Der Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal. Geistliche Regentschaft im Sinne der Aufklärung?


Dossier / Travail, 2013

21 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Geistliche Fürstentümer im Spiegel zeitgenössoscher Kritik
2.1 Kritik an der Verfassung geistlicher Fürstentümer
2.2 Antiklerikale und aufgeklärte Kritik
2.3 Das Idealbild eines geistlichen Fürsten

3. Franz Ludwig von Erthals Regierungsgrundsätze
3.1 Absolutistische Herrschaftsansprüche
3.2 Das Wohl der Untertanen als Endzweck
3.3 Zur Doppelrolle des Fürstbischofs

4. Franz Ludwig von Erthals Regierungsweise
4.1 Zur Durchsetzung absolutistischer Herrschaftsansprüche
4.2 Maßnahmen zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt
4.3 Zur Ausübung seiner Doppelrolle

5. Schluss

Quellen- und Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Lange galten in der Forschung Rückständigkeit und mangelnde Modernisierungsbereitschaft als Merkmale für die geistlichen Fürstentümer des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Die im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses im Jahre 1803 erfolgte Säkularisation der „Krummstabländer“ wurde folglich damit erklärt, dass die „veralteten“ geistlichen Staaten mit dem im Zeichen der Aufklärung fortschreitenden und sich verändernden Denken nicht mehr mithalten konnten. Tatsächlich sahen sich die geistlichen Fürstentümer in der Zeit der Aufklärung auch mit zeitgenössischer Kritik konfrontiert, so etwa durch die im „Journal von und für Deutschland“ formulierte Bibrasche Preisfrage, die die öffentliche Meinung über zu behebende Mängel in geistlichen Territorien einholen sollte. Laut dem Historiker Kurt Andermann seien die zeitgenössischen Antworten in der Forschung jedoch oft zu einseitig als Quellenbeleg für die Untersuchung der Zustände geistlicher Staaten herangezogen und so das einseitige Bild von deren Rückständigkeit evoziert worden.[1] Insgesamt ist die neuere Forschung inzwischen darum bemüht, diesen Gegenstand zumindest differenzierter in den Blick zu nehmen, sodass Vorteile in der Verfassung geistlicher Staaten untersucht sowie Beispiele für aufgeklärt und „zeitgemäß“ handelnde geistliche Regenten aufgeführt werden. Einen solchen Regenten stellt der zwischen 1779 und 1795 in Würzburg und Bamberg regierende Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal dar, der als aufgeklärter und reformwilliger geistlicher Herrscher auftrat. In der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, inwiefern dieser angesichts der Kritik der bürgerlich-aufgeklärten Öffentlichkeit ein neues geistliches Fürstenideal vertrat. In diesem Zusammenhang soll am Beispiel von Franz Ludwig von Erthal auch der in der Forschung oft generalisierte Vorwurf untersucht werden, dass aufgeklärte geistliche Regenten nicht aus Überzeugung, sondern nur aufgrund des Drucks der öffentlichen Meinung neue Wege einschlugen.[2] In einem ersten Schritt sollen auf Grundlage von Einsendungen zur Bibraschen Preisfrage sowie auf sie Bezug nehmender Literatur die Kernpunkte zeitgenössischer Kritik herausgearbeitet werden, um sie im Anschluss daran mit den Regierungsgrundsätzen Franz Ludwig von Erthals zu konfrontieren. Diese Grundsätze stellen eine Überrestquelle dar, die Erthal handschriftlich als eine Art Leitfaden für seine Regierungstätigkeit verfasste. Veröffentlicht wurden sie erst durch Nachlassverwalter nach seinem Tode, sodass nicht anzunehmen ist, dass der Fürstbischof sie geschrieben hat, um eine bestimmte Außenwirkung zu erzielen.[3] Diese Quelle vermag es folglich, die innere Überzeugung des Fürstbischofs abzubilden und kann dahingehend untersucht werden, ob oder inwiefern er tatsächlich von einem aufgeklärten Geist durchdrungen war. Zur Vervollständigung der Untersuchung sollen schließlich noch die Regierungstätigkeiten des Fürstbischofs auf die Frage hin beleuchtet werden, ob und inwiefern man ihn als Vertreter eines neuen geistlichen Fürstenideals bezeichnen kann.

2. Geistliche Fürstentümer im Spiegel zeitgenössischer Kritik

Die Antworten auf die Bibrasche Preisfrage finden in der Forschungsliteratur große Beachtung, da durch diese ein Bild von der öffentlichen Meinung über geistliche Staaten im ausgehenden 18. Jahrhundert gewonnen werden kann. Im Folgenden soll die hier formulierte zeitgenössische Kritik an geistlichen Fürstentümern aufgegriffen und hieraus auf Vorstellungen über das gewünschte Ideal eines geistlichen Fürsten geschlossen werden. Hierbei soll der allgemeine Tenor der kritischen Beiträge unter einigen Kernpunkten zusammengefasst dargestellt werden. Als Grundlage hierzu dient in erster Linie Peter Wendes Werk „Die geistlichen Staaten und ihre Auflösung im Urteil der zeitgenössischen Publizistik“.[4]

2.1 Kritik an der Verfassung geistlicher Fürstentümer

Die tiefer liegenden Ursachen für die Mängel geistlicher Staaten in Bereichen wie der Verwaltung oder der Finanzen wurden in den Antworten zur Preisfrage unter anderem in ihrer allgemeinen Verfasstheit gesehen. Als großer Nachteil wurde so die Wählbarkeit der Fürstbischöfe wahrgenommen, durch welche sich nach Ansicht der zeitgenössischen Kritiker keine Regierung bzw. Regierungsart richtig etablieren könne. Ein neu gewählter geistlicher Regent sei demnach zunächst damit beschäftigt, sich mit den Angelegenheiten seines Vorgängers auseinanderzusetzen, bevor er dazu übergehen könne, eigene politische Ideen zu verwirklichen. Gleichzeitig könne er sich wiederum keineswegs sicher sein, ob diese durch seinen Nachfolger weiterverfolgt würden. Im Gegensatz hierzu stünden Erbmonarchien, in welchen Nachfolger aufgrund emotionaler und verwandschaftlicher Beziehungen zum Vorgänger in der Regel bemüht seien, das Erreichte fortzusetzen und auszubauen. Die Ungewissheit über die Fortführung ihrer Geschäfte führe neben den somit implizierten eingeschränkten Erfolgsaussichten der eigenen Politik in vielen Fällen auch dazu, dass die meist betagten geistlichen Regenten in ihrer kurzen Amtszeit gar nicht erst besondere Maßnahmen, beispielsweise zur Beförderung des Wohls ihrer Untertanen umsetzten. Hinsichtlich der geschilderten Umstände gäben sie sich so vielmehr ihrer eigenen Bereicherung hin.[5]

Einen weiteren Gegenstand der Kritik bildeten die in engem Zusammenhang mit der Wählbarkeit stehenden Wahlkapitulationen, die die Fürstbischöfe an die Interessen der wählenden Domkapitel banden. In einer Antwort auf die Bibrasche Preisfrage wurde deren Bedeutung wie folgt herausgehoben:

Wir können nur sovil sagen, daß auf ihnen der Bestand des geistlichen Staates, so wie er nun ist, beruht; daß sie die Richtschnur der Handlungen des Fürsten, sowie das eigentliche Wesen der Regierungsart sind.[6]

In den zeitgenössischen Kritiken wurde auf der einen Seite positiv hervorgehoben, dass die Wahlkapitulationen die Möglichkeit zu willkürlicher Herrschaft beschneiden, auf der anderen Seite jedoch kritisiert, dass hierdurch auch die Durchführung guter Absichten massiv behindert würde. Laut dem Historiker Peter Wende wurde die Bedeutung der Wahlkapitulationen und die Rolle der Domkapitel durch die Zeitgenossen jedoch überbewertet, da diese bereits seit Ende des 17.Jahrhunderts mehr und mehr an Bedeutung verloren. Dennoch gab es insbesondere dann noch gewisse Einflussmöglichkeiten der Domkapitel, wenn der Regent sie als Prälaten zu seiner Entlastung in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten einsetzte. Dies sei dann häufig geschehen, wenn der Fürst über mehrere Bistümer und Hochstifte regierte.[7]

2.2 Antiklerikale und aufgeklärte Kritik

Nicht nur das System, sondern auch die Persönlichkeit von Vertretern des Klerus wurde im ausgehenden 18. Jahrhundert scharf kritisiert. Die Politik der Bischöfe sowie der Domkapitulare zielte aus Sicht der Kritiker vielmehr auf die Mehrung des eigenen Einflusses sowie ihres Vermögens als auf das Wohl der Untertanen. Dies beginne bereits damit, dass die Wähler, also die Domkapitulare nach der Wahl einen Anspruch darauf erheben, in ein hohes Amt eingesetzt zu werden. Anschließend sei es selbst für einen „wohlwollenden“ Regenten schwer möglich, in seinem Sinne zu regieren. Dieser Umstand habe zur Folge, dass die Politik vielmehr auf das Wohl des Klerus als auf das der Allgemeinheit ausgerichtet sei.[8]

Neben der antiklerikalen Kritik, die sich gegen den Eigennutz geistlicher Würdenträger richtete, wurden weitere Mängel genannt, die in der Unvereinbarkeit von geistlichen Idealen und rationalen Vorstellungen eines aufgeklärten Staatsdenkens gesehen wurden. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Doppelstellung der Fürstbischöfe als geistliche und weltliche Oberhäupter als problematisch wahrgenommen. Laut Ansicht der zeitgenössischen Kritiker seien beide Ämter hinsichtlich ihrer Aufgaben und Pflichten kaum vereinbar, wenn ein Fürstbischof beispielsweise einerseits die Armen und Hungrigen speisen solle und andererseits durch Besteuerungen zur Armut derselben beitrage.[9] Ein weiterer Interessenskonflikt wurde in der durch die Kirche bestimmte Erziehung gesehen, die darauf abziele, „Christen und Gelehrte zu schaffen“[10], „statt im Geiste der Aufklärung tüchtige und kenntnisreiche Bürger heranzubilden, nützliche Glieder des Staates.“[11] In eine ähnliche Richtung wies die Kritik an der religiösen Intoleranz, die bewirke, dass in wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Fragen fähige Menschen von vorneherein von der Ämterbesetzung ausgeschlossen würden, wenn diese nicht katholisch seien. Die vielen christlichen Feiertage, sowie das in wirtschaftlicher Hinsicht nicht produktive Mönchtum wurden als Hindernis für wirtschaftliche Prosperität wahrgenommen.[12] Die Unvereinbarkeit der Anforderungen, die beide Ämter an einen Fürstbischof stellten führe schließlich häufig dazu, dass dieser seine geistlichen Pflichten vernachlässige.[13]

2.3 Das Idealbild eines geistlichen Fürsten

Die Lösungsvorschläge zur Beseitigung der analysierten Mängel in den Antworten auf die Bibrasche Preisfrage zielten im Allgemeinen nicht auf die Abschaffung oder Säkularisierung der geistlichen Staaten ab. Da die Preisfrage selbst und so auch ihre Antworten vielmehr konstruktiv Verbesserungen erörtern sollten, wurden nur in Ausnahmen revolutionäre Vorstellungen formuliert.[14] Da es im ersten Schritt der vorliegenden Arbeit darum gehen soll, ein geistliches Fürstenideal zu formulieren, verbietet es sich auch von selbst, die Stimmen zu berücksichtigen, die die Abschaffung geistlicher Fürstentümer forderten. Im Folgenden soll also aus der zusammengetragenen Kritik herausdestilliert werden, wie ein idealer Fürstbischof wohl hätte aussehen müssen, der es vermag, die Probleme geistlicher Staaten zu beseitigen. Den Zeitgenossen war es offenbar ein großes Anliegen, dass ein Regent uneigennützig und auf das Wohl des Volkes bedacht sei. Aus der Kritik wird schließlich deutlich, dass deren Staatsverständnis von den Gedanken der Aufklärung geprägt war, da sie das Bemühen um allgemeine Wohlfahrt als Legitimationsgrundlage eines Regenten für selbstverständlich erachteten.[15] Aus der an die Verfassung gerichteten Kritik lässt sich weiterhin ablesen, dass der ideale geistliche Fürst möglichst unabhängig und eigenständig entscheiden solle und seine Politik von seinen Nachfolgern weiter getragen werden müsse. Nur auf diese Weise sei es möglich, Maßnahmen zum Wohl der Bevölkerung überhaupt durchzuführen sowie diesen Kurs dauerhaft und wirksam zu etablieren. Seine Rolle als geistliches Oberhaupt solle er trotz der Fülle zu bewältigender Pflichten nicht vernachlässigen sowie geistliche und weltliche Anforderungen nach Möglichkeit in Einklang bringen.

Die Teilnehmer an der Bibraschen Preisfrage waren also im Allgemeinen von der Figur eines aufgeklärten absolutistischen geistlichen Herrschers überzeugt, der sich in seinem weltlichen Amt einzig der Vernunft sowie dem Maßstab des allgemeinen Wohlergehens unterzuordnen hatte und gleichzeitig seine geistlichen Aufgaben als Bischof ernst nehmen sollte.[16] Da dieses Idealbild zwei an sich unterschiedliche Ämter in sich vereinbaren muss, ist es nicht ungewöhnlich, dass es von inneren Spannungen und vermeintlichen Unvereinbarkeiten geprägt ist. Ferner tut es der Darstellung eines Ideals keinen Abbruch, wenn es mit den realen politischen Verhältnissen zu kollidieren scheint. Im letzten Teil der vorliegenden Arbeit soll schließlich an einem realen Beispiel erörtert werden, inwiefern und ob das soeben herausgearbeitete Fürstenideal von einem als grundsätzlich fortschrittsbereiten geltenden Fürstbischof erreicht werden konnte.

[...]


[1] Vgl. Andermann, Kurt: Die geistlichen Staaten am Ende des Alten Reichs. In HZ 271 (2000), S. 602-605. [Im Folgenden zitiert als „Andermann, S. 602-605.“]

[2] Vgl. Herrsche, Peter: Intendierte Rückständigkeit. Zur Charakteristik des geistlichen Staates im Alten Reich. In: Stände und Gesellschaft im Alten Reich. Hrsg. v. Georg Schmidt. Wiesbaden 1989 (VIEG Beiheft 29), S. 136.

[3] Vgl. Franz Ludwigs Regierungsgrundsätze. Vorerinnerung. In: Taschenbuch für vaterländische Geschichte. Hrsg v. Joseph Freiherrn von Hormayr & Dr. Georg Thomas Rudhart. München 1852-1853, S.1-7.

[4] Vgl. Wende, Peter: Die geistlichen Staaten und ihre Auflösung im Urteil der zeitgenössischen Publizistik. Lübeck 1966 (Historische Studien Heft 396). [Im Folgenden zitiert als „Wende, S. …“]

[5] Vgl. Wende, S.17-20.

[6] Klenk, Ernst von: Preisfrage „Da die Staaten der geistlichen Reichsfürsten Walstaaten…“ beantwortet von Ernst von Klenk. Frankfurt 1787, S. 56.

[7] Vgl. Wende, S. 21-23.

[8] Vgl. Wende, S. 25-27.; vgl. Andermann, S.602-603.

[9] Vgl. Wende, S.23.

[10] Sartori, Joseph von: Statistische Abhandlungen über die Mängel in der Regierungsverfassung der geistlichen Wahlstaaten und von den Mitteln, solchen abzuhelfen. Augsburg 1787, S. 53.

[11] Wende, S. 30.

[12] Vgl. ebenda, S.30-32.

[13] Vgl. ebenda, S. 23.

[14] Vgl. Wende, S. 37-39.

[15] Vgl. ebenda, S. 28.; vgl. Stollberg-Rilinger, Barbara: Europa im Jahrhundert der Aufklärung. Stuttgart 2000, S. 197-199.

[16] Vgl Wende, S.28-29.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Der Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal. Geistliche Regentschaft im Sinne der Aufklärung?
Université
Johannes Gutenberg University Mainz
Note
1,3
Auteur
Année
2013
Pages
21
N° de catalogue
V274969
ISBN (ebook)
9783656678496
ISBN (Livre)
9783656678489
Taille d'un fichier
392 KB
Langue
allemand
Mots clés
fürstbischof, franz, ludwig, erthal, geistliche, regentschaft, sinne, aufklärung
Citation du texte
B.Ed. Christoph Hendrichs (Auteur), 2013, Der Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal. Geistliche Regentschaft im Sinne der Aufklärung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/274969

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