Deutschsprachige Kulturen in Namibia

Eine sprachwissenschaftliche und kulturologische Untersuchung ausgewählter Aspekte


Master's Thesis, 2012

101 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

0. Problemstellung, Methoden und Ziele der Arbeit

1. Historischer Teil
1.1. Kolonialzeit 1884 - 1915
1.1.1. Gründung des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika
1.1.2. Der deutsche Staat und die Missionsschulen in Deutsch-Südwestafrika
1.1.3. Mischehen und Mischehenverbot
1.1.4. Das Scheitern der Kolonie
1.2. Besatzungszeit 1920 - 1990
1.2.1. Das Trauma des Zweiten Weltkrieges und die Biedermeierzeit
1.2.2. Die Rückkehr in die politische Sphäre
1.3. Nach der Unabhängigkeit Namibias 1990 - heute
1.3.1. Die Wahl des Englischen als einzige Amtssprache für Namibia
1.3.2. Das deutschsprachige Schulwesen in Namibia
1.3.3. Deutschsprachige Institutionen und Betriebe in Namibia

2. Theoretischer Teil
2.1. Theoretische Begriffsklärungen
2.1.1. Ausdrücke zur Bezeichnung der deutschsprachigen Menschen in Namibia
2.1.2. Der Begriff der Identit ä t
2.1.3. Der Begriff der Ethnizit ä t
2.2. Die deutschsprachigen Menschen von Deutsch-Südwestafrika bis Namibia: Eine kulturanthropozentrische Perspektive im historischen Längsschnitt
2.2.1. Die Projektion des Deutschen Reiches in die Kolonie in Anlehnung an George Steinmetz: „The Colonial State as a Social Field: Ethnographic Capital and Native Policy in the German Overseas Empire before 1914“
2.2.2. Die Selbstabschottung der Deutschsprachigen in der Besatzungszeit
2.2.3. Die Deutschsprachigen im heutigen Namibia: Eine interkulturelle Ligatur nach Hannes Kniffka ?
2.2.4. Der Fremdheitsgedanke bei den Deutschsprachigen in Namibia

3. Praktischer Teil
3.1. Vorgehensweise und Methoden bei den Analysen im praktischen Teil
3.2. Beispiele lexikalischer Besonderheiten der deutschen Mediensprache in Namibia
3.3. Analyse ausgewählter Aspekte des Namibiadeutschen in Anlehnung an
Sheena Shah: „German in a contact situation: The case of Namibian German“
3.4. Translatorische Analyse eines von deutschen Muttersprachlern übersetzten Textes
3.5. Komparative Analyse und Interpretation des Südwesterliedes und des Schutztruppenliedes
3.5.1. Das Südwesterlied
3.5.2. Das Schutztruppenlied
3.6. Analyse ausgewählter Gedichte aus der Kolonialzeit
3.6.1. Die Erschaffung Südwests (Auszug)
3.6.2. Südwest
3.6.3. Rückkehr aus Europa
3.7. Ausgewählte Geschichten und Anekdoten aus der Kolonialzeit
3.7.1. Charakterisierung und Differenzierung beider Textsorten voneinander
3.7.2. Die Gemahlin des Grafen Baudissin
3.7.3. Frau Hochkopf
3.7.4. Der lustige Graf Dohna (Auszüge)

4. Schlussfolgerungen und Ausblick

5. Abbildungsverzeichnis

6. Literaturverzeichnis

0. Problemstellung, Methoden und Ziele der Arbeit

Was ist eigentlich deutsch? Und was nicht? Auf diese Frage scheint es für viele Menschen eine selbstverständliche und klare Antwort zu geben. Doch diese trügerische Selbstverständlichkeit ist lediglich eine formale Kategorisierung, die auf eine binär-subjektive Weise Sachverhalte als deutsch oder nicht-deutsch einstuft. Begibt man sich in eine tiefgründigere Reflexion dieser Fragestellung, so reicht ein solches Schubladenschema für eine Beantwortung nicht aus.

Ein Beispiel dafür, dass sich bestimmte Dinge nicht einfach als deutsch oder nicht deutsch kategorisieren lassen, findet man in Namibia. Dort bezeugen heute nach wie vor Schilder in deutscher Sprache die damalige Kolonialherrschaft des Deutschen Reiches. Viele deutsche Straßennamen erinnern an eine Zeit, die nunmehr fast hundert Jahre zurückliegt. Die Hauptstadt Windhoek in der Mitte des Landes sowie die Küstenstädte Swakopmund und Lüderitzbucht sind die drei wichtigsten Standorte des Deutschen in Namibia (siehe Abbildung 0) - und selbstverständlich der deutsch- sprachigen Menschen, die dort leben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 0 (vorherige Seite)

(http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/0e/Namibiakarte.png) Die Republik Namibia in ihren heutigen Grenzen

Warum ist das Deutschtum immer noch so präsent in Namibia? Warum sprechen manche Menschen mitten in einer afrikanischen Republik Deutsch? Was sind die sprachlichen und kulturellen Merkmale dieser Menschen und wie prägen sie sich bis heute?

Die These des historischen Teils ist, dass die Kolonialpolitik des Deutschen Reiches aus kulturwissenschaftlicher Sicht von Anfang an nicht nachhaltig geplant war und deshalb die Etablierung der deutschen Kultur, gezeigt am Beispiel Deutsch- Südwestafrikas, in den Überseegebieten vor Ort langfristig keinen Erfolg verbuchen konnte. Gezeigt wird dies unter anderem anhand verschiedener Kulturgruppierungen und deren Interrelationen in der damaligen Kolonie. Neben der historiokulturellen Analyse der Kolonialzeit werden auch Vergleiche dieser Zeit mit dem Zeitraum der Apartheid und der Gegenwart im historischen Längsschnitt angelegt, um historische Kohärenz zu gewährleisten.

Im theoretischen Teil werden Methoden und Theorien zur Herausarbeitung des wissenschaftlichen Untersuchungsgegenstandes erörtert. Neben der Charakterisierung der deutschsprachigen Menschen und der deutschen Sprache in Namibia spielt das Deutschtum als kulturelle Sphäre eine wichtige Rolle in der Gesellschaft. Der kultur- anthropozentrische Standpunkt wird dabei gezielt auf die Situation in Namibia angewendet. Die These des theoretischen Teils besteht darin, dass sich die deutschsprachigen Menschen in Namibia in ihren kulturellen Merkmalen von den Deutschen in Deutschland unterscheiden, was in dieser Ausarbeitung berücksichtigt wird.

Im praktischen Teil werden ausgewählte Aspekte der deutschen Sprache im heutigen Namibia unter anderem nach lexikalischen und translatorischen Gesichtspunkten analysiert. Hierbei nimmt etwa die Mediensprache eine wichtige Rolle in der heutigen deutschsprachigen Gesellschaft ein. Was den historischen Zeitraum der Kolonie betrifft, bieten sich neben mehreren Gedichten und Liedern auch Geschichten auch Anekdoten zur Analyse an. Das Südwesterlied nimmt im Rahmen dessen eine Sonderstellung ein, zumal es als kulturelles Relikt nach über hundert Jahren nach wie vor ein wichtiges Leitbild in der deutschen Kultursphäre in Namibia einnimmt. Aus diesen Textquellen lassen sich wichtige Rückschlüsse auf kulturologische Merkmale ziehen, die im theoretischen Teil ausgearbeitet wurden.

1. Historischer Teil

1.1. Kolonialzeit 1884 - 1915

1.1.1. Gründung des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika

Als der Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz im Jahr 1883 vom Nama-Häuptling1 Josef Fredericks ein Gebiet um die Bucht von Angra Pequena herum erwarb, die daraufhin in Lüderitzbucht umbenannt wurde, so ahnte er noch nicht, wie sehr er durch den Kauf der 580 tausend Quadratkilometer großen Landfläche die Zukunft des Deutschen Reiches prädestinierte. (Staas 2011: 3) Zwar waren eindeutig wirtschaftliche Ziele und der Aufbau von Handelsbeziehungen mit dem Kauf verbunden, denn Lüderitz war Geschäftsmann, aber Um die hohen Importzölle umgehen zu können, die er in einem von den Briten kontrollierten Haften zahlen müsste, brauche er den Schutz des Reiches. (ibidem: 3)

Doch das Deutsche Reich war zu dieser Zeit noch gar nicht an der politischen Expansion der Staatsfläche interessiert. Sogar ein Jahr später standen immer noch wirtschaftliche Motive im Vordergrund, ohne dass der Staat eine dominante Rolle einnahm:

Am 27. April 1884 stellt Bismarck denn auch das von Adolf Lüderitz erworbene Südwestafrika, das heutige Namibia, als erstes Überseegebiet unter den „Schutz des Deutschen Reiches“. Das Wort „Kolonie“ meidet er. Die deutschen „Schutzgebiete“, wie sie nun offiziell heißen, sollen keine staatlichen Verwaltungskolonien werden; regieren sollen die Kaufleute selbst. (ibidem: 4)

Der Begriff des Schutzgebietes spielt eine entscheidende Rolle. Ein ähnlicher Ausdruck hierfür ist der Begriff Protektorat, also ein Gebiet, das von einem aus- ländischen Staat lediglich von anderen Eingriffen von außerhalb beschützt wird, notfalls sogar mit militärischen Mitteln. Hätte Bismarck den Begriff Kolonie als Status der Überseegebiete gewählt, so ließe sich daraus ableiten, dass diese Territorien politisch gesehen in einem hohen Grade oder sogar vollkommen in das Hoheitsgebiet des Mutterlands integriert seien.

Ein weiteres Jahr darauf muss Lüderitz sein Besitztum aus finanziellen Gründen verkaufen (ibidem: 6), was unter anderem ausschlaggebend ist für die Änderung der außenpolitische Haltung des Deutschen Reiches. Die Wirtschaft alleine hält den Bedingungen vor Ort nicht Stand. Das Prinzip der politischen Nichteinmischung geht über in die Anfänge der Errichtung einer Verwaltung im Schutzgebiet:

Neuer Besitzer ist von 1885 an die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika. Im selben Jahr trifft der erste vom Reich entsandte Gouverneur ein: Heinrich Göring, der Vater Hermann Görings. Gemeinsam mit nur zwei weiteren Beamten soll er ein Gebiet verwalten, größer als das Deutsche Reich. (ibidem: 7)

Die drei Staatsbediensteten stellten freilich nur den Anfang des Staatskorps dar, der mit der Zeit vergrößert wurde.2 Deutsch-Südwestafrika galt damals als die einzige Siedlungskolonie des Deutschen Reiches. (Gretschel 1995: 300) Durch eine gewisse innere Stabilität der Kolonie sollte das Land für deutsche Siedler und Investoren interessant werden, die wiederum für die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonie essentiell waren. Von der wirtschaftlichen Bedeutung der Kolonie als Handelsplatz sollte schließlich das Deutsche Reich profitieren.

In Bezug auf die rein rechtlichen Aspekte bei der Gründung und Erschließung von Deutsch-Südwestafrika ist Folgendes zu beachten: Das deutsche Recht hatte nur innerhalb der politischen Grenzen des Deutschen Reiches vollkommene Rechtswirkung. In sämtlichen Schutzgebieten galt nicht direkt das deutsche Recht, sondern das aus dessen Normen erarbeitete und abgeleitete Konsularrecht. Dieses Konsularrecht musste durch speziell angepasste Gesetze und Verordnungen erstellt bzw. weiter ausgearbeitet werden. Bei etwaigen rechtlichen Streitfällen war daher das Konsularrecht ausschlaggebend, man konnte sich nicht direkt auf Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches berufen. Konsequenterweise hatte der Kaiser keine absolute Macht über die Schutzgebiete, da diese nicht als integrierte Teile zum Reichsgebiet gezählt wurden, sondern als Überseegebiete. Andererseits ist es nicht falsch zu sagen, dass das Deutsche Reich oder der deutsche Staat über die Überseegebiete regierte, da dies prinzipiell richtig ist, nur eben wurde der deutsche Staat in den Kolonien durch speziell eingerichtete Kolonialverwaltungen vertreten, die das Konsularrecht anwendeten. (Hartmann 2007: 53-59)

Mit der verwaltungsrechtlichen und politischen Etablierung in der Kolonie wurde nunmehr die formale Etablierung deutscher Strukturen besiegelt, was aber nicht mit der Weitergabe der deutschen Kultur gleichgestellt werden sollte, sondern eher als Vermittlung davon bezeichnet werden kann. Die folgenden Kapitel analysieren den Prozess von der kulturellen Einnistung der Deutschen in Deutsch-Südwestafrika bis zum aktuellen Stand der deutschsprachigen Minderheit im heutigen Namibia.

1.1.2. Der deutsche Staat und die Missionsschulen in Deutsch-Südwestafrika

Schon lange vor der Gründung von Deutsch-Südwestafrika als formalinstitutionalisierte Kolonie betraten einige Europäer dieses Land und ließen sich nieder. Bereits im Jahre 1805 errichtete die Londoner Missionsgesellschaft (London Missionary Society) eine Missionsschule in Warmbad im Süden des heutigen Namibia, was den Anfang der Einführung europäischer Bildungswerte in dieses Gebiet markierte. (Cohen 1993: 117) Im Jahr 1842 übernahm die Rheinische Missionsgesellschaft, ein Zusammenschluss unterschiedlicher protestantischer Kirchen, die Missionsarbeit und hielt seither das Monopol in diesem Bereich. Die römisch-katholische Missionsgesellschaft begann erst im Jahr 1888 mit der Missionierung und hatte bei Weitem eine geringere Bedeutung. (ibidem: 117)

Die deutschen Kirchen etablierten sich im heutigen Namibia schon Jahre bevor der deutsche Staat dies tat und bauten ihre Position weiter aus. Der Begriff Missionierung lässt sich dabei so erläutern, das darin der Ausdruck „Mission“ steckt, dessen historische Bedeutung so viel heißt wie Auftrag oder Berufung.3 Die christlichen Kirchen sahen sich also in dem Auftrag, das Wort Gottes zu verbreiten und nachhaltig den Menschen außerhalb Europas den christlichen Glauben zugänglich zu machen. Der relative Erfolg dieser Unternehmung, im Vergleich zum späteren Scheitern des Deutschen Reiches in der Kolonie, lässt sich unter anderem auf die Gewaltlosigkeit der Missionierung zurückführen. Das Ziel der Kirchen war nicht, absolute Dominanz über die Eingeborenen auszuüben, sondern christliche Werte integrativ zu vermitteln.4

Die Missionierung war mit mehreren gesellschaftlichen Bereichen verbunden und beschränkte sich nicht nur auf Glauben und Religion. Der Mittelpunkt der Missionierung befand sich dabei nicht direkt in den Kirchengebäuden, sondern im Bereich der Didaktik, konkret gesagt in den Missionsschulen, in denen eingeborene Kinder und Jugendliche unterrichtet wurden. Als Eingeborene kann man Menschen bezeichnen, die ethnischer Herkunft eines indigenen Stammes des heutigen oder damaligen Namibia sind. Ein Europäer, der in Namibia geboren wird und ethnisch gesehen von europäischen Eltern abstammt, gilt nicht als namibischer Eingeborener im ethnischen Sinne, auch wenn der Begriff eingeboren nur auf den Geburtsort eines Menschen abstellt. Vielmehr wäre dies ein Einheimischer.

Die Rolle dieser Missionsschulen war eine der Größten überhaupt in der Bildung der Eingeborenen, zumal staatliche Schulen, die vom Deutschen Reich in der Kolonie errichtet wurden, nur der weißen Bevölkerung vorbehalten waren:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 (Cohen 1993: 133)

Anzahl christlicher Missionsschulen und staatlicher Schulen in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika im Vergleich Da es in Deutsch-Südwestafrika kein zentrales Überwachungssystem des Bildungssektors gab (ibidem: 119), hatten die Missionsschulen große Spielräume zur didaktischen und inhaltlichen Gestaltung des Unterrichts sowie bei der Auswahl der Schulfächer, die unterrichtet werden sollten.

In den Schulen der Rheinischen Missionsgesellschaft wurden folgende Fächer unterrichtet: Religionslehre und Muttersprachunterricht, die bezogen auf die Anzahl an Wochenstunden beide im Vordergrund standen, sowie Arithmetik, Deutsch, Gesangs- unterricht und ein gemischtes Fach bestehend aus Landeskunde, Geografie, Regional- studien und Schreibunterricht (siehe Abbildung 2). Bemerkenswert dabei ist, dass dem Muttersprachunterricht mehr Wochenstunden gewidmet wurden als dem Deutschunterricht (ibidem: 120):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2 (Cohen 1993: 120)

Auflistung der unterrichteten Schulfächer in den Missionsschulen der Rheinischen Missionsgesellschaft mit Angabe der wöchentlichen Unterrichtsstunden

In den Schulen der Rheinischen Missionsgesellschaft war bis auf das Fach Deutsch die Muttersprache der Eingeborenen als Unterrichtssprache in allen anderen Fächern eingerichtet (ibidem: 119), woraus man zwei Schlussfolgerungen ziehen kann. Zum einen musste es indigene Lehrer geben, damit der Unterricht in der indigenen Muttersprache stattfinden konnte. Außerdem resultiert zwangsläufig daraus, dass es in einer Klasse nur Schüler eines Eingeborenenstammes gab, denn es wäre nur schwer umsetzbar, den Unterricht in mehreren indigenen Sprachen gleichzeitig abzuhalten.

Im Gegensatz hierzu hatte die katholische Missionsgesellschaft in ihren Schulen Deutsch als einzige Unterrichtssprache durchgehend in allen Fächern eingerichtet. Bis auf den Religionsunterricht gab es bei der inhaltlichen Beschaffenheit der Fächer keine großen Unterschiede im Vergleich zu Schulen der Rheinischen Missionsgesellschaft. (ibidem: 121)

Für Schüler gemischter Abstammung, die meist aus Mischehen oder aus außerehelichen Beziehungen zwischen einem weißen Vater und einer indigenen Mutter hervorgingen,5 wurden von beiden Missionsgesellschaften jeweils separate Schulen eingerichtet. Die inhaltliche und didaktische Aufbereitung des Lehrplans war dem der Schulen für indigene Schüler sehr ähnlich, es wurden die gleichen Schulfächer unterrichtet. (ibidem: 122)

Interessant ist dabei, dass die Missionsgesellschaften die grundlegende Fragestellung, wer nun Eingeborener sei und wer nicht, auf ihre Weise beantwortet haben, die deutsche Kolonialverwaltung allerdings jahrelang keine legale Definition hierfür festlegte. Ein Eingeborener könnte auch jemand sein, der von ausländischen Eltern abstammt und in der Kolonie geboren wurde. (Hartmann 2007: 56) Erst im Jahre 1893 wurde eine formale Definition des Begriffes Eingeborene erstellt, die besagte, dass alle Stammesmitglieder, die im Schutzgebiet lebten, als Eingeborene galten. (ibidem: 64)

Die Diskrepanz zwischen den Strategien und Zielen des Deutschen Reiches und denen der Missionsgesellschaften wird hierbei deutlich. Während der deutsche Staat versuchte, die Verhältnisse in der Kolonie rechtlich festzulegen, und sich dabei auf formale Angelegenheiten konzentrierte, konnten sich die Missionsgesellschaften in einem vollkommen neuen kulturellen Umfeld zurecht finden und bildeten dabei eine Subkultur, die aus der Gruppe der ausgebildeten indigenen Menschen bestand. Der Begriff Subkultur ist relativ und muss im Verhältnis zum Begriff der Hochkultur gesehen werden. Die Subkultur der Menschen unterschiedlicher indigener Stämme war dabei der Hochkultur der deutschen Siedler im Rahmen des Kolonisierungsprozesses unterlegen. Beide Begriffe sind also in einem politischen Unterwerfungsverhältnis zu sehen. Sowohl die Subkultur als auch die Hochkultur sind beide wiederum Polykulturen, weshalb man bezogen auf die konstellative Überlegung der Kulturverhältnisse in der Kolonie die Begriffe Poly-Subkultur und Poly-Hochkultur bilden kann.

Trotz Trennung des kolonialen Schulsystems in einen staatlichen und einen kirchlichen Sektor hatte der deutsche Staat dennoch Interesse an einer Zusammenarbeit mit den Missionsschulen. So subventionierte das Deutsche Reich die Missionsschulen mit finanziellen Mitteln in symbolischer Höhe, unter anderem, um aus den Eingeborenen billige und einfache Arbeitskräfte, also Arbeitshilfskräfte, mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache auszubilden. Vor allem in der Landwirtschaft, aber auch im Handwerkswesen fehlte es lange Zeit an Arbeitskräften in der Kolonie. (Cohen 1993: 124, 126).

Allerdings reichte es der deutschen Kolonialverwaltung nicht aus, wenn eingeborene Arbeitskräfte lediglich entsprechende fachliche Kenntnisse und die Beherrschung der deutschen Sprache vorweisen konnten. Neben diesen Qualifikationen erwarteten weiße Arbeitgeber eine „deutsche Mentalität“ der Eingeborenen. Für die Vermittlung dieser Werte waren die Missionsgesellschaften zuständig, was der Grund für die finanziellen Zuschüsse von der Seite des deutschen Staates war.

Betrachtet man dieses Zusammenspiel zwischen dem Deutschen Reich, vertreten durch die Kolonialverwaltung, der Missionsschulen, den deutschen Arbeitgebern in der Kolonie und den Eingeborenen etwas genauer, so kann man einen volkswirtschaftlichen Kreislauf mit positiver Rückkopplung feststellen, der zumindest theoretisch für alle Beteiligten von Nutzen sein sollte:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3 (vorherige Seite) (Anfertigung des Verfassers)

Theoretisches Modell des Zusammenspiels gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Verhältnisse in Deutsch-Südwestafrika als Kreislauf mit positiver Rückkopplung Der Staat unterstützte finanziell die Missionsschulen, die nach deutscher Überzeugung aus den Eingeborenen gebildete Menschen machen sollten. Diese sogenannten gebildeten Eingeborenen sollten als billige Arbeitskräfte in der kolonialen Wirtschaft eingesetzt werden. Daraus wiederum sollte der deutsche Staat profitieren: Neben Steuern und Abgaben aus der wirtschaftlichen Konjunktur war das Ziel, die Kolonie langfristig zu erschließen und dauerhaft zu erhalten, wodurch sich die Subvention der Missionsschulen früher oder später lohnen würde. Interessant an diesen Relationen ist, wie sehr der volkswirtschaftliche Erfolg der Kolonie von der Missionierung, also von der Vermittlung deutscher Werte, darunter Werte aus der christlichen Soziallehre, abhängt. Fehlt die Missionierung als Basis, so bricht dieses Modell zusammen, da es einen Bruch im Beziehungskreislauf gäbe.

1.1.3. Mischehen und Mischehenverbot

Neben den Spannungen zwischen den deutschen Siedlern und den indigenen Stämmen gab es in Deutsch-Südwestafrika ebenso Anzeichen dafür, dass zwischen diesen beiden vollkommen verschiedenen Kulturkreisen eine Völkerverständigung grundsätzlich möglich gewesen wäre. Mischehen waren ein Symbol für diese Völkerverständigung.

Mischehen wurden in der Kolonie unterschiedlich betrachtet. Die mehrheitlichen Kritiker sahen diese Ehen als ein Eindringen der indigenen Bevölkerung in die kulturelle Sphäre der deutschen Siedler, manchmal sogar als eine sogenannte Verunreinigung der deutschen Rasse. Die wenigen Befürworter allerdings sahen die positiven Seiten der Mischehen, darunter die Möglichkeit, geordnete familiäre Verhältnisse und damit langfristig eine etablierte Gesellschaft in der Kolonie zu schaffen. Weiterhin wurden Mischehen als eine von mehreren Alternativen angesehen, um der indigenen Bevölkerung deutsche Werte zu vermitteln. Der deutsche Ehemann sollte dabei seine eingeborene Ehefrau an deutsche Lebensweisen angewöhnen. (Hartmann 2007: 62)

Bis einschließlich 1902 wurden nur 39 Mischehen in Deutsch-Südwestafrika als standesamtliche Eheschließungen registriert (ibidem: 72). Somit hatten die standesamtlichen Mischehen zahlenmäßig und politisch eine sehr geringe Bedeutung. Ausschlaggebender war aber deren kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung, zumal es viele Mischehen gab, die nur kirchlich geschlossen wurden, aber standesamtrechtlich keine Rechtswirkung hatten6 (ibidem: 58).

Erst 1893 trat die Allerhöchste Verordnung, betreffend die Eheschließ ung und die Beurkundung des Personenstandes für das deutsch-südwestafrikanische Schutzgebiet in Kraft. (ibidem: 58) Aber auch nach diesem Zeitpunkt blieben sämtliche kirchliche Trauungen, ob zuvor oder danach geschlossen, standesamtrechtlich unwirksam. (ibidem: 65) In dieser Hinsicht waren die Kirchen bei weitem toleranter als der Staat, der erst sehr spät Mischehen legalisierte und dann auch noch kirchliche Heiratsurkunden nicht anerkannte.

Mit dieser Verordnung wurde immerhin eine verbindlich rechtliche Grundlage geschaffen, die Mischehen im säkularen Bereich ermöglichten und gleichzeitig den Begriff des Eingeborenen klarstellten. (ibidem: 56) Hier ist wieder auf die unterschiedlichen Ziele hinzuweisen, welche das Deutsche Reich und die Kirchen hatten. Während der deutsche Staat mit sich selber im Konflikt war, in Bezug auf die Fragestellung, wie Mischehen rechtlich einzuordnen und zu behandeln sind, schätzten die christlichen Missionarskirchen in der Kolonie die Mischehen als gesellschaftlich positiv ein. Die Tatsache, dass Mischehen durch kirchliche Trauungen geschlossen wurden (ibidem: 58), lässt darauf schließen, dass für die Kirchen christliche Werte über politische und rechtliche Grenzen hinaus Gültigkeit haben. Darüber hinaus ist neben Mischehen noch auf außereheliche Mischbeziehungen hinzuweisen, die zwar streng gesehen christlichen Werten widersprechen, aber die kulturelle Bedeutung dieser Lebensgemeinschaften im Sinne der Völkerverständigung bekräftigen.

Im September 1905, als der Kolonialkrieg in Deutsch-Südwestafrika bereits ausgebrochen war, wurden Mischehen vom deutschen Staat verboten (ibidem: 74). Es bleibt jedoch fraglich, ob überhaupt so ein drastischer Schritt notwendig war, zumal die Anzahl der standesamtlichen Mischehen, wie bereits erwähnt, sehr gering war. Selbst wenn man dieses Verbot als Repressalie einstuft, bleibt die Frage offen, gegen wen sich diese Einschränkung richtete, ob gegen die deutschen Siedler oder gegen die Eingeborenen. Somit ist das Mischehenverbot nur eine symbolische Abwehrreaktion des deutschen Staates, um die deutsche Kultur vor dem Eindringen fremder Kulturen zu schützen.

1.1.4. Das Scheitern der Kolonie

Man sollte bei dem in Kapitel 1.1.2 vorgestellten Kreislauf beachten, dass es sich um ein theoretisches Modell handelt, dass sich in der kolonialen Realität nicht verwirklichte. Primäre Gründe für das Scheitern der Kolonie waren politischer Natur, vor allem die Überzeugung, dass die indigene Bevölkerung einer untergeordneten Rasse angehörten. Traditionelle kulturelle und soziale Strukturen unter den Eingeborenen gingen verloren, die Spannungen zwischen den deutschen Siedlern und den Vertriebenen verstärkten sich und führten im Jahr 1904 schließlich zum Kolonialkrieg in Deutsch-Südwestafrika, der von den Deutschen blutig niedergeschlagen wurde (Zimmermann 2001: 25).

Als weitere Gründe kann genannt werden, dass das Gesamtkonzept für die Kolonie nicht wirklich langfristig geplant war. Bestimmte Fragestellungen, zum Beispiel in welchen Sphären genau die Schnittmenge beider Kulturräume liegt und welche Eigenschaften diese Gemeinsamkeiten aufweisen, bleibt unbeantwortet. Sogar Gemeinsamkeiten untereinander scheinbar fremder Kulturen können als Grundlage dazu dienen, eine friedliche Zusammenarbeit und interkulturelle Verständigung aufzubauen. Genau dies hatte die deutsche Kolonialverwaltung verpasst.

Darüber hinaus schob das Mischehenverbot von 1905 (Hartmann 2007: 74), eine rechtliche Verordnung, der Völkerverständigung auf kultureller und gesellschaftlicher Ebene einen Riegel vor. Das Mischehenverbot hatte allerdings eher symbolische Bedeutung als effektive Wirkung, zumal im Jahr der Erlassung dieses Verbotes der Kolonialkrieg bereits in vollem Gange war. Von einer möglichen Völkerverständigung konnte zu diesem Zeitpunkt also gar nicht mehr die Rede sein.

Durch das ethnozentrische Verhalten des Deutschen Reiches in der Kolonie, unter anderem die Vertreibung der indigenen Bevölkerung aus ihren ursprünglichen Siedlungsgebieten in Gebiete, die keine Existenz ermöglichten, der aggressive Kriegsakt gegen diese Menschen sowie das Mischehenverbot, wurden diejenigen kulturellen Strukturen vernichtet, welche die Missionsgesellschaften durch Missionierung und kirchliche getraute Mischehen mühevoll zwischen den deutschen Siedlern und den Eingeborenen aufgebaut hatten. Hätte es der deutsche Staat im Jahr 1884 bei wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutsch-Südwestafrika belassen und sich nicht so stark institutionell eingerichtet, so hätten die Missionsgesellschaften ihre Kulturarbeit langfristig fortsetzen können.

1.2. Besatzungszeit 1920 - 1990

1.2.1. Das Trauma des Zweiten Weltkrieges und die Biedermeierzeit

Da der Erste Weltkrieg auch in den Überseegebieten ausgetragen wurde, marschierten im Jahr 1915 südafrikanische Truppen in Deutsch-Südwestafrika ein. Im selben Jahr kapitulierte die deutsche Macht in der Kolonie. 1919 musste das Deutsche Reich im Versailler Vertrag auf alle Kolonien verzichten. (Vensky 2010: 2) 1920 erhielt Südafrika vom Völkerbund die Mandatsmacht über das ehemalige Überseegebiet Deutsch-Südwestafrika. (Dale 2001: 77) Mit dieser völkerrechtlichen Vollmacht war der Weg frei für eine Phase der internen Kolonisierung, die 70 Jahre lang andauern sollte. Bekannt unter dem Namen Apartheid herrschte in dieser Zeit eine Diskriminierung der schwarzen Mehrheit in der Bevölkerung, sowohl in Südafrika selbst als auch im Mandatsgebiet Namibia.7

In den Jahren 1919 und 1920 wurde die Hälfte der Deutschen8 aus der ehemaligen Kolonie nach Deutschland ausgewiesen, damals über 6300 Deutsche. Der Vertrag von Versailles hätte der Südafrikanischen Regierung sogar erlaubt, alle Deutschen auszuweisen. (ibidem: 77)

Einige Jahre später besserten sich wieder die internationalen Beziehungen. Das Londoner Abkommen von 1923, ein bilateraler Vertrag zwischen Deutschland und Südafrika, ermöglichte wieder die Einwanderung von Deutschen nach Südafrika, das Mandatsgebiet mit eingeschlossen (Botha 2007: 17). Außerdem wurde mit diesem Abkommen der freizügige Gebrauch der deutschen Sprache im Mandatsgebiet beschlossen, obwohl Deutsch nicht zur Amtssprache erklärt wurde. (Dale 2001: 81) Dadurch hatten die Deutschsprachigen ein Sonderrecht zugesprochen bekommen, auf Basis dessen es möglich war, einen kulturellen Neuanfang zu begründen.

Doch trotz dieses Sonderstatus der deutschen Sprache und der Wiederöffnung der Grenzen für Deutsche Einwanderer oder Wiedereinwanderer sank der prozentuale Anteil dieser Minderheit im Mandatsgebiet im Vergleich zur weißen stark Bevölkerung ab: Von 83 Prozent im Jahr 1913 auf 40 Prozent im Jahr 1921. Im Jahr 1936 betrug der Anteil sogar nur noch 31 Prozent. Gründe für diesen prozentualen Rückgang sind allerdings vor allem der starke Zustrom an Einwanderern aus Südafrika in das Mandatsgebiet Namibia, der den Zustrom deutscher Einwanderer bei Weitem überschritt. (ibidem: 81)

Absolut gesehen gab es eine Steigerung an Deutschsprachigen von 7855 im Jahr 1921 auf 9779 im Jahr 1936:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4 (Botha 2007: 30)

Absolute Anzahl sogenannter weiß er Deutscher im Mandatsgebiet Namibia

Durch Anfertigung eines Diagramms aus diesen Daten werden die Schwankungen der deutschsprachigen Bevölkerung im Verlauf der Zeit deutlich:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5 (Daten aus Botha 2007: 30)

Grafische Darstellung der absoluten Anzahl sogenannter weiß er Deutscher im Mandatsgebiet Namibia

Diese Statistik sollte allerdings kritisch gesehen werden, zumal sie die Zählung deutscher Staatsbürger wiedergibt, nicht aber aller Menschen, die im Mandatsgebiet Deutsch als Muttersprache beherrschten. So lässt sich ihre niedrige Anzahl von 5330 im Jahr 1926 (ibidem: 30) unter anderem darauf zurückführen, dass es nach der Übernahme des Mandats über Namibia den Deutschen freigestellt war, über ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren die südafrikanische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Dieses Recht wurde ebenfalls im Londoner Abkommen niedergeschrieben. (Dale 2001: 83-84) Wie viele Deutsche allerdings von diesem Recht Gebraucht machten, bleibt unklar, zumal man in der Literatur widersprüchliche Informationen darüber findet. Während Dale angibt, dass viele Deutsche nach dem Ende der Kolonialzeit ihre deutsche Staatsbürgerschaft behielten und die südafrikanische Staatsbürgerschaft nicht beantragten (ibidem: 84), behaupten Rüdiger / Weiland das genaue Gegenteil:

Im Londoner Abkommen wurden den Deutschen 1923 eigene Sprachrechte in Südwestafrika9 zugestanden. Darüber hinaus wurde ihnen das Recht zur Naturalisierung10 gewährt, wovon die Mehrheit auch Gebrauch machte. Kulturelle Identität und prinzipielle politische Partizipation waren damit vorerst gesichert. (Rüdiger / Weiland 1992: 347)

Diese Sprachrechte beinhalteten vor allem den freien Gebrauch der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit (Hofmann 2007: 4). Die kulturelle Identität11 kann durchaus als gesichert gesehen werden, obwohl Rüdiger / Weiland fälschlicherweise die Naturalisierung als eine Voraussetzung für die Identität eines Menschen sehen (waren damit vorerst gesichert). Die politische Partizipation auf Grundlage der eingeräumten Sonderrechte währte hingegen nicht lange. Bevor die Deutschsprachigen im Mandats- gebiet Namibia einen Neuanfang mit nachhaltigem Fortbestehen begründen konnten, machten der aufstrebende Nationalsozialismus in Deutschland und schließlich der Zweite Weltkrieg diesem geplanten Vorhaben einen Strich durch die Rechnung.

Im Jahr 1933 lehnte das südafrikanische Parlament ab, Deutsch als Amtssprache in Namibia einzurichten, und das Recht deutscher Staatsbürger, die südafrikanische Staatsbürgerschaft über ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren verliehen zu bekommen, wurde revidiert. (ibidem: 347) Ab diesem Zeitpunkt mussten deutsche Staatsbürger mindestens einen fünfjährigen Aufenthalt mit festem Wohnsitz in Namibia vorweisen, um die südafrikanische Staatsbürgerschaft beantragen zu können, während britische Staatsbürger nur einen zweijährigen Aufenthalt vorweisen mussten. (Botha 2007: 18)

Diese Diskriminierung Deutschsprachiger setzte sich zeitgleich mit der Zuspitzung des Nationalsozialismus fort. Von 1939 bis 1946 wurden viele deutschsprachige Männer unabhängig von deren Staatsbürgerschaft interniert, da sie von der südafrikanischen Regierung als Bedrohung für das Land angesehen wurden. Deutschsprachige Frauen und Kinder waren auf sich gestellt und mussten während dieser Zeit Haus und Hof selbst verwalten. (Dale 2001: 85)

Ob dieser drastische Schritt der Internierung tatsächlich notwendig war, bleibt fraglich, da es schwierig ist festzustellen, in wie fern die Deutschsprachigen in Namibia damals aktiv mit dem Nationalsozialismus sympathisierten oder sich überhaupt mit dessen Gedankengut identifizierten. Tatsache ist, dass der Nationalsozialismus auch in Namibia Fuß fasste, was aber unter anderem auf die zunehmende Diskriminierung der deutschsprachigen Gemeinschaft gegenüber anderen weißen Bevölkerungsgruppen durch die südafrikanischen Behörden zurückzuführen ist:

[…] [D]urch hohe staatliche Subventionen, die nur die burischen12 Farmer erhielten, wurden die Deutschen zunehmend benachteiligt. Bei den Südwestern verbreitete sich daraufhin das Gefühl, Bürger zweiter Klasse geworden zu sein, so daß es für die Nationalsozialisten ein leichtes war, aus dieser Benachteiligung politisches Kapital zu schlagen. Die NSDAP, die in Südwestafrika ihre erste Auslandsagentur errichtet hatte, fand mit ihren nationalistischen Versprechungen gerade bei den Südwestern bald gute ideologische Resonanz.13 (Rüdiger/Weiland 1992: 347)

In der Zeit des Nationalsozialismus traten ungefähr zehn Prozent der Deutsch- sprachigen der NSDAP bei (Martenstein 2005), was einen formalen, messbaren Grad an nationalsozialistischer Aktivität der Deutschsprachigen widerspiegelt. Der Grad der ideologischen Resonanz lässt sich allerdings nur schwer messen, da es sich um ein mentales, parteiunabhängiges Konstrukt handelt, welches die Menschen in sich trugen. Wie viele deutschsprachige Nichtmitglieder überzeugte Nationalsozialisten waren, bleibt also unklar. Die Parteimitgliedschaft in der NSDAP als ein Mittel zur Rache gegen die südafrikanische Regierung zu sehen ist zwar ein empirisch einleuchtender Zusammenhang, greift aber etwas zu kurz und spiegelt dabei nicht die Überzeugung aller Deutschsprachigen in Namibia wider.

Viel bedeutender als der Nationalsozialismus selbst war der Zusammenbruch dieses totalitären Systems und somit das Ende dessen Ideologie. Nach dem Zweiten Weltkrieg fielen die Deutschsprachigen in ein politische Trauma, das mehrere Jahrzehnte lang andauerte:

Im Schatten der burischen Apartheidspolitik, die auch in Südwestafrika galt, kam es zu einer weiteren Phase des Südwester-Nationalismus (1948-1977), die durch ethnische Segregation und politische Apathie geprägt war. Die Südwester Gemeinschaft zog sich in dieser Zeit völlig vom aktiven politischen Leben zurück und verkroch sich in die Idylle des Privatlebens. Die Familie, die tägliche Berufsarbeit, die Natur, die eigene Herkunft und Kultur rückten ins Zentrum des Denkens und Fühlens. Die Deutschen schlossen sich vor allem als Sprach- und Kulturgruppe zusammen und konzentrierten sich auf den wirtschaftlichen Wiederaufbau ihrer in den Kriegs- und Internierungsjahren weitgehend vernachlässigten Farmen und Geschäfte. […] Identitätsstiftende Institutionen wie die Deutsche Evangelisch- Lutherische Kirche (DELK), deutsche Zeitungen und Zeitschriften, deutsch Vereine und Klubs sowie deutsche Schulen erfuhren in dieser Zeit besondere Unterstützung. (ibidem: 347f.)

Dieses politisch verursachte Trauma war der Auslöser für die rein kulturelle Wiederbelebung der eigenen Identität unter den Deutschsprachigen sowie für den Rückzug aus der politischen Sphäre in das eigene Privatleben. Das Trauma wurde anfangs durch die südafrikanische Regierung verstärkt, indem zwischen 1946 und 1951 Deutsch als Unterrichtsfach und als Unterrichtssprache von allen Schulen verbannt wurde (Hofmann 2007: 1). Man kann hier getrost von einer Biedermeierzeit sprechen, in der, wie Rüdiger / Weiland schreiben, das Privatleben als Idylle betrachtet wurde, ein ideales Konstrukt, nach dessen Werten es zu leben galt.

Darüber hinaus ist der Begriff des Südwester-Nationalismus interessant, der in diesem Zusammenhang erwähnt wird. Neben der Tatsache, dass die Bezeichnung Südwester sehr kolonialbehaftet und vergangenheitsbezogen ist, passt der Begriff Nationalismus nicht ganz in den Kontext der deutschsprachigen Menschen hinein, da er begrifflich wie bedeutend auf der Grundlage einer Nation aufbaut. Die deutschsprachige Gemeinschaft in Namibia kann zwar als ein Volk, das Teil einer Nation ist, gesehen werden, allerdings fehlt es neben diesem Ansatzpunkt der ethnischen Herkunft an weiteren Bezugspunkten, die eine Nation ausmachen. Zu weiteren notwendigen Bezugspunkten eines Volkes gehören unter anderem ein eigener Staat und ein eigenes Staatsgebiet, was zusammen das polykulturelle Merkmal eines Volkes ausmachen würde und den Begriff der ethnischen wie auch formalen Nation bildet.14

Die Biedermeierzeit der deutschsprachigen Gemeinschaft in Namibia zog neben der kulturellen Selbstprofilierung eine Entwicklung mit sich, die eher auf vergangene Zeiten ausgerichtet war, anstatt eine zukunftsweisende Vision aufzubauen:

Die politisch-ideologische Blickrichtung war dabei eher rückwärts als vorwärts gewandt. Die eigene Vergangenheit und die frühen Pioniergenerationen wurden idealisiert und die Kolonialgeschichte legitimistisch zur nationalen Legende umgedeutet. (Rüdiger/Weiland 1992: 348)

Die grausame Kolonialherrschaft in Deutsch-Südwestafrika wurde in einen innergemeinschaftlichen, isolierten Kultureuphemismus umgewandelt, mit dem sich die deutschsprachigen Menschen in ihrem postkolonialen Dasein in Namibia legitimierten. Dass diese Vorgehensweise eine Fehlinterpretation der eigenen Vergangenheit und der eigenen Berufung für die Zukunft war, zeigte sich erst mehrere Jahrzehnte später.

1.2.2. Die Rückkehr in die politische Sphäre

Ein paar Jahrzehnte blieben die Deutschsprachigen in ihrem Status der Abschottung sitzen, bis sie aus ihrem politischen Winterschlaf erwachten:

Gegen Ende der siebziger Jahre geriet der bequeme politische Isolationismus in eine Sackgasse. Die Deutschen waren zwar zu einer wirtschaftlich recht erfolgreichen Gruppe im Land geworden und hatten ein kulturelles Überlegenheitsgefühl sowohl gegenüber den Buren wie gegenüber der schwarzen Mehrheit im Land gewonnen, doch auf die andeutenden politischen Veränderungen wußten sie keine Antwort. […] 1977 gründeten einige von ihnen die „Interessengemeinschaft deutschsprachiger Südwester“ (IG), deren primäres Ziel darin lag, die Südwester zur Teilnahme an politischen Veränderungen des Landes zu motivieren. (ibidem: 348)

Mit dieser Rückkehr aus der apolitischen Sphäre konnten die Deutschsprachigen einen politischen Teilerfolg verzeichnen, mit dem die deutsche Sprache eine Statusbeförderung im Land erfuhr: Im Jahr 1984 wurde Deutsch als dritte Amtssprache, nach Afrikaans und Englisch, eingeführt. Dieser Status der deutschen Sprache galt jedoch nicht in ganz Namibia, sondern nur auf lokaler Ebene in einigen Gebieten, in denen die Deutschsprachigen als Minderheit einen signifikanten Anteil der Gesamtbevölkerung ausmachten.15 (Gretschel 1995: 303)

Mit diesem Ereignis erhielt die deutsche Sprache als eine ethnische Minderheitensprache einen offiziellem Charakter. Überwiegend in urbanen Gebieten, wo die Deutschsprachigen zahlenmäßig in nennenswerter Menge vorkamen und kulturell oder politisch aktiv waren, hatte ihre Sprache nunmehr nicht nur ideellen, sondern auch rechtlichen Wert. Diese Wertsteigerung der deutschen Sprache lässt sich aber nur sehr schwer messen. Inwiefern die deutschsprachigen Menschen im Mandatsgebiet Namibia ihren Polylekt16 nach diesem politischen Sieg anders beurteilten oder aus einem anderen Blickwinkel betrachteten, ist unklar. Ebenso lässt sich nur schwer nachvollziehen, ob diese rechtliche Wertsteigerung der deutschen Sprache überhaupt einen Einfluss auf den ideellen Wert des Polylekts hatte, sei es für die Deutschsprachigen oder für andere Sprachgemeinschaften in Namibia. Da aber dieser Status des Deutschen nur sechs Jahre währte und nach der Unabhängigkeit Namibias von Südafrika nur Englisch als Amtssprache zugelassen wurde (Pütz 1995: 163), lässt sich dieser Zeitraum als eine Art Zwischenhoch einstufen, das sich zwischen zwei Tiefdruckgebieten befindet und für kurze Zeit schönes Wetter mit sich bringt.

[...]


1 Die Nama, oder auch Hottentotten genannt, sind ein indigener Volksstamm in Namibia. (Vensky 1010: 1) Über die Hälfte der Nama sind während des Kolonialkrieges in Deutsch- Südwestafrika im Kampf gegen das Deutsche Reich zwischen 1903 und 1908 gefallen. Ein weiterer Volksstamm in diesem historischen Zusammenhang sind die Ovaherero oder auch Herero genannt. Schätzungsweise bis zu 80 Prozent verloren im Kolonialkrieg ihr Leben. (Kössler / Wegmann 2011: 1)

2 Die vermehrte Entsendung von deutschen Staatsbediensteten forderte eine entsprechende fachspezifische Ausbildung der Beamten, was das Deutsche Reich allerdings sehr spät, nämlich erst nach dem Ende des Kolonialkrieges in Deutsch-Südwestafrika, einsah. Das theoretische Studium der Kolonialwissenschaften war schon damals in mehrere untergeordnete Lehrbereiche gegliedert, die von verschiedenen Einrichtungen wahrgenommen wurden: „Das Kolonialinstitut wurde nach nur halbjähriger Vorbereitung am 20.10.1908 eröffnet. Es war das erste Institut seiner Art im deutschsprachigen Raum. Bereits bestehende Einrichtungen wie zum Beispiel die "Deutsche Kolonialschule" für künftige Siedler und Landwirte in Witzenhausen, die, für die Vorbereitung der Missionare zuständigen Missionswerke oder das Orientalische Seminar in Berlin, welches Beamte des höheren Dienstes in Sprachen und Kultur des Orients ausbildete, waren weitgehend auf eine bestimmte Klientel spezialisiert. Das Kolonialinstitut hingegen wollte eine Ausbildung für alle diese Berufsgruppen bieten. Allerdings lag der Schwerpunkt in der Vermittlung theoretischen Wissens, so dass die bestehenden Institutionen in ihrem Bestand durch das Kolonialinstitut nie gefährdet wurden. Mit dem Reichskolonialamt wurde zudem die Absprache getroffen, in Hamburg nur die Kolonialbeamten für Togo, Kamerun und Südwestafrika auszubilden. Die Ausbildung der Beamten für Deutsch-Ostafrika und die Südsee verblieb beim Orientalischen Seminar und der Berliner Handelshochschule.“ (Becker 2005: 48)

3 Die heutige Bedeutung des Begriffs Mission lautet selbstverständlich Auslandsvertretung oder diplomatische Gesandtschaft, was sich zwar aus der historischen Begriffsbedeutung ableitet, hier allerdings nicht gemeint ist, zumal das Völkerrecht zur Zeit des Imperialismus vollkommen andere Merkmale hatte als heutzutage.

4 Prinzipiell lässt sich eine Ähnlichkeit mit der lateinischen Redewendung Teile und Herrsche (divide et impera) feststellen. Diese Redewendung stellt gleichzeitig eine politische Herrschaftsstrategie dar. Genauer bedeutet dies, dass sich jede absolute Herrschaft selbst zerstört, da sie früher oder später die Beherrschten gegen sich richtet und sich damit selbst das Ende bereitet. Teilen bedeutet hier dabei nicht unbedingt, die eigene Herrschaft mit jemandem anderen zu teilen, sondern, dass der beherrschte Bereich aufgeteilt wird. Auf die Missionierung bezogen bedeutet dies, dass das Beherrschte in mehrere Bereiche aufgeteilt ist, wobei die Kirchen nicht auf alle Bereich ihren Machtanspruch stellte, zumal der deutsche Staat später andere Herrschaftsbereiche in der Kolonie okkupierte, etwa den wirtschaftlichen Bereich.

5 Zu den Mischehen und der damit zusammenhängenden Rassenfrage siehe Kapitel 1.1.4.

6 Dem Verfasser dieser Arbeit lagen keine genauen Zahlen über die rein kirchlich geschlossenen Mischehen vor. Es ist aber davon auszugehen, dass deren Anzahl die der standesamtlichen Eheschließungen überschreitet. Ein Grund dafür ist, dass viele bürokratische Hürden überwunden werden mussten, damit es zu einer standesamtlich rechtswirksamen Eheschließung kommt. Zu den Schwierigkeiten, eine Heiratsurkunde ausgestellt zu bekommen, vergleiche Hartmann 2007: 65.

7 Das Apartheid system war ein sozialgesellschaftlicher Plan zur Segregation der Bevölkerung nach Rassenmerkmalen. Die weiße Minderheit war dabei im Verhältnis zur schwarzen Mehrheit stark bevorzugt. (Giliomee: 2003) Die Diskriminierung der schwarzen Mehrheit fing schon beim segregierten Ausbildungssystem an. Schulen für Schwarze waren unterfinanziert, die Lehrer waren für den Lehrberuf nicht ausreichend qualifiziert, der Lehrplan war praktisch ausgerichtet und enthielt nur wenig wissenschaftlichen Inhalt. Die Schulpflicht galt nur für Weiße, nicht aber für Schwarze. Das Ziel der südafrikanischen Regierung war, die Schwarzen in die gesellschaftliche Unterschicht zu drängen, ohne ihnen eine Chance auf sozialen Aufstieg zu gewähren. (Hopfer 1997: 46ff.)

8 In diesem Fall handelte es sich tatsächlich um Deutsche, da es deutsche Staatsbürger waren, die sich zuvor in Deutsch-Südwestafrika niedergelassen hatten.

9 Auffallend ist hierbei, dass Rüdiger / Weiland die historische Bezeichnung Südwestafrika für das Mandatsgebiet Namibia verwenden. In den neunziger Jahren war dieser Begriff anscheinend politisch gesehen nicht anmaßend, heute erweckt er eine klare Konnotation mit der Kolonialherrschaft.

10 Der Begriff der Naturalisierung kann hier ausnahmsweise mit dem Begriff der Einbürgerung als gleichwertig angesehen werden, zumal Rüdiger / Weiland durchgehend den ersteren Begriff benutzen, während der letztere nicht auftaucht. Der Verfasser dieser Arbeit vertritt allerdings eine differenzierte Sichtweise dieser Begriffe. Einbürgerung bezeichnet einen einmaligen, formellen Akt der Verleihung der Staatsbürgerschaft eines bestimmten Staates an einen Menschen, während Naturalisierung als ein längerer, kultureller Prozess der Adaptierung eines Menschen an eine Polykultur gesehen wird. Einbürgerung kann folglich objektiv gemessen werden, der Grad der Naturalisierung hingegen hängt sowohl vom jeweiligen Menschen, der am kulturellen Adaptierungsprozess teilnimmt, als auch von der Polykultur ab, in welche der Mensch sich einlebt. Adaptierung bedeutet dabei nicht Gleichschaltung, sondern die Eingliederung eines Menschen in eine Polykultur als reziproker Vorgang.

11 Zur theoretischen Abhandlung der Begriffe Identit ä t und Ethnizit ä t siehe Kapitel 2.1.

12 Die Buren waren weiße Afrikaner, die schon mindesten in der zweiten Generation in Südafrika oder Namibia lebten. Ihre Muttersprache war überwiegend Afrikaans. Im Gegensatz zu den Deutschsprachigen waren die Buren praktisch nur im Bereich der Landwirtschaft tätig, Berufe in anderen Bereichen übten sie nur selten aus. (Botha 2007: 15)

13 Auch hier ist wieder auffallend, dass Rüdiger / Weiland die historischen Bezeichnungen Südwestafrika für das Land und Südwester für die deutschsprachige Bevölkerungsgruppe verwenden, zumal diese Begriffe überwiegend mit der Kolonialzeit in Verbindung gebracht werden. Besser wäre es, neutrale Begriffe zu verwenden, die frei von jeglichen politischen Vereinnahmungen sind.

14 Im Zusammenhang mit dem Begriff der Nation sei auf die allgemein bekannte und gegenwärtig gängige Definition von Staat im Rahmen des Völkerrechts hingewiesen. Ein voll funktionsfähiger Staat setzt sich aus Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt zusammen. Das Staatsvolk muss dabei ein identitäts- oder kulturbezogenes Näheverhältnis zur Staatsgewalt haben, die über das Staatsvolk regiert. Außerdem muss jeder Staat über ein eigenes Staatsgebiet verfügen, das international als Hoheitsgebiet dieses Staates anerkannt ist und auf dem sich das Staatsvolk dauerhaft aufhält und lebt.

15 Deutsch wurde damals zur dritten Amtssprache on the second tier government level. Dies bedeutet, dass die deutsche Sprache auf oberster Hierarchieebene des Staates rechtlich gesehen keinen speziellen Status erhielt, sondern nur lokal in einigen Gebieten auf Amtsebenen unterhalb nationaler Behörden als eine von drei Amtssprachen gebraucht werden konnte. (Gretschel 1995: 303)

16 Zu den Begriffen Lekt, Idiolekt und Polylekt siehe: Bonacchi (2011): 36; F. Grucza (1988): 322; S. Grucza (2010): 42-47. Diese Begriffe nehmen besonders für den nachfolgenden theoretischen Teil der Arbeit eine wichtige Rolle ein und werden immer wieder aufgegriffen. Zur detaillierten Vertiefung bietet sich die genannte Literatur an.

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Excerpt out of 101 pages

Details

Title
Deutschsprachige Kulturen in Namibia
Subtitle
Eine sprachwissenschaftliche und kulturologische Untersuchung ausgewählter Aspekte
College
Warsaw University  (Fakultät für angewandte Sprachwissenschaften)
Grade
1,0
Author
Year
2012
Pages
101
Catalog Number
V276120
ISBN (eBook)
9783656689829
ISBN (Book)
9783656689812
File size
2194 KB
Language
German
Notes
Einige Zitate wurden auf Englisch belassen.
Keywords
Namibia, Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Südwest, deutsche Kolonien, deutsche Exklave, deutsche Enklave
Quote paper
Leszek Jaworowski (Author), 2012, Deutschsprachige Kulturen in Namibia, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276120

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