Die UNO - Aufgabengebiete und Reformprozesse


Trabajo Escrito, 2004

21 Páginas


Extracto


Gliederung:

1. Einleitung :

2. Grundsätze und Ziele der Vereinten Nationen :

3. Deutschland in den Vereinten Nationen :
3.1. Die BRD :
3.2. Die DDR :
3.3. Schwerpunkte Deutschlands UN-Politik :
3.3.1 Friedenssicherung :
3.3.2 Entwicklungszusammenarbeit :
3.3.3 Menschenrechtsschutz :

4. Reformprozesse in der UN und der deutsche Anteil an diesen :
4.1. Der Sicherheitsrat :
4.2. Die Generalversammlung :
4.3. Das Sekretariat :
4.4. Der Wirtschafts- und Sozialrat ECOSOC :

5. Fazit :

6. Literaturverzeichnis :

1. Einleitung:

Die Vereinten Nationen sind das bisher größte Staatenbündnis in der Geschichte. Diese Hausarbeit setzt sich mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen auseinander. Auf Grundlage der UN-Charta, welche bis Heute fast unverändert blieb, werden Grundsätze und Prinzipien des globalen Handelns der UN dargelegt.

Eine besondere Stellung in dieser Arbeit kommt der Bundesrepublik Deutschland zu und es wird ihr Werdegang vom Feindstaat des zweiten Weltkrieges, hin zu einem Kandidaten auf einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat skizziert, sowie die Schwerpunkte deutscher UN-Politik Friedenssicherung, Entwicklungszusammenarbeit und Schutz der Menschenrechte herausgearbeitet.

Ein Grossteil dieser Arbeit widmet sich den zahlreichen Reformansätzen des Systems der Vereinten Nationen. So wird die Rolle und Reformmöglichkeiten der wichtigsten UN-Hauptorgane Sicherheitsrat, Generalversammlung, Sekretariat und ECOSOC untersucht.

Die Frage ist, ob und wie ein Reformprozess, über dessen Notwendigkeit ein breiter Konsens in den Mitgliedsstaaten herrscht, möglich werden kann.

Denn die politische Lage hat sich zweifelsohne geändert. Der Kalte Krieg ist Geschichte, der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist spätestens nach dem Elften September in den Vordergrund gerückt. Deutschland ist wieder zur Krieg führenden Nation geworden und im Irak tobt(e) ein Krieg der ohne Mandat der UN erfolgte.

Inwiefern die Vereinten Nationen diesen weltpolitischen Veränderungen Rechnung tragen, getragen haben und tragen werden, ist Thema dieser Hausarbeit.

2. Grundsätze und Ziele der Vereinten Nationen

Die gemeinsam vertretenen Ziele und Ideale der unter dem Dach „Vereinte Nationen“ zusammengeschlossenen Mitglieder finden sich in der Präambel und in Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen. Diese Charta trat am 24.Oktober 1945 in Kraft, dieses Datum gilt gleichzeitig als offizielles Gründungsdatum der Vereinten Nationen.[1]

Die Organisation will demnach:

- Den Weltfrieden und die internationale Sicherheit wahren und durch Kollektivmaßnahmen Bedrohungen des Friedens verhüten und beseitigen.
- Zur Festigung des Weltfriedens freundschaftliche Beziehungen nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker entwickeln
- eine internationale Zusammenarbeit herbeiführen, um internationale wirtschaftliche, soziale, kulturelle und humanitäre Probleme zu lösen und den Respekt der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle, unabhängig der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion zu fördern und zu festigen
- ein Zentrum darstellen, in dem die Bemühungen der Nationen zur Realisierung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.[2]
Die Vereinten Nationen haben sich folgenden Grundsätzen und Prinzipien verschrieben:
- Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller in ihr zusammengefassten Mitgliedsstaaten.
- Alle Mitglieder erfüllen nach Treue und Glauben die aus der Charta erwachsenen Verpflichtungen um sich deren Rechte und Vorteile zu sichern.
- Internationale Konflikte werden durch friedliche Mittel beigelegt. Der Weltfrieden, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit darf nicht in Gefahr gebracht werden.
- Die Mitglieder der Vereinten Nationen unterlassen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder in anderer Art und Weise gegen die Ziele der Vereinten Nationen geartete Androhung oder Anwendung von Gewalt.
- Alle Mitglieder leisten den Vereinten Nationen jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche die Organisation im Einklang mit der Charta ergreift, einem Staat der gegen die Organisation Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreift, darf kein Beistand geleistet werden.
- Die Vereinten Nationen tragen dafür Sorge, dass Staaten die nicht den Vereinten Nationen angehören, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nötig ist.[3]
- Diese Charta legitimiert die Vereinten Nationen nicht zum Eingreifen in innerstaatliche Angelegenheiten, eine Verpflichtung der Mitglieder solche Angelegenheiten auf Grund der Charta der Vereinten Nationen zu lösen, existiert nicht.

Zwar hat die Friedenssicherung in der Gründungsidee und im Konzept der Vereinten Nationen eine hohe Bedeutung, doch je mehr Staaten aus der so genannten „Dritten Welt“ beitraten, desto Stärker rückten Themenkomplexe wie wirtschaftliche und soziale Problemlösungen in den Vordergrund.

Damit sind heute die Friedenssicherung, die Zusammenarbeit in Fragen der Entwicklungspolitik und der Schutz der Menschenrechte als die drei zentralen Ziele und Aufgabenbereiche der Vereinten Nationen zu sehen.[4]

3. Deutschland in den Vereinten Nationen

Die Entstehungsgeschichte zeigt, dass die Gründung der Vereinten Nationen stark von den Siegernationen des zweiten Weltkrieges dominiert war. Die Frage ob, wie und wann die Besiegten in den Kreis der UN-Mitglieder eintreten dürfen wurde schon auf der Gründungskonferenz in San Francisco 1945 diskutiert. Im Gegensatz zum Völkerbund[5] sollten die Vereinten Nationen kein Bündnis der Siegermächte werden. Deshalb beschloss man, dass auch den besiegten Staaten nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne der Zugang nicht verwehrt werden darf.

Die UN wollte allerdings nicht Vollzugsorgan für die Friedensverträge des zweiten Weltkrieges sein, Regelungen zwischen Siegern und Besiegten sollten bis zum Eintritt der Verliererstaaten in den Händen der Krieg führenden Staaten verbleiben. Aus diesem Grund wurden die so genannten Feindstaatenartikel[6] in die Charta aufgenommen. Sieger-Besiegte-Beziehungen unterstanden also einem Sonderrecht, ohne Einfluss der UN.[7]

Am Tag der deutsch-deutschen Wiedervereinigung, dem 3. Oktober 1990 wurden die „Deutsche Demokratische Republik“ und die „Bundesrepublik Deutschland“ aus den Mitgliedslisten der Vereinten Nationen gestrichen und durch „Deutschland“ ersetzt. Damit war die Wiedervereinigung auch auf internationaler Ebene offiziell vollzogen.

Bis zum Fall der Berliner Mauer muss man die Beziehungen der ehemals zwei deutschen Staaten als sehr ungewöhnlich bezeichnen. Zunächst waren die „Feindstaaten des zweiten Weltkrieges“ von der Partizipation in den Vereinten Nationen ausgeschlossen, danach verhinderte die innerstaatliche Situation einen Beitritt der Bundesrepublik und der DDR.

Erst nach Abschluss der Ostverträge bzw. des Alleinvertretungsanspruches der Bundesrepublik wurde der Beitritt der beiden deutschen Staaten möglich.[8]

Am 12. Juni 1973 richtete die Regierung der DDR schließlich ihren offiziellen Antrag auf Mitgliedschaft an den UNO-Generalsekretär. Kurz darauf übergab auch die Regierung der BRD ihren Aufnahmeantrag. Bereits am 22. Juni 1973 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu den beiden Anträgen Stellung und empfahl der Generalversammlung einstimmig die Aufnahme beider deutschen Staaten als gleichwertige Mitglieder. Mit der Resolution 3050 der UN-Vollversammlung vom 18. September 1973 wurden die BRD und die DDR als UNO-Mitgliedsstatten aufgenommen.[9]

3.1. Die BRD

Die Bundesrepublik avancierte ab 1950 als Quasi-Mitglies der Vereinten Nationen, in dem sie in alle Sonderorganisationen[10], sowie in eine Reihe von Neben- und Hilfsorgane der UNO aufgenommen wurde. Schon ab 1952 unterhielt Westdeutschland eine ständige Beobachtermission in New York und ab den frühen 1960er Jahren nahmen bundesdeutsche Vertreter an allen UN-Konferenzen teil. Bei Diesen hatten sie jedoch kein Stimmrecht. Diese rasche Annäherung zwischen BRD und UN wurde unter anderem durch das schon damals große Beitragsvolumen von 470 Millionen Mark (1972) gefördert, vor der Wiedervereinigung betrug das Beitragsvolumen 8,08 Prozent. Nach ihrem Beitritt engagierte sich die BRD hauptsächlich in den Bereichen Entwicklungshilfe und Menschenrechte.[11]

3.2. Die DDR

Die Bemühungen der DDR in das System der Vereinten Nationen integriert zu werden, gestalteten sich dagegen ungleich schwieriger. Ihre Aufnahmeanträge an eine Reihe von Sonderorganisationen, sowie 1966 an die UNO selbst blieben erfolglos und man musste sich mit dem Schreiben von offiziellen Stellungnahmen zu in den Vereinten Nationen diskutierten Themen beschränken.[12] Im September 1973 trat man wie oben erwähnt den UN bei, beschränkte sich aber auf eine selektive Mitgliedschaft und trat den Sonderorganisationen FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), IFAD (Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung), IMF (Internationaler Währungsfonds) sowie der Weltbankgruppe niemals bei, sonder agierte vermehrt in den Bereichen Friedenssicherung, Abrüstung, Entkolonialisierung und Weltwirtschaftsreform. Im Gegensatz zur BRD konnte die DDR keinen größeren finanziellen Beitrag leisten, er lag vor dem Mauerfall 1989 bei 1,28 Prozent.[13]

3.3. Schwerpunkte Deutschlands UN-Politik

Deutschland hat sich nach der Wiedervereinigung im gesamten UN-System engagiert, es ist Mitglied in allen UN-Organisationen und entsendet Delegierte in eine Vielzahl von Leitungsgremien und gehört zu den wichtigsten Geldgebern.[14]

[...]


[1] Holtmann, Everhard (2002) S. 714

[2] Die Charta der Vereinten Nationen, Artikel 1: http://www.un.org/aboutun/charter/index.html

[3] 191 Mitgliedsstaaten stehen nur der Heilige Stuhl und Taiwan als einzige Nichtmitglieder gegenüber (http://www.runiceurope.org/german/presse/2003/unic579.htm)

[4] Proske, Christine/Bauer Julia (1996) S. 117

[5] gegründet am 15. November 1920

[6] UN-Charta Artikel 53 und 107, Internetpräsenz der UN (http://www.un.org/aboutun/charter/index.html)

[7] Unser, Günther (2004) S. 287ff

[8] Proske, Christine/Bauer, Julia (1996) S. 193f

[9] Spröte, Wolfgang/Wünsche, Harry (1983) S. 52 f

[10] Eine Auflistung der 16 UN-Sonderorganisationen findet sich in: Proske, Christine/Bauer ,Julia (1996) S. 143 ff

[11] Proske, Christine/Bauer, Julia (1996) S. 194

[12] Proske, Christine/Bauer, Julia (1996) S. 194

[13] Proske, Christine/Bauer, Julia (1996) S. 194

[14] neben den USA und Japan ist Deutschland drittgrößter Beitragszahler, Gareis, Sven (2002) S. 256

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Die UNO - Aufgabengebiete und Reformprozesse
Universidad
Martin Luther University
Curso
Einführung in die Empirie der Internationalen Beziehungen
Autor
Año
2004
Páginas
21
No. de catálogo
V27792
ISBN (Ebook)
9783638297431
Tamaño de fichero
616 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aufgabengebiete, Reformprozesse, Einführung, Empirie, Internationalen, Beziehungen
Citar trabajo
Daniel Gollasch (Autor), 2004, Die UNO - Aufgabengebiete und Reformprozesse, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/27792

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Die UNO - Aufgabengebiete und Reformprozesse



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona