können die Kapitalkosten über ein „hybrides“ Investmentangebot gesenkt werden, indem neben dem Verkauf von Unternehmensanteilen andere Vergütungsformen (z.B. Vorkaufsrecht des Produkts, spezialisierte Anfertigung des Produkts, Nennung auf Unternehmenswebsite) offeriert werden.

Letztlich führt die Motivlage der Crowdfunding-Investoren zu einer Senkung der Kapitalkosten, da der Hauptgrund für ein Investment nicht primär die zu erzielende Rendite, sondern das umworbene Produkt des Unternehmens ist.[83] Kann das Unternehmen mit seinem Produkt bzw. seiner Idee überzeugen, ist die Begeisterung und Investitionsbereitschaft der Investoren u.U. so hoch, dass ein Abschlag in der Vergütungsstruktur bis zu einem gewissen Punkt toleriert wird.

Zugang zu wichtigen Informationen

Crowdinvesting kann auch als Marktforschungsinstrument eingesetzt werden. Würde man z.B. der hybriden Ausgestaltung folgen, bei der Investoren neben Unternehmensanteilen ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird, könnte man im interaktiven Austausch die geschilderten Erfahrungen der Investoren mit dem Produkt nutzen, um den Umfang nachträglicher Modifikationen zu senken.[84]

Darüber hinaus kann von den Investoren ein generelles Feedback zum Auftritt des Unternehmens (z.B. Markenimage, Seriosität, Kompetenz der Geschäftsführung) und dessen Geschäftsplan (z.B. Planungsprämissen, Konkurrenz, Preispositionierung) eingeholt werden. So könnte der „Sprung ins kalte Wasser“ durch die Generierung Nutzer gesteuerter Innovationen vermieden werden, in dem bereits vor der eigentlichen Produkteinführung über die Plattform ein Ökosystem zur Risikoreduktion geschaffen wird.[85]

2.3.1.2 Risiken

Ein wesentliches Risiko bilden die umfangreichen und derzeit unabdingbaren Offenlegungspflichten gegenüber potenziellen Investoren. Traditionelle Finanzierungsarten werden eher in einem sehr diskreten Rahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und insbesondere ohne Einsicht potentieller Konkurrenten durchgeführt. Dabei ist der Nachteil der Offenbarung für Unternehmen am stärksten, deren Wettbewerbsvorteile erheblich durch Imitationen geschwächt werden.[86]

Die Offenlegungspflichten haben weitere negative Auswirkungen auf den Schutz von Know-How (Patentierbarkeit) und die Verhandlungsmacht gegenüber Lieferanten, wie u.a. folgendes Beispiel verdeutlicht:

„Quest [Geschäftsführer von Hanfree, das Unternehmen das eine frühere Rekordauktion mit einer Smart-Watch namens Pebble Watch auf Kickstarter schaffte] hatte noch keine Lieferantenverträge abgeschlossen bevor er auf Kickstarter inserierte – ein Anfängerfehler. Mit der Gründung von Hanfree, sagt Quest, hat er angefangen die Vertragsverhandlungen mit Produzenten in China, Singapur und Los Angeles zu führen. Weil die Produzenten aber genau sehen konnten wieviel Geld er auf Kickstarter einsammelte, setzten Sie die Preise bei den Verhandlungen sehr hoch an und zerstörten die Gewinnmarge. Bald wurde es zu teuer, die Smart-Watch mit dem eingesammelten Kapital zu produzieren.“ [87]

Weitere Risiken sind mit den Opportunitätskosten verbunden, die bei der Bevorzugung der „Crowd“ gegenüber institutionellen Investoren entstehen. Business Angelns und Venture Capital Geber bringen oftmals zusätzliche Werte in das Unternehmen ein, wie z.B. Industriekenntnisse, Netzwerke und Ansehen durch ihren Status.[88] Demgegenüber ist es nicht nur unwahrscheinlicher, dass die Privatanleger eines Crowdinvestings solche Vorzüge bieten können, ihre Motivation diese einzubringen dürfte angesichts der geringen Investments ebenfalls schwächer im Vergleich zu den institutionellen Investoren ausgeprägt sein.

Die hohe Anzahl der Investoren im Verhältnis zum eingesammelten Kapital führt zu aufwendigen Investor-Relations Maßnahmen. Für das Pebble-Watch Projekt wurden bis August 2013 durch das Management des Unternehmens 47 detaillierte Updates zur Software und Produktion des Produkts veröffentlicht, begleitet von rund 15.000 Anfragen und Kommentaren seitens der Kickstarter Community.[89] Zudem haben die Unternehmen keine Kontrolle darüber, wer letztendlich in ihr Vorhaben investiert und können auch unerwünschte Ansichten oder meinungsmachende Investoren mit einer starken Persönlichkeit, die den geplanten Dialog mit der Community beeinflussen, nicht vermeiden.

Letztendlich werden Unternehmen, die überdurchschnittliche Kosten durch Offenlegungspflichten und/oder einen überdurchschnittlichen Vorteil durch institutionelle Investoren erfahren, weniger geneigt sein, Crowdinvesting als Finanzierungsinstrument zu nutzen.

2.3.2 Investoren

2.3.2.1 Chancen

Crowdinvesting demokratisiert den Investmentmarkt dadurch, dass Privatanleger die Chance erhalten, sich unmittelbar an Startups zu beteiligen, was zuvor vorrangig Venture Capital Gebern und Business Angels - also institutionellen Investoren - vorbehalten war.[90] Gubler beschreibt Crowdinvesting in diesem Kontext als „giving ordinary investors the opportunity to get on the ground floor of the next big idea“.[91]

Je nach Ausmaß des Angebots von hybrider Schwarmfinanzierung, spielt der Aspekt des Vorkaufrechts gerade bei technisch-innovativen Produkten eine große Rolle. Die bisher weltweit größten Finanzierungsrunden konnten über einen derartigen Ansatz generiert werden (Pebble-Watch rund 10 Mio-US-$, Produkt: E-Paper Watch; Ubuntu Edge nahezu 12 Mio. US-$, Produkt: High-End Smartphone).[92]

Für viele Investoren ist das Investment über eine Crowdinvesting-Plattform eine sehr soziale Aktivität, da über integrierte Nachrichtendienste sowohl Kontakt zu Vertretern des emittierenden Unternehmens als auch zu weiteren Investoren aufgenommen werden kann. Das Gefühl ein Teil einer unternehmerischen Innovation sowie Mitglied einer Gruppe von sog. „early adopters“ zu sein, schafft zusätzlichen immateriellen Wert.[93]

Ferner wird durch die Formalisierung von ursprünglich informellen Investments (gerade bei ersten Crowdfunding Projekten) über eine Plattform mittels spezieller Verträge ein standardisierter Rahmen geschaffen, der das ex-ante Risiko im Vergleich zu „Family & Friends“ Investments erheblich senkt.[94]

2.3.2.2 Risiken

Investoren müssen mit der Inkompetenz des Unternehmens, Korruption und Betrug sowie der speziellen Form der Beteiligung, drei potenzielle Risikoquellen berücksichtigen, die durch einen hohen Grad von Informationsasymmetrie – begünstigt durch geringe Aufsicht mittels unabhängiger Institutionen oder Regulierungsmechanismen – verstärkt werden.[95]

Inkompetenz des Unternehmens

Bis heute scheinen die Crowdinvesting-Investoren eine relativ optimistische Einschätzung zur Fähigkeit der Unternehmen zu haben, das eingezahlte Geld fristgerecht zurückzuzahlen. Da aber zunehmend mehr Projekte scheiterten oder gesetzte Zwischenziele nicht erreicht wurden, mussten die Plattformen die Erwartungshaltung der Investoren objektivieren, was u.a. durch verschärfte Offenlegungspflichten und zustimmungspflichtige Risikohinweise geschah.[96] Die überwiegende Unerfahrenheit der Unternehmensgründer in Bezug auf die Herstellung von Produkten, der Handhabung von logistischen Prozessen samt Lieferanten besteht jedoch weiterhin.

Korruption und Betrug

Privatanleger tendieren nicht nur dazu in risikoreiche Projekte zu investieren, sie unterliegen auch einem höheren Korruptionsrisiko. Beispielsweise ist es auf dem deutschen Markt relativ einfach, eine gefälschte Crowdinvesting-Plattform zu erstellen, da weder die technischen (Homepage und Zahlungsmodalitäten) noch aufsichtsrechtlichen (keine Registrierungspflicht bei einer Aufsichtsbehörde o.ä.) Hürden kriminell organisierte Gruppierungen abschrecken dürften. Die niedrigen Investitionsbeträge führen u.U. dazu, dass das individuelle Risiko als gering eingeschätzt wird und die Privatanleger die Plattform nicht einer ausreichenden Due Diligence Prüfung unterziehen. Ein Beleg dafür ist das stark ausgeprägte Herding-Verhalten, dass u.a. von Zhan und Liu identifiziert wurde.[97] Die relativ hohen zeitlichen und monetären Kosten einer umfangreichen Due Diligence Prüfung im Verhältnis zu den einzelnen Investitionsbeträgen, könnten sogar dazu führen, dass der gesamte Crowdinvesting Markt einem systematischen Sorgfaltsrisiko unterliegt. Darüber hinaus ergeht ein weiteres Risiko aus der Einmaligkeit der Projekte auf den Plattformen. Während Online-Auktionshäuser wie eBay über ein repetitives Element Seriosität erreichen, in dem die Händler Vertrauen über zahlreiche positive Bewertungen seitens der User erlangen, ist dieser Mechanismus bei den meistens einmaligen Aufrufen der emittierenden Unternehmen nicht möglich.[98] Die Bildung vertrauensschaffender Beziehungen ist daher nicht ohne weiteres möglich.

Form der Beteiligung

Mit Seedmatch und Companisto nutzen die beiden größten Crowdinvesting Plattformen das pN als Finanzierungsinstrument für die kapitalsuchenden Startups. Die Wahl dieser mezzaninen Form der Kapitalbeschaffung begründet sich durch den skizzierten deutschen Rechtskontext.[99]

Auf der firmeneigenen Homepage weist der Marktführer Seedmatch auf sechs verschiedene Aspekte hin, die bei einem Investment mittels pN zu berücksichtigen sind:[100]

1. Totalverlust des eingesetzten Kapitals
2. Risikostreuung durch Diversifikation
3. Prüfung
4. Beteiligungsvertrag
5. Verwässerung
6. Illiquidität

Die ersten drei Punkte betreffen den Maximalverlust (bei Investments in Startups nicht unwahrscheinlich), Vermeidungsstrategien sowie persönliche Due Diligence Maßnahmen und sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Risiken bzw. Vermeidungsstrategien bei kapitalmarktorientierten Investments, wie sie bei Aktien, Anleihen oder derivativen Finanzmarktinstrumenten auftreten.[101] Die weiteren Punkte spiegeln spezielle Charakteristika eines Crowdinvestments wieder und werden in der Folge näher beleuchtet:

Beteiligungsvertrag

Der Beteiligungsvertrag ist ein möglichst standardisiertes Dokument. Bei jedem Startup bzw. bei jeder Finanzierungsrunde sind jedoch individuelle Anpassungen möglich. Der Vertrag beinhaltet die maßgeblichen Konditionen des Investmentangebotes und regelt die Rechte und Pflichten des Investors. Kapitalgeber, die das Vertragswerk eigenverantwortlich und ohne Rückgriff auf unabhängige rechtliche Expertise unterzeichnen, gehen ein u.U. erhebliches Risiko hinsichtlich einiger spezieller Regelungen ein, die die Besonderheiten des Finanzierungsinstruments betreffen. Denn der bei pN übliche Ausschluss von Mitwirkungs- und Stimmrechten, die Definition der Stellung gegenüber weiteren Gläubigern bei Rückzahlungsschwierigkeiten des Unternehmens oder die Ermittlung der variablen Vergütungsbestandteile bergen eine hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung sowie Entscheidungsmacht zugunsten des Startups, das das Vertragsangebot unterbreitet.[102] Der Rückgriff auf die kostenintensive rechtliche Expertise zur Prüfung der einzelnen Vertragsklauseln dürfte oftmals nicht im Verhältnis zur Investitionssumme stehen.

[...]


[1] Vgl. Beck (2012), S. 1.

[2] Frei nach Lehner (2013), S.15.

[3] Soweit nicht anders dargestellt, bezieht sich der Abschnitt im weiteren Verlauf auf Für-Gründer (2013a).

[4] Für detaillierte Begriffsabgrenzung siehe Abschnitt 2.1.1.

[5] Vgl. Beck (2012), S.132.

[6] Vgl. Hemer et al. (2011).

[7] Vgl. Belleflamme et al. (2010).

[8] Vgl. Esposti et al. (2013), S. 6.

[9] Vgl. Moritz et al. (2013), S. 21.

[10] Vgl. Schwartz (2012), S.6

[11] Vgl. Kracht (2010), S. 275; Achleitner et al. (2008).

[12] Vgl. Kracht (2010), S. 219.

[13] Vgl. Volkart (2011), S. 704 ff.

[14] Für eine chronologische Darstellung siehe Müller (2012).

[15] Vgl. IfM Bonn (2013).

[16] Eine direkte Übersetzung der im Kontext des Crowdinvesting verwandten Begrifflichkeiten ist oftmals nur sehr eingeschränkt möglich (z.B. Crowdsourcing würde als „Schwarmauslagerung“ ins Deutsche übersetzt), weshalb in dieser Arbeit vorrangig die ursprünglichen englischen Terminologien beibehalten werden.

[17] Vgl. Surowiecki (2004).

[18] Vgl. Kleemann et al. (2008), S.5-26.

[19] Heimbuch (2011).

[20] Vgl. Howe (2009), S. 146 ff.

[21] Vgl. Surowiecki (2004), S. XIV.

[22] Vgl. Lambert et al. (2010), S. 15.

[23] Vgl. Lehner (2013).

[24] Vgl. Kaltenbeck (2011), S. 9.

[25] Vgl. Beck (2012); Guidici et al. (2012); Leimeister (2012).

[26] Vgl. Belleflamme et al. (2012a).

[27] Vgl. Röthler et al. (2011).

[28] Oder auch Peer-to-Peer Online Lending genannt.

[29] Vgl. Kortleben et al. (2012).

[30] Vgl. Bariska et al. (2010).

[31] Vgl. Hornruf et al. (2013).

[32] Ein zusammenfassendes Schema zur Herleitung und Gliederung der Begrifflichkeiten, kann dem Anhang Nr. 1 entnommen werden. Für eine Abgrenzung weiterer verwandter Terminologien vgl. Koren, G. (2010).

[33] Vgl. Für Gründer (2013b).

[34] Vgl. Beck (2012), S. 16.

[35] Für eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Finanzierungsarten siehe Kapitel 3.2.

[36] Soweit nicht anders dargestellt bezieht sich der folgende Abschnitt auf Beck (2012), S. 18-20.

[37] Vgl. BVK (2013).

[38] Vgl. Beck (2012), S.18.

[39] Vgl. CNBC (2013).

[40] Vgl. Wash et al. (2013).

[41] Angepasste Darstellung nach Moritz et al. (2013) S. 6.

[42] Vgl. BBC (2013).

[43] Vgl. Artistshare (2013).

[44] Vgl. Chesbrough (2003), S. XXIV.

[45] Vgl. Sellaband (2013).

[46] Vgl. Howe (2006), S.6.

[47] Vgl. Startnext (2013); Mysherpas (2013).

[48] Soweit nicht anders dargestellt bezieht sich der folgende Abschnitt auf Massolution (2013), S. 11 ff.

[49] Für globale Darstellung siehe Anhang Nr. 2 .

[50] Vgl. Entrepreneur (2013)

[51] Gemäß deutschem Sprachgebrauch sind Crowdlending, Crowdsupporting und Crwoddonating unter diesem Begriff zusammengefasst. Vgl. Abschnitt 2.1.1.

[52] Vgl. Für-Gründer (2013c).

[53] Kreditanstalt für Wiederaufbau (vorm. KfW Bankengruppe).

[54] Vgl. kfw (2013), S. 54.

[55] Vgl. Crowdinvesting-Monitor (2013).

[56] Pro Quartal z.T. 100% des vermittelten Finanzierungsvolumens.

[57] Vgl. Crowdinvesting-Monitor (2013).

[58] Vgl. Companisto (2013).

[59] Vgl. Bending et al. (2013), S. 54.

[60] Vgl. Bending et al. (2013), S. 57.

[61] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Überwacht u.a. die Einhaltung der Regeln und Vorgaben des KWG betreffend Kredit- und Geldinstitute während der „Neugründung“ und als „laufende Aufsicht“.

[62] Vgl. SEC (2013a).

[63] Für nähere Informationen vgl. Abschnitt 4.2.4.1.

[64] Vgl. Bradford (2012), S. 32 ff.

[65] Dies erklärt die bis heute finanziell untergeordnete Rolle des Crowdinvesting in den USA, die bereits in Kapitel 2.1.1 skizziert wurde.

[66] Jumpstart Our Business Startups Act, Pub. L. No. 112-106 §§ 301-305.

[67] Vgl. Schwartz (2013), S. 1473 ff.

[68] Siehe auch Kapitel 2.1.1 bzgl. „all-or-nothing“-Prinzip.

[69] Vgl. SEC (2013b).

[70] Vgl. Barnett, C. (2013).

[71] Eine ähnliche Regelung gilt gemäß § 8f Abs. 2 Nr. 3, 2 VerkProspG für nicht in Wertpapieren verbriefte Vermögensanlagen, also im wesentlichen stille Beteiligungen. Gleiches gilt für die Begebung von stillen Beteiligungen i.S.d. § 1 Abs. 2 VermAnlG.

[72] Vgl. Klöhn et al. (2012), S. 249. Siehe auch S. 249 ff. des Beitrags für die Ausschlussbedingungen für Platzierungsgeschäfte, Anlage- und Abschlussvermittlung sowie den Betrieb eines multilateralen Handelssystems.

[73] Siehe Abschnitt 3.3.1 für detaillierte Erläuterungen zum Finanzierungsinstrument.

[74] Vgl. Dörner (2011), S. 7.

[75] Siehe dazu Tabelle „Indizien Darlehen vs. Stille Gesellacht“ im Anhang Nr. 3.

[76] Sofern nicht anders dargestellt bezieht sich der folgende Abschnitt auf Dörner (2007), S. 3.

[77] Vgl. Seedmatch (2013a).

[78] Vgl. Companisto (2013a).

[79] Vgl. Abschnitt 4.2.4.

[80] Vgl. Agrawal et al. (2013), S. 11.

[81] Eventuelle Sprachbarrieren, Zahlungsmodalitäten und die jeweils nationale Rechtslage müssen berücksichtigt werden.

[82] Vgl. Agrawal et al. (2011).

[83] Vgl. Seedmatch (2013b).

[84] Vgl. Lauga et al. (2009), S. 373 ff.

[85] Vgl. von Hippel (1998); Baldwin et al. (2006); Chatterji et al. (2011).

[86] Vgl. Agrawal et al. (2013), S. 16.

[87] Vgl. Markowitz (2013)

[88] Vgl. Hsu (2004), S. 1805-1844

[89] Vgl. Pepple Technology (2012)

[90] Vgl. Schwartz (2013), S. 1459

[91] Vgl. Gubler (2013).

[92] Vgl. Indiegogo (2013); Pepple Technology (2013).

[93] Vgl. Schienbacher et al. (2010).

[94] Vgl. Lee et al. (2012).

[95] Vgl. Agrawal et al. (2013), S. 19.

[96] Vgl. Strickler (2012); Chen et al. (2012).

[97] Vgl. Herzenstein et al. (2011); Zhang et al. (2012).

[98] Vgl. Ebay (2013).

[99] Vgl. dazu Kapitel 2.2.2

[100] Soweit nicht anders dargestellt, bezieht sich der folgende Abschnitt auf Seedmatch (2013c).

[101] Für detaillierte Beschreibung siehe Bouchaud et.al (2004); Steiner et al. (2012).

[102] Vgl. Volkart (2011), S. 583 f.

Fin de l'extrait de 123 pages

Résumé des informations

Titre
Crowdinvesting. Neue Finanzierungsalternative für mittelständische Unternehmen?
Université
Business and Information Technology School - The Entrepreneurial University Iserlohn
Note
1,3
Auteur
Année
2013
Pages
123
N° de catalogue
V267846
ISBN (ebook)
9783656584858
ISBN (Livre)
9783656584797
Taille d'un fichier
1511 KB
Langue
allemand
Mots clés
Crowdfunding, Crowdinvesting, Erfolgsfaktoren, Mittelstand, Schwarmfinanzierung, Neue Institutionenökonomik, Markt, Finanzierung
Citation du texte
Niklas Tober (Auteur), 2013, Crowdinvesting. Neue Finanzierungsalternative für mittelständische Unternehmen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/267846

Commentaires

  • invité le 7/4/2015

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