Institutionelle Diskriminierung

Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule


Trabajo, 2014

19 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen
2.1 Institutionelle Diskriminierung (Begriffserklärung)
2.1.1 Unterscheidung zwischen direkter und indirekter institutioneller Diskriminierung
2.2 Gesetzliche Regelung der Schulübergänge an deutschen Schulen

3. Forschungsergebnisse zur Bildungsbenachteiligung
3.1 Ergebnisse des statistischen Bundesamtes
3.2 Ergebnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

4. Sukzessive Entscheidungskriterien der Schullaufbahnempfehlungen
4.1 Ethnizität
4.2 Sprache

5. Fazit

6. Literatur

1 Einleitung

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem der institutionellen Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungswesen, insbesondere den Schulübergängen von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen, deren Schülerverteilungen kategorisiert nach ethnischer und nationaler Herkunft ein alarmierendes Gefälle aufweisen.

Die Fragestellung der Arbeit lautet: Besteht ein Zusammenhang zwischen den Merkmalen der nationalen Herkunft und den Schullaufbahnempfehlungen für die weiterführenden Schulen in Deutschland? Ich stelle die Hypothese auf, dass eine entscheidende Benachteiligung für Schülerinnen und Schüler[1] mit Migrationshintergrund bei den Laufbahnempfehlungen stattfindet. Demnach ist das Ziel dieser Arbeit die Bestätigung dieser Hypothese in Form eines Befunds über die Benachteiligung von SuS mit Migrationshintergrund beim Schulübergang sowie deren Begründung in der institutionellen Diskriminierung.

Dieser Arbeit ist folgendermaßen strukturiert. Im Folgenden zweiten Abschnitt wird die Bezeichnung „Institutionelle Diskriminierung“ definiert. Da der Begriff „Institutionelle Diskriminierung“ in verschieden Theorien der Politik bzw. der Gesellschaft verwendet wird, ist es zunächst notwendig eine für diese Arbeit notwendige Begriffsdefinition festzulegen. Dieser wird zunächst kurz in einen historischen Kontext gesetzt. Zudem wird zwischen den beiden Arten direkte und indirekte institutionelle Diskriminierung unterschieden und die verschieden Mechanismen dargelegt.

Der Fokus der Arbeit liegt wie bereits gesagt, auf den Schulübergängen. Diese Arbeit wird sich ausschließlich auf die Übergänge in Deutschland konzentrieren. Zur Beantwortung der Forschungsfrage, werden vorab die gesetzlichen Regelungen zum Schulübergang an den deutschen Schulen untersucht.

Im dritten Absatz werden für eine Analyse und Prüfung meiner Hypothese notwendige Forschungsergebnisse und Berichte untersucht.

Auf Grundlage der Forschungsergebnisse werden im vierten Absatz Entscheidungskriterien analysiert, die auf die Schullaufbahnempfehlungen enormen Einfluss nehmen. Als Kategorien der Entscheidungsprozesse durch die Lehrkräfte werden die Ethnizitäten der SuS und gesondert die Sprache fokussiert. Diese Analyse soll letztendlich Forschungsfrage der Benachteiligung von SuS mit Migrationshintergrund beantworten, aindem eine deutliche Benachteiligung offen dargelegt wird.

2 Theoretische Grundlagen

2.1 Institutionelle Diskriminierung (Begriffserklärung)

Das Verb diskriminieren stammt aus dem Lateinischen (discriminare) und bedeutet wörtlich trennen oder unterscheiden. Spricht man heutzutage vom Diskrimieren bzw. von Diskriminierung ist eine negative Handlung gemeint, dessen Auswirkung beispielswiese die Herabsetzung, Verachtung, Herabwürdigung, Denunziation oder Benachteiligung bedeutet.

Allgemein ist im Folgenden unter Diskriminierung die Benachteiligung einzelner Personen oder Gruppen aufgrund von Uneinigkeiten (beispielsweise Herkunft, Sprache, Religion, Kultur, Geschlecht, Sexualität oder Behinderungen).

Die Bezeichnung institutionelle Diskriminierung hängt eng zusammen mit dem Begriff institutioneller Rassismus[2] und wurde erstmals von zwei politischen Aktivisten, Stöckel Carmichael und Charles Hamilton (1967), verwendet, die sich mit der Privilegierung der weißen Bevölkerung in den Institutionen Amerikas beschäftigten. Während zunächst die Effekte der institutionellen Diskriminierung erforscht wurden, fing man Anfang der 70er Jahre mit der Erforschung und Thematisierung der Mechanismen der institutionellen Diskriminierung an. (vgl. (Gomolla_2004_S1)

Unter Institutioneller Diskriminierung versteht man daher „Rassismus und Sexualismus als Ergebnis sozialer Prozesse“ (Gomolla_2004_S1). Die Verknüpfung von Institution und Diskriminierung impliziert direkt „[…] die Ursache der Diskriminierung im organisatorischen handeln im Netzwerk zentraler gesellschaftlicher Institutionen (z.B. Bildungs- und Ausbildungssektor, Arbeitsmarkt, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, Gesundheitswesen und Polizei).“ (Gomolla_2004_S1). Die Gelegenheit zur Diskriminierung liegt damit in den Normen und Gesetzen der Gleichbehandlung.

2.1.1 Unterscheidung zwischen direkter und indirekter institutioneller Diskriminierung

Bei institutioneller Diskriminierung unterscheidet man nach Joe R. Feagin und Clairece

Feagin zwischen direkter und indirekter institutioneller Diskriminierung. Diese „[..] verstehen unter direkter institutioneller Diskriminierung regelmäßige, intentionale Handlungen in Organisationen - sowohl hochformalisierte, gesetzlichadministrative Regelungen, als auch informelle Praktiken, die in der Organisationskultur als Routine abgesichert sind.“ (Gomolla 2006, S. 2) Entscheidend ist hierbei, dass wissentlich sogar absichtlich diskriminiert wird. Die Umsetzung wird durch staatliche Normen bzw. Gesetze legitimiert. Ein simples Beispiel einer solchen direkten Diskriminierung wäre beispielsweise der gesetzlich geregelte Schulausschluss einer Gruppe aufgrund ihrer (Nicht-)Staatsbürgerschaft.

Mit der indirekte Diskriminierung ist dagegen „[...] die gesamte Bandbreite institutioneller Vorkehrungen, die Angehörige bestimmter Gruppen, wie ethnischer Minderheiten[...]“ (Gomolla 2006, S. 2), gemeint. Das bedeutet, dass die Diskriminierung in einer Vielzahl von Handlungs- und Entscheidungsprozessen insbesondere in den Schulen in der Regel unabsichtlich vollzogen werden (vgl. Kristen 2006, S. 16). "Indirekte Diskriminierung resultiert oft aus der Anwendung gleicher Regeln, die bei verschiedenen Gruppen grundsätzlich ungleiche Chancen ihrer Erfüllung zur Folge haben." (Gomolla 2006, S. 2) Die Mechanismen der Diskriminierung sind in der „undifferenzierte Gleichbehandlung“ (Kristen 2006) die jene Gruppen diskriminiert, denen die Gleichbehandlung nicht gerecht werden kann, verankert. Ein Beispiel hierfür wäre die Beurteilung der Sprachleistung als Kategorie von Entscheidungsprozessen (Radtke 2004). Bei den Leistungsbeurteilungsprozessen in den Schulen lässt sich vermehrt eine Umwandlung von „askriptiven ethnischen und kulturellen Merkmalen in universelle pädagogische Handlungs- und Entscheidungskriterien“ (Kristen 2006, S. 7) feststellen. Nach (Kristen 2006) umfasst die indirekte institutionelle Diskriminierung zwei wesentliche Theorien. Zum einen „[…] Leistungskriterien, deren Erfüllung für Kinder [SuS] mit Migrationshintergrund erheblich schwieriger ist, als für solche ohne Migrationshintergrund.“ sowie die „Transformation ethnischer Merkmale in Erziehungskriterien [Leistungskriterien] [...], die für Beurteilungen und Prognosen der Schule relevant sind.“ (Kristen 2006, S. 7). Im weiteren Verlauf soll gezeigt werden, dass die Transformation ethnischen Merkmale in Leistungskriterien eine erhebliche Benachteiligung auf den Bildungserfolg von SuS mit Migrationshintergrund erzeugen.

Um der Forschungsfrage gerecht zu werden, sei für diese Arbeit der Begriff der institutionellen Diskriminierung eng mit den ethnischem Merkmalen und der Herkunft verknüpft, auch wenn man allgemeine jegliche Differenzierungsmerkmale diesbezüglich betrachten könnte.

2.2 Gesetzliche Regelung der Schulübergänge an deutschen Schulen

Um ein Aussage über den Zusammenhang zwischen den Merkmalen der nationalen Herkunft und den Schullaufbahnempfehlungen treffen zu können, werden zunächst Informationen über das Prozedere der Empfehlungen bzw. der Übergänge gesammelt. Allgemein obliegt die Entscheidung über die Wahl der Schulform und damit letztendlich dem Bildungsweg laut Gesetz bei den Eltern. Bei mangelnder Leistung bezüglich der durch die Eltern gewählten Schulform hat der Staat unter Berufung seines Rechts auf Schulaufsicht die Option die Wahl der Eltern zu korrigieren (Auslesefunktion) (vgl. Gresch/Baumert/Maaz 2010) Der Entscheidungsprozess von der Laufbahnempfehlung hin zum wirklichen Schulübergang sowie das zur Verfügung stehende Schulangebot sind formell von Bundesland zu Bundesland verschieden. In keinem Bundesland bleibt jedoch die Empfehlung oder Beratung durch die Grundschullehrerin aus. Die entscheidenden Unterschiede liegen in der Tatsache, wann die oben genannten Korrekturen zur Elternentscheidung vorgenommen werden können/müssen. Ein umfassende Ausführung zu den gesetzlichen Regelungen sind bei (Kropf/Gresch/Maaz 2010) aufgeführt. Um einen Eindruck von den Unterscheidungen zu bekommen, werden im Folgenden die Übergangsprozesse aus den Bundesländern Bayern und Schleswig-Holstein anhand von zwei Prozessdiagrammen verglichen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Übergangsprozess von der Grundschule in die Sekundarstufe I in Bayern[3]

Am bedeutendsten ist hierbei das Prozessdiagramm (Abb. 1) nach Ausstellung des Übertrittzeugnisses. Entsprechend der bundesweiten Gesetzeslage wird dem Wunsch der Eltern zur Schulwahl ihres Kindes in erster Linie nachgekommen. Sobald der Wunsch der Eltern jedoch eine höhere Schulform als die durch die Grundschule empfohlene Schulform anstrebt, wird institutionell ein Probeunterricht gefordert, in dem das Kind normative Prüfungskriterien erfüllen muss, um eine Zulassung zur gewünschten Schulform zu erhalten. Andernfalls wird das Kind entgegen dem Wunsch der Eltern in die von der Grundschule empfohlene Schule eingeschult.

[...]


[1] Im Folgenden wird für den Ausdruck Schülerinnen und Schüler die Abkürzung SuS verwendet.

[2] Siehe: Gomolla, M. (2010): Institutionelle Diskriminierung. Neue Zugänge zu einem alten Problem. In: Hormel, U./Scherr, A. (Hg.): Diskriminierung. Grundlagen und Forschungsergebnisse. Wiesbaden. (1. Aufl), S. 61–93

[3] Quelle: Kropf, M./Gresch, C./Maaz, K. (2010): Überblick über die rechtlichen Regelungen des Übergangs in den beteiligten Ländern. In: Maaz, K./Anders, Y. (Hg.): Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule. Leistungsgerechtigkeit und regionale, soziale und ethnisch-kulturelle Disparitäten. Berlin, S. 399–429 (Bildungsforschung, Bd. 34)

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Institutionelle Diskriminierung
Subtítulo
Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule
Universidad
University of Flensburg  (Abteilung Erziehungswissenschaft)
Curso
Jugend in heterogenen Lebenslagen und Schulerfolg
Calificación
1,0
Autor
Año
2014
Páginas
19
No. de catálogo
V272571
ISBN (Ebook)
9783656647072
ISBN (Libro)
9783656647065
Tamaño de fichero
2741 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
institutionelle Diskriminierung, Diskriminierung, Schulübergänge, Ethnizität, Schullaufbahnempfehlungen
Citar trabajo
Morten Vogt (Autor), 2014, Institutionelle Diskriminierung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272571

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Título: Institutionelle Diskriminierung



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