Die Weiterentwicklung des Transfermodells. Ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit?

Das BAföG-Modell als Chance für das Arbeitslosengeld II.


Trabajo Universitario, 2014

32 Páginas, Calificación: 0,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Erklärungen
1.1 Gemeinnützigkeit
1.2 Immunitätsklausel
1.3 Ehrenwörtliche Erklärung
1.4 Wikipedia-Erklärung
1.5 Geistiges Eigentum, Urheberrecht
1.6 Discussion Paper

Abbildungsverzeichnis

Abstract

Das aktuelle Transfermodell
1.1 Arbeitslosengeld II
1.2 BAföG

Ein mögliches Zukunftsmodell

Profiteure des neuen Modells

Conclusion

Anhang

Literaturverzeichnis

Juristische Literatur

Der Verein

Die Autoren

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 - Regelbedarfe

Abbildung 2 - Jährliche Ausgaben für ALG II-Empfänger

Abbildung 3 - Anzahl der mit BAföG geförderten Studierenden (2005-2012)

Abbildung 4 - Das Zukunftsmodell

Abbildung 5 - Leistungsempfänger von ALG II im Jahresdurchschnitt (2005-2013)

Abbildung 6 - Leistungsempfänger von ALG II und Sozialgeld im Jahresdurchschnitt (2005-2013)

Abbildung 7 - Durchschnittsausgaben

Abbildung 8 - Modellrechnung

Abbildung 9 - Auswirkungen auf den Umsatz

Abbildung 10 - Fachkräftemangel

Abstract

Das Diskussionspapier behandelt das Thema „Die Weiterentwicklung des Transfermodells – Ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit? - Das BAföG-Modell als Chance für das Arbeitslosengeld II.“. Die Thematik der sozialen Gerechtigkeit ist ein interessanter und vieldiskutierter Bereich, der besonders in einer von Solidarität geprägten Gesellschaft wie in Deutschland einen hohen Stellenwert haben sollte.

Das Diskussionspapier geht zuerst auf das aktuelle Transfermodell ein und zeigt kurz die Leistungen des Arbeitslosengeld II (ALG II) sowie des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) auf. Anschließend wird ein mögliches Zukunftsmodell vorgestellt. Im weiteren Verlauf der Arbeit werden die Profiteure eines neuen Modells aufgezeigt und abschließend wird die Arbeit in einer Conclusion abgerundet.

Im Anhang finden sich Grafiken und Statistiken sowie eine Modellrechnung.

Das aktuelle Transfermodell

1.1 Arbeitslosengeld II

Die Arbeitsagentur definiert das Arbeitslosengeld II als Leistung, welche „alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten[1] Personen“[2] in der Altersspanne von 15 Jahren bis 65 bzw. 67 Jahren[3] erhalten. Zusätzlich wird Personen, welche nicht erwerbsfähig sind, die Möglichkeit auf Sozialgeld gewährt. Diese Transferzahlungen sind Leistungen, die den Lebensunterhalt grundlegend sichern und gewährleisten sollen.[4]

Das derzeitige Transfermodell für die Leistungen des Arbeitslosengeldes II mit den sog. Regelbedarfen gestaltet sich wie folgt: „Der Regelbedarf[5] deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.“[6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 - Regelbedarfe

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Grundsicherung, Arbeitsagentur (2014), URL.

Junge Erwachsene[7] haben ihren eigenen Antrag[8] auf Arbeitslosengeld II zu stellen. In einem eigenen Haushalt lebende Personen bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft[9]. Des Weiteren bestehen noch Regelungen zu Sozialgeld, Unterkunft und Heizung sowie einmalige Leistungen; auf diese wird hier nicht explizit eingegangen.[10]

In der deutschen Wikipedia findet sich diese Beschreibung: „Das Arbeitslosengeld II ist eine unbefristete Leistung, die der Grundsicherung von Arbeitsuchenden und Arbeitenden dient, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Einkommen, Vermögen oder andere Hilfen, wie zum Beispiel auch das Arbeitslosengeld[11], decken können.“[12]

Weitere Statistiken zu obigen Darstellungen finden sich im Anhang.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 - Jährliche Ausgaben für ALG II-Empfänger

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statista (2014).

1.2 BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) ist ein Gesetz zur Förderung der Ausbildung von Schülern und Studenten. Als BAföG wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch die Leistung an sich bezeichnet. Es soll als Sozialleistung im Sozialgesetzbuch (SGB) angesiedelt werden. Das BAföG wurde über die Jahre stets weiterentwickelt und bildet heute mit weiteren Förderinstrumenten wie KfW-Studiendarlehen[13], Meister-BAföG und diversen Stipendien die Grundlage für (staatlich unterstützte und geförderte) Ausbildungsfinanzierung in Deutschland. Das BAföG wird teils als Zuschuss und teils als Darlehen gewährt.[14]

Laut den aktuellsten Daten wurden zuletzt rund 3,34 Mrd. Euro von Bund und Ländern für das BAföG ausgegeben. Dabei trägt der Bund die Hauptlast[15] der Ausgaben.[16]

Eine Übersicht über die mit BAföG geförderten Studierenden der letzten Jahre[17]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 - Anzahl der mit BAföG geförderten Studierenden (2005-2012)

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland, Statista (2014).

Ein mögliches Zukunftsmodell

Die Weiterentwicklung des Transfermodells kann einige Vorteile mit sich bringen, diese werden im nächsten Kapitel erläutert. Hier wird nun das mögliche Modell vorgestellt. Das neue Modell basiert bezüglich der Rechnungen auf Annahmen, was stets spezifisch ausgewiesen wird.

Details zum Modell

Das generelle Ziel eines neuen Modells sollte sein, die (Langzeit-)Arbeitslosen schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies soll über Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geschehen. Das Modell soll über eine Dauer von 5 Jahren laufen und beinhaltet eine Qualifizierungsoption. Die Leistungen werden als Kombination aus Zuschuss und Darlehen gewährt. Eine Kurzübersicht verdeutlicht die Einzelheiten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 - Das Zukunftsmodell

Quelle: eigene Darstellung.

Die Sozialleistungen, die gewährt werden, sollen aus einer Kombination von Darlehen und Zuschuss bestehen. Der Zuschuss ist jedoch niemals geringer als 55%, bedeutet, wird über 5 Jahre keine Qualifikations- oder Bildungsmaßnahme in Anspruch genommen bzw. absolviert ist der gesamte (maximale) Anteil an den ausgezahlten Leistungen 45% Darlehen[18]. Dieses Darlehen soll ähnlich dem BAföG-Modell zinsfrei sein und kann auf einen maximalen Rückzahlungsbetrag beschränkt werden. Die Zeit für die Rückzahlung sollte noch spezifiziert[19] werden. Es wird davon ausgegangen, dass eine erwerbsfähige Person innerhalb von 5 Jahren eine dauerhafte Beschäftigung finden kann. Mit entsprechenden Bildungsmaßnahmen sollte dies ohne größere Probleme möglich sein.

Falls eine erwerbsfähige, leistungsberechtigte Person nach 5 Jahren keine (dauerhafte) Beschäftigung findet, muss die weitere Vorgehensweise und mögliche (rechtliche) Konsequenzen noch erörtert und spezifiziert werden, idealerweise durch den Gesetzgeber. Eine Möglichkeit wäre die Ableistung eines Bundesdienstes[20], mit der man die Option verbinden könnte, die Darlehensschuld zu halbieren. Zudem würden sich für die jeweilige Person hierdurch neue bzw. weitere Beschäftigungsoptionen ergeben.

Das Modell sollte ab einem Alter von 18 Jahren für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Personen gelten, da davon ausgegangen werden kann, dass mit dem Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich ein Schulabschluss erreicht wurde. Für Personen unter 18 Jahren bleibt das Modell des ALG II wie bisher[21] bestehen.

Die Aufschlüsselung der Qualifikationsebenen sorgt für eine Unterscheidung zwischen den jeweiligen Darlehens- und Zuschussanteilen. Es wird angenommen, dass eine Person, die sich in der ersten Ebene mit Sprachkursen, Zertifikaten[22] oder ähnlichem weiterbildet bzw. qualifiziert, kurz- bis mittelfristig eine Beschäftigung (wieder-)aufnehmen kann.

In der zweiten Ebene kann mittels einer beruflichen Ausbildung der Grundstein für eine dauerhafte, zukünftige Beschäftigung gelegt werden. In der Ausbildung wird zudem eine Vergütung bezahlt, die in Kombination mit der Sozialleistung zu einem Einkommen führt, welches über dem Niveau der reinen Sozialleistung liegt. Das Modell, das über 5 Jahre läuft, bietet somit Raum für eine komplette[23] Ausbildung. Der geringere Darlehensanteil ist dadurch gerechtfertigt, dass ausgebildete Fachkräfte ein höheres Einkommen erzielen und somit auch höhere Abgaben in die Sozialkassen leisten.[24] Zudem würde dadurch der häufig kritisierte und öffentlich diskutierte Fachkräftemangel angegangen, da man erwerbsfähige Personen, die aufgrund langfristiger Arbeitslosigkeit dem Arbeitsmarkt fehlen, in Ausbildungen bringt.[25]

[...]


[1] In Deutschland ist der Begriff erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ein Begriff aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Er dient der Abgrenzung zu einem nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der anders als der erwerbsfähige Leistungsberechtigte keinen originären Leistungsanspruch nach dem SGB II hat, sondern seinen Leistungsanspruch davon ableitet, dass er mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. (Wikipedia (2014), URL)

[2] Grundsicherung, Arbeitsagentur (2014), URL.

[3] Die gesetzlich festgelegte Altersgrenze liegt zwischen 65 und 67 Jahren.

[4] Vgl. Grundsicherung, Arbeitsagentur (2014), URL.

[5] Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist.

[6] Grundsicherung, Arbeitsagentur (2014), URL.

[7] Junge Erwachsene haben das Alter: 25 Jahre und älter.

[8] Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen.

[9] Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

[10] Vgl. Grundsicherung, Arbeitsagentur (2014), URL.

[11] Es wird differenziert zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II.

[12] Arbeitslosengeld II, Wikipedia (2013), URL.

[13] Die KfW ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, eine staatliche Förderbank.

[14] Vgl. Bundesausbildungsförderungsgesetz, Wikipedia (2014), URL; Vgl. BAföG, BMBF (2011), URL; Vgl. 40 Jahre BAföG, BMBF (2011).

[15] Laut dem Artikel der WELT (29.01.2014) waren es 2,17 Mrd. Euro, die der Bund als Anteil an den Ausgaben für das BAföG zu tragen hatte.

[16] Vgl. Vitzthum, T. (2014), WELT Online, URL.

[17] Die Grafik wurde reduziert auf die Jahre 2005 bis 2012.

[18] Bedeutet im Detail: wird überhaupt keine Maßnahme ergriffen, müssen 45% der Sozialleistung zurückbezahlt werden. Wird im ersten Qualifikationsbereich angesetzt, sind es noch 40%, usw.

[19] Hier sollte der Gesetzgeber eine Rückzahlungsfrist (z.B. 10 Jahre) setzen.

[20] Der Bundesdienst (wird im Diskussionspapier 002-2013 detailliert vorgestellt, derzeit noch nicht veröffentlicht, Stand: Januar 2014) ist ein 12-monatiger „Dienst an der Gesellschaft“, der in vielen Organisationen und Institutionen abgeleistet werden kann. Er trägt dem Prinzip Rechnung, dass jede Person in Deutschland, egal welchen Alters, Herkunft oder Geschlechts, sich für die Gesellschaft über eine gewisse Dauer engagiert und einsetzt. Dies soll nicht nur der Gesellschaft dienen sondern trägt auch positiv zur Entwicklung der Persönlichkeit und der Fähigkeiten der jeweils Dienst leistenden Person bei.

[21] Die Sozialleistung wird als Zuschuss gewährt, ohne Darlehensanteil.

[22] Es bieten bspw. Volkshochschulen diverse Zertifikatskurse an, die über einen kurzen Zeitraum zu einer Verbesserung der Qualifikation führen (EDV- und IT-Kurse, etc.).

[23] Häufig dauern Ausbildungen zwischen 2 und 3,5 Jahren.

[24] Vgl. IAB (2014), WELT Online, URL.

[25] Vgl. v. Borstel, S. (2014), WELT Online, URL.

Final del extracto de 32 páginas

Detalles

Título
Die Weiterentwicklung des Transfermodells. Ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit?
Subtítulo
Das BAföG-Modell als Chance für das Arbeitslosengeld II.
Calificación
0,0
Autores
Año
2014
Páginas
32
No. de catálogo
V271785
ISBN (Ebook)
9783656638841
ISBN (Libro)
9783656638834
Tamaño de fichero
1226 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Arbeitsmarkt, Bildung, Soziale Gerechtigkeit
Citar trabajo
Stefan Raul (Autor)Michael Neureiter (Autor)Martin Raul (Autor)Elena Stiegler (Autor), 2014, Die Weiterentwicklung des Transfermodells. Ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271785

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