Karl IV. und die Städtebünde

Das Verhältnis Kaiser Karl IV. zur Hanse und zum Schwäbischen Bund im Vergleich


Dossier / Travail de Séminaire, 2001

29 Pages, Note: 2.0


Extrait


Gliederung

1.- Einleitung

2.- Karl IV. und die Städte
2.1.- Städtepolitik im Spätmittelalter
2.2.- Die Grundzüge der Städtepolitik Karls
2.2.1- Phasen der Städtepolitik Karls

3.- Städtebünde
3.1- Anfänge der Städtebünde
3.2- Städtebünde im 14. Jahrhundert
3.3.- Zweck
3.4- Organisation und rechtliche Lage

4.- Die Hanse
4.1.- Die Anfänge des Bundes
4.2.- Organisation
4.3.- Karl IV. und die Hanse
4.3.1.- Phasen der Beziehung
4.3.2.- Karls Besuch in Lübeck
4.4.- Die Stellung der Hanse im Reich

5.- Der Schwäbische Bund
5.1.- Die Anfänge des Schwäbischen Bundes
5.2.- Organisation
5.3.- Karl IV. und der Schwäbische Bund
5.3.1.- Die schwäbischen Städte im Thronfolgekampf
5.3.2.- Phasen der Beziehung
5.3.3.- Der Schwäbische Bund und die Huldigung Wenzels
5.4.- Die Stellung des Schwäbischen Bundes im Reich

6.- Die Hanse und der Schwäbische Bund im Vergleich

7.- Schluss

1. Einleitung

Das Verhältnis Kaiser Karls IV. zu den Städten wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt. Als eindeutiger Städtefreund wird er nicht beschrieben, aber im Spielraum dazwischen finden sich Bewertungen von „Städtefeind“ (Wernicke, Schildhauer) über eher neutral Positionen (Hergemöller), bis zu „distanzierter Freundlichkeit“ (Thomas). Die Bandbreite ist gross. Man muss aber sagen, dass sich kaum eines der Urteile auf die gesamte Städtepolitik Karls bezieht, was bei der Vielfalt von Regionen, Städten und Gegebenheiten zu seiner Regierungszeit auch nur schwer möglich wäre. Je nach politischer und vor allem finanzieller Situation stellte sich der Kaiser einmal als Förderer, ein andermal als Gegner der Städte dar.

Die vorliegende Arbeit soll zu diesem Punkt keine neue Wertung in die eine oder andere Richtung abgeben, es soll lediglich ein Aspekt aus Karls Städtepolitik herausgegriffen und genauer betrachtet werden. Es ist seine Beziehung zu den Städtebünden.

Städtebünde, ein Phänomen des 14. Jahrhundert, traten in verschiedenen Teilen des Reiches auf, so zum Beispiel im Elsass, in der Oberlausitz oder in Schwaben. Die Zusammenschlüsse waren Machtblöcke, die vom Kaiser nie ganz aus den Augen gelassen werden konnte, auch wenn er sie je nach Interessenslage mehr oder weniger aktiv in seine Politik einband. Zwei sehr unterschiedliche Bündnisse waren der Schwäbische Städtebund und die Hanse, sowohl in ihrer Organisation, wie auch in ihrer Stellung im Reich. Karls Beziehung und Politik zu ihnen soll hier genauer betrachtet und analysiert werden. In einem letzten Kapitel wird schliesslich ein Vergleich zwischen beiden Bünden gezogen und einzelne Unterschiede erläutert.

2. Karl IV. und die Städte

2.1 Städtepolitik im Spätmittelalter

Es lässt sich sagen, dass die königliche Politik im 14. Jahrhundert „regional bestimmtes Handeln“[1] war und wechselte, je nach günstiger Lage und Nutzen. Sie kann nicht als Politik im heutigen Sinn gesehen werden, denn es fehlte an klaren Konzepten und es waren nur begrenzte technische und praktische Möglichkeiten vorhanden.

Städte galten als Stütze bei Thronstreitigkeiten und in der Politik und lagen darum oft im Blickfeld der Mächte. Der König brauchte Spielraum für sein Handeln und da boten sich, neben den Hausmachtsterritorien, die Städte an. Sie konnten je nach Nutzen gefördert oder auch verpfändet werden. Reichspolitik betraf allerdings nur die Reichsstädte, und von ihnen hauptsächlich die königsnahen, weite Räume des Reiches blieben davon unberührt. Die Nähe zum König hing von den Hausmachtsterritorien der regierenden Dynastie ab. Phasen der kritischen Beziehung zu den Städten traten bei Regierungsantritt und allgemein häufigen Herrscherwechseln auf. Dies ging sehr schnell auf Kosten der Städte, wenn der neue Herrscher zum Beispiel Wähler und Gönner bezahlen musste, unter anderem mittels Verpfändungen. Die Städte spielten aber auch eine eigene Rolle bei der Frage der Huldigung eines neuen Königs und es musste um ihre Gunst geworben werden.

Trotz der zunächst einseitig erscheinenden Beziehung zwischen König und Städten, war diese von gegenseitigem Nutzen geprägt. Die Leistungen der Reichsstädte waren in erster Linie finanzieller und materieller Art, die Zahlung von Steuern und die Lieferung von Gütern. Aber sie dienten auch zur Nachrichtenübermittlung und stellten königliche Ratgeber, Diener und Helfer. Ausserhalb der Hausmacht waren sie die einzige Einnahmequelle des Königs. Die Vorteile, die sie dafür erhielten, waren der königliche Schutz und die Sicherung ihrer Rechte und des Friedens. Selbständige Angelegenheiten der Städte waren ihre Befestigung, Geldfragen sowie die Stellung von Söldnern.

2.2 Die Grundzüge der Städtepolitik Karls

Unter Karl IV. lebten die Städte in einer relativ friedlichen Zeit gemäss dem oben erwähnten „inneren Rhythmus der Beziehung“[2] (Thronfolge, Huldigung, etc.). Karl hatte im Gegensatz zu vorherigen Herrschern durch intensives Reisen einen grossen Aktionsradius, der eine Vielzahl von Reichsstädten einschloss und hatte mit ihnen somit auch einen grösseren politischen Handlungsspielraum. Seine Reichweite lag auf einer Achse zwischen Frankfurt am Main über den hauptstadtähnlichen Zentren Nürnberg und Prag bis Breslau.

Mit Karl setzte eine neue Phase königlicher Städte- und Landfriedenspolitik ein. Aber er führte keine einheitliche Linie, es waren eher Einzelaktionen, die zum Zweck die allgemeine Stabilisierung von Friede, Recht und Wirtschaft hatten. Zu einigen Reichsstädten pflegte er eine gute Beziehung (zum Beispiel Nürnberg oder Prag), zu anderen eine eher schlechte (zum Beispiel Ulm). Der wachsende Zusammenhang zwischen den Städten und dem Landfrieden als überständische Einung verminderte die Gegensätze zwischen Bürgern und Territorialherren. Er sollte einständische städtische Bündnisse als dritte Macht neben König und Fürsten verhindern und sie politisch neutralisieren. Mittels gezielter Aktionen verfolgte Karl eine Doppelstrategie der wirtschaftlichen Förderung der Städte und ihrer finanziellen Nutzung. Zwei Mal durchbrach er allerdings dieses Gleichgewicht, zuerst, als er Geld brauchte für den Erwerb der Mark Brandenburg, später zum Ende seiner Regierungszeit, als er alle Politik der Wahl seiner Sohn Wenzels als sein Nachfolger unterordnete. Dies ging soweit bis zur völligen Opferung einiger Reichsstädte.

Sein Verhältnis zur städtischen Führungsschicht war, ähnlich wie zu den Städten allgemein, sehr unterschiedlich. Generell verhielt Karl sich neutral gegenüber Veränderungen oder neuen Führungsschichten. Bei Streitigkeiten entschied er von Fall zu Fall, meist im Sinne derjenigen Partei, von der er sich grössere wirtschaftliche und finanzielle Vorteile versprach.

Ein Zwiespalt im Reich trat auf bezüglich der Verpfändungspolitik. Die Veräusserung von Reichsgut lag eigentlich gegen die eigenen königlichen Interessen, aber Karl brauchte das Geld für Fürsten und andere Herren. Und da die meisten Zoll- und Münzrechte bereits in Hand der Territorialherren waren, blieben nur die Städte als Geldquelle. In der deutschen Geschichte war es Karl, der die meisten Städte verpfändete, insgesamt im Wert der 70fachen Reichssteuer[3]. Deshalb hatten die Unverpfändbarkeitsprivilegien (privilegia de non alienando) für die Reichsstädte einen besonders hohen Stellenwert.

Aber wie bereits erwähnt, ist er als Kaiser neben der Nutzung der Reichsstädte, auch für ihren Schutz verantwortlich. Die unter Ludwig noch geförderten Selbsthilfebündnisse der Städte lehnte Karl ab, im Gegenteil, er bekämpfte sie. Als Folge daraus musste er anderweitig den Schutz der Städte garantieren. Sein Mittel: interständische Einungspolitik. Karl förderte aktiv die Beteiligung der Kurfürsten und Territorialherren am städtischen Schutz, so zum Beispiel beschloss er im Dezember 1355, dass zwei schwäbische Landvögte Ravensburg beistehen sollen.[4] Durch diese Doppelstrategie von Friedens- und Sicherheitspolitik gelang es Karl einerseits, die Reichsstädte in eine interständische Einung zu bringen und löste einen möglichen rein städtischen Machtblock von vornherein auf, als Eingeständnis dafür sicherte er ihnen ihren Schutz zu.

2.2.1 Phasen der Städtepolitik Karls

Versucht man die Städtepolitik Karls zu gliedern, lassen sich drei Phasen ausmachen.

In den Anfangsjahren seiner Regierungszeit ging es für Karl darum, sich als römischer König durchzusetzen und anschliessend seine Herrschaft zu stabilisieren. Es sind kaum städtepolitische Konzepte erkennbar, stattdessen betrieb Karl eine intensive Verpfändungspolitik um seine zahlreichen Wahlversprechen einzulösen.

Ab etwa 1350 hatte Karl sich im Reich etabliert und sein nächstes Ziel war die Kaiserkrone. Bezüglich der Städte setzte er auf eine Konsolidierungspolitik, was unter anderem durch seine Teilnahme am Reichstag 1355 in Nürnberg deutlich wird. In diese Phase fiel auch die Goldene Bulle mit dem Verbot von Städtebünden.

In den späteren Jahren, ab etwa 1365, bestimmten vor allem wirtschaftliche Pläne und der Handel Karls Städtepolitik. Er dachte an ein Verkehrsquadrat um Böhmen herum und an eine Handelsroute Venedig – Prag – Nürnberg – Hamburg, was allerdings scheiterte.

Als Fazit zu diesem Kapitel lässt sich festhalten, dass Karl zunächst politische Konzepte vermissen lässt. Später konnte er grosse Vorhaben (Goldene Bulle 1355, Handelsstrasse 1365) nicht wirklich durchsetzen. Aber man muss ihm anrechnen, dass er immerhin den Versuch einer das gesamte Reich betreffenden Städtepolitik startete.

3. Städtebünde

3.1 Anfänge der Städtebünde

Die Geschichte der Städtebünde beginnt in Westdeutschland im 13. Jahrhundert. Eines der ersten Bündnisse ist der rheinischen Bund von 1254. Er war zunächst ein Zusammenschluss der Städte Worms und Mainz, auf zehn Jahre ausgerichtet. Der Zweck war der Friede untereinander, die Schlichtung von Streitigkeiten und der Schutz gegen Dritte. Dieses anfängliche Zweierbündnis weitete sich schnell aus und hatte zwei Jahre später bereits 70 Mitglieder.

Die Städtebünde traten in verschiedenen Formen auf, hatten unterschiedliche Absprachen und waren zunächst über kurze Zeiträume geschlossen, später auch für länger. Es gab Schutzverträge, Pfändungsverträge oder Gerichtsstandsvereinbarungen und die Ausdehnung kam von einem Zweierbündnis mit nachbarschaftlichem Charakter bis hin zu einem Zusammenschluss mehrere Städte mit überregionalem Rahmen vor. Aber die Gemeinsamkeit aller Bünde war die Gleichberechtigung aller Partner, sowie die Leistung eines promissorischen Eids.

3.2 Städtebünde im 14. Jahrhundert

Die Städtebünde waren im 14. Jahrhundert eine „grosse und das gesamte Reich betreffende Bewegung“[5] und kamen in verschiedenen Regionen vor, zum Beispiel in Franken, Schwaben, im Elsass oder im hansischen Raum. Zweiseitige Bündnisse waren dabei oft Basis für grössere überregionale Zusammenschlüsse.

Der Unterschied zum vorangegangenen Jahrhundert war, dass die Städte nun stärker gegenüber dem Reich und Fürsten auftraten. Vor allem in der Zeit zwischen dem Schwäbischen Bund von 1330 und dem Städtekrieg 1388 hatten sie sich zu einer gewachsenen und stabilen wirtschaftlichen und politischen Macht mit finanziellem Spielraum entwickelt, was sich auf das Selbstbewusstsein ihrer Führungsschicht und ihrer Bürger auswirkte.

3.3 Zweck

Die städtische Gemeinverfassung war im 14. Jahrhundert bereits voll ausgebildet und die Bündnisfähigkeit kann als deutlichstes Element ihrer Freiheit gesehen werden. Es war die Möglichkeit als geschlossene Gruppe gegenüber dem Territorialherren oder dem König aufzutreten und städtische Interessen auch über die Region hinaus zu vertreten. Die Städte konnten so „Ausführungsorgane der fürstlichen Landfriedenshauptleute“[6] werden. Der königliche Landfriede war für einen Fürst der bequemste Weg zur Landesherrschaft, zum Beispiel für die Habsburger im Südwesten des Reichs. Aber die Städte liefen dabei Gefahr, ihre Freiheit zu verlieren und standen dem Landfrieden misstrauisch gegenüber. Ihr Interesse lag vor allem im Schutz ihrer Recht und in der Sicher von Strassen, was üblicherweise gegen den territorialen Landfrieden sprach. Doch durch das eingeschränkte Bündnisrecht und dadurch, dass sie direkt dem König unterstanden, konnten sie sich ihm nicht ganz entziehen. Die Macht des Königs war zwar durch die wachsenden Rechte der Fürsten dezimiert, aber er konnte immer noch die städtische Entwicklung durch gezielte Aktionen fördern oder hemmen.

Der Zweck eines Bundes konnte sehr unterschiedlich sein, je nach wirtschaftlichen oder politischen Gegebenheiten. Primäre Ziele waren die Wahrung von Friedens und Recht auch ausserhalb des königlichen Landfriedens und vor allem unter ständisch gleichen Beteiligten. Oft gingen Städte zusammen um politisch unsichere Zeiten zu überbrücken, wie zum Beispiel Thronvakanzen oder Doppelwahlen.

Weiter wurden Bündnisse aber auch zum Schutz von Handelswegen und Kaufleuten geschlossen, zur Sicherung von Wirtschaftsräumen, gegen Unrecht und Gewalt oder zur Handhabung von Abgabeprivilegien und Zöllen.

3.4 Organisation und rechtliche Lage

Städtebündnisse lassen sich als „gemeindeartige Schwurverbände mit konstitutivem regionalem Bezug“[7] bezeichnen. In ihrer grössten Ausprägung hatten sie eine quasistaatliche Organisation, das heisst mit einer gewählten Führung, einem Gericht, Steuererhebung, usw. Die Gemeinsamkeiten aller Zusammenschlüsse waren die zeitliche Befristung und der primäre Zweck der Friedenswahrung. Trotzdem lässt sich bis 1470 ein eher geringer Institutionalisierungsgrad der Bünde erkennen. Es waren bis dahin eher traditionelle Regeln und Mechanismen, die ihre Organisation leiten. Einen neuen Sinn erhielt der Begriff „Bund“ mit dem Schwäbischen Bund 1377/78, als sich erstmals ein Bündnis auch militärisch gegen den Kaiser wehrte. Durch ihr selbständiges Handeln können die Städtebünde als „Emanzipation [der Reichsstädte] vom deutschen Königtum“[8] gewertet werden.

Die rechtlich Lage der Städtebünde war schwierig, denn trotz mehrfachen Verboten von Zusammenschlüssen, existierten sie weiterhin. Erstmals ging ein Verbot unter König Heinrich 1231 aus, ein weiteres Verbot sprach Kaiser Karl in der Goldenen Bulle 1356 aus. Doch die süddeutschen Städte zum Beispiel umgangen das Verbot indem sie ihren Zusammenschluss mit der Sicherung des Landfriedens begründeten und um so besser dem Reich und dem König dienen zu können. Ein geschickter Schachzug, denn genau dies war laut Goldener Bulle die Ausnahme für städtische Bünde.

[...]


[1] Moraw, P. (1979): Kaiser Karl IV. im deutschen Spätmittelalter. HZ 229. S. 9

[2] Moraw, P. (1979): Reichstadt, Reich und Königtum im späten Mittelalter. ZhistForsch 6. S. 416

[3] Hergemöller, B. U. (1983): Fürsten, Städte und Herren zu Nürnberg 1355/ 56. Wien/ Köln. In: Stoob, H. (Hrsg.): Städteforschung A13. S. 127

[4] RI VIII 2327

[5] Angermeier, H. (1957): Städtebünde und Landfriede im 14. Jahrhundert. HJb 76. S. 34

[6] ebd., S. 34

[7] Moraw, P. (1995): Die Funktion von Einungen und Bünden im spätmittelalterlichen Reich. - In: Press, V. (Hrsg.): Alternativen zur Reichsverfassung in der Frühen Neuzeit. München. S. 3.

[8] Sprandel, R. (1994): Gesellschaft und Verfassung im Mittelalter. S. 280.

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Résumé des informations

Titre
Karl IV. und die Städtebünde
Sous-titre
Das Verhältnis Kaiser Karl IV. zur Hanse und zum Schwäbischen Bund im Vergleich
Université
University of Tubingen  (Institut für Mittelalterliche Geschichte)
Cours
Kaiser Karl IV. - ein hegemonialer Herrscher
Note
2.0
Auteur
Année
2001
Pages
29
N° de catalogue
V27052
ISBN (ebook)
9783638291941
ISBN (Livre)
9783638648950
Taille d'un fichier
548 KB
Langue
allemand
Annotations
Das Verhältnis Kaiser Karl IV. zur Hanse und zum Schwäbischen Bund im Vergleich
Mots clés
Karl, Städtebünde, Kaiser, Karl, Herrscher
Citation du texte
Silke Eggert (Auteur), 2001, Karl IV. und die Städtebünde, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27052

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