Hartz IV Reformen: Schwerpunkt Regelbedarf


Term Paper, 2014

31 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Einschränkung bei der Bearbeitung

2 Geschichte der sozialen Versicherung in Deutschland

2.1 Einführung der Sozialgesetzbücher

3 Einführung der Hart IV Reformen (SGB II)

3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld

3.2 Personenkreis

3.3 Leistungsarten

3.4 Geldleistung

3.5 Neue Anpassungsgrundlage für ALG

4 Stellungnahme der Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Paritätischen Gesamtverbandes (PGV)

4.1 Das neue Regelbedarfsgesetz

4.1.1 Aufteilung des Regelbedarfs in seine Bestandteile

4.2 Statistikmodell

4.2.1 Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

4.2.2 Stellungnahme vom Paritätischen Gesamtverband

4.2.3 Vergleich der Stellungnahmen zum Statistikmodell

4.3 Referenzgruppe

4.3.1 Ansicht des BMAS zur Problematik mit den Referenz- gruppen

4.3.2 Ansicht des PGV zur Problematik mit den Referenzgruppen

4.3.3 Vergleich der Stellungnahmen zum Thema „Referenz- gruppe“

5 Zusammenfassung

6 Fazit

Quellenverzeichnis

Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (26. Februar 2014). www.harald- thome.de. Von www.harald-thome.de: http://www.harald- thome.de/media/files/regelbedarfsermittlungsbericht.pdf abgerufen

Der Paritätische Gesamtverband. (26. Februar 2014). www.harald-thome.de. Von www.harald-thome.de: http://www.harald- thome.de/media/files/2013_08_gutachten_rs_bverfg_1.pdf abgerufen

Elbel, G., & Dr. Wolz, C. (22. Februar 2014). Statistisches Bundesamt. Von www.destatis.de: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Pre ise/Verbraucherpreisindizes/Methoden/Downloads/VPIBerechnungSG BXIIWista12_2012.pdf?__blob=publicationFile abgerufen

Gunkel/Westerhelweg/Grosse/Wellemeyer. (2011). SGB II und SGB XII für Studium und Praxis (3. Ausg.). Witten: Bernhardt-Witten Verlag.

Jobcenter Flensburg. (19. Februar 2014). SGB II Regelbedarfe. Von http://www.jobcenter- ge.de/lang_de/nn_292546/Argen/ArgeFlensburg/DE/LeistungenFuerAr beitsuchende/GeldleistungenAlg2/Regelsatz-Knoten.html__nnn=true abgerufen

Jürgen Klute, S. K. (2008). Sozial- und Arbeitsmarktpolitik nach Hartz. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen.

Juris GmbH. (22. 2 2014). Gesetze im Internet. Von www.gesetze-im- internet.de: http://www.gesetze-im- internet.de/bundesrecht/rbeg/gesamt.pdf abgerufen

Kantel, H.-D. (2008). Grundsicherungsarbeit - Armuts- und Arbitesmarktpolitik nach Hartz IV. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würtemberg. (19. Februar 2014). Arbeitslosengeld II - Hartz IV - Aktuelle Meldungen. Von http://www.lpb-bw.de/hartz_iv_aktuell.html abgerufen

Pirntke, G. (2005). Das Recht auf Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe (3. Ausg.). Renningen: expert verlag.

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In dieser Hausarbeit möchte ich auf den Regelsatz bzw. den Regelbedarf (nach 2010) des Arbeitslosengeldes II eingehen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 hatte der Gesetzgeber die Aufgabe die Anforderungen und die Bemessungsgrundlage des Regel- satzes zu überdenken sowie zu überprüfen und so der oben genannten Entscheidung Rechnung zu tragen. Dabei werde ich auf die Stellung- nahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einge- hen, diese darstellen und die Begründung wiedergeben. Und dem ge- genüber stelle ich die andere Seite mit dem Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes dar. Dieser Betrachtet die Umsetzung aus einem an- deren Blickwinkel und legt seine Gründe dar, ob die Änderung des Re- gelsatzes den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes ent- spricht. Dabei werden auch klare Zahlen genannt, um diese Begründung zu beweisen.

Ich beginne mit der Geschichte der sozialen Versicherung in Deutschland, und wie es dazu kam, dass das Arbeitslosengeld II eingeführt wurde und welcher Sinn dahinter gesteckt hat.

Danach gehe ich auf die Leistung des Arbeitslosengeldes II ein und wie sich diese zusammensetzt. Dadurch kann ich Vergleiche mit dem Wa- renkorb, der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird, an- stellen.

Im Fazit ziehe ich dann eine Bilanz, ob die Erhöhung wirklich bedarfsge- recht ist.

1.1Einschränkung bei der Bearbeitung

Ich gehe dabei nicht auf das ganze Sozialversicherungssystem in Deutschland ein, sondern nur auf den der Arbeitslosenabsicherung und die Reformen. Weiterhin werde ich mich bei den für die Ausarbeitung weniger wichtigen Sachverhalten relativ kurz fassen, da ansonsten die gesamte Darstellung des Arbeitslosengeldes II den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen wird und zur wesentlichen Frage nichts beitragen wird.

2. Geschichte der Sozialen Versicherung in Deutschland

Die Arbeitslosenabsicherung, als ein Teil der gesamten sozialen Absi- cherung in Deutschland, hat seine Anfänge im Jahr 1927 und hieß bei der Einführung „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversi- cherung.1

Die Sozialversicherungsgesetze hatten die Absicht, die Arbeiter zu Zei- ten der Industrialisierung gegen Schäden abzusichern, und waren die Folge der Gesetze über Armen- und Wohlfahrtspflege.2Die Einführung der Sozialversicherungsgesetze im Jahr 1883 durch Bis- marck3war nicht nur eine Folge der Industrialisierung und Technisierung der Arbeitsabläufe, sondern auch eine Auswirkung der Forderung der Menschen von der Politik. Das Ziel war, jedem Mitglied der Gesellschaft ein Leben in Gesundheit, Würde, Leistungsfähigkeit und Chancengleich- heit zu ermöglichen, also die soziale Sicherung für alle zu gewährleisten.4Doch diese Absicherung kam nicht der gesamten Bevölkerung zugute, sondern ca. einem Zehntel (bei Unfall- und Krankenversicherung), da nur bestimmte Produktionsbereiche bei Großindustriellen Betrieben und Fabriken und somit nur bestimmte Arbeitergruppen von dem Schutz um- fasst wurden und sich pflichtversichern mussten. Die anderen konnten sich freiwillig versichern, wenn überhaupt. Weiterhin waren Familienan- gehörige von der Versicherung nicht umfasst. Wenn man es auf die heu- tige Zeit übertragen müsste, heißt es, dass z.B. nur Mitarbeiter in hoch- technologischen Bereichen pflichtversichert waren und der Rest der Be- völkerung dementsprechend nicht. Somit könnte man sagen, es sollten nur die Mitarbeiter abgesichert sein, die wichtig für das Wirtschaftswachstum waren.5

2.1Einführung der Sozialgesetzbücher

Die Sozialgesetzbücher, die wir heute mehr oder weniger kennen, wur- den am 01.01.1976 in Form des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (Allge- meiner Teil) eingeführt. Grund dafür war unter anderem die Unübersicht- lichkeit des Sozialrechts nach dem zweiten Weltkrieg, was als Folge feh- lende Rechtssicherheit hatte. Die letzte Einführung bzw. Aktualisierung war am 01.01.2005 mit dem zweiten und zwölften Buches Sozialgesetz- buch, welches als Hartz IV und Sozialhilfe heute bekannt sind.6

Heute sind folgende Sozialgesetzbücher in Kraft:  Erstes Buch. Allgemeiner Teil (SGB I)

- Zweites Buch: Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)  Drittes Buch: Arbeitsförderung (SGB III)
- Viertes Buch: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversiche- rung (SGB IV)
- Fünftes Buch: Gesetzliche Krankversicherung (SGB V)
- Sechstes Buch: Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)  Siebtes Buch: Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)  Achtes Buch: Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII)
- Neuntes Buch: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
- Zehntes Buch: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdaten- schutz (SGB X)
- Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung SGB XI)  Zwölftes Buch: Sozialhilfe (SGB XII)

3. Einführung der Hartz IV Reformen (SGB II)

Vor der Einführung der Hartz IV Reformen gab es im deutschen sozial System das Arbeitslosengeld, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Dabei waren unterschiedliche Behörden zuständig, wie auch heute. Das Problem bestand damals darin, dass nach dem der Anspruch auf das Arbeitslosengeld wegfiel, der Bürger in die Arbeitslosenhilfe rutschte. Die Leistungshöhe der Arbeitslosenhilfe war eine Individualleistung gemes- sen am letzten Nettoverdienst (ca. 53%-57%), also keine Leistung, die an tatsächlichem Bedarf gemessen wurde. Folglich war die Arbeitslosen- hilfe bei vielen Beziehern zu gering, sodass diese zusätzlich die Sozial- hilfe beantragen musste. Dieses Dilemma war gefolgt von ungeklärten Zuständigkeiten, schlechter Förderung von Langzeitarbeitslosen eine neue Arbeit zu finden. Aufgrund dessen haben viele Arbeitslosenhilfebe- zieher keine Sozialhilfe beantragt, entweder aus Unwissenheit oder an- deren Gründen und rutschen somit noch tiefer in die Armutsfalle. Tat- sächliche Zahlen über diese Dunkelziffer sind offiziell nicht bekannt.7

Das zweite Problem bestand auf der Seite der Kommunen und Gemein- den. Die Arbeitslosenhilfe wurde vom Bund finanziert, die Sozialhilfe aber von den Gemeinden und Kommunen aus dem laufenden Haushalt. Somit standen viele Gemeinden und Kommunen aus ökonomisch schwachen Gebieten vor einem finanziellen Problem.8Aus diesem Grund wurde durch die Agenda 2010, getragen von der Rot- Grünen Regierung unter dem Kanzler Gerhard Schröder, das Sozialrecht reformiert. Das Ziel war eine bessere Vermittlung von Langzeitarbeitslo- sen, eine geringere Kostenbelastung für den Staat und die Gemeinden, Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und eine besser Teilhabe von Lang- zeitarbeitslosen am täglichen Leben durch feste Regelsätze, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren sollen.9

Schon damals war klar, dass dieses Vorhaben nicht einfach sein wird. Aber ein Ziel wurde erreicht, es sollten 41.000 neue Stellen in den neuen sog. Job-Centern geschaffen werden, um die Bürger beraten und Anträge bearbeiten zu können.

Das ehrgeizige Ziel vom Erfinder der Hartz IV Reform Peter Hartz war die Arbeitslosigkeit in drei Jahren zu halbieren. Jedoch ist es fraglich, ob es möglich ist, denn die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe sollte zu- sammengelegt und somit auch die Bezieher in der Statistik zusammen- gelegt werden. Somit fielen hunderttausende arbeitsfähige Sozialhilfe Empfänger in das neue System, sodass die Experten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit auf ca. 300.000 mehr Arbeitslose in der Statistik kommen könnten. Eine zweite Zunahme waren die über 58 jährigen Arbeitslosen, da diese bisher nur noch eingeschränkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen und somit auch in der Arbeitslosenstatistik nicht auftauchten. Und so wiederrum die Zahl der Arbeitslosen erhöhen würden.

Kommen wir nun zu den Instrumenten der Senkung der Arbeitslosenzahl. Um die Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, wurden die „Ein-Euro-Jobs“ oder offiziell Arbeitsgelegenheiten genannt, eingeführt. Dabei sollten Leistungsempfänger einen Euro pro Stunde verdienen, damit diese sich z.B. an einen normalen Arbeitstag wieder gewöhnen konnten. Diese „Ein-Euro-Jobber“ tauchten in der neuen Statistik aber nicht auf, sodass wenn viele solcher Arbeitsgelegen- heiten geschaffen werden, die Zahl der Arbeitslosen dementsprechend wieder sinkt.

Weiterhin kann die Quote auch dadurch entlastet werden, dass ehema- lige Arbeitslosenhilfeempfänger sich nicht arbeitslos melden, da sie kei- nen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Das ist der Fall, wenn der Partner oder Ehegatte ein bestimmtes Einkommen hat und / oder über ein bestimmtes anrechenbares Vermögen verfügen, in Form von Le- bensversicherungen oder z.B. Sparguthaben auf dem Sparbuch.

So kam man auf ca. 5 Millionen Arbeitslosen nach Einführung der Hartz IV Reform. Nach Professor Ulrich Blum vom Wirtschaftsforschungsinsti- tut Halle könnte die Dunkelziffer bei 9 Millionen Arbeitslosen liegen. Und schon damals prognostizierte er, dass die Zahl der sozialversicherten Vollzeitjobs sich reduzieren würde, da nach Einführung der „Ein-Euro Jobs“ diese in Konkurrenz mit den Vollzeitjobs stünden, und somit diese Vollzeitjobs in die Arbeitsgelegenheiten umgewandelt werden, was öko- nomisch „blanken Irrsinn“ darstellt und der Staat durch die Reformen dies auch fördert.

Unter dem Strich kann man sagen, dass die Reformen bei der Einführung keine Veränderung auf dem Arbeitsmarkt gebracht haben, nur eine Um- verteilung von Arbeitslosen und weniger Einkommen für viele Jobsu- chende, da diese eher in Arbeitsgelegenheiten gesteckt wurden als in Vollzeitjobs.10

3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld II

In diesem Teilabschnitt gehe ich auf einige wichtige Vorrausetzungen ein, um Arbeitslogengeld II beziehen zu dürfen. Dabei gehe ich auf den Personenkreis, die Leistungsarten und unter anderem die Geldleistung ein.

3.2 Personenkreis

Vor der Reform gab es die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (s. 2.2). Nach der Reform erhalten nun diese (nur erwerbsfähigen) Personengruppen das neue Arbeitslosengeld II. Das heißt sie werden bei der Unterstützung gleich behandelt.11

Alle drei Leistungsarten (Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und ALG II) sind steuerfinanziert, daher wird diese Leistung nicht aufgrund des letzten Gehalts errechnet.

Um Arbeitslosengeld II erhalten zu können, muss zuerst die persönliche Komponente erfüllt sein. Diese sind zuerst das Alter, die Arbeitsfähigkeit, Staatsangehörigkeit und Wohnort. Generell erhalten Arbeitslosengeld II Personen in einem Alter zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahren (Regelal- tersrenteneintritt). Weiterhin muss man den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht zu einer bestimmten Gruppe von Ausländern oder Asylbewerbern gehören.12

Die zweite Voraussetzung ist die Arbeitsfähigkeit des Antragsstellers. Demnach muss der Leistungsberechtigte mindestens 3 Stunden dem ge- wöhnlichen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das heißt, sobald diese Person wegen Krankheit, Behinderung auf absehbare Zeit unter drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt diese Person als voll erwerbsgemin- dert und fällt aus diesem System heraus und hat Anspruch auf andere soziale Leistungen. Einfach gesagt, wer nicht voll erwerbsgemindert ist, gehört zum berechtigten Personenkreis. Dabei gehören auch Schüler ab 15 Jahren, Schwangere und Eltern in Erziehungszeit zu berechtigten Personenkreis. Diese werden aber nicht angehalten Arbeit zu suchen, da die Schüler sich vorrangig auf die Schulausbildung konzentrieren sollen, um später nicht von diesem System abhängig zu sein, und die Eltern sich auf die Erziehung konzentrieren sollen und angenommen wird, dass nach ein paar Jahren diese wieder arbeiten können. Kinder unter 15 er- halten das sog. Sozialgeld. Dieses entspricht der gleichen Höhe wie der Satz des ALG II.13

3.3 Leistungsarten

Die Zweite Komponente, die erfüllt werden muss ist sachlicher Natur. Der Antragsteller muss zusätzlich hilfebedürftig sein. Hilfebedürftig ist wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken kann. Das heißt, dass diese Person zum Bespiel kein oder über ein zu geringes Einkommen verfügt, kein Geld von dritten bekommt oder zu wenig angespart hat. Wobei nicht das ganze Angesparte verbraucht werden muss, sondern nur bis zu den persönlichen Freibeträgen.14

Dabei stehen folgende Leistungsarten zur Verfügung:

- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Arbeitslosengeld II
- Sachleistungen

Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Dienstleistung des Job Centers. Diese beinhaltet Beratungen bei der Arbeitssuche, Jobangebote vom Job Center (abhängig vom Können und Ausbildung des Antragsstellers usw.), Hilfe bei Bewerbungen usw. Pauschal gesagt, Hilfe um die Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden.15

Arbeitslosengeld II ist eine Geldleistung, die monatlich ausgezahlt wird, für den Lebensunterhalt, Unterkunft und Heizung. Auf diese Leistung gehe ich in dieser Hausarbeit noch genauer ein, da diese ein wesentlicher Bestandteil ist.16

Sachleistungen sind zum Beispiel die Ersteinrichtung für die Wohnung, oder Ausstattung mit Kleidung.17

Sind diese Vorrausetzungen erfüllt, zählt man zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB).

3.4 Geldleistung

Die Geldleistung wird anhand von Familienstand, Einkommen, Vermö- gen und Bedarf ermittelt. Somit bekommt der ELB (s. 2.4) eine monatli- che Regelleistung, angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und evtl. einen zusätzlichen Mehrbedarf, wenn weitere Voraussetzungen vor- liegen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden regional bestimmt, und richtet sich nach der Personenzahl, die in einer Wohnung lebt. Da beispielsweise Wohnungen in München teurer sind als in wirtschaftlich schwächeren Gegenden.18

Der Regelsatz lag bei Einführung des ALG II bei (alte Bundesländer):  Singles / allein Erziehend: 345 Euro

- Partner ab 18 Jahren (90% des o.g. Satzes): 311 Euro
- Kinder unter 14 Jahren (60% des o.g. Satzes): 207 Euro
- Kinder über 14 bzw. ab 15 Jahren (80% des o.g. Satzes): 276 Euro

Die Erhöhung der Regelsätze findet jeweils am 1. Juli eines Jahres statt. Als Maßgabe dafür wird die Entwicklung des Rentenwertes herangezo- gen. Diese wird nach einem umfangreichen und komplizierten Verfahren berechnet.19

Hier sehen wir den ersten Knackpunkt des Systems. Denn die Erhöhung des Regelsatzes spiegelt nicht die Realität wieder, denn diese ist nicht an die Inflation gekoppelt, sondern an einem anderen o.g. Wert bzw. der Entwicklung.

Nicht destotrotz hat sich der Regelsatz bis heute erhöht und liegt derzeit bei (alte Bundesländer):20

- Singles / allein Erziehend: 391 Euro
- Partner ab 18 Jahren (90% des o.g. Satzes): 353 Euro
- Kinder 6 - 14 Jahren (60% des o.g. Satzes): 261 Euro
- Kinder über 14 bzw. ab 15 Jahren (80% des o.g. Satzes): 296 Euro

Diese Beträge setzen sich aus verschiedenen Kleinsummen zusammen wie zum Beispiel: Nahrung, Freizeit, Bekleidung, Bildung usw. Diese Entwicklung und Zusammensetzung des Regelsatzes möchte ich im Vergleich zu der Preisentwicklung untersuchen, soweit es mir möglich ist und feststellen, ob diese Erhöhung der Wirklichkeit entspricht oder die ELB’s rechnerisch verarmen, da die Kosten für o.g. Beispiele sich stärker erhöhen, weil beispielsweise die Inflation oder anderen Faktoren dafür verantwortlich sind.

3.5 Neue Anpassungsgrundlage für ALG II

Seit 2010 wurde die Berechnungsgrundlage vom Bundesverfassungsge- richt gekippt bzw. geändert (vorher s. 2.5). Nun wird für die Erhöhung des ALG II ein Mischindex herangezogen. Dieser setzt sich aus 70% der da- für wichtigen Preisentwicklung und 30% Nettolohnentwicklung zusam- men.21

In einem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht, das bisherige Verfahren teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Als Folge dessen hat das Bundesministerium für Arbeit und So- ziales entschieden, dass die Regelbedarfe auf Grundlage von Einkom- mens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes neu zu ermitteln sind. Diese Stichproben finden alle fünf Jahre statt, somit würde für dieses Urteil und diese Neuberechnung des Mischindexes, die Werte vom Jahr 2008 als Bezugsgröße gewählt und dann nach einem komplizierten mathematischen Verfahren für die Jahre dazwischen hoch- gerechnet. Dieses wurde im §28a SGB XII festgeschrieben (da ist auch die Legaldefinition für den unbestimmten Rechtsbegriff „Mischindex“ zu finden).

Die Entwicklung der Nettolöhne kann relativ einfach anhand der volkwirt- schaftlichen Ergebnisse entnommen oder berechnet werden. Die Ent- wicklung der Güter, die durch den Regelbedarf erfasst werden ist aber nicht so einfach. Daher wird durch das Statistische Bundesamt der sog. „regelbedarfsrelevante Preisindex“ (RPI) errechnet und festgelegt. An- hand des RPI steigen die Regelsatz von Jahr zu Jahr in einem bestimm- ten prozentualen Anteil.22

Diese Änderung ist eine Besserung, da hier die Inflation mit einbezogen wird. Jedoch kann diese durch negative oder zumindest keine Erhöhung der Nettolöhne wieder zunichte gemacht werden.

[...]


1(Pirntke, 2005) S. 30

2(Pirntke, 2005) S. 29

3(Kantel, 2008) S. 22

4 (Pirntke, 2005) S. 31

5(Kantel, 2008) S. 23-24

6 (Gunkel/Westerhelweg/Grosse/Wellemeyer, 2011) S. 11

7(Jürgen Klute, 2008) S. 20-22

8(Jürgen Klute, 2008) S. 22

9 (Pirntke, 2005) S. 3

10(Pirntke, 2005) S. 3-6

11 (Pirntke, 2005) S. 37

12(Pirntke, 2005) S. 38-39

13(Jürgen Klute, 2008) S. 23

14 (Jürgen Klute, 2008) S. 23

15(Jürgen Klute, 2008) S. 23, (Pirntke, 2005) S. 37, 42

16(Pirntke, 2005) S. 37

17(Jürgen Klute, 2008) S. 23

18 (Jürgen Klute, 2008) S. 26

19(Jürgen Klute, 2008) S. 25

20 (Jobcenter Flensburg, 2014) http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_292546/Argen/Arge- Flensburg/DE/LeistungenFuerArbeitsuchende/GeldleistungenAlg2/Regelsatz- Knoten.html__nnn=true (Stand: ab 01.01.2014)

21(Landeszentrale für politische Bildung Baden-Würtemberg, 2014) http://www.lpb- bw.de/hartz_iv_aktuell.html

22 (Elbel & Dr. Wolz, 2014)

Excerpt out of 31 pages

Details

Title
Hartz IV Reformen: Schwerpunkt Regelbedarf
College
University of applied sciences für Verwaltung in Niedersachsen
Author
Year
2014
Pages
31
Catalog Number
V270553
ISBN (eBook)
9783656619376
ISBN (Book)
9783656619352
File size
652 KB
Language
German
Keywords
hartz, reformen, schwerpunkt, regelbedarf
Quote paper
Viktor Wolf (Author), 2014, Hartz IV Reformen: Schwerpunkt Regelbedarf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/270553

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