Basel III. Ein Überblick


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2013

28 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Kapitalanforderungen

3 Kapitalpuffer.

4 Leverage Ratio

5 Anforderungen an die Risikodeckung

6 Liquiditätsverbesserung

7 Der Umgang mit systemrelevanten Finanzinstituten

8 Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Quantitative Veränderungen des Kernkapitals, eigene Darstellung

Abbildung 2: Kapitalquoten, eigene Darstellung

Abbildung 3: Mindesthalteperioden verschiedener Produkte, BCBS, 2010a, S.41

1 Einleitung

"Seit dem letzten Basel-III-Monitoring zum Stichtag 30. Juni 2012 ist der prognostizierte Bedarf an hartem Kernkapital bei vollständiger Implementierung von Basel III für die deutschen Großbanken weiter gesunken - und zwar von rund 32 auf 14 Milliarden Euro. […] Die regulatorischen Kernkapitalquoten der deutschen Großbanken sind stabil und reichen von zehn bis 18 Prozent" (MANAGER MAGAZIN ONLINE, 2013, Auslassung durch den Autor)

Mit diesen Angaben zur Umsetzung der im Rahmen der Bankenregulierung geforderten Kapitalquoten wird Bafin-Chefin Elke König in einem Artikel des Manager Magazins Online am 28.05.2013 zitiert. Um diesen Quoten Bedeutung zu verleihen, sei an den eigentlichen Zweck des Finanzsektors erinnert. Das originäre Bankengeschäft besteht darin, finanzielle Mittel von Kleinanlegern (Privatkunden), welche ihr Geld sparen wollen, an größere Kreditnehmer (Unternehmen), die dieses wiederum sinnvoll investieren können, zu transferieren. Dieser berühmte Prozess der Finanzintermediation beruht jedoch essentiell auf einem Hebeleffekt, da die zu transferierenden Finanzmittel für die vermittelnde Bank Fremdkapital darstellen. Aus dieser Gegebenheit resultiert die traditionell geringe Eigenkapitalquote von Finanzinstituten, welche bisweilen wesentlich niedriger lag als im Zitat genannt. Fallen die Forderungen auf der Aktivseite einer Bankbilanz folglich aus, entstehen der betroffenen Bank schnell Probleme bei der Tilgung der Verbindlichkeiten auf der Passivseite und ein Bankrott wird nunmehr wahrscheinlicher. Sind derart gestresste Banken zusätzlich stark im globalen Finanzsystem vernetzt oder schlicht zu groß, um im System unbedarft die Insolvenz zu durchlaufen, kann es schnell zu einem Kollaps des globalen Bankensektors kommen, wie seit der jüngsten Finanzkrise nach 2008 unlängst bewiesen. Bemühungen der internationalen Bankenregulierung das Geschäftsmodell des Finanzsektors weniger anfällig für solche Krisen zu machen existieren schon seit längerem. In dieser Arbeit sollen die jüngsten Regelungen des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision - BCBS), schlicht Basel III genannt, beleuchtet werden. Bereits in ihren früheren Bemühungen in Form von Basel I sowie Basel II war es Ziel des BCBS einen Kapitalpuffer für uneinbringliche Forderungen im Bankengeschäft zu etablieren, um die Unsicherheit bezüglich zahlungsunfähiger Debitoren zu reduzieren und die allgemeine Qualität von Anlageportfolios zu erhöhen. Doch die scharfe Kritik in der Literatur, welche sich vorzüglich auf die mangelnde Wirksamkeit der bis dahin implementierten Methoden und bestimmte negative Effekte wie eine prozyklische Reaktion bezog, hat sich schließlich mit der Krise bestätigt.

Aktuell wird mit Basel III durch das BCBS versucht, diesen Kritiken gerecht zu werden, bestehende Defizite zu beseitigen und damit einen wirksamen Rahmen für die internationale Bankenregulierung zu schaffen. Diesbezügliche Methoden und Anforderungen werden in einem Implementierungsrahmen bis Januar 2019 von den Banken umgesetzt (BCBS, 2010a, S. 69). Auf diesen soll im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden. Gleiches gilt für Kritiken gegenüber Basel III, für welche Diskussionen in der Literatur zu finden sind. Vielmehr stehen an dieser Stelle die jeweiligen Methoden von Basel III im Fokus. Ihre Grundstruktur sowie ihre Funktionalität sollen im Einzelnen erläutert werden.

Der Aufbau der Arbeit orientiert sich eng an den durch das BCBS definierten Themen (BCBS, 2010a). Somit soll beginnend mit Kapital 2 auf die neuen Kapitalanforderungen eingegangen werden, worauf mit Kapitel 3 die damit eng verknüpften Kapitalpuffer folgen. Kapitel 4 diskutiert die Leverage Ratio, Anforderungen an die Risikodeckung sind Gegenstand von Kapitel 5. Thema von Kapitel 6 und 7 sind Liquidität respektive Systemrelevanz.

2 Kapitalanforderungen

Nachdem in den bisherigen Bestrebungen des Baseler Komitees1 lediglich die Verbesserung von sensitiveren sowie fortschrittlicheren Risikomanagementsystemen im Fokus standen, wird in Basel III konkret die Auseinandersetzung mit der Zusammensetzung der regulatorischen Eigenmittel forciert. Die Kapitalausstattung von Finanzinstitutionen wird insbesondere einer engeren Definition qualitativer sowie quantitativer Anforderungen an die für die Risikodeckung bereitzustellenden regulatorischen Eigenmittel unterworfen. In diesem Kontext soll die Eigenkapitalbasis von Banken verstärkt, deren Ermittlung transparenter gestaltet und international einheitliche Standards in einer immer stärker globalisierten Finanzindustrie implementiert werden. Der Bedarf nach einer hohen Qualität der Kernkapitalbestandteile sowie einer einheitlichen Eigenkapitaldefinition wurde nach den Folgen der weltweiten Finanzkrise 2008 augenscheinlich. In dieser Zeit ist ebenso die Erkenntnis gewachsen wie mangelnde Offenlegungsstandards die realistische Einschätzung des Risikos in der Finanzbranche schwer bis unmöglich machten.

Insbesondere hybride Kapitalinstrumente, deren eindeutige Zuordnung als Eigen- oder Fremdkapital nicht möglich ist, bereiteten in der Deckung von Risiken Schwierigkeiten. So sind zum Beispiel auf der Aktivseite der Bilanz immaterielle Goodwill-Positionen nur schwerlich im Rahmen einer Risikodeckung von Bankgeschäften zu gebrauchen (MAIER, 2010, S. 56f.). Im Folgenden soll zunächst auf die qualitative Zusammensetzung der regulatorischen Eigenmittel in Form von Eigenkapital- bestandteilen nach Basel III erörtert werden. Anschließend werden quantitative Aspekte erläutert wie veranschaulicht.

Nach Maier wurde seitens der Finanzinstitute mangels adäquater Rahmenregulierung bisher keine angemessene risikogerechte Kapitalausstattung vorgenommen. Ihm zufolge erhöhe Basel III die Anforderungen „an die Qualität des zur Risikodeckung herangezogenen Eigenkapitals“ (MAIER, 2010, S. 57). Es werden drei grundlegende Klassen definiert: „hartes“ Kernkapital (Tier 1a) und zusätzliches Kernkapital (Tier 1b) als die Bestandteile des gesamten Kernkapitals (Tier 1) sowie das Ergänzungskapital (Tier 2). Dabei soll das Kernkapital dazu dienen, den Fortbestand eines Unternehmens zu sichern (going concern). Dazu soll das Auffangen großer laufender Verluste gewährleistet werden. Das Ergänzungskapital dient der Absorption von Verlusten im Insolvenzfall (gone concern). Das BCBS hat für die eindeutige Einordnung vorhandenen Kapitals in diese drei Kategorien für jede Kategorie einen Kriterienkatalog erstellt. Für das „harte“ Kernkapital enthält dieser Katalog 14 Kriterien, die eine Zuordnung als solches ermöglichen (BCBS, 2010a, S. 14 f.). King und Tarbert identifizieren als die wichtigsten Kriterien in diesem Katalog „hartes“ Kernkapital, welches im Liquidationsfall absolut nachrangig sein muss und demnach rechtsformunabhängig sowie ohne Einschränkungen zur Verlustkompensation genutzt werden kann. Es besitzt eine unbefristete Laufzeit und ist außerhalb einer Liquidation nicht zurückzahlbar. Es bestehen keine obligatorischen Gewinnausschüttungen, nach Rechnungslegungsvorschriften wird es als Eigenkapital klassifiziert (KING/TARBERT, 2011, S. 4). „Hartes“ Kernkapital besteht demnach hauptsächlich aus Stammaktien, darauf gezahlten Aktienagios, einbehaltenen Gewinnen, kumulierten sonstigen Erträgen sowie sonstigen offengelegten Rücklagen (MAIER, 2010, S. 61).

Da das zusätzliche Kernkapital ebenfalls dem Zweck dient eine Unternehmensinsolvenz zu verhindern, folgt der 14 Kriterien umfassende Katalog in etwa den gleichen Prinzipien wie der Tier 1a Katalog (BCBS, 2010a, S. 15f.). Zusätzliches Kernkapital wird als Residualgröße im Liquiditätsfall ebenso nachrangig behandelt. Es steht somit auch vollständig der Verlustdeckung zur Verfügung. Lediglich hinsichtlich der Fristenbindung ergeben sich Erleichterungen. So kann Tier 1b Kapital frühestens nach fünf Jahren mit Zustimmung des Aufsichtsrates gekündigt werden. Rückzahlungen sind demnach möglich (MAIER, 2010, S. 62).

Komponenten des Ergänzungskapitals sind allgemein ausgegebene Finanzierungs- instrumente, welche die Kriterien als solche erfüllen, jedoch nicht als „hartes“ Kernkapitel klassifiziert werden können. Beispielhaft seien hier Vorzugsaktien genannt, da diese ein Recht auf bevorzugte Dividendenzahlungen verbriefen. Weiter zählen als Ergänzungskapital bestimmte an Dritte emittierte Instrumente konsolidierter Tochtergesellschaften, regulatorische Eigenkapitalanpassungen oder auch Vorzugs- aktien an Fremdkapitalgeber (KING/TARBERT, 2011, S. 4). Da das Ergänzungskapital vornehmlich im Insolvenzfall Verluste begrenzen soll, spielt es keine Rolle bei der Absorption laufender Verluste. Folglich werden dem Ergänzungskapital lediglich neun Kriterien vom Baseler Komitee zugeordnet (BCBS, 2010a, S. 18f.). Das Ergänzungskapital soll lediglich nachrangig zu Einlagen und dem Fremdkapital während einer möglichen Insolvenz behandelt werden. Es besteht aus Vorzugsaktien mit begrenzter Laufzeit sowie schuldähnlichen Eigenschaften und weiteren nachrangigen Fremdkapital. Weiterhin werden eine Vielzahl an Instrumenten unter der Begrifflichkeit Ergänzungskapital subsumiert, welche einer Klassifizierung als Kernkapital nicht standhalten sowie deren Agio (KING/TARBERT, 2011, S. 4).

Während sich die relative Höhe der gesamten regulatorischen Eigenmittel mit den Anforderungen von Basel III nicht verändert hat, wurde ihre Zusammensetzung wesentlich überarbeitet. So hat bereits nach Basel I und auch Basel II der Anteil des Eigenkapitals 8% der risikogewichteten Aktiva betragen. Dieser Anteil wurde durch Basel III nicht verändert. Jedoch hat sich die Verteilung dieser 8% auf 50% Kernkapital und folglich 50% Ergänzungskapital zugunsten des Kernkapitals auf das Verhältnis 75:25 mit Basel III verschoben. Demnach beträgt mit den Änderungen der Anteil des Kernkapitals nun 6% und derjenige des Ergänzungskapitals 2%. Innerhalb des Kernkapitals wird ebenso ein minimales Verhältnis von 75:25 zwischen „hartem“ und „weichem“ Kernkapital vorgenommen. Somit beansprucht Basel III einen Mindestgehalt an „hartem“ Kernkapital von 4,5% und 1,5% an zusätzlichem Kernkapital (KING/TARBERT, 2011, S. 3f.). Eine graphische Veranschaulichung befindet sich mit Abbildung 1 im Anhang.

3 Kapitalpuffer

Als innovative Neuerung von Basel III können der ergänzend auf das obligatorisch regulatorische Eigenkapital zu implementierende Kapitalerhaltungspuffer sowie das Antizyklische Kapitalpolster gesehen werden. Sie lösen den regulatorischen Widerspruch, dass bei Unterschreiten der geforderten Eigenkapitalquoten in Stresssituationen Sanktionen seitens der Bankenaufsicht bis hin zum Entzug der Banklizenz zu erwarten sind (MAIER, 2010, S. 69). Somit stellt sich die Frage inwieweit die erhöhten Kapitalanforderungen für Stabilität im Bankensektor sorgen sollen, wenn bei dem Unvermögen sie einzuhalten, zusätzliche Belastungen in Form von Sanktionen auf die jeweils gestresste Entität zukommen, welche gerade einen gegenläufigen Effekt auszulösen scheinen. Nach King wurden trotz bestehender Kapitalanforderungen in Zeiten der Finanzkrise seit 2008 sowie der bedenklichen Situationen vieler Banken immer noch Dividenden an Aktionäre sowie Boni an Mitarbeiter gezahlt. Diese Zahlungen haben die Kapitalausstattungen der Banken erodieren lassen, welche später durch Staat und Steuerzahler gestützt oder gar gerettet werden mussten (KING/TARBERT, 2011, S. 5). Die Lösung auf derartige Probleme kann in zusätzlichen Puffern, welche die obligatorische Kapitalausstattung ergänzen, gesehen werden. Der Kapitalerhaltungspuffer soll mit 2,5% „hartem“ Kernkapital über risikogewichtete Aktiva die bereits bestehenden Eigenmittel ergänzen. Eine Unterschreitung dieser Untergrenze löst jedoch keine konkreten Sanktionen aus, wie es bei den regulatorischen Eigenmitteln der Fall gewesen wäre. Vielmehr sind Finanzinstitute aufgefordert, die entstandenen Lücken durch das Auslassen von diskretionären Gewinnausschüttungen wie Dividenden, Boni oder Aktienrückkäufen wieder aufzufüllen. Sollte dies nicht freiwillig geschehen, ordern die jeweiligen nationalen Behörden eine Zwangs- thesaurierung besagter Mittel an. Alternativ kann im Privatsektor neues Kapital aufgenommen werden (MAIER, 2010, S. 69). Je kleiner der Kapitalerhaltungspuffer an seiner Nullgrenze liegt, desto mehr Gewinne müssen für seine Aufstockung aufgebracht werden. Nähert sich sein Wert der 2,5%-Marke sinken die Einschränkungen des Ermessensspielraums der Banken. Beträgt der Kapitalerhaltungspuffer beispielsweise 0,5% müssen alle Gewinne dazu verwendet werden ihn aufzustocken und es können keine diskretionären Gewinnausschüttungen erfolgen. Bei 2% Kapitalerhaltungspuffer muss selbiger lediglich mit 40% der Erträge erweitert werden, 60% können ausgeschüttet werden (KING/TARBERT, 2011, S. 5). Auf diese Weise können Banken außerhalb von Stressphasen einen Kapitalerhaltungspuffer aufbauen, welchen sie in wirtschaftlichen Abschwungphasen nutzen können, um Verluste aufzufangen. Es findet ein gezielter Aufbau und gezieltes Abschmelzen des Puffers statt, welcher das jeweilige Finanzinstitut nicht in Verlegenheit bringt, seine vorgeschriebenen Kapitalreserven anzapfen zu müssen (MAIER, 2010, S. 69).

Das antizyklische Kapitalpolster ist als Erweiterung des Kapitalerhaltungspuffers zu verstehen. Es soll exzessives Kreditwachstum in wirtschaftlichen Aufschwungphasen verhindern. Nationale Behörden sollen bei Hochkonjunktur systemweite Risiken erkennen und einen Aufbau des Antizyklischen Kapitalpolsters anordnen. So können Spekulationsblasen der Kreditvergabe vermindert werden und das zusätzliche Polster in Abschwungphasen zur zusätzlichen Verlustabsorption verwendet werden. Das antizyklische Kapitalpolster soll insofern 0% bis 2,5% der risikogewichteten Aktiva ausmachen und mit „hartem“ Kernkapital oder sonstigem voll verlust- absorptionsfähigem Kapital unterlegt sein. Um den Finanzinstituten hinreichend Reaktionsmöglichkeit einzuräumen, werden Maßnahmen zum Aufbau eines Antizyklischen Kapitalerhaltungspolsters mindestens zwölf Monate zuvor bekannt gegeben. Ein anschließendes Abschmelzen des Polsters in Stresssituationen kann hingegen seitens der Banken mit sofortiger Wirkung erfolgen. Werden Kapitalanforderungen sowie die genannten Puffer kumuliert betrachtet, ergeben sich Konsequenzen für die Kapitalausstattungen von Finanzinstituten, welche in Abbildung

2 des Anhangs dargestellt sind. In Zeiten wirtschaftlicher Hochkonjunktur ergibt sich eine Mindest-Kapitalquote, das heißt Kapitalanforderungen plus zusätzliche Puffer, von bis zu 13% an Eigenmitteln über risikogewichtete Aktiva (KING/TARBERT, 2011, S. 5f.). Da beide Puffer aus „hartem“ Kernkapital bestehen sollen, macht diese besonders strengen Regeln unterliegende aber auch zur Risikodeckung am besten geeignete Kapitalkomponente zwischen 4,5% und 9,5% der risikogewichteten Aktiva aus. In dieser deutlichen Erhöhung des „harten“ Kernkapitals im Vergleich zu Basel II2 besteht eine der wesentlichen Änderungen durch Basel III. Hannoun erkennt in der Fokussierung auf das handfeste Tier 1a Kapital einen wesentlichen Durchbruch in der Bankenregulierung, da Finanzinstitute Risiken durch eine Kapitalbasis höchster Qualität zu decken haben (HANNOUN, 2010, S. 4).

4 Leverage Ratio

Die jüngste Finanzkrise offenbarte weitere Schwächen der globalen Finanzwirtschaft, die von den bis dahin geltenden Basel II-Regelungen nicht adäquat berichtigt oder zumindest vermindert werden konnten. Trotz bereits etablierter Kapitalanforderungen war es vielen Banken dennoch möglich hohe Hebel auf ihr zu haltendes Eigenkapital anzuwenden.3 Dies erhöhte wiederum das seitens der Regulierer unerwünschte systematische Risiko. Da Berechnungen der zu verwendenden Mindesteigenkapitalquoten ausschließlich gegenüber risikogewichteten Aktiva erfolgten, konnten Finanzinstitute durch Erhöhung außerbilanzieller Positionen oder allgemein Bilanzpositionen abseits jener risikogewichteten Aktiva dennoch hohe Verschuldungsquoten aufbauen (KING/TARBERT, 2011, S. 6).

In diesem Kontext ist die durch Basel III etablierte Leverage-Ratio als sinnvolle Ergänzung zu den Eigenkapitalanforderungen zu sehen. Sie besagt, dass das Kernkapital mindestens 3% der Summe aller Bilanzpositionen sowie aller außerbilanziellen Positionen ausmachen soll. Diese Kennzahl ist einfach zu ermitteln, transparent gestaltet und bedarf keiner Risikoadjustierung (HERRMANN/GABRIEL, 2012, S. 160). Betroffene Finanzinstitute stehen lediglich in der Pflicht neben der Kalkulation ihrer risikogewichteten Aktiva die Gesamtheit ihres bilanziellen und außerbilanziellen Engagements zu ermitteln (KING/TARBERT, 2011, S. 6). Dazu sind jedoch keine komplizierten Modelle von Nöten. Da durch die Leverage-Ratio der Aufbau von Schulden limitiert ist, werden auch destabilisierende Schuldenabbauprozesse im Stressfall vermieden. Hannoun sieht die Leverage-Ratio insofern als Durchbruch, als das nicht nur risikogewichtete Aktiva mit einer Eigenkapitalquote unterlegt werden sollen, sondern dies auch für alle Aktiva geschehen soll (HANNOUN, 2010, S. 11).

[...]


1 Konkret in den Regelungen von Basel I und Basel II.

2 Hier: 4,0% unabhängig der aktuellen Konjunktur.

3 Ein hoher Hebel durch die verstärkte Anwendung von Fremdkapital im Vergleich zum Eigenkapital erhöht den sogenannten „Leverage-Effekt“. Dieser besagt, dass, solange die Fremdkapitalkosten unter den Gesamtkapitalkosten liegen, durch die Steigerung des Fremdkapitalanteils auch eine höhere Eigenkapitalrendite erwirtschaftet wird. Mit der höheren Eigenkapitalrendite korrespondieren jedoch zusätzliche Risiken, wie zum Beispiel ein akuteres Insolvenzrisiko (HERRMANN/GABRIEL, 2012, S. 160).

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Basel III. Ein Überblick
Université
Dresden Technical University  (Lehrstuhl für BWL, insb. Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen)
Cours
Seminar Capital Markets
Note
1,7
Auteur
Année
2013
Pages
28
N° de catalogue
V274539
ISBN (ebook)
9783656672432
ISBN (Livre)
9783656672395
Taille d'un fichier
581 KB
Langue
allemand
Mots clés
basel, überblick
Citation du texte
Sebastian Abromeit (Auteur), 2013, Basel III. Ein Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274539

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