Emanzipation und neue Weiblichkeit. Das frühromantische Frauenbild Friedrich Schlegels im Roman "Lucinde"


Trabajo, 2014

31 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Zielsetzung der Arbeit
1.2 Allgemeine Vorgehensweise

2. Die Frau im 18. Jahrhundert
2.1 Die soziale Stellung der Frau
2.2 Das Frauenideal
2.3 Das Eheideal

3. Die Frau in der Frühromantik
3.1 Bildung und Geselligkeit – Der literarische Salon
3.2 Schlegels Ideal der vollständigen Weiblichkeit
3.3 Liebe und Ehe
3.4 Das Menscheitsideal

4. Das Frauen- und Ehebild Schlegels in Lucinde
4.1 Das Frauenbild im Roman Lucinde
4.2 Entwurf einer idealen Liebesbeziehung

5. Abschließende Bemerkungen

Quellen- und Literaturverzeichnis
Primärtext
Sekundärliteratur
Internetquellen

Die Frau hat das Recht das Schafott zu besteigen.

Sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Tribüne zu besteigen. [1]

Olympe de Gouges

1. Einleitung

Bereits im Zuge der Aufklärung Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts zeichnet sich eine Veränderung des zeitgenössischen Frauenbildes ab, welches sich auch auf die aktive Kulturszene auswirkt. Der weibliche Verstand sowie die Gesellschaft von Frauen erfahren eine soziale Aufwertung. Eine für damalige Verhältnisse recht progressive Denkweise, was die Rolle der Frau in der Gesellschaft betrifft, ermöglicht es den Damen der oberen Schicht, neben der bis dahin dominierenden Männerwelt am kulturellen Leben teilzunehmen. Neue, teils sehr provokante Ansichten über Weiblichkeit, Liebe und Ehe werden nicht länger im öffentlichen Diskurs exkludiert, sondern vor allem im Romantikerkreis thematisiert.[2] Wie im weiteren Verlauf der Arbeit illustriert werden soll, rückt das von Friedrich Schlegel postulierte Ideal der vollkommenen Weiblichkeit den Fokus jedoch scheinbar erneut auf eine rein männliche Ästhetik.

1.1 Zielsetzung der Arbeit

Die vorliegende Arbeit setzt sich primär mit dem von Schlegel proponierten Weiblichkeitsideal und dessen Adaption im Roman Lucinde auseinander. Zentralisiert wird hierbei die Frage, ob es sich bei diesem frühromantischen Denken gleichzeitig um emanzipatorisches Streben nach sozialer Gleichstellung der Frau handelt.

Kann Lucinde eindeutig als Beitrag, als Markstein in der Geschichte der Frauenemanzipation [3] deklariert werden? Welche Rolle nehmen die Titelfigur und die anderen Frauen im Romankontext ein? Es werden Bemühungen angestellt, diesen und weiteren Fragen im Verlauf dieser Arbeit nachzugehen und durch exemplarisch ausgewählte Textauszüge zu veranschaulichen.

1.2 Allgemeine Vorgehensweise

Um eine holistische Vorstellung des frühromantischen Frauen- und Ehebildes gewährleisten zu können, soll in einem ersten Schritt auf die traditionell-bürgerlichen Werte und Normen diesbezüglich eingegangen werden. Ausgehend von einem modernen Emanzipationsbegriff, sollen die historischen Hintergründe, welche unter anderem die Entstehung von literarischen Salons begünstigen, transparent gemacht werden. Darauf aufbauend werden die von Frühromantikern wie Friedrich Schlegel definierten Ideale bezüglich der Frau, deren Bildung sowie deren Platz gegenüber dem Mann beschrieben, um anschließend deren Adaption im Roman Lucinde repräsentativ analysieren zu können. Der Fokus liegt hierbei vor allem auf der literarischen Verarbeitung des Ideals der Vollständigen Weiblichkeit sowie auf dem Entwurf einer idealen Liebesbeziehung.

Unter Berücksichtigung der Schwerpunktsetzung, wird auf eine Erörterung Schlegels Romantheorie verzichtet. Der textuelle Umfang der vorliegenden Arbeit liegt in der Anzahl der aufgeführten direkten Zitate sowie in der Fußnotenzitation begründet.

2. Die Frau im 18. Jahrhundert

Um eine holistische Vorstellung des frühromantischen Frauen- und Ehebildes gewährleisten zu können, soll zunächst auf die bis dato proklamierten, zeitgenössischen Ideale diesbezüglich eingegangen werden.

Der Philosoph Immanuel Kant beschreibt die Zeit der Aufklärung als Möglichkeit, die eigens zu verantwortende Unmündigkeit durch den selbstgesteuerten Gebrauch der menschlichen Vernunft, des Verstandes, zu überwinden.[4] Scheinbar ohne explizite Geschlechterdifferenzierung, fordert Kant den Menschen auf, sich durch Vernunftgebrauch über seine geistige Unmündigkeit in Form unreflektierter Adaptionen vorherrschender und teils irrationaler Prinzipien hinwegzusetzen und stattdessen ein eigenes Urteil zu formulieren. Dass hierbei jedoch Frauen größtenteils exkludiert werden, zeigt der Eintrag zu dem Artikel „Frau“ in Eislers Kant-Lexikon (2002):

Die F.[rau] gehört (als Typus) zum „schönen“, der Mann (der Idee nach) zum „edlen“ Geschlecht. Das Gefühl für das Schöne überwiegt bei der F.[rau], das des Erhabenen beim Manne, worauf die Erziehung zu achten hat. Die F.[rau] hat ebenso Verstand wie der Mann; es ist nur ein „schöner Verstand“, der des Mannes soll ein „tiefer Verstand“ sein. [5]

Auch wenn also in öffentlichen Diskursen von allen Menschen die Rede ist, werden Frauen innerhalb des Aufklärungsgedankens systematisch ausgespart. Wie sich diese Marginalisierung auf die Lebensbereiche der Frau im 18. Jahrhundert auswirkt, soll nun differenzierter erläutert werden.

2.1 Die soziale Stellung der Frau

Die von Kant geforderte Überwindung der eigenen Unmündigkeit scheint im gesellschaftspolitischen Kontext der damaligen Zeit für Frauen ein äußerst schwer zu erreichendes Ziel, denn ihre Unmündigkeit kann nicht allein als selbstverschuldet deklariert werden. Vielmehr sind es soziale Faktoren, gesellschaftliche Konventionen, welche für die, oftmals funktionalisierten und genderspezifischen, Rollenzuweisungen verantwortlich sind.

Vor allem in dem durch den wirtschaftlichen Aufschwung erstarkten Bürgertum wird die gesellschaftlich-ökonomische Position des Mannes durch die Repräsentation einer nicht-erwerbstätigen Ehefrau gefestigt.[6] Die Frau in ihrer sozialen Stellung ist dementsprechend auf ihre Tätigkeiten als Gattin, Hausfrau und Mutter beschränkt und wird sowohl in gesellschaftlicher als auch in juristischer und politischer Hinsicht nicht als eigenständiges Individuum wahrgenommen.[7] Frauen werden zwar als Teil der Gesellschaft, jedoch nicht als Glied des gemeinen Wesens [8] definiert, da es ihnen angeblich an der Fähigkeit mangelt, ihre eigene Existenz und Erhaltung, unabhängig der Willkür eines Anderen im Volke, aus eigenen Rechten und Kräften [9] zu erlangen. Normen und Werte dieser Art werden durch den Popularitätsgrad der sie propagierenden Denker nicht nur scheinbar legitimiert, sondern auch weitestgehend stabilisiert.

Die rechtliche und soziale Vormundschaft über die Frau liegt zunächst in der Hand des Vaters, später dann in der des Ehemannes, welcher, häufig basierend auf ökonomischen und gesellschaftlichen Kriterien, vom Vater der Frau gewählt wird.[10] Die Entscheidungsfreiheit der Frau ist somit stark restringiert, die Entscheidungsmacht des Mannes hingegen absolut.

Die Familie konnte wohl festes Unterkommen und sozialen Schutz gewähren, enthielt jedoch keine festen Regelungen von Arbeitszeit oder –lohn (deutlich erkennbar in der gesellschaftlich und religiös geringen Werteinschätzung der dienenden, arbeitenden Frau), keinen Schutz für die abhängigen Mitglieder (Frauen, Kinder, Dienstboten) gegen die Übergriffe des autoritären Hauspatriarchen (körperliche Züchtigung, sexuelle Übergriffe), erlaubte keine eigene Entscheidung über lebenswichtige Fragen (Beruf, Heirat) und keine Verfügungsgewalt über eigenes Vermögen; die Familie gewährte der Frau weder Anerkennung noch Schutz als eigenständige Rechtsperson. Für alle diese Bereiche traf einzig und allein der „Hausvater“ rechtlich und moralisch alle Entscheidungen. [11]

Die daraus resultierende Rechtslosigkeit der Frau geht einher mit einer nicht zu unterschätzenden Gesichtslosigkeit.[12] Beschränkt auf die Rolle(n) der Haus-, Ehefrau und Mutter, wird die Frau des 18. Jahrhunderts zunehmend in ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung beschnitten, was unter anderem auch durch einen gravierenden Mangel an schulischer Bildung begünstigt wird. Zwar werden unterschiedliche Optionen der Mädchenbildung angeboten, diese sind jedoch spärlich vorhanden und lediglich jungen Frauen der Mittel- und Oberschicht vorbehalten[13], sodass der Arbeits-und Wirkungsraum der Frau nahezu ausschließlich auf das Haus und die Familie beschränkt sind. Paradoxer Weise werden in höheren sozialen Schichten sowohl Hausarbeit als auch Kindererziehung meist von Bediensteten verrichtet, wodurch die geschlechtsspezifische Funktionalisierung der Frau zu einem bloßen Idealbild, bestehend aus repräsentativen und statussymbolischen Elementen, zu verkümmern scheint.[14] Neben der bereits beschriebenen Rechts- und Gesichtslosigkeit kann ebenfalls von einer Geschichtslosigkeit der Frau gesprochen werden, da diese innerhalb der Geschichtsschreibung kaum Beachtung findet und ein Dasein im Schatten der Verdienste des Mannes fristet.[15]

Unverheiratete Frauen, welche entweder aus eigenen Stücken oder unfreiwillig aus der Vormundschaft des Vaters entlassen werden, gelten als gesellschaftlich stigmatisiert. Ihre von der gängigen Norm abweichende Lebensführung macht sie innerhalb des bürgerlichen sozialen Gefüges zu angeblich gefährlichen Personen.[16]

Wie also soll sie sein, die ideale Frau des 18. Jahrhunderts? Im nun folgenden Kapitel werden die dominantesten Elemente, aus welchen dieses Frauenideal komponiert ist, erläutert.

2.2 Das Frauenideal

Der Mann kann, ohne seine Würde aufzugeben, sich den Geschlechtstrieb gestehen, und die Befriedigung desselben suchen [...] Das Weib kann sich diesen Trieb nicht gestehen. Der Mann kann freien; das Weib nicht. Es wäre die höchste Geringschätzung ihrer selbst, wenn sie es täte. [...] Aus diesem Naturgesetzte des Weibes entsteht die weibliche Schamhaftigkeit [...]. Im unverdorbenen Weibe äußert sich kein Geschlechtstrieb, und wohnt kein Geschlechtstrieb, sondern nur Liebe; und diese Liebe ist der Naturtrieb des Weibes, einen Mann zu befriedigen. Es ist allerdings ein Trieb, der dringend seine Befriedigung heischt; aber diese seine Befriedigung ist nicht die sinnliche Befriedigung des Weibes, sondern die des Mannes; für das Weib ist es nur Befriedigung des Herzens. [17]

Wie in Fichtes Grundlagen des Naturrechts (1911) vermerkt ist, werden der Frau selbst natürliche Elemente wie der Sexualtrieb abgesprochen. Das Ideal der sittsamen, liebevollen (Ehe)Frau negiert das weibliche Bedürfnis nach sexueller Befriedigung und manifestiert sich in einer deutlichen Differenzierung von Liebe und Sexualität.[18] Diese Leugnung des weiblichen Geschlechtstriebes steht jedoch in direktem Widerspruch zu der vorherrschenden und propagierten Notwendigkeit der Aufsicht der Frau durch den Mann, denn laut Kant sind es Gerade die ´Schwächen` der F.[rau], die sie nutzt, um ´die Männlichkeit zu lenken`. Die F.[rau] stützt sich auf das ´Recht des Schwächeren`, vom Manne gegen andere Männer geschützt zu werden.[19] Aufgrund ihrer schwächeren Natur sei ihr Wesen durch Emotionen und Lust bestimmt und bedürfe somit einer ständigen Leitung durch den Mann.[20]

Neben sexueller Unterwerfung und Leugnung eigener Bedürfnisse, zeichnet sich die ideale Frau des 18. Jahrhunderts hauptsächlich durch Liebe, Güte, Gefühl, Rezeptivität, Religiosität, Passivität, Selbstverleugnung, Hilfsbereitschaft, Tugend, Anmut, Schönheit [21] aus, ein wahrlich umfassender Katalog erwünschter weiblicher Attribute, welche allesamt ein Ziel zu haben scheinen, nämlich die Erfüllung und Befriedigung männlicher Wunschvorstellungen. Wie fest dieser idealisierte Merkmalskatalog in der zeitgenössischen Gesellschaft verankert ist, exemplifiziert die erste Strophe Schillers Gedicht Die Würde der Frauen (1796):

Ehret die Frauen! Sie flechten und weben

Himmlische Rosen ins irdische Leben,

Flechten der Liebe beglückendes Band,

Und in der Grazie züchtigem Schleier,

Nähren sie wachsam das ewige Feuer

Schöner Gefühle mit heiliger Hand. [22]

Inwiefern Versuche unternommen werden, dieses propagierte Ideal im Zuge des frühromantischen Gedankens zu kritisieren und zu überwerfen, soll in Kapitel 3 näher erläutert werden. Da im 18. Jahrhundert der Begriff „Frau“ mit dem der „Ehefrau“ größtenteils gleichgesetzt wird, soll zunächst kurz auf das zeitgenössische Eheideal eingegangen werden.

2.3 Das Eheideal

Die oben erwähnte synonyme Verwendung der Begriffe „Frau“ und „Ehefrau“ wird besonders am Beispiel unverheirateter und verwitweter Frauen deutlich, denn auch sie definieren ihren Status als Frau in Bezug zur Ehe als noch nicht oder nicht mehr verheiratet.[23] Eine Selbstdefinition der Frau erfolgt demnach nicht individuell motiviert, sondern durch den Mann bzw. durch die Verbindung mit dem Mann in Form der rechtlich anerkannten Ehe. Hierbei wird die Vormundschaft über die Frau von deren Vater auf den Ehemann übertragen.[24] Die Wahl des zukünftigen Ehepartners übernimmt, wie bereits erwähnt, der Brautvater, ohne jedwedes Mitbestimmungsrecht der Frau.[25] Die Rechtskodifizierung der Ehe inkludiert wohl gewisse Rechte der Frau innerhalb der ehelichen Verbindung, scheint diese Gemeinschaft jedoch auf den primären Zweck der Fortpflanzung zu reduzieren:

Bürgerlich- aufklärerisches Denken ist charakterisiert durch eine ganz auf Zweckmäßigkeitserwägungen abgestellte Denk- und Handlungsweise bis hin zur Ehephilosophie, die Geschlechtsbeziehungen zwischen den Eheleuten nur um der Kinderzeugung willen gutheißen konnte. Eine Kommunikationsstruktur also, die eine verkürzte Form aufklärerischen Denkens zur Regelnorm erhoben hat und andere Tendenzen der Aufklärung: ihre Entdeckung der Sinnlichkeit, der Emotionalität, ihr Toleranzprinzip- verdrängt. [26]

Bezüglich der Bildung von (Ehe)Frauen ist diese ebenfalls an den Bedürfnissen und Wünschen des (Ehe)Mannes orientiert. Die für die wirtschaftlichen Aspekte guter Haushaltsführung notwendigen elementaren Kenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen werden vorausgesetzt, Bereiche wie Fremdsprachen, Naturwissenschaften und Philosophie bleiben jedoch den meisten Frauen verschlossen. Begründet wird dies mit einem angeblich defizitären kognitiven Verständnis der Frauen und der These, zu viel Bildung schade der Weiblichkeit.[27]

Es lässt sich nicht behaupten, daß das Weib an Geistestalenten unter dem Manne stehe; aber das lässt sich behaupten, daß der Geist beider von Natur einen ganz verschiedenen Charakter habe. […] Das Weib ist sonach schon durch ihre Weiblichkeit vorzüglich praktisch; keineswegs aber spekulativ. In das Innere über die Grenze ihres Gefühls hinaus eindringen kann sie nicht, und soll sie nicht. […] woher es dann auch kommt, daß eigentlich gelehrte Weiber - […] meistens Pendantinnen werden.[28]

Obgleich Fichte sich bemüht, die These, Frauen seien Männern geistig unterlegen, gleich zu Beginn des Artikels zu relativieren, überwiegen Argumente, welche eine Differenzierung beider Gender auch in Bildungsfragen zu rechtfertigen scheinen und die „praktisch-orientierte“ Frau wiederum in die Sphäre des Haushalts verbannen.

Beim Betrachten der zeitgenössischen, philosophischen Abhandlungen zum Thema „Ehe“ wird schnell deutlich, dass es sich hierbei um eine institutionalisierte, metabiotische Zweckgemeinschaft handelt[29], in welcher Liebe, gegenseitige Achtung und Respekt keine Bedeutung zu haben scheinen:

In dem Begriffe der Ehe liegt die unbegrenzteste Unterwerfung der Frau unter den Willen des Mannes; nicht aus einem juridischen sondern aus einem moralischen Grunde. Sie muß sich unterwerfen um ihrer eigenen Ehre willen. – Die Frau gehört nicht sich selbst an, sondern dem Manne.[30]

Basierend auf Argumentationsgrundlagen populärer Denker, gestützt von einer durch Wochenzeitschriften verbreitete Beliebtheit erzieherischer Konzepte für Frauen und legitimiert durch die Gesetzgebung und rechtliche Regelwerke, erfüllt sich die vollkommene „Unterordnung der Frau unter den Mann“, so dass das weibliche Geschlecht als das passive, empfangene, nachgiebige notwendig der Determination durch das aktive, zielstrebige, willensstarke männliche bedarf.[31]

[...]


[1] Gerhard (1989), S. 71.

[2] Vgl. Rheme-Iffert (2002), S. 111.

[3] Behler (1962), S. 27.

[4] Vgl. Press (2001), S. 196.

[5] Eisler (2002), S. 159.

[6] Vgl. Laschke (1988), S. 9 und Meyer (1997), S. 28.

[7] Vgl. Lange (1987), S. 619.

[8] Frevert (1986), S. 21.

[9] Kant (1969), S. 314.

[10] Vgl. Wilhelmy-Dollinger (2000), S. 3f.

[11] Becker-Cantarino (1980), S. 254.

[12] Ebd. (1980), S. 246.

[13] Vgl. Ebd., S. 267.

[14] Vgl. Seibert (1993), S. 170.

[15] Vgl. Becker-Cantarino (1980), S. 247f.

[16] Hierzu zählen vor allem Mätressen, Ehebrecherinnen, Kindsmörderinnen und sogenannte Hexen. Vgl. ebd., S. 262.

[17] Fichte (1911), S. 313.

[18] Vgl. Rehme-Iffert (2002), S. 116.

[19] Eisler (2002), S. 159f.

[20] Vgl. Meyer (1997), S. 27.

[21] Becker-Cantarino (1980), S. 247.

[22] Behler (1962), S. XXVIII.

[23] Meyer (1997), S. 32.

[24] Vgl. Wilhelmy-Dollinger (2000), S. 3f.

[25] Vgl. Seibert (1993), S. 118.

[26] Vietta (1983), S. 39. Vgl. ebenfalls Eisler (2002), S. 103.

[27] Vgl. Rheme-Iffert (2002), S. 115.

[28] Fichte (1911), S. 355.

[29] Vgl. Pikulik (2000), S. 181.

[30] Fichte (1911), S. 329.

[31] Lange (1987), S. 619.

Final del extracto de 31 páginas

Detalles

Título
Emanzipation und neue Weiblichkeit. Das frühromantische Frauenbild Friedrich Schlegels im Roman "Lucinde"
Universidad
University of Koblenz-Landau  (Germanistik)
Curso
Epochen und Epochenschwellen
Calificación
1,0
Autor
Año
2014
Páginas
31
No. de catálogo
V278793
ISBN (Ebook)
9783656715795
ISBN (Libro)
9783656715764
Tamaño de fichero
523 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
18. Jahrhundert, soziale Stellung, Bildung, Geselligkeit, Frau, Friedrich Schlegel, Lucinde, Ehe, Epoche, Frühromantik, Weiblichkeit, Frauenbild, Ehebild, Liebe, Salon, Eheideal, Frauenideal, Menschheitsideal, Epochenschwelle, Romantik
Citar trabajo
Janine Lacombe (Autor), 2014, Emanzipation und neue Weiblichkeit. Das frühromantische Frauenbild Friedrich Schlegels im Roman "Lucinde", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278793

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