Der Einfluss des Human Security Konzeptes auf die Umsetzung und den Schutz von Menschenrechten

Eine Fallanalyse am Beispiel des Internationalen Strafgerichtshofs


Thèse de Bachelor, 2012

51 Pages, Note: 1,7

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Untersuchungsgegenstand

3. Das Konzept der Human Security
3.1 Der ideengeschichtliche Ursprung der Human Security
3.2 Die zwei theoretischen Ansätze des Konzeptes
3.2.1 Die enge Perspektive einer Human Security- die kanadische Lesart
3.2.2 Die weite Perspektive einer Human Security- die japanische Lesart
3.3 Übereinstimmende Charakteristika der Human Security Konzepte
3.4 Signatarstaaten und Geltungsbereich

4. Das Konzept der Menschenrechte
4.1 Die ideengeschichtliche Entwicklung der Menschenrechtsidee
4.2 Was sind Menschenrechte?
4.3 Das Generationsmodell der Menschenrechte
4.4 Verfahren und Organe des Menschenrechtsschutzes auf internationaler Ebene
4.5 Signatarstaaten und Geltungsbereich

5. Fallanalyse: Der Internationale Strafgerichtshof
5.1 Die Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs als Ergebnis der Suche nach internationaler Strafgerichtsbarkeit
5.2 Die völkerrechtliche Grundlage des IStGH: Das Statut von Rom
5.3 Die Grenzen der Jurisdiktion - die Prälimitation des Strafgerichtshofes
5.4 Die Rechtsprechung des IStGH - zwei Fallbetrachtungen
5.4.1 Die Situation in der Demokratischen Republik Kongo - der Gerichtsfall von Thomas Lubanga Dyilo
5.4.2 Die Situation in Uganda - Die Anklage gegen Joseph Kony
5.5 Die präventive Wirkung des Internationalen Strafgerichtshofes

6. Fazit

Anhang:

- Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im 21. Jahrhundert, einem Zeitalter, welches durch eine immer stärker voranschreitende Globalisierung gezeichnet ist, steht die Weltgemeinschaft vor immensen Herausforderungen ökologischer, ökonomischer und sozialer Natur. Gleichzeitig eröffneten sich seit dem Ende des Kalten Krieges neue Arten von Gefahrenbildern und Bedrohungen, welche zum einen den internationalen Frieden und die Nationalstaaten bedrohen, vor allem jedoch die Sicherheit der einzelnen Individuen beeinträchtigen.1

Das zu Beginn der 1990er Jahre aufkommende Sicherheitskonzept der Human Security kann als Antwort auf diesen Wandel der Sicherheitslage angesehen werden. Als ein Konzept, in dessen Mittelpunkt die Sicherheit des Individuums und nicht der Staaten steht, vereinigt es Aspekte der menschlichen Entwicklung, der Konfliktprävention sowie der Sicherung des internationalen Friedens. In einem besonderen Verhältnis steht dieses Sicherheitskonzept jedoch zu den Menschenrechten, da diese eines der Grundelemente der Menschlichen Sicherheit bilden.2 In einem 2003 veröffentlichten Bericht der „Commission on Human Security“ verweist jene auf die enge Verbindung des Konzept der Menschenrechte mit dem der Human Security: „Um Menschen zu schützen - und dies ist der Kern menschlicher Sicherheit- müssen ihre grundlegenden Rechte und Freiheiten gewahrt werden.“3

Eben jene Verbindung zwischen dem jungen Sicherheitskonzept einer Human Security und dem bereits etablierten und international anerkannten Konzept der Menschenrechte liegt deshalb schon nahe, weil die Wahrung der Menschenrechte und der menschlichen Würde ein Kernelement beider Theorie ist.4 Obwohl die Menschenrechte in zahlreichen internationalen Verträgen kodifiziert und weltweit weitestgehend anerkannt sind, so sind diese Rechte an vielen Orten der Welt noch immer gefährdet beziehungsweise nicht existent.5 Die Frage, ob ein neues Sicherheitskonzept wie das der Human Security, welches in vielen Punkten inhaltliche Überschneidungen mit dem der Menschenrechte vorweist, das Verständnis von Menschenrechten bzw. deren Durchsetzung beeinflussen kann, ist daher von besonderem Interesse.

Ein geeignetes Beispiel für eine Betrachtung dieses Verhältnisses ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Konstituiert aus einer Human Security Initiative mit dem Ziel der Ahndung der schwersten Verbrechen an der Menschheit, werden mit dem Gericht erstmals nicht mehr Staaten, sondern Individuen für ihre begangenen Taten zur Verantwortung gezogen. Zudem wird der Gerichtshof seit der Konferenz von Rom im Jahre 1998 sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Politik als ein Zeichen für eine zunehmende „Zivilisierung der internationalen Politik“ angesehen.6

Nach der Gründungskonferenz von Rom waren die Erwartungen an den Gerichtshof groß, dass eine internationale Jurisdiktion der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen einen Schutz eben jener Rechte fördern würde. Auch der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan stimmte in den Chor der Euphorie ein: „The establishment of the Court is [...] a gift of hope to future generations, and a giant step forward in the march towards universal human rights and the rule of law. It is an achievement which, only a few years ago, nobody would have thought possible.”7 Doch kann der Internationale Strafgerichtshof als Institution basierend auf einer Human Security Agenda diesen theoretischen Erwartungen in der Realität gerecht werden und den Schutz von Menschenrechten wirklich fördern?

2. Untersuchungsgegenstand

Diese Abschlussarbeit beschäftigt sich mit der Untersuchung des Einflusses des neuen Sicherheitskonzeptes einer Human Security auf die Umsetzung und den Schutz von Menschenrechten. Der Internationale Strafgerichtshof, welcher auf einer Human Security Idee begründet ist und als global agierende Institution die Ahndung schwerster Menschenrechtsverletzungen zum Ziel hat, soll hierbei als Fallbeispiel der Betrachtung dienen.

Zur Analyse dieses Verhältnisses werden zunächst die Konzepte der Human Security sowie der Menschenrechte in ihrer ideengeschichtlichen Entwicklung, ihrer theoretischen Grundlage sowie ihrem Geltungsbereich dargestellt. Dies soll die Grundlage für die Betrachtung des Verhältnisses beider Konzepte bilden und Übereinstimmungen und die bedeutendsten Unterschiede verdeutlichen. Zu Beginn der Fallbetrachtung soll der Entstehungsprozess des Internationalen Strafgerichtshofes dargestellt und die Gründe, warum es sich um ein Beispiel einer Human Security Agenda handelt, erläutert werden. Auch die Betrachtung der konfliktbehafteten und ambivalenten Beziehung der Vereinigten Staaten zum IStGH ist in diesem Kontext von Bedeutung, da die USA als ordnungspolitische Hegemonialmacht einen wesentlichen Einfluss auf die Akzeptanz und den Geltungsbereich des Gerichtshofs hat.

Die im Römischen Statut niedergeschriebene Jurisdiktion sowie die Verfahrensweisen werden erläutert, um daran anknüpfend die prälimitierenden Einschränkungen der Gerichtsbarkeit zu analysieren. Die Betrachtung der Gerichtsfälle von Thomas Lubanga Dyilo sowie Joseph Kony sollen hierbei die erlangten Erfolge, aber auch Schwierigkeiten der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes verdeutlichen.

Abschließend wird die präventive Wirkung des Internationalen Strafgerichtshofes betrachtet, um die Bedeutung dieser Human Security Initiative für die Durchsetzung und den Schutz von Menschenrechten beurteilen zu können.

3. Das Konzept der Human Security

3.1 Der ideengeschichtliche Ursprung der Human Security

In der politischen Theorie und Ideengeschichte lassen sich zahlreiche Forderungen nach einer Sicherheit des Individuums und dessen Schutzbedürftigkeit finden. Staatstheoretiker und Philosophen wie Thomas Hobbes, John Locke oder auch John Stuart Mill können zu den Vordenkern einer solchen Idee gezählt werden.8 Die konzeptionelle Ausgestaltung eines auf das Individuum fokussierten Sicherheitskonzeptes, wie wir es im heutigen Sicherheitsdiskurs vorfinden, deutete sich jedoch erst nach dem Ende des Ost-West Konflikts an.9 Denn während des Kalten Krieges war die Theorie des Realismus prägend für das Verständnis der internationalen Beziehungen. Sicherheit wurde primär als nationale Sicherheit verstanden, welche durch die Machtbestrebungen anderer Staaten gefährdet ist, wobei die unantastbare Souveränität der Nationalstaaten im Zentrum des internationalen Systems stand.10 Mit dem Ende des bipolaren Systems rückten neue Gefahrenbilder und Bedrohungen meist nicht-militärischer Natur in den Fokus der Betrachtungen, welche zum einen den internationalen Frieden und die Nationalstaaten bedrohen, vor allem jedoch die Sicherheit des einzelnen Menschen beeinträchtigen.11

So ist das internationale System nicht mehr primär durch zwischenstaatliche Konflikte geprägt, sondern beispielsweise durch eine wachsende Zahl innerstaatliche Konflikte,12 eine steigende Zahl an Umweltkatastrophen, die Ausbreitung von Aids/ HIV, grenzüberschreitende Kriminalität oder auch durch den sich ausbreitenden internationalen Terrorismus.13 Das zu diesem Zeitpunkt aufkommende Konzept der Human Security ist vor dem Hintergrund dieser Veränderungen zu betrachten, da es durch die veränderten Strukturbedingungen das globale Sicherheitssystem neu bewertete bzw. ordnete.

Die Veröffentlichung des Human Development Report (HDR) von 1994 gilt hierbei als eigentliche Geburtsstunde des Konzeptes menschlicher Sicherheit und als Katalysator für einen neuen sicherheitspolitischen Diskurs.14 Der unter der Leitung des ehemaligen pakistanischen Finanzministers Dr. Mahbub ul Haq verfasste Bericht entstand im Kontext des Weltsozialgipfels 1995 in Den Haag und der Forderung einer „Friedensdividende“ nach dem Ende des Ost-West Konfliktes.15 Er bot „eine erste, umfassende und in der Nähe von politischer Operationalisierbarkeit gerückte Definition dessen, was man unter menschlicher Sicherheit verstehen kann.“16 Die Veröffentlichung des Berichtes markiert eine Trendwende weg vom staatlichen hin zu einem auf das Individuum fokussierten Sicherheitsverständnisses: „In the final analysis, human security is a child who did not die, a disease, that did not spread, a job that was not cut, an ethnic tension that did not explode in violence, a dissident who was not silenced. Human Security is not a concern with weapons- it is a concern with human life and dignity.”17

Folglich wird eine vertikale Vertiefung des Sicherheitsverständnisses vom Staat als zentraler Akteur hin zum einzelnen Menschen gefordert, wobei es in diesem Kontext wichtig ist zu beachten, dass in dem Bericht als Gegenbegriff zur individuellen Sicherheit nicht die staatliche, sondern die nukleare Sicherheit verstanden wird.18 Mit ihrer Definition von Human Security beriefen sich die Verfasser auf die beiden Grundelemente „freedom from fear“ und „freedom from want“, welche schon bei der Gründung der Vereinten Nationen von zentraler Bedeutung waren und definierten daran anlehnend Human Security wie folgt: „It means, first, safety from such chronic threats as hunger, disease and repression. And second, it means protection from sudden and hurtful disruptions in the patterns of daily life- whether in homes, in jobs or in communities.”19

Der Bericht des United Nations Development Programmes (UNDP) setzt diese Definition in Bezug zu den sieben Dimensionen der menschlichen Sicherheit, die es zu garantieren gilt, wobei diese weder erschöpfend sind, noch sich gegenseitig ausschließen:20 1. economic security, 2. food security, 3. health security, 4. enviromental security, 5. personal security, 6. community security, 7. political security.21

Der Anspruch der Universalität, eine zunehmende globale Interdependenz, eine präventive Ausrichtung sowie die Fokussierung auf das Individuum sind hierbei die vier zentralen Charakteristika der genannten Definition.22 (siehe hierzu 3.3). Das dargestellte Verständnis einer Human Security gilt jedoch als umstritten, wobei die Vorwürfe einer „Versicherheitlichung“ des gesamten Lebensbereiches laut wurden oder auch die Frage nach einer möglichen Priorisierung der einzelnen Dimensionen entsprechend der jeweiligen Sicherheitslage könne nicht beantwortet werden.23 Trotz der bereits seit der Veröffentlichung des UNDP-Berichts und somit mehr als zwei Jahrzehnten währenden Diskussion gibt es bis heute keine einheitliche Definition oder ein kohärentes Verständnis eines Konzeptes Menschlicher Sicherheit. Basierend auf der Diskussion um die horizontale Reichweite der Erweiterung des Sicherheitsverständnisses haben sich mit einer weiten und einer engen Perspektive menschlicher Sicherheit dagegen zwei unterschiedliche „Lesarten“ herausgebildet, „deren politische Agenden sich jeweils auf eines der beiden Themenfelder des Ursprungskonzeptes konzentrieren.“24

3.2 Die zwei theoretischen Ansätze des Konzeptes

Die Bemühungen verschiedener Staaten, die Human Security zu ihrer außenpolitischen Leitvorstellung zu machen, führten zu verschiedenen Auslegungen des Konzeptes. Erklären lässt sich dies zum einen durch unterschiedliche historische Kontexte und zum anderen durch unterschiedliche nationale Politikziele, welche damit umgesetzt bzw. erreicht werden sollen.25 Diese differierenden Lesarten der Human Security, die enge und die weite, werden auch oft unter den Begriffen der „Freedom from Want“ und der „Freedom from Fear“ verwendet, wobei die letztere Perspektive eine Verknüpfung beider Komponente darstellt.26

Die Mittelmächte Kanada und Japan zählen zu den ersten Staaten, die das Konzept der menschlichen Sicherheit aufgriffen und in ihre außenpolitischen Agenden einführten, weshalb man pointiert auch von einer „kanadischen“ und „japanischen“ Lesart spricht.27

3.2.1 Die enge Perspektive einer Human Security - die kanadische Lesart

Die Bürgerkriegserfahrungen auf dem Balkan sowie die katastrophalen Konsequenzen des Nicht-Handelns der Vereinten Nationen während des Genozids in Ruanda 1994 ließen die Forderung nach einer Neubewertung staatlicher Souveränität aufkommen und gelten als Auslöser für die Integration der Human Security in die außenpolitische Agenda Kanadas.28 Unter dem damaligen kanadische Außenminister Llyod Axworthy leistete Kanada deshalb einen entscheidenden Beitrag zur Ausformulierung eines Human Security Konzeptes, welches sich verstärkt auf Themenfelder der „Freedom from Fear“ Komponente fokussiert und sich für den Schutz des Einzelnen vor direkter Gewalt und die Wahrung der Menschenrechte einsetzt.29

So definiert das kanadische Außenministerium Human Security wie folgt: „a people centered approach to foreign policy which recognizes the lasting stability cannot be achieved until people are protected from violent threats to their rights, safety or lives.”30 Die humanitäre Sicherheit des Individuums steht demnach im Zentrum dieser Lesart, welche durch einen starken Multilateralismus und eine Diplomatie des „bottom-up- approaches“ charakterisiert wird.31

Neben Kanada wird sie auch von dem Staatenzusammenschluss des „Human Security Network“ (HSN) und der „International Commission on Intervention and State Sovereignty“ (ICISS) vertreten. Das erfolgreiche Verbot von Anti-Personen Minen durch die Ottawa-Konvention sowie die Beratungen über den Handel mit Kleinwaffen werden mit dieser kanadischen Lesart assoziiert.

Die Norm der „Responsibility to Protect“, die auf Initiierung Kanadas in Zusammenarbeit mit dem damaligen UN- Generalsekretär Kofi Annan durch eine Forschungsgruppe erarbeitet wurde, bildet jedoch das bekannteste Projekt dieser engen Perspektive.32

Diese „International Commission on Intervention and State Sovereignity“ trug maßgeblich zur theoretischen Konzeptionalisierung dieser Norm bei.33

„The idea [is] that sovereign states have a responsibility to protect their own citizens from avoidable catastrophe - from mass murder and rape, from starvation - but that when they are unwilling or unable to do so, that responsibility must be borne by the broader community of states.”34 Da Kriege und innerstaatliche Konflikte noch immer als eine der stärksten Bedrohungen der menschlichen Sicherheit angesehen werden, wird argumentiert, dass eine Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten rechtmäßig und notwendig ist, sofern diese humanitäre Sicherheit vom jeweiligen Staat nicht gewährleistet werden kann oder der Staat selbst eine Bedrohung seinem Volk gegenüber bildet. Als legitime Strategien oder Maßnahmen zum Erhalt und zum Schutz Menschlicher Sicherheit gelten hierbei humanitäre Interventionen, Maßnahmen zur Friedensstiftung oder auch Konfliktprävention.35 Die Ausschöpfung aller präventiven und friedlichen Wege gilt hierbei als Voraussetzung für eine Intervention.

3.2.2 Die weite Perspektive einer Human Security - die japanische Lesart

Japan übernahm 1999 offiziell das Human Security - Konzept in seine außenpolitische Agenda. Als Hintergrund für diese Entscheidung gelten die negativen Erfahrungen der Finanz-, Währungs- und Wirtschaftskrise von Südostasien 1997, welche sich binnen kürzester Zeit auf die gesamte Region ausbreitete und die dortige Wirtschaft nachhaltig schwächte.36 Besonders die ärmere Bevölkerung war durch die gravierenden Konsequenzen wie Massenarbeitslosigkeit oder politische Instabilität betroffen.37

Nach der Ansicht Japans lag die Ursache vieler Bedrohungen der Menschlichen Unsicherheit in der sozialen Ungerechtigkeit.38

Mit der Etablierung des Human Security Konzeptes in die staatliche Agenda war es Japan möglich, „seine Maßnahmen zum Schutz der von der Krise betroffenen Menschen unter diesem Begriff hervorzuheben und damit auch seine neue sicherheitspolitische Rolle in der internationalen Politik zu definieren.“39

Das Land gilt als Hauptvertreter des weiten Ansatzes der Human Security und definiert sein Verständnis wie folgt: „Human security comprehensively covers all the menaces that threaten human survival, daily life and dignity (…) and strengthens efforts to confront these threats.”40 Das Spektrum dieser vor allem nicht-militärischen Bedrohungen der menschlichen Sicherheit und Würde ist umfassend und betrifft beispielsweise die Verletzung von Menschenrechten, Armut, Umweltverschmutzungen, den Drogenhandel, infektiöse Krankheiten wie HIV/AIDS, die Flüchtlingsproblematik oder auch den internationalen Terror.41 Dieser weite Ansatz, der im Gegensatz zu der kanadischen Perspektive nicht nur einen Schutz des Lebens vor unmittelbaren Bedrohungen anstrebt, sondern auch die Transformation politischer, wirtschaftlicher und sozialer Verhältnisse, ist demnach eng mit Fragen und Handlungen der Entwicklungspolitik verbunden.42

Als Maßnahmen, mit welchen die menschliche Sicherheit gefördert werden sollen, gelten zum einen umverteilende Maßnahmen zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit und zum anderen die Förderung von Partizipationsmöglichkeiten.43 Das „Empowerment“, die Förderung von Bildung und sozialen Maßnahmen, welches den Individuen eigenverantwortliches Handeln ermöglichen soll, ist ebenfalls ein wichtiges Instrument.44

Im Jahr 2001 wurde auf Initiative Japans die unabhängige „Commission on Human Security“ unter dem Vorsitz der ehemaligen Hochkommissarin für Flüchtlinge Sadako Ogata ins Leben gerufen, welches das Ziel hatte, „das öffentliche Verständnis und Engagement hinsichtlich Human Security zu fördern, das Human-Security-Konzept zu einem politischen Instrument zu entwickeln und ein konkretes Aktionsrogramm zur Abwehr von Human-Security- Bedrohungen auszuarbeiten.“45

Dieser 2003 veröffentlichte Bericht spezifiziert die weite Perspektive der Human Security und verknüpft erstmals konkret das Konzept der Human Security mit dem Konzept der Menschenrechte.46

Des Weiteren errichtete Japan bereits 1999 den „Trust Fond for Human Security“, welcher die Programme verschieden Organisationen der Vereinten Nationen wie dem „United Nations Development Programme“ (UNDP) oder dem „United Nations High Commissioner for Refugees“ unterstützt. Innerhalb der ersten zehn Jahre nach Gründung des Fonds betrug das Budget 346 Millionen US-Dollar. Es dient der Finanzierung verschiedener Projekte zur Förderung von menschlicher Sicherheit, die von Bildungsprogrammen hinzu Aufklärungskampagnen gegen HIV/AIDS reichen.47 Der geografische Fokus wird liegt hierbei auf Afrika und Südostasien.48

3.3 Übereinstimmende Charakteristika der Human Security Konzepte

Beide Lesarten die japanische und die kanadische, können in ihrer Theorie und ihrem Wirken als komplementär und nicht ausschließend betrachtet werden. Dabei vereinen die differierenden Ansichten ihre Fokussierung auf das Individuum als Zentrum neuer sicherheitspolitischer Überlegungen im Sinne einer Human Security. Dem Nationalstaat wird eine regressive Bedeutung zugeordnet.49

Auch ist die Wahrung und Verwirklichung der Menschenrechte ein zentrales Element beider Perspektiven.50 Während die kanadische Lesart besonders das Recht auf Leben vor gewaltsamen Bedrohungen schützen will, geht es dem japanischen Konzept um eine Gewährleistung vor allem wirtschaftlicher und sozialer Rechte.51 Des Weiteren betonen die Ansätze die Anwendung eines Multilateralismus nach dem Prinzip einer Global Governance; die Einbindungen von Akteuren verschiedener Ebenen wie institutioneller Organisationen, Regierungen, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), der Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft werden also als unabdingbar angesehen.52 Der UNDP-Bericht aus dem Jahr 1994 hat neben der Orientierung auf das Individuum drei weitere charakteristische Merkmale herausgearbeitet, durch welche das Konzept der Human Security geprägt sind.53 Beide Lesarten haben diese gemein.

Das erste Merkmal ist der universelle Anspruch der Human Security, „it is relevent to people everywhere, in rich nations and poor“.54

Es wird also keine Unterscheidung zwischen den Rechten Einzelner, Gruppen oder Gesellschaften gemacht, sondern dieses Konzept betrifft die Rechte aller Individuen. Zudem lässt sich feststellen, dass die neuartigen Bedrohungen durch eine immer stärker voranschreitende Globalisierung gemeinsame Verwundbarkeiten für alle Staaten und Menschen entstehen lässt. Diese fortschreitende Interdependenz der Gefahrenlagen ist daher ein weiteres Merkmal.55

Auch der präventive Charakter prägt die Sichtweise der Human Security: „Human security is easier to ensure through early prevention than later intervention. It is less costly to meet these threats upstream than downstream.”56 Besonders die präventive Schaffung von stabilen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen wirkt dem Aufkommen von menschlichen Unsicherheiten und somit auch der Verletzung von Menschenrechten entgegen.57

3.4 Signatarstaaten und Geltungsbereich

Die Human Security als ein Konzept mit normativem Anspruch hat sich seit der Veröffentlichung des UNDP-Berichtes 1994 in zahlreiche staatliche Agenden implementiert.58

Japan und Kanada waren hierbei die ersten Staaten die jenes Konzept aufgriffen und in ihre außenpolitischen Agenden integrierten.59 Doch auch andere vor allem Mittelmächte haben sich dieses Konzeptes angenommen. So gehören beispielsweise dem durch die Initiative Kanadas und Norwegens ins Leben gerufenen „Human Security Network“ mittlerweile auch Chile, Costa Rica, Griechenland, Irland, Jordanien, Kanada, Mali, Norwegen, Österreich, die Schweiz, Slowenien, Thailand und Südafrika (Beobachterstatus) an.60 Das Konzept der menschlichen Sicherheit lässt sich auf keine begründende Charta zurückführen, vielmehr zeigt sich dieser normative Anspruch in unterschiedlichen Initiativen verschiedener Mittelmächte, NGOs und der Zivilgesellschaft, von welchen bereits einige erfolgreich in völkerrechtliche Verträge manifestiert wurden. So genießt das Konzept vor allem durch die erfolgreichen Verabschiedung der Antipersonenkonvention von 1997, welche trotz des massiven Widerstandes verschiedener Großmächte wie der USA, China, Russland und Indien, durchgesetzt wurde, eine wachsende internationale Aufmerksamkeit.61 Die sogenannte Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen gilt als erster entscheidender Durchbruch der Human Security und wurde bis Juli 2012 von insgesamt 160 ratifiziert.

Trotz der Ablehnung wichtiger Großmächte wird der Konvention eine weitreichende Geltung zugemessen.62

Ein weiteres Beispiel einer solchen Initiative ist die Oslo-Konvention zum Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition, welche im Mai 2008 auf einer Konferenz in Dublin ausgehandelt wurde und am 01.08.2010 in Kraft trat.63 Auch dieses Übereinkommen ist auf eine Human Security Initiative zurückzuführen, bei der Norwegen die Führungsposition eines Staatenzusammenschlusses von 25 Staaten einnahm und die Verhandlungen über ein Verbot dessen entscheidend vorantrieb.64 Die Konvention wurde bis Juli 2012 von 74 Staaten sowie dem Heiligen Stuhl des Vatikan unterzeichnet.65 Erneut nicht vertreten in dem Abkommen sind die Hauptbesitzer von Streumunition namentlich die USA, Russland, China, Pakistan, Indien, Israel und Brasilien.66 Dies begründet sich in der Tatsache, dass die Human Security wie erwähnt keiner Charta oder einem völkerrechtlichen Vertrag zu Grunde liegt, sondern sich dieser Anspruch in vielen verschiedenen Initiativen widerspiegelt. Wie sich in den Ratifizierungen vieler Initiativen zeigt, sind es vor allem Großmächte wie die drei Vetomächte USA, China und Russland, die zwar die Bekämpfung menschlicher Unsicherheit begrüßen, die konkreten Maßnahmen jedoch oft auf Grund nationaler Interessen ablehnen.67

[...]


1 Vgl. Stein-Kaempfe, Jacqueline, Human Security. Völkerrechtliche Aspekte eines internationalen Sicherheitskonzeptes zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Berlin 2008, S. 1.

2 Benedek, Wolfgang/ Kettemann, Matthias C., Menschliche Sicherheit und Menschenrechte, in: Ulbert, Cornelia/ Werthes, Sasha (Hrsg.), Menschliche Sicherheit, Globale Herausforderungen und regionale Perspektiven, Baden-Baden 2008, S. 95.

3 Commission on Human Security, Human Security Now, New York 2003, S. 11.

4 Benedeck, Menschliche Sicherheit, 2008, S. 95.

5 Vgl. Amnesty International, Zahlen und Fakten zum Amnesty Report 2012, <http://www.amnesty.de/2012/5/23/amnesty-report-2012-zahlen-und-fakten?destination=node% 2F20878>, am 26.07.2012.

6 Stempel, Philipp, Der Internationale Strafgerichtshof - Vorbote eines Weltinnenrechts. Eine Studie zur Reichweite einer Rule of Law in der Internationalen Politik, Duisburg 2005, S. 1.

7 Die Vereinten Nationen, Presseerklärung L/2890 vom 20.07.1998, <www.un.org/News/Press/docs/1998/19980720.l12890.html>, am 25.08.2012.

8 Vgl. Debiel, Tobias/Franke, Volker, Auf tönernen Füßen?. Zur normativen Begründbarkeit

menschlicher Sicherheit, in: Ulbert, Cornelia/ Werthes, Sascha (Hrsg.), Menschliche Sicherheit, Globale Herausforderungen und regionale Perspektiven, Baden-Baden 2008, S.69 -71.

9 Vgl. Stein-Kaempfe, Human Security, 2008, S. 26.

10 Vgl. Debiel, Tobias/ Werthes, Sascha, Human Security - Vom politischen Leitbild zum integralen Baustein eines neuen Sicherheitskonzeptes?, in: Sicherheit und Frieden (2005), H. 23, S. 8.

11 Vgl. Tuchmann Mathews, Jessica, Redefining Security, in: Foreign Affairs (1989), H. 68:2, S. 163.

12 Vgl. Human Security Center, Human Security Report 2005. War and Peace in the 21st Century, New York 2005, S. 23.

13 Vgl. Kerr, Pauline, Human Security, in: Collins, Alan, Contemporary Security Studies, Oxford 2007, S. 96.

14 Vgl. Ulbert, Cornelia/ Werthes, Sascha, Menschliche Sicherheit - Der Stein der Weisen für globale und regionale Verantwortung, in: Ulbert, Cornelia/ Werthes, Sascha (Hrsg.), Menschliche Sicherheit, Globale Herausforderungen und regionale Perspektiven, Baden-Baden 2008, S. 15.

15 Als Friedensdividende bezeichnete man die weltweiten Einsparungen durch Kürzung der Militärausgaben nach dem Ende des Kalten Krieges. Die eingesparten finanziellen Ressourcen sollen als „Friedensdividende“ besonders für entwicklungspolitische Hilfe genutzt werden. Vgl. hierzu: Ulbert, Menschliche Sicherheit, 2008, S. 13.

16 Fröhlich, Manuel, Human Security - Ein Perspektivenwechsel in der Sicherheitspolitik?, in: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (Hrsg.), Die UN als Friedenswahrer und Konfliktschlichter. Lessons learned, mission (still to be) accomplished?, Berlin 2007, S. 13.

17 United Nation Development Programme, Human Development Report. New dimensions of Human Security, New York 1994, S.22.

18 Vgl. Ebd.

19 Ebd. S. 23.

20 Vgl. King, Gary/ Murray, Christopher J. L., Rethinking Human Security, in: Political Science Quaterly (2001), H. 4, S. 589.

21 Vgl. United Nation Development Programme, Human Development Report, 1994, S. 23.

22 Vgl. Ebd. S. 22 f.

23 Vgl. Ulbert, Menschliche Sicherheit, 2008, S. 17.

24 Ebd.

25 Vgl. Bosold, David, Menschliche Sicherheit in der Praxis. Der institutionelle Kontext zur globalen und regionalen Umsetzung von menschlicher Sicherheit, in: Ulbert, Cornelia/ Werthes, Sascha (Hrsg.), Menschliche Sicherheit, Globale Herausforderungen und regionale Perspektiven, Baden-Baden 2008, S. 125.

26 Vgl. Ebd.

27 Vgl. Fröhlich, Human Security, 2007, S. 14.

28 Gleichzeitig zeigt sich in der Human Security Politik Kanadas auch ihre traditionelle Verpflichtung zur Idee eines liberalen Internationalismus. Vgl. hierzu: Bosold, David/ Werthes, Sascha, Human Security in Practice. Canadian and Japanese Experience, in: Internationale Politik und Gesellschaft (2005), H. 1, S. 91.

29 Vgl. Ebd. S. 86.

30 Canadian Department on Foreign Affairs and International Trade, Canadian Consortium on Human Security, <http://www.international.gc.ca/about-a_propos/oig-big/2007/evaluation/cchs-ccsh07aspx?lang= eng&view=d>, am 17.06.2012.

31 Vgl. Bosold, Human Security in Practice, 2005, S. 86 f.

32 Vgl. Fröhlich, Manuel, Responsibility to Protect. Zur Herausbildung einer neuen Form der

Friedenssicherung, in: Varwick, Johannes/ Zimmermann, Andreas (Hrsg.), Reform der Vereinten Nationen - Bilanz und Perspektiven, Berlin 2006, S. 169.

33 Vgl. Stein-Kaempfe, Human Security, 2008, S. 39.

34 International Commission on Intervention and State Sovereignty, Responsibility to Protect, Ottawa 2001, S. viii.

35 Vgl. Ulbert, Menschliche Sicherheit, 2008, S. 18.

36 Vgl. Commission on Human Security, Human Security Now, 2003, S. 82.

37 Vgl. Asian Development Bank, The Social Consequences of the Financial Crisis in Asia, <http://www.adb.org/sites/default/files/pub/1999/ESP060.pdf>, am: 16.06.2012.

38 Vgl. Ulbert, Menschliche Sicherheit, 2008, S. 18.

39 Stein-Kaempfe, Human Security, 2008, S. 33.

40 Japanese Ministry of Foreign Affairs, Diplomatic Blue Book, Chapter 2/ Section 3, <http://www.mofa.go.jp/policy/other/bluebook/1999/II-3-a.html>, am: 16.06.2012.

41 Vgl. Ebd.

42 Vgl. Fröhlich, Human Security, 2007, S. 14.

43 Vgl. Ulbert, Menschliche Sicherheit, 2008, S. 13.

44 Vgl. Bosold, Human Security in Practice, 2005, S. 97.

45 Stein-Kaempfe, Human Security, 2008, S. 41.

46 Vgl. Commission on Human Security, Human Security Now, 2003, S. 3.

47 Vgl. Japanese Ministry on Foreign Affairs, Trust Fund for Human Security,

<http://www.mofa.go.jp/policy/human_secu/t_fund21.pdf>, am 17.06.2012.

48 Vgl. Bosold, Human Security in Practice, 2005, S. 95.

49 Vgl. Fröhlich, Human Security, 2007, S. 18.

50 Vgl. Ramcharan, Bertrand G., Human Rights and Human Security, Den Haag 2002, S. 11.

51 Vgl. Stein-Kaempfe, Human Security, 2008, S. 181.

52 Vgl. Ebd. S. 74.

53 Vgl. United Nation Development Programme, Human Development Report, 1994, S. 22 f.

54 Ebd. S. 22.

55 Vgl. United Nation Development Programme, Human Development Report,1994, S. 22.

56 Ebd. S. 23.

57 Vgl. Ebd.

58 Vgl. Stein-Kaempfe, Human Security, 2008, S. 30.

59 Vgl. Ebd.

60 Vgl. Ebd. S. 34.

61 Knapp, Manfred/ Krell, Gerd (Hrsg.), Einführung in die Internationale Politik, 4. Aufl., München 2004, S. 573.

62 United Treaty Collection, Convention on the Prohibition of the Use, Stockpiling, Production and Transfer of Anti-Personnel Mines and on their Destruction , Stand vom 27.07.2012, <http://treaties.un.org/pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXVI- 5&chapter=26&lang=en>, am 27.07.2012.

63 United Treaty Collection, Convention on Cluster Munitions, Stand vom 27.07.2012. <http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXVI- 6&chapter=26&lang=en>, am 27.07.2012.

64 Bolton, Matthew/ Nash, Thomas, The Role of Middle Power - NGO Coalitions in Global Policy: The Case of the Cluster Munitions Ban, in: Global Policy (2010) , H.1:2, S. 178.

65 United Treaty Collection, Convention on Cluster Munitions, Stand vom 27.07.2012. <http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXVI- 6&chapter=26&lang=en>, am 27.07.2012.

66 Vgl. Ebd.

67 Vgl. Robinson, Darryl, Case Study. The International Criminal Court, in: McRae, Rob/ Hubert, Don (Hrsg.), Human Security and the New Diplomacy, Montreal 2001, S. 175.

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Titre
Der Einfluss des Human Security Konzeptes auf die Umsetzung und den Schutz von Menschenrechten
Sous-titre
Eine Fallanalyse am Beispiel des Internationalen Strafgerichtshofs
Université
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Note
1,7
Année
2012
Pages
51
N° de catalogue
V275941
ISBN (ebook)
9783656686224
ISBN (Livre)
9783656686217
Taille d'un fichier
598 KB
Langue
allemand
Mots clés
einfluss, human, security, konzeptes, umsetzung, schutz, menschenrechten, eine, fallanalyse, beispiel, internationalen, strafgerichtshofs
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Anonyme, 2012, Der Einfluss des Human Security Konzeptes auf die Umsetzung und den Schutz von Menschenrechten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/275941

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Titre: Der Einfluss des Human Security Konzeptes auf die Umsetzung und den Schutz von Menschenrechten



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