Eine Typologie schwacher Interessen in der Debatte um Repräsentation


Dossier / Travail, 2012

22 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2 .Das Interessenspektrum: Eine Einfuhrung
2.1 Zum Begriff 'moralische Forderungen'
2.2 Diffus oder Speziell?

3. Typologie schwacher Interessen

4. Typ 1: Exogene Gruppen
4.1Probleme der Mobilisierung und Organisation
4.1.2. Sackgasse kollektiven Handelns
4.2 Chancen der Mobilisierung und Organisation
4.2.1 Auswege aus der Sackgasse: 2 Wege zu kollektivem Handeln
a)Spontane Verbandsbildung
b)Induzierte Verbandsbildung

5 Typ 2: Moralische Forderungen
5.1 Probleme der Mobilisierung und Organisation
5.2 Chancen der Mobilisierung und Organisation
5.2.1 Mitglieder- Ebene: Begunstigende Motivlage potentieller Unterstutzer
5.2.2 Organisationsebene: Strategien zum kollektiven Handeln

6 .Einfluss- und Durchsetzungschancen in der Politik
6.1Representation
6.2 Strategien der politischen Einflussnahme
6.3 Reprasentationsformen
a)Deskriptive Representation
b)Handlungsorientierte (substantielle) Representation
6.3.1. Diskussion der Reprasentationsformen

1. Einleitung

In der vorliegenden Hausarbeit mochte ich der Frage nachgehen, inwieweit sich schwache Interessen typisieren lassen und welche Chancen sowie Schwierigkeiten bei der Representation dieser auftreten. Starke Interessen werde ich weitgehend vernachlassigen; sie sollen lediglich als Vergleichsbasis fUngieren.

Einleitend werde ich eine Typologie schwacher Interessen entwerfen, die hinterfragt, warum sich manche Interessen leichter, andere wiederum muhsamer organisieren und mobilisieren lassen. Basierend auf der entwickelten Typologie werde ich im nachsten Schritt die Reprasentationsmoglichkeiten schwacher Interessen untersuchen.

2. Das Interessenspektrum: Eine Einfuhrung

Mit schwachen Interessen werden grundsatzlich „nichterwerbsbezogene“ (von Winter/ Willems, 2000: 11) politisch benachteiligte Interessen bezeichnet, die „oft nicht artikuliert (...) nur schwach reprasentiert sind und uber wenige Machtressourcen verfugen" (Clement et al, 2010: 13). Grundsatzlich werden sie entweder durch die Betroffenen selbst oder durch einen Stellvertreter organisiert und reprasentiert (Clement et al, 2010: 13). Ihr Gegenstuck bilden ,,erwerbsbezogene Interessengruppen" (von Winter/ Willems, 2000: 10) als starke Interessen aus dem privaten oder offentlichen Sektor(Binderkrantz, 2008: 178/181).

Willems und von Winter differenzieren schwache Interessen weiter aus, indem sie mit Ruckbezug auf Dunleavys zwischen exogenen (Betroffenenorganisation) und endogenen (Public Interest Group) Gruppen unterscheiden.

Typisch fur exogene Gruppen ist, dass ihre Mitglieder ein ,,nicht auf dem Erwerbsstatus beruhende(s) Sozialmerkmal aufweisen" (2000: 15). Genauer wird zwischen sozial randstandigen Gruppen wie Armen, Arbeitslosen oder Behinderten und demografischen Gruppen wie Frauen, Alten oder Jugendlichen unterschieden. Ziel exogener Gruppen ist im Wesentlichen die materielle Wohlfahrsteigerung der eigenen Mitglieder. (von Winter/ Willems, 2000: 14- 16)

Charakteristisch fur endogene Gruppen (auch Interest Groups) ist, dass sich ihre Mitglieder aus Eigeninitiative fur ein allgemeines Anliegen (wie Umweltschutz) engagieren, uber ihre Zugehorigkeit somit selbst entscheiden konnen (von Winter/ Willems, 2000: 15). Weiterhin ziehen die Mitglieder aus der Unterstutzung eines allgemeinen Interesses „keine selektiven oder materiellen Vorteile" (Willems. 2000: 66). Allerdings konnen sie immaterielle Vorteile wie die Hebung des Sozialstatus ziehen oder indirekt Profite einstreichen, indem sie bei erfolgreicher Durchsetzung des unterstutzten Anliegens am kollektiven Nutzen teilhaben (von Winter/ Willems, 2000: 16). Da sich oft vermogende Personen fur die Ziele von Interest Groups engagieren, sei ihre Ressourcenausstattung enorm hoch, weshalb Interest Groups grundsatzlich den starken Interessen zugeordnet werden mussten. Nur sobald es Interest Groups an Motivation mangle, seien sie als schwach einzustufen. (2000: 15)

Ein Spezialfall endogener Gruppen sind Interest Groups, die sich i.S. eines ,,advokatorische(n) Engagement(s) fur die Interessen anderer“ (Willems, 2000: 61) einsetzen, und zwar fur Randgruppen, die wie o.e. eine Untergruppe exogener Gruppen sind. Die advokatorischen Interessenverfechter ziehen weder direkt Vorteile aus ihrem Engagement fur die „Klientel-(...) bzw. Fremdinteressen““ (von Winter/ Willems, 2007: 22), noch haben sie bei erfolgreicher Durchsetzung des Fremdinteresses teil am gesteigerten Nutzen. NutznieBer ist ausschlieBlich die von den Advokaten stellvertretend verfochtene Randgruppe. Als „Reprasentant exogener Gruppen" (von Winter/ Willems, 2000: 16) ist es fur advokatorische Verbande weiterhin typisch, dass die Anzahl der Fordermitglieder die Anzahl der Betroffenen ubersteigt. (von Winter/ Willems, 2000: 16)

Zu unterscheiden ist demnach zwischen endogenen Gruppen, die sich fur ein allgemeines Interesse engagieren und von ihrer Unterstutzung profitieren, und solchen, die sich advokatorisch fur Randgruppen einsetzen und nicht von ihrer Unterstutzung profitieren.

Kniffliger wird es, wenn man den Fokus auf die Motivation der Unterstutzer allgemeiner Interessen legt. Es ist durchaus moglich, dass die Unterstutzung von Menschenrechten oder Tierschutz nicht durch die Teilhabe am kollektiven Nutzen, sondern „durch das Ziel einer Realisierung ethisch- moralischer Prinzipien motiviert (ist) und insofern auch advokatorischen Charakters sein kann" (von Winter/ Willems, 2000: 16).

Um die Trennlinie klarer rauszustellen und die Uneigennutzigkeit zu betonen, fassen von Winter und Willems alle ethisch-moralisch motivierten Interessenvertretungen mit advokatorischem Charakter unter den Typ moralischer Forderungen zusammen.

2.1. Zum Begriff ’moralische Forderungen’

Fur Willems und von Winter kommt das Adjektiv allgemein zur Beschreibung ethisch-moralisch motivierter Interessen nicht in Frage, da allgemeine Anliegen zu haufig aus Eigennutzigkeit verfolgt, so dass das Adjektiv dem uneigennutzigen advokatorischen Charakter nur unzureichend gerecht wurde (Willems, 2000: 64f). Der Begriff Interesse beinhalte die „Diskriminierung sozialer und politischer Phanomene" (Willems, 2000: 65) oder werde „synonym fur samtliche auf Gesellschaft und Politik gerichteten Wunsche oder Praferenzen verwendet" (von Winter/ Willems, 2007: 19) - eine Definition, die advokatorischen Zielen gerecht wurde. Doch seit Marx, der Rational-Choice-Theorie und weiteren sozialwissenschaftlichen Theorien sei das Wort mit egoistischen und selbst-bezogenen Handlungsorientierungen behaftet (von Winter/ Willems, 2007: 19).

Interesse werde von diesen Theorien als Person-/ Gegenstand- Beziehung begriffen, die auf „individuell-psychologischer Dimension" (von Winter, 1995: 30) durch Anteilnahme gekennzeichnet sei, d.h. dass die Person dem Gegenstand seine Aufmerksamkeit schenke, da er diesen wertschatze. Auf „politisch-sozialer Dimension" (von Winter, 1995: 30) basiere Anteilnahme wiederum auf Nutzenkalkulen, d.h. die Person verspricht sich durch das Objekt Bedurfhisbefriedigung. Das Gefuhl, sich den Gegenstand aneignen zu mussen, setze ein, wenn sich es sich bei diesem um ein knappes Gut handelt, oder wenn es im sozialen Kontext als wertvoll gilt.(von Winter, 1995: 29-40)

Zusammenfassend umschreibe Interesse ein Anliegen, das aus Eigennutzigkeit mit Hilfe rationaler Mittel verfolgt wird (Willems, 2000: 66). Uneigennutzige, nicht-selbstbezogene Handlungsorientierungen wie Moral, Mitleid, Ethik oder Altruismus wurden ausgeblendet oder gar in selbstbezogene Motive umgedeutet. Z.Bsp. wurden Spenden nicht mit altruistischen Motive, sondern mit dem Hintergedanken, den eigenen Sozialstatus zu heben, erklart (von Winter/ Willems, 2007: 20/ Willems, 2000: 66).

Als Substitut bote sich die Bezeichnung Forderung an, das alleinstehend jedoch noch zu wenig wertend sei; es komme nicht zur Geltung, dass bestimmte Phanomene herabgewurdigt wurden, oder dass eben kein Selbstzweck verfolgt werde. Das Adjektiv moralisch soll dieses Begriffsdilemma auflosen. Es beinhalte einerseits einen wertenden Appell, andererseits verweise es auf die uneigennutzigen Motive wie ,,Mitleid, Altruismus, politische oder ethisch-moralische Prinzipien" (Willems, 2000: 66). (Willems, 2000: 63-66)

2.2. Diffus oder Speziell?

Spezielle Interessen haben einen klar definierten Kreis an Unterstutzern (Beyers, 2002: 589), der sich wegen der ahnlichen sozial-okonomischen Situationen der betreffenden Personen leicht identifizieren lasst (Binderkrantz, 2008: 180). Unterstutzer spezieller Interessen sind wegen dieser gemeinsamen Hintergrunde leicht mobilisierbar (Beyers, 2002: 590).

Starke (erwerbsbezogene) Interessen zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Mitglieder, die aus ahnlichen sozial-okonomischen Situationen stammen, bestimmte „corporative resources" (Binderkrantz, 2008: 178) besitzen. Dies sind Ressourcen, an denen v.a. der offentliche und private Sektor interessiert ist. (Beyers, 2002: 590/Binderkrantz, 2008: 180). Die offiziellen Gruppenvertreter arbeiten specifically to obtain benefits for the group they represent" (Binderkrantz, 2008: 181). Potentielle Mitglieder teilen das spezifisches Interesse, Vorteile oder Nutzen aus der Mitgliedsschaft einer starken Interessengruppe zu ziehen. Diese eigennutzige Motivlage erhoht wiederum die Bereitschaft eines Beitritts, so dass Rekrutierung und Mobilisierung leicht fallen. Starke Interessen lassen sich somit der Gruppe speziellerInteressen zuordnen.

Diffuse Interessen haben keinen klar definierten, sondem diffusen Unterstutzerkreis. Jeder kann Mitglied sein, egal, welcher sozial-okonomischen Situation er entspringt, so dass sich die Identifizierung und Mobilisierung potentieller Mitglieder als schwierig erweist „their members share opinions ratherthan social characteristics" (Binderkrantz, 2008: 180).

Bei exogenen Gruppen lieBe sich wegen der sozialen (Randgruppen) oder soziodemografischen Ubereinstimmungen sowie der eigennutzigen Motivation zwar ebenso wie bei erwerbsbezogenen Interessen vermuten, dass sich ein klar abgrenzbarer/s Unterstutzerkreis und Interesse identifizieren lassen musste. Doch oft sind die individuellen Anliegen der Mitglieder zu vielfaltig bzw. heterogen und der „soziale(n) und kommunikative(n) Zusammenhalt" (von Winter/ Willems, 2000: 17) innerhalb der Gruppe zu schwach, als dass sich ein homogenes, vereinendes, kollektiv wahrgenommenes Interesse herauskristallisieren konnte. Die Interessenlage ist somit sehr diffus. Das eingeschrankte Interessenbewusstsein wirkt sich wiederum hinderlich auf die Mobilisierung potentieller Mitglieder aus. Solange, wie exogene Gruppen die Hurden der Organisierung und Mobilisierung nicht uberwunden haben (Punkt 4.1.), waren sie daher diffusen Interessen zuzuordnen. Erst ab diesem Punkt ware es moglich, exogene Gruppen speziellen Interessen zuzuordnen.

Besonders offensichtlich wird die Diffusitat der Mitgliederstruktur bei endogenen Interest Groups. In diesen Gruppen wird ein kollektives Interesse durch eine hohe Anzahl von Menschen vertreten (Pollack, 1997: 572f). Potentielle Mitglieder zu mobilisieren, erweist sich als schwierig, da diese oft aus den verschiedensten Schichten kommen. Die verschiedenen gesellschaftlichen Bezuge sind so komplex, dass sich die Interessenoptionen und Praferenzen des Einzelnen nicht ohne Weiteres bestimmen lassen. Die Interessengemeinde ist daher nicht konzentriert, sondern diffus, woraus folgt, dass die Bedingungen der Mobilisierung erschwert werden. Interest Groups mussten so diffusen Interessen zugeordnet werden. (Beyers, 2002: 589/Pollack, 1997: 589) Von Winter und Willems merken jedoch an, das Diffusitat bei Interest Groups nicht mit Schwache verwechselt werden durfe. Fur die Ziele dieser Gruppen stehen wie o.e. oft vermogende Personen ein, was die Ressourcenausstattung erheblich verbessere. (2000: 15) Neben speziellen erwebsbezogenen Interessen waren so auch diffuse endogene Interest Groups starken Interessen zuzuordnen.

Auch bei moralischen Forderungen konnen Advokaten verschiedensten Schichten entspringen und das einzig verbindende Element die altruistische Motivation sein, so dass auch sie zu diffusen Interessen gehoren. Literaturbelege lassen sich fur diese Behauptung nicht finden. Bei moralischen Forderungen gibt es keine Tendenz, dass sich wie bei Interest Groups v.a. vermogende Personen fur ihre Ziele engagieren. SchlieBlich profitieren nicht die Unterstutzer, sondern Dritte. Die Mobilisierung und Ressourcenausstattung sind ungunstiger als bei Interest Groups, so dass die Einordnung zu schwachen Interessen weiterhin logisch ist. Ich werde aber in Punkt 5.2.2. zeigen, dass moralische Forderungen ab einem gewissen Grad ihrer Professionalisierung starken Interessen zugerechnet werden mussen.

Tvpologie schwacher Interessen

Den ersten Tvp meiner Tvpologie schwacher Interessen sollen exogene Gruppen als Betroffenenorganisationen bilden, d.h. sowohl randstandige als auch soziodemografische Gesellschaftsgruppen. Den zweiten Tvp sollen moralische Forderungen bilden, d.h. entweder ethisch- moralisch motivierte Advokaten, die sich fur exogene Gruppen, speziell Randgruppen einsetzen, sowie ethisch-moralisch motivierte Mitglieder einer endogenen Interest Group, die sich advokatorisch fur ein allgemeines Interesse einsetzen, von deren Einsatz nicht sie selbst, sondern „Dritte“ profitieren. Endogene Gruppen bzw. Interest Groups, deren Mitglieder von den Ertragen ihrer Investition ins Kollektivgut profitieren, sollen trotz ihres diffusen Unterstutzerkreises als starke Interessen gelten. Diesen „Ausschluss“ aus den schwachen Interessen rechtfertige ich mit den von Willems und Winter angefuhrten Argument, dass sich besonders vermogende Personen fur solche Interests Groups und deren Ressourcenausstattung einsetzen (2000: 15).

4. Tvp 1: Exogene Gruppen

Im Gegensatz zu starken (erwerbsbezogenen) Interessen mangelt es exogenen Gruppen an mindestens einer Eigenschaft, die fur ihre Organisations- und Mobilisierungsfahigkeit sowie Artikulations- und Durchsetzungsfahigkeit erforderlich ware:

1. Interessenbewusstsein, d.h. das Interesse an einem Kollektivgut bzw. Bewusstsein des Einzelnen, ein bestimmtes subjektives Interesse mit anderen zu teilen (von Winter, 2000: 41 f).

2. Motivation, die im Zusammenhang mit Interessenbewusstsein steht. Ein hohes Interessenbewusstsein schafft Gruppenidentitat und steigert die Motivation sich i.S.v. kollektivem Handeln fur ein Kollektivgut einzusetzen (von Winter/ Willems, 2000: 15)

3. (im-)materielle Ressourcenausstattung (von Winter/ Willems, 2000: 14). Zu Ressourcen zahlen neben Zeit, Geld und Wissen auch Unterstutzungsbereitschaft anderer Gruppen oder sozialerZusammenhalt (von Winter/Willems,2000: 17f).

4.1. Probleme der Mobilisierung und Organisation

Das Interessenbewusstsein wird v.a. durch Akzeptanz- und Wahrnehmungsschranken gehemmt: Akzeptanzschranken konnen psvchosoziale Faktoren sein; Einzelne sind nicht bereit, die Zugehorigkeit zu akzeptieren, bspw. wenn sich Mitglieder distanzieren, um den eigenen Sozialstatus zu wahren oder um sozialer Diskriminierung zu entgehen. Auch Enttauschung uber das „Versagen“ der eigenen Gruppe kann die Akzeptanz abmildern. (von Winter, 2000: 43)

Wahmehmung bedeutet, dass potentielle Mitglieder die jeweilige Gruppe „als Reprasentantin des eigenen Interesses“ (von Winter, 2000: 42) wahrnehmen, d.h. sich bewusst machen, dass ihr Interesse nicht individuell ist, sondern ein Kollektivinteresse (von Winter, 2000: 42f). In exogene Gruppen ist die Wahrnehmung des Kollektivinteresses oft eingeschrankt. Verantwortlich konnen objektive, tatsachlich existierende Unterschiede in den Lebensbedingungen sein (v.a. soziodemografische Gruppen) oder subjektiv empfundene Unterschiede (von Winter/ Willems, 2000: 17), d.h. dass Betroffene identische Lebensbedingungen verschieden interpretieren (v.a. Randgruppen) (von Winter/ Willems, 2007: 29). Verstarkt wird die Verschiedenartigkeit der Interessen weiterhin durch Individualisierungsprozesse (von Winter, 2000: 43) oder naturliche Faktoren wie geistige Behinderung. Auch die schlechte Abgrenzbarkeit der eigenen Gruppe von anderen kann die Wahrnehmung beeintrachtigen, da ein potentiell Zugehoriger nicht einmal seine Gruppe wahrnimmt. (von Winter/ Willems, 2000: 17) Einschrankend wirkt auch die Empfindung, das Interesse sei nicht dringlich oder ernst genug (von Winter/ Willems, 2000: 17) oder die mangelnde Kontinuitat der Gruppenzugehorigkeit; von der Gruppe Ausgeschiedene profitieren nicht mehr von den moglichen Gewinnen kollektiven Handelns und das einstige Interesse gerat so in „Vergessenheit“ (von Winter, 2000: 43). Beispiele sind insbesondere Randgruppen wie Patienten mit nicht-chronischen Erkrankungen oder Personen, die kurzzeitig in Arbeitslosigkeit „abrutschen“. Der Zu- und Abgang in diesen Gruppen ist extrem hoch. Neben mangelnden Interessenbewusstsein konnen sich auch Ressourcendefizite hemmend auf das Zustandekommen kollektiven Handelns auswirken. Diese machen es wenig reizvoll, einer Gruppe beizutreten oder in ihr zu verbleiben. Wird auf Fremdfinanzierung zuruckgegriffen, kann dies Strukturveranderungen bewirken, da sich die Gruppe an die Sponsorenziele anpasst. Im Extremfall konnen die Mitglieder sich nicht mehr mit der durch den Verband reprasentierten Gruppe identifizieren. (von Winter/ Willems, 2000: 21f)

4.1.2. Sackgasse kollektiven Handelns

Schwierigkeiten kann auch eine mogliche Wechselwirkung bereiten, und zwar wenn eine Gruppe uber ausreichend Ressourcen verfugt, aber nicht daran interessiert ist, diese in die Erzeugung eines Kollektivgutes zu investieren. Das mangelnde Interesse kann bspw. daraus resultieren, dass die Investition in das Kollektivgut zu hohe relative Kosten verursacht (uberregionale Verbande). Umgekehrt kann ein hohes Interessenbewusstsein einhergehen mit einer geringen Ressourcenausstattung. (von Winter, 2000: 44-49)

4.2. Chancen der Mobilisierung und Organisation

Generell haben exogene Gruppen, die sich durch besonders spezielle auBere Merkmale oder Interessen auszeichnen, die groBten Chancen ein Interessenbewusstsein auszubilden. (von Winter, 2000: 43) Existierende Wahrnehmungsschranken konnen uberwunden werden, indem moglichst homogene Teilinteressen mobilisiert werden (von Winter/ Willems, 2000: 17). Begunstigend wirken auch lange Gruppenzugehorigkeit sowie der Ausbau von Kommunikations- und Interaktionsmoglichkeiten. Akzeptanzschranken konnen v.a. uber soziale Bewegungen und Protestaktionen durchbrochen werden, da den Zugehorigen uber die Offentlichkeit bewusst wird, wie hoch die Anzahl der Mitleidenden ist; es fallt ihnen leichter, sich der Gruppe zuzurechnen (Selbstbewusstseinssteigerung). Grundsatzlich gilt aber, dass kollektives Handeln nur zustande kommt, wenn die Ressourcenausstattung so hoch ist, dass die Kosten des kollektiven Handelns gedeckt sind. Oft steigern Kontextfaktoren wie gunstige Bildungs- oder Sozialpolitik oder die Kooperation mit Sponsoren das Ressourcenniveau (von Winter, 2000: 43-45).

4.2.1. Auswege aus der Sackgasse: 2 Wege zu kollektivem Handeln a) Spontane Verbandsbildung

Nach von Winter kann es im Ruckgriff auf die Olsonsche Theorie trotz o.g. negativ verlaufender Wechselwirkung zu kollektivem Handeln kommen, und zwar, wenn sich eine motivierte Subgruppe zusammenschlieBt, den Ressourcenmangel ausgleicht und stellvertretend fur die Gesamtgruppe eintritt. Es gelten zwei Hypothesen: Je heterogener und groBer die Gruppe, desto hoher die Wahrscheinlichkeit, dass eine motivierte Subgruppe den Mangel an Ressourcen ausgleicht. Sei es, weil sie selbst uber genugend Ressourcen verfugt, oder sie das Ressourcengefalle der heterogenen Gruppe ausnutzt, indem sie Beziehungen zu ressourcenstarken Personen aufbaut und diese zum Mitmachen mobilisiert. Bei hoher Verbundenheit des Angebotes kann die groBe Gruppe auch homogen sein, da die relativen Kosten fur die Erstellung eines Kollektivgutes gering ausfallen. Ein Beispiel ware ein Arbeitslosenzentrum auflokaler Ebene, dessen relative Kosten bei steigender Arbeitslosigkeit sinken, so dass sich leicht eine Subgruppe als Initiator zur Errichtung des Zentrums finden lieBe. (2000: 45-50).

[...]

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Eine Typologie schwacher Interessen in der Debatte um Repräsentation
Université
University of Hamburg  (Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Department Sozialwissenschaften Institut für Politische Wissenschaft)
Cours
Repräsentation in der Politik
Note
1,3
Auteur
Année
2012
Pages
22
N° de catalogue
V268457
ISBN (ebook)
9783656595069
ISBN (Livre)
9783656595052
Taille d'un fichier
474 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Interessenspektrum, schwache Interessen, kollektives Handeln, Mobilisierung, Organisation, Diffus, speziell, einflusschancen, durchsetzung, repräsentation, deskriptive repräsentation, unterstützer, moral, exogen, edogen
Citation du texte
Sarah Hölting (Auteur), 2012, Eine Typologie schwacher Interessen in der Debatte um Repräsentation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/268457

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