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Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2001 auf langfristige Bezugsverträge

Titre: Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2001 auf langfristige Bezugsverträge

Essai Scientifique , 2014 , 9 Pages

Autor:in: Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Auteur)

Droit - Autres
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Der Vertriebsbereich zahlreicher Unternehmen beruht häufig auf einem System langfristig angelegter Bezugsverträge, mit denen der Absatz einer Vielzahl von Waren gesichert wird. Zu diesen Waren zählen etwa Energie, Wasser, Getränke.
Die Verträge werden als Bier- oder Getränkelieferungs- Energieversorgungs- u.a. -verträge bezeichnet, die nicht im BGB gesondert geregelt waren.
Für diese langfristigen Bezugsverträge bedeutet die Schuldrechtsreform einen erheblichen Einschnitt, wie an einigen Beispielen aufzuzeigen sein wird.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Die Begrifflichkeiten

2. Vorvertragliche Aufklärungspflichten

3. Verknüpfung von Bezugsverpflichtungen mit einer Gegenleistung (Darlehen)

4. Ausmaß der Gegenleistung als Kriterium für die Zulässigkeit der Bezugsbindung

5. Vertragsanpassung – Störung der Geschäftsgrundlage

6. Übergangsvorschriften

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2001 auf die in der Unternehmenspraxis bedeutsamen langfristigen Bezugsverträge. Ziel ist es, die rechtliche Einordnung dieser Verträge im neuen Rechtsregime, insbesondere im Hinblick auf das Dauerschuldverhältnis, die vorvertragliche Haftung sowie Anpassungsmöglichkeiten bei Störungen, zu analysieren.

  • Qualifizierung von Bezugsverträgen als Dauerschuldverhältnisse im Sinne des § 314 BGB.
  • Neuregelung vorvertraglicher Aufklärungspflichten und deren Bedeutung für langfristige Bindungen.
  • Auswirkungen der Reform auf Widerrufsrechte bei verbundenen Geschäften.
  • Anforderungen an Transparenz und Preisanpassungsklauseln in AGB.
  • Methoden zur Vertragsanpassung bei Störung der Geschäftsgrundlage.

Auszug aus dem Buch

2. Vorvertragliche Aufklärungspflichten

Die Anspruchsgrundlage der c.i.c. ist im Rahmen der Schuldrechtsreform aufgegeben worden. Nunmehr postuliert § 311 II, daß bereits Vertragsverhandlungen ausreichen, um ein Schuldverhältnis zu begründen. Allerdings beschränkt sich die Schuldrechtsreform darauf, das Institut als solches zu kodifizieren, verzichtet aber auf eine gesetzliche Darstellung der von der Rechtsfortbildung entwickelten Fallgruppen und die dazu passenden Rechtsfolgen. Diese Zurückhaltung lässt sich damit erklären, daß die Haftung nach den Grundsätzen der c. i. c. bis zur Reform nach wie vor im Fluß ist. Da die weitere Entwicklung auch durch die Neufassung des § 311 II ausdrücklich der Rechtsprechung überlassen bleiben soll, erscheint eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung nicht notwendig.

Der Inhalt und Umfang der vorvertraglichen Sorgfaltspflichten bestimmt sich gem. § 241 II nach dem Inhalt des zugrundeliegenden Schuldverhältnisses. Insbesondere bei langfristigen Bezugsverträgen kommt hier nicht nur eine gesteigerte Rücksichtnahmepflicht auf die aus § 823 bekannten Rechtsgüter, sondern als Interessen i. S. d. § 241 II auch die Vermögensinteressen in Betracht. Dies kann nur für beide Seiten gelten. Auch der Abnehmer hat, wenn z. B. bzgl. seine Solvenz oder seine sonstigen Kenntnisse und Ressourcen die Erfüllung eines langfristigen Vertrages als nicht hinreichend sicher erscheinen lassen, seinen potentiellen Vertragspartner darauf hinzuweisen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Die Begrifflichkeiten: Das Kapitel befasst sich mit der uneinheitlichen Definition von Bezugsverträgen in Rechtsprechung und Literatur und deren Einordnung als Dauerschuldverhältnis.

2. Vorvertragliche Aufklärungspflichten: Der Autor erläutert die gesetzliche Verankerung der c.i.c. in § 311 II BGB und die daraus resultierenden Sorgfaltspflichten bei Vertragsverhandlungen.

3. Verknüpfung von Bezugsverpflichtungen mit einer Gegenleistung (Darlehen): Dieses Kapitel analysiert die Neuregelungen zu verbundenen Geschäften gemäß § 358 BGB und die damit verbundene Beseitigung der schwebenden Unwirksamkeit.

4. Ausmaß der Gegenleistung als Kriterium für die Zulässigkeit der Bezugsbindung: Der Fokus liegt hier auf dem Transparenzgebot gemäß § 307 BGB und den Anforderungen an die klare Formulierung von Bezugs- und Preisanpassungsklauseln.

5. Vertragsanpassung – Störung der Geschäftsgrundlage: Die Ausführungen behandeln die Kodifizierung der Störung der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB und das Verhältnis zur außerordentlichen Kündigung.

6. Übergangsvorschriften: Das letzte Kapitel erläutert die zeitliche Anwendung der Schuldrechtsreform auf Dauerschuldverhältnisse und die gewährten Übergangsfristen für die Parteien.

Schlüsselwörter

Schuldrechtsreform, Bezugsverträge, Dauerschuldverhältnis, § 314 BGB, § 311 II BGB, c.i.c., vorvertragliche Aufklärungspflicht, Transparenzgebot, § 307 BGB, Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, verbundene Geschäfte, Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Vertragsanpassung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Publikation analysiert die Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2001 auf langfristige Bezugsverträge in der Unternehmenspraxis.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind die Qualifizierung von Verträgen als Dauerschuldverhältnisse, vorvertragliche Haftung, AGB-Kontrolle sowie die Anpassung von Verträgen bei Störungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Erläuterung der neuen Rechtslage für langfristige Bezugsverträge nach dem Inkrafttreten des modernisierten Schuldrechts.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die geltendes Recht, die Reformbestimmungen sowie relevante Rechtsprechung und Kommentarliteratur verknüpft.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil erörtert spezifische Rechtsfragen wie die Einordnung von Sukzessivlieferungsverträgen, Pflichten bei Vertragsanbahnung und die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Schuldrechtsreform, Dauerschuldverhältnis, c.i.c., Transparenzgebot und Vertragsanpassung definieren.

Wie unterscheidet sich die neue Rechtslage bei der Störung der Geschäftsgrundlage?

Die Reform hat den Begriff der Störung der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB kodifiziert, wobei die materiellen Voraussetzungen im Kern an die bisherige Rechtsprechung anknüpfen.

Welche Relevanz hat das Transparenzgebot für langfristige Bezugsverträge?

Das Transparenzgebot erfordert, dass Vertragspflichten und Gegenleistungen klar formuliert sind, da andernfalls eine unangemessene Benachteiligung und damit Unwirksamkeit drohen kann.

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Résumé des informations

Titre
Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2001 auf langfristige Bezugsverträge
Auteur
Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Auteur)
Année de publication
2014
Pages
9
N° de catalogue
V276720
ISBN (ebook)
9783656700791
ISBN (Livre)
9783656702344
Langue
allemand
mots-clé
auswirkungen schuldrechtsreform bezugsverträge
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Citation du texte
Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Auteur), 2014, Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2001 auf langfristige Bezugsverträge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276720
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