Extrait
Gliederung
1. Einleitung
2. Begriffsdefinition häusliche Gewalt
3. Formen der Gewalt
4. Unterschiede bei der Ausübung der Gewalt
4.1 Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“
5. Dunkelziffer in Bezug auf das Männerbild
6. Erklärungsansätze
6.1 Die Gewaltspirale
7. Feministische Sichtweise auf die Problematik
8. Implikationen für die Soziale Arbeit
9. Fazit
10. Quellen
1. Einleitung
Die Problematik das Männer auch Opfer von häuslicher Gewalt sein können, also von ihren Partnerinnen geschlagen werden, ist ein tabuisiertes Thema und ein unerforschtes Feld. Für die Opfer ist es immens mit Scham behaftet, sich erkennen zu geben. Von der Gesellschaft ist es zumeist nicht nachvollziehbar und damit ist der Schritt in die Öffentlichkeit für die Opfer noch schwerer, da sie auf Unverständnis bis hin zu Spott treffen (vgl. Buskotte 2007: 19).
Es wird immer wieder angeführt, dass laut polizeilichen Kriminalstatistiken mehr Frauen als Männer Opfer von häuslicher Gewalt werden, aber ist dies wirklich so? Die Zahl der männlichen Opfer steigt von Jahr zu Jahr stetig an und die Dunkelziffer wird hoch eingeschätzt, da es immer noch keine ausreichende Lobby und kein Hilfsnetzwerk für männliche Opfer gibt und dies das Outing noch schwerer gestaltet.
Die Frauenbewegung hat zweifelsohne einen hohen Verdienst an der Aufklärungsarbeit von häuslicher Gewalt, aber ist diese vielleicht zu einseitig geworden und wurde dadurch vielleicht zu sehr impliziert, das häusliche Gewalt männliche Gewalt ist? Es tauchen immer mehr kritische Stimmen auf und es wird geforscht, ob häusliche Gewalt nicht eher eine menschliche Gewalt ist, die von beiden Geschlechtern ausgeübt und ausgehalten wird. Dies stößt vor allem in feministischen Kreisen auf viel Gegenwehr, doch ist dies nicht ein Paradox, dass man gerade aus dieser Richtung ein Alleinmonopol für die Frau auf den Opferstatus in der häuslichen Gewalt erhebt (vgl. Sticher-Gil 2003: 32f.)?
Im Folgenden wird zuerst eine Begriffsdefinition für diese Hausarbeit festgelegt und anschließend die Formen der Gewalt und deren geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Ausübung erörtert. Danach wird das Männerbild in Deutschland im Zusammenhang mit der angenommenen Dunkelziffer betrachtet. Die feministische Sichtweise auf das Thema soll auch betrachtet werden um die Hauptkritiker an dieser Thematik mit einzubeziehen. Aus diesen gesamten Punkten sollen dann die Implikationen für die Soziale Arbeit gefiltert werden und im Anschluss erfolgt das Fazit dieser Arbeit.
2. Begriffsdefinition häusliche Gewalt
„Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen“ (vgl. Schwander 2003: 195).
Laut Senatsverwaltung für Inneres und Sport/Senatsverwaltung für Justiz 10/2001 ist die Definition wie folgt:
„Häusliche Gewalt bezeichnet (unabhängig vom Tatort/ auch ohne gemeinsamen Wohnsitz) Gewaltstraftaten zwischen Personen
- in einer partnerschaftlichen Beziehung,
- die derzeit besteht
- die sich in der Auflösung befindet
- die aufgelöst ist oder
- die in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen, soweit es sich nicht um Straftaten zum Nachteil von Kindern handelt.
Im Zweifel ist bei der Bewertung des Einzelfalles Häusliche Gewalt anzunehmen. Häusliche Gewalt (auch beobachtete Gewalttaten) ist eine Gefährdung des Kindeswohls“ (PKS Berlin 2011: 166).
Diese Hausarbeit wird sich ausschließlich auf heterosexuelle Partnerschaften beziehen da es sonst eine differenziertere Betrachtungsweise benötigt, denn die häusliche Gewalt in homosexuelle Partnerschaften kann andere Dynamiken und Gründe aufweisen.
Die gewaltausübende Person wird im Folgenden als geschlechtsneutrale Bezeichnung verwendet. Es sind sowohl Männer wie Frauen gemeint, die innerhalb einer ehelichen oder eheähnlichen, bestehenden oder aufgelösten familiären Lebensgemeinschaft gewalttätig werden können.
Die Hauptmerkmale häuslicher Gewalt sind:
- Meistens besteht zwischen gewaltausübender Person und Opfer eine emotionale Bindung, die auch nach einer Trennung oder Scheidung weiter fortbestehen kann.
- Das Machtgefälle in der Beziehung nutzt die gewaltausübende Person aus.
- Die eigene Wohnung wird zum Ort der Gewalt, wo eigentlich Sicherheit und Geborgenheit erlebt werden sollte.
- Durch Ausübung oder Androhung von physischer, sexueller oder schwerer psychischer Gewalt wird die körperliche und/oder psychische Integrität verletzt (vgl. EBG 2012: 2).
3. Formen der Gewalt
Es werden im Folgenden fünf verschiedene Gewaltformen erläutert, die einzeln oder in Verbindung miteinander auftreten können.
Die häufigste Art der häuslichen Gewalt ist die physische Gewalt. Diese beinhaltet jegliche Verletzung unterschiedlicher Schwere bis hin zur Tötung. Also beispielsweise das Stoßen, Schütteln, Schubsen oder Schlagen mit und ohne Werkzeug.
Die psychische Gewalt besteht vor allem in Erniedrigung und Kontrolle. Aber auch die Unterform der diskriminierenden Gewalt also das Schikanieren, öffentliche Beleidigen, Stalking und Drohungen gehören hierzu und noch viele Arten mehr. Auch Taten, die vereinzelt nicht als Gewaltausübung anzusehen wären aber wenn sie im Kontext miteinander auftreten, werden als solche verstanden.
Es zählt natürlich auch die sexuelle Gewalt zu diesen fünf Formen. Diese beinhaltet jegliche sexuelle Aktivität ohne Einwilligung des Opfers bis hin zur Vergewaltigung. Hier hinein zählen aber auch sexuelle Anspielungen und unangenehme Kommentare die das Opfer als nötigend, erniedrigend oder verletzend empfindet.
Die ökonomische und die sozial-interaktive Gewalt können auch als Unterformen der psychischen Gewalt gesehen werden, da diese dazu dienen, dem Opfer den freien Willen zu nehmen und es zu kontrollieren. Die ökonomische Gewalt wird ausgeübt durch Kontrolle oder auch Wegnahme der finanziellen Ressourcen aber auch das Arbeitsverbot oder -zwang zählen hierzu. Die sozial-interaktive Gewalt bezieht sich auf die Bevormundung, Kontrolle oder Verbot von Kontakten des Opfers zur Familie aber auch anderen Außenkontakten bis hin zum Einsperren (vgl. EBG 2012: 3f.).
4. Unterschiede bei der Ausübung der Gewalt
Das auch Männer häusliche Gewalt erfahren löst zwar noch Unverständnis aus, ist aber nicht mehr so umstritten in der Forschung. Umstritten ist bei dieser Thematik die Qualität und Quantität im Vergleich zu weiblichen Opfern. Es finden sich zwar Männer die mal geohrfeigt aber deutlich weniger, die immer wieder und methodisch misshandelt wurden. Ob dies nur noch nicht öffentlich wurde oder wirklich weniger geschieht als bei weiblichen Opfern bleibt offen (vgl. Walter, Lenz, Puchert 2007: 140f.).
Es ist jedoch zu bemerken, dass physische Gewalt von Frauen meist weniger dramatische Folgen hat, da diese meist körperlich nicht so kräftig sind und auch weniger mit stumpfen Gegenständen schlagen als eher mit der Hand und/oder Faust. Außerdem liegt die Hemmschwelle bei Männern sehr hoch, physische Gewalt von der eigenen Partnerin zu melden. Scham und andere Gründe, spielen hierbei eine Rolle und sorgen dafür, dass die häusliche Gewalt durch Frauen weniger bekannt wird (vgl. Hirigoyen 2006: 102).
Frauen wenden eher psychische und Männer eher physische Gewalt an, um den Partner zu dominieren. Physische Gewalt wird eher reaktiv bei Frauen angewendet als geplant, also eher aus Notwehr oder Affekt. Frauen sind tendenziell manipulativ um ihren Partner zu dominieren. Sie drohen beispielsweise mit Selbstmord oder täuschen eine Schwangerschaft vor, um den Partner zu halten. Manche männliche Opfer von häuslicher Gewalt berichteten auch, dass sie erpresst wurden von der Partnerin in Form von Drohungen eine Falschaussage zu tätigen in Bezug auf die eigenen Kinder z.B. durch Anschuldigung des Mannes des Kindesmissbrauchs vor dem Jugendamt oder der Polizei. Aber auch von Verweiblichung und Beleidigung der eigenen Person auch in der Öffentlichkeit berichteten die Betroffenen (vgl. Hirigoyen 2006: 103).
Wegen der hohen Tabuisierung ist sexuelle Gewalt an Männern schwer zu erfassen und damit richtig einzuschätzen. Häufig handelt es sich aber beim Auftreten dieser Gewaltform um sexuelle Belästigung oder bedrängt werden, sehr selten um Vergewaltigung oder der Versuch dessen. Allerdings wird auch hier das Dunkelfeld sehr hoch eingeschätzt, wegen der schon zuvor genannten Tabuisierung und Scham (vgl. GiG-net 2008: 32).
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- Citation du texte
- Helene Schumacher (Auteur), 2013, Männer als Opfer häuslicher Gewalt. Implikationen für die soziale Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274693
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