Der Umgang mit dem Thema Kindeswohl. Professionalität und Handlungsmöglichkeiten eines Sozialpädagogen


Trabajo de Investigación, 2014

87 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung zur Bedeutung und Aufbau der Arbeit

2. Zur Methodik der empirischen Untersuchung
2.1 Das Instrument der Untersuchung: das Leitfadengespräch (halbstrukturiertes Interview)
2.2 Grounded Theory

3. Interviewanalyse
3.1 Der kategorische Imperativ (Strukturhypothese)
3.2 Individueller Fallbezug- und Fallverstehen
3.3 Handlungsmöglichkeiten und Grenzen

4. Theoretisierung der Fallhypothesen

5. Zusammenfassung und Ausblick

6. Literaturverzeichnis
6.1 Print-Bibliograpfie
6.2 Webbibliografie

7. Anhang
7.1 Gesprächsleitfaden
7. 2 Transkribiertes Einzelinterview: „ Herr Bluhm“

1.Einleitung zur Bedeutung und Aufbau der Arbeit

„Versuche, (…) das Beste - nach bestem Wissen und Gewissen dem Jugendlichen zu helfen!“1

Die Auseinandersetzung in der vorliegenden Arbeit zum Thema: Professionalität und Handlungsmöglichkeiten aus der Perspektive des Sozialpädagogen im Feld: Kindeswohl zielt im Wesentlichen auf die Frage ab, wie der Sozialpädagoge in einem so sensiblen Feld professionell handelt.

Diese Aufgabe beinhaltet wesentlich, eine große Verantwortung zu haben für kleine verletzliche Menschen, deren Schicksal er mitentscheidet, indem er etwas tut oder nicht tut. Die Formulierung dieser Aufgabe richtet den Fokus auch darauf, dass Entscheidungen in einem solch ebenso sensiblen wie kontingenten Handlungsfeld nicht immer mit dem Kopf gemacht werden (können). Die pädagogische Praxis, wenn wir sie soziologisch bestimmen, ist Oevermann (1996) zufolge im Kern mit stellvertretender Krisenbewältigung befasst. Demnach bearbeiten pädagogische Experten Kontingenzfälle von Klienten mit dem Ziel, deren Autonomiefähigkeit wiederherzustellen. Aufgrund der Strukturprobleme, die der praktischen Realisierung entgegenstehen, ist der Experte gezwungen über eine standardisierte methodische Vorgehensweise hinauszugehen. Er befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen der Krise auf der Ebene der Akteure (Familie usw.) einerseits, die für das Wohl des Kindes sorgen sollen, und der eigenen Krise, der unter Handlungs-, Entscheidungs- und nicht selten auch unter Zeitdruck steht.

Daher liegt das Erkenntnisinteresse dieser Forschungsarbeit darin, anhand eines Interviews mit einem Familienhelfer beispielhaft zu ermitteln, wie das professionelle Handeln aus der Perspektive des Sozialpädagogen aussieht. Was ist sein Verständnis von Professionalität? Wie geht der Sozialpädagoge als Professioneller mit dem Thema: Kindeswohl um? Ist er vor diesem Hintergrund als pädagogischer Experte in der Lage spezifische professionelle Lösungen für bestimmte Handlungsprobleme anzubieten? Darauf richtet sich maßgeblich der Fokus der vorliegenden Untersuchung.

In meinen bisherigen Literaturrecherchen zum Thema: „Professionalität in der Sozialen Arbeit“ bin ich kaum auf empirische Studien gestoßen, die sich explizit mit dieser Thematik auseinandersetzen. Deshalb liegt meine Absicht darin, einen signifikanten Anstoß zur Erforschung dieses Themenfeldes zu leisten.

Der Begriff des Kindeswohls ist …

„(…) als sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff des deutschen Familienrechts ein in hohem Maße auslegungsbedürftiges Konzept. Erst durch die konkrete Rechtsprechung der Familiengerichtsbarkeit sowie die Praxis professioneller Instanzen wie Jugendamt, Kinder- und Jugendhilfe und psychologischer Diagnostik gewinnt der Begriff eine handlungsrelevante Kontur“.2

Das auf zwei Semester angelegte Seminar, welche als Lehrforschungsprojekt durchgeführt wurde, erfolgte - im Rahmen des im Sommersemester 2013 an der Johann Wolfgang – Goethe Universität Frankfurt – von Prof. Dr. Ferdinand Sutterlüty und dem Doktoranden Christian Zeller geleiteten Seminars Kindeswohl: Deutungen zwischen Recht, Jugendhilfe und Familie. Das Ziel des Seminars bestand einerseits darin, theoretische Grundlagen und wichtige Techniken der qualitativen Sozialforschung einzuüben. Anderseits sollten praktische Erfahrungen in der Vorbereitung, Durchführung und Analyse von qualitativen Interviews an Studierende vermittelt werden. In der vorliegenden Arbeit sollten methodische Erklärungsansätze nach der Grounded Theory an einigen Beispielen praktisch angewendet werden.

In Anbetracht der hier skizzierten Zusammenhänge haben wir uns im Rahmen des Lehrforschungsprojektes zunächst anhand weniger „ausgewählter Texte mit dem einschlägigen Themenfeld vertraut gemacht, das sich durch ein Eindringen rechtlicher Prinzipien in die familiale Interaktionssphäre auszeichnet. In der empirischen Arbeit haben wir uns dann verstehend vor Augen geführt, warum und in welcher Weise sich in der Frage des Kindeswohls die Deutungs- und Handlungslogiken verschiedener professioneller Instanzen in ihrem Zusammenspiel mit densphärenspezifischen normativen Mustern der Familie brechen. Inwieweit verstehen Richter unter „Kindeswohl“ und „Kindeswohlgefährdung“ etwas anderes als Eltern oder pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe? Und welche praktischen Effekte zeitigen Diskrepanzen im Begriffsverständnis für die betroffenen Kinder im familiären Zusammenhang?“3

Im Rahmen dieser Arbeit habe ich mich auf einen Akteur konzentriert, der bis dato für eine soziale Einrichtung als Familienhelfer gearbeitet hat.

Der Bezug zum Seminar besteht darin, dass in diese Arbeit methodische Überlegungen und Erklärungsansätze miteinbezogen werden, die von Prof. Dr. Ferdinand Sutterlüty und dem Doktoranden Christian Zeller geäußert wurden. Allgemein korrespondiert diese vorliegende Arbeit mit Themen, die im Rahmen des Seminars behandelt worden sind.

In dieser Arbeit soll der strukturtheoretischer Professionsbegriff, wie ihn Ulrich Oevermann entworfen hat (1996), mit der Kategorie der Stellvertretenden Krisenbewältigung eingeführt werden. Hierbei kommen im Prinzip drei Thematische Aspekte zusammen: der Professionaltitätsgedanke, bestimmt anhand des strukturtheoretischen Professionsbegriffs Oevermanns, und das Kindeswohl als oberstes Handlungsziel des Sozialpädagogen. Der Oevermannsche Professionsbegriff ist der entscheidende Bezugsrahmen, auf den hin die Auswertung des Interviews des Sozialpädagogen anhand der Grounded Theory bezogen ist.

Die Arbeit ist dergestalt aufgebaut, dass dem inhaltlichen Kernstück ab Kapitel 3 ein Abschnitt über die Methodik der von mir durchgeführten Untersuchung vorangestellt wird. Hier wird zuerst das Instrument der Datenerhebung, das sich als Gesprächsleitfaden im Anhang der Arbeit befindet (7.1), in methodischer Hinsicht erläutert. Danach wird die datenbasierte Grounded Theory vorgestellt, mit welcher ich das Interviewmaterial ausgewertet habe (2.2).

Im Kapitel 3 erfolgt die Auswertung des Leitfadeninterviews, das ich mit dem Sozialpädagogen durchgeführt habe, und die Darstellung der Ergebnisse der Untersuchung. Mit dem Auswertungsverfahren nach der Grounded Theory ist eine Fallkontrastierung mit anderen Interviews gewährleistet. Die Leitfadengespräche umfassten im Wesentlichen Themenbereiche wie Leitmotiv, Verantwortung und Grenzen im Handeln des Sozialpädagogen.

In Kapitel 4, „Theoretisierung der Fallhypothesen“, geht es um eine Zusammenführung und Vertiefung der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse in Bezug auf das zentrale Thema dieser Arbeit. In einem Ausblick (5) werden schließlich die wichtigsten Erkenntnisse der vorliegenden Arbeit zusammengefasst und durch einen knappen Forschungsausblick ergänzt. Im Anhang (Kap. 7) ist das transkribierte Einzelinterview dokumentiert (7.2).

Noch eine Bemerkung zum Sprachgebrauch: Bei dieser Arbeit verwende ich zwar die maskuline Ausdrucksweise, was jedoch nicht heißt, dass meine Ausführungen nur auf männliche Akteure rekurrieren. Sie beziehen sich sowohl auf weibliche als auch auf männliche Akteure.

2. Zur Methodik der empirischen Untersuchung

2.1 Das Instrument der Untersuchung: das Leitfadengespräch (halbstrukturiertes Interview)

Nach Bortz (1995) ist das Leitfadengespräch (Leitfadeninterview) die gängigste Form qualitativer Befragung. Das Interview ist nicht auf einen vorgegebenen Fragebogen hin angelegt, sondern zeichnet sich durch eine Teilstandardisierung vermittels eines Interviewleitfadens aus, indem die einzelnen Themen des Interviews definiert und Fragen ohne Antwortalternativen vorformuliert sind.4 Dadurch weist es im Vergleich zum narrativen Interview mehr Struktur auf. Mit einer Problemanalyse beginnen die Leitfadengespräche, die sich auf Literaturrecherchen und methodische Festlegungen stützen. Hierauf gründet die Konstruktion und Erprobung des Leitfadens. Zwar werden mit diesem Leitfaden den Befragten bestimmte Fragestellungen vermittelt, jedoch haben sie durch den Verzicht auf Antwortvorgaben die Möglichkeit, frei darauf zu reagieren. Der Leitfaden beinhaltet Gesprächseinstiegsfragen, allgemeine und spezifische Sondierungsfragen sowie Ad-hoc-Fragen5 und bildet so die Basis und Struktur der nachfolgend geführten Gespräche.

Die letzte Arbeitsphase der Untersuchung liegt in der Transkription des aufgenommenen Gesprächstextes und vor allem dessen Auswertung. Die Reihenfolge im Leitfaden entspricht nicht der Reihenfolge des Gesprächs, sondern er wird an die jeweilige Interviewsituation angepasst. Der Leitfaden dient somit gleichsam als ein Merkzettel für wesentliche Aspekte im Interview. Darüber hinaus hat er den Vorteil der Verzahnung von Strukturierung, Fokussierung und Offenheit, wodurch eine höhere und forschungspraktisch einfachere Vergleichbarkeit mit anderen Interviewten gewährleistet ist. In der Regel nimmt der Interviewer eine passive Haltung ein. Da er darum bemüht ist, den Gesprächsverlauf entlang des Leitfadens zu halten, wird er nur bei Bedarf aktiv. In diesem Zusammenhang muss er darauf achten, dass er nicht allzu sehr in den Gesprächsfluss des Befragten eingreift, da sonst die Gefahr der Beeinflussung besteht. Damit der Interviewpartner bei seiner Darstellung individuell frei erzählen kann, muss man ihm reichlich Raum bieten, was durch diese Interviewmethode gewährleistet ist.6

2.2 Grounded Theory

„Wir glauben nur, was wir sehen – leider sehen wir nur, was wir glauben wollen.“

(P. Atteslander)7

Die vorliegende empirische Studie ist in dem Bereich der qualitativen Forschung zu verorten. Allgemein verfolgt die qualitative Forschung das Ziel „unbekannte Phänomene“ oder „kaum erforschte Lebenswelten“ zu entdecken und zu analysieren.8 Die Soziologen Barney G. Glaser und Anselm L. Strauss9 (1996) konzipierten im Rahmen einer Studie zur Interaktion mit Klinikpersonal für die Behandlung schwer erkrankter Patienten einen bestimmten Weg um zu neuen Hypothesen zu gelangen - die sogenannte Grounded Theory10: Während Glaser eine Professur an der Columbia University innehatte und ein Schüler des eher quantitativ-statistisch ausgerichteten Soziologen Paul. F. Lazarsfeld und dessen Kollegen Robert K. Merton war, lehrte und forschte Strauss an der University of Chicago. Damit trat Strauss in die Sequenz einer langen Tradition dieser Einrichtung, insbesondere der qualitativen Sozialforschung, welche lange Zeit von G. H. Mead (Symbolischer Interaktionismus) und J. Dewey (Pragmatismus) geprägt worden war. Vor dem Hintergrund ihrer heterogenen wissenschaftlichen Herkunft, die zwangsläufig dazu führte Erkenntnisse aus divergierenden Forschungseinrichtungen zu synthetisieren, erwarteten sie von einer „grounded theory“ eine Vielfalt an Perspektiven. Vor allem wollten sie auf das Unerwartete gefasst sein. Von Hildenbrand (1999) als „Reise ins unbekannte Gefilde“ charakterisiert, führt die Grounded Theory vor Augen, dass erfahrungswissenschaftliche Theoriebildung nicht bürokratisch geplant werden kann.11

Was die linguistische Bedeutung der „Grounded Theory“ anbelangt, (der engl. Begriff: Grounded Theory lässt sich nur in seiner ungefähren Bedeutung ins Deutsche übertragen), so bedeutet er sinngemäß: „auf empirisches Material gestützte“, „in den Daten verankerte“, „geerdete“12 und/oder auch eine „gegenstandsbezogene“13 Theorie.14 Hierbei handelt es sich um eine Theorie, die auf der Grundlage von empirischen Einsichten und Befunden ihre Entwicklung fand.15 Die Techniken der Grounded Theory kommen nach Strauss und Corbin (2005) überall dort zum Einsatz, „wo eine komplexe soziale Wirklichkeit nicht allein durch Zahlen erfassbar ist, sondern wo es um sprachvermittelte Handlungs- und Sinnzusammenhänge geht.“ In diesem Kontext dienen sie „zur Modell- bzw. Theoriebildung.“16 Das Ziel der Grounded Theory besteht demnach in der Theoriegewinnung. Sie zielt nicht darauf ab, lediglich einen Fall der sozialen Realität zu rekonstruieren, wie das Fallstudien tun17, vielmehr hat sie den Anspruch, per se theoretische Erkenntnis zu sein. Strauss und Corbin „möchten (…) in Untersuchungen mit der Grounded Theory Phänomene im Lichte eines theoretischen Rahmens erklären, der erst im Forschungsverlauf selbst entsteht.“18 Demnach geht also eine im Sinne der Grounded Theory entwickelte Theory aus dem Forschungsprozess hervor. Die unstrukturierten empirischen Daten werden sukzessive in eine in den Daten begründete Theorie überführt. In der Anfangsphase der Forschung steht ein Untersuchungsbereich (und keine Hypothese bzw. Theorie). Was in diesem relevant ist, kristallisiert sich im Forschungsprozess heraus und wird nicht schon von Anfang an postuliert bzw. implizit durch Festlegung auf eine Hypothese bestimmt. Die Theorie gewinnt erst Gestalt. Sie wird ständig modifiziert statt als starrer monolithischer Block geprüft, d.h. verifiziert oder falsifiziert werden. Verifizierung (bzw. Falsifizierung) geschieht im Prinzip während des gesamten Forschungsprozess und nicht ex post.

Die Auswertung mit der Grounded Theory erfolgt in drei Etappen des Codierens: offenes, axiales und selektives Codieren. Bei der Untersuchung ist zu berücksichtigen, dass der Prozess häufiger durchlaufen und überprüft werden muss. Durch das Generieren der Grounded Theory gelingt es dem Forscher eine Theorie zu evozieren. Während der zweiten Phase werden bei dem Prozess des permanenten Vergleichs selektiver Kategorien untereinander zu einer Theorie verknüpft.19

Insgesamt ist hervorzuheben, dass die Rezeption der Grounded Theory weltweit zu einer der bekanntesten und häufigsten angewandten Vorgehensweisen der qualitativen Sozialforschung zählt.20

3. Interviewanalyse

3.1 Der kategorische Imperativ (Strukturhypothese)

„Int. 1: Mhm, ähm, Du sagtest eben: „Nach besten Gew- also äh Wissen und Gewissen!“ Kannst Du mir vielleicht mehr davon äh erzählen? Also |_

Bluhm: Ja (.) also, ich seh- [Int. 1: Aber was kann ich mir darunter vorstellen?]  Ich sehe das so: Ich bin ver-antwortlich dafür meine Arbeit ähm (3) möglichst professionell (.) durchzuführen (2) uund (3) ich nenne einfach mal jetzt n‘konkreten Fall, es gab [Int. 1: Mhm] vor zwei Wochen-, in einem Fall, in dem ich gearbeitet habe, eine Obhutnahme [Int. 1: Mhm]. Ja (.) dann [holt tief Luft] muss man sich natürlich frag-äh bei den, ja, dann hmm [schnalzt mit der Zunge] passiert so was und ähm Wichtig da-also (.) ich sehe das so: Ich habe dafü- im Endeffekt nicht die Verantwortung (.) ja (.). Die Verantwortung lag ja im entsprechenden Familiensystem und dort bleibt’s ja auch (.), aber ich bin dafür verantwortlich mein Bestes zu geben (.) und nicht dort einfach hin zu gehen und zu sagen: „Ich spiele n‘ Runde Fußball“, ja.“ (Segment 1/145-156).

Auf die Nachfrage, ob Herr Bluhm21 seine (aus dem vorangegangenen Segment) entworfene normative Maxime: „nach bestem Wissen und Gewissen“: [„ja (.) versuche äh das beste (3) nach bestem Wissen und Gewissen [Int. 1: Mhm] dem Jugendlichen zu helfen“.]22 konkretisieren kann, fällt zunächst auf, dass Herr Bluhm lediglich kurz grundsätzlich Auskunft darüber gibt, was die von ihm zuvor konstruierte Maxime konkret bedeutet. Hierbei fällt insofern eine Asymmetrie23 auf, als Herrn Bluhm jene gewichtige Frage lediglich einen zunächst einfachen Satz abnötigt: „ich bin ver-antwortlich dafür meine Arbeit ähm (3) möglichst professionell (.) durchzuführen.“

Zunächst einmal kommt die Frage auf, welche pragmatischen Erfüllungsbedingungen es in Situationen gibt, in denen man den Satz: „nach bestem Wissen und Gewissen“ äußert bzw. anwendet. „Nach bestem Wissen und Gewissen“ kann man im Grunde nur handeln, wenn man eine Entscheidung treffen muss bzw. herbeiführen will und dieses Handeln sich nicht aus einer Regel ableiten lässt, so dass eine Entscheidungskrise vorliegt. In der medizinischen Profession muss der Hippokratische Eid geleistet werden, welcher impliziert nach bestem Wissen und Gewissen zu heilen,24 zu helfen, nicht zu schaden sowie Dritten gegenüber zu schweigen usw.25 Vor Gericht sind Angeklagte und Zeugen dazu angehalten, nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten. Vor dem Gericht steht aber die personale Integrität im Vordergrund und nicht eine professionelle. Und handelt, philosophisch gesehen, nicht jeder Mensch nach bestem Wissen und Gewissen?26 Wieviel Substanz steckt also nun in jenem Gelöbnis?

Laut Oevermann bearbeiten Professionen (2013) krisenhafte Probleme27 von Individuen im Funktionskreis kommunikativen Handelns rund um zentrale Werte und funktionale Erfordernisse der Gesellschaft. Kurzum: Sie tun dies, indem sie ihr (Fach-)Wissen zur Problemlösung verwenden und dazu auf eine (handlungs-)wissenschaftliche Wissensbasis zurückgreifen.28 Oevermann zufolge sind alle professionalisierungsbedürftigen Berufspraxen im Kern mit stellvertretender Krisenbewältigung befasst. Stellvertretend ist die Krisenbewältigung deshalb, weil es nicht primär um die Bewältigung eigener Krisen geht, sondern um die Bewältigung von Krisen Dritter, seien es „konkrete andere partikulare Personen oder Gruppen, souveräne Vergemeinschaftungen oder gar zukünftige Generationen“. Professionalisierte Praxis setzt da ein, wo primären Lebenspraxen die Bewältigung ihrer Krisen nicht mehr selbst gelingt, so dass sie deren Bewältigung an eine fremde Expertise delegieren müssen.29 Darunter fällt auch die Sozialarbeit. Neben den Gründen für ihre Professionalisierungsbedürftigkeit, und damit schließen wir diesen Exkurs, werden Strukturprobleme genannt, die der praktischen Realisierung entgegenstehen.30

Vor diesem Hintergrund lässt sich die konstruierte Maxime von Herrn Bluhm wie folgt interpretieren: „nach bestem Wissen und Gewissen“ handeln muss man eben dann, wenn man sich auf schweres Terrain begeben muss (Kontingenzerfahrung). Während die Maschine ziemlich genau das tut, was der Experte möchte – hierbei muss er nicht unbedingt „nach bestem Wissen und Gewissen“ verfahren –, vollzieht das Handlungsfeld des Sozialpädagogen (wie oben ausgeführt) unter Umständen nicht das Erwünschte, weil sein Handlungsraum eben viel kontingenter ist. Mehr noch: Seine Entscheidungen für ein spezifisches Handlungsproblem sind – im Gegensatz zum Experten – von Dritten31 abhängig. Deshalb müssen der Sozialpädagoge und die Soziale Arbeit im Allgemeinen viel Verschiedenes wissen.

Mit der Wendung: „Ich bin verantwortlich dafür meine Arbeit …)“ drückt Bluhm offenbar eine starke Selbstbindung aus: Dass es eben nicht nur die Regeln sind, nach denen er sein Handeln ausrichtet, sondern auch „nach bestem Wissen und Gewissen“ im Sinne einer Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Alternativ hätte Bluhm den Satz auch folgendermaßen formulieren können: „Ich bin verantwortlich dafür, dass es meinen Klienten gut geht“ oder „dafür, dass die Probleme gelöst werden!“ Er bezieht es aber nicht auf den Fall oder auf das Gelingen der Zusammenarbeit mit den Klienten, sondern auf seine Arbeit, was die These der starken Selbstbindung in „bestem Wissen und Gewissen“ unterstützt. An dieser Stelle müsste Herr Bluhm bereits irgendwie auf das Verhältnis zwischen seinen Klienten und ihm zu sprechen kommen. Die ersten Sätze deuten eher daraufhin, dass hier offensichtlich kein Arbeitsbündnis und auch kein Regelwerk etabliert wurde: Bluhm steht vielmehr als Einzelperson nur mit seinem „Wissen und Gewissen“ da, was an die protestantische Grundposition erinnert: Ich stehe hier alleine mit meinem Gewissen und muss vor Gott Rechenschaft ablegen.32 Da hier scheinbar die Selbstverantwortung im Fokus steht, nährt es die These, dass Bluhm seine Arbeit eher als eine Art Selbstverwirklichungsmodus betrachtet. Diese pathetische Redeweise: „nach bestem Wissen und Gewissen“. „Ich bin verantwortlich für das und jenes“ könnte tatsächlich gegen eine Etablierung eines Arbeitsbündnisses zwischen ihm und seinen Klienten sprechen. Andererseits könnte es auch sein, dass Herr Bluhm zunächst hier versucht sich abstrakt zu orientieren und dann im nächsten Satz konkreter wird und expliziert, was er unter „Arbeit“ versteht. Jedoch hätte er schon in diesem Satz auf die Inhalte seiner Arbeit eingehen können oder müssen, doch dies hat Bluhm nicht getan. Ein Arzt würde vielleicht hingegen sagen: „Ich bin verantwortlich dafür, das Leben meiner Patienten zu retten!“. Dass Bluhm hier über seine Verantwortung spricht, impliziert: Wann immer jemand für etwas verantwortlich ist, handelt dieser auch „nach bestem Wissen und Gewissen“, sonst wäre sein Tun fahrlässig. Dieser Teilsatz kann im Prinzip für sich stehen. Der andere Teilsatz „möglichst professionell“, den Bluhm zudem betont, könnte für etwas anderes stehen. Was Professionalität für Bluhm per Definitionem bedeutet, expliziert er jedoch (noch) nicht, weil danach von ihm ein Bruch in der Entwicklung des Gedankens kommt „(2) uund (3)“. Dieser Bruch nach der Wendung: „möglichst professionell (.)“ hat verschiedene Bedeutungsfacetten, welche im Folgenden nun näher betrachtet werden sollen. Dass die Professionalität möglicherweise (als Chiffre) nur das „Wissen“ darstellt, d.h. das „Wissen und Gewissen“ voneinander getrennt sind, kann man daran erkennen, dass Bluhm direkt auf den Einzelfall zu sprechen kommt, weil er anscheinend festgestellt hat, dass er nicht auf eine Abstraktion von Professionalität zurückgreifen kann, weil er eine solche Abstraktion vielleicht nicht gelernt hat. Die andere These wäre, dass er das aus der Konkretion heraus entwickeln will. Das wäre eine Allgemeine Theorie.

Ein Extremfall wäre demnach, dass Bluhm einen beliebigen Fall beschreibt, ohne irgendwelche erklärenden Momente zu ergänzen: D.h. er erzählt etwas, ohne zu seiner Ausgangsmaxime „nach bestem Wissen und Gewissen“ zurückzukehren. Dann gibt es die Variante, dass er den „konkreten Fall“ nutzt um sein theoretisches Konzept von Professionalität zu erläutern.

Jetzt kommt es im Folgenden darauf an, inwiefern er diese Formel „nach bestem Wissen und Gewissen“ Folge leisten kann oder inwiefern es einfach nur eine standardisierte Phrase ist.

Es scheint auch so, als ob Bluhm zuerst versucht hat seine Maxime zu theoretisieren, aber dann festgestellt hat, dass er einen Fall braucht, an dem er seinen Leitsatz exemplarisch veranschaulichen kann in dem Sinn, dass er Professionalität nicht durch ein theoretisches Regelwerk explizieren kann, sondern: dieser Begriff für ihn aus einem konkreten Fall herauspräpariert werden muss. Vor diesem Hintergrund wäre es jetzt interessant zu entwerfen, welche Anschlussmöglichkeiten an das Satzglied: „möglichst professionell“ es jetzt gibt. Warum braucht Bluhm den konkreten Einzelfall und was will er damit veranschaulichen, was er bisher nur abstrakt eingeführt hat?

Bluhm müsste jetzt erwartungsgemäß das Verhältnis zwischen der Maxime: „Gewissen“ und der Professionalität spezifizieren, indem er expliziert, was „möglichst professionell“ bedeutet. Oder konkreter: Inwiefern bestimmt er den Unterschied zwischen „Wissen“ und „Gewissen“ für seine Praxis anhand dieses Falles, den er jetzt vorstellt? In diesem Zusammenhang fällt auf, dass Herr Bluhm Professionalität theoretisch nicht explizieren kann, obwohl der sich selber als „möglichst professionell“ begreift im Sinne einer verinnerlichte professionellen Haltung. Mit einem solchen Ethos müsste man in der Lage sein, dieses ohne große Mühe theoretisch reflektierten zu können? Herr Bluhm verweist jedoch auf einen Fall.

Die Ausgangsfrage zur Bestimmung von „Wissen“ und „Gewissen“ würde hierbei lauten: Identifiziert Bluhm den Professionsbegriff über die Handlungsmaxime: „Wissen und Gewissen“ und/oder bedeutet Professionalität für Bluhm etwas anderes?

Im Folgenden sollen nun die beiden Teile von Bluhms normativer Handlungsmaxime: „nach bestem Wissen und Gewissen“ behutsam voneinander getrennt werden um einen Deutungsversuch zu wagen. Wie oben angerissen könnte die „Verantwortung“ möglicherweise für das „Gewissen“ stehen und das „möglichst professionell“ für das „Wissen“. Denn wenn man es streng nimmt, ist das „Wissen“ eine Bestimmung von Professionalität und das „Gewissen“ ist eher einem Berufsethos, hier verstanden als „Verantwortung“, zuzuordnen, welche nach Oevermann nicht konstitutiv für eine Profession ist, weil dieses Berufsethos einen moralischen Impetus hat.33 Liegt von daher die Professionalisierung nicht darin das „Gewissen“ auszuschalten, damit man eine Handlungssicherheit z.B. über eine Habitus-Ausbildung qua Studium erhält? Ein Fehlen dieses professionellen Habitus würde laut Oevermann bedeuten, dass man tatsächlich nach seiner subjektiven Sozialisation bzw. nach standardisiertem Wissen handeln würde (z.B. nach subjektiven Wert- und Moralvorstellungen). Aber gerade ein solches Handeln wäre höchst kontingent, weil es nicht den Professionsstandards genügen würde und somit auch nicht in der Lage wäre ein spezifisches Handlungsproblem zu verstehen und adäquat zu lösen.34

Im Rahmen seiner strukturtheoretischen Professionalisierungstheorie plädiert Oevermann für die Notwendigkeit eines professionellen Habitus in der sozialen Arbeit. Der professionelle Habitus wird hierbei als Bestandteil des Gesamthabitus35 eines Individuums verstanden. Oevermanns zentraler Argumentationsstrang lautet, dass die Soziale Arbeit sich wie die klassischen Professionen mit Krisen auseinander setzt, die nicht standardisiert bearbeitbar sind. Hieraus leitet sich ihre Professionalisierungsbedürftigkeit ab. Die Nichtstandardisierbarkeit des beruflichen Handelns wird als etwas in sich Kontingentes begriffen, dem mit dem professionellen Habitus etwas Verlässliches gegenübergestellt werden muss. Wie die klassischen Professionen ist die Sozialarbeit durch eine Reihe widersprüchlicher Handlungsanforderungen geprägt: Die Bearbeitung der Krisen, mit denen Professionelle befasst sind, verlangen in der Beziehung zu den Klienten eine ambivalente Kombination von spezifischen und diffusen Komponenten (mehr dazu in Kapitel 3.2). Diese Kontingenzen sind nicht routinisiert bearbeitbar. Es ist nicht aufgrund von Wissen oder auf der Grundlage formaler Kriterien entscheidbar, welches Handeln zu einer Lösung der Krise führen wird, zugleich muss aber eine Entscheidung getroffen werden. Oevermann betont, dass die Übernahme des professionellen Habitus, hier verstanden als dem Habitualisierten, die Souveränität, die Sicherheit und das Selbstbewusstsein verschafft, in die offene Zukunft hinein das Richtige zu tun.36

Wenn – allgemein – professionelle Akteure eine Maxime benötigen, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass deren professioneller Habitus nicht ausreichend ausgebildet wurde um beispielsweise adäquat in einem Handlungsfeld wie dem des Kindeswohls handeln zu können? Bei einem Arzt, der seinen Patienten vor einer Krankheit bzw. dem Tod bewahren will, schwingt das „Gewissen“ zwar immer mit, aber um professionelle Lösungen in Kontingenzfällen zu finden, darf das „Gewissen“ nicht handlungsleitend sein37 (z.B. nicht zu einer Sterbehilfe führen). Zum einen kann es durchaus sinnvoll und hilfreich sein eine Maxime zu haben, die dem Pädagogen bei konkreten Situationen eine Handlungssicherheit verleihen.38 Wenn aber zum anderen jene Maxime generell handlungsleitend wird unter Absehung von sonstigen Modellen, die sich bewährt haben, dann ist das höchst kontingent, weil diese Handlungen eben auf subjektive Erfahrungen in der Sozialisation rekurrieren.

Nach der relativ kurzen theoretischen Darlegung seines normativen Verständnisses pädagogischen Handelns steigt Herr Bluhm sofort explizierend in die konkrete Schilderung eines Falls ein, der zum Zeitpunkt des Interviews erst kurze Zeit zurückzuliegen scheint, denn: „ich nenne einfach mal jetzt n‘ konkreten Fall39, es gab [Int. 1: Mhm] vor zwei Wochen-, in einem Fall, in dem ich gearbeitet habe, eine Obhutnahme40 “. Bevor Bluhm auf die Inobhutnahme41 zu sprechen kommt, sagt er: „in einem Fall“. Dieser Begriff indiziert, dass der ganze Mensch betroffen ist. Hingegen ist man z.B. als Jurist nicht als ganze Person involviert, weil der Jurist an einem Fall arbeitet. Das ist der Strukturunterschied. Zudem fällt auf, dass bei der Wendung „in“ das „Gewissen“ involviert ist und bei der Arbeit „an einem Fall“ eben nicht. Alle diese genannten Strukturmerkmale könnten möglicherweise auf die sogenannte Semiprofession hindeuten:

Professionen, um noch einmal Oevermann zu zitieren, zeichnen sich dadurch aus, dass sie autonom arbeiten (müssen), also nicht weisungsgebunden sind. D.h. ihnen obliegt das Recht nach eigenem Ermessen, unabhängig von Trägerinteressen und Vorgaben42, zu handeln. Da jedoch die Soziale Arbeit aufgrund ihrer Auftragslage organisationellem Zwang43, welcher auch Standardisierbarkeit bedeute, nicht entgehen könne, bescheinigt ihr Oevermann, dass ihre Entwicklung zu einer vollwertigen Profession damit nicht nur erschwert wird, sondern per se ausgeschlossen ist. Deswegen bezeichnen Professionstheoretiker wie eben Oevermann oder auch Schütze (1992)44 die Soziale Arbeit als Semiprofession, weil die Soziale Arbeit eben nicht autonom ist, wie es beispielsweise klassische, etablierte Professionen wie Rechtsanwälte, Theologen oder Mediziner sind, die eine abgegrenzte Sphäre haben, wo sie eigenverantwortlich handeln (müssen).45

Auch ohne ausführliche Texthermeneutik fallen in der folgenden schmalen Passage einige syntaktische Unverträglichkeiten auf, die zwar grammatikalisch akzeptabel, doch signifikant erscheinen: Bluhm fängt den Satz an, mit: „Ja (.) dann [holt tief Luft] muss man sich natürlich frag-äh bei den, ja, dann hmm [schnalzt mit der Zunge] passiert so was und ähm wichtig da-also (.) ich sehe das so“. Hierbei wechselt sich Bluhms Vokabular. Vorher hat er nur in der ersten Person gesprochen, doch jetzt distanziert er sich und so kommt ein Blickwinkel, der eine spezifische kommunikative Perspektive anzeigt und zwar mit dem verallgemeinernden Personalpronomen „man“: Damit fasst er quasi alle Familienhelfer zusammen und sagt: Also, wir als Familienhelfer müssen uns fragen, mit dem hier gewählten Personalpronomen „bei den…).46 Das antizipierende „Tief Luft holen“ vor diesem Satz zeigt ein regelrechtes Ringen an im Sinne von: Einerseits trage ich die Verantwortung und anderseits trage ich nicht die Verantwortung. Es ist ein Spannungsbogen und diesen kann man analog an der Intonierung des Luftholens sehen Dies steht offenbar dafür etwas Schwerwiegendes verhandeln zu müssen; es liegt nahe, dass die Inobhutnahme ihm zu schaffen macht und das „schnalzen mit der Zunge“47 hat dann etwas Entlastendes. Im Prinzip hat Bluhm nicht die Situation herbeigeführt, die dann eine Inobhutnahme notwendig erscheinen ließ. Das antizipierende Luftholen steht dafür, dass man etwas Kompliziertes erklären möchte und es in einem Atemzug loswerden möchte und das geschieht hier auch dann mit dem „Zunge schnalzen“.

Das ist natürlich eine schwierige Frage, die sich Bluhm hinsichtlich der Inobhutnahme stellen muss. Diese große Last ruft offenbar eine elementare Frage auf, nämlich ob er sich dabei an der Maxime orientiert hat. Dies ist insofern folgerichtig, weil Bluhm uns quasi eine Antwort darauf gibt. Das Wort „sich“ ist hier interessant, weil im Grunde jeder Sozialpädagoge bzw. Familienhelfer sich das fragen muss: Es ist sozusagen die oberste Handlungsmaxime für alle pädagogischen Experten, wenn sie in einem solchen kontingenten Feld eine Entscheidung treffen müssen. Diese sogenannte Handlungsmaxime bedeutet im Endeffekt, wie wir schon aus den ersten Sätzen gelesen haben: die Verantwortung. Das verantwortliche Handeln zeigt sich implizit darin und deswegen antwortet Bluhm darauf. Er kann die Frage an dieser Stelle nicht genau artikulieren und dann kommt da die Antwort, dass er zwar nicht die Verantwortung hat, aber trotzdem verantwortlich gehandelt hat. Also stellt sich Bluhm bei jedem Problemfall anscheinend die sogenannte Maximen-Frage:

Spielen wir das einmal exemplarisch durch, indem wir Bluhms Äußerung anhand der Maximenprobe simulieren bzw. rekonstruieren: „Dann muss man sich natürlich fragen (…)“: Habe ich diese Inobhutnahme nun nach professionellen Kriterien/Standards getroffen? Oder habe ich sie nicht nach professionellen Standards getroffen? In seiner Sprache: Habe ich jene Entscheidung „nach bestem Wissen und Gewissen“ getroffen oder habe ich das nicht getan? Damit ist dieser Teilsatz erst einmal abgeschlossen und dann kommt sozusagen seine Antwort auf diese abstrakte Frage: „(…) ich sehe das so: Ich habe dafü- im Endeffekt nicht die Verantwortung“. Gegen Ende dieses Segmentes erfolgt bereits die dritte Erwähnung der „Verantwortung“ in nur zwei Sätzen: Was normalerweise aufgrund der Wiederholung rhetorisch abträglich wäre, wirkt hier eher positiv verstärkend um damit professionelle Rahmenbedingungen herauszustellen. Bluhm konterkariert somit die Vorstellung, dass er die Verantwortung für das „Familiensystem“ tatsächlich übernimmt. Denn „die Verantwortung lag ja im entsprechenden Familiensystem und dort bleibt’s ja auch (.), aber ich bin dafür verantwortlich mein Bestes zu geben“.

In diesem Zusammenhang spricht Bluhm vom „Familiensystem“. Damit nimmt er eine sozialökologische Sichtweise ein. Die zentrale Frage würde in diesem Kontext lauten: Wie kann man in einem System intervenieren um das Gleichgewicht wiederherzustellen? Hierbei ist hervorzuheben, dass er gleichzeitig dem „System“ die Verantwortung zuschreibt. Weil das System aber in diesem Sinne kein Akteur ist, kann es keine Verantwortung übernehmen. Wie soll das System also zur Verantwortung herangezogen werden? Das Familiensystem als solches hat aber hier scheinbar den Tatbestand für die Inobhutnahme geliefert. Die zentrale Frage würde entsprechend lauten: Habe ich nicht nach „bestem Wissen und Gewissen“ alles getan um die Inobhutnahme (im Familiensystem) zu verhindern? Dann hat Bluhm dafür nicht die Verantwortung, aber trotzdem verantwortlich gehandelt. Bluhms Wendung „möglichst professionell“ bedeutet anscheinend, dass man sich ständig dieser Handlungsmaxime „nach bestem Wissen und Gewissen“ unterwirft. Sie ist quasi das Werkzeug seiner Professionalität und entspricht dem Prinzip des Kategorischen Imperativs von Kant.48 Bluhm wendet permanent die sogenannte Maximenprobe an, indem er jedes Mal den Kategorischen Imperativ in seiner Arbeit voranstellt. Das macht offenbar sein normatives Verständnis von Professionalität aus.

Nichtsdestotrotz zeigt sich am Ende dieser Erzählpassage ein Mindestmaß an Professionalität, hier mit der Wendung: „und nicht dort einfach hin zu gehen und zu sagen: „Ich spiele n‘ Runde Fußball, ja“.49 Bluhm ist also nicht gänzlich willkürlich, das macht er damit noch einmal klar, aber von dieser Willkürlichkeit kann er sich scheinbar nicht merklich distanzieren. Wenn auch durchaus das „Wissen“ handlungsleitend ist, springt für die Begründungsverpflichtung dennoch immer das „Gewissen“ ein und nicht das Regelwissen und/oder der professionelle Habitus. Kurzum: Handlungsleitend ist quasi nur das „Wissen“, aber nicht das „Gewissen“. Deswegen geht Bluhm mit dem Jugendlichen nicht einfach nur „Fußball spielen“, aber in der Begründungsverpflichtung muss die Schuldfrage gestellt werden und da identifiziert er sich über den Kategorischen Imperativ: „Gewissen“. Bei der Begründung, wenn man ihm professionelle Haltung unterstellen würde, dürfte er im Prinzip nicht auf das „Gewissen“ zurückkippen, sondern müsste sich auch auf der Sphäre von „Wissen“, also der Professionalität bewegen oder nicht nur in der Sphäre „Wissen“, sondern in Strukturen zur Ausbildung eines gewissen Habitus im Sinne von Regeln der Profession und dem kontrollierten Gebrauch des Gewissens. Dieser Spagat scheint Bluhm nicht zu gelingen.

3.2 Individueller Fallbezug- und Fallverstehen

Int. 2: Kannst Du jetzt im nach hinein ein bisschen erläutern, worum ging‘s da?

Bluhm: |_ Jaa (.) ( ) kann ich gerne machen ja ähm (.)  . Da ging‘s um ein mittlerweile 13 jähriges Kind oder Jugendlichen-, er wurde mit fünf Jahren aus Brasilien adoptiert (2) hatte äh vorher auch ähm (.) man weiß nicht viel, was man weiß an biographischen Daten ist doch ähm (.) erschreckend und lässt auch eine gewisse Traumatisierung Schlüsse ziehen.- Also: Vater war weg, Mutter alkoholabhängig (.), die ersten zwei Jahre auf der Straße, dann nach drei Jahren im Heim Ecetera [holt tief Luft], ähm, dann hatteee – war er hier und hat dann irgendwie (.), ist auffällig geworden ja, also-die Eltern-haben-sich-ans Jugendamt g- ewendet (.), weil sie gesagt haben: „Sie kommen mit den Wutausbrüchen ihres Sohnes nicht mehr zu Recht“, ja (.) sie wollten Hilfe, das ist ihr gutes Recht auf Hilfe (.), dann mit den entsprechenden Maßnahmen und das war dann (.) am Ende die SPFH (holt tief Luft) uund (.) es hat sich dann relativ schnell gezeigt, dass ähm (.) wie es ja in so vielen Systemen der Fall ist (.) ähm (.) das Problem nicht loszulösen auf den entsprechenden Jugendlichen zu betrachten ist (.), sondern dort eben auch ne‘ ganz große Rolle die entsprechenden Adoptiveltern gespielt haben [holt tief Luft], weil sie äh ja (2) Kontrollwahn (3), ich nenne nicht gerne ähm Diagnosen, aber man-kann-sagen-:symbiotische-Verstrickungen, also zu enge Bindungen, äh äh, er-ihm war es quasi nicht erlaubt, sich abzulösen (.), nur um das als- an ein Beispiel festzumachen-, er ist jetzt dreizehn und der Kindersitz wird-nicht-aus-dem-Auto entfernt (2) [Int. 1: Mhm] und in der Ecke des Kinderzimmers steht noch immer ein Stuhl mit ähm (.) Sabberlätzchen drüber, weil es einfach (.) ähm (.) ja, wo es auch äh ein Stückweit normal ist, dass dann ein Dreizehnjähriger ähm (.) ma auf die Barrikaden geht, ja (.) ähm was auch durchaus gesund sein kann und da spielen dann auch viele andere Sachen mit rein-. (…)“ (Segment 2/158-180).

In der folgenden Passage sollen mit Oevermann (1996) anhand der Therapeut-Patienten-Beziehung in psychoanalytischen Therapie-Settings die Bedeutung, Funktion und Mechanismen des Arbeitsbündnisses an dem konkreten Fall, den Bluhm jetzt schildert, erprobt werden. Nach Oevermann verlangt die Strukturlogik sozialarbeiterischen Handelns die Einrichtung eines Arbeitsbündnisses mit den Klienten um ihre Autonomie erfolgreich wiederherzustellen.50 Arbeitsbündnisse im Oevermannschen Sinne implizieren die Beteiligung als ganze Person auf Seiten der Professionellen. Demnach sind Arbeitsbündnisse grundsätzlich auf außeralltägliche Settings51 im Sinne einer spezifischen Therapie angewiesen.52 Da Bluhm für diesen konkreten Fall nicht auf Elternebene arbeitet, sondern auf der Ebene des Jugendlichen, also der Kinderebene, läuft das Arbeitsbündnis möglicherweise überwiegend mit dem Jugendlichen ab.

Am Anfang dieser folgenden Passage schildert Herr Bluhm den konkreten Fall von ganz vorne, Er liefert kurz und prägnant die wichtigsten Rahmendaten über den Fall. Das Thema scheint komplex zu sein. Bluhm zeigt jedoch von Anfang an, dass er einen Bezug zu dem betroffenen Kind hat. Es bereitet ihm keine Schwierigkeiten die wichtigsten Eckdaten des Falls aus dem Stehgreif zu schildern.53 Er weiß, wie alt das Kind ist („mittlerweile54 13“55 ), wann es nach Deutschland gekommen ist („mit fünf Jahren aus Brasilien adoptiert“) und was für ein (mögliches) Problem es hat. In diesem Kontext wechselt das Vokabular. Vorher hat Bluhm in der ersten Person gesprochen und jetzt spricht er in Zusammenhang mit der Problematik des Jugendlichen in der dritten Person Singular mit der Wendung: „was man weiß“. Hierbei stellt Bluhm eine Art Hypothese auf: Demnach deuten die „biographischen Daten“ des Kindes, offenbar auf eine mögliche „Traumatisierung“ hin. Der hier gewählter Begriff: „erschreckend“ ist eine Wertung, die Bluhm vollzieht, in der scheinbar seine eigene Betroffenheit zum Ausdruck kommt.56 Bluhms Problemdeutung könnte auch so interpretiert werden, dass die „Traumatisierung“ des Jugendlichen quasi als Resultat aus den vorangegangenen schrecklichen Ereignissen seiner Biographie herrührt bzw. herrühren muss. Obwohl Bluhm jene schrecklichen Ereignisse des 14jährigen Kindes nicht ausreichend zu kennen scheint, stellt er eine Art Hypothese auf, kann aber nicht den fachlich-psychologischen Ausdruck der Traumatisierung57 bestimmen. Demnach war der Vater des Kindes verschwunden und dann hat es zwei Jahre mit seiner alkoholkranken Mutter verbracht.58 Dann kam er plötzlich in die Maschinerie: Heim. Ein gewaltiger Sprung: Mit fünf Jahren kam das Kind von Brasilien nach Deutschland, wurde adoptiert und dann ist es plötzlich auffällig geworden. In diesem Zusammenhang kommt die Frage nach der rechtlichen Verantwortung für das Kind auf: Wo liegt sie, wie und wann? Mit der Adoption wird den Adoptiveltern das Recht auf die Erziehung übertragen.

Hierbei ist interessant, dass die Adoptiveltern sich - aufgrund ihres Leidensdrucks - freiwillig an das Jugendamt59 gewendet haben, weil sie mit den „Wutausbrüchen ihres Sohnes“ nicht mehr auskommen konnten. Das Auffällige ist zum Fall geworden für die staatliche Institution. Kurzum: Dieses Symptom wollen die Adoptiveltern loswerden und dazu benötigt der Professionelle möglichst viele Informationen.60 Laut Oevermann (1996) hat professionalisiertes Handeln zwei wesentliche Voraussetzungen: Zum einen sind dies der individuelle Fallbezug bei der Bearbeitung der Autonomiekrisen von Klienten und zum anderen die rationale Begründung von Handlungen, die Verwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse, welche sichergestellt werden sollen. Beide Anteile sind gleichermaßen signifikant, um die Autonomie der Klienten zu restituieren. Der hier notwendige Rahmen ist, wie oben angedeutet, eine bestimmte Form von Beziehungspraxis zwischen Professionellen und Klienten, hier verstanden als Arbeitsbündnis.61 Die Rolle der Professionellen ist eine ambivalente Verschränkung von diffuser und spezifischer Sozialbeziehung. Diesbezüglich beschreibt Oevermann den Typus der diffusen Sozialbeziehung mit Handeln als ganze Person und den Typus der spezifischen Sozialbeziehung mit Rollenhandeln.62 Das Arbeitsbündnis ist dadurch definiert, dass die Klienten zu den Professionellen idealtypisch ein Verhältnis des Typs diffuse Sozialbeziehung eingehen und grundsätzlich bereit sind, über alle Aspekte ihres Lebens (z.B. über tabuisierte Themen wie Sexualität usw.) offen Auskunft zu geben63. Dies ist für das Fallverständnis insofern von großer Bedeutung, als auf diese Ebene auch Informationen kommuniziert werden, die von den Klienten ansonsten, wenn überhaupt, nur vertrauten Personen mitgeteilt werden. Davon hängt wesentlich das Gelingen des Falles ab. Hingegen müssen die Professionellen eine distanzierte spezifische Sozialbeziehung gegenüber ihren Klienten einhalten, um ihr rationales Urteils- und Entscheidungsvermögen zu wahren und um sich selbst vor Erosionen zu schützen.

Im Fortgang seiner Erzählung bedient sich Herr Bluhm der Rechtskategorie: „Das ist ihr Recht auf Hilfe“ – was von einem Hauch von Paternalismus zeugt. Mit der vollen Aussage: „sie wollten Hilfe, das ist ihr gutes Recht auf Hilfe!“- das wäre hier, sozusagen, eher das Wohlwollende und dann kommt aber tatsächlich das Repressive – die normierte fallspezifische Maßnahme: „die SPFH“64, und während Herr Bluhm dieses Repressive zum Ausdruck bringt, hält er die Luft an. Das antizipierende Luftholen könnte dahingehend interpretiert werden, dass Herr Bluhm an dieser Stelle etwas Kompliziertes und/oder Wichtiges in einem Atemzug loswerden will nach dem Muster: ‚Sie wollen Hilfe? - Hier kommt die Maßnahme!‘. Jedoch wird die Maßnahme nicht erklärt. Bluhm erläutert nicht die Prozesshaftigkeit, wie es zu dieser eben genannten Maßnahme kam (z.B. dass gewisse Pädagogen vom Fach den Adoptiveltern einen Besuch abgestattet haben um zu schauen, wie das familiäre Umfeld/die Interaktion des Kindes65 aussieht und/oder dass es zuerst verschiedene Sitzungen und/oder eine Betreuung gab usw.)66. In diesem Zusammenhang ist frappant, wie das Ergebnis von Bluhm hier vorgestellt wird. Dieses hat verschiedene Bedeutungsfacetten: Wie ist das passiert? Was wurde herausgefunden? Zunächst einmal wurde relativ schnell etwas herausgefunden. Hierbei kommt erneut die systemische Betrachtungsweise in Hinblick auf diesen konkreten Fall zum Ausdruck: Herr Bluhm generalisiert dieses Handlungsproblem: „wie es in so vielen Systemen der Fall ist“. Bei diesem spezifischen Problem handelt es sich scheinbar nicht um einen Einzelfall, sondern etwas, was häufiger passiert oder in seiner Einrichtung bekannt ist.67

Laut Becker-Lenz und Müller-Hermann (2013) führt die in der Sozialen Arbeit weitverbreitete Systemtheorie und die damit zusammenhängende systemische bzw. systemistische Sichtweise dazu, dass die Klienten von vorneherein nicht als eine zunächst einmal für sich stehende Lebenspraxis betrachtet werden, sondern immer schon als Teile von größeren Systemen. Das Folgeproblem besteht jedoch insofern darin, als die Probleme der Klienten in den Hintergrund und die vermeintlichen Probleme der größeren Systeme in den Vordergrund geraten.68 Denn Herr Bluhm äußert, dass es eine Kernproblematik gibt, welche nicht „loszulösen auf den entsprechenden Jugendlichen zu betrachten ist“. Das Hauptproblem (quasi als Überbau) liegt Herrn Bluhm zufolge eben am System und nicht unbedingt beim Jugendlichen selbst. Bei dieser Formulierung überrascht, dass Bluhm die Präposition „auf“ gebraucht. Normalerweise müsste es grammatikalisch heißen, dass das Problem nicht loszulösen ist von dem entsprechenden Jugendlichen. Mit dieser gewählten Formulierung will Bluhm scheinbar die Schärfe herausnehmen, dass der Jugendliche tatsächlich alleine an jenem Problem schuld ist, da Bluhm, wie schon erwähnt, eine systemische Optik aufweist und die Verhaltensauffälligkeit des Jugendlichen anhand seiner „biographischen Daten“ erklärt.

Im Fortgang seiner Erzählung benennt Bluhm das Kernproblem: „ne ganz große Rolle die entsprechenden Adoptiveltern gespielt haben, weil sie äh ja Kontrollwahn“69, jedoch mit der Randbemerkung, dass er nicht gerne Diagnosen aufstellt: „ich nenne nicht gerne ähm Diagnosen“, aber es fällt hier auf, dass er sie dennoch aufzählt „symbiotische- Verstrickungen, also zu enge Bindungen“70 ist klar eine Normverletzung: „Ihm“, d.h. dem Jugendlichen war es nicht möglich sich abzulösen, weil die Adoptiveltern als Autorität ihm die Verselbstständigung nicht gestattet haben: „Ihm war es quasi nicht erlaubt, sich abzulösen“. Dass der Jugendliche vierzehn Jahre alt ist und merkwürdigerweise der Kindersitz immer noch nicht (von seinen Adoptiveltern) aus dem Auto entfernt werden konnte, könnte zwar in den seltensten Fällen daran liegen, dass der Jugendliche eine Körpergröße von unter 1.50 cm hat71, aber durch die folgende Aussage „und in der Ecke des Kinderzimmers steht noch immer ein Stuhl mit ähm (.) Sabberlätzchen drüber“ zeichnet sich eine krankhafte und massive Störung bei den Adoptiveltern aus. Weil die Eltern den Jugendlichen mit fünf Jahren adoptiert haben und ihn möglicherweise wie ein Säugling behandelt haben, liegt es hier scheinbar nahe, dass sie ihn jetzt mit seinen vierzehn Jahren wie einen Neunjährigen behandeln.72

Dann relativiert Bluhm die Reaktion des Jugendlichen hinsichtlich seines Ausbrechens aus seiner Familie: „wo es auch äh ein Stückweit ganz normal ist, dass dann ein dreizehnjähriger ähm (.) ma auf die Barrikaden geht“. Gemäß den „biographischen Daten“ ist das Verhalten des Sohnes, dass er hin und wieder ausbricht, adäquat.

3.3 Handlungsmöglichkeiten und Grenzen

„(…) Dann kommt es zu sexualisiertem Verhalten (.) ähm das dann Thema ist (2), ähm, Dissoziation (.), weicht gerne aus -, entzieht sich durch kindliches Verhalten (.), aber es vieles was dann ähm auch ähm (.) auch auf psychischer Ebene einfach oder psychologischer Ebene bearbeitet werden müsste (2), was ich mir jetzt nicht anmaße, dass ich das – dass ich dafür qualifiziert bin (.). Dann ist es eben meine Aufgabe den Kontakt zur Kinder und Jugendpsyschiatrie (.) aufzunehmen-, Kontakt mit der Schule aufzunehmen [holt tief Luft], zumindest mit der Schule hat es funktioniert, das andere wurde dann wieder durch die Eltern unterbunden (2) und dann kam es eben zur (.) [plötzlich laut sprechend] mehrfachen heftigen Auseinandersetzungen und infolgedessen haben (.) die Eltern selbst den dann zum Jugendamt gefahren-, dort wird man gefragt: "Möchtest du raus?" (.), und (schnalzt mit der Zunge) wenn man die Frage bejaht, wird man erst mal in Obhut genommen.“ (Segment 3/180-190).

Danach beschreibt Bluhm, in der folgenden Passage die Reaktionen des Jugendlichen, bezogen auf die affektiven Bindungen der Adoptiveltern, durch einige wenige psychische Symptome: „sexualisiertem Verhalten“; Dissoziation“; „weicht gerne aus“; entzieht sich durch kindliches Verhalten“, als ob er das Manual aus einer Akte vorliest und/oder als ob er den Fall anhand dieser Informationen wie ein Psychologe zu subsummieren versucht.

Vor diesem Hintergrund muss sich Herr Bluhm nun die Frage stellen: Wie kann ich helfen? Bzw. Was kann ich tun um diesem Jugendlichen zu helfen? Was für Lösungen kann ich anbieten? In diesem Zusammenhang zeigen sich jedoch erneut die Grenzen seiner Verantwortung und Handlungsmöglichkeiten, da Herr Bluhm dem psychisch belasteten Jugendlichen dessen persönliche Integrität nicht nach eigenem Ermessen restituieren kann, da Herr Bluhm kein ausgebildeter Psychologe und/oder Familientherapeut ist und dementsprechend nicht die psychischen Probleme des Jugendlichen adäquat deuten bzw. angehen kann: „vieles was dann ähm auch ähm (.) auch auf psychischer Ebene einfach oder psychologischer Ebene bearbeitet werden müsste (2), was ich mir jetzt nicht anmaße, dass ich das – dass ich dafür qualifiziert bin“.

Herr Bluhm kann dem Kind als Familienhelfer (im Rahmen eines Arbeitsbündnisses) zwar durchaus Perspektiven aufzeigen, jedoch hängt zumindest seine Entscheidung, den Jugendlichen in die Kinder und Jugendpsyschiatrie einzuweisen,73 von den Adoptiveltern ab: „Dann ist es eben meine Aufgabe den Kontakt zur Kinder und Jugendpsyschiatrie (.) aufzunehmen-, Kontakt mit der Schule aufzunehmen [holt tief Luft], zumindest mit der Schule hat es funktioniert, das andere wurde dann wieder durch die Eltern unterbunden. Die Wendung „wieder“ impliziert, dass die Adoptiveltern offensichtlich schon in der Vergangenheit dazu angehalten wurden ihren Adoptivsohn in die Kinder und Jugendpsyschiatrie einzuweisen. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Adoptiveltern dies scheinbar (öfters) unterbunden haben, weil sie ihren Sohn nach wie vor für sich beanspruchen und den Familienhelfer womöglich als Konkurrenten ansehen. Da Herr Bluhm als Professioneller auch erzieherisch mit dem Kind umgeht, können in diesem Zusammenhang kontraproduktive Nebenwirkungen auftreten: Denn durch die Etablierung eines Arbeitsbündnisses mit dem Jugendlichen (weil Kinder und Jugendliche keine kompetenten Rollenhandelnde sind, handeln sie vielmehr je nach Entwicklungsstand mehr oder weniger in der Logik von diffusen Sozialbeziehungen)74 wird ein alternatives Beziehungs – und Erziehungsmuster in der Familie implementiert, welche die Autonomie der Eltern bedroht. Allen voran liegt die Bedrohung insofern darin, als die Arbeitsbeziehung zwischen professionellem und Jugendlichen die Eltern-Kind-Dyade zu substituieren droht, weil das Kind als ganzer Person in dieses Arbeitsbündnis involviert ist und dieses in Konkurrenz zur Eltern-Kind-Dyade gerät.75 Dass Herr Bluhm die erzieherische Tätigkeit übernimmt, impliziert eine Bankrotterklärung an die Adoptiveltern, die sich als pathologisiert bzw. psychologisiert ansehen, da sie als Adoptiveltern in der Rolle als Erziehungsberechtigte vor dem Sozialpädagogen im Prinzip versagt haben.

Weil die Adoptiveltern offenbar extreme Bindungstypen darstellen, nährt dies die These, dass ihr Kontakt zur Außenwelt (z.B. zum Familienhelfer) extrem abgeschottet ist. D.h., nur das Nötigste wird kommuniziert. Hierbei spielt auch das Recht der Adoptiveltern eine nicht unerhebliche Rolle, da sie die Vormundschaft haben und folglich ohne deren Entscheidung kaum gehandelt werden kann. Der entscheidender Auslöser, welcher letztendlich dazu geführt hat, dass die Adoptiveltern ihren Sohn dem Jugendamt übergeben mussten, wird in der folgenden und letzten Passage dieses Segmentes durch die Wendung deutlich: „mehrfachen heftigen Auseinandersetzungen“. Anscheinend wurde gemäß der Rechtsfolge der Jugendliche zuerst befragt, ob er aus der Familie rausmöchte: "Möchtest du raus?". Denn der § 42 SGB VIII gewährt einem Minderjährigen in zwei Situationen eine Vorläufige Unterbringung: Zum einen, wenn der Minderjährige diesen Wunsch selbst äußert,76 (nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII) und zum anderen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist (nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII).77 Hierbei ist hervorzuheben, dass das Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet ist, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII bereits vorliegen. An den Wunsch des Jugendlichen sind inhaltlich und formal keine weiteren Anforderungen geknüpft, da der rein subjektive Wunsch des Jugendlichen auschlaggebend ist. Das Jugendamt sieht nicht die Erwägung vor, ob das Amt aus seiner Sicht diesen Wunsch für begründet und sinnvoll hält, allein der Wunsch des Minderjährigen ist zu berücksichtigen. Hingegen ist die Inobhutnahme eines Minderjährigen auf Wunsch der Eltern oder eines Elternteils unzulässig. In diesem Zusammenhang bietet sich jedoch die Gelegenheit, einem derartigen Wunsch der Eltern auf den Grund zu gehen, indem geprüft wird, ob in dieser Familie ggf. eine Hilfe zur Erziehung installiert werden kann,78 was für diesen konkreten Fall scheinbar bereits gemacht wurde.

„Int. 2: Und wie bist Du ins Spiel gekommen?

Bluhm: Ähm, ich bin so ins Spiel gekommen, dass vor mir zwei erfahrene Familientherapeuten [lacht] in diesem Fall waren (.) ähm, die keine Termine mehr bekommen haben (.) ja (.) uund (3) dann war eine Kollegin von mir in dem Fall drin-, nach diesen Zwei (.) -. Also (.) bei-der-Einrichtung 1 – gewesen [schlägt mit der Hand auf den Tisch] ähm (2) uund (.) die hat allerdings ausschließlich, ähm, dank dieser Familientherapeutin und meiner heutigen Kollegin (.), hat ausschließlich auf Elternebene gearbeitet (.) und da war einfach die Idee, dass es durchaus Sinn macht ähm für den entsprechenden Jugendlichen noch jemand auf Kinderebene dazu zu holen. Dass er einfach auch n‘ persönlichen Ansprechpartner hat; dass er ein männ- männliches Rollen-Vorbild hat (.) ; dass er auch jemanden hat, deer in-in solchen Familiengesprächen einfach vielleicht mal die Stimme geben kann, der (.) ähm seine Anliegen auch vertritt, ja [Int. 1: Mhm] und sich auch näher mit ihm beschäftigt, weil (.) sein entsprechendes Verhalten hat auch für ihn immer ein Nutzen (.) und ist mitunter Verständlich, ja und, ähm, und da einfach zu vermitteln bin ich da ins Spiel gekommen. [Int. 2: Mhm].“ (Segment 4/ 195-209).

[...]


1 Interviewpassage: 135/ 136.

2 Vgl. http://www.cgc.uni-frankfurt.de/archiv-lv-ss13.shtml; aufgerufen am 21.5.2014.

3 Vgl. Ebd.

4 Vgl. Bortz, J./Döring,N. Forschungsmethoden und Evaluation (2.Auflage). 1995. Berlin. S. 289.

5 Vgl. Kuckartz, U.: Methoden erziehungswissenschaftlicher Forschung 2: Empirische Methoden (S. 543-567). In: Lenzen, Dieter (Hrsg.): Erziehungswissenschaft. Ein Grundkurs. Reinbek (Rowohlt).1994 S. 559 ff.

6 Vgl. Ebd.

7 Vgl. Atteslander, P.: Methoden der empirischen Sozialforschung. 10. Aufl. Berlin: Walter de Gruyter. 2003.

8 Rosenthal, G.: Interpretative Sozialforschung. Eine Einführung. 2. Aufl. Weinheim;, München. 2008, S. 18.

9 Beide stammten aus der Tradition der sogenannten Chicago school. Vgl. Ebd. S.25.

10 Den Begründern Glaser und Strauss zufolge war der Ausgangspunkt der Grounded Theory die Trennung zwischen Theorie und empirischer Forschung, welche – trotz verschiedene Ansätze – nicht zu übersetzen schien. Vgl. Lamnek, S. (Hg.): Qualitative Sozialforschung. Lehrbuch. Weinheim; Basel: Belz, PVU. 2005. S. 101.

11 Vgl. Hildenbrand, B. Fallrekonstruktive Familienforschung. Anleitung für die Praxis. Opladen: Leske + Budrich. 1999. S. 15.

12 Vgl. Ebd. S. 212.

13 Siehe auch: Fuchs -Heinritz, W. / Klimke, D./ Lautmann, R./ Rammstedt, O./ Stäheli, Urs/ Weischer, C../Wienold, H. (Hrsg.): Lexikon der Soziologie. 5., überarbeitete Auflage. Wiesbaden. S. 260.

14 Vgl. Glaser, B. G, Strauss, A. L.: Grounded Theory. Strategien Qualitativer Forschung. Bern. 2005. S. 8.

15 Vgl. Rosenthal, G.: Interpretative Sozialforschung. Eine Einführung. 2. Aufl. Weinheim;, München. 2008, S. 25.

16 Vgl. Strauss, A .L, Corbin, J. M.: Grounded Theory. Grundlagen Qualitativer Sozialforschung. Weinheim. 1996. S. VII.

17 Dies ist ein durchaus legitimes Unterfangen.

18 Vgl. Strauss, A .L, Corbin, J. M. Grounded Theory: Grundlagen Qualitativer Sozialforschung. Weinheim. 1996. S. 32.

19 Vgl. Hussy, W. Forschungsmethoden In: Psychologie und Sozialwissenschaften. Berlin Heidelberg. 2010. S. 194 f.

20 Vgl. H. Legewie in seinem Vorwort zu Strauss/Corbin 1996.

21 Für den Interviewten wurde das Pseudonym „Bluhm“ gewählt, um die Anonymität zu wahren.

22 Siehe Interviewpassage: 133/134.

23 Frage und Antwort Asymmetrie.

24 „Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.“ Genfer Deklaration des Weltärztebundes, in Anlehnung an den Eid des Hippokrates; vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Genfer_Deklaration_des_Welt%C3%A4rztebundes; aufgerufen am 21.5.2014.

25 Vgl. Graumann, S, Grüber, K (Hg.): Patient – Bürger – Kunde. Soziale und ethische Aspekte des Gesundheitswesens. Münster. 2004. S. 51.

26 Und das ist die Grundvoraussetzung jeden Handelns.

27 Laut Werner (2013) kann der im Rahmen der Strukturtheorie Oevermanns nur intuitiv definierte Begriff Krise mit Hilfe des bedürfnistheoretisch begründeten Begriffs praktischer Probleme wie folgt definiert werden: „Eine Krise ist eine Lebenssituation eines Individuums, in der sein aktueller Mix aus physikalischen, biologischen, psychischen oder sozialen Problemen eine Stärke erreich oder in einer Art kumuliert, so dass diese Situation durch das Individuum als Krise erlebt wird und es gegebenenfalls die Fähigkeit verliert, seine praktischen und im Besonderen seine psychischen und sozialen Problemen unter Nutzung seiner internen und ihm in seinem Alltag extern zugänglichen Ressourcen in einer für es zufriedenstellenden Weise zu lösen. Vgl. Werner, O.: Die Struktur professionellen Wissens. Ein integrativer Beitrag zur Theorie der Professionalisierung. In: Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S. (Hrsg.): Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2013. S. 70.

28 Ärzte, Juristen und Theologen sind klassische etablierte Professionen. Sie haben eine lange geschichtliche Tradition. Deshalb gelten diese genannten Professionen auch als Leitbilder für professionalisierungsbedürftige Berufe.

29 Vgl. Oevermann, U. Die Problematik der Strukturlogik des Arbeitsbündnisses und der Dynamik von Übertragung und Gegenübertragung in einer professionalisierten Praxis von Sozialarbeit. (In.): Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.:(Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2009. S. 114.

30 Vgl. Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.:(Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2013. S. 15.

31 Hierbei ist professionelles Handeln deshalb schwierig, weil die Lösungen immer vom Dritten abhängig sind. D.h., wenn der Sozialpädagoge eine Entscheidung für ein spezifisches Handlungsproblem herbeiführen will, wo das betroffene Kind hin soll, dann ist der Sozialpädagoge darauf hingewiesen, dass die Familie so funktioniert wie sie funktionieren soll und das hängt nicht immer von ihm selber ab, sondern eben von der Familie. Mehr noch: Auch im Falle einer Inobhutnahme, ist das gelingen der Sozialisation des Kindes vom Handeln Dritter, also von anderen Akteuren, abhängig. Und das macht es so schwierig mit der Professionalität.

32 „Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen.“ Diesen Satz soll Luther am Ende seiner Rede auf dem Reichstag zu Worms gesagt haben. Vgl. http://www.luther-gesellschaft.de/texte-zu-luther/hier-stehe-ich.htm; aufgerufen am 21.5.2014.

33 Siehe auch: die Moraldebatte zwischen Oevermann und anderen Theoretikern. Oevermann vertritt die Auffassung, dass die Moral in der Profession nichts zu tun hat. Nach Oevermann ist es das Problematischste, was passieren kann, dass der Sozialarbeiter eine Betroffenheitssemmantik annimmt. Anhand von vielen Interviews konnte man sehen, dass es verschiedene Typologien gibt. Einer davon ist der Betroffenheitstypus, der nach Oevermann nicht wirklich in der Lage sein kann, seinen Klienten zu helfen. Der Sozialpädagoge ist halt betroffen und diese Haltung ist von allen Reaktionsweisen die Nichtssagendste, weil sie den Klienten nicht weiterhilft.

34 Siehe Oevermann: Da der pädagogischer Handlungsraum kontingent ist, muss der pädagogische Experte über nicht-standardisiertes Wissen verfügen und auch danach handeln, damit ein Erfolg in Aussicht ist. Vgl. Oevermann, U. Die Problematik der Strukturlogik des Arbeitsbündnisses und der Dynamik von Übertragung und Gegenübertragung in einer professionalisierten Praxis von Sozialarbeit. In.: Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.:(Hrsg.): Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2009. S. 115 ff.

35 Zum Begriff des Gesamthabitus siehe auch die religionssoziologischen Ausführungen von Max Weber (1921/1972). Der Gesamthabitus betrifft die Person in ihrer Totalität und ist bestimmend für deren gesamte Lebensführung.

36 Vgl. Becker-Lenz, R, Müller-Hermann, S.: Die Notwendigkeit von wissenschaftlichem Wissen und die Bedeutung eines professionellen Habitus für die Berufspraxis der sozialen Praxis, in: Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.:(Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2013. S. 208 f.

37 Ein Arzt kann qua Professionalität kein schlechtes Gewissen bekommen, weil er einen sogenannten Kunstfehler begangen hat.

38 „Jetzt kommt es auf meine Erfahrung: nach bestem Wissen und Gewissen eine Lösung für ein Handlungsproblem zu finden. „

39 Ein Fall hat ein Anfang und ein Ende. Es geht also um eine konkrete zeitlich abgrenzbare Situation im Leben eines Klienten. In einen Fall können auch mehrere Personen involviert sein. Es muss also keinen Arbeitsbündnis, möglicherweise mit einer Person geben, sondern es können auch ganze Familien sein. Und die zeitliche Begrenztheit ist insofern interessant, weil Professionelle immer Fälle haben, die zeitlich begrenzt sind, bis die persönliche Integrität der Person wiederhergestellt ist und damit der Fall zu Ende ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Informationslage über die Klienten: Was für Informationen habe ich, um diesen Klienten zu helfen? Reichen mir diese Informationen um einen Fall lösen zu können?

40 Bluhm hat den Begriff „Inobhutnahme“ in dieser Passage falsch wiedergegeben.

41 „Laut § 42 SBG VIII („Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen), besteht eine Berechtigung und Verpflichtung von Seiten des Jugendamtes ein Kind in Obhut zu nehmen, wenn das Kind (a) um die Inobhutnahme bittet oder (b) „eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert“ und entweder (i) die Sorgeberechtigten damit einverstanden sind oder (ii) eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Widersprechen die Eltern der Inobhutnahme, so muss das Jugendamt unverzüglich (i) den Eltern das Kind übergeben, sofern eine Gefährdung nicht besteht oder die Eltern bereit und in der Lage sind, die Gefährdungssituation zu beseitigen oder (ii) eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen.“ Vgl. Kinderschutz-Zentrum Kindeswohlgefährdung. Erkennen und Helfen. Berlin 2010. Abrufbar unter: http://www.kinderschutz-zentrum-berlin.de/download/Kindeswohlgefaehrdung.pdf [Zuletzt eingesehen am: 15.04.2014].

42 Wie ist das bei den Juristen mit den Gesetzen? Oder sind sie autonom in dem Sinn, dass ihnen die konkrete Auslegung der Gesetze obliegt?

43 Welche Profession unterliegt diesem Zwang nicht? Der Arzt im Krankenhaus unterliegt ihm, aber auch derjenige in einer Praxis (gebunden an die Krankenkasse), die Richter an die Bedingungen der Rechtsprechung im jeweiligen Land.

44 Schütze vertritt – im heutigen Kontext – den Begriff der „Semiprofession“ und übersetzt ihn hinsichtlich der Sozialen Arbeit als „bescheidene Profession“, unter anderem darauf beruhend, dass der Sozialarbeiter dem Spannungsfeld zwischen Adressaten und „unabweislichen, hoheitsstaatlichen Verwaltungs- und Herrschaftsaufgaben“ nicht entrinnen kann.

45 Vgl. Staub-Bernasconi, S. Der Professionalisierungsdiskurs zur Sozialen Arbeit (SA/SP) im deutschsprachigen Kontext im Spiegel internationaler Ausbildungsstandards., in: Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.:(Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2013. S. 28.

46 Die gewählte Wendung mit dem Personalpronomen „bei den“, ein Plural, welche auf das Objekt: Familie abzielt, hat mehrere Bedeutungsfacetten: Zum einen drückt er eine gewisse Distanz aus und zum anderen eine gewisse Abwertung, als ob man sagen würde: „Bei ‚dem und dem‘ läuft etwas schief“. Etwas, das so unangenehm ist, das man den Namen des Problemträgers am liebsten ausblenden würde. Dann fällt auf, dass er das Problem, um das es hier eigentlich geht, nicht konkret benennt, die Rede ist lediglich von „passiert sowas“, was wieder einer Abwertung gleichkommt. Dieser Ausdruck birgt eine Devianz in sich, welche die Familie anscheinend begangen und/oder provoziert hat. Wie jede soziale Devianz, welche die normativen Grundlagen einer Sozialität provoziert, löst sie eine Debatte aus.

47 Das tiefe Einatmen steht zudem für etwas Stressabbauendes. Dadurch wird die Herzfrequenz niedriger usw.

48 "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde." (Immanuel Kant: Werkausgabe. Hrsg. v. Weischedel, W. Frankfurt a. M., Bd. VII, S.51.). Zitiert nach: http://www.ethik-werkstatt.de/Kategorischer_Imperativ.htm#Gesetzesformel.

49 Eine andere Lesart im Hinblick auf die Verantwortung, würde die Anerkennungsproblematik in sozialen Berufen thematisieren. Bluhm Äußerung: „und nicht dort einfach hin zu gehen und zu sagen: ‚Ich spiele n‘ Runde Fußball, ja‘“ zeigt ex-negativo, dass die ssozialpädagogische Arbeit (allgemein), von der Gesellschaft nicht (ausreichend) gewürdigt wird. Die Außenbetrachtung von einer bestimmten Gruppe auf die Sozialarbeiter kann mit jener Aussage als eine Anspielung auf die fehlende Anerkennung seiner Arbeit betrachtet werden.

50 Laut Oevermann ist das Arbeitsbündnis die Voraussetzung für pädagogisches Handeln. Ziel ist die Wiederherstellung einer autonomen Lebenspraxis – Dafür ist ein Arbeitsbündnis notwendig. Der Patient kommt von sich aus (Leidensdruck) und der Therapeut muss ihm helfen. Laut Lenz-Becker und Müller Hermann (2013) wird die Oevermannsche Kategorie der „stellvertretenden Krisenbewältigung“ als Hauptaufgabe von Professionen insofern missverstanden, dass Professionelle anstelle des Klienten, d.h, ohne diesen die Krise bewältigen würden. Das Konstrukt Arbeitsbündnis geht jedoch von einer gemeinsamen Krisenbewältigung aus, welche durch eine gemeinsame Anstrengung erfolgreich sein kann. Becker-Lenz, R, Müller-Hermann, S. (2013): Die Notwendigkeit von wissenschaftlichem Wissen und die Bedeutung eines professionellen Habitus für die Berufspraxis der sozialen Praxis. In: Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.: (Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, - Perspektiven. Wiesbaden. S. 213.

51 Oevermann bestreitet aber, dass man die alltägliche sozialpädagogische Arbeit in stationären Einrichtungen per se als Arbeitsbündnisse bezeichnen könne, weil eben Arbeitsbündnisse immer auf außeralltägliche Settings im Sinne einer spezifischen Therapie angewiesen Seien.

52 Vgl. Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.:(Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2013. S. 15.

53 Umso mehr Information Bluhm über den Fall hat ums so besser kann er eine Spezifika finden um das Problem zu lösen.

54 Die Wendung „mittlerweile“ impliziert, das Bluhm den Jugendlichen schon lange kennt.

55 Im späteren verlauf des Interviews wird Bluhm seine Aussage korrigieren: Das Kind ist 14 Jahre jung.

56 Vgl. dazu die Ausführungen Oevermanns zum Betroffenheitstypus in der Darstellung der vorliegenden Arbeit.

57 Oder: die Art und der Grad der Traumatisierung.

58 Mit dem hier gewählten Begriff „Also“ macht Bluhm eine Art Aufzählung: „Also: Vater war weg, Mutter alkoholabhängig (.), die ersten zwei Jahre auf der Straße, dann nach drei Jahren im Heim Ecetera“, was an einer Akte erinnert, die Bluhm gelesen haben könnte. Das entscheidende Schaltelement „Also“ markiert den Übergang zum neuen Erzählsegment. Siehe auch: Przyborski , A / Wohlrab-Sahir, M.: Qualitative Sozialforschung. Ein Arbeitsbuch. München. 2008. S. 231/232.

59 Erziehungshilfen können vom Jugendamt dann bereitgestellt werden, wenn das Wohl des Kindes durch die Eltern nicht gegeben ist. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eines von etwaigen Hilfeleistungen, welcher unter der Kategorie: „Hilfen zur Erziehung“, in Anspruch genommen werden kann. Vgl. Kinderschutz-Zentrum Kindeswohlgefährdung. Erkennen und Helfen. Berlin 2010. Abrufbar unter: http://www.kinderschutz-zentrum-berlin.de/download/Kindeswohlgefaehrdung.pdf [Zuletzt eingesehen am: 15.04.2014].

60 Laut Oevermann setzt pprofessionalisierte Praxis dort ein, wo „primäre Lebenspraxen mit ihren Krisen nicht mehr selbst fertig werden können und deren Bewältigung an eine fremde Expertise delegieren müssen“. Vgl. Oevermann, U. Die Problematik der Strukturlogik des Arbeitsbündnisses und der Dynamik von Übertragung und Gegenübertragung in einer professionalisierten Praxis von Sozialarbeit., in: Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.:(Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2013. S. 120.

61 Laut Lenz-Becker und Müller Hermann (2013) wird die Oevermannsche Kategorie der „stellvertretenden Krisenbewältigung“ als Hauptaufgabe von Professionen insofern missverstanden, als dass Professionelle anstelle des Klienten und d.h., ohne diesen die Krise bewältigen würden. Das Konstrukt Arbeitsbündnis geht jedoch von einer gemeinsamen Krisenbewältigung aus, welche durch eine gemeinsame Anstrengung erfolgreich sein kann. Becker-Lenz, R, Müller-Hermann, S. (2013): Die Notwendigkeit von wissenschaftlichem -Wissen und die Bedeutung eines professionellen Habitus für die Berufspraxis der sozialen Praxis, in: Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, - S.: (Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, - Perspektiven. Wiesbaden. S. 213. Vgl. Oevermann, U. (1996): Theoretische Skizze einer revidierten Theorie professionalisierten Handelns, in: Combe, A, Helsper, W, (Hrsg.): Pädagogische Professionalität. Untersuchungen zum Typus pädagogischen Handelns. Frankfurt a. M. S. 115 ff.

62 Vgl. Ebd. S. 109 ff.

63 Der Autor Powers (1999) bezeichnet die Enthüllung intimer Lebensdetails und der daraus folgenden Einsichten unter Rückgriff auf Foucault als Geständnis, das in einem professionell-therapeutischen Verständnis die Voraussetzung für eine Verbesserung des Lebens darstelle. Powers wertet diese Praxis als Kontrollinstrument zur Normalisierung von Individuen mit Hilfe wissenschaftlicher Standards. Vgl. Powers, P.: Der Diskurs der Pflegediagnosen. Bern. 1999. S. 23 f.

64 Sozialpädagogische Familienhelfer: Demnach soll die Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Vgl. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/31.html [Zuletzt eingesehen am: 17.04.2014].

65 Zum Beispiel: wie sieht die Mutter-Kind-Interaktion aus?

66 Beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind Hausbesuche üblich. Es kann aber auch sein, dass Herr Bluhm ein Informationsdefizit über diesen konkreten Fall hat.

67 Das mag auch an der Sprechsituation liegen: Er wollte anhand des Einzelbeispiels auf das Generelle seiner Arbeit hinweisen.

68 Vgl. Becker-Lenz, R, Müller-Hermann, S.: Die Notwendigkeit von wissenschaftlichem Wissen und die Bedeutung eines professionellen Habitus für die Berufspraxis der sozialen Praxis, in: Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.:(Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2013. S. 213.

69 Damit stellen sie als Sorgeberechtigten die zentrale (potenzielle) Gefährdungsquelle für da Kind. Und sie stehen im Austausch zwischen den Fachkräften der öffentlichen und Freien Trägern.

70 Eine andere Lesart: Grammatikalisch ist weder vom Kind noch von den Eltern die Rede, sondern nur von „Symbiotischen Verstrickungen“. Vor dem Hintergrund dieser „Symbiotischen Verstrickungen, also zu enge Bindungen“ war es ihnen, also allen Akteuren innerhalb des Systems, nicht erlaubt sich loszulösen. Oder die „Verstrickungen“ haben es ihnen nicht erlaubt sich voneinander abzulösen.

71 “Nach § 21 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden. Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt, aber mindestens 150 cm groß sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder, die älter als zwölf, aber kleiner als 150 cm sind. Im letzten Fall empfiehlt die Polizei jedoch dennoch die Verwendung eines Kindersitzes, um die passgerechte Führung des Sicherheitsgurtes zu gewährleisten.“ Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Kindersitz [Zuletzt eingesehen am: 15.11.2013].

72 Auch ein Neunjähriger braucht kein Sabberlätzchen mehr, ein solches wird spätestens mit Schulbeginn, wenn nicht schon früher, abgeschafft

73 Jene Akteure sollen auf „Expertenwissen basierende Einschätzung zur psychiatrisch/therapeutisch relevanten Situationen des Jugendlichen bzw. seiner Familie geben“. Vgl. Kinderschutz-Zentrum Kindeswohlgefährdung. Erkennen und Helfen. Berlin 2010. Abrufbar unter: http://www.kinderschutz-zentrum-berlin.de/download/Kindeswohlgefaehrdung.pdf [Zuletzt eingesehen am: 15.04.2014].

74 Siehe auch Becker-Lenz, R, Müller-Hermann. S. 217

75 Vgl. Köngeter, S. Professionalität in den Erziehungshilfen. in: Becker-Lenz, R.; Busse, S.; Ehlert, G.; Müller-Hermann, S.:(Hrsg.):Professionalität in der Sozialen Arbeit. Standpunkte, Kontroversen, Perspektiven. Wiesbaden. 2013. S. 190.

76 In Deutschland werden jedes Jahr ca. 25.400 Minderjährige in Obhut genommen. Ungefähr drei Viertel der Minderjährigen lebten vor der Inobhutnahme bei ihren Eltern, etwa 42 % der Kinder waren, als sie in Obhut genommen wurden, von zuhause bzw. einer Einrichtung ausgerissen. Der Anteil von Mädchen beläuft sich auf 49 %. Gut ein Drittel der in Obhut genommenen Kinder waren sogenannte Selbstmelder, während knapp zwei Drittel sogenannte aufgegriffene Minderjährige waren. Vgl. Münder, J. Kinder und Jugendhilferecht. Eine sozialwissenschaftlich orientierte Darstellung. 6., überarbeitete Auflage. 2007. S. 128.

77 Vgl. Münder, J. Kinder und Jugendhilferecht. Eine sozialwissenschaftlich orientierte Darstellung. 6., überarbeitete Auflage. 2007. S. 128.

78 Vgl. Ebd. S. 128 f.

Final del extracto de 87 páginas

Detalles

Título
Der Umgang mit dem Thema Kindeswohl. Professionalität und Handlungsmöglichkeiten eines Sozialpädagogen
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Curso
Kindeswohl: Deutungen zwischen Recht, Jugendhilfe und Familie
Calificación
2,3
Autor
Año
2014
Páginas
87
No. de catálogo
V278649
ISBN (Ebook)
9783656858829
ISBN (Libro)
9783656858836
Tamaño de fichero
792 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Professionalität und Handlungsmöglichkeiten aus der Perspektive des Sozialpädagogen im Feld: Kindeswohl, Kindeswohl: Deutungen zwischen Recht, Jugendhilfe und Familie, Kindeswohl, SGB 8, Kinder und Jugendliche, Familiensoziologie, Familienrecht, Soziologie, Kinder, Familie, Pädagogische Praxis, Soziale Arbeit, Handlungsmöglichkeiten, Recht, Professionalität, Professionstheorie, strukturtheoretischer Professionsbegriff, Methoden, Leitfadeninterview, Grounded Theory, stellvertretender Krisenbewältigung, Ulrich Oevermann, Qualitative Forschung, Empirie, Empirische Forschung
Citar trabajo
Abdussalam Meziani (Autor), 2014, Der Umgang mit dem Thema Kindeswohl. Professionalität und Handlungsmöglichkeiten eines Sozialpädagogen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278649

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