Jahrhundertelang unterlagen weltweit unzählige indigene Völker den Folgen von Fremdherrschaft, Unterdrückung, Missbilligung und Diskriminierung. Ihre Bedürfnisse und Anliegen wurden oft einfach ignoriert und den Interessen der Machthaber unter-stellt. Erst Ende des 20. Jahrhunderts fand die Frage nach dem Umgang mit indigenen Völkern internationale Bedeutung. Die UN deklarierte den Zeitraum von 1994 bis 2004 als die erste „World Decade on the Rights of Indigenous Peoples“ (Gilbert 2007: 207).
Ziel war es in dieser Zeitspanne, eine internationale Zusammenarbeit als Vorausset-zung für die Auseinandersetzung mit der Frage zu schaffen, wie indigene Völker hinsichtlich der Menschenrechtsdebatten behandelt werden sollten. 2002 wurde dem UN Wirtschafts- und Sozialrat zu diesem Zwecke das Ständige Forum über indigene Angelegenheiten als beratendes Gremium beigestellt (ebd.). Darüber hinaus wurde 2007 ein Expertenmechanismus über die Rechte indigener Völker gegründet, um dem UN-Menschenrechtsrat thematisches Fachwissen über indigene Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird desweiteren ein UN-Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte und Grundlegenden Freiheiten indigener Völker eingesetzt. Der Zeitraum von 2005 bis 2015 wird als zweite Dekade der Rechte Indigener Völker bezeichnet, welche die Teilhabe der Indigenen an Entscheidungsprozessen, die Bekämpfung von Diskriminierung und die Entwicklung von Programmen, Projekten und Kontrollmechanismen als Hauptziele nennt.
Weltweit gibt es ca. 5000 Völker, die als „Indigene“ oder „Ureinwohner“ definiert werden. Das sind etwa 300 bis 400 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen leben in Indien und Amerika. Oft stellen indigene Völker in der Bevölkerung ihres Landes eine Minderheit dar, deren Lebensweise sich stark von der der Mehrheit unterscheidet. Konflikte entstehen oft, wenn indigenen Völkern das von ihnen bewohnte und genutzte Land streitig gemacht wird. (...)
Entscheidend ist dementsprechend vor allem die Definition indigener Völker. Auf diese gehe ich im zweiten Kapitel ein. Anschließend komme ich auf die Rechte indi-gener Völker in internationalen Verträgen zu sprechen, bevor das vierte Kapitel den Fall der Endorois schildert und auf die Rechtsverletzungen, die Auswirkungen des Staatseingriffes, die Anklage und die Entscheidung der Afrikanischen Kommission eingeht. Im Kapitel fünf wird die Bedeutung der Indigenität für die positive Rechtsprechung erarbeitet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definition indigener Völker
3. Rechte indigener Völker
4. Der Fall der Endorois
4.1 Der Eingriff des Staates
4.2 Auswirkungen der Landnahme
4.2.1 Wirtschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen
4.2.2 Religiöse und kulturelle Auswirkungen
4.3 Die Klage vor der ACHPR
4.4 Die Entscheidung der ACHPR
4.4.1 Artikel 8 – Das Recht auf freie Religionsausübung
4.4.2 Artikel 14 – Das Recht auf Besitz
4.4.3 Artikel 17 – Das Recht auf Kultur
4.4.4 Artikel 21 – Das Recht auf freien Zugang zu natürlichen Ressourcen
4.4.5 Artikel 22 – Das Recht auf Entwicklung
5. Die Bedeutung der Indigenität im Fall der Endorois
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Anerkennung indigener Völker am Beispiel des Volkes der Endorois in Kenia. Dabei wird die These geprüft, ob die positive Entscheidung der Afrikanischen Kommission (ACHPR) maßgeblich auf der Einordnung der Endorois als indigenes Volk beruht, was ihnen den Zugang zu spezifischen Kollektivrechten ermöglichte.
- Definition und Kriterien für indigene Völker
- Rechtliche Grundlagen indigener Völker in internationalen Abkommen
- Ursachen und Auswirkungen staatlicher Landnahmen am Beispiel der Endorois
- Rolle der ACHPR bei der Einklagbarkeit von Menschenrechten
- Die strategische Bedeutung der Identitätskonstruktion als indigenes Volk
Auszug aus dem Buch
4.2.1 Wirtschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen
Das beanspruchte Gebiet diente durch sein fruchtbares Weideland und die natürlichen Salzlecken als Nährboden für das Vieh, welches die Lebensgrundlage der Endorois darstellt. Das Rückzugsgebiet, in dem ein Großteil der Endorois fortan lebte, weist nicht die nötigen natürlichen Ressourcen auf. Auf Grund der Trockenheit verendete das Vieh und auch die Landwirtschaft gewährleistete kaum ausreichende Versorgung. Die zuvor betriebene Imkerei musste ebenfalls aufgegeben werden. Die Menschen verarmten.
In den 70er Jahren wurde auf dem Land der Endorois mit dem Edelsteinabbau begonnen, was dazu führte, dass natürliche Trinkwasservorkommen verschmutzt und umgeleitet wurden. Viele Menschen mussten sehr lange Wege auf sich nehmen, um sich mit Wasser zu versorgen. Das Gebiet um Lake Bogoria beherbergt zudem seltene Rinden, Wurzeln und Blätter, die zur traditionellen Herstellung von Medizin dienten (Ashamu 2011: 311).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die historische Diskriminierung indigener Völker und stellt die Forschungsfrage nach der Notwendigkeit spezifischer Rechte zur Bewahrung ihrer Lebensweise.
2. Definition indigener Völker: Hier werden gängige Kriterien für Indigenität, wie historische Kontinuität und Selbstidentifikation, analysiert und die Problematik ihrer Anwendung im afrikanischen Kontext diskutiert.
3. Rechte indigener Völker: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über internationale Abkommen wie die UN-Deklaration und die ILO-Konvention 169 sowie deren eingeschränkte Rechtsverbindlichkeit.
4. Der Fall der Endorois: Das Kapitel schildert detailliert die Vertreibung der Endorois durch den kenianischen Staat, die verheerenden Folgen und den anschließenden Rechtsstreit vor der ACHPR bis hin zur Anerkennung ihrer Rechte.
5. Die Bedeutung der Indigenität im Fall der Endorois: Hier wird untersucht, wie die strategische Selbstdefinition als indigenes Volk zur Anerkennung durch die ACHPR führte und welche Identitätsfindungsprozesse dem vorausgingen.
6. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Urteil im Fall Endorois als bedeutender Präzedenzfall für die Durchsetzung kollektiver Rechte indigener Völker in Afrika dient.
Schlüsselwörter
Endorois, Indigene Völker, Menschenrechte, ACHPR, Banjul-Charta, Landnahme, Kollektivrechte, Kenia, Selbstbestimmung, Rechtsprechung, Identität, Entwicklung, Minderheitenschutz, Vertreibung, Eigentumsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die juristische Durchsetzbarkeit von Menschenrechten am Beispiel des kenianischen Volkes der Endorois und deren Kampf um Landrechte nach staatlicher Vertreibung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Definition indigener Völker, die Rolle internationaler Menschenrechtsabkommen sowie die Auswirkungen staatlicher Eingriffe auf die traditionelle Lebensweise nomadischer Gemeinschaften.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist aufzuzeigen, wie die Einordnung als indigenes Volk im Rahmen eines Rechtsstreits dazu führt, dass kollektive Rechte – wie das Recht auf Landbesitz und Entwicklung – rechtlich zugesprochen werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine fallbasierte Analyse, wobei sie Rechtsgutachten und Berichte der Afrikanischen Kommission (ACHPR) auf Basis internationaler Menschenrechtsstandards auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Fallstudie der Endorois, beleuchtet die Verstöße des kenianischen Staates gegen Artikel der Banjul-Charta und analysiert die Entscheidung der ACHPR.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Endorois, indigene Völker, Kollektivrechte, Landnahme, Menschenrechte und juristische Präzedenzfälle charakterisieren.
Warum spielt die Selbstidentifikation für die Endorois eine so große Rolle?
Die Selbstidentifikation als "indigenes Volk" war der entscheidende Schlüssel, um vom kenianischen Staat und der ACHPR als schutzwürdige Gemeinschaft anerkannt zu werden, die spezifische Ansprüche auf ihre Ländereien geltend machen kann.
War die Vertreibung der Endorois aus wirtschaftlicher Sicht für Kenia erfolgreich?
Obwohl der Staat das Projekt als Entwicklungsmotor deklarierte, kam der Nutzen den Endorois nicht zugute; im Gegenteil, die wirtschaftlichen und sozialen Schäden für das Volk waren massiv und verletzten grundlegende Menschenrechte.
- Citation du texte
- Sabine Forkel (Auteur), 2012, Wie Indigenität zu Rechtsprechung führt. Der Fall der Endorois, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/271937