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Strafbarkeit der Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren

Título: Strafbarkeit der Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren

Trabajo de Seminario , 2014 , 9 Páginas

Autor:in: Eugen Dei (Autor)

Derecho - Derecho penal
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Im Mai 2013 hat die Staatsanwaltschaft Hamburg vor dem Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf die Löschung von Links und Dokumenten gestellt, die verbotene Informationen über Gerichtsverhandlungen beinhalten sollten. Die fünf Dokumente, die die Staatsanwaltschaft löschen wollte, waren: Einstellungsverfügung StA Augsburg, Beschluss der Strafvollstreckungskammer, Gutachten und Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg. Diese Dokumente stammten aus dem Verfahren Gustl Mollath, die im Wortlaut auf der Internetseite von Herrn RA Strate veröffentlicht worden sind. Im Juni 2013 hat das Amtsgericht Hamburg diesen Antrag zurückgewiesen.
Diese Arbeit soll der Frage nachgehen, inwieweit sich Prozessbeteiligte strafbar machen (oder auch nicht), wenn sie Informationen aus laufenden Verfahren an die Öffentlichkeit weitergeben.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Bedeutung und Funktion der Norm

1. Schutzzweck

2. Voraussetzungen der Strafbarkeit

2.1 Täterkreis

2.2 Tatobjekt und Tatzeit

2.3 Tathandlung

2.4 Vorsatz

2.5 Verjährung

III. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Relevanz der öffentlichen Verbreitung von Dokumenten aus laufenden Strafverfahren im Kontext des § 353d Nr. 3 StGB. Im Zentrum steht die Untersuchung, unter welchen Voraussetzungen Prozessbeteiligte durch die Weitergabe solcher Informationen den Tatbestand der unzulässigen öffentlichen Mitteilung erfüllen und inwieweit dies mit verfassungsrechtlichen Aspekten kollidiert.

  • Rechtliche Grundlagen und Tatbestandsmerkmale des § 353d StGB
  • Schutzgut der Norm: Unbefangenheit von Verfahrensbeteiligten
  • Definition von Tatobjekten und zeitliche Geltungsdauer des Verbots
  • Spannungsfeld zwischen Geheimhaltung und Informationsfreiheit
  • Praktische Anwendung und Bedeutung der Norm in der Gerichtspraxis

Auszug aus dem Buch

1. Schutzzweck

Wenn man sich mit der Frage beschäftigt, wer oder was von § 353d Nr. 3 geschützt wird, lässt sich im Gesetz keine eindeutige Antwort darauf finden. Der Deutsche Bundestag hat es in seinem Gesetzesentwurf z.B. so formuliert:

„…, soll die Vorschrift dem Schutz der Unbefangenheit von Verfahrensbeteiligten, namentlich von Laienrichtern und Zeugen, dienen“

Das Gesetz soll dazu dienen, die Verfahrensbeteiligten vor der Öffentlichkeit zu schützen. Es soll das Persönlichkeitsrecht und die Unschuld des Angeklagten während des Prozesses wahren. Die Laienrichter sollen die Möglichkeit haben, sich ihr Urteil während der Hauptverhandlung zu bilden und nicht unter dem Druck der Öffentlichkeit. Diese Vorschrift soll die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten und ihre unabhängige Entscheidungsfindung schützen.

Es geht aber bei diesem Verbot trotz allem in erster Linie um den Schutz vor Diskriminierung der vom Verfahren betroffenen Personen. Für diese Zielgruppe scheint die Gefahr größer zu sein als für Laienrichter und Zeugen. Der Gesetzgeber hat nicht umsonst das Verbot nur auf Straf-, Bußgeld- und Disziplinarverfahren begrenzt. Bei Laienrichtern und Zeugen besteht die Gefahr der Befangenheit durch Beeinflussung aber auch in anderen Verfahrensarten, wie z.B. in Verwaltungs- oder Zivilverfahren.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren ein, illustriert am Beispiel des Falles Gustl Mollath, und benennt die zentrale Forschungsfrage bezüglich der Strafbarkeit nach § 353d Nr. 3 StGB.

II. Bedeutung und Funktion der Norm: Dieses Kapitel erläutert den Schutzzweck der Norm sowie die rechtlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit, unterteilt in Täterkreis, Tatobjekt, Tathandlung, Vorsatz und Verjährung.

III. Zusammenfassung: Das Fazit fasst die Kernaussagen zur Schutzfunktion der Norm zusammen, reflektiert die tägliche Praxis und diskutiert die Herausforderungen bei der Anwendung des Verbots in modernen Kommunikationsgesellschaften.

Schlüsselwörter

§ 353d Nr. 3 StGB, Strafverfahren, Dokumentenveröffentlichung, Unbefangenheit, Verfahrensbeteiligte, Strafbarkeit, Tatobjekt, Tathandlung, öffentliche Mitteilung, Prozessrecht, Persönlichkeitsrecht, Strafrecht, Rechtsnorm, Medien, Geheimhaltung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der Strafbarkeit der öffentlichen Mitteilung amtlicher Schriftstücke aus laufenden Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren gemäß § 353d Nr. 3 StGB.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind der Schutz der Unbefangenheit von Verfahrensbeteiligten, die Definition von Tatobjekten im Sinne des Gesetzes und das Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Verboten und der Informationsfreiheit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Klärung, inwieweit sich Prozessbeteiligte durch das öffentliche Verbreiten von Verfahrensdokumenten strafbar machen und welche Grenzen das Gesetz dabei setzt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode und stützt sich auf die Analyse von Gesetzestexten, Literaturkommentaren sowie die Auswertung von Gerichtsbeschlüssen und Gesetzesentwürfen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Tatbestandsmerkmale des § 353d Nr. 3 StGB, einschließlich des geschützten Täterkreises, der zeitlichen Begrenzung des Verbots und der Anforderungen an das Tatobjekt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind § 353d Nr. 3 StGB, Strafverfahren, öffentliche Mitteilung, Unbefangenheit, Verfahrensbeteiligte und Persönlichkeitsrecht.

Wie unterscheidet sich die "physische" Beendigung von der rechtlichen Beendigung eines Verfahrens?

Das Verbot gilt, bis das Verfahren rechtlich abgeschlossen ist; eine bloße "physische" Einstellung reicht nicht aus, um das Veröffentlichungsverbot aufzuheben.

Warum ist das Internet für die Anwendung dieser Norm eine Herausforderung?

Durch die grenzenlose und schnelle Verbreitung über soziale Medien und das Internet stellt die Anwendung von Kontrollmechanismen, die ursprünglich für klassische Medien konzipiert waren, eine wachsende Herausforderung für den Gesetzgeber dar.

Spielt die Norm in der aktuellen Gerichtspraxis eine große Rolle?

Nein, die Bedeutung der Norm in der Gerichtspraxis ist laut Arbeit bisher als sehr gering einzustufen, da es in den letzten zehn Jahren nur zu wenigen Verurteilungen kam.

Final del extracto de 9 páginas  - subir

Detalles

Título
Strafbarkeit der Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren
Universidad
LMU Munich
Autor
Eugen Dei (Autor)
Año de publicación
2014
Páginas
9
No. de catálogo
V276731
ISBN (Ebook)
9783656706229
ISBN (Libro)
9783656709305
Idioma
Alemán
Etiqueta
strafbarkeit veröffentlichung dokumenten strafverfahren
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Eugen Dei (Autor), 2014, Strafbarkeit der Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/276731
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