Unter Kindestötung im weiten Sinne wird die vorsätzliche Tötung eines Kindes durch die Eltern, insbesondere durch die Mutter, verstanden und es handelt sich um einen Spezialfall des damaligen Verwandtenmordes. In einer engeren, speziellen Anwendung bezeichnet die Kindestötung die vorsätzliche Tötung eines neugeborenen, außerehelich gezeugten Kindes während
oder gleich nach der Geburt; Täterin kann nur die Mutter sein. Letztere Definition ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Die Herausbildung der Kindestötung, die als eigenständiges Delikt in der Constitutio criminalis Bambergensis von 1507 den ersten Niederschlag erfuhr, ist im besonderen Maße durch gesellschaftliche und soziale Faktoren sowie durch religiöse Ansichten und gängige Moralvorstellungen geprägt.
Soziale Stellung unehelicher Frauen, wie auch das Umfeld der „typischen“ Täterin, die Rolle der Frau in der Gesellschaft und die des Hausverbundes sind Teil der mit der Kindestötung zusammenhängenden Kräfte. Als typisches Frauendelikt, das in der frühen Neuzeit am häufigsten die Todesstrafe nach sich zog, ist es bis heute, auch nach Abschaffung des § 217 a.F. StGB am 1. April 1998 durch das 6. Strafreformgesetz, sehr medienwirksam. Hier gilt der makabere Satz, dass jeder Tote für die Presse lebendig sei, in ganz besonderem Maße. Die Entwicklung von einem qualifizierten zu einem privilegierten Tötungsdelikt fand durch die Ersetzung der oftmals besonders grausam und ehrverletzend vollzogenen Todesstrafe durch die Androhung einer Freiheitsstrafe in den Partikulargesetzgebungen des 19. Jhd. ihre Vollendung, woran sich eine allgemeine Humanisierung des Strafrechts feststellen lässt. So muss auch die Wandlung der Strafverfahren, nicht nur in Hinblick auf das Instrumentarium der Wahrheitsfindung, sondern auch in Bezug auf die im Laufe der Zeit immer stärker berücksichtigten Motive der Täterinnen unter dem Aspekt des gesellschaftlichen Diskurses, wie auch staatlicher Präventivmaßnahmen beleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung.
- II. Die Täterinnen
- a) Lebensverhältnisse
- b) Gesellschaftliche Situation..
- c) Die Tat Ursachen und Motive.
- III. Die Entwicklung der Straftatbestände
- a) Die frühe Neuzeit...
- (1) Bambergensis und Carolina..
- (2) Die Carolina und das Partikularrecht..
- (3) Das Zeitalter der Aufklärung ...
- b) Partikulargesetzgebungen des 19. Jahrhunderts.
- c) § 217 von 1871 bis 1998...
- (1) Der Zeitraum von 1871 bis 1933
- (2) Kindestötung in der NS-Zeit...
- (3) Der Zeitraum von 1945 bis 1998.
- a) Die frühe Neuzeit...
- IV. Staatliche Präventivmaßnahmen
- V. Resümee.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Delikt der Kindstötung und verfolgt die Entwicklung dieses Straftatbestandes von 1507 bis 1998. Die Arbeit analysiert die gesellschaftlichen, rechtlichen und sozialen Faktoren, die die Entstehung und Veränderung der Kindstötung beeinflusst haben.
- Die Täterinnen und ihre Lebensverhältnisse
- Die rechtliche Einordnung der Kindstötung in verschiedenen Epochen
- Die Motive und Ursachen der Kindstötung
- Staatliche Maßnahmen zur Prävention der Kindstötung
- Die Entwicklung des § 217 des Strafgesetzbuches
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel I: Die Einleitung bietet einen kurzen Überblick über die Thematik und die Forschungsfrage der Arbeit.
- Kapitel II: Dieses Kapitel befasst sich mit den Täterinnen der Kindstötung und ihren Lebensverhältnissen. Es untersucht die soziale Situation der Frauen, die Gründe für die Tat und die Motive, die zu dieser Straftat führten.
- Kapitel III: Dieses Kapitel widmet sich der Entwicklung des Straftatbestandes der Kindstötung. Es betrachtet die rechtlichen Veränderungen von der frühen Neuzeit bis zum modernen Strafrecht und analysiert die Auswirkungen der jeweiligen Gesetzgebung auf die Praxis.
- Kapitel IV: Dieses Kapitel untersucht staatliche Präventivmaßnahmen, die gegen die Kindstötung ergriffen wurden. Es analysiert die verschiedenen Strategien und ihre Effektivität.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Kindstötung, Strafrecht, Rechtsgeschichte, Täterinnen, Motive, Lebensverhältnisse, Strafgesetzbuch, § 217, Prävention, gesellschaftliche Entwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Was wird in dieser Arbeit unter Kindstötung verstanden?
Die Arbeit definiert Kindstötung im engeren Sinne als die vorsätzliche Tötung eines neugeborenen, außerehelich gezeugten Kindes während oder unmittelbar nach der Geburt durch die Mutter.
Welchen Zeitraum deckt die historische Analyse ab?
Die Untersuchung betrachtet die rechtliche und gesellschaftliche Entwicklung des Delikts von der Constitutio criminalis Bambergensis im Jahr 1507 bis zur Abschaffung des § 217 StGB im Jahr 1998.
Welche Rolle spielten soziale Faktoren bei der Kindstötung?
Besonders die soziale Stellung unehelicher Frauen, religiöse Moralvorstellungen und der Druck des Hausverbundes prägten das Delikt und das Umfeld der Täterinnen maßgeblich.
Wie wandelte sich das Strafmaß über die Jahrhunderte?
Es fand eine Entwicklung von einem qualifizierten Tötungsdelikt, das oft grausam mit der Todesstrafe geahndet wurde, hin zu einem privilegierten Delikt mit Freiheitsstrafen statt.
Was geschah am 1. April 1998 in Bezug auf dieses Delikt?
Durch das 6. Strafreformgesetz wurde der spezifische Tatbestand der Kindstötung (§ 217 a.F. StGB) offiziell abgeschafft.
- Citation du texte
- Andri Fink (Auteur), 2014, Das Delikt der Kindstötung in seiner Entwicklung von 1507 bis 1998, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275113