Die Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland ist seit nunmehr 60 Jahren von einem Anfangswert von 10 Milliarden Euro 1950 auf 2036 Milliarden Euro im Jahre 2010 gestiegen. Mit der Verabschiedung der Föderalismusreform II sollte eine Finanzreform durchgeführt werden, die sich in Anbetracht der stetig steigenden Staatsschulden gerade auf den Stopp der Schulden konzentriert und in der Föderalismusreform I gar nicht thematisiert worden war. Noch im Dezember 2006 wurde aus diesem Grund von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP im Bundestag eine Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beantragt. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik innerhalb und außerhalb Deutschlands war die Themensammlung für die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vielfältig. Insbesondere stand die Haushaltswirtschaft allgemein im Vordergrund. Es sollten Frühwarnsysteme zur Vorbeugung von Haushaltskrisen geschaffen und Konzepte für die Bewältigung bereits bestehender Haushaltskrisen erarbeitet werden. Um einer besseren Aufgabenerfüllung nachzukommen, sollte durch eine Entbürokratisierung eine Effizienzsteigerung realisiert werden. Besonderes Augenmerk lag zudem auf der Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihrer aufgabenadäquaten Finanzausstattung. Jedoch verkündete die Föderalismuskommission direkt mit der Bekanntgabe, dass man nicht für alle Themen eine Lösung hat finden können, relativierend jedoch sagte, dass man mit dem Erreichten Zufrieden sein müsste.
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Inhaltsverzeichnis
- Die Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland
- Die Föderalismusreform II
- Artikel 109 des Grundgesetzes
- Artikel 115 des Grundgesetzes
- Der Stabilitätsrat
- Die Folgen für die einzelnen Länder
- Analysiert man die Staatsverschuldung
- Die Schuldenbremse bleibt jedoch auch verfassungsrechtlich ein Thema
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Thesenpapier analysiert die Föderalismusreform II in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf die neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen und die Einführung der Schuldenbremse. Es wird argumentiert, dass die Reform die Stellung der Landesparlamente schwächt und verfassungsrechtliche Zweifel aufwirft.
- Verfassungsrechtliche Zweifel an der Schuldenbremse
- Die Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Autonomie der Länder
- Die Rolle des Subsidiaritätsprinzips
- Die Folgen der Reform für die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern
- Die Bedeutung der Landesparlamente
Zusammenfassung der Kapitel
Das Papier beginnt mit einer Darstellung der Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland und erläutert die Hintergründe der Föderalismusreform II. Es werden die wichtigsten Änderungen in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes im Zusammenhang mit der Schuldenbremse und den neuen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beschrieben. Die Einführung des Stabilitätsrats und die Folgen der Reform für die einzelnen Länder werden ebenfalls beleuchtet. Im Anschluss wird die Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland seit den 1960er Jahren analysiert und die Frage aufgeworfen, ob die Schuldenbremse verfassungsrechtlich zulässig ist. Schließlich werden die Auswirkungen der Reform auf die Autonomie der Länder und die Bedeutung der Landesparlamente diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Föderalismusreform II, die Schuldenbremse, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Autonomie der Länder, die Landesparlamente, das Subsidiaritätsprinzip und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Schuldenbremse. Der Text beleuchtet die Auswirkungen der Reform auf die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und die Rolle der Landesparlamente in der deutschen Föderalismusstruktur.
- Citation du texte
- Dominik Mönnighoff (Auteur), 2013, Föderalismus in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276429