Lässt sich der Feminismus in den Rawlsianischen Liberalismus integrieren?


Dossier / Travail de Séminaire, 2012

31 Pages, Note: 1,0


Extrait


1. Einleitung - die bisher vernachlässigte Thematik

John Bordley Rawls ist einer der einflussreichsten politischen Theoretiker der Gegenwart. Auf sein Opus Magnum „A Theory of Justice“ folgten zahlreiche andere Theorien als Reaktion auf seine „Theorie der Gerechtigkeit“. Zeit seines Lebens widmete er sich der sozialen Gerechtigkeit und ent- wickelte vor dem Hintergrund und mit den Idealen einer rechtsstaatlichen westlichen Demokratie seine Ideologie. Doch reagierten nicht nur der Libertarismus und Kommunitarismus mit Kritik auf seine Ausführungen, auch von Seiten des Feminismus wurden Gegenstimmen laut. Denn so sehr sich Rawls zu bemühen schien, allen Ungerechtigkeiten und Zufälligkeiten den Einfluss auf die Le- bensgestaltung der Menschen zu nehmen und sie sich nur nach ihren Entscheidungen richten zu las- sen, blieb der Einfluss des Geschlechtes auf die Qualität und Entscheidungsfreiheit der Lebensfüh- rung weitestgehend unberücksichtigt.

Die Aufgabe der vorliegenden Arbeit ist es, herauszufinden, ob der Liberalismus und der Feminismus miteinander zu vereinbaren sind und ob sich bestimmte feministische Forderungen in die Rawlsianische „Theorie der Gerechtigkeit“ etablieren lassen.

Dazu wird mit den Erläuterungen von Rawls´ Theorie zu beginnen sein. Nachdem Rawls´ Ziele be- schrieben wurden, wird das in „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ entwickelte Gesellschaftsvertrags- argument dargestellt. Dabei wird auf den Urzustand und den Schleier des Nichtwissens einzugehen sein. Folgend wird die Rational-Choice-Theorie umrissen, welcher sich Rawls bedient, um zu den gesuchten Prinzipien zu gelangen, welche anschließend vorgestellt und erläutert werden. Der erste Teil der Arbeit wird mit den Konsequenzen, welche Rawls Vertrag beinhaltet, geschlossen.

Daran schließt sich der zweite Teil der Arbeit an, welcher sich mit der Kritik des Feminismus an Rawls´ Ausführungen beschäftigt. Begonnen wird mit der Erläuterung, warum es zu Zeiten vermeintlicher Gleichstellung noch feministische Kritik gibt. Daran anschließend werden knapp einige Differenzen innerhalb des Feminismus dargestellt, wobei u. a. kurz auf die Geschichte des Feminismus eingegangen wird. Anschließend wird geklärt, welcher Strömung des Feminismus in dieser Arbeit argumentativ hauptsächlich gefolgt wird. Daran schließt sich die Kritik der liberalen Feministin Susan Moller Okin an, welche sich explizit mit Rawls´ Gerechtigkeitstheorie auseinandersetzte. Hierbei wird es um die Kritik an der klassischen Familie und um die Erweiterung von Rawls´ Prinzipien gehen. Folgend wird versucht, nicht sexistische Rawlsianische Prinzipien zu erfassen und die Voraussetzungen für ein solches Unterfangen umrissen. Abschließend wird zu schauen sein, ob ein solches Ziel in Zukunft zu realisieren ist, ob die Forderungen und Umsetzungen von Liberalismus und Feminismus einander ausschließen oder einander bedingen.

In der gesamten Arbeit wird sich um eine geschlechtsneutrale Schreibweise bemüht, und zwar mittels eines Binnen-Is.

2. John Rawls´ Gerechtigkeitskonzept der „Theorie der Gerechtigkeit“

Bevor 1971 Rawls´ Werk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ erschien, wurde die politische Philoso- phie für tot erklärt.1 Er entwickelte seine Theorie als Gegenreaktion auf den Utilitarismus2, indem er versucht, moralischen Intuitionen in logische und hierarchische Strukturen, welche dem morali- schen Intuitionismus fehlen, einzubetten.3 Rawls verfasst seine Theorie im Kontext und der Traditi- on einer modernen, liberalen, verfassungsstaatlichen Demokratie, welche die Menschenrechte aner- kennt und schützt. Dass die in einer solchen Demokratie vertretenen grundlegenden Werte wie Tole- ranz, Freiheit, Gleichheit wünschenswert sind, wird von ihm nicht weiter erläutert, sondern als Kon- sens vorausgesetzt.

„Der Liberalismus ist die politische Philosophie der geordneten Freiheit.“4 Die liberalen Menschen sind autonome Individuen, welche einander lediglich dazu verpflichtet sind, ihre jeweiligen Frei- heitsräume zu respektieren: Die Freiheit des einen hört da auf, wo die Freiheit des anderen anfängt. Der liberale Staat basiert auf Toleranz und Neutralität, er lässt seine Bürger nach ihrer Fasson glück- lich werden, solange sie sich rechtskonform verhalten. Zu Zeiten des Multikulturalismus ist der Staat nicht interessiert an den Lebensauffassungen, Religionen und moralischen Überzeugungen seiner Bürger. Seine Aufgabe ist es lediglich, die marktförmige und rechtsförmige Vergesellschaf- tung durchzusetzen. Der Staat darf nur Zwecke verfolgen, welche von der Allgemeinheit anerkannt sind und vernünftigerweise gewollt werden. „Der Liberalismus ist eine Philosophie der rechtlichen Freiheit und der politischen Institutionen der Freiheitsverwirklichung.“5 Die vom liberalen Staat er- lassenen Rechte sind Freiheits- und Gleichheitsrechte, die dem Menschen als Mensch zukommen und die Individuen vor Eingriffen dritter und des Staates schützen sollen. Der Staat garantiert durch seine Gesetze den gesellschaftlichen Frieden, ohne seinen Bürgern bestimmte Werte und Auffassun- gen des Guten anzuerziehen.6

Der politische Liberalismus basiert auf den Menschenrechten mit der Idee individueller Autonomie und verschiedenen Institutionen, wie der des freien Marktes als Ort des freien Tausches von Gütern und Dienstleistungen, der der Herrschaft des Gesetzes, d. h. des Rechtsstaates, welcher mittels for- maler Gesetze die Gleichbehandlung der Bürger garantiert, der der in der Verfassung festgeschrie- benen Gewaltenteilung, der der Demokratie, welche die Selbstbestimmung des Bürgers repräsen- tiert und der der offenen Gesellschaft, welche für die selbstbestimmte Lebensführung steht.7

Dieser liberalen Denktradition verpflichtet verfasst Rawls sein Werk und setzt diese grundlegenden Werte als wünschenswert voraus.

Das theoretische Ziel Rawls´ ist es, Prinzipien zu finden, auf welche sich Mitglieder einer Gesell- schaft unter fairen Ausgangsbedingungen einigen würden - dies meint Rawls mit dem Ausdruck „Gerechtigkeit als Fairness“ -, während Rawls´ erklärtes praktisches Ziel es ist, den moralischen Sinn der Leser zu schärfen.8 Des Weiteren ist Rawls´ Ziel, den Einfluss von Zufällen und Willkür auf die Verteilung der Güter zu beschränken, um somit die Verteilung gerecht und fair zu gestalten. Darüber hinaus möchte er die Institutionen, welche die Verteilung von Rechten und Gütern vorneh- men, legitimieren, da diese menschengemacht und daher legitimationsbedürftig sind.9

Wie der Name seines hier behandelten Werkes schon andeutet, geht es Rawls in seinen dargelegten Überlegungen um Gerechtigkeit, spezifischer um soziale- und Verteilungsgerechtigkeit. Mit seinem normativen Gerechtigkeitsdiskurs und dem Gesellschaftsvertragsgedanken knüpft Rawls an die po- litische Philosophie der Neuzeit von Hobbes, Locke, Kant etc. an. Diese alten, totgeglaubten Denk- muster verknüpfte er mit der modernen Rational-Choice-Theorie. 10 Rawls sucht nach einer allge- meingültigen Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, wobei er den wohlfahrtsstaatlichen Ka- pitalismus verteidigt.

Um die gesuchten Prinzipien, welche regeln sollen, wie die in gesellschaftlicher Zusammenarbeit erwirtschafteten materiellen Güter gerecht zu verteilen sind, zu rechtfertigen und ihnen Gültigkeit zu verleihen, müssen sie nach Rawls allgemein zustimmungsfähig sein.11 Rawls´ Begründungsfundament ist demnach ein neutrales, von religiösen, ethischen, philosophischen Konflikten unerreichbares. Seine Begründung ist weder religiös noch metaphysisch, fußt weder auf dem Willen Gottes, noch den Absichten der Natur oder auf einer nicht beeinflussbaren Natur der Menschen. Die einzige Instanz, der Rawls verpflichtet ist, ist das rationale Individuum.12

Rawls´ Theorie bezieht sich nicht auf das individuelle Handeln der Menschen, sondern auf die Gerechtigkeit der gesellschaftlichen Grundordnung, der „Grundstruktur der Gesellschaft“13. Nach Rawls ist die Gerechtigkeit die wichtigste soziale Tugend, welche einen absoluten Vorrang vor jeglichen Stabilisierungsmaßnahmen, Effizienzsteigerungen und ähnlichem hat, da ein Mangel an Gerechtigkeit durch nichts kompensiert werden könne.14

In der Gesellschaft wird es gemeinhin als unfair bezeichnet, wenn aufgrund von Zufälligkeiten und Unterschieden in den sozialen Umständen Menschen bevorzugt bzw. benachteiligt werden. Zu- gleich gilt es aber als rechtens, dass es eine ungleiche Einkommensverteilung in einer Gesellschaft mit Chancengleichheit gibt, da sich die besser Verdienenden das höhere Einkommen aufgrund ihrer Leistung verdient haben. Doch Rawls geht an dieser Stelle noch weiter: Auch natürliche Begabun- gen sind, wie soziale Stellungen, Hautfarbe, Klasse oder Geschlecht, willkürlich und nicht von uns beeinflussbar, sondern eine Folge der „Lotterie der Natur“15. Auch bei Wegnahme aller sozialer Un- gleichheiten wird die Chancengleichheit ungerechtfertigterweise durch die Zufälligkeit und Willkür der natürlichen Gaben beeinflusst. So ist es nach Rawls ebenfalls ungerecht, dass Menschen mit schlechten natürlichen Grundausstattungen, wie wenig Intelligenz oder körperlicher Behinderung, gar nicht die Möglichkeit haben, mittels ihrer Leistung um einen gutbezahlten Job zu konkurrieren. D.h. sie haben weder die gleichen Chancen wie von der Natur Bevorteilte, noch hat ihr Scheitern mit persönlichen Entscheidungen zu tun. Die Ungerechtigkeit ist dieselbe wie bei Privilegierungen bestimmter Klassen: Die Güterverteilung sollte nicht von willkürlichen und moralisch indifferenten Faktoren beeinflusst werden. Der Grundgedanke ist, dass das menschliche Leben von persönlichen Entscheidungen, nicht zufälligen Umständen, bestimmt sein soll16: „Natürliche Gaben und soziale Umstände seien beides reine Glücksache, und die moralischen Ansprüche der Menschen sollten da- von nicht abhängen“17. Daher stellt er die Frage, ob und wie Ungleichheiten zu legitimieren sind. Rawls sieht nun als Aufgabe der „Theorie der Gerechtigkeit“, diese Forderung - die Auswirkungen von sowohl der Willkür und Zufälligkeit der sozialen Umstände als auch der Willkür und Zufällig- keit der „Lotterie der Natur“, also die „tyranny of circumstances“18 auf die Güterverteilung und die soziale Gerechtigkeit abzumildern - in einer gesellschaftlichen Grundordnung mit legitimierten Ver- teilungsinstitutionen zu verwirklichen. Dabei betrachtet er diejenigen Prinzipien der Gesellschafts- ordnung als gerecht, auf welche sich die Beteiligten der Gesellschaftsordnung unter fairen Aus- gangsbedingungen geeinigt hätten.19

Im Folgenden wird die komplexe Theorie Rawls´ lediglich in ihren groben Grundzügen und in der in „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ entwickelten Ausprägung dargestellt. Die darauf folgenden Re- visionen, Modifikationen und Weiterentwicklungen, welche in zahlreichen weiteren Werken bis hin zu „Political Liberalism“ von 1993 von Rawls dargestellt wurden, werden in diesem Zusammen- hang aufgrund des Umfangs der Arbeit und des allgemein anerkannten hohen Wertes seines ersten Werkes außer Acht gelassen.20

2. 1 Rawls´ Gesellschaftsvertrag - Urzustand und Schleier des Nichtwissens

Als „Kriterium praktischer Wahrheit“21 und Rechtfertigung der Gerechtigkeitsprinzipien, der gesell- schaftlichen Grundordnung und der Legitimität der Güter und Rechte verteilenden Institutionen dient die allgemeine Zustimmungsfähigkeit, welche durch den Kunstgriff des hypothetischen Ver- trages, welcher zwischen freien und gleichen Individuen geschlossen werden könnte, hergeleitet wird.22

Rawls geht nicht davon aus, dass ein solcher Vertrag tatsächlich mal geschlossen wurde, jemals ge- schlossen wird oder auch nur geschlossen werden könnte: „Dieser Urzustand wird natürlich nicht als ein wirklicher geschichtlicher Zustand vorgestellt, noch weniger als primitives Stadium der Kul- tur. Er wird als rein theoretische Situation aufgefa[ss]t, die so beschaffen ist, da[ss] sie zu einer be- stimmten Gerechtigkeitsvorstellung führt.“23 Er ist lediglich ein Gedankenexperiment, ein „Probier- stein“ der Moralität. Es geht ihm darum, gute Gründe und Motive, d. h. welche, die ein jeder hat, zu finden, nach welchen vernünftigerweise alle diesem Vertrag zustimmen könnten. Die Gründe sind nun abhängig von der gedachten Situation, in welcher die Übereinkunft stattfindet, der sogenannte Urzustand. Für einen konsensfähigen Kontraktualismus ist ein akzeptabler Ausgangszustand (also der Urzustand) und Prinzipien, auf die sich alle auf Grundlage des Ausgangszustandes einigen wür- den, vonnöten.24

Wie alle klassischen kontraktualistischen Argumente ist auch Rawls´ in drei Teile gegliedert: 1. Die Ausgangssituation, 2. der vertragliche Einigungsprozess und 3. die Ergebnisse und Konsequenzen des geschlossenen Vertrages.25 Doch anders als bei den traditionellen Verträgen von bspw. Hobbes ist der erste Teil, die Ausgangssituation, kein rechtloser, chaotischer Raum, welcher von gegenseiti- gem Misstrauen geprägt ist, als Kriegszustand dargestellt wird und mittels Staatsgründung zu ver- lassen ist (Naturzustand). Bei Rawls´ Ausgangszustand besteht bereits ein hoher Grad gesellschaftli- cher Komplexität, die vorausgesetzte Gesellschaft ist bereits eine gemeinschaftlich, kooperativ gü- terproduzierende, welche von Arbeitsteilung geprägt ist. Er nimmt eine moderne Gesellschaft an, welche bereits ein komplexer „Verteilungsapparat“26 von vielerlei Gütern wie Freiheit, Sicherheit, Bildung, Chancen, Einkommen und Selbstachtung ist.27 Da es Rawls um Verteilungsgerechtigkeit geht, muss er eine kooperative Gesellschaft als vorhanden annehmen, damit Verteilungsprobleme auftauchen können. Es geht ihm im Gegensatz zu den Klassikern nicht um Herrschaftslegitimation oder um die Sicherheit des Lebens und das Überleben, sondern um Gerechtigkeit: Er möchte Grundprinzipien einer komplexen, gerecht und wohl geordneten Gesellschaft erarbeiten. Prinzipien der Recht- und Freiheitssicherung allein genügen ihm nicht.28 Rawls sieht die Gesellschaft seines Ausgangszustandes als nützliches, kooperatives System an, welches zum gemeinsamen Vorteil zu- sammen Güter erwirtschaftet. Allerdings ist es daher durchzogen einerseits von Interessenidentität, welche darin besteht, dass alle ein Interesse daran haben, dass die gesellschaftliche Zusammenarbeit weiterhin besteht, da jeder daraus einen Vorteil zieht, und andererseits von Interessenkonflikten, welche die Verteilung der kooperativ erwirtschafteten Güter betreffen. Damit es nicht zu gewaltsa- men Verteilungskämpfen kommt, müssen konfliktregulierende Verfahren etabliert werden, um die Ansprüche auf Güter gerecht zu verteilen.29

Bei dem zweiten Teil, dem vertragliche Einigungsprozess, werden objektiv verbindliche Gerechtig- keitsprinzipien gesucht, denen hypothetisch alle Menschen zustimmen können sollen, damit sie als gerecht und gerechtfertigt gelten können. Um einen Konsens zu ermöglichen, muss der Urzustand als Zustand konstruiert werden, in welchem die verschiedenen Interessen und sozioökonomischen Unterschiede reduziert werden.30 Die Vertragspartner müssen als gleiche, freie, rationale und eigen- interessierte Personen angenommen werden, welche den Auftrag bekommen, Form, Grundstruktur und Normen der Gesellschaft zu bestimmen, in welcher sie leben wollen. 31 Der Zustand, in wel- chem sich die Vertragspartner befinden, nennt Rawls den „Urzustand“, welcher nicht zu verwech- seln ist mit dem oben beschriebenen Naturzustand. Der Urzustand steckt die Randbedingungen der Verfassungswahl ab.

Die Fairness der Ausgangsbedingungen ist unerlässlich für die Findung gerechter Prinzipien, wel- che weder willkürlich noch zufällig, sondern fair und moralisch verbindlich sind.32 Um diese zu ge- währleisten, macht Rawls die Urzuständler33 gleich, indem er ihnen jegliches gerechtigkeits-, „dis- kriminierungs- und benachteilungsirrlevantes Wissen“34 entzieht.35 Dieses Informationsdefizit nennt Rawls den „Schleier des Nichtwissens“, hinter dem die persönlichen Interessen der Urzu- ständler verborgen werden, um eine moralische Gleichheit herzustellen. Dadurch werden Stellung in der Gesellschaft und Verteilung natürlicher Fähigkeiten und Ausstattungen die Vertragspartner bei der Festlegung der Gerechtigkeitsprinzipien nicht beeinflussen können: „Zu den wesentlichen Eigenschaften dieser Situation gehört, da[ss] niemand seine Stel- lung in der Gesellschaft kennt, seine Klasse oder seinen Status, ebensowenig sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft. Ich nehme sogar an, da[ss] die Beteiligten ihre Vorstellung vom Guten und ihre besonderen psychologi- schen Neigungen nicht kennen. Die Grundsätze der Gerechtigkeit werden hinter einem Schleier des Nichtwissen festgelegt. Dies gewährleistet, da[ss] dabei niemand durch die Zufälligkeiten der Natur oder der gesellschaftlichen Umstände bevorzugt oder benach- teiligt wird. Da sich alle in der gleichen Lage befinden und niemand Grundsätze ausden- ken kann, die ihn aufgrund seiner besonderen Verhältnisse bevorzugen, sind die Grund- sätze der Gerechtigkeit das Ergebnis einer fairen Übereinkunft oder Verhandlung. Denn in Anbetracht der Symmetrie aller zwischenmenschlichen Beziehungen ist dieser Urzu- stand fair gegenüber den moralischen Subjekten, d. h. den vernünftigen Wesen mit eige- nen Zielen und - das nehme ich an - der Fähigkeit zu einem Gerechtigkeitsgefühl.“36

Die Urzuständler sind also als moralische Subjekte gleich, sie haben alle das gleiche Bedürfnis nach Grundgütern, und zwar so, dass jeder lieber mehr von ihnen hätte als weniger. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die Urzuständler vernünftig sind und entscheiden, nur durch Selbstinteresse ge- leitet sind, an den anderen desinteressiert sind, ihnen weder Gutes noch Böses wollen und weder Hass, Liebe noch Neid empfinden37 und über einen formalen Gerechtigkeitssinn verfügen: Sie ha- ben keine bestimmten Gerechtigkeitsvorstellungen, aber sie besitzen ein verbindliches Bewusstsein darüber, Gerechtigkeitsgrundsätze streng zu befolgen, welche auch immer es sein mögen.38 Darüber hinaus sind sie kooperationsbereit und haben die Fähigkeit, einen vernünftigen Lebensplan zu ent- werfen, ohne allerdings einen konkreten zu haben oder zu verfolgen. Letztlich ist ihnen bewusst, dass den Prinzipien, die sie wählen, endgültig Folge zu leisten sein wird, damit mit der notwendigen Ernsthaftigkeit an die Verfassungswahl gegangen wird.39 Sie haben die Fähigkeit, ein Präferenzsys- tem auszubilden und Präferenzen zu gewichten und zu hierarchisieren, Alternativen auszumachen und mittels Kosten-Nutzen-Kalkulationen abzuwägen und sie können Strategien entwickeln, die ih- ren Interessen am förderlichsten Möglichkeiten zu verwirklichen.40

Bei den Menschen im Urzustand setzt Rawls voraus, dass sie höherrangige Interessen, d. h. Ziele, die alle Menschen verfolgen, besitzen. Diese Interessen besitzen ein „Maximum an Verallgemeine- rungsfähigkeit und Legitimationsfähigkeit“41, damit angenommen werden kann, dass ein jeder Mensch diese verfolgt. Diese Interessen sind: 1. Das Interesse am Ausbilden und Verfolgen von wie auch immer gearteten Gerechtigkeitsvorstellungen, 2. die Ausrichtung des Lebens nach einer Idee des guten Lebens und 3. das Interesse an der Erreichung dieser Ziele. Diese Annahmen verhindern, dass Rawls Urzuständler zu „kontur- und interessenlosen […] Durchschnittsmenschen“42 verkom- men.43

Der Terminus „Schleier des Nichtwissen“ ist irreführend, da die Urzuständler mitnichten nichts wis- sen:

„Es wird also angenommen, da[ss] den Parteien bestimmte Arten von Einzeltatsachen unbekannt sind. Vor allem kennt niemand seinen Platz in der Gesellschaft, seine Klasse oder seinen Status; ebensowenig seine natürlichen Gaben, seine Intelligenz, Körperkraft usw. Ferner kennt niemand seine Vorstellung vom Guten, die Einzelheiten seines ver- nünftigen Lebensplanes, ja nicht einmal die Besonderheiten seiner Psyche wie seine Einstellung zum Risiko oder seine Neigung zum Optimismus oder Pessimismus. Dar- über hinaus setze ich noch voraus, da[ss] die Parteien die besonderen Verhältnisse in ih- rer eigenen Gesellschaft nicht kennen, d. h. ihre wirtschaftliche und politische Lage, den Entwicklungsstand ihrer Zivilisation und Kultur. Die Menschen im Urzustand wissen auch nicht, zu welcher Generation sie gehören. […] Die Parteien kennen also nach Möglichkeit an Einzeltatsachen nur dies, da[ss] ihre Gesellschaft die Anwendungsver- hältnisse der Gerechtigkeit aufweist und alles, was damit zusammenhängt. Selbstver- ständlich aber sollen sie die allgemeinen Tatsachen über die menschliche Gesellschaft kennen, die sich aus dem Alltagsverstand und allgemein anerkannten Analysemethoden ergeben […]. Sie verstehen politische Fragen und die Grundzüge der Wirtschaftstheorie, ebenso die Grundfragen der gesellschaftlichen Organisation und die Gesetze der Psy- chologie des Menschen. Sie kennen voraussetzungsgemäß alle allgemeinen Tatsachen, die für die Festsetzung von Gerechtigkeitsgrundsätzen von Bedeutung sind. Bezüglich allgemeinen Wissens, d. h. allgemeiner Gesetze und Theorien, gibt es keine Beschrän- kung, denn Gerechtigkeitsvorstellungen sollen ja den Eigenschaften der Systeme gesell- schaftlicher Zusammenarbeit angepa[ss]t sein, die sie regeln sollen, und es gibt keinen Grund, diese Tatsachen auszuschließen.“44

Was die Urzuständler nicht wissen, ist also besonderes Individuenwissen, während ihnen hingegen allgemeines Strukturwissen zur Verfügung steht.45

Durch den Schleier werden die Entscheidungen unabhängig von asymmetrischen Verteilungen ge- troffen, der Inhalt der Entscheidungen wird weder von persönlichen, individuellen Präferenzen und Fähigkeiten oder gesellschaftlichen Strukturen beeinflusst: Jegliche Ursachen der Voreingenom- menheit, verzerrende Zufälligkeiten und jede Willkür werden ausgeschaltet. Der Schleier ist ein „in- tuitiver Fairnesstest“46, welcher eine einmündige Entscheidung ermöglicht. In diesem Zusammen- hang meint Rawls also mit Gleichheit nicht nur Gleichberechtigung oder Gleichheit vor dem Ge- setz, sondern absolute Gleichheit: Ein jeder Urzuständler ist wie der andere, sie wissen das gleiche und wissen das gleiche nicht, sie haben dieselben formellen Interessen etc. Sie sind entindividuali- siert, austauschbar und daher repräsentativ. So würde auch ein einzelner Urzuständler reichen, um zu den Gerechtigkeitsgrundsätzen zu gelangen, oder ein Computer, in welchen jegliche Informatio- nen eingespeist werden oder ein Philosoph am Schreibtisch. Doch Rawls geht in seinem Urzustand von einer Mehrzahl an Menschen aus, um den repräsentativen und demokratischen Charakter zu wahren und zu versinnbildlichen.47 Doch das bedeutet auch, dass im Urzustand der Egoismus die Rolle des Altruismus spielt, da sich die Urzuständler in jede mögliche Rolle hineinversetzen, -den- ken und - fühlen müssen. Die Aufgabe des Urzustandes hätte auch erreicht werden können, indem man den Handelnden auferlegt, alle anderen gleich zu behandeln, also so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden wollen würde.48

Das Gedankenexperiment des Urzustandes ist eine ahistorische, asoziale, analytische und allgemeinheitsfähige Überlegung, um diejenige Gerechtigkeitskonzeption zu finden, die Prinzipien festlegt, welche Freiheit und Gerechtigkeit verwirklichen.49

Da das Selbstinteresse, welches bei den Urzuständlern vorausgesetzt wird, keine Stoßrichtung mehr hat, da die Menschen im Urzustand nichts über sich selbst wissen, stellt sich die Frage, ob und wie Entscheidungen unter dem Schleier des Nichtwissens getroffen werden können. Einerseits orientieren sie sich an „formalen, allgemeinen, allen individuellen Lebensplänen und Glücksstrategien gemeinsamen Gelingens- und Optimierungsbedingungen“50 und andererseits an den grundlegenden gesellschaftlichen Grundgütern.51 Rawls geht davon aus, dass ein jeder Mensch Ideale eines guten Lebens hat und wie unterschiedlich diese auch sein mögen, zu ihrer Verwirklichung braucht es immer dieselben bestimmten Dinge, welche „Grundgüter“ genannt werden:

„Nun sind Grundgüter […] Dinge, von denen man annimmt, da[ss] sie ein vernünftiger Mensch haben möchte, was auch immer er sonst noch haben möchte. Wie auch immer die vernünftigen Pläne eines Menschen im einzelnen aussehen mögen, es wird immer angenommen, da[ss] es verschiedenes gibt, wovon er lieber mehr als weniger haben möchte. Wer mehr davon hat, kann sich allgemein mehr Erfolg bei der Ausführung seiner Absichten versprechen, welcher Art sie auch sein mögen.“52

Es gibt gesellschaftliche Grundgüter, welche von sozialen Institutionen verteilt werden, wie „Rech- te, Freiheiten und Chancen sowie Einkommen und Vermögen“53 und Macht. Doch die natürlichen Grundgüter können lediglich von sozialen Institutionen beeinflusst, aber nicht verteilt werden, wie Gesundheit, Körperkraft, Vitalität, Intelligenz, Fantasie und weitere natürliche Begabungen. Die Grundgüter sind das, was unterschiedlichen bis gegensätzlichen Interessenstrategien von Individuen gemein ist.54

[...]


1 Vgl.: Kersting, Wolfgang: John Rawls zur Einführung. Hamburg 1993. S. 11ff.

2 Vgl.: Kymlicka, Will: Politische Philosophie heute. Eine Einführung. Frankfurt / New York 1997. S. 54.

3 Vgl.:ebd. S. 75.

4 Kersting: Gerechtigkeit. S. 9.

5 ebd. S. 10.

6 Vgl.: ebd. S. 9f.

7 Vgl.: ebd. S. 11f.

8 Vgl.: Frühbauer, Johann J.: John Rawls´ „Theorie der Gerechtigkeit“. Darmstadt 2007. S. 40f.

9 Vgl.: Mieth, Corinna: Ist das gerecht? Fairness als Prinzip. In: Hastedt, Heiner / Geert Keil / Herbert Schnädelbach (Hrsg.): Was können wir wissen, was sollen wir tun? Zwölf philosophische Antworten. Reinbek bei Hamburg. 2009. S. 69 - 89. S. 77f.

10 Vgl.: Kersting: Rawls. S. 11-20.

11 Vgl.: ebd. S. 11-20.

12 Vgl.: Kersting: Gerechtigkeit. S. 21, 24.

13 Rawls, John: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt am Main 1975. S. 23.

14 Vgl.: Kersting: Rawls. S. 30f.

15 Rawls: Theorie. S. 95.

16 Vgl.: Kymlicka: Philosophie. S. 60ff.

17 ebd. S. 61.

18 Eccleshall, Robert: Liberalism. In: Eccleshall, Robert (u. a.): Political Ideologies. An introduction. 3. Auflage. Lon- don 2003. S. 17 - 47. S. 18.

19 Vgl.: Braun, Eberhard / Felix Heine / Uwe Opolka: Politische Philosophie. Ein Lesebuch. Texte, Analysen, Kom- mentare. Reinbek bei Hamburg 2008. S. 460ff.

20 Vgl.: ebd. S. 472.

21 Kersting: Rawls. S.108.

22 Vgl.: ebd. S. 25.

23 Rawls: Theorie. S. 28f.

24 Vgl.: Kersting: Rawls. S. 103ff.

25 Vgl.: ebd. S. 27.

26 Kersting: Gerechtigkeit. S. 23.

27 Vgl.:ebd. S. 23.

28 Vgl.: Kersting: Rawls. S. 31ff.

29 Vgl.: ebd. S. 27f.

30 Vgl.: ebd. S. 108.

31 Vgl.: ebd. S. 34.

32 Vgl.: Frühbauer: Rawls´. S. 50.

33 Da die Menschen im Urzustand hypothetisch und geschlechtslos sind, wird hier auf das Binnen-I verzichtet.

34 Kersting: Rawls. S. 38.

35 Vgl.: Frühbauer: Rawls´. Darmstadt 2007. S. 51f. , 55.

36 Rawls: Theorie. S. 29.

37 Vgl.: Kersting: Rawls. S. 41.

38 Vgl.: ebd. S. 41.

39 Vgl.: Frühbauer: Rawls´. S. 47ff.

40 Vgl.: Kersting: Rawls. S. 40.

41 Braun, / Heine / Opolka: Philosophie. S. 466.

42 ebd. S. 465.

43 Vgl.: ebd. S. 465f.

44 Rawls: Theorie. S. 160f.

45 Vgl.: Kersting: Rawls. S. 39.

46 Kymlicka: Philosophie. S. 67.

47 Vgl.: Frühbauer: Rawls´. S. 54f.

48 Vgl.: Kymlicka: Philosophie. S. 69, 74.

49 Vgl.: Frühbauer: Rawls´. S. 50.

50 Kersting: Rawls. S. 42.

51 Vgl.: ebd. S. 42.

52 Rawls: Theorie. S. 112.

53 ebd. S. 112.

54 Vgl.: Kersting: Gerechtigkeit. S. 27.

Fin de l'extrait de 31 pages

Résumé des informations

Titre
Lässt sich der Feminismus in den Rawlsianischen Liberalismus integrieren?
Université
University of Rostock  (Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften)
Cours
Politische Philosophie der Gegenwart
Note
1,0
Auteur
Année
2012
Pages
31
N° de catalogue
V269262
ISBN (ebook)
9783656603252
ISBN (Livre)
9783656603207
Taille d'un fichier
635 KB
Langue
allemand
Mots clés
Feminismus, Liberalismus, Rawls, Politik, Politische Theorie, Gegenwart, Politische Philosophie
Citation du texte
Victoria Flägel (Auteur), 2012, Lässt sich der Feminismus in den Rawlsianischen Liberalismus integrieren?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/269262

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