Amerikanischer Kongreß und deutscher Bundestag: ein Vergleich


Trabajo, 2000

19 Páginas, Calificación: 1,8


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Historische Grundlagen beider Parlamente und deren Einbettung in das jeweilige Regierungssystem
2.1 Historische Entwicklung des amerikanischen Kongresses
2.2 Deutsche Parlamentsgeschichte

III. Organisation und Arbeitsweise des amerikanischen Kongresses
3.1 Der Kongreß: das Zwei-Kammer-System
3.1.1 Die Rolle der Parteien im Kongreß
3.1.2 Die Ausschüsse- „ der Motor“ des Kongresses?
3.1.3 Der Abgeordnete zwischen Kongreß, Wahlkreis und Lobby

IV. Organisation und Arbeitsweise des deutschen Bundestages
4.1 Wahl und Zusammensetzung des Bundestages
4.1.1 Der Bundestag als Fraktionenparlament
4.1.2 Die Aufgabe der Ausschüsse des Bundestages: ein Instrument zur Kontrolle
4.1.3 Der Abgeordnete zwischen Fraktion, Volk und Interessenverbänden

V. Zusammenfassung

VI. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Das Parlament spielt eine zentrale Rolle im politischen Gestaltungsprozeß einer jeden Demokratie. Es ist maßgebend verantwortlich für die Stabilität und auch Effektivität demokratischer Abläufe. Durch die Interaktion des Parlaments mit der Exekutive wird demokratisches Regieren erst möglich. Dabei existieren in verschieden Ländern unterschiedliche Modelle von Parlamenten, die Jeweils andere Ausprägungen haben.

In dieser Arbeit sollen der deutsche Bundestag und der amerikanische Kongreß untersucht werden. Eine Analyse beider Institutionen soll letztendlich erbringen, welches von beiden Parlamenten seine Rolle im jeweiligen demokratischen System besser wahrnimmt und größere Einflußmöglichkeiten hat Es soll der Frage nachgegangen werden, ob eines der beiden Parlamente als „idealtypischer“ für die Demokratie eingestuft werden kann oder ob die unterschiedlichen Ausprägungen der Arbeitsweise der Parlamente im Gesamtzusammenhang mit der jeweiligen politischen Realität in diesem Land gesehen werden müssen.

Zu Beginn dieser Hausarbeit werde ich auf die historischen Grundlage beider Parlamente eingehen. Sowohl die historische Entwicklung des amerikanischen Kongresses als auch des deutschen Parlamentes zeigen, wie es zu den unterschiedlichen Ausprägungen der demokratischen Regierungsform bzw. des Parlamentes gekommen ist, und wie dadurch ihr jetziger Ablauf geformt wurde.

Danach werde ich auf den organisatorischen Aufbau und die konkrete Arbeitsweise von Parlament und Kongreß eingehen, um heraus zuarbeiten, inwiefern sich die beiden Institutionen voneinander unterscheiden, und ob und warum sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Politischen Alltag haben: Dem Amerikanischen Kongreß werden aufgrund der Strikten Gewaltentrennung ganz andere Aufgaben und Machtbefugnisse eingeräumt als dem deutschen Bundestag, der sehr stark mit der Regierungskoalition bzw. dem Kanzler zusammenarbeitet.

Der Vergleich zwischen amerikanischem Kongreß und deutschem Bundestag wird sich dabei im wesentlichen auf die Rolle der Parteien, der Ausschüsse sowie des einzelnen Parlamentariers konzentrieren, jedoch auch die Interaktion zwischen Exekutive und Legislative untersuchen.

II. Historischer Grundlagen beider Parlamente und deren Einbettung in der jeweiligen Regierungssystem

2.1 Historische Entwicklung des amerikanischen Kongresses

In den „Federalist Papers“ - Zeitungsartikel, die Alexsander Hamilton, James Madison und John Roy veröffentlichten und die die Grundlage der Verfassung darstellen- nahm die Idee der wechselseitigen Kontrolle der getrennten Staatsgewalten ( „Checks and Balances“) eine zentrale Stellung ein.[1] Mit diesem Grundsatz wurde versucht, eine Regierungsform zu erstellen, die stabile republikanische Strukturen besitzen sollte. Dazu wurde aber nicht nur auf das Gewaltenteilungsprinzip von Montesquieu zurückgegriffen, sondern auch die neue Staatsform der Republik bestimmt (die präsidentiale Demokratie). Die Vorstellung einer Dreiteilung der Staatsgewalten und deren gegenseitige Kontrolle wurde zum zentralen Merkmal.

Das Ziel der Verfassungsväter war es, einem möglichen Machtmißbrauch der Bundesregierung (also der Exekutive) aufgrund zu großer Befugnisse vorzubeugen. Abkehrend vom englischen Modell schufen sie eine starke Legislative, den Kongreß, der in seinen konstitutionellen Rechten wesentlich größere Möglichkeiten an Macht und Einflußnahme besitzt, durch das Zweikammersystem (Senat und Repräsentantenhaus) jedoch in sich selbst wieder geteilt ist und deshalb nicht zu übermächtig werden kann.

Die wesentlichen Aufgaben des Kongresses bestehen darin, Gesetze zu erlassen, das Volk der Vereinigten Staaten zu repräsentieren, als auch die Macht der Exekutive, also des Präsidenten, zu beschränken und zu kontrollieren[2].

2.2 Deutsche Parlamentsgeschichte

Als im Jahre 1949 die Bundesrepublik Deutschland gegründet und das parlamentarische Regierungsystem in seiner heutigen Form geschaffen wurde, stellte dies nicht den ersten Versuch dar, eine freiheitlich-rechtsstaatliche Demokratie zu errichten. Das erste gesamtdeutsche Parlament trat im Jahre 1848 in Frankfurt am Main zusammen, und wurde aufgrund eines Rechtswahlgesetzes, das die Prinzipien der allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahl berücksichtigte, gewählt[3]. Nur ein Jahr später schon wurde diese erste Vertretung wieder aufgelöst und erlebte erst 1867 wieder in gewandelter Form eine Wiederauferstehung. Doch erst nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches im Jahre 1918 wurde die erste deutsche Demokratie, die Weimarer Republik, als parlamentarisches Regierungssystem mit Präsidentialhegemonie begründet. Ihr Scheitern im Jahre 1933 führte zur nationalsozialistischen Diktatur und letztendlich zum Zweiten Weltkrieg. Diese Erfahrungen waren ein wichtiges „Lehrstück“ für die Väter des Grundgesetzes[4].Ein präsidentielles System wie in der Weimarer Republik wurde ebenso abgelehnt, wie die Idee einer möglichen volksdemokratischen Versammlungsregierung. So wurde das demokratisch-repräsentative System für die große Mehrheit des Parlamentarischen Rates nicht nur zur unbestrittenen Grundlage der Diskussionen, sondern fand auch bald seine Verwirklichung im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland[5].

III. Organisation und Arbeitsweise des amerikanischen Kongresses

Der amerikanische Kongreß ist eines der mächtigsten Parlamente der Welt, und dient vielen anderen Demokratien zum Vorbild. Aufgrund der strikten Gewaltentrennung verfügt er über erhebliche Machtmittel und Einflußmöglichkeiten. In Teil III werde ich über die Rolle der Parteien, Ausschüsse und Abgeordneten sprechen.

3.1- Der Kongreß: das Zweikammersystem

Der Kongreß ist die gesetzgebende Gewalt (legislative power) im politischen System der Vereinigten Staaten. Der erste Kongreß der USA tagte im April 1789 nach der noch heute geltenden Verfassung vom 17 September 1787[6].

Die „Federalist Papers“ formulierten die Einsicht, daß im Gegensatz zu einer Monarchie nicht die Exekutive, sondern die Legislative (d.h.der Kongress) der dominierende Regierungsarm einer Republik ist.

Dies liegt vor allem an der engen Verbindung der Legislative zum Volk, das sie legitimiert, ihrer personellen Überlegenheit, ihrer Gesetzgebungsfunktion, dem Budgetrecht und ihrer weitgefaßten Kompetenzen. Zum Schutz der anderen Gewalten wurde deshalb für die Legislative ein Zweikammersystem geschaffen, bei dem sich Repräsentantenhaus und Senat wechselseitig kontrollieren[7].

Das Repräsentantenhaus bildet die Volkskammer nach dem Vorbild des englischen Unterhauses. Es hat 435 Abgeordnete und steht jedem Bürger über 25 Jahren offen. Die Anzahl der Mitglieder, die jeweils für zwei Jahre gewählt werden, ergibt sich aus der Bevölkerungsstärke der einzelnen Staaten. Die im Gegensatz zum Senat kurze Amtszeit soll die Abhängigkeit dieser Volkskammern von der Sympathie des Volkes garantieren[8].Das bedeutende Vorrecht dieser Kammer, das über die gemeinsame Gesetzgebung mit dem Senat hinausgeht, ist das Budgetrecht. Das Repräsentantenhaus hat nicht nur alleine das Recht, Finanzgesetze einzubringen, sondern auch das Budget aufzustellen. Diese Macht ist die wirksame Waffe, welche die Verfassung den unmittelbaren Vertretern des Volkes gegeben hat, um jeglichem Mißstand vorzubeugen. Ebenso wie das englische Unterhaus hat die Kammer das alleinige Recht, Amtsklage („impeachment“) gegen Mitglieder der Exekutive, einschließlich den Präsidenten einzuleiten. Obwohl das Urteil über das Verfahren beim Senat liegt, drückt sich in diesem Recht die Souveränität des Volkes gegenüber der Exekutive aus[9].

Der Senat zählt hundert Abgeordnete und ist die zweite Kammer des Kongresses. Er wurde als Kompromiß föderaler und zentralstaatlicher Interessen in der Verfassunggebenden Versammlung beschlossen. Um die Minoritätsrechte der kleineren Staaten zu gewährleisten, beschloß man, jedem Staat in diesem Gremium zwei Sitze zuzuweisen. Die Wahl der Senatoren, die mindestens 30 Jahre alt sein müssen, erfolgte damals im Gegensatz zu heute durch die Legislativen der Einzelstaaten. Um eine größtmögliche Kontinuität zu gewährleisten, werden heute alle zwei Jahre Wahlen abgehalten, bei denen je ein Drittel der Senatoren, die am Ende ihrer sechsjährigen Amtszeit stehen, neu gewählt werden[10].

Der Senat dient damit dem Schutz des Amerikanischen Volkes vor sich selbst, indem er die Vernunft, Gerechtigkeit und Wahrheit bewahrt, wenn das Volk von Demagogen geleitet in Irrwege verfallen sollte. Der Vorstellung der Verfassungsväter, daß innerhalb der Legislative das Repräsentantenhaus aufgrund seiner direkten Wahl als unmittelbare Volksvertretung die größte Autorität hätte, ist es zu verdanken, daß dem Senat als Gegengewicht außerordentliche Zuständigkeitsbereiche zugewiesen wurden[11].

Der Vorteil einer gemischten Legislative ist die zweifache Prüfung jedes Gesetzes auf seine Tauglichkeit. Es kann nur durch eine Majorität des Volkes und eine Majorität der Staaten verabschiedet werden. Die Senatoren besitzen aufgrund ihrer längeren Amtsdauer eine bessere Sachkenntnis und können so eine langfristige politische Planung ermöglichen, sowie einen stabilisierenden Einfluß ausüben. Dies wird nötig, da eine große Versammlung wie das Repräsentantenhaus eher in Gefahr läuft, wankelmütig eine inkonsequente Politik zu verfolgen, was durch die kurzen Amtszeiten noch verstärkt wird. Es wird daher vom Senat erwartet, daß er den notwendigen Sinn für das nationale Prestige entwickelt und sich Verantwortlichkeit für seine Politik aneignet. Somit ist es unwahrscheinlich, daß beide Körperschaften gleichzeitig korrumpiert werden.

[...]


[1] Obwohl in den Federalist Papers die Begriffe „check“ und „Balance“ benutzen werden, findet man sie nicht als zusammenhängen Ausdruck. Dieser wurde erst später geprägt.

[2] Vgl. Herbert Dittigen/ Michael Minkenberg:1996, S.80f

[3] Vgl. Winfried Steffani 1980,

[4] Vgl. Ludwig Bergsträsser 1980,

[5] Vgl. Klaus von Beyme 1973,

[6] Vgl. Hartmut Wasser(1):1996,

[7] Vgl. Gottfried Dietze:1977,

[8] Vgl. Madison, Fed. 52;

[9] Vgl. Hamilton, Fed. 65,

[10] Vgl. Herbert Dittgen/Michael Minkenberg: 1996,

[11] Vgl. Ernst Fraenkel:1981,

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Amerikanischer Kongreß und deutscher Bundestag: ein Vergleich
Universidad
Johannes Gutenberg University Mainz  (Politikwissenschaft)
Curso
Hauptseminar: Vergleichende Regierungslehre
Calificación
1,8
Autor
Año
2000
Páginas
19
No. de catálogo
V2774
ISBN (Ebook)
9783638116732
Tamaño de fichero
553 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Amerikanischer, Kongreß, Bundestag, Vergleich, Hauptseminar, Vergleichende, Regierungslehre
Citar trabajo
Edmond Rugji (Autor), 2000, Amerikanischer Kongreß und deutscher Bundestag: ein Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/2774

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Amerikanischer Kongreß und deutscher Bundestag: ein Vergleich



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona