Résumé ou Introduction
Nach Artikel 1 der Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage für die
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft1 werden die Amtssprachen der heutigen
EU geregelt. Danach gibt es zur Zeit 23 Amtssprachen in der EU.
Diese Sprachenvielfalt kann zu Rechtsproblemen führen.
Im Rahmen dieser Hausarbeit beschäftigt sich der Verfasser mit einem sprachlichen
Unterschied im EU-Recht und den daraus folgenden nationalen Rechtsproblemen.
Ziel dieser Hausarbeit ist es dabei für die bestehenden Probleme zu sensibilisieren.
Dazu wird ein Beispiel aus dem Urheberrecht, nämlich die Frage der Erschöpfung
des Verbreitungsrechts bei der Weiterveräußerung von Software in unkörperlicher
Form, aufgegriffen.
Strittig ist in der deutschen Rechtsprechung die Frage, ob der (Erst-)Erwerber ohne
Zustimmung des Urhebers die Software, die unkörperlich in Verkehr gebracht
wurde2, an einen Zweiterwerber weiterveräußern darf, sich also das
Verbreitungsrecht im Bezug auf die unkörperlich in Verkehr gebrachte Software
erschöpft hat.
Um diese Rechtsfrage zu beantworten, wird neben dem nationalen Recht auch
Europarecht zur Auslegung herangezogen, so unter anderem der Art. 3 Abs. 3 und
der Erwägungsgrund Nr. 29 der InfoSoc-RL3, die im Rahmen dieser Hausarbeit
besonders beleuchtet werden.
- Citation du texte
- Daniel Schollmeyer (Auteur), 2013, Sprachliche Unterschiede im EU-Recht und daraus resultierende, nationale Rechtsprobleme am Beispiel des Erwägungsgrundes 29 der Urheberrechtsrichtlinie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270265
Devenir un auteur
Commentaires