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Die freie Wahl der Ausbildungsstätte in Artikel 12 I GG. Anhängsel oder eigenes Grundrecht?

Titre: Die freie Wahl der Ausbildungsstätte in Artikel 12 I GG. Anhängsel oder eigenes Grundrecht?

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2011 , 66 Pages , Note: 13 Punkte (gut)

Autor:in: Wei Zhai (Auteur)

Droit - Droit public / Droit constitutionnel / Droits fondamentaux
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Das Buch erörtert die Frage, ob die freie Wahl der Ausbildungsstätte in Art. 12 I GG als Anhängsel des Grundrechts der Berufsfreiheit ausgelegt werden sollte. Weiterhin wird der Charakter des Rechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte in der Verfassung der VR China analysiert und qualifiziert.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Die Auslegung des in Art. 12 I GG erwähnten Rechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte anhand der Literatur

I.1. Grammatische Auslegung

I.2. Historische Auslegung

I.3. Systematische Auslegung

I.3.1. Strukturelle Analyse des Rechts innerhalb des Art. 12 GG

I.3.2. Anforderung der Systematisierung und Harmonisierung des GG

I.4. Teleologische Auslegung

Zwischenergebnis

II. Die Bewertung der relevanten Rechtsprechung in Bezug auf die Ausbildungsfreiheit im Sinne des Art. 12 I GG

II.1. Die ausdrückliche Bestätigung des einheitlichen Grundrechts im Sinne des Art. 12 I GG durch das BVerfG

II.2. Der Zulassungsanspruch in Bezug auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte

II.3. Das Leistungsrecht auf Schaffung von Ausbildungsstätten

II.4. Die dreistufige Prüfung des Grundrechts der Berufsfreiheit in Verbindung mit dem Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte

Zwischenergebnis

III. Die mögliche Entwicklung des Rechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte in Art. 12 I GG

III.1. Die mögliche Entwicklung

III.1.1. Die Notwendigkeit einer Übereinstimmung mit Landesverfassungen und EU-Recht

III.1.2. Die Möglichkeit der Schaffung eines neuen Grundrechts durch das BVerfG

III.2. Bewertungen und Vorschläge

III.2.1. Die klare Begrenzung des Schutzumfangs durch das BVerfG

III.2.2. Die Gewährleistung der inneren Harmonisierung des GG

Zwischenergebnis

IV. Mit einem Ausblick auf die Verfassung der VR China

IV.1. Bildungsfreiheit und Arbeitsfreiheit

IV.2. Das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte

IV.2.1. Grammatische Auslegung

IV.2.2. Historische Auslegung

IV.2.3. Systematische Auslegung

IV.2.4. Teleologische Auslegung

Zwischenergebnis

Schluss

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen dem Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte nach Art. 12 I GG und dem Grundrecht der Berufsfreiheit. Ziel ist es zu klären, ob es sich bei diesem Recht um ein eigenständiges Grundrecht handelt oder lediglich um ein unselbstständiges "Anhängsel" der Berufsfreiheit, sowie einen verfassungsrechtlichen Ausblick auf die VR China zu geben.

  • Verfassungsrechtliche Auslegungsmethoden (grammatisch, historisch, systematisch, teleologisch)
  • Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausbildungsrecht
  • Untersuchung der Zulassungsansprüche und Leistungsrechte im Ausbildungswesen
  • Vergleich und Einordnung in das Verfassungsgefüge der VR China

Auszug aus dem Buch

I. Die Auslegung des in Art. 12 I GG erwähnten Rechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte anhand der Literatur

Zur Auslegung des Rechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte ist zunächst zu beachten, welche Unterschiede zwischen Grundrechten und Anhängseln der Grundrechte bestehen.

Es ist offensichtlich, dass ein „Anhängsel“ des Grundrechts der Berufsfreiheit mit einem „Teil“ eines solchen Grundrechts nicht identisch ist. Grundsätzlich ist der Regelungsgegenstand des Anhängsels des Grundrechts der Berufsfreiheit ganz anders anzusehen als der Regelungsgegenstand des Grundrechts der Berufsfreiheit, obwohl beides in einem engen Zusammenhang steht. Trotzdem sind ein Grundrecht und sein Anhängsel im Wesentlichen vergleichbar bzw. ähnlich. So ist das Anhängsel eines Grundrechts als eine spezielle und konkrete Form des Grundrechts zu verstehen, die unmittelbar und eindeutig zu dem betreffenden Grundrecht hinzugefügt wird.

Somit sind das Anhängsel des Grundrechts der Berufsfreiheit und das Grundrecht der Berufsfreiheit im Wesentlichen vergleichbar bzw. ähnlich. Jedoch bedeutet dies nicht, dass ein Anhängsel des betreffenden Grundrechts in vollem Umfang von diesem Grundrecht erfasst wird (siehe Grafik 1).

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Einführung in das Abgrenzungsproblem der Grundrechte und Vorstellung der Forschungsfrage zur verfassungsrechtlichen Einordnung der freien Wahl der Ausbildungsstätte.

I. Die Auslegung des in Art. 12 I GG erwähnten Rechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte anhand der Literatur: Anwendung klassischer juristischer Auslegungsmethoden zur Bestimmung des Rechtscharakters.

II. Die Bewertung der relevanten Rechtsprechung in Bezug auf die Ausbildungsfreiheit im Sinne des Art. 12 I GG: Analyse der Rechtsprechung des BVerfG zur Qualifizierung als "Anhängsel" oder "Teilhaberecht".

III. Die mögliche Entwicklung des Rechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte in Art. 12 I GG: Erörterung zukünftiger Perspektiven und verfassungsrechtlicher Notwendigkeiten für eine eigenständige Grundrechtsentwicklung.

IV. Mit einem Ausblick auf die Verfassung der VR China: Analyse der verfassungsrechtlichen Situation des Bildungs- und Arbeitsrechts in der Volksrepublik China im Vergleich zum deutschen Grundgesetz.

Schlüsselwörter

Art. 12 I GG, Berufsfreiheit, freie Wahl der Ausbildungsstätte, Grundrecht, Anhängsel, Verfassung, Bundesverfassungsgericht, Leistungsrecht, Zulassungsanspruch, Bildungsfreiheit, Verfassungsauslegung, VR China, Ausbildungsfreiheit, Abwehrrecht, Systematisierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Einordnung des Rechts auf freie Wahl der Ausbildungsstätte gemäß Art. 12 I GG.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die Themen umfassen die Auslegung von Grundrechten, das Verhältnis von Berufsfreiheit zu Ausbildungsfreiheit, Leistungsrechte im Hochschulbereich sowie einen Rechtsvergleich mit der chinesischen Verfassung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die zentrale Forschungsfrage ist, ob das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte ein eigenständiges Grundrecht darstellt oder lediglich ein unselbstständiges Anhängsel des Berufsfreiheitsgrundrechts ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor wendet die klassischen Auslegungskanones nach Savigny an: die grammatische, historische, systematische und teleologische Auslegung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die aktuelle deutsche Rechtsprechung, die dreistufige Prüfung der Berufsfreiheit und entwickelt eine fundierte Bewertung der bestehenden Rechtslage.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich maßgeblich über die Begriffe Art. 12 I GG, Berufsfreiheit, Ausbildungsfreiheit und Grundrechtsauslegung definieren.

Wie bewertet der Autor die Situation in der VR China?

Der Autor stellt fest, dass in der VR China zwar ein Grundrecht der Bildungsfreiheit existiert, dieses jedoch in der Praxis mit erheblichen Umsetzungsproblemen und ungleicher Verteilung von Studienplätzen zu kämpfen hat.

Ist das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte nach Ansicht des Autors ein eigenständiges Grundrecht?

Nach derzeitigem Stand, sowohl in Deutschland als auch unter Berücksichtigung der VR China, stuft der Autor das Recht als ein "Anhängsel" des Grundrechts der Bildungs- bzw. Berufsfreiheit ein, nicht als ein vollständig eigenständiges Grundrecht.

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Résumé des informations

Titre
Die freie Wahl der Ausbildungsstätte in Artikel 12 I GG. Anhängsel oder eigenes Grundrecht?
Université
Johannes Gutenberg University Mainz
Note
13 Punkte (gut)
Auteur
Wei Zhai (Auteur)
Année de publication
2011
Pages
66
N° de catalogue
V268028
ISBN (ebook)
9783656584131
ISBN (Livre)
9783656584360
Langue
allemand
mots-clé
freie Wahl der Ausbildungsstätte Grundrecht der Berufsfreiheit Grundrecht der Ausbildungsfreiheit
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Wei Zhai (Auteur), 2011, Die freie Wahl der Ausbildungsstätte in Artikel 12 I GG. Anhängsel oder eigenes Grundrecht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268028
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