In den letzten Jahren ist Social Media zu einem sehr wichtigen Medium in der Gesellschaft geworden. Neben dem Aufbau von Kontakten und Netzwerken wird es auch genutzt, um sich selber zu präsentieren. Hierbei spielt Facebook eine wesentliche Rolle in Deutschland. Etwa 26 Millionen Deutsche sind bei Facebook angemeldet, eine Vielzahl nutzt es regelmäßig. Daher stellt sich zwangsläufig auch die Frage, welche Äußerungen in welcher Art erlaubt sind, nicht zuletzt in Verbindung mit der Berufstätigkeit. Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob die Meinung, die man auf Facebook vertritt, eine Weiterbeschäftigung gefährden kann und dass man sich in Folge dessen über eventuelle Konsequenzen im Klaren sein sollte.
In der vorliegenden Seminararbeit werden zwei Urteile ausgearbeitet, in der mögliche Konsequenzen für das Verhalten auf Facebook aufgezeigt werden. Diese sollen verdeutlichen, dass gewisses Verhalten beruflich schädigend sein kann, auch wenn Nutzer von Facebook dazu neigen, diesem Social Media-Instrument eher privaten Charakter zuzusprechen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. ArbG Duisburg - Urteil vom 26. September 2012
2.1 Tatbestand
2.2 Reaktion der Beklagten auf den Sachverhalt
2.3 Reaktionen des Klägers auf die Kündigung
2.4 Rechtsgrundlage
3. ArbG Hagen - Urteil vom 16. Mai 2012
3.1 Tatbestand
3.2 Reaktion der Beklagten auf den Sachverhalt
3.3 Reaktionen des Klägers auf die Kündigung
3.4 Rechtsgrundlage
4. Fazit und Ausblick
Ehrenwörtliche Erklärung
- Arbeit zitieren
- Pascal Bolz (Autor:in), 2014, Kündigungsrelevanz unternehmensschädlicher Äußerungen in sozialen Medien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271234