Europäische Desintegration durch die Rekalibrierung des Stabilitäts- und Wirtschaftspakts

Der Einfluss des Sixpack zur Überwindung der Fiskalkrise und dessen Auswirkungen auf die Unionssolidarität


Tesis de Máster, 2013

70 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Das Sixpack im Kontext der Fiskalkrise
1.1. Zusammensetzung und Intention
1.2. Einfluss auf die Integration und dessen Perzeption

2. Theoretische Konzeptionen Europäischer Desintegration
2.1. Wissenschaftliche Verortungen und Konzeptionen
2.2. Dialektischer Funktionalismus und inverser Spillover
2.3. Desintegration durch die Krise aus theoretischer Perspektive
2.4. Der Diskurs um die Desintegration der Europäischen Union

3. Die Unionssolidarität
3.1. Zur Bestimmung der Solidarität in der Europäischen Union
3.2. Solidaritätsverständnisse in den EU-Mitgliedsstaaten
3.3. Grenzen und Möglichkeiten zur Steuerung von Solidarität

4. Desintegrative Implikationen im Sixpack und dessen Auswirkungen auf die Unionssolidarität
4.1. Das Desintegrationspotential des Sixpack
4.2. Auswirkungen

5. Unionssolidarität als Gegenpol zur Desintegration
5.1. Stabilisierung durch die Anhebung des Niveaus von Unionssolidarität

6. Ausblick und Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung

„Europa hat schon immer nach zwei Prinzipien funktioniert: Was am Anfang nicht möglich ist, kommt mit der Zeit. Und was nicht klappt, wird nach und nach korrigiert. Deshalb brauchen perfekte Lösungen in Europa so lange.“[1]

Wie lange genau der Weg bis zur Perfektion dauern wird, bleibt zwar offen, doch dieses kurze, nüchterne Zitat verweist auf eine immanente Problematik, die sich im Zuge der noch immer bestehenden Fiskalkrise entwickelte ‒ die Entkopplung von technokratisch-gouvernemental getroffenen Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die Unionsbürger in den einzelnen Nationalstaaten. Besonders prekär wird es, wenn den Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, wirksam Einfluss auf den Werdegang und Umfang der beschlossenen Korrekturmaßnahmen zu nehmen. Die Folgen sind Generalstreiks, der Eindruck der Fremdbestimmung bei den Betroffenen sowie eine in Teilen fragwürdige Legitimation dieser Maßnahmen. Diese, so sei anzunehmen, sind dem erklärten Ziel eine immer engere Union der Völker Europas zu bilden, und damit eine Annäherung der europäischen Gesellschaften anzustreben, sicher nicht förderlich. Besonders deutlich wurde dies in Griechenland, wo populistische Kräfte den Unmut der Bevölkerung nutzten, um ihre politischen Forderungen in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Unbehagen über die bevorstehenden Einschnitte im öffentlichen Haushalt mündete u.a. darin, dass man die deutsche Kanzlerin als Sinnbild der Austeritätspolitik ansah und gipfelte in althergebrachten nationalen Ressentiments. Die Tatsache, dass sich in Europa innerhalb kürzester Zeit wieder eine Kluft zwischen den Nationen auftut, wirft die Frage auf, wie es um das Zusammengehörigkeitsgefühl der Unionsbürger steht.

Neben der Postulierung man benötige gerade in Krisenzeiten ein Mehr an Integration,[2] gibt es jedoch auch Diskussionen, die den Verbleib in der gemeinsamen Union offen zur Disposition stellen.[3] Die Wahrnehmungen über den gegenwärtigen Zustand der EU sind höchst disparat. Umfragen konstatieren ferner: „Das Vertrauen in die Europäische Union […] hat einen historischen Tiefststand erreicht […]“.[4] Darüber hinaus wird aufgezeigt, dass der primäre identifikatorische Referenzpunkt der Bürger nach wie vor die Nation ist und sie die nationalstaatliche Ebene als diejenige wahrnehmen, die maßgeblichen Einfluss auf ihre Lebensbedingungen hat.[5] Die EU scheint auseinander zu driften doch gleichsam markieren die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um der Krise zu begegnen, einen enormen Schritt in Richtung Europäisierung. Integration und Desintegration werden gleichzeitig wahrgenommen und scheinen parallel zu verlaufen ‒ eine dialektische Entwicklung.

Im Zuge dieser Entwicklung verdeutlicht die anhaltende Krise nicht nur das immense makroökonomische Ungleichgewicht zwischen den Mitgliedsstaaten der Eurozone, sondern erlaubt ferner Einblicke in den jeweiligen Europäisierungsgrad aller EU-Mitgliedsstaaten und deren Willen, eben diesen zu erhöhen bzw. zu vermindern. Neben der Notwendigkeit ökonomischer Koordinierungsmaßnahmen entwickelten sich, im Zuge der Krise, vielfältige soziale Probleme innerhalb der Wertegemeinschaft EU. Die größten Nöte der EU-Bürger sind u.a. steigende Lebenserhaltungskosten und die Furcht vor Erwerbslosigkeit.[6] Vor dem Hintergrund der mannigfaltigen Problemlagen und Herausforderungen der Union kritisierte EU-Energiekommissar Günther Oettinger darüber hinaus die verzerrte Brüsseler Wahrnehmung allgemein und deklarierte die de facto Unregierbarkeit in einigen Mitgliedsstaaten als besorgniserregend.[7] Insgesamt, so sein Fazit, sei Europa ein Sanierungsfall.[8] Neben der strikten Konsolidierung materieller Ressourcen werden den immateriellen, wie Vertrauen und Solidarität, nur wenig Beachtung beigemessen. Diese Arbeit möchte hier ansetzen und den Einfluss supranational gesteuerter Wirtschaftspolitik auf die Unionssolidarität untersuchen.

Um dies zu tun, ist es erforderlich die Komplexität der Fiskalkrise in einem adäquaten Umfang diagnostisch, im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit, zu rekonstruieren. Dazu sollen folgende Prämissen angeführt werden. Bereits bei der Etablierung des Stabilitäts- und Wirtschaftspakts (SWP) und dessen Zielsetzung der gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gab es vielfältige Kritik hinsichtlich der ökonomischen Leistungsfähigkeit einiger Mitgliedsstaaten. Die durch den Vertrag von Maastricht eingeführten Stabilitätskriterien, besonders das des Schuldenstands, welcher 60% des BIP nicht übersteigen durfte, konnten von den meisten Ländern nicht eingehalten werden. Dennoch gab es etwaige Ausnahmen sodass die Verbindlichkeit und Motivation die gesetzten Grenzwerte auch einzuhalten, eher gering ausfielen.[9] Somit stand die angestrebte WWU von Beginn an auf wackeligen Beinen. Die mit ihr assoziierten Vorteile können sich jedoch nur einstellen: „[…] wenn sich die Währungsunion als eine Stabilitätsgemeinschaft erweist.“[10] Mit der Einführung der Gemeinschaftswährung entfiel auf nationaler Ebene ein wirtschaftspolitisches Instrument, um eigenständig auf asymmetrische Schocks zu reagieren.[11] Sollte ein Staat zahlungsunfähig werden, könne man nicht ausschließen, dass kompensatorisch durch andere Mitglieder interveniert werden müsse.[12] Dass ein Staat im Euro-Währungsgebiet jemals zahlungsunfähig werden könnte, wurde hingegen politisch marginalisiert. Eine Haltung, die sich bei Diskussionen um einen möglichen Austritt Griechenlands aus der Eurozone, welcher lange tabuisiert wurde, fortsetzte.[13] Im Zuge der Euro-Einführung gab es auch immense Vorbehalte gegenüber der neuen Währung. Ferner grassierte die Angst einer gemeinschaftlichen Haftung für die Schulden einzelner Mitgliedsstaaten, woraufhin jedoch stets auf die No-bailout-Regel[14] verwiesen wurde. Eben diese wird vielfach, in Anbetracht der Hilfszahlungen an überschuldete Mitgliedsländer und der Konstituierung von Stabilitätsmechanismen, als ausgehebelt angesehen. Dabei wurde bereits frühzeitig auf eine mögliche Verletzung eben dieser Regel besonders dort hingewiesen, wo sich die Sphären von Markt und Politik überlagern, beispielsweise bei der EZB. „[…] some may fear that the role and functions attributed to the ECB could result in its being obliged de facto support or even bail out members that run into financial difficulties.”[15] In der Tat sind die Befürchtungen einiger Realität geworden, hält man sich die Verlautbarung unbegrenzter Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank vor Augen. Bezüglich der EZB-Position wird konstatiert: „Eigentlich wollte sich die Europäische Zentralbank aus den heiklen Anleihekäufen zurückziehen. Sie hat sich damit in eine geldpolitische Grauzone begeben - gefährlich nahe an die indirekte Finanzierung von Staatsschulden.“[16]

Mit Beginn der Krise 2008 entstand eine Dynamik, die sich kontinuierlich beschleunigte. So wurden innerhalb kürzester Zeit umfassendste Maßnahmen verabschiedet, um den Folgen der Krise entgegenzuwirken.[17] Es gibt Meinungen darüber, dass das institutionelle Design der WWU selbst maßgeblich an der beschriebenen Beschleunigung verantwortlich ist.[18] Ferner verdeutlichte die Dynamik der Krise einen exorbitanten Machtzuwachs der Märkte gegenüber der Politik; wodurch sogar legitimierte Volksvertreter ausgewählten Finanzexperten weichen mussten.[19] Diese darüber hinaus zutage getretene Entkopplung supranational getroffener Entscheidungen mit zwischenstaatlicher Bindungswirkung auf der einen Seite und deren Umsetzung in den Nationalstaaten auf der anderen führen noch immer zu massiven Friktionen im Mehrebenensystem der EU. „Heute ist offenkundig und fast schon selbstverständlich, dass die gewählten Regierungen der Länder des demokratischen Kapitalismus zwei Herren auf einmal dienen müssen, deren Ansprüche oft nicht gegensätzlicher sein könnten.“[20] Vielfach sehen sich die Bürger in den betroffenen Ländern in ihrer Existenz bedroht und durch die aufgezeigte Entkopplung empfinden sie die Korrekturmaßnahmen nicht als notwendig, sondern als fremdbestimmten, illegitimen Konsolidierungszwang; als Spardiktat. Der entstandene Unmut richtete sich sowohl gegen Vertreter supranationaler und internationaler Institutionen[21] als auch gegen einzelne EU-Mitgliedsstaaten, allen voran gegen Deutschland. Auch die mediale Darstellung sorgte für eine Wahrnehmung, die EU sei in Geber- und Nehmerländer unterteilt worden. Daraus entwickelte sich eine immanente Problematik, die zwischen Solidaritätsbekundungen, den Herausforderungen der Krise durch gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewältigen, und Solidaritätszumutungen, durch technokratisch auferlegte Unterstützungsbedingungen und supranationale Überwachung, oszilliert. Der Schuldenstand einiger EU-Staaten stieg in Folge der Krise massiv an und schnell sah sich das gegenwärtige System mit Problemen konfrontiert, die mit den zur Verfügung stehenden Werkzeugen und ihrer systemischen Konfiguration nicht zu bewältigen waren. Die Lösung war daher eine umfassende Reform des bestehenden Systems, um die vielfältigen Probleme sowie die Krise im Allgemeinen zu überwinden. Ein Aspekt dieser Maßnahmen soll dabei ein zentrales Element dieser Arbeit darstellen ‒ das Sixpack.

Somit beginnt diese Arbeit mit einer Vorstellung dieses Legislativpakets und dessen Zusammensetzung, sowie Verortung im Kontext der Fiskalkrise. Die Darstellung der einzelnen Maßnahmen ist dabei so gewählt, dass deren Grundintention und Vorgehensweise erläutert werden, eine umfängliche Schilderung ihrer Einbettung ins EU-Rechtssystem jedoch nur dort erwähnt wird, wo es notwendig ist. Diese Form wird gewählt, um den deskriptiven Anteil dieser Arbeit auf das notwendige Maß, zu begrenzen. Abschließen soll das erste Kapitel mit einer Schilderung, in welcher Weise die im Sixpack enthaltenen Maßnahmen Einfluss auf die Europäische Integration haben und wie diese Neukonfiguration des Stabilitäts- und Wirtschaftspakts wahrgenommen wird. Anschließend, in Kapitel 2, widmet sich diese Arbeit der theoretischen Konzeption Europäischer Desintegration. Dazu soll in einem ersten Schritt die wissenschaftliche Verortung eben dieser Konzeption dargelegt werden. Dazu wird zunächst auf die umfängliche Analyse desintegrativer Prozesse von Hans Vollaard eingegangen. Dieser zeichnet die dialektische Entwicklung besonders durch die Aufnahme weiterer Mitgliedsstaaten und verdeutlicht die Folgen des schnellen Unionswachstums. Die Analysen Vollaard’s werden unter weiterer Bezugnahme der Hirschman-Taxonomie und den durch Karen Alter geprägten rechtsaffinen Desintegrationsüberlegungen, ergänzt. Folgen soll eine Darstellung des Neofunktionalismus in seiner inversen Form. Durch dessen inhärenten Spillover Ansatz ist es möglich, die Politikbereiche zu identifizieren, in denen Schritte in Richtung Integration vorgenommen wurden, und welche in dessen Logik folgen müssen. Die Fokussierung auf die inverse Form lässt darüber hinaus jene Bereiche kenntlich machen, die einen gegenläufigen Trend markieren. Das Destillat dieser theoretischen Überlegungen soll anschließend in den Kontext der Fiskalkrise überführt werden. Das zweite Kapitel schließt mit der Darstellung der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion bzgl. verschieden perzipierter Ursachen, Folgen und Argumentationssträngen einer Europäischen Desintegration, in Folge der Fiskalkrise. Das dritte Kapitel widmet sich dem zentralen Begriff dieser Arbeit – Solidarität. Diesem umfänglichen, interdisziplinär genutzten, normativ besetzten Begriff soll sich hierbei zunächst angenähert werden. Dies ist erforderlich um einer Antwort auf die Frage, welches Verständnis von Solidarität sich auf die Europäische Union anwenden lässt, näher zu kommen. Dargestellt werden sollen die Aspekte von inter- sowie innerstaatlicher Solidarität und inwiefern sich diese überschneiden. Dazu soll zunächst Solidarität in der Union bestimmt und das ihr Verständnis in ausgewählten Mitgliedsstaaten beschrieben werden. Abschließen soll dieses Kapitel, indem Aufschluss über die Möglichkeiten, Grenzen und die Steuerbarkeit von Solidarität gegeben wird. Am Ende dieses Kapitels soll ein Verständnis von Unionssolidarität zugänglich gemacht machen. Basierend auf den Erkenntnissen der vorangegangenen Kapitel, soll das vierte mögliche desintegrative Implikationen des Sixpacks kenntlich machen, diese im Hinblick auf die Unionssolidarität herausstellen sowie mögliche Auswirkungen benennen. Das letzte Kapitel dieser Arbeit befasst sich mit der Reichweite von Solidarität und der Möglichkeit, sie als Gegenpol zur Desintegration zu begreifen. Hierbei soll untersucht werden, ob Unionssolidarität eine stabilisierende Rolle spielen kann und ob eine Anhebung ihres Niveaus möglich ist. Die Möglichkeiten und damit einhergehenden Herausforderungen sollen dabei abgewogen dargestellt werden.

Die zusammengetragenen Fakten werden in der Schlussbetrachtung sodann kritisch zusammengeführt um die Forschungsfrage, welches Verständnis von Solidarität sich auf die EU anwenden lässt, zu beantworten. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse über die Auswirkungen des Sixpack erbracht werden.

Die verwendete Literatur setzt sich zur adäquaten thematischen Verortung sowohl aus Monographien als auch aus Zeitschriftenbeiträgen aus der wissenschaftlichen Diskussion zusammen. Ebenso genutzt werden Materialen und Beiträge, die durch die EU online zugänglich gemacht wurden. Vordergründig sind dabei die Verordnungen sowie die Richtlinie zu erwähnen, aus denen sich das Sixpack zusammensetzt und damit eine zentrale Analysequelle dieser Arbeit darstellt. Die Fiskalkrise und ihre Folgewirkungen werden primär aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht bearbeitet. Eine Monographie die sich explizit mit sozialen Auswirkungen befasst, gibt es gegenwärtig nicht. Lediglich die Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung: „Eurokrise, Austeritätspolitik und das Europäische Sozialmodell. Wie die Krisenpolitik in Südeuropa die soziale Dimension der EU bedroht“ nimmt sich dieser Thematik an.[22] Neben der vielfältigen Aufsatzliteratur im Bereich der Politikwissenschaft, dabei vor allem die Reihe: „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ), gibt es einzelne Monographien, die sich mit weiteren Folgen der Fiskalkrise auseinandersetzen. Wolfgang Streeck befasst sich in: „Gekaufte Zeit – Die vertagte Krise des demokratischen Kapitalismus“ vordergründig mit den Auswirkungen auf die Demokratie und der Legitimationsproblematik, die sich im Zuge der Eurokrise auftat. Er schildert dabei eine interdependente Krisentrias, bestehend aus Bankenkrise, Fiskalkrise und die Krise der Realökonomie. Dabei hält er fest, dass es durchaus streitbar ist, ob Austerität zur Verringerung der Schuldenlast überhaupt geeignet sei.[23] In: „Überwindung der EU-Schuldenkrise zwischen Solidarität und Subsidiarität.“ diskutieren die Autoren hauptsächlich die Frage, wie ein dauerhafter Stabilitätsmechanismus in Europa aussehen kann, der sowohl die Solidaritätsverpflichtung als auch das Subsidiaritätsgebot ernst nimmt. Als besondere Herausforderung wird die Genese interstaatlicher Solidarität angesehen. Weil sozialethische Prinzipien keine Antwort auf die Krise geben können, soll versucht werden Solidarität als normatives Zielprinzip zu verstehen.[24] Thematisiert wird hierbei auch der massive Glaubwürdigkeitsverlust der Europäischen Institutionen, besonders Zuge expansiver Geldpolitik.[25]

1. Das Sixpack im Kontext der Fiskalkrise

1.1. Zusammensetzung und Intention

Die 2008 begonnene Finanz- und Wirtschaftskrise verdeutlichte innerhalb kurzer Zeit wie defizitär es um die Konstruktion und Ausgestaltung der WWU bestellt ist; sogar von Geburtsfehlern ist dabei die Rede.[26] Die zutage getretene Asymmetrie zwischen supranational gesteuerter Währungs- und intergouvernemental bestimmter Wirtschaftspolitik, machte es vor allen den ökonomisch angeschlagenen Mitgliedsstaaten schwer, adäquat und schnell auf die Herausforderungen der Krise zu reagieren.[27] Ferner verursachen die dadurch divergierenden Konjunkturzyklen der Mitgliedsstaaten weitere Instabilitäten im Euro-Währungsgebiet.[28] Der SWP, der bereits in seiner Entstehung unter heftiger Kritik stand, hat sich als nicht effizient erwiesen. Dessen Konvergenzkriterien[29] wurden von der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten bereits bei der Basisprüfung makroökonomisch relevanter Daten nicht erfüllt.[30] Zwar sah dieser gemäß Art. 104c des Vertrags von Maastricht, Verfahrensabläufe und Sanktionen bei der Feststellung von Defiziten vor um den betreffenden Staat zum Einlenken zu bewegen, wirksam waren diese jedoch nicht. Somit konnten die in einem Defizitverfahren befindlichen Staaten kaum zu solider und nachhaltiger Haushaltsführung angehalten werden.[31] Die überwiegende Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten befindet sich derzeit in einem Defizitverfahren.[32] Mit der Einführung der Gemeinschaftswährung und der damit einhergehenden Abgabe nationaler Währungspolitik gaben die Staaten der Eurozone ein wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument an die supranationale Ebene ab. Im Zuge der Krise wurden die Schwachstellen, allen voran die mangelhaft ausgestalteten und umgesetzten Fiskalregeln, des SWP deutlich und die Krise verschärfte sich stetig. Der perzipierte Rekalibrierungsbedarf mündete u.a. in einem umfänglichen Legislativpaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung mit, wie der englische Begriff vermuten lässt, insgesamt sechs Rechtsakten. Die durch das Sixpack eingeleitete Verschärfung soll nun die Grundlage dafür legen: „[…] dass Budgetdisziplin nicht nur gefordert, sondern auch tatsächlich durchgesetzt wird.“[33]

Die Zielsetzung dieser ist im Wesentlichen eine Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, um makroökonomische Stabilität zu gewährleisten und diese nachhaltig zu sichern. Darüber hinaus sollen die oben angeführten Defizite bei der Sanktionierung abgebaut werden. Folgend sollen die einzelnen Maßnahmen in einer inhaltlich aufeinander abgestimmten Reihenfolge in ihren Grundzügen dargelegt und erörtert werden.

Die Verordnung (VO) 1175/2011 legt die Grundlage für den Ausbau haushaltspolitischer Überwachung sowie der wirtschaftspolitischen Koordinierung und ändert damit die VO 1466/97.[34] Die VO 1175/2011 soll die präventive Komponente des nun reformierten SWP stärken und sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten ein Mittelfristiges Haushaltsziel (MHZ) bestimmen, anstreben und Anstrengungen dahingehend unternehmen, dieses zu erfüllen und zu halten. Zur Erreichung dieses Haushaltsziels sollen diejenigen Maßnahmen gewählt werden: „[…] die im Einklang mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, den beschäftigungspolitischen Leitlinien der Mitgliedstaaten und der Union sowie allgemein der nationalen Reformprogramme angenommen werden.“[35] Die Mitgliedsstaaten der Eurozone müssen fortan Stabilitätsprogramme, alle weiteren EU-Mitglieder Konvergenzprogramme vorlegen, die zur Erreichung solider öffentlicher Finanzen, Preisstabilität, nachhaltigem Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen geeignet sind.[36] Die Planung dieser Programme muss vorsichtig gewählt werden und auf dem: „[…] wahrscheinlichsten makrobudgetären Szenario […]“[37] basieren. Der zeitliche Rahmen zur Erreichung des MHZ richtet sich nach dem Schuldenstand eines Mitgliedsstaates. Sofern dieser 60% des BIP überschreitet, muss ein schnellerer Anpassungspfad gewählt werden. Abweichungen dieses Pfades sind nur möglich bei adäquater und diskretionärer Gegenfinanzierung[38] oder Ereignissen, die außerhalb staatlicher Kontrolle liegen und einen massiven Einfluss auf die öffentlichen Finanzen haben.[39] Ferner konstituiert diese Verordnung das Europäische Semester. Diese von der Arbeitsgruppe „Wirtschaftspolitische Steuerung“ eingeleitete Initiative sieht einen Sechsmonatszyklus vor, indem die Mitgliedsstaaten alle notwendigen Daten zur Überprüfung und Bewertung der Haushaltslage vorlegen.[40] Dieser Zyklus beginnt jedes Jahr im März. In dieser Zeit formuliert der Europäische Rat, auf Grundlage eines Berichts der Europäischen Kommission, politische Handlungsempfehlungen für die jeweiligen Mitgliedsstaaten. Im folgenden Monat überprüfen diese sodann ihre Strategien zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels, einschließlich der Reformbestrebungen.[41] Im Wesentlichen basiert das Europäische Semester auf drei Grundpfeilern. Den länderspezifischen Empfehlungen, die von der Kommission erarbeitet werden[42], die Überprüfung des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht gemäß der VO 1176/2011[43] und Vorschlägen im Zusammenhang mit der Feststellung eines Defizitverfahrens.[44] Die VO 1175/2011 hält darüber hinaus fest, dass diejenigen Mitgliedsstaaten deren Schuldenstand 60% des BIP übersteigt oder bei denen Bedenken hinsichtlich der Bewältigung ihrer Schuldenlast bestehen, einen deutlich schnelleren Anpassungspfad in Richtung MHZ wählen müssen.[45]

In der intentionalen Reihenfolge steht nun die VO 1177/2011, die sich mit der Beschleunigung zur Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit auseinandersetzt.[46] Die rechtliche Grundlage dieser Verordnung ist Artikel 126 Abs. 14 AEUV und zielt auf eine Stärkung der korrektiven Komponente des SWP ab. Eine wesentliche Neuerung ist die Konkretisierung und Operationalisierung von Referenzwerten zur Ermittlung eines Defizits und dessen weitere Entwicklung.[47] Dieser Rechtsakt gibt auch Aufschluss über die Form der Sanktionierung und dessen Intention. Als Sanktionierungsinstrument wird: „[…] in der Regel eine Geldbuße verhängt.“[48] die fair, zeitnah und wirksam zur Einhaltung des SWP beitragen soll,[49] jedoch entgegen der ursprünglichen Konzeption des SWP, „[…] echte Anreize für die Befolgung der Inverzugsetzungen gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV darstellen.“[50] Ferner enthält diese Verordnung Verfahrensweisen, betreffend den wirtschaftlichen Dialog, zur Erörterung von Verfahrensschritten bei der Feststellung eines übermäßigen Haushaltsdefizits, zwischen den Organen der Union. Darüber hinaus soll eine Steigerung der Transparenz angestrebt werden um Problemen bei der Umsetzung dieser Verordnung frühzeitig begegnen zu können.[51]

Auf die VO 1177/2011 folgt die Richtlinie 2011/85, die Anforderungen über den haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedsstaaten festschreibt.[52] Dieser Rahmen wird in Artikel 2a-g dieser Richtlinie konkretisiert und umfasst fünf Kernbereiche wie beispielsweise das öffentliche Rechnungswesen und Statistik, haushaltspolitische Prognosen und numerische Haushaltsregeln. Für den Bereich Rechnungswesen und Statistik werden die Mitgliedsstaaten angehalten nationalstaatliche Prüfsysteme zu implementieren, die eine nachvollziehbare und eine kohärente Abbildung relevanter Daten gewährleiste. Diese Daten sollen zeitnah veröffentlicht werden.[53] Ferner müssen diese Daten einer internen Kontrolle und einer unabhängigen Rechnungsprüfung unterzogen werden.[54] Die Etablierung numerischer Haushaltsregeln soll ebenfalls dafür sorgen, dass die Staaten Aufschluss über ihr Finanzierungskonzept offen legen und welche Konsequenzen sie bei einer Nichteinhaltung vorsehen.[55] Bei allen den mittelfristigen Haushaltsrahmen betreffenden Daten wird Transparenz gefordert.[56] Der Handlungsspielraum neuer Regierungen bzgl. der Verwendung von Haushaltmitteln soll durch diese Richtlinie aber nicht eingeschränkt werden. Abweichungen in der Haushaltsplanung, im Vergleich zu den der Vorgängerregierungen, müssen jedoch angezeigt werden.[57] Es sei dennoch darauf verwiesen, dass für die Mitgliedsstaaten seit dem Inkrafttreten der Richtlinie eine Unterlassungspflicht besteht, die besagt, dass: „[…] bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist keine Maßnahmen erlassen werden dürfen, die das Ziel der Richtlinie ernstlich in Frage stellen würden.“[58] Alle in dieser Richtlinie enthaltenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind bis Ende des Jahres 2013 vorzunehmen.

In der intendierten Reihenfolge des Sixpack steht nun die VO 1176/2011, die Maßnahmen über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte enthält.[59] Wie die VO 1177/2011, ist auch diese zur Stärkung der präventiven Komponente des SWP eingerichtet worden. Auf diese Verordnung wird das Europäische Semester angewandt und birgt die Neuerung eines Warnmechanismus‘ zur Erkennung makroökonomischer Ungleichgewichte, in Form eines Scoreboards.[60] Zur Identifikation eines Ungleichgewichts gibt die Verordnung folgende Definition an, welche den präventiven Aspekt nochmals hervorhebt. Ungleichgewichte seien demnach: „[…] alle Trends, die zu makroökonomischen Entwicklungen führen, die sich nachteilig auf das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschaft eines Mitgliedstaats oder der Wirtschafts- und Währungsunion oder der Union insgesamt auswirken oder potenziell auswirken könnten;“[61] Um diese zu ermitteln, beinhaltet das Scoreboard eine Vielzahl von Indikatoren, deren Schwellenwerte es einzuhalten gilt und von deren Einhaltung man sich eine Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, innerhalb der Europäischen Union, erhofft.[62] Werden nach der eingehenden Prüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung Ungleichgewichte festgestellt, greift Artikel 6 und formuliert Präventionsmaßnahmen. Hierbei wird dezidiert auf die Einbindung der Sozialpartner gemäß Artikel 152 AEUV, sowie auf das Recht auf Kollektivverhandlungen- und Maßnahmen nach Artikel 28 der EU-Grundrechtecharta, hingewiesen. Sollte die Kommission zu der Auffassung gelangen, dass sich in einem Mitgliedsstaat ein übermäßiges Defizit ergeben hat, wird nach Artikel 7 dieser Verordnung das Verfahren offiziell eingeleitet und anschließend ein Korrekturmaßnahmenplan gefordert, der dann auf seine Einhaltung hin überprüft wird.[63] Sofern keine übermäßigen Ungleichgewichte mehr bestehen, kann das Verfahren nach Artikel 11 eingestellt werden.

Die letzten beiden Rechtsakte des Maßnahmenbündels sind die VO 1173/2011 und 1174/2011. Erstere befasst sich mit der wirksamen Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung bei den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets.[64] In dieser wird nochmals festgehalten, dass aufgrund der fehlerhaften Konstruktion der WWU ein Sanktionssystem normiert werden müsse, um die wirtschaftspolitische Steuerung der Union zu verbessern.[65] Ebenfalls soll die Glaubwürdigkeit der Union, bei der Bestrebung die fiskalpolitische Überwachung konsequent durchzuführen, erhöht werden.[66] Kapitel 3 der Verordnung schildert die Sanktionen der präventiven Komponente des SWP in Form von verzinslichen Einlagen.[67] Kapitel 4 regelt die Sanktionen der korrektiven Komponente in Form einer unverzinslichen Einlage. Beide Einlagen betragen eine Höhe von 0,2% des BIP des Vorjahres und sind bei der Kommission zu hinterlegen.[68] Die Zinseinnahmen dieser Einlagen werden nach Artikel 311 AEUV der Europäischen Finanzstabilisierungsfaszilität zugewiesen. Ein Novum stellt Kapitel 5 dieser Verordnung dar. Dieses sieht, in Artikel 8, die Verhängung einer wirksamen und abschreckenden Geldbuße vor, sofern ein Staat: „[…] absichtlich oder aufgrund schwerwiegender Nachlässigkeit“[69] Daten zur Ermittlung der Defizithöhe manipuliert.[70] Die VO 1174/2011 befasst sich mit den Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte.[71] Für die zwei benannten Verordnungen erhält die Kommission eine gewichtigere Rolle gegenüber dem Rat. Diese neue Gewichtung zwischen den Institutionen wird durch das Instrument der umgekehrten Abstimmung erreicht. Dabei gelten die Empfehlungen der Kommission bzgl. Maßnahmen bei Nichteinhaltung von Korrekturmaßnahmeplänen als vom Rat angenommen, sofern dieser nicht innerhalb von zehn Tagen mit qualifizierter Mehrheit widerspricht.[72] Derzeit ist es aber ungewiss ob das bestehende Primärrecht diese Neuausrichtung zwischen Rat und Kommission überhaupt zulässt.[73]

Die dargestellten Legislativakte weisen den Weg in Richtung supranationale Supervision nationaler Haushalte. Bereits im Delors-Bericht von 1989 wird mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, Maßnahmen zur Angleichung nationaler Politikbereiche, vor allem aber der Fiskalpolitik, zu etablieren.[74] Das Versäumnis fiskalpolitischer Kohärenz und engerer wirtschaftspolitischer Koordinierung sowie die vielfältige Missachtung von Grenzwerten, ergänzt durch eine Wirtschaftskrise immensen Ausmaßes, führen dazu, dass nun mit Maßnahmen wie Früherkennung, Warnung, Anpassung, Sanktion und Überwachung sämtliche Konstruktionsfehler der WWU und des SWP, die sich über viele Jahre entwickelten, innerhalb kürzester Zeit behoben werden sollen. Einhergehend damit sind auch massive Neuausrichtungen institutioneller Strukturen sowie konstitutionelle Änderungen wie beispielsweise die Einführung nationaler Schuldenbremsen. Dass sich durch diese enormen Umbrüche und Konsolidierungsforderungen erhebliche Friktionen mit denen ergeben, die die Folgen solcher Maßnahmen tragen müssen, erscheint unausweichlich. Das Sixpack hat daran essentiellen Anteil und ist somit eines der Kernstücke der umfangreichen Maßnahmen zur Überwindung der Fiskalkrise. Es schafft den Rahmen für die Umsetzung einer gemeinsam gesteuerten Wirtschaftspolitik.

Folgend soll dargestellt werden, welchen integrativen Einfluss das Sixpack hat und wie dieses Maßnahmenbündel wahrgenommen wird.

1.2. Einfluss auf die Integration und dessen Perzeption

Bei der Etablierung des Sixpack muss beachtet werden, dass es nicht das Signum erkannter Notwendigkeit zur besseren wirtschaftspolitischen Steuerung ist, sondern vor allem durch die Krise selbst ihren Anschub erhielt; sozusagen aus der Not heraus geboren wurde.[75]

Auch wenn es nicht dezidiert so bezeichnet wird, so markiert das Sixpack einen: „[…] Neustart des europäischen Integrationsprozesses […]“[76] mit enormer Tiefenwirkung. Der im Lissabonvertrag postulierte Wunsch: „[…] die Voraussetzungen für ein stärkeres Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union zu verbessern und zu diesem Zwecke eine immer engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Euro-Währungsgebiet zu fördern,“[77] ist in Erfüllung gegangen. Jedoch wird vielfach kritisiert, dass dies massiv zu Lasten der Demokratie geschehe. Diese werde einem marktgesteuerten, beschleunigten Handlungszwang unterworfen,[78] was dazu führt, dass die Mitgliedsstaaten in einem noch nie dagewesenen Maße Souveränität an die supranationale Ebene abgeben müssen. Die Folgen dieser Abgabe werden hingegen kaum debattiert. Durch das Sixpack müssen besonders die Staaten der Eurozone vielfältige Korrekturmaßnahmen einhalten oder neue Verfahren implementieren. Angeführt seien konstitutionell verankerte Schuldenbremsen sowie Prüfsysteme, die erforderlich sind, um die Vorgaben an den festgeschriebenen haushaltspolitischen Rahmen gemäß der Richtlinie 2011/85 einzuhalten. Dabei gibt es hier bereits Umsetzungsprobleme, wie das Urteil des portugiesischen Verfassungsgerichts verdeutlicht. Das höchste Gericht des Landes sieht die beschlossenen Maßnahmen zum Defizitabbau als nicht mit der Verfassung vereinbar an, weil diese gegen das konstitutionell verankerte Gleichheitsprinzip verstoßen. Das Urteil wird u.a. folgendermaßen begründet: „Penalising a given category of people, in a way that is made worse by the combined effect of this reduction in pay and the generalised increase in the fiscal burden, undermines both the principle of equality with regard to public costs and the principle of fiscal justice.”[79]

[...]


[1] Interview mit Wolfgang Schäuble: 2012: auf: bundesregierung.de – genaue Angaben im

Literaturverzeichnis.

[2] Vgl. Ebd. siehe auch: Schayan 2012: Interview mit Martin Schulz auf: deutschland.de - genaue

Angaben im Literaturverzeichnis.

[3] Vgl. BBC-News 2013: UK could drift towards EU exit. auf: bbc.co.uk – genaue Angaben im

Literaturverzeichnis.

[4] Europäische Kommission 2012: S. 13.

[5] Vgl. Ebd.: S. 9 ff.

[6] Vgl. Ebd.

[7] Vgl. Süddeutsche 2013: „Europa ist ein Sanierungsfall" auf: sueddeutsche.de – genaue Angaben im

Literaturverzeichnis.

[8] Vgl. Ebd.

[9] Vgl. Ellerbeck/ Harant 2005: S. 9.

[10] Borrell 1996: S. 3.

[11] Vgl. Stocker 2001: S. 36 ff.

[12] Vgl. Ebd.: S. 39 f.

[13] Vgl. Peeperkorn 2012: auf: presseurop.eu – genaue Angaben im Literaturverzeichnis.

[14] Gem. Art. 125 AEUV.

[15] Padoa-Schioppa 1994: S. 168.

[16] Plickert 2012: EZB in der Grauzone. auf: faz.net – genaue Angaben im Literaturverzeichnis.

[17] Vgl. Ebd.: S. 153 f.

[18] Vgl. Streeck 2013: S. 32.

[19] Vgl. Fishan 2011: S. 48.

[20] Beckert/ Streeck 2012: S. 10.

[21] Dabei primär die Troika, bestehend aus Vertretern von EZB, IWF und EU-Kommission, die zur

Überwachung der Sparanstrengungen eingesetzt wurde und deren Berichte relevant waren,

um zu entscheiden, ob Hilfszahlungen gewährt werden können.

[22] Abrufbar unter: <http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/09444.pdf> (12.06.2013).

[23] Streeck 2013: S. 30 f.

[24] Vgl. Eggensperger 2013: S. 113.

[25] Vgl. Kösters 2013: S. 23 f.

[26] Vgl. Obwexer 2012: S. 210.

[27] Vgl. Ebd.: S. 211.

[28] Vgl. Cuaresma/ Octavio/ Gächter 2011: S. 97 f.

[29] Siehe Art. 121 EG-Vertrag.

[30] Vgl. Ellerbeck/ Harant 2005: S. 9.

[31] Vgl. Ebd.: S. 14 f.

[32] Vgl. Eurostat-Statistisches Amt der Europäischen Union 2013: S. 1.

[33] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2013: auf: bundesregierung.de – genaue

Angaben im Literaturverzeichnis.

[34] Vgl. Amtsblatt der Europäischen Union 2011 (ABl. EU.): L 306/12.

[35] Ebd.: Abs. 6.

[36] ABl. EU. L 306/17 – Art. 3 Abs. 1.

[37] Ebd.: Art. 3. Abs. 2. UAbs. 2a.

[38] Vgl. ABl. EU. L 306/18 – Art. 5. Abs. 1a.

[39] Vgl. ABl. EU. L 306/14 – Abs. 22.

[40] Vgl. ABl. EU. L 306/15 – Art. 2. Abschnitt 1-A.

[41] Vgl. Rat der Europäischen Union 2010: Mitteilung an die Presse: S. 6.

[42] Siehe dazu: Europäische Kommission 2013: MEMO/13/458 – genaue Angaben im

Literaturverzeichnis.

[43] Siehe: ABl. EU. L 306/25.

[44] Gemäß Art. 126 AEUV. Eine detaillierte Darlegung sowie rechtliche Betrachtung des Europäischen

Semesters bei: Obwexer 2012: S. 216 f.

[45] Vgl. ABl. EU. L 306/14 – Abs. 21.

[46] Siehe: ABl. EU. L 306/33.

[47] Vgl. ABl. EU. L 306/35 – Art. 2 Abs. 1 UAbs. 1 sowie Abs. 1a.

[48] ABl. EU. L 306/39 – Art. 11.

[49] Vgl. ABl. EU. L 306/35 – Abs. 22.

[50] Ebd.: Abs. 21.

[51] Vgl. ABl. EU. L 306/37 – Art. 2a Abs. 1.

[52] Siehe ABl. EU. L 306/41.

[53] Vgl. ABl. EU. L 306/42 – Abs. 7.

[54] Vgl. ABl. EU. L 306/44 – Art. 3.

[55] Vgl. ABl. EU. L 306/45 – Art. 5.

[56] Vgl. ABl. EU. L 306/44 – Kap. 5 und 6.

[57] Vgl. ABl. EU. L 306/43 – Abs. 22.

[58] Obwexer 2012: S. 220.

[59] Siehe ABl. EU. L 306/25.

[60] Vgl. ABl. EU. L 306/28 – Art. 3 und Art. 4.

[61] ABl. EU. L 306/28 – Art. 2 Abs. 1.

[62] Vgl. ABl. EU. L 306/28 f. – Art. 4 Abs. 4.

[63] Vgl. ABl. EU. L 306/30 Art. 7,8 und 9.

[64] Siehe ABl. EU. L 306/1 – Abs. 3.

[65] Vgl. Ebd.: Abs. 1.

[66] Vgl. ABl. EU. L 306/2 – Abs. 13.

[67] Vgl. ABl. EU. L 306/4 – Art. 4.

[68] Vgl. Ebd.: Art. 5.

[69] ABl. EU. L 306/5 – Art. 8 Abs. 1.

[70] Vgl. Ebd.: – Art. 8 Abs. 2.

[71] Siehe ABl. EU. L 306/8.

[72] Vgl. ABl. EU. L 306/31 – Art. 10 Abs. 4.

[73] Vgl. Müller-Graff 2011: S. 305.

[74] Vgl. Delors-Bericht 1989: S. 13.

[75] Vgl. Obwexer 2012: S. 211.

[76] Beckert/ Streeck 2012: S. 17.

[77] Amtsblatt der Europäischen Union 2007: C 306/153.

[78] Vgl. Streeck 2013: S. 152 f.

[79] Tribunal Constitucional Portugal – Portugese Constitutional Court 2013: ACÓRDÃO N.º 187/2013. _ Das Urteil in Englischer Sprache ist hier abrufbar:

<http://www.tribunalconstitucional.pt/tc/en/acordaos/20130187s.html> (10.07.2013).

Final del extracto de 70 páginas

Detalles

Título
Europäische Desintegration durch die Rekalibrierung des Stabilitäts- und Wirtschaftspakts
Subtítulo
Der Einfluss des Sixpack zur Überwindung der Fiskalkrise und dessen Auswirkungen auf die Unionssolidarität
Universidad
Helmut Schmidt University - University of the Federal Armed Forces Hamburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Calificación
1,7
Autor
Año
2013
Páginas
70
No. de catálogo
V274120
ISBN (Ebook)
9783656660347
ISBN (Libro)
9783656660330
Tamaño de fichero
690 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
europäische, desintegration, rekalibrierung, stabilitäts-, wirtschaftspakts, einfluss, sixpack, überwindung, fiskalkrise, auswirkungen, unionssolidarität
Citar trabajo
Bachelor of Arts Ronny Peters (Autor), 2013, Europäische Desintegration durch die Rekalibrierung des Stabilitäts- und Wirtschaftspakts, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274120

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Título: Europäische Desintegration durch die Rekalibrierung des Stabilitäts- und Wirtschaftspakts



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