Der Vertriebsbereich zahlreicher Unternehmen beruht häufig auf einem System langfristig angelegter Bezugsverträge, mit denen der Absatz einer Vielzahl von Waren gesichert wird. Zu diesen Waren zählen etwa Energie, Wasser, Getränke.
Die Verträge werden als Bier- oder Getränkelieferungs- Energieversorgungs- u.a. -verträge bezeichnet, die nicht im BGB gesondert geregelt waren.
Für diese langfristigen Bezugsverträge bedeutet die Schuldrechtsreform einen erheblichen Einschnitt, wie an einigen Beispielen aufzuzeigen sein wird.
Inhaltsverzeichnis
- Die Begrifflichkeiten
- Vorvertragliche Aufklärungspflichten
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit den Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2001 auf langfristige Bezugsverträge, insbesondere im Vertriebsbereich von Unternehmen. Er analysiert die Auswirkungen der Reform auf die Begrifflichkeiten und die vorvertraglichen Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit diesen Verträgen.
- Definition und Abgrenzung von Bezugsverträgen
- Die Rolle des Dauerschuldverhältnisses im Sinne des § 314 BGB
- Vorvertragliche Aufklärungspflichten nach § 311 II BGB
- Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz, Vertragsanpassung und Vertragsaufhebung
- Die Bedeutung der §§ 313 f. BGB für die Vertragsanpassung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Begrifflichkeiten
Der Text beleuchtet die unterschiedlichen Definitionen und Abgrenzungen von Bezugsverträgen in Rechtsprechung und Wissenschaft. Er stellt die verschiedenen Ansätze zur Einordnung von Bezugsverträgen als Dauerschuldverhältnisse, Sukzessivlieferungsverträge oder Ratenlieferungsverträge dar. Die Reform des § 314 BGB hat die bisherige Unterscheidung zwischen diesen Vertragstypen in Frage gestellt und alle langfristigen Bezugsverträge den Dauerschuldverhältnissen gleichgestellt.
Vorvertragliche Aufklärungspflichten
Der Text analysiert die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die vorvertraglichen Aufklärungspflichten. Er erläutert, dass die Reform zwar das Institut der c.i.c. (culpa in contrahendo) kodifiziert hat, aber die konkrete Ausgestaltung der Fallgruppen und Rechtsfolgen der Rechtsprechung überlassen hat. Der Text betont die Bedeutung der gesteigerten Rücksichtnahmepflicht auf die Vermögensinteressen beider Vertragsparteien bei langfristigen Bezugsverträgen. Er diskutiert die Abstufung der Sorgfaltspflichten in Abhängigkeit von der Qualität des geschäftlichen Kontakts und die Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz, Vertragsanpassung und Vertragsaufhebung im Zusammenhang mit vorvertraglichen Pflichtverletzungen. Der Text beleuchtet die Bedeutung der §§ 313 f. BGB für die Vertragsanpassung bei Bezugsverträgen, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung wesentlicher Daten und Informationen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Schuldrechtsreform 2001, langfristige Bezugsverträge, Dauerschuldverhältnis, vorvertragliche Aufklärungspflichten, c.i.c., § 311 II BGB, § 314 BGB, §§ 313 f. BGB, Vertragsanpassung, Vertragsaufhebung, Schadensersatz, Vertriebsbereich, Energie, Wasser, Getränke.
- Citar trabajo
- Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Autor), 2014, Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2001 auf langfristige Bezugsverträge, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276720