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Die DDR in den 60er Jahren. Besaßen die Menschen Menschenrechte?

Mit besonderem Augenmerk auf den Mauerbau 1961

Título: Die DDR in den 60er Jahren. Besaßen die Menschen Menschenrechte?

Trabajo Escrito , 2010 , 15 Páginas , Calificación: 2,3

Autor:in: Melanie Mertens (Autor)

Historia de Alemania - Posguerra, Guerra Fría
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In meiner folgenden Arbeit werde ich mich mit den Grundrechten in der DDR auseinandersetzten. Mein Ziel ist es, herauszufinden, ob die Menschen dort Grundrechte beziehungsweise Menschenrechte besaßen. Deshalb habe ich mir die Fragestellung: „Kann man in der DDR in den 60er Jahren davon sprechen, dass die Menschen Grund-und Menschenrechte besaßen?“ ausgesucht. Besonderes Augenmerk möchte ich hierbei auf das Jahr 1961 mit dem Mauerbau legen, da ich vermute, dass hier die Grundrechte massiv verletzt wurden.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundrechte in der DDR

2.1. Recht auf Freiheit der Person

2.2. Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz

2.3. Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit

2.4. Recht auf Meinungsfreiheit

2.5. Recht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

2.6. Recht auf Berufsfreiheit

2.7. Recht auf Eigentum

3. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht kritisch, ob den Menschen in der DDR in den 1960er Jahren tatsächlich Grund- und Menschenrechte gewährt wurden, wobei der Mauerbau von 1961 als zentraler Bezugspunkt für massive Rechtsverletzungen dient.

  • Analyse der DDR-Verfassung von 1968 im Hinblick auf Grundrechtsverankerungen.
  • Untersuchung der Diskrepanz zwischen verfassungsrechtlichem Anspruch und staatlicher Praxis.
  • Bewertung von sieben spezifischen Grundrechten durch Fallbeispiele und historische Literatur.
  • Einfluss des politischen Machtmonopols der SED auf die Auslegung und Einschränkung von Bürgerrechten.

Auszug aus dem Buch

2.1. Recht auf Freiheit der Person

„Artikel 30: (1) Die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik sind unantastbar. (2) Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. (3) Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und gesellschaftlichen Organe.“ 7

Als erstes möchte ich mir das Recht auf Freiheit näher anschauen, da es in meinen Augen eines mit der Wichtigsten Grundrechte ist. Während sich der erste Satz noch so anhört, als habe der Mensch in der DDR das Recht seine Persönlichkeit frei zu entfalten, bemerkt man im zweiten Satz jedoch, dass der Staat es so formuliert hat, dass er sie jederzeit einschränken kann. Der Bürger kann seine Persönlichkeit also nur unter Einhaltung von Moralnormen und der rechtlich geregelten Ordnung entfalten. Es handelt sich hierbei also nur um die Freiheit der sozialistischen Persönlichkeit.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Verfasserin erläutert ihre Motivation und Fragestellung, ob in der DDR Grund- und Menschenrechte existierten, mit Fokus auf das Jahr 1961.

2. Grundrechte in der DDR: Dieses Kapitel analysiert systematisch verschiedene in der Verfassung verankerte Grundrechte und kontrastiert diese mit der staatlichen Unterdrückungspraxis.

2.1. Recht auf Freiheit der Person: Es wird dargelegt, dass das Recht auf Freiheit durch den Mauerbau massiv untergraben wurde und lediglich der „sozialistischen Persönlichkeit“ zugestanden wurde.

2.2. Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz: Die Untersuchung zeigt, dass politische Loyalität zur SED eine Voraussetzung für die faktische Gleichbehandlung war.

2.3. Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit: Der Staat beeinflusste kirchliche Aktivitäten indirekt, indem er die Ideologie der Kirche der staatlichen Haltung unterordnete.

2.4. Recht auf Meinungsfreiheit: Die Analyse offenbart, dass die Meinungsfreiheit lediglich innerhalb der sozialistischen Ideologie galt und Medien primär der Manipulation durch die SED dienten.

2.5. Recht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis: Der Staat sicherte sich durch Verfassungsklauseln weitreichende Kontrollrechte, die eine Überwachung der Bürger legitimierten.

2.6. Recht auf Berufsfreiheit: Das Recht auf Arbeit wurde in der Praxis zur Pflicht zur Arbeit umgedeutet, was individuelle Berufswahlmöglichkeiten stark einschränkte.

2.7. Recht auf Eigentum: Es wird verdeutlicht, dass privates Eigentum gegenüber sozialistischem Eigentum untergeordnet und nur unter Vorbehalt zulässig war.

3. Schluss: Die Autorin zieht das Fazit, dass die DDR-Verfassung Grundrechte zwar proklamierte, diese jedoch durch die Formulierungspraxis systematisch entwertete und missachtete.

Schlüsselwörter

DDR, Grundrechte, Menschenrechte, Verfassung 1968, Mauerbau, SED, Sozialismus, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit der Person, Berufsfreiheit, Eigentum, Unterdrückung, politische Verfolgung, DDR-Geschichte

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern die in der DDR-Verfassung verankerten Grund- und Menschenrechte in den 1960er Jahren tatsächlich durch den Staat gewahrt wurden.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentral sind der Mauerbau von 1961, die Rolle der SED im politischen System und die systematische Einschränkung individueller Freiheitsrechte zugunsten einer sozialistischen Ideologie.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, durch eine juristisch-historische Analyse der Verfassungstexte und Fallbeispiele zu belegen, dass die DDR-Bürger ihre Grundrechte faktisch nicht besaßen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?

Die Verfasserin nutzt eine strukturierte Analyse ausgewählter Grundrechte der DDR-Verfassung von 1968, unterstützt durch den Vergleich mit zeitgenössischer Literatur und historischen Quellen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von sieben spezifischen Grundrechten, darunter Freiheit der Person, Meinungsfreiheit und das Recht auf Eigentum.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen zählen DDR, Grundrechte, Sozialismus, Mauerbau, staatliche Manipulation und Rechtsverstoß.

Welche Bedeutung hatte der Mauerbau für die Fragestellung der Autorin?

Der Mauerbau wird als der gravierendste Verstoß gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit gewertet und bildet daher das besondere Augenmerk der Untersuchung.

Wie wurde das Recht auf Meinungsfreiheit in der DDR laut der Arbeit umgesetzt?

Das Recht war an die Bedingung geknüpft, dass die geäußerte Meinung konform zur sozialistischen Ideologie war; bei Abweichungen drohten Repressionen und Haftstrafen.

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Detalles

Título
Die DDR in den 60er Jahren. Besaßen die Menschen Menschenrechte?
Subtítulo
Mit besonderem Augenmerk auf den Mauerbau 1961
Universidad
University of Paderborn
Calificación
2,3
Autor
Melanie Mertens (Autor)
Año de publicación
2010
Páginas
15
No. de catálogo
V272826
ISBN (Ebook)
9783656650942
ISBN (Libro)
9783656650935
Idioma
Alemán
Etiqueta
kann jahre grund- menschenrechte augenmerk mauerbau
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Melanie Mertens (Autor), 2010, Die DDR in den 60er Jahren. Besaßen die Menschen Menschenrechte?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/272826
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