Verletzung der Religionsfreiheit in Indien und Pakistan


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2013

14 Pages, Note: 1,7


Extrait


I.) Teilung Indien und Entstehung Pakistans

Von 1858 bis 1947 standen Indien und Pakistan, Bangladesch und Teile Myanmars (das frühere Burma) unter direkter britischer Kolonialherrschaft und wurden Britisch-Indien genannt. Bereits 1885 wurde der Indische Nationalkongress (INC) gegründet, der für die Unabhängigkeit Indiens eintrat. Wegen des wachsenden Einflusses der Hindus im INC kam es 1906 zur Gründung der rivalisierenden Muslimliga. Indischer Nationalkongress und Muslimliga verfassten 1916 gemeinsam eine Erklärung mit Forderungen nach indischer Unabhängigkeit (Lucknow-Pakt). Diese wurde von der britischen Regierung im August 1917 mit einer politischen Absichtserklärung beantwortet, Indien einen allmählichen Übergang zur Selbstregierung zuzugestehen. Nach dem 1. Weltkrieg kam es unter der Führung Mahatma Gandhis zum passiven Widerstand gegen die britische Herrschaft. Gandhi bemühte sich dabei um die politische Einheit zwischen Hindus und Muslimen. 1935 wurde Burma zur unabhängigen Kronkolonie erhoben. In Verhandlungen erstritten Jawaharlal Nehru und Mahatma Gandhi schließlich nach 1945 die Unabhängigkeit des Landes. 1947 wurde Britisch-Indien unabhängig. Nach der Zwei-Nationen-Theorie wurde das Land dabei in einen hinduistischen Teil, das heutige Indien, und einen muslimischen Teil, das heutige Pakistan aufgeteilt. Zum damaligen Pakistan gehörte auch das heute unabhängige Bangladesch (1971).

Die Zwei-Nationen-Theorie ist die Grundlage für die Rechtfertigung von Pakistan als eigenem Staat auf dem Indischen Subkontinent. Sie besagt, dass Muslime und Hindus aufgrund ihrer verschiedenen Religionen nicht im selben Staat zusammen leben können. Die Theorie basiert auf der Antrittsrede des neugewählten Vorsitzenden der Allindischen Muslimliga (AIML), Muhammad Iqbal, auf dem Parteitag in Allahabad am 29. Dezember 1930:

„Hindus und Moslems haben verschiedene religiöse Hintergründe, haben ein anderes Alltagsleben und eine andere Literatur. Sie heiraten nicht untereinander und essen auch nicht miteinander, da sie zu zwei verschiedenen Kulturen gehören, die auf widersprüchlichen Ideen und Konzepten beruhen. […] Das Zusammenzwängen solcher Völker in einem einzigen Staat – die einen als zahlenmäßige Minderheit, die anderen als Mehrheit – muss zu wachsender Unzufriedenheit und schlussendlicher Zerstörung der Regierungsstrukturen eines solchen Staates führen.“

Die Zwei-Nationen-Theorie wurde nicht von der ganzen indischen Unabhängigkeitsbewegung getragen. Der mehrheitlich hinduistische Indische Nationalkongress lehnte sie ab, da er sich als eine weltliche Organisation betrachtete und religiöse Themen nicht in die Staatsgründung einbeziehen wollte. Die Verfechter der Zwei-Nationen-Theorie setzten sich durch, was mit der Umsetzung des Mountbattenplans zur Teilung Britisch-Indiens in die beiden Staaten Indien und Pakistan führte.

Im Zuge der Teilung Indiens verließen über vier Millionen Muslime das heutige Indien, während etwa sieben Millionen Hindus und Sikhs das Staatsgebiet von Pakistan verließen. Es wird vermutet, dass bei Gewaltakten und durch die Strapazen während der Flucht bis zu 750.000 Menschen ihr Leben verloren. Die Frage der verschiedenen Bevölkerungsgruppen wurde durch diese Völkerwanderungen nie gelöst, da der Großteil der Muslime in Indien blieb.

II.) Verletzungen der Religionsfreiheiten in Pakistan

Eine besondere muslimische Gruppe in Pakistan ist enormer Unterdrückung ausgesetzt, genauso wie sich auch für Christen die Situation wieder zugespitzt hat

Die Ahmadiyya ist eine Glaubensgemeinschaft, die Mirza Ghulam Ahmad 1889 in Indien als islamische Bewegung gründete.

Der Gründer der Ahmadiyya betonte mit seiner pazifistischen Haltung den friedlichen Charakter seiner Mission, deren Auftrag in der Wiederherstellung der ursprünglichen Lehre des Islams läge.

Weiterhin strebt sie die Stärkung der religiösen Erfahrung an, die sich im Rahmen einer kulturellen Umwandlung und Modernisierung neuen Anforderungen stellen muss.

Die sich als Reformbewegung verstehende Religionsgemeinschaft hält an den islamischen Rechtsquellen – Koran, Sunna und Hadith – fest, und fühlt sich dem Islam zugehörig. à Dies wird aber von muslimischer Seite teilweise heftig bestritten, was zu Beschränkungen und Verfolgung in islamischen Ländern führte.

Der größte Unterschied im Glauben der Ahmadi-Muslime zu konventionellen Muslimen liegt darin, dass die Ahmadis davon ausgehen, dass Gott nach Muhammad auch noch weitere nicht gesetzbringende Propheten schicken kann.

Unter Zulfiqar Ali Bhutto, dem Vater der abgesetzten Premierministerin Benazir Bhutto, erklärte das pakistanische Parlament die Ahmadis per Dekret 1974 zu einer nicht islamischen Minderheit.

Der Diktator Zia ul Haq verschärfte das Spezialgesetz weiter und verbot den Ahmadis, sich Muslime zu nennen und sich wie Muslime zu benehmen.

Schon das Aussprechen eines ahmadischen Grusses («assalamo-alaikum) kann heute mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe geahndet werden.

Wichtig: 1986 führte Zia das Blasphemiegesetz ein: Wer den geheiligten Namen des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) verunglimpft, wird mit dem Tod bestraft.

Zia erklärte die Ahmadis indirekt für vogelfrei, als er sagte, dass jeder Gläubige bei Prophetenbeleidigung das Recht in die eigene Hand nehmen müsse.

Nachdem Zia ul-Haq durch einen Militärputsch die Macht übernahm und Bhutto hinrichten ließ, erklärte er öffentlich, dass er in Pakistan eine neue „islamische Ordnung“ errichten wolle

Zia nahm in seinem Islamisierungsprozess 1980 das islamische Steuersystem in Angriff, wodurch man die Ahmadis weiter auszuschließen versuchte

Die religiöse Gruppe Majlis Tahaffuz Khatam-i Nabuwat (MTKN) legte am 9. April 1984 einen Forderungskatalog der Regierung vor, in dem sie die

1. Entlassung aller Ahmadis aus Schlüsselpositionen,
2. Festnahme von Mirza Tahir Ahmad, dem vierten Kalifen der AMJ,
3. Durchsetzung der islamischen Ordnung in Pakistan und
4. Kennzeichnung von Ahmadis als Nicht-Muslime auf Ausweisen und Pässen forderte.

Zia ul-Haq erließ am 26. April 1984 die Ordinance XX, welche das pakistanische Strafgesetzbuch um zwei Absätze erweiterte (298-B und 298-C).

[...]

Fin de l'extrait de 14 pages

Résumé des informations

Titre
Verletzung der Religionsfreiheit in Indien und Pakistan
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
1,7
Auteur
Année
2013
Pages
14
N° de catalogue
V276427
ISBN (ebook)
9783656694861
ISBN (Livre)
9783656696070
Taille d'un fichier
518 KB
Langue
allemand
Mots clés
verletzung, religionsfreiheit, indien, pakistan
Citation du texte
Dominik Mönnighoff (Auteur), 2013, Verletzung der Religionsfreiheit in Indien und Pakistan, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276427

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